Zur zweiten Teilfrage: Aufgrund des von diesem Hause beschlossenen Bayerischen Hochschulgesetzes ist es
mir verwehrt, mit einer Person darüber zu verhandeln, was wo gemacht werden kann. Das muss sie mit den Hochschulen selbst regeln.
Ich habe keine Nachfrage, sondern eine Bitte um Präzisierung. Sie haben dieses Schreiben bisher nicht beantwortet. Ich wollte hören, wann Frau Prof. Mitzdorf mit der Beantwortung rechnen kann.
Mittlerweile wurde ein sehr umfassendes Konzept dazu vorgelegt, was von den Frauenbeauftragten aus Anlass des einhundertsten Jahrestages umgesetzt werden wird, um auf dieses historische Datum aufmerksam zu machen. Sehen Sie über den Staatsempfang hinaus, der ja mit Mitteln des HWP finanziert werden soll, Möglichkeiten, zusätzliche Impulse zu geben, damit Zusätzliches für dieses historische Datum gemacht werden kann?
Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin, Möglichkeiten für Impulse sehe ich schon, aber keine Möglichkeiten, dafür Geld zu geben. Das heißt im Klartext, dass ich gerne anregen werde, mit Blick auf den hundertsten Jahrestag durch Umschichtung von Mitteln Aktivitäten zu verstärken.
Zur Frage nach der Antwort: Ich kann Frau Prof. Mitzdorf nur schreiben: Danke, ich habe das zwar zur Kenntnis genommen, aber das Haushaltsrecht liegt beim Landtag; nach dem derzeitigen Stand sind neue Planstellen nicht möglich. Selbst wenn der Landtag im Ressort des Bayerischen Wissenschaftsministeriums Stellen verfügbar machen würde, läge es nicht in meiner Macht, darüber zu verfügen, wozu die Hochschulen sie verwenden. Ich kann den Hochschulen nur das Angebot machen, aber ich kann das nicht konditionieren. Auch im Falle der Pränatalmedizin meinte man, ich könne das einfach anweisen. Ich kann das nicht. Ich halte das auch für richtig so. Ich kann mit den Hochschulen zwar einen Dialog führen, aber die Hochschulen sind autonom und haben das Recht, andere Prioritäten zu setzen.
Herr Staatsminister, damit sind die Fragen an Sie erledigt. Ich darf nun den Staatsminister des Inneren bitten, die nächsten Fragen zu beantworten. – Frau Kollegin Scharfenberg ist nicht da. Wird die Frage übernommen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Frau Kollegin Peters bitten, ihre Frage zu stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, wie sieht die Staatsregierung die Situation bei der mittlerweile insolventen VHS in Deggendorf in Bezug auf die Forderung des Insolvenzverwalters nach Rückzahlung der in den Bilanzen enthaltenen Beteiligung von DM 184000 an „Unser Radio“, wie ist deren rechtliche Grundlage, und welche Auf
Herr Präsident! Frau Kollegin Peters, ob und gegebenenfalls welche Forderungen der Insolvenzverwalter hinsichtlich der von der VHS gehaltenen Beteiligung an „Unser Radio Programmanbieter GmbH & Co KG“ im laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht hat, ist weder der Regierung von Niederbayern noch dem Landratsamt Deggendorf bekannt. Da das Insolvenzverfahren nach den Vorschriften der Insolvenzordnung abgewickelt wird und der Verwalter in seiner Amtsführung allein der Aufsicht des Insolvenzgerichts unterliegt, ist eine Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörden insoweit nicht gegeben.
Ob Maßnahmen der Rechtsaufsicht gegen die kommunalen Träger des Vereins angezeigt sind, kann erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beurteilt werden.
Herr Staatsminister, ich muss jetzt eine Verständnisfrage stellen. Haben Sie gesagt, dass das dem Landkreis und der Regierung nicht bekannt war?
Noch einmal: Ob und gegebenenfalls welche Forderungen der Insolvenzverwalter hinsichtlich der von der VHS gehaltenen Beteiligung im laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht hat, ist weder der Regierung von Niederbayern noch dem Landratsamt Deggendorf bekannt.
Es steht aber fest, dass dieser Betrag einzufordern ist. Die Frage war nicht, ob der geforderte Betrag bekannt ist, sondern die Frage war: Wie beurteilen Sie das, und welche Möglichkeit gibt es, diesen Betrag einzufordern?
Die Problematik ist doch Folgende: Die Volkshochschule ist ein gemeinnütziger, privatrechtlich organisierter Verein. Lediglich die Mitglieder unterliegen eine kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung, aber nicht der Verein als solcher. Der Insolvenzverwalter unterliegt lediglich der Überprüfung des Amtsgerichts, aber nicht jener der Rechtsaufsichtsbehörden. Deswegen betrifft dieser Vorgang im Moment die Rechtsaufsichtsbehörden nicht.
Das Problem liegt doch darin, dass an der VHS Deggendorf der Landkreis und 16 Gemeinden beteiligt sind. Sie hat privatwirtschaftlich agiert. Da stellt sich wirklich die Frage: Ist niemand zuständig, und können die machen, was sie wollen?
Die Kommunalaufsicht kann sich nicht gegen einen privatrechtlichen Verein richten. Das ist die Kehrseite einer privatrechtlichen Organisation: Der Verein als solcher unterliegt nicht der Kommunalaufsicht. Allein die Kommunen, die Mitglieder des Vereins sind, unterliegen der Kommunalaufsicht. Auch im Falle von GmbHs oder Aktiengesellschaften ist die rechtsaufsichtliche Einwirkungsmöglichkeit deutlich reduziert. Das ist auch hier in einer, wie ich meine, unerfreulichen Weise so.
Noch einmal: Landkreis und Gemeinden sind Mitglieder der VHS. Dürfen diese denn Darlehen an eine hundertprozentige Tochter der VHS ausreichen? Das ist doch eine Verquickung der besonderen Art.
Ob und welche Maßnahmen der Rechtsaufsicht gegen die kommunalen Träger des Vereins angezeigt sind, kann sich erst nach Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und den sich daraus ergebenden Erkenntnissen herausstellen. Im Augenblick befinden sich die Unterlagen beim Insolvenzverwalter, der sie auch benötigt. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, werde wir alles kommunalaufsichtsrechtlich prüfen. Vorher kann ich dazu aber nichts sagen.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass das Baugebiet Hohlmühle in Bayreuth – bedingt durch die kürzlich vom Stadtrat beschlossene und bereits begonnene Form der Bebauung mit konventionellen Doppelhäusern in einem Teil des Gebiets – nicht mehr zu den ökologischen Siedlungsmodellen des Freistaats Bayern gezählt werden kann, und welche finanziellen Auswirkungen – zum Beispiel der Ausfall möglicher Förderung – sind mit dem Rückzug des Freistaats aus dem Siedlungsprojekt in Bayreuth für die Stadt zu erwarten?
Herr Präsident, Frau Kollegin Gote! Ich habe den Bayerischen Landtag im vergangenen Jahr mit einem Schreiben an Herrn Landtagspräsidenten Böhm vom 23. April 2001 ausführlich über den Umsetzungsstand des Programms „Siedlungsmodelle“ mit seinen zwölf Modellprojekten informiert. Ich habe einerseits die Erfolge dargestellt, andererseits auch berichtet, dass aufgrund der drastisch nachgebenden Baukonjunktur nicht alle Projekte des Programms in vollem Umfang realisiert werden können. In meinem Bericht hatte ich dargelegt, dass dort, wo der Markt für einen innovativen, flächensparenden Städte- und Wohnungsbau erschöpft ist, die Beendigung des Siedlungsmodells ins Auge gefasst werden muss und dass das Projekt dann gegebenenfalls als normales Vorhaben ohne die besonderen Zielsetzungen der „Siedlungsmodelle“ fortgeführt werden soll.
In Bayreuth hat sich im Laufe des vergangenen Jahres dann bestätigt, dass am Standort Hohlmühle weder auf Seite der Investoren noch auf Seite der Käufer eine Nachfrage nach flächensparenden, innovativen Wohnformen besteht. Freistaat und Stadt Bayreuth haben deshalb vereinbart, das Siedlungsmodell zu beenden, den Standort aber als normales Wohnungsbauvorhaben weiterzuentwickeln und dafür die 1996 gegründete „Entwicklungsgesellschaft Bayreuth-Hohlmühle“ bestehen zu lassen.
Mit dem Ausscheiden aus dem Programm „Siedlungsmodelle“ hat der Freistaat seine Anteile an der Entwicklungsgesellschaft – das waren 60% – verkauft, und zwar an die Bayerische Landessiedlung GmbH, BLS. Die Bayerische Landessiedlung war vorher bereits als Geschäftsbesorger für die Gesellschaft tätig. Der Anteilsveräußerungs- und Übertragungsvertrag zwischen dem Freistaat und der BLS wurde am 21. Juni 2002 notariell beurkundet. Es wurde vereinbart, dass das staatliche Darlehen in Höhe von 7,8 Millionen DM – das sind 3988076 e – bei der Entwicklungsgesellschaft Bayreuth-Hohlmühle verbleibt, wobei es künftig durchgängig mit einem Prozent zu verzinsen und spätestens zum 31.12.2010 zu tilgen ist. Die Mittel stehen den künftigen Gesellschaftern der Stadt Bayreuth und der BLS damit auch weiterhin für die Entwicklung des Projektgeländes zur Verfügung.
Der Vertragsschluss erfolgte allerdings unter dem Vorbehalt, dass aufseiten des Freistaats Bayern der Ministerrat sowie der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zustimmen. Die Zustimmung des Ministerrats soll in einer der nächsten Sitzungen eingeholt werden. Danach wird das Staatsministerium der Finanzen dem Haushaltsausschuss berichten und dessen Zustimmung einholen.
Ist die Verfügbarkeit der Mittel noch an irgendwelche Kriterien geknüpft, oder kann die Stadt Bayreuth frei über die Gelder verfügen?
An die weitere Darlehenbelassung an die „Siedlungsmodelle“ sind keine Vorgaben wie etwa die der Flächeneinsparungen geknüpft. Gegenstand der Konditionen bei der Veräußerung war, vorrangig darauf zu achten, dass das eingezahlte Kapital wieder vollständig zurückbezahlt wird. Das ist im Wesentlichen gelungen. Darüber hinaus wurde eine niedrige Verzinsung vereinbart.
Sie haben ausgeführt, dass es für das flächensparende Bauen keine Nachfrage gab, und dass wegen der Baukonjunktur Grundstücke nicht zu verkaufen waren, weshalb das Projekt nicht zum Erfolg geführt werden konnte. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass die Stadt Bayreuth laufend an anderer Stelle Baugebiete ausweist? Hätten Sie eine Möglichkeit gesehen, beispielsweise durch ein offensiveres Marketing, das Projekt zum Erfolg zu führen?
Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Diese Fragen hat der Aufsichtsrat ausführlich erörtert. Alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter der Stadt und meines Hauses kamen zu der Auffassung, dass weder auf der Investoren- noch auf der Käuferseite ein Markt für das Programm „Siedlungsmodelle“ vorhanden ist. Die in Bayreuth bestehenden Konditionen bedingen, dass man die Innovation nicht im gewünschten Maß forcieren kann. Es war bereits im ersten Teil des Programms schwer genug, Käufer zu finden.
Ein Teil meiner Frage wurde noch nicht beantwortet, und zwar, wie Sie sich vor dem Hintergrund neuer Baugebietsausweisungen die Einstellung des Programms erklären.
Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Anders als beim Programm „Siedlungsmodelle“ wird auf diesen Baugebieten herkömmlicher Wohnungsbau betrieben. Wir können die Stadt Bayreuth nicht daran hindern, solche Baugebiete auszuweisen. Die Enge des Marktes haben wir auch an anderer Stelle dargestellt. Für den innovativen ökologischen und flächensparenden Wohnungsbau ist die Begeisterung nicht überall so groß, wie wir das gerne hätten.
Herr Staatsminister, ich frage die Bayerische Staatsregierung, ob sie bereit ist, die Einkommensgrenzen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen, gemäß § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes wenigstens dort für Wohnungssuchende mit Kindern im schulpflichtigen Alter spürbar zu erhöhen, wo der Anteil der Schüler mit nicht deutscher Muttersprache bei Schulanfängern über 40% liegt?