Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, dass die im Moment favorisierte Lösung über das Maidbronner Kreuz im Interesse der Betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht realisiert werden sollte, weil dies mehrere Kilometer Umweg für den Hauptverkehrsstrom bedeuten würde, und dass aus diesem Grunde, also zur Entlastung der Bürger, eine zusätzliche Abfahrt für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes besser wäre?
Es ist wohl auch die Überlegung der Stadt Würzburg, eine zusätzliche Abfahrt zu schaffen. Allerdings muss sie – das wurde Würzburg mehrfach erläutert – langfristig auch eine überörtliche verkehrsbedeutsame Gesamtlösung anstreben.
Entschuldigung, Herr Kollege Eykmann, es wurden drei Zusatzfragen gestellt. Damit ist das gewissermaßen abgefeiert.
(Dr. Eykmann (CSU): Fragen von Abgeordneten als „abfeiern“ zu bezeichnen, Herr Präsident – Fragezeichen!)
Herr Staatssekretär, warum wird beim Ausbau der Staatsstraße 2179 im Rahmen der Ortsumgehung von Selb-Erkersreuth nicht gleich die Eisenbahnbrücke mit errichtet, die zum Wiederbetreiben der Strecke von Selb-Plößberg nach As unbedingt notwendig ist?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Abgeordneter, die Wiederinbetriebnahme der Bahnlinie „Selb/Plößberg – Landesgrenze zur Tschechischen Republik – As“ wird zwar von einigen örtlichen Vertretern gewünscht, eine Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebs ist aber derzeit noch vollkommen unsicher. Um eine Fehlinvestition zu vermeiden, wird für die Kreuzung der neuen Staatsstraße „Verlegung nördlich Erkersreuth“ mit der stillgelegten Bahnlinie Selb/Plößberg – Landesgrenze Teschechische Republik – Asch zunächst auf den Bau einer ca. 70 m langen Eisenbahnbrücke mit Kosten in Höhe von etwa 2 Millionen DM verzichtet.
Die geplante Straße verläuft in diesem Bereich wegen der benachbarten Kreuzung mit der Bahnbetriebsstrecke „Selb/Plößberg – Selb/Stadt“ in einem 6 m tiefen Einschnitt. Deshalb kann – wenn die Bahnlinie wieder in Betrieb genommen werden sollte – eine Eisenbahnbrücke zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehraufwand errichtet werden.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt – ich gehe davon aus –, dass die Wiederinbetriebnahme dieser Strecke nicht nur von einigen Institutionen draußen im Land betrieben wird, sondern dass wir hier in diesem Hause drei einstimmige Beschlüsse gefasst haben, dass diese Strecke aufrecht erhalten werden muss, und dass im Moment sogar auf der tschechischen Seite zwei Brücken mit EU-Geldern gebaut werden, damit diese Eisenbahnstrecke erhalten werden kann?
Sie wissen, dass diesbezügliche Beschlüsse des Landtages keine unmittelbare Rechtswirkung erzeugen. Deshalb ist es, glaube ich, gut, richtig und auch wirtschaftlich sinnvoll abzuwarten, bis eine konkrete Entscheidung vorliegt. Dann kann, wie gesagt, diese Brücke jederzeit ohne Mehraufwand gebaut werden.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass die Vogtlandbahn Interesse hat, diese Strecke zu betreiben; würde sie diese Strecke nur betreiben, wenn sie entsprechende Zuschüsse des Staates bekommt, und können Sie noch einmal bestätigen, dass ein Bau dieser Brücke auch nach dem Bau der Straße ohne Mehrkosten durchaus möglich ist?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Letzteres kann ich noch einmal bestätigen, weil dies bereits in meiner ersten Antwort enthalten war. Zum ersten kann ich mangels Ressortzuständigkeit nicht Stellung nehmen. Ich bitte, eine entsprechende Frage an den Wirtschaftsminister zu richten.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass in der Zwischenzeit auch der Landkreis Wunsiedel beschlossen hat, die Unterhaltungskosten, die jetzt für die stillgelegte Strecke anfallen, zu übernehmen, weil man eben weiß, dass auf tschechischer Seite mit EUMitteln bereits Eisenbahnbrücken gebaut werden, und dass es deswegen nicht ganz so ist, wie Sie es darstellen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Schläger, ich bitte noch einmal um Verständnis, wenn ich mich auf die Zuständigkeit meines Ressorts, also auf den Straßenbau, beschränke und zur Frage der Wiederaufnahme der Strecke, die in das Ressort von Minister Wiesheu fällt, keine Stellungnahme abgebe.
Die nächsten Fragen richten sich an Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf und das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Herr Staatsminister, ich darf Sie fragen: Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung vor dem Hintergrund ihrer doch eher reservierten Haltung zu Überlegungen zur Liberalisierung in der Wasserwirtschaft, dass die Bayerische Landesbank für eben diese Liberalisierung im Zusammenhang mit Geldanlagen wirbt?
Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium) : Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Runge, ich darf zunächst noch einmal darauf Bezug nehmen, dass Wasser ein für uns alle unentbehrliches Lebensmittel ist, das daher notwendigerweise nicht so gehandelt werden kann wie jede andere Ware, wie Strom, Gas oder Ähnliches. Bestmögliche Trinkwasserqualität, jederzeitige Versorgungssicherheit, flächendeckende Versorgung und nachhaltige Ressourcennutzung – das ist das Anliegen, das wir verfolgen. Dieses Anliegen wäre unter liberalisierten Bedingungen nicht zuverlässig und nicht dauerhaft zu gewährleisten. Deshalb, Herr Kollege Runge, haben wir in den letzten Monaten angesichts der von der EU angestoßenen Liberalisierungsdiskussion in vielfacher Weise deutlich gemacht, dass wir der Liberalisierung im Bereich Wasser eine klare Absage erteilen und vielmehr an der öffentlich-rechtlichen Garantenstellung festhalten wollen.
Die Kommunen erfüllen die öffentliche Trinkwasserversorgung in aller Regel auf hohem Niveau. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass die Aufgabe der Wasserversorgung Pflichtaufgabe der Kommunen bleibt und damit als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Eigenverantwortung erhalten bleibt.
Sie haben in Ihrer Frage keine Quelle genannt und nicht deutlich gemacht, welche Informationen seitens der Landesbank Sie im Einzelnen meinen. In der Kürze der Zeit konnte auch nicht abschließend detailliert recherchiert werden. Bis dato ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Bayerische Landesbank für die Liberalisierung der Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit Geldanlagen wirbt.
Allgemein kann jedoch zu Anlageempfehlungen der Bayerischen Landesbank Folgendes gesagt werden: Die Landesbank ist ein Kreditinstitut, das sämtliche banküblichen Geschäfte betreibt. Hierzu gehört auch die Bewertung von Aktien und die Erarbeitung von Anlageempfehlungen für ihre Kunden.
Selbstverständlich werden im Rahmen einer Aktienbewertung auch die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines börsennotierten Unternehmens, die auf den Kursverlauf von Einfluss sein können, analysiert. Dies stellt jedoch keine wertende politische Aussage der Landesbank im Sinne einer Befürwortung oder Ablehnung politischer Entwicklungen dar. Vielmehr handelt es sich um eine allein unter Renditegesichtspunkten im Sinne eines Investors getroffene Aussage über den möglichen Kursverlauf einer Aktie. Von einer Werbung der Landesbank für die Liberalisierung der Wasserwirtschaft kann in diesen Fällen keine Rede sein.
Ich müsste Sie jetzt fragen, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass die EU diese Diskussion angestoßen hat. Das wäre aber eher eine rhetorische Frage, weil wir beide wissen, wer die Diskussion angestoßen hat. Ich frage Sie deswegen: Schließt sich die Staatsregierung ihrem Mitglied Rein
hold Bocklet an, der Privatisierungen in der Wasserwirtschaft für gut hält? Im übrigen eine kleine Zusatzantwort: Ich habe dem Vertreter des Finanzministeriums, dem Landtagsbeauftragten vorgestern gesagt, dass ich ihm die Quelle gern zur Verfügung stelle.
Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium) : Herr Kollege Runge, Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben in der öffentlichen Diskussion ein ständiges Durcheinandergehen der Begriffe Liberalisierung und Privatisierung. Zur Liberalisierung habe ich eben ein klares Nein gesagt. Wir wollen, dass die öffentlich-rechtliche Garantenstellung, in diesem Fall also eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen, erhalten bleibt. Wir sind offen für jede Form von Kooperation – dazu haben wir zusammen mit dem Innenministerium einen Leitfaden veröffentlicht –, offen auch für die Nutzung privater Rechtsformen für eine Durchführungs- oder Einrichtungsprivatisierung. Das ist die Grundlinie, nach der Sie mich jetzt noch einmal gefragt haben. Leider wird aber in der öffentlichen Debatte zwischen den Begriffen der Privatisierung und der Liberalisierung nicht so oft und nicht so scharf differenziert, weswegen es immer wieder zu Missverständnissen kommt.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, ob der Bundeswirtschaftsminister in Berlin die bayerische Auffassung zur Liberalisierung der Wasserwirtschaft teilt, oder hat er eine andere Meinung?
Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium) : Herr Präsident, lieber Kollege Walter Hofmann! Der Bundeswirtschaftsminister hat in diesem Zusammenhang eine Studie in Auftrag gegeben und hat sich leider, wie die Bundesregierung insgesamt, bislang nicht so klar positioniert, dass auch von Seiten des Bundes dokumentiert wäre: Wir lehnen die Liberalisierung ab. Die Bundesregierung, der Bundeswirtschaftsminister lässt dies bisher offen und hat noch nicht im Interesse der Kommunen klar Position bezogen. Deshalb kann nur angemahnt werden, dass sich die Bundesregierung in gleicher Weise positioniert, wie dies die Bayerische Staatsregierung getan hat.
Nach der Frage des Herrn Kollegen Hofmann habe ich genau dieselbe Frage: Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass nach Vorlage des Ewers-Gutachtens, das vom Wirtschaftsministerium veranlasst war, der Berichterstatter für Wettbewerbsrecht aus der CDU/CSU-Fraktion, Hart
Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium) : Ich kenne die Äußerung, die der Abgeordnete Hartmut Schauerte abgegeben hat. Das ist die persönliche Meinung eines einzelnen Abgeordneten, die ich nicht teile. Ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob ein einzelner Abgeordneter eine Meinung äußert oder ob der Bundeswirtschaftsminister als Mitglied der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland in dieser zentralen Frage nicht in der Lage ist, sich zu positionieren. Ich denke, dass für uns die Grundlinie in dieser Debatte doch klar sein muss. Die Grundlinie ist, ob wir öffentliche Verantwortung für das Gut, für das Lebensmittel Wasser auch künftig haben wollen oder ob wir es wie jede x-beliebige Handelsware einem völlig freien Wettbewerb aussetzen. Herr Kollege Runge, ich hätte schon erwartet, dass der Bundeswirtschaftsminister, auch die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien – auch Ihre Partei, die doch sehr schnell in der Regierung war – einmal die Grundlinie deutlich gemacht hätte.