Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

Herr Staatsminister, meine Frage schließt direkt an: Welche Initiativen wird die Staatsregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass die noch nicht verarbeiteten problematischen Fette bzw. Öle sofort aus dem Verkehr gezogen werden?

Bitte, Herr Minister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Dieser Frage müssen wir uns natürlich stellen. Ich werde das thematisieren. Ich sage Ihnen zu, dass wir dieses Problem anpacken und Ihnen darüber berichten werden. Am 29. Januar hat die Bundesseite erklärt, dass Bund und Land gemeinsam vorgehen werden und nicht nur das Land Bayern von diesem Problem betroffen ist. Ich erwähnte vorhin schon, dass auch die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg davon betroffen sind.

Frau Kollegin Paulig, stellen Sie Ihre letzte Zusatzfrage.

Ich möchte noch einmal auf die Information an die Abnehmer bzw. Verbraucher zurückkommen. Wir haben nicht nur die Futtermittel, die generell bei der Fütterung der Nutztiere eingesetzt werden, sondern auch die Speisefette. Wir haben gerade die Problematik festgestellt, dass die Hersteller in diesen Fällen die Bauern informieren sollen. Ich kann mir das nicht vorstellen. Woher sollen die Hersteller wissen, welcher Bauer diese Produkte gekauft hat? Diese Produkte werden schließlich über die Baywa oder Raiffeisenwerke verbreitet. Nicht einmal diese Häuser kennen die Namen der Abnehmer. Ich frage Sie: Wie soll gegenwärtig die direkte Information der Bauern erfol

gen? Wie sollen die Verbraucher informiert werden, dass in den Speisefetten Risikomaterial enthalten sein kann?

Bitte, Herr Minister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich habe bei der Beantwortung der ersten Fragerunde das Alarmierungsverfahren geschildert. Bei den Futtermitteln sind die Bauern zum großen Teil bekannt, da es sich hierbei nicht um große Chargen handelt. Die Futtermittel wurden teilweise auch für einzelne Betriebe hergestellt. Ich habe Ihnen zugesagt, die Frage bezüglich der Speisefette noch einmal zu überprüfen und dazu einen detaillierten Bericht vorzulegen.

Mir liegen zu diesem Fragenkomplex keine Zusatzfragen mehr vor. Wir kommen damit zur Frage Nummer 16. Die Fragestellerin ist Frau Kollegin Münzel.

Herr Staatsminister, plant die Staatsregierung, im Zuge der von ihr eingeschlagenen BSE-Bekämpfungsmaßnahmen in Bayern die Tötungsanordnung interjection: (2. BSE- SchutzVO 95) für Galloway- sowie Zuchtbetriebe mit Rindern aus Großbritannien und der Schweiz zurückzuziehen, wenn nein, warum nicht?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Kollegin Münzel, Rechtsgrundlage für die Tötungsanordnung von Rindern, die aus Großbritannien oder der Schweiz stammen, ist die 2. BSE-Schutzverordnung des Bundes. Diese Verordnung ist weiterhin in Kraft. Wenn die Tötungsanordnungen zurückgezogen würden, widerspräche dies Bundesrecht. Im Hinblick auf die anhängigen Verwaltungsverfahren werden die Tötungsanordnungen derzeit jedoch nicht vollzogen. Wir müssten diese Frage auf Bundesebene erörtern. Auf jeden Fall wird diese Verordnung zurzeit nicht vollzogen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Münzel.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel Hessen diese Tötungsanordnung ausgesetzt oder zurückgezogen hat? Sind Ihnen weitere Bundesländer bekannt, in denen so verfahren wurde?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Das ist mir bekannt. In der Wirkung ist die bayerische Haltung genau die gleiche. Es wird nicht vollzogen. Ansonsten gilt das Bundesrecht. Wenn es eine neue Regelung gibt, müsste sie auf Bundesebene erörtert werden.

Ich rufe den nächsten Fragenkomplex auf.

Das sind die Fragen 19 bis 33.

Frage 19 von Frau Rita Schweiger, CSU: Welche Maßnahmen seitens der Staatsregierung sind geplant, um künftig eine lückenlose Kontrolle bei Tierärzten und Landwirten bezüglich Arzneimitteleinsätzen zu gewährleisten?

Frage 20 von Frau Karin Pranghofer, SPD: Wurden Schlachttiere mit Antibiotikarückständen aus dem Lebensmittelverkehr gezogen, und wie stellt die Staatsregierung in Zukunft sicher, dass mit Antibiotikarückständen belastete Tiere nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen?

Frage 21 von Johann Schammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Kontroll- und Sicherstellungsmaßnahmen – Futtermittelproben, Blutproben von Tieren usw. – hat die Staatsregierung nach dem Bekanntwerden des illegalen Arzneimittelhandels veranlasst, um sicherzustellen, dass keine Produkte der kriminellen Landwirte in den Handel gelangen können?

Frage 22 von Joachim Wahnschaffe, SPD: Trifft es zu, dass der Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte, Dr. Herbert Wohn, 1996 das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit mündlich und schriftlich auf Presseberichte hingewiesen hat, wonach verbotene Stoffe wie Cloramphimethol bei der Schweinemast eingesetzt werden, und verstärkte Kontrollen vorgeschlagen hat, und wie hat die Staatsregierung hierauf reagiert?

Frage 23 von Frau Susanna Tausendfreund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da laut Landtagsprotokoll vom 01.07.1999 nach Aussagen von Prof. Pschorn durch eine Auswertung der Herstellungsaufträge für Fütterungsarzneimittel die gesamte (Tierarzneimittel-) Mafia gefasst wurde, frage ich die Staatsregierung, welche Konsequenzen sie im Hinblick auf eine Kontrolle der Hersteller und Vertriebswege von Tierarzneimitteln aus dieser Erkenntnis gewonnen und umgesetzt hat.

Frage 24 von Albrecht Schläger, SPD: Trifft es zu, dass das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit im Dezember 1998 vom Präsidenten der Bayerischen Tierärztekammer, Prof. Dr. Günter Pschorn auf “Schwachstellen und Defizite bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs„ hingewiesen wurde, und wie hat das Staatsministerium darauf reagiert?

Frage 25 von Dr. Josef Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit wann und wie oft wurde die Staatsregierung von Österreich über illegales Verbringen von Tierarzneimitteln unterrichtet?

Herr Minister, wenn Sie die Fragen möglichst komprimiert zusammenfassen könnten, denn dann können wir Ihre Antworten noch hören. Wir haben nur noch 10 Minuten Zeit zur Verfügung.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich kann die vielen Fragen, die sehr kompliziert sind, nicht ohne eine gewisse Zeit beantworten.

Zu Frage 19 von Frau Schweiger stelle ich fest: Ausweislich des Bayerischen Agrarberichts 2000 wären etwa 43000 Schweinehalter und etwa 100000 Halter weiblicher und männlicher Rinder sowie etwa 1500 praktizierende Tierärzte von derzeit etwa 200 beamteten Tierärzten bei den Kreisverwaltungsbehörden bezüglich der Arzneimittelabgabe und -anwendung zu kontrollieren.

(Unruhe)

Die Antwort auf die Frage ist etwas länger. Im Hinblick auf die Bequemlichkeit können Sie sich also ruhig noch einmal setzen.

Eine lückenlose Kontrolle ist daher nicht möglich. Geplant ist jedoch eine erhebliche Intensivierung der Kontrollen.

Im Einzelnen ist vorgesehen: Erstens. Die staatlichen Kontrollen sowie Eigenkontrollen der landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen werden verstärkt. Zweitens. Gemeinsam mit der Tierärztekammer ist ein Qualitätssicherungssystem für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke aufzubauen. Drittens. Überprüfung der Notwendigkeit des tierärztlichen Dispensierrechts – Befreiung vom Apothekermonopol – sowie der Möglichkeit, den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke noch vor der Anordnung des Ruhens der Approbation bzw. deren Widerruf anzuordnen. Viertens. Bildung einer überregional tätigen Einsatztruppe aus beamteten Tierärzten zur Überwachung des Arzneimittelmarkts und des Tierarzneimitteleinsatzes einschließlich der Rückstandsproblematik. Fünftens. Überprüfung, ob das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingesetzt werden kann. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass der Missbrauch von Tierarzneimitteln durch skrupellose Geschäftemacher teilweise bereits Merkmale der organisierten Kriminalität aufweist.

Die Frage von Frau Pranghofer beantworte ich wie folgt: Antibiotika sind in Schlachttierkörpern gesetzlich verboten. Sofern bei der Lebendbeschau von Schlachttieren Anhaltspunkte für eine Behandlung mit pharmakologisch wirksamen Stoffen vorliegen und anzunehmen ist, dass das Fleisch für den menschlichen Genuss gesundheitlich bedenklich werden könnte, ist die Schlachtung nach den Bestimmungen der Fleischhygiene-Verordnung zu untersagen. Darüber hinaus werden bei Verdacht und im Wege der Stichproben Nachweistests auf Antibiotika am geschlachteten Tier durchgeführt.

Wenn dabei Antibiotika festgestellt werden, geht die Kreisverwaltungsbehörde jedem einzelnen Fall im Herkunftsbestand nach, um die Ursache der Rückstandsbildung zu ermitteln. Je nach Lage des Falles kann die Kreisverwaltungsbehörde anordnen, dass ihr die Tiere anzumelden sind, die geschlachtet werden sollen. Bis geklärt ist, ob die Tiere unerlaubte Rückstände enthalten, dürfen sie nicht in den Handel gelangen.

Zu Frage 21 von Herr Schammann ist festzustellen: Seit den Hausdurchsuchungen am 18.01.2001 wurden diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe von den örtlichen Veterinärbehörden überprüft, von denen bekannt war, dass sie von Dr. Fechter betreut werden. Zu überprüfen

war, ob die Abgabebelege und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Nachweispflicht ordnungsgemäß geführt und zeitlich geordnet aufbewahrt werden. Zudem war darauf zu achten, ob die vorgefundenen Arzneimittel hinsichtlich Anwendungsgebiet und Menge veterinärmedizinisch gerechtfertigt sind, um das Behandlungsziel zu erreichen. Bei der Überprüfung festgestellte verdächtige und nicht etikettierte Arzneimittel wurden an das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen eingeschickt. Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 25.01. 2001 über die Regierungen den Kreisverwaltungsbehörden den Auftrag erteilt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Eine Antwort steht noch aus. Über das Ergebnis wird gegebenenfalls berichtet werden.

Meine Antwort auf Frage 22 von Herrn Wahnschaffe lautet: Bereits vor den Hinweisen des Herrn Dr. Wohn hat die Staatsregierung gehandelt. Cloramphenicol wurde 1994 EG-weit zur Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verboten. Das Gesundheitsministerium hat darauf alle nachgeordneten Behörden und die Bayerische Landestierärztekammer von der Verbotsvorschrift unterrichtet mit der Bitte, alle Tierärzte davon zu unterrichten.

Im November 1995 hat das Gesundheitsministerium die Regierungen aufgefordert, eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken durchzuführen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden in einigen Fällen in Niederbayern eingeleitet. Die übrigen Regierungen haben über keine Auffälligkeiten berichtet.

Im Juli 1996 hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in einem Rundschreiben auf einen relativ hohen Anteil positiver Cloramphenicolbefunde hingewiesen. Das Gesundheitsministerium hat dieses an die Regierungen und Landesuntersuchungsämter weitergeleitet. Landesweit wurden 249 Stichproben bei geschlachteten Schweinen genommen; 13 davon erwiesen sich als positiv. Jedem Fall wurde behördlich nachgegangen. 1997 wurden 239 Stichproben genommen; davon haben sich zwei als positiv erwiesen. Diese Tendenz hat sich in den folgenden Jahren weiter verfestigt. Sonderaktionen, die über den nationalen Rückstandskontrollplan hinausgehen, waren daher insofern nicht veranlasst.

Frage 23 von Frau Tausendfreund ist für mich auf den ersten Blick nicht ganz plausibel. Wir konnten auch nicht nachprüfen, was tatsächlich im Protokoll steht. Deswegen kann ich zu dieser Frage nur sagen: Die konkreten Hintergründe, die Herrn Dr. Pschorn zu dieser Aussage veranlasst haben, sind der Staatsregierung nicht bekannt. Generell werden Hersteller und Vertriebswege von Tierarzneimitteln wie folgt überwacht:

Im Rahmen der Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken werden die Belege über Fütterungsarzneimittel kontrolliert. Dabei wird insbesondere die Bestandsgröße in Relation zur Menge des verschriebenen Fütterungsarzneimittels gesetzt. Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln und Fütterungsarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren unterliegen der behördlichen Überwachung. Ergeben sich bei

diesen Kontrollen Auffälligkeiten bzw. Unregelmäßigkeiten, wird diesen nachgegangen und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet. Bei diesen Kontrollen handelt es sich um Stichproben oder anlassbezogene Kontrollen. Die Staatsregierung prüft, wie die Kontrollen verschärft werden können. In jedem Fall gilt aber, dass ein auch noch so ausgeklügeltes Kontrollsystem nicht in der Lage ist, jeden Einzelfall missbräuchlichen Umgangs mit Arzneimitteln zu verhindern.

Zu Frage 24: Es trifft zu, dass der Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Er hat aber keine konkreten Angaben gemacht, aufgrund deren ein behördliches Handeln hätte eingeleitet werden können. Insbesondere hat die Tierärztekammer keine Namen oder auch konkrete Sachverhalte genannt.

Das Gesundheitsministerium hat im Februar 1999 eine Projektgruppe eingesetzt, an der auch ein Mitglied der Vorstandschaft der Tierärztekammer beteiligt war. Die Vorschläge wurden im Sommer letzten Jahres vorgelegt. Ich lasse die Vorschläge derzeit prüfen und werde meine Konzeption, die Konzeption des neuen Hauses mit dem Nachtragshaushalt dem Landtag vorlegen, um hier einige Dinge umzusetzen. Die Frage bezog sich auf das Jahr 1998.

Zu Frage 25: Dazu gibt es zwei Informationen, die auf diplomatischem Wege über die deutsche Bundesregierung übermittelt worden sind.

Der erste Vorgang: Am 30.11.1995 hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem bayerischen Gesundheitsministerium den Verdacht mitgeteilt, dass Tierarzneimittel illegal durch einen bayerischen Tierarzt in Österreich in den Verkehr gebracht worden sein sollen. Der Vorgang wurde über die Regierung von Niederbayern an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet. Am 11.06.1996 erfolgte eine Anzeige an die Kriminalpolizei Passau, dass in mindestens drei Fällen Tierarzneimittel an österreichische Landwirte abgegeben wurden. Von dort erfolgte die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Landshut.

Am 14. März 1997 wurde das Verfahren gemäß § 154 der Strafprozessordnung eingestellt, da gegen den Tierarzt bereits eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen eines anderen Delikts verhängt worden war und im Vergleich dazu Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz nicht beträchtlich ins Gewicht fielen. Von der Einstellung des Verfahrens am 14.03.1997 durch die Staatsanwaltschaft Landshut waren auch die mit dem Bußgeldbescheid vom 30.04.1996 von der Regierung von Niederbayern angezeigten Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz betroffen.

Weitere Anzeigen der Regierung von Niederbayern bei der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz erfolgten am 24. März 1997, am 24. März 1998, am 18. Mai 1998 und am 24. März 1999. Am 12. Februar 1998 – das bekommen Sie alles schriftlich – erfolgte das Urteil des Amtsgerichts Landshut in diesem Verfahren. Das waren 2800 DM Geldbuße.

(Zurufe von der SPD)

Das spricht Bände. Aber ich kann das nicht bewerten, da ich den konkreten Fall nicht kenne.

Der zweite Vorgang: Am 30.03.2000 wurde eine Information des österreichischen Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch das Bundesgesundheitsministerium an das bayerische Gesundheitsministerium herangetragen, dass große Mengen Arzneimittel und Impfstoffe, die durch einen bayerischen Tierarzt nach Österreich geschafft worden waren, beschlagnahmt wurden. Am 12. September 2000 hat das zuständige Veterinäramt Pfarrkirchen die Regierung unterrichtet, dass das Landeskriminalamt in München bereits gegen den Tierarzt in anderer Sache ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass für das widerrechtliche Verbringen von Tierarzneimitteln nach Österreich die dortigen Behörden zuständig seien; von den deutschen Justizbehörden sei somit nichts veranlasst. Das Gesundheitsministerium in Bayern hat das Ministerium in Wien entsprechend unterrichtet.

Herr Minister, nachdem die Zeit für die Fragestunde abgelaufen ist, muss ich Sie hier unterbrechen. Auch mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der nächste Tagesordnungspunkt vom Fernsehen übertragen werden soll und das Fernsehen sich darauf eingerichtet hat, dass wir um 10.30 Uhr die Fragestunde abschließen, bitte ich um Verständnis dafür.

Ihnen, Herr Minister, vielen Dank. Geben Sie vor allem den Dank auch an die Beamten weiter, die, wie ich gehört habe, bis in die heutigen Morgenstunden gearbeitet haben.