Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Die Frage wäre eigentlich der kürzere Teil gewesen, die Antwort ist länger. Ich schlage vor, dass ich Ihnen die wesentlichen Punkte vortrage. Ansonsten habe ich, weil wir die Anfrage sehr ausführlich beantworten wollen, für alle Fächer und Jahrgangsstufen Beispiele zusammengefasst. Ich würde folgenden Vorschlag machen: Da ich davon ausgehe, dass viele Abgeordnete – es sind im Augenblick nicht alle anwesend – an der Beantwortung der Frage interessiert sind, wo gekürzt wird, würde ich die einzelnen Beispiele zu Protokoll geben. Dann erscheint in diesem Sitzungsprotokoll, was an Unterschieden in den Lehrplänen besteht. Damit ist Ihrer Frage in besonderer Weise Rechnung getragen, wenn Sie einverstanden sind. Ich würde jetzt die zwei Hauptfragen beantworten und ansonsten auf das zu Protokoll gegebene Material verweisen.

(siehe Anlage 2 b)

Die Schulversuche zum achtjährigen Gymnasium in erweiterter Halbtags- und in Ganztagsform laufen seit dem Schuljahr 2002/2003. Der Schulversuch wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung wissenschaftlich begleitet. Eine erste Auswertung wurde zum 14.07.2003 vorgelegt. Verkürzt gesagt, zeigen die Schülerinnen und Schüler des G 8 in der erweiterten

Halbtagsform im Durchschnitt sehr gute bis gute Leistungen. Bei den Schülerinnen und Schülern in der G 8-Ganztagsform ist diese besondere Leistungsfähigkeit nicht auffällig. Dies liegt daran, dass für Eltern, die diese Form des G8 wählten, die Ganztagsform und damit das Betreuungsangebot Vorrang hatten vor dem Aspekt der Verkürzung, wohingegen für Eltern, die für ihr Kind bewusst die Halbtagsform wählten, die Achtjährigkeit bis zum Abitur ausschlaggebend war. Entsprechend den Beratungen durch die Schulen, die den G8-Schulversuch in der erweiterten Halbtagsform anboten und die darauf verwiesen, dass derselbe Stoff wie im G 9 in Jahrgangsstufe 5 mit 11 im G 8 in Jahrgangsstufe 5 mit 10 bewältigt werden muss, entschieden Eltern sehr verantwortungsbewusst, sodass sich im G8 in Halbtagsform sehr viele besonders leistungsfähige und lernwillige Schülerinnen und Schüler finden. Bezüglich der Gesamtauswertung verweise ich auf Anlage 1 meines Schreibens.

Vor allem die Versuchsschulen in der Ganztagesform wurden vom Staatsministerium in regelmäßigen Abständen zu Arbeitssitzungen nach Dillingen eingeladen, wo eine gemeinsame Konzeption erarbeitet und für die G8Ganztagsschulen eine Art Netzwerk etabliert wurde. Im Rahmen dieser Tagungen wurden unter anderem Modelle für die Intensivierungsstunden entwickelt und wurde ihre Umsetzung evaluiert.

Die zweite Frage bezog sich auf den Lehrplan; ich habe das bereits angedeutet. Der neue Lehrplan für das neunjährige Gymnasium ist zum 1. August 2003 in Kraft getreten. Ich möchte an dieser Stelle besonders hervorheben, dass der Ausdruck „in Kraft getreten“ bedeutet: Es geht um den nach dem EUG gültigen neuen G9-Lehrplan. Das ist wichtig und seit Jahren bekannt, und zwar auch beim Landesschulbeirat. Das ist widerspruchslos akzeptiert worden. Das ist wichtig, weil man daran die Folgediskussionen zu Veränderungen des G8 aufhängen kann.

Eine konkrete Kürzungsliste, aus der hervorgeht, welche Änderungen gegenüber dem alten Lehrplan von 1990 vorgenommen worden sind, wurde vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erstellt und kann gerne zur Verfügung gestellt werden. Hier will ich durch den Hinweis, dass ich die Informationen zu Protokoll gebe, allen die Möglichkeit zur Einsichtnahme geben.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, es besteht Einverständnis damit, dass Sie das Material zu Protokoll geben.

(siehe Anlage 2 b)

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Dr. Beyer. Er steht schon bereit. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, welche Überlegungen verbinden sich seitens des Kultusministeriums konkret mit der nach mehrfach veröffentlichter Äußerung der Ministeriumssprecherin Claudia Piatzer derzeit in Entwicklung stehenden „Gesamtkonzeption, wie unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren insbesondere in den ländlichen Räumen Hauptschulen in zumutbarer Nähe

weiterhin zur Verfügung stehen können“, nach welchen Maßstäben bemisst die Staatsregierung dabei das Kriterium einer „zumutbaren Entfernung vom Wohnort“, und welche konkreten Auswirkungen sind im Zuge der „Gesamtkonzeption“ für die Teilhauptschulen des Landkreises Nürnberger Land zu erwarten?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter Dr. Beyer, ich muss mich im ersten Teil meiner Antwort wiederholen, weil Ihre Kollegin eine Frage in der gleichen Richtung gestellt hat. Ich nehme an, dass Sie die Antwort ebenso wie Ihre Kollegin für sich brauchen, darum wiederhole ich sie.

Die Hauptschule ist von Jahrgangsstufe 5 bis Jahrgangsstufe 9/10 als pädagogische Einheit zu sehen. Die Hauptschule stellt einen durchgehenden Bildungsgang dar, der mit dem Erreichen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder des mittleren Schulabschlusses endet. Diesem Ziel kann nur Rechnung getragen werden, wenn auch eine organisatorische Zusammenfassung der Hauptschule gegeben ist, eine für alle anderen Schularten gegebene Selbstverständlichkeit.

Die jeweiligen Auswirkungen, die eine Neugliederung bei der Hauptschule zur Folge hat, lassen sich wegen der regional sehr unterschiedlichen Struktur nicht für jeden Landkreis darstellen. Es gibt Landkreise und kreisfreie Städte, wo dieses Thema keine oder kaum eine Rolle spielt, während in anderen Gebieten die Hauptschullandschaft sehr zersplittert ist. Die für die Schulorganisation zuständigen Regierungen werden zunächst jene Fälle aufgreifen, in denen die Schülerzahlen schon jetzt an der Minimalgrenze liegen. Weitergehende Maßnahmen sind in intensiver, sorgfältiger Abwägung durch alle Verfahrensbeteiligten als regionale Konzeption zu planen und durchzuführen, um dadurch eine dauerhafte Hauptschulstruktur zu schaffen. Eine Neugliederung der Hauptschulen bedeutet nicht, dass dadurch zentrale Neubaumaßnahmen ausgelöst werden sollen. Vielmehr muss dies im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten, gegebenenfalls auch durch Außenstellen, bewältigt werden.

Bei der „zumutbaren Entfernung vom Wohnort“ handelt es sich um nichts Neues; vielmehr wird dieses Prinzip bereits seit fast 30 Jahren allen schulorganisatorischen Entscheidungen zugrunde gelegt – vergleiche hierzu die Bekanntmachung über die Weiterentwicklung der Schulorganisation vom 19. Februar 1976.

Wie ausgeführt, sollen regionale Konzepte zur Konsolidierung der Hauptschulorganisation entwickelt werden. Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Beurteilung möglich ist, wie künftig die Organisation der Hauptschulen im Landkreis Nürnberger Land auf eine solide, zukunftsorientierte Basis gestellt werden kann.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Frage jedenfalls hinsichtlich des Wortes „konkret“ nicht beantwortet haben, haben Sie sicher Verständnis für die Nachfrage, was es mit der in mehreren Zeitungen zitierten Ankündigung der Ministeriumssprecherin betreffend eine Gesamtkonzeption Ihres Hauses zu der von Ihnen heute genannten Befassung der Regierungen auf sich hat.

Herr Staatssekretär, bitte.

Wir brauchen natürlich eine Konzeption, die auf den Basiswerten der Regierungen aufbaut, bzw. wir brauchen eine maßgeschneiderte Konzeption, wie sie nur von den Regierungen bewältigt werden kann. Dies liegt daran, dass die Strukturen sehr unterschiedlich sind und die Standorte bekannt sein müssen bzw. erkannt sein muss, wo welche Klassen vielleicht ausgelagert werden können, und vieles mehr. Daher ist es notwendig, dass von den Regierungen eine Konzeption vorgelegt wird, auf deren Ergebnissen letztlich die Gesamtentwicklung der Teilhauptschulen beruhen wird.

Weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Dr. Beyer.

Kann ich also davon ausgehen, dass derzeit bereits die Regierung von Mittelfranken an einer Gesamtkonzeption für Mittelfranken arbeitet? Bis wann ist diese nach Ihrer Erwartung abgeschlossen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Wir haben im Augenblick – Sie haben es auch aus der Antwort auf die Frage Ihrer Kollegin bereits herausgehört – die Regierung damit beauftragt, eine Konzeption zu entwickeln bzw. in einem Verfahren mit Beteiligten die Zukunft der Hauptschule vor Ort zu erörtern. Diese Aufgabe ist in Angriff genommen. Es lässt sich allerdings noch nicht absehen, wie lange für die Bewältigung gebraucht wird.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Staatssekretär, Sie verstehen wiederum, wenn ich im Sinne meiner ursprünglichen Fragestellung eine konkrete Antwort auf meine Frage einfordere. Es war nicht gefragt, nach welchen abstrakten verwaltungstechnischen Kriterien Sie zumutbare Entfernungen bestimmen, sondern was Sie konkret als zumutbare Entfernung ansetzen wollen. Ich frage also nach einer Kilometer-Angabe oder einem Radius, wie immer

Sie es beantworten wollen. Das kann natürlich immer eine Circa-Angabe sein, das ist mir klar.

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich will das bewusst nicht mit einer konkreten Zahl ausdrücken, weil die zumutbare Entfernung im Alpengebiet um einiges anders sein kann als in der Fläche oder in der Großstadt. Das heißt, man wird das Ergebnis von den Erkenntnissen, wie im jeweiligen Raum der Straßenverlauf ist und wie im jeweiligen Raum die zeitliche Bewältigung möglich ist, abhängig machen müssen. Aber ich meine, vor Ort sollte genügend lokale Kenntnis vorhanden sein, sodass man zum Beispiel sagen kann: Diese beiden Schulen kann man zusammenfassen. Nicht immer werden sieben Kilometer als sieben Kilometer empfunden. In einer Region kann diese Entfernung eine weitaus größere Trennung bedeuten als in einer anderen. Ein maßgeschneidertes Konzept bedeutet, dass man nicht die Entfernung nach Metern bemisst, sondern versucht zu klären, wie es organisatorisch am besten für die Kinder bewältigt werden kann.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit haben Sie die Fragen Ihres Geschäftsbereichs beantwortet.

Ich rufe nun die Fragen 13 bis einschließlich 16 auf. Wenn Sie damit einverstanden sind, werden die Fragen zusammenhängend vom Leiter des Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Huber, beantwortet. Wenn Sie weiterhin damit einverstanden sind, verzichten wir auf das Vorlesen der Fragen. Besteht damit Einverständnis? –

Im Grunde nicht. Ich verzichte selbstverständlich gerne auf das Vorlesen der Anfrage in der Hoffnung, dafür eine umso bessere Antwort zu bekommen. Diese Anfrage im Kontext zu beantworten, halte ich nicht für zielführend. Sie wissen genau, was die Anfragen der SPD beinhalten. Da ist etwas von Bundesebene umgeschrieben worden. Ich denke, das ist mit unserer Anfrage nicht ganz vergleichbar. Aber, Herr Minister, nachdem Sie es wohl so vorbereitet haben – –

Ich habe es verstanden, Herr Kollege Dr. Runge. Sie möchten Ihre Frage speziell beantwortet haben.

Nein, Frau Präsidentin. Ich habe gerade zur Antwort geben wollen, dass ich dies, wenn auch mit Schlucken, akzeptiere.

Vielen Dank, Sie akzeptieren es. Dann können wir die Fragen zusammenfassen und jetzt die Beantwortung in einem vornehmen. Herr Staatsminister, ich darf Ihnen das Wort geben.

(Text der Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE) siehe Anlage 3)

(Text der Anfrage des Abgeordneten Franz Maget (SPD) siehe Anlage 4)

(Text der Anfrage der Abgeordneten Karin Radermacher (SPD) siehe Anlage 5)

(Text der Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD) siehe Anlage 6)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die mündlichen Anfragen entsprechen den schriftlichen Anfragen von Ende Januar 2004. Es trifft zu, dass dazu noch keine Antwort der Staatsregierung vorliegt. Ich habe deswegen mit Schreiben vom 11. März 2004 den Landtagspräsidenten um Fristverlängerung bis zum 15.04.2004 gebeten. Grund ist der enorme Umfang der Anfragen. Jede Anfrage enthält acht Einzelfragen zum Thema „Externe Beratung“. Dabei werden Details für sämtliche Ressorts, über alle Fachbereiche und über mehrere Legislaturperioden hinweg abgefragt. Eine Antwort kann sinnvollerweise nur für alle Anfragen zusammen übermittelt werden. Das setzt jedoch eine gründliche Recherche in sämtlichen Ressorts voraus. So etwas ist nicht in wenigen Wochen zu leisten.

Im Übrigen hat zu diesem Themenkreis MdL Dr. Runge am 3. März 2004 eine weitere schriftliche Anfrage eingereicht, deren Frist für eine Beantwortung noch nicht abgelaufen ist. Dadurch ist eine erneute Ressortumfrage notwendig geworden, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen können. Es ist sinnvoll, alle Anfragen gemeinsam zu beantworten.

Vor diesem Hintergrund stelle ich fest: Die Antworten können objektiv hier und heute nicht gegeben werden. Die Staatsregierung ist bemüht, möglichst zügig eine Antwort für alle fünf Anfragen zu übermitteln. Wenn die Opposition jedoch derart umfangreiche Anfragen stellt, so muss sie fairerweise der Staatsregierung auch die Möglichkeit einräumen, eine seriöse Antwort zu geben. Dies gilt um so mehr, wenn die Anfragen entgegen den Grundvorgaben in § 71 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags nicht nur knapp, sondern sehr umfangreich gehalten sind und zudem Fragen an mehr als ein Ressort enthalten. Ich werde dafür sorgen, dass die beantragte Fristverlängerung bis zum 15.04.2004 nicht überschritten wird.

Wir haben nun, nachdem wir die Fragen zusammengefasst haben, zehn Zusatzfragen. Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatsminister, ich darf Sie fragen: Wie erklärt die Staatsregierung, dass Sie angibt, mehr als zehn Wochen bzw. mehr als sechs Wochen zur Beantwortung der Anfragen zur Beratung zu brauchen vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung drei Wochen gebraucht hat, um die mit 46 Einzelfragen doch recht umfängliche Anfrage der Union zur „Vergabepraxis und den Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ vom 15. Januar zu beantworten?

Herr Staatsminister, bitte.

Wir sind gewohnt, sehr gründlich zu arbeiten, und deshalb brauchen wir diese Zeit.

Weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Pfaffmann, bitte.

Ich habe Verständnis für das Ministerium, dass man lange für eine umfangreiche Frage braucht. Nun muss ich feststellen, dass diese Anfrage schriftlich Anfang Februar eingereicht worden ist. Jetzt haben wir mittlerweile März.

Bitte, Herr Kollege, würden Sie sich auf eine Frage beschränken. Wir haben Fragestunde und keine Feststellungsstunde.