Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

mit Schreiben vom 5. Oktober 2001 an den Bundesarbeitsminister gewandt und ihn um Prüfung gebeten, ob die mit Kroatien und Slowenien bestehenden Vermittlungsabsprachen auf andere osteuropäische Staaten ausgedehnt werden können. Zu denken ist hier an die EU-Beitrittsstaaten der ersten Runde, also an Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Estland, aber auch an die Slowakei, die nicht zu diesem Kreis gehört. In den genannten Ländern leben nach unseren Erkenntnissen viele gut qualifizierte Krankenschwestern und -pfleger, die nach einem Praktikum in einem Altenheim und einer dazu parallel verlaufenden Fortbildung als Fachkräfte im Sinne der Heimpersonalverordnung sehr geeignet wären und die auch ihrerseits Interesse hätten, bei uns in Deutschland tätig zu werden. Die Antwort des Bundesarbeitsministers steht allerdings noch aus.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, ich weiche nun etwas vom Thema ab, möchte dies aber dennoch unterbringen. Ist Ihnen bekannt, dass die Anwerbung von slowenischen und kroatischen Pflegekräften zurzeit extrem lange dauert und dass zum Beispiel in einem Altenheim eine Abteilung geschlossen werden musste, weil die angeworbenen 20 Kräfte nicht kommen? Weder das Heim noch die Bewerber wurden davon verständigt, dass sie ausscheiden mussten; man weiß nicht, warum.

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Dr. Kronawitter, ich habe davon gelesen. An diesem Bespiel sehen Sie, wie schwierig die Materie ist, obwohl wir diese gesetzlichen Regelungen geöffnet haben. Das heißt, wir spüren jetzt auch, dass es nicht ausreicht, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, um diese Kräfte aus Slowenien und Kroatien bekommen zu können, sondern dass sich der praktische Vollzug sehr schwierig gestaltet.

Die Konditionen sind schon sehr weit heruntergefahren worden. Dort, wo wir das Problem in dieser Ausbildungssituation gesehen haben – also ein halbes Jahr Krankenhaus –, haben wir schon dieses Entgegenkommen gezeigt. Wir arbeiten dabei auch mit der Bundesanstalt für Arbeit in hervorragender Weise zusammen. Dies zeigt aber auch sehr deutlich, dass wir das Thema noch breiter anlegen müssen. Deswegen haben wir uns auch an den Bundesarbeitsminister gewandt, um eine Ausdehnung auf andere osteuropäische Staaten zu erreichen und damit solchen Entwicklungen entgegenwirken zu können.

Eine Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, gerade zu diesem Punkt möchte ich nachfragen. Ich habe mich schon im Frühjahr an das Berliner Ministe

rium gewandt und bekam dann im Sommer eine Antwort, dass es in der Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung liege, hier eine Änderung der Nachqualifizierung für alle Nicht-EU-Kräfte vorzunehmen, somit auch für Kräfte aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Sie sagen nun, Sie hätten dafür keine Zuständigkeit. Können Sie erläutern, warum Ihre Auskunft anders ist als zum Beispiel die Auskunft der Staatssekretärin Mascher vom Bundessozialministerium?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Dr. Kronawitter, ich weiß nicht, was Ihnen Frau Kollegin Mascher geschrieben hat, aber die Rechtslage ist relativ klar und einfach. Ich darf sie Ihnen noch einmal kurz darstellen.

Wenn es um die Ausdehnung auf Altenpflegerinnen aus anderen osteuropäischen Staaten geht, dann brauchen wir dazu nach dem Krankenpflegegesetz, das ein Bundesgesetz ist, die entsprechenden Freigaben, damit diese Leute zu uns kommen können. Dafür ist eindeutig der Bund zuständig. Das ist völlig unbestritten und darüber gibt es auch keine Diskussion. Also die Frage der Anerkennung und damit auch der Gleichstellung nach dem Krankenpflegegesetz ist eine Bundesangelegenheit. Das ist vom Bundesarbeitsminister auch gar nicht bestritten worden.

Die Richtigkeit meiner Auffassung zeigt sich im Übrigen darin, Frau Kollegin, dass wir im Falle Slowenien und Kroatien ähnlich vorgegangen sind. Also es ist rechtlich – das können Sie sicherlich nachvollziehen – gar nicht anders zu interpretieren. Wenn es für Kroatien und Slowenien so war, dass wir mit dem Bundesarbeitsminister zusammengearbeitet haben, um diese Lösung zu erzielen, so muss es wohl auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus anderen osteuropäischen Staaten zu uns kommen wollen, so sein. Es kann sich rechtlich gar nicht anders verhalten. Deswegen darf ich Ihre Kollegin Mascher bitten, das Ihnen gegenüber klarzustellen.

Etwas anderes ist es – das darf ich Ihnen auch sagen, damit kein Missverständnis entsteht –, wenn jemand als Fachkraft im Sinne der Heimpersonalverordnung gilt. Das ist dann natürlich Sache des Freistaates Bayern. Offensichtlich besteht hier dieses Missverständnis. Sie können also von Folgendem ausgehen, Frau Kollegin Dr. Kronawitter: Wenn wir die Freigabe aus Berlin bekommen, werden wir das relativ schnell und unbürokratisch lösen können, indem wir diese neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den entsprechenden Bedingungen, die dann auch für sie gelten werden, als Fachkräfte im Sinne der Heimpersonalverordnung anerkennen. Da gibt es, glaube ich, kein Problem.

Insoweit müssen wir also festhalten: Für das eine ist der Bund zuständig und für das andere das Land, aber das Land kann erst reagieren, wenn der Bund seine Entscheidung getroffen hat.

Noch eine Zusatzfrage.

Zwei Zusatzfragen sind erlaubt. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen.

Herr Staatssekretär, wenn die lange Dauer der Überprüfung und Anwerbung von slowenischen und kroatischen Fachkräften daran liegen sollte, dass jetzt zusätzliche Überprüfungen im Bereich der Ausländerbehörden stattfinden, zum Beispiel deshalb, weil es schon abgelehnte Asylanträge aus früheren Zeiten gibt, sind Sie dann bereit, daran mitzuwirken, dass das schneller geht und dass im Bereich der bayerischen Behörden der Zeitraum der Bearbeitung eines solchen Antrages von sieben oder acht Monaten auf drei oder vier Monate reduziert werden kann und dass vor allem die Bewerber bzw. auch die Heime verständigt werden?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Dr. Kronawitter, zunächst geht es natürlich darum, dass wir eruieren müssen, wo es sozusagen gehakt hat, wo also die Probleme lagen, ob sie überhaupt auf bayerischem Boden manifestiert waren oder ob diese Probleme auch in den anderen Staaten vorhanden waren.

Im Übrigen darf ich Ihnen versichern, dass das Thema Verbesserung der Pflegesituation, wenn ich es so zusammenfassen darf, für die Ministerin Christa Stewens überaus wichtig ist. Sie hat dies wiederholt dokumentiert. Wenn es notwendig sein sollte, bei bayerischen Behörden zur Beschleunigung beizutragen, wird das sicherlich geschehen. Trotzdem werden wir natürlich immer diese einzelnen Bedingungen zu prüfen haben, also die Deutschkenntnisse sowie die Fortbildungssituation, die ich eben geschildert habe. Diese Bedingungen müssen natürlich erfüllt werden.

Ich hoffe, dass die Probleme, die Sie angesprochen haben, sozusagen auf bayerischem Boden liegen, damit wir sie gemeinsam lösen können. Soweit wir dazu beitragen können, das voran zu bringen, werden wir das tun.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Fragen an Sie sind damit erledigt. Die nächsten Fragen gehen an das Staatsministerium des Innern. Ich darf Herrn Staatssekretär Regensburger bitten, die Fragen zu beantworten. Erste Fragestellerin ist die Frau Kollegin Scharfenberg.

Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes zur Auftragsvergabe bzw. Planung der Kläranlage in Weiden, in dem schwere Vorwürfe – In-Sich-Geschäfte, Missachtung der Zuständigkeiten und der politischen Instanzen, Verstoß gegen Rechtsvorschriften und gegen den Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit –

gegen den Geschäftsführer sowie gegen den Oberbürgermeister erhoben wurden?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Abgeordnete, der Bayerische Kommunale Prüfungsverband als überörtliches Prüfungsorgan der Stadt Wieden in der Oberpfalz hat unter dem 15.10.2001 seinen Prüfungsbericht „Organisation der Abwasserentsorgung und Bauausgaben für die Ertüchtigung und Sanierung der Kläranlage“ erstellt. Der Bericht ist auch der Rechtsaufsichtsbehörde – Regierung der Oberpfalz – und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt worden. Er enthält nach erster Durchsicht einige schwerwiegende Prüfungsfeststellungen, jedoch liegt derzeit noch keine Stellungnahme der Stadt Weiden vor.

Es ist primär Aufgabe der Stadt Weiden, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes den Bericht zu prüfen, auszuwerten und hieraus die gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Die Rechtsaufsicht wird eine Stellungnahme der Stadt Weiden einholen. Sie hat darauf zu achten, dass die Stadt in angemessener Zeit und in gebotenem Umfang tätig wird und dass im Fall rechtswidrigen Verhaltens der Stadt die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Zusatzfrage.

Es ist noch eine Frage offen, und zwar: Ist es vertretbar, dass Anton Huber als Geschäftsführer zu Geschäften mit sich selbst ermächtigt wurde? Anton Huber ist der Geschäftsführer und hat sich anscheinend selber Geschäfte zugeschanzt.

Herr Staatssekretär.

Zu den Aktivitäten des Geschäftsführers enthält der Bericht des Prüfungsverbandes Feststellungen, die jetzt bewertet werden müssen. Danach wird sich die Rechtsaufsichtsbehörde dazu eine abschließende Meinung bilden.

Damit ist diese Frage erledigt. Die nächste Frage stellt Herr Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, wann hat die Stadt Würzburg zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen beim staatlichen Straßenbauamt eine zusätzliche Abfahrt von der B 19 zwischen Lengfeld und Estenfeld beantragt, aus welchen Gründen wurde oder wird eine solche Bitte abgelehnt und was müsste die Stadt tun, um eine solche Genehmigung zu bekommen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Abgeordneter, die Stadt Würzburg hat im Rahmen

der Überlegungen zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Umfeld der Anschlussstelle Lengfeld bereits wiederholt als Lösung eine zusätzliche Anschlussstelle weiter nördlich favorisiert. Deshalb wurden die Möglichkeiten für eine weitere Anschlussstelle an der zweibahnigen B 19 zwischen der Anschlussstelle Lengfeld und der Anschlussstelle Estenfeld im Bereich der Stadt Würzburg bereits intensiv überprüft. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass eine Anbindung generell möglich ist. Die neue Anbindung wird seitens der Straßenbauverwaltung im Hinblick auf die hohe Verkehrsbedeutung und -belastung der B 19 und die hohe Anschlussstellendichte hinsichtlich des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit jedoch kritisch gesehen. In der vorgesehenen Funktion rein zur Verbesserung der Erschließung der dort vorhandenen und geplanten Gewerbeflächen wurde sie deshalb abgelehnt.

Für den Bau von neuen Anschlüssen an zweibahnigen Bundesfernstraßen besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Der Stadt Würzburg wurde hierzu bereits mehrfach erläutert, dass ein Antrag auf eine weitere Anschlussstelle an der zweibahnigen B 19 nur dann unterstützt werden kann und Aussicht auf Erfolg hat, wenn diese Anschlussstelle nicht nur der Erschließung einzelner neuer Wohn- und Gewerbegebiete dient, sondern damit vornehmlich eine Verbesserung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse im Bereich Lengfeld erzielt werden kann.

In dem 1995 vorgelegten Verkehrsentwicklungsplan für den Großraum Würzburg wurde die Verkehrswirksamkeit dieser Anschlussstelle unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ergänzungen des Straßennetzes eingehend untersucht. Danach würde insbesondere eine durchgehende Erschließungstangente von der B 19 bis zur B 8 zu einer erheblichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Lengfeld führen.

Ein formeller Antrag der Stadt Würzburg zur Prüfung und Weiterleitung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen liegt derzeit nicht vor.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade auch erwähnt, dass ein kompletter Anschlussknoten auf beiden Seiten der B 19 an dieser Stelle grundsätzlich befürwortet würde, wenn auch beidseitige Flächenerschließungen erfolgten. – Das ist auch der Wissensstand, der an mich weitergegeben wurde. – Dies übersteigt aber im Moment die Finanzkraft der Stadt Würzburg. Wäre es nicht möglich, und auch im Interesse der Staatsregierung, die doch zusätzliche Gewerbeflächenausweisungen zur Stärkung der Kommunen fördern will, als ersten Bauabschnitt zunächst einmal eine einseitige Zu- und Abfahrt zu genehmigen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Auch dazu gibt es Gespräche und Verhandlungen mit der Stadt Würzburg. Wenn das langfristige Ziel einer Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverhältnisse nicht aufgegeben wird, könnte dies die erste Stufe einer Lösung darstellen.

Nächste Zusatzfrage: Herr Dr. Eykmann.

Herr Staatssekretär, können für die nun favorisierte Lösung der Anbindung von Estenfeld her Zuschüsse gewährt werden?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Wenn diese überörtliche Verkehrsbedeutung damit erreicht werden kann, kann dafür auch Zuschuss gegeben werden.

(Dr. Eykmann (CSU): Die Höhe können Sie noch nicht beziffern?)

Die Höhe kann man immer erst festlegen, wenn ein konkreter Antrag vorliegt.