Stimmen Sie mit mir überein, dass dieser Betrag aus dem Blauen heraus gegriffen ist und dass für die Eltern die Gefahr besteht, dass Sie ihnen mehr abverlangen, als Sie ausgeben, und dieses Geld im Nirwana des Staatshaushaltes verschwinden lassen?
Frau Abgeordnete, Sie gebrauchen eine bilderreiche Sprache. Mit dem Nirwana haben wir nichts zu tun.
Das Geld soll den Schulen zugute kommen für ihre Bücher. Wenn mehr eingeht, dann besteht die große Chance, dass die Bücher in einem schnelleren Rhythmus ausgewechselt werden können.
Herr Staatssekretär, es hieß in den Medien, dass die Eltern auch deswegen zugestimmt hätten, weil ihnen im Gegenzug mehr Mitentscheidungsrechte versprochen wurden. Können Sie sagen, worin diese neuen Mitentscheidungsrechte bestehen?
Wir sind der Meinung, dass Elternbeirat bzw. das Schulforum – die Grundschulen haben ja kein Schulforum – hier ganz entschieden mit einzubinden ist bei der Frage, welche Bücher
neu angeschafft werden. Das ist in vielen Fällen bislang noch nicht erfolgt. Ich meine, wenn Eltern sich mit diesem Betrag von 20 bzw. 40 Euro beteiligen, dann sollen sie ein Mitspracherecht bei der Anschaffung der Bücher erhalten. Dies werden wir auch konsequent durchziehen.
Welche Lösungsansätze bietet die Staatsregierung für die Staatliche Berufsschule I – das ist eine gewerbliche Berufsschule in Aschaffenburg –, die ab Oktober 2004 zusätzlich 150 Schülerinnen und Schüler aus Sondermaßnahmen der Bildungsträger an einem Berufsschultag beschulen muss, der Berufsschule dafür aber keine einzige Lehrerstunde mehr zur Verfügung steht, und sieht die Staatsregierung das als Einzelproblem?
Frau Abgeordnete, die im Auftrag der Arbeitsverwaltung tätigen Bildungsträger können den Berufsschulen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht die exakte Zahl an Maßnahmeschülern nennen, da das von der Agentur für Arbeit durchgeführte Verteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese für die Berufsschulen sehr unbefriedigende Planungssituation ist eine Folge des neuen von der Bundesagentur für Arbeit eingeführten Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Vertreter des Staatsministeriums haben bereits mehrfach die Regionaldirektion Bayern auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hingewiesen. Die Berufsschulen haben ihre Planungen auf den Erfahrungen der letzten Jahre aufgebaut. Treten vier bis sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres unvorhersehbare Abweichungen auf, können die damit verbundenen schulorganisatorischen Probleme nur durch schulinterne bzw. regional mit benachbarten Berufsschulen abgestimmte Maßnahmen behoben werden.
Die Staatliche gewerblich-technische Berufsschule I Aschaffenburg hatte zu Beginn des Schuljahres mit zwei Klassen aus den Sondermaßnahmen geplant. Nur durch Einsparungen bei der Gruppenbildung sowie beim Wahl- und Förderunterricht wäre es möglich, weitere drei Klassen zu beschulen. Damit könnte die Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg bis zu 125 Maßnahmeschüler unterrichten.
Die Schulleiter der drei Aschaffenburger Berufsschulen haben sich zwischenzeitlich so abgestimmt, dass die drei Berufsschulen versuchen, durch Bündelung all ihrer Ressourcen die Beschulung der Jugendlichen aus den Sondermaßnahmen sicherzustellen.
Es ist leider davon auszugehen, dass an anderen Berufsschulstandorten durch die Sondermaßnahmen der Arbeitsverwaltung ähnliche Probleme auftreten.
Das Staatsministerium wird seine Verhandlungen mit der Arbeitsverwaltung mit dem Ziel einer besseren Abstimmung fortführen.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie doch noch einmal fragen: Sie sagen, dem Staatsministerium seien die Zahlen nicht frühzeitig bekannt geworden, weil die Maßnahmen erst jetzt in Planung sind. Nun darf ich Sie erinnern, dass das nicht erst seit diesem Schuljahr ein Problem ist. Die Schulen planen ja immer wieder auch Klassen ein. Ist es denn nicht so, dass man der Schule von vornherein auch ein gewisses Lehrerstundenkontingent für derartige Maßnahmen zur Verfügung stellen muss?
Wir haben entsprechende Kontingente zur Verfügung gestellt in der Größenordnung der bisher benötigten Kräfte. Allerdings ist hier ein neues Fachkonzept von der Bundesagentur für Arbeit eingeführt worden. Es ist sehr kurzfristig eingeführt worden, und diese Verantwortung, es früher einzuführen, damit wir besser planen können, hat eindeutig die Bundesagentur für Arbeit. Ich hoffe, dass die Bundesagentur für Arbeit das nächste Jahr in der Lage ist, frühzeitig die Planungen vorzulegen und mit uns abzustimmen. Wir arbeiten gezielt darauf hin, und ich betone noch einmal: die Verantwortung ist hier eindeutig bei der Bundesagentur für Arbeit.
Sie sagen, Sie haben der Schule bestimmte Kontingente zur Verfügung gestellt. Darum frage ich Sie, warum es dann sein kann – davon haben Sie gesprochen –, dass die Schule vielleicht Einsparungen beim Gruppenunterricht, also bei der Gruppenbildung, bei Wahlunterricht und sonstigen Förderangeboten treffen muss, wenn sie Kontingente, zum Beispiel für Aushilfslehrkräfte, hat?
Frau Abgeordnete, das ist so, weil die Zahl der Schüler durch die neuen Konzepte der Bundesagentur für Arbeit gestiegen ist. Diese neuen Konzepte sind, wie gesagt, sehr spät gekommen.
Wir haben mit bisherigen Zahlen kalkuliert, logischerweise kalkulieren müssen; denn wir können nicht ins Blaue – um das Wort „ins Blaue“ aufzugreifen – planen, sondern brauchen Anhaltspunkte. Nachdem uns nichts an neuen Zahlen geliefert wurde, sind wir von den bisherigen Zahlen in der Planung der Lehrerzuweisung ausgegangen. Die Zahlen reichen nicht. Darum müssen wir jetzt versuchen, dass wir vor Ort – die Aschaffenburger Berufsschulleiter haben sich wirklich große Mühe gegeben – aus den bestehenden Stunden für die zusätzlichen Schüler die entsprechende
Unterrichtsversorgung sicherstellen. Da ist das Notwendige wichtiger als das Wünschenswerte. Das heißt, dass in solchen Fällen da und dort auch in Wahlunterricht eingegriffen wird, weil die Notwendigkeit dieser Beschulung Vorrang hat.
Kann die Staatsregierung zusichern, dass sie aufgrund der erhöhten Zahl an Schülerinnen und Schülern, die Sie vorher – nach Ihrer Behauptung – nicht abschätzen konnten, darauf jetzt reagiert, indem sie diesen Schulen noch zusätzliche Aushilfskräfte zur Verfügung stellt?
Können Sie meine Behauptungen widerlegen, dass möglicherweise der beruflichen Schule in Aschaffenburg und anderen beruflichen Schulen das Gleiche passiert, wie den Fachoberschulen und Berufsoberschulen, bei denen die Einstellung von Aushilfslehrkräften gestoppt wurde?
Frau Abgeordnete, wir haben an den Berufsschulen sehr wohl zusätzliche Stellen vorgesehen; Frau Schieder weiß es. Dieses Thema war auch Gegenstand der letzten Anfragen in diesem Hohen Hause.
Nein, Sie haben eine andere Rechnung gemacht. Darum habe ich auch damals schon entschieden widersprochen. – Nachdem jetzt die Lehrer unseren Schulen zugewiesen sind, können wir natürlich diesen erhöhten Bedarf durch die kurzfristige Maßnahme, ausgelöst durch die Agentur für Arbeit, nicht mehr ohne weiteres in vollem Maße befriedigen. Wir müssen die dringend notwendigen Stunden aus dem Bestand nehmen. Allerdings werden wir mit Sicherheit bei der Planung auch für die kommenden Schuljahre in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit das Ganze von vornherein angemessen und in einer den Berufsschulen entgegenkommenden Weise berücksichtigen. Aber wenn jetzt, Wochen danach, durch diese spät eingeführten Maßnahmen der Agentur für Arbeit ein erhöhter Bedarf besteht, lässt sich dieser nicht mehr ohne weiteres mit Lehrerzuweisungen abfangen.
(Marianne Schieder (SPD): Die Schüler waren schon vorher da und auch ohne Maßnahme berufsschulpflichtig!)
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Wie viele ausländische Lehrkräfte hatten im Schuljahr 2003/2004 und im Schuljahr 2004/2005 einen Arbeitsvertrag mit dem bayerischen Staat, und wie hoch waren jeweils die Kosten dafür in den beiden oben genannten Schuljahren? Ich bitte, die Anzahl der Lehrkräfte und die Kosten dafür pro Schuljahr getrennt aufzuführen.
Herr Abgeordneter, der Staatsangehörigkeit einer Lehrkraft kommt nur im Zusammenhang mit speziellen Unterrichtsangeboten zur Förderung ausländischer Schüler, zum Beispiel beim muttersprachlichen Ergänzungsunterricht, eine besondere Bedeutung zu. Solche Angebote bestehen nur an Volksschulen und Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung.
Hierfür wurden an den staatlichen Schulen im Schuljahr 2003/2004 insgesamt 253 ausländische Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt. Im aktuellen Schuljahr sind es nach vorläufigem Stand 236 Lehrerinnen und Lehrer. Der Kostenberechnung für diese Lehrkräfte liegt – durchschnittlich gesehen – die Einstufung in die Vergütungsgruppe IV b zugrunde, wobei man in diesem Fall von Personaldurchschnittskosten von 46 956 pro Jahr – Stand: 01.04.2004 – auszugehen hat. Damit beliefen sich die Kosten für die ausländischen Lehrkräfte im vergangenen Schuljahr auf circa 11,9 Millionen Euro; heuer sind es rund 11,1 Millionen Euro.
Herr Staatssekretär, eine Nachfrage: Ist unter dem Eindruck der geplanten Abschaffung des muttersprachlichen Ergänzungsunterricht damit zu rechnen, dass die Zahl der ausländischen Lehrkräfte sinken wird?
Ja. Ich kann Ihnen das gerne erläutern. Wir brauchen natürlich diese Stunden zur Integrationsförderung hinsichtlich der deutschen Sprache. Das Konzept ausländischer Lehrkräfte mit muttersprachlichem Unterricht war wegweisend. Es wurde in den Siebziger- und Achtzigerjahren unter Kultusminister Hans Maier eingeführt, weil man davon ausging, dass wir viele Schülerinnen und Schüler haben, die mit ihren Eltern wieder in die Herkunftsländer zurückgehen. Das war abgestimmt und hat uns großes Lob, zum Beispiel aus der Türkei und Griechenland, eingebracht. Aber wir alle wissen, dass sich die Wirklichkeit verändert hat und als Ziel nicht mehr die Rückkehr ansteht, sondern die Integration. Deswegen werden wir die entsprechenden Ressourcen aus dem Rückgang dieser Lehrkräfte dazu verwenden, Integrationsmaßnahmen in der deutschen Sprache zu finanzieren.
Wir werden die Mittel sicherlich vor allem dazu verwenden, die deutsche Sprache zu vermitteln. Das mag da und dort durch eine ausländische Lehrkraft durchaus möglich sein. Ich will nicht ausschließen, dass auch ausländische Lehrkräfte bei den Integrationsbemühungen hinsichtlich der deutschen Sprache eingesetzt werden können. Aber es dürfte sicher auf eine Mehrheit deutscher Lehrkräfte hinauslaufen.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller, Herrn Kollegen Sprinkart, auf. Bitte schön.
Herr Staatssekretär! Nachdem im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts erläutert wird, dass durch Schließung von Teilhauptschulen in den Jahren 2005 und 2006 500 Stellen eingespart werden sollen, frage ich die Staatsregierung, auf welche Weise sie diese Stellen konkret einsparen will, ob es zutrifft, dass davon nahezu alle einzügigen Teilhauptschulen betroffen sind, und wie viele der von der Staatsregierung angekündigten Vor-Ort-Gespräche zur Entwicklung von Regionalkonzepten bislang durchgeführt wurden.
Herr Abgeordneter, der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 22.07.2004 – Sie mögen sich alle daran erinnern – die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Bayern Hauptschulen alle Klassenstufen anbieten. Damit soll die Konkurrenzfähigkeit der Hauptschulen im Vergleich zu den anderen weiterführenden Schularten gestärkt werden. Dieser Beschluss wurde inzwischen den Regierungen, die nach Artikel 26 und 32 BayEUG für die Organisation der Volksschulen zuständig sind, als Arbeitsauftrag übermittelt.
Nach dem Beschluss wird angestrebt, alle Hauptschulen rechtlich und organisatorisch zu Einheiten zusammenzuführen, die alle Jahrgangsstufen der Hauptschule führen. Die pädagogischen Vorteile liegen auf der Hand: Nur wenn eine Hauptschule alle Jahrgangsstufen – fünf bis neun bzw. fünf bis zehn – umfasst, kann sie das pädagogische Wahlpflichtfachangebot und die Arbeitsgemeinschaften in dem durch Stundentafel und Lehrplan vorgesehenen Maße umsetzen und Schulkultur, Schulleben und Profilbildung zur vollen Entfaltung bringen. Daher ist vorgesehen, alle Teilhauptschulen mit einzubeziehen. Hierzu müssen regionale Konzepte erstellt werden, welche den Besonderheiten vor Ort entsprechen.
Gegenwärtig werden von den Regierungen in enger Abstimmung mit den Staatlichen Schulämtern die Grundlagen für diese regionalen Konzepte zusammengestellt. Dann erfolgen die Gespräche mit den betroffenen Kommunen. In den meisten Fällen geht es um die Umsprengelung der Jahrgangsstufen 5 und 6 an diejenige Hauptschule, die diese Schüler ohnehin ab Jahrgangsstufe 7 besuchen werden. Es gibt aber auch Landkreise, wo eine Maßnahme einen „Schneeballeffekt“ auf weitere Schulen im Landkreis oder auch landkreisübergreifend auslöst. Hier bedarf es einer besonders intensiven Abstimmung unter allen Verfahrensbeteiligten. Das Verfahrensstadium ist unterschiedlich. Es gibt auch Verhandlungen, die bereits im abgelaufenen Schuljahr eingeleitet wurden.
Die regionale Konzeptionierung stabiler Hauptschulen wird zu einer Einsparung von Klassen führen, wenn beispielsweise Schüler in bereits bestehende Klassen inte-griert werden können oder sich durch die Neukonzeptionierung eine geringere Zahl von Klassen ergibt. In diesen Fällen wird sich der Planstellenbedarf für die Hauptschule reduzieren.
Herr Staatssekretär, zunächst einmal vielen Dank für die Prosa. Allerdings wurde meine Frage recht bruchstückhaft beantwortet. Daher noch einmal eine klare Nachfrage. Die Staatsregierung muss sich, wenn die 500 Stellen, die sie einsparen wird, nicht nur irgendeine Hausnummer sein sollen, klare Gedanken darüber gemacht haben, wie das erfolgen soll. Ich habe jetzt von Ihnen gehört, dass Sie da und dort Klassen zusammenlegen werden. Aber damit werden Sie von den 1000 möglichen Stellen, die an den Teilhauptschulen momentan vorhanden sind, nicht 500 Stellen einsparen; dies wäre die Hälfte der Stellen.