Protokoll der Sitzung vom 28.06.2000

(Franzke (SPD): Wir haben auch gemeinsame Anträge gestellt!)

Ja, wir haben gemeinsame Anträge gestellt, sodass ich die Haltung der Parteien in dieser Frage gar nicht auseinanderdividieren möchte. Hier haben wir gleiche Positionen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Franzke.

Sie werden verstehen, dass ich hinsichtlich des Bundes noch einmal nachfrage. Wer war denn in der „Riester-Kommission“ am 15. Juni von Seiten des Bundes vertreten?

Herr Staatssekretär.

Ich war bei dieser Sitzung nicht anwesend, deswegen kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten. Wir werden aber klären, wer dort vertreten war, und ich werde es Ihnen nachher auch sagen, damit Sie die Namen haben. Es gibt auch ein Protokoll von dieser Sitzung. Staatssekretäre wissen zwar viel, aber sie wissen nicht, wer gerade an diesem Tag in einer Kommission vertreten war.

(Franzke (SPD): Sie kennen aber doch Ihre Kollegen!)

Jetzt bitte ich schon darum, dass der Herr Staatssekretär die Frage beantwortet und dass Sie, Herr Kollege, dann erneut fragen. Herr Staatssekretär, bitte.

Ich habe es gerade schon dokumentiert. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass das Konzept des Bundes, für das der Bund auch die Verantwortung trägt, von den Ländern nicht akzeptiert wird. Wir haben ein klares Papier. Ich händige Ihnen nachher beide Papiere aus, Sie haben sie dann in der Hand. Das Papier des Bundes können die Länder gemeinsam nicht mittragen. Deswegen bitte ich auch Sie, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, damit sie das Papier des Bundes fallen lässt und auf unsere gemeinsame Linie einschwenkt. Das wäre für uns eine große Hilfe.

Herzlichen Dank Herr Staatssekretär. Die Fragen an das Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit sind damit abgeschlossen. Jetzt kommen die Fragen an das Staatsministerium des Innern. Herr Staatssekretär Regensburger, bitte. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, nachdem ich feststelle, dass zu Beginn der warmen Jahreszeit wiederum vermehrt T-Shirts mit der Aufschrift „Polizei“ auf dem Markt auftauchen, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wie weit sie im Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 17. Februar 2000 in ihren Bemühungen, Missbrauch durch Dritte zu verhindern, bereits gekommen ist.

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Christ, im Sommer letzten Jahres wurden vermehrt T-Shirts mit dem Aufdruck „Polizei“ von Privatpersonen in der Öffentlichkeit getragen. Vor diesem Hintergrund wurde der von Ihnen erwähnte Beschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Februar 2000 auf Antrag der CSU gefasst. Hierzu haben wir vor kurzem berichtet. Ich darf aus dem Schreiben des Staatsministeriums des Innern folgende Punkte kurz hervorheben:

Um die Kommerzialisierung von Hoheitszeichen und deren Ausbeutung als Marke durch unautorisierte Personen insbesondere im Kernbereich der Aufgaben der Polizei als Hoheitsträger zu verhindern, hat der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz auf Antrag Bayerns im April einen Prüfauftrag hinsichtlich des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes zum Schutz des Wortes „Polizei“ sowie anderer staatlicher Institutionen vor missbräuchlicher Nutzung erteilt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor. Gleichzeitig wird seitens des Staatsministeriums des Innern ein Antrag auf Eintragung zweier Wort-Bild-Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt vorbereitet.

Einen Missbrauch der Bezeichnung „Polizei“ durch Aufdruck auf Gegenstände, insbesondere auf Bekleidungsstücke, die den Anschein erwecken, dass der Verwender im Dienste der Polizei steht, wird durch konsequentes Einschreiten bei Verdacht auf Straftaten nach § 132 a und 132 des Strafgesetzbuches sowie durch deren Verfolgung im jeweiligen Einzelfall begegnet. Die Polizeibeamten wurden hierauf auch entsprechend hingewiesen.

Im Vorfeld der konkreten Gefahr der Begehung von Straftaten werden insbesondere die Träger von „PolizeiT-Shirts“ offensiv angesprochen, um den Begriff Polizei bereits vor Entstehen einer Gefahrenlage zu schützen. Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass für die öffentliche Sicherheit und Ordnung konkrete Gefahren erwachsen, wird durch die insoweit sensibilisierten Polizeibeamten eingeschritten. In solchen Fällen erfolgt nach genauer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls eine Identitätsfeststellung der Person und eine Sicherstellung des T-Shirts nach den Bestimmungen des Polizeiaufgabengesetzes.

Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, nachdem mir die Staatsregierung im vergangenen Jahr über ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg berichtet hat, in dem offensichtlich die Möglichkeit eröffnet wurde, solche T-Shirts zu tragen, frage ich Sie, ob gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden.

Herr Staatssekretär.

Es tut mir leid, das ist mir im Moment nicht bekannt.

Noch eine Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben von offensivem Ansprechen der Träger solcher T-Shirts. In dem Zusammenhang frage ich Sie, wie viele T-Shirts überhaupt eingezogen wurden.

Herr Staatssekretär.

Ich bitte auch hier um Verständnis, dass wir keine Statistik über diesen bedeutenden Tatbestand führen. Ich kann daher nicht sagen, wie viele T-Shirts in Bayern eingezogen worden sind.

(Allgemeine Heiterkeit)

Noch eine Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, werden oder wurden derartige T-Shirts, die genau der Bekleidung der Polizei entsprechen, auch von Polizeibeamten im Dienst getragen?

Herr Staatssekretär.

Solche Vorgänge sind mir bekannt.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die drei Inntal-Gemeinden Oberaudorf, Flintsbach und Kiefersfelden entgegen den ursprünglichen Plänen des Staatsministeriums des Innern nunmehr beim Stimmkreis Rosenheim-West bleiben sollen und damit keinem anderen Stimmkreis zugeschlagen werden sollen und dass die Gemeinden Feldkirchen-Westerham, Bruckmühl und Bad Feilnbach einem anderen Stimmkreis zugeschlagen werden und damit aus dem Stimmkreis Rosenheim-West ausgegliedert werden sollen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Wörner, in den am 14.04.2000 veröffentlichten Vorschlägen des Staatsministeriums des Innern zur Neueinteilung der Stimmkreise sind die Gemeinden Oberaudorf, Flintsbach am Inn und Kiefersfelden neben Feldkirchen-Westerham dem Stimmkreis Miesbach zugeordnet. Diese Vorschläge sind Grundlage einer noch bis Ende Juni laufenden Anhörung, in deren Rahmen sich Fraktionen, Parteien, Kommunen, aber auch jeder Interessierte zu den Vorschlägen äußern kann. Nach Abschluss der Anhörung werden alle eingegangenen Vorschläge intensiv geprüft und in die weiteren Überlegungen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs der Staatsregierung einbezogen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs steht somit heute noch nicht fest; die hierzu erforderliche Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung soll nach der derzeitigen Terminplanung voraussichtlich im November dieses Jahres in den Landtag eingebracht werden.

Eine Zusatzfrage: Bitte, Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär! Können Sie ausschließen, dass es gegen Vorschriften und Auflagen verstößt, wenn neue Stimmkreise über Gemeindegrenzen oder politische Grenzen hinweg gebildet werden?

Herr Staatssekretär.

Ich weiß nicht, von welchen Vorschriften und Auflagen Sie sprechen. Wir halten uns bei unseren Vorschlägen an die Vorgaben der Verfassung und des Landeswahlgesetzes und an einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das sind unsere Maßstäbe.

Eine weitere Zusatzfrage: Bitte, Herr Kollege.

Angesichts der Tatsache, dass aus Ihren eigenen Reihen Popularklagen angedroht wurden, frage ich Sie, wie Sie diesen begegnen wollen.

Herr Staatssekretär.

Wir haben keine Möglichkeit, jemanden daran zu hindern, eine Popularklage einzureichen. Wir wollen unseren Gesetzentwurf aber so absichern, dass diese Popularklagen voraussichtlich keinen Erfolg haben werden.

(Hofmann (CSU): Das ist sehr gut!)

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Sprinkart, der jetzt wohl eine größere Vorlesung halten muss, weil es sich um eine unbeantwortete Schriftliche Anfrage handelt. Bitte, Herr Kollege Sprinkart.

Bedauerlicherweise wurde die Anfrage bis heute nicht schriftlich beantwortet. Ich konnte aber in der Zeitung die Ergebnisse zumindest teilweise nachlesen.

Im Oktober vergangenen Jahres wurde auf der A 8 zwischen Leipheim und Günzburg zu Versuchszwecken ein LKW-Überholverbot und in Richtung Augsburg zusätzlich ein Tempolimit erlassen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

Erstens. Welches Datenmaterial dient als Grundlage zur Bewertung des Tempolimitversuchs auf der A 8?

Zweitens. Welche Kriterien werden zur Bewertung dieses Versuchs herangezogen?

Drittens. Wie wurde die Autobahnpolizei Gersthofen technisch und personell zusätzlich ausgestattet, um die angewiesenen verstärkten Kontrollaufgaben durchzuführen?

Viertens. Wie viele stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen wurden seit Oktober vergangenen Jahres zusätzlich durchgeführt und wie viel sind für den Rest des Versuchszeitraumes geplant?

Fünftens. Gibt es bereits Zwischenergebnisse dieser zusätzlichen Geschwindigkeitskontrollen?

Sechstens. Wie und in welchem Umfang wird das LKWÜberholverbot kontrolliert?