Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Wenn ich an die letzten Anträge denke, die aus der CSU-Fraktion gestellt wurden, dann sage ich: Daran können Sie sehen, welche Meinung meine Kollegen aus der CSU-Landtagsfraktion und auch die Bayerische Staatsregierung letztendlich haben.

(Hofmann (CSU): Das steht im Gegensatz zu dem, was das Wirtschaftsministerium in Berlin macht!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? –

Die Anträge sind vor der Sommerpause im Ausschuss leider nicht mehr behandelt worden.

Ich habe folgende letzte Nachfrage zur Ergänzung. In Ihrem Ministerium ist zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Wann können wir mit den Ergebnissen der Arbeit dieser Arbeitsgruppe zur Wassermarktliberalisierung rechnen?

Sie können etwa nach der Sommerpause in der zweiten Jahreshälfte mit den Ergebnissen rechnen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Kollege Hartenstein.

Frau Staatssekretärin, welche Schritte wird die Bayerische Staatsregierung im einzelnen unternehmen, um – wie angekündigt – den Bau von standortnahen Zwischenlagern zu verhindern, auf welche Weise trägt sie dabei als Befürworterin der Nutzung der Atomenergie dem Gedanken der gerechten Verteilung der Folgelasten dieser Technologie Rechnung und welche Vorteile verspricht sie sich von einer solchen Verfahrensweise im Vergleich zu der, die die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Atomkonsensverhandlungen festgelegt hat?

Lieber Herr Kollege Hartenstein, soweit die Behörden des Freistaates Bayern Verwaltungsverfahren für standortnahe Zwischenlager durchzuführen haben oder an solchen beteiligt werden, verfahren sie nach Recht und Gesetz. Mit den dezentralen Zwischenlagern kündigt die rot-grüne Bundesregierung das im Jahr 1979 zwischen den Regierungschefs von Bund und allen Ländern einvernehmlich verabschiedete Entsorgungskonzept einseitig auf; eine ausgesprochen schwierige Situation.

Die Bundesregierung behauptet, dass dieses Entsorgungskonzept inhaltlich gescheitert sei. Tatsächlich ist dieses Entsorgungskonzept technisch, ökologisch und wirtschaftlich voll funktionsfähig, in sich schlüssig und zeit- und bedarfsgerecht realisierbar. Dies hat die Internationale Länderkommission für Kerntechnik, die den Freistaat Bayern und die Länder Baden-Württemberg und Hessen u. a. in Fragen der Entsorgung berät, am Montag, den 10.07.2000, bestückt mit international renommierten Wissenschaftlern, nach eingehenden Beratungen ausdrücklich bestätigt.

Tatsächlich beruht die Entsorgung auf einem nationalen Konsens, den die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, auch die Ministerpräsidenten Rau und Schröder, mitgetragen haben. Bayern hat damals die Verantwortung für die Wiederaufarbeitung der Brennstäbe in Wackersdorf übernommen. Ich möchte ausdrücklich betonen, es waren die Energieversorgungsunternehmen und nicht der Freistaat, die diese aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben haben.

Der Bund hat die gesetzliche Pflicht, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Mit der dezentralen Zwischenlagerung will sich der Bund von dieser Aufgabe verabschieden und die Lasten künftigen Generationen aufbürden. Die Bayerische Staatsregierung fordert, dass Änderungen am gültigen Entsorgungskonzept nur im Einvernehmen mit allen Ländern vorgenommen werden. Dies gebietet außerdem auch die föderale Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Frau Staatssekretärin, interpretiere ich Ihre Antwort auf den ersten Teil meiner Frage richtig, wenn ich sage, dass die Ankündigung, solche Zwischenlager verhindern zu wollen, nicht mehr als eine Schaumschlägerei gewesen ist?

Herr Kollege Hartenstein, da interpretieren Sie meine Antwort falsch. Natürlich gibt es gerade im ersten Bereich der Baugenehmigungsverfahren viele Dinge, und da sprechen wir von einer kommunalen Planungshoheit. Insofern müssen Sie Ihre Frage an die zuständigen Kommunen stellen.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Lück. Bitte, Frau Kollegin Lück.

Frau Staatssekretärin, in welchen Bereichen sind Dämme, die nach dem Hochwasser an Pfingsten 1999 gebrochen oder beschädigt waren, noch nicht – zumindest wie für ein hundertjähriges Hochwasser – wieder hergestellt und was spricht bei Gebirgsbächen dagegen, dass – wie früher – Kiesbänke ausgebaggert werden?

Frau Staatssekretärin.

Sehr geehrte Frau Kollegin Lück, zu Ihrer ersten Frage: Beim Pfingsthochwasser 1999 gab es an den Gewässern 1. Ordnung und an den Wildbächen in Bayern insgesamt 26 Deichbrüche infolge Überströmung. Das heißt, die Deiche werden überflutet und durch Bodenabspülung gibt es Deichbrüche. Wie bereits mehrfach berichtet, wurde noch während der Pfingstfeiertage 1999 mit der Beseitigung der Schäden an den Hochwasserschutzeinrichtungen mit dem Ziel begonnen, die Wiederherstellung des ursprünglichen Schutzgrades zeitnah zu erreichen. Auf diesem Gebiet haben die Wasserwirtschaftsämter und -verwaltungen eine hervorragende Arbeit geleistet.

Durch die Sofortmaßnahmen wurde die Standsicherheit der geschädigten Deichabschnitte verbessert, sodass nicht nur die Wiederherstellung des vor dem Pfingsthochwasser vorhandenen Zustandes, sondern auch eine qualitative Verbesserung der Deiche erreicht wurde. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen. An der Iller im Oberallgäu im Bereich Immenstadt und Sonthofen, an der Loisach im Bereich Eschenlohe und an der Ammer nördlich Weilheims sind darüber hinausgehende Anpassungen der vorhandenen Deiche an den in Bayern für besiedelte Gebiete angestrebten Schutzgrad eines hundertjährigen Hochwassers erforderlich. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind bereits eingeleitet.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Grundsätzlich werden Kiesbänke, die sich durch Hochwasserereignisse gebildet haben, im Rahmen der fortwährenden Gewässerunterhaltung beseitigt, soweit sie die Abflussleistung des Gewässers beeinträchtigen und den Hochwasserschutz einer Ortschaft gefährden; denn man muss unterschei

den. Kiesbänke in Umlagerungsstrecken außerhalb von Ortslagen stellen keine Einschränkungen des Hochwasserabflusses dar. Hier besteht natürlich keine Veranlassung, diese zu beseitigen – im Gegenteil. Dort, wo Geschiebedefizite vorherrschen, sollen Kiesbänke keinesfalls ausgebaggert werden, weil dadurch die Geschiebedefizite erweitert würden.

Zusatzfrage: keine mehr. Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Kellner für Frau Kollegin Münzel. Bitte, Frau Kollegin Kellner.

Frau Staatssekretärin, wie sind die im eingezäunten Gelände – in der Karte mit H markiert – des Naturschutzgebietes „Reiterswiesener Höhe – Häuserlohwäldchen“ im Landkreis Bad Kissingen befindlichen, nach Artikel 13 d des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützten Flächen im Gelände gekennzeichnet? Wie ist sichergestellt, dass im Gegensatz zur Off-Road-Messe 1999 die Veranstalter auf diesen geschützten Flächen und im gesamten Naturschutzgebiet bei der im September 2000 dort stattfindenden Off-Road-Messe, zu der mehrere zehntausend Teilnehmer erwartet werden, die Auflagen exakt einhalten und wie sehen die entsprechenden Kontrollen aus?

Frau Staatssekretärin.

Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Kollegin Kellner! Die Anfrage hängt mit dem Antrag der Abgeordneten Paulig, Münzel und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.05.2000 zusammen, wonach die Ausnahmebestimmungen des § 5 Nummer 9 der Verordnung über das oben genannte Naturschutzgebiet, der das Befahren der ehemaligen Hawk-Stellung von den Verboten der Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen freistellt, ersatzlos gestrichen werden sollte. Dieser Antrag wurde vom Umweltausschuss am 6.07.2000 mit der Maßgabe abgelehnt, dass das Ministerium weitere Erhebungen durchführt, welcher Art und Intensität die Veranstaltungen sind, und ggf. daraus Konsequenzen zieht und mit dem Schutzgebiet unvereinbare Nutzungen unterbindet. Aufgrund der Kürze der Zeit waren diese Erhebungen noch nicht möglich.

Zur Anfrage selbst ist Folgendes festzustellen: Die Firma Prolog plant im Gelände der ehemaligen Hawk-Stellung eine so genannte Off-Road-Messe – Sie haben das schon erwähnt. Dabei werden Geländefahrzeuge ausgestellt, gleichzeitig sind auch Geländefahrten möglich. Die Veranstaltung findet überwiegend auf den durch die frühere Nutzung belasteten, befestigten und versiegelten Flächen statt. Für eine solche Veranstaltung sind zunächst die erforderlichen Gestattungen, zum Beispiel nach Gewerberecht, einzuholen.

Die innerhalb des ehemaligen Hawk-Geländes liegenden und nach Artikel 13 d Bayerisches Naturschutzgesetz geschützten Flächen sind durch eine Vegetationskartierung erhoben worden. Diese Kartierung liegt auch dem Pächter des Geländes vor. Die geschützten Flä

chen befinden sich in Form von 5 bis 20 Metern breiten Streifen am Nord-, Ost- und Südrand des über 10 Hektar großen Geländes. Vor der Veranstaltung werden diese Randstreifen mit Markierungsbändern abgegrenzt. Ebenfalls rechtzeitig vor der Veranstaltung werden von der Regierung von Unterfranken, dem Landratsamt und der Stadt Bad Kissingen mit dem Veranstalter weitere Einzelheiten der Besucherlenkung und Absperrung besprochen. Die Kontrollen erfolgen durch das Landratsamt Bad Kissingen.

Nächster Fragesteller wäre Herr Kollege Odenbach. Er ist nicht da. Frau Staatssekretärin, dann bedanke ich mich bei Ihnen.

Die nächsten Fragen beantwortet der Staatssekretär aus dem Ministerium für Unterricht und Kultus, Herr Freller. Fragesteller ist Herr Kollege Donhauser.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich habe folgende Frage: Wer hat es zu verantworten, dass Studenten, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen im Juni nicht bestanden haben, die schriftliche Nachprüfung im August und die mündliche Nachprüfung erst im Oktober/November nachholen können, so dass sie ein ganzes Schuljahr bis zu einer möglichen Anstellung verlieren?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Donhauser, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein Prüfungsteilnehmer, der die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt nicht bestanden hat, kann diese Prüfung einmal wiederholen. Die Wiederholungsprüfung beschränkt sich auf das nicht bestandene Fach bzw. auf die nicht bestandenen Fächer. Sie muss beim nächsten oder beim übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden.

Beim Frühjahrstermin liegen die Ergebnisse der bewerteten Klausuren in aller Regel erst Ende Juni/Anfang Juli vor. Die Benachrichtigung der Kandidaten über die erzielten Leistungen ist daher erst zu diesem Zeitpunkt möglich. Jedem Kandidaten, der die Erste Staatsprüfung nicht bestanden hat, wird dringend empfohlen, von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die bewerteten Klausuren und in die Niederschriften über die mündlichen Prüfungen Gebrauch zu machen. Diese Einsichtnahme ist wichtig, damit dem Kandidaten klar wird, worin die Ursachen für die nicht ausreichenden Leistungen bei der Erstablegung der Prüfung lagen. Jeder Prüfungsteilnehmer sollte sich dann sehr genau überlegen, ob er sich die Wiederholung der Prüfung beim nächsten Termin zutraut oder ob es nicht besser ist, die Prüfung erst beim übernächsten Termin abzulegen, um die bestehenden fachlichen Defizite noch ausgleichen zu können. Nachdem die Prüfung nur einmal wiederholt werden kann, handelt es sich bei der Terminwahl ohne Zweifel um eine sehr weit reichende Entscheidung.

Die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Herbsttermins wiederum finden im Zeitraum Mitte August bis Mitte

Oktober statt. Die mündlichen Prüfungen schließen sich in den Monaten November und Dezember an. Die Korrektur der schriftlichen Arbeiten ist erfahrungsgemäß nicht vor Mitte Dezember abgeschlossen, so dass es für einen Kandidaten keinen Vorteil brächte, wenn ihm die Ablegung seiner mündlichen Prüfungen zu einem vorgezogenen Termin gestattet würde. Wegen der verkürzten Vorbereitungszeit würden allerdings die Chancen für das Bestehen der Prüfung unter Umständen deutlich verringert werden.

Ein Eintritt in den Mitte September beginnenden Vorbereitungsdienst ist also demnach auf keinen Fall mehr möglich. Kandidaten für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und beruflichen Schulen können damit erst im September des folgenden Jahres das Studienseminar beginnen; bei den Lehrämtern an Gymnasien und Realschulen ist dagegen auch ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst im Februar möglich, da bei diesen Lehrämtern jährlich zwei Termine angeboten werden.

Nächste Fragestellerin wäre Frau Kollegin Goertz. Für sie übernimmt Frau Kollegin Voget. Bitte schön.

Beabsichtigt die Staatsregierung, die Schulverwaltungsprogramme des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einzustellen, wenn ja, werden weiterhin Fortbildungen zu KM-Programmen für Schulleiter und Verwaltungsangestellte abgehalten, und wie wird mit der laut KMS vom 4. April 2000 gestarteten Fortbildungsoffensive für die Schulverwaltungsprogramme verfahren?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete Voget, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist der Bereich der EDV-gestützten Schulverwaltung unter den Kriterien Verwaltungsvereinfachung und Unterstützung der Schulen beim Vollzug, Einhaltung des Datenschutzes und Einhaltung von Dienstvereinbarungen, zum Beispiel mit dem Hauptpersonalrat, zu sehen und weiterzuentwickeln – auch und vor allem im Hinblick auf den zu statistischen Zwecken und zur Schulaufsicht erforderlichen Datentransfer und der damit verbundenen flächendeckenden Einführung von EDV-Verfahren in der Schulverwaltung. Die Erfüllung aller drei Kriterien in ausreichendem Maße erschien bisher bei der Freigabe an eine Vielzahl von privaten Programmanbietern nicht gewährleistet.

Daneben ist auch die zusätzliche Belastung der Sachaufwandsträger beim alleinigen Einsatz von kostenpflichtigen Schulverwaltungsprogrammen zu berücksichtigen. Ob eine Privatisierung der Weiterentwicklung eines Schulverwaltungsprogrammes möglich ist, ist zwar zu überprüfen, aber für die Zukunft noch nicht absehbar. Daher ist derzeit nicht vorgesehen, sich aus der Federführung bei der Entwicklung der bayerischen Schulverwaltungsprogramme zurückzuziehen oder gar deren

Entwicklung einzustellen. Dies heißt: Die Schulung und Beratung der mit der EDV-gestützten Schulverwaltung befassten Personen wird wie bisher fortgeführt werden. Insbesondere – das ist sicher auch für die Fragestellerin von Bedeutung – wird das mit KMS IV/3 – 07010 – 4/131988 vom 4. April 2000 vorgestellte EDV-Fortbildungsprojekt für Verwaltungsangestellte an Volks- und Förderschulen selbstverständlich in der initiierten Form organisiert und durchgeführt werden. Das heißt, im Wesentlichen wird auch weiterhin das gemacht, was bisher erfolgt ist und damit sicherlich auch eine Beruhigung für die Fragestellerin eintreten.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Voget.

Herr Staatssekretär, damals, als diese Probleme erstmals aufgetreten sind, waren wir beide noch im Kulturpolitischen Ausschuss. Ist jetzt sichergestellt, dass die Personen, die jetzt geschult werden, das Programm, auf dem sie neu geschult werden, auch eine Weile anwenden können? Erhalte ich die Nummer des KMS noch schriftlich von Ihnen; denn diese habe ich nicht mitschreiben können?

Herr Staatssekretär.

Das ist kein Problem; sie steht auch in der schriftlichen Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage. Wir stellen auch gerne das KMS zur Verfügung, wenn dies gewünscht wird.

Für Frau Kollegin Scharfenberg stellt Frau Kollegin Stahl die nächste Frage.

Herr Staatssekretär, was gedenkt die Staatsregierung dagegen zu tun, dass in den vergangenen acht Jahren der Pflegeaufwand für Kinder der Schulen zur individuellen Lebensbewältigung aufgrund der erhöhten Pflegebedürftigkeit, größerer Klassenstärke, aber auch aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs verhaltensauffälliger sowie mehrfach behinderter Schüler gestiegen ist, ohne dass bisher ausreichendes, qualifiziertes Fachpersonal, also Pflegepersonal, sowie heilpädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung gestellt wurde?

Herr Staatssekretär.