Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Sie ignorieren fachlich fundierte Stellungnahmen. Das ist keine Beteiligung, von der Sie sonst so gern sprechen. Klar ist, demokratische Prozesse sind anstrengend. Wer jedoch eine tragfähige Basis haben will, muss das in Kauf nehmen. Das ist notwendig. Bei den Beratungen im Ausschuss werden wir über diese Fragen noch ausführlich diskutieren müssen. Das ist keine Frage. Mit diesen zwei Kritikpunkten, vor allem mit dem Kritikpunkt, dass Sie die Wohlfahrtspflege ausgrenzen, werden Sie bewährte Strukturen vor Ort massiv verändern. Kolleginnen und Kollegen, das können wir nicht gutheißen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Landauf, landab warteten in diesem Jahr die Kommunen auf eine Antwort der Landesregierung, wie sie denn extreme Kostenverschiebungen infolge der Umsetzung von Hartz IV zulasten einzelner Sozialhilfeträger verhindern will. Es ist monatelang nichts passiert. In verschiedenen Zeitungsartikeln landauf, landab war zu lesen, inwieweit einzelne Kommunen beispielsweise dadurch belastet werden, dass das Land bis jetzt immer noch nicht geklärt hat, in welchem Umfang das eingesparte Wohngeld an die Kommunen weiter verwiesen wird, wie dieses umgesetzt wird, und wie die Verschiebung von überörtlichen Sozialhilfeträgern auf örtliche Sozialhilfeträger sich auf die Kassen der einzelnen Städte auswirken wird. Jetzt haben wir ein Last-Minute-Gesetz. In allerletzter Sekunde wird geregelt, dass man es einfach bis 2005 so belassen will, wie es 2004 war, und was 2006 passiert, ist nach wie vor unklar, ungelöst, kann vielleicht jetzt auch nicht mehr gelöst werden. Insofern ist es dringend erforderlich, dass dieses Gesetz, das den Zustand von 2004 ein Jahr fortschreibt, was die Verteilung der Lasten zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern angeht, jetzt verabschiedet wird.

Ärgerlich ist, dass Sie sich zur Frage der Weitergabe des Wohngeldes nicht äußern, und ärgerlich ist auch, dass Sie in dieses Last-Minute-Gesetz noch eine ganze Reihe anderer Dinge mit reinpacken. Das eine, das Sie mit reinpacken, ist, dass Sie – angeblich um zu deregulieren –, den Sachverstand der sozial erfahrenen Personen, den Sachverstand der Wohlfahrtsverbände ausschließen wollen, dass der Sozialhilfeausschuss nicht mehr als ständiger Ausschuss bestehen soll. Das Ganze ist für mich keine Deregulierung, das Ganze ist für mich ein Kulturbruch. Es ist ein Wandel weg von einer Beteiligungskultur, von einer Gesellschaft, in der man versucht, möglichst viele sachkundige Menschen in Entscheidungen einzubeziehen, zu einer Gesellschaft, in der Wenige entscheiden sollen. Das ist nicht gut für die Zukunft unseres Sozialsystems. Ich bitte Sie, diesen Punkt aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Dieses Gesetz ist unverzichtbar, was die Fortschreibung der finanziellen Verteilungsregelungen anbelangt. Dieses Gesetz sollte nicht

befrachtet werden mit Versuchen, einen völlig anderen Umgang mit den Wohlfahrtsverbänden einzuleiten.

Der zweite Punkt, der sehr kritisch ist, ist die angedachte Verschiebung der Zuständigkeiten von der örtlichen Ebene auf die überörtliche Ebene, was bestimmte Einrichtungen betrifft. Zum Beispiel Frauenhäuser, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sollen dann, wenn dieses Gesetz so umgesetzt wird, auf die Zuständigkeit der Bezirke übergehen, obwohl eigentlich die höhere Kompetenz, die größere Nähe bei den Kommunen liegt. Wir befürchten eine Qualitätsminderung der Arbeit in diesen Einrichtungen. Wir befürchten eine Reduzierung der Standards. Diese Zuständigkeitsneuregelung sollte aus dem Gesetzentwurf herausgenommen werden, sollte intensiver beraten werden. Wir sollten in diesem „Last-Minute-Gesetz“, das auf der Tagesordnung noch keine Drucksachennummer trägt, nur die Dinge regeln, die bis zum 01.01.2005 unbedingt geregelt werden müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zuzuweisen. – Einen Einwand gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 d Antrag der Staatsregierung Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 15/1921) – Erste Lesung –

Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Huber.

Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung legt Ihnen diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Beratung und Beschlussfassung vor. In erster Linie wird damit eine Erhöhung der Rundfunkgebühr vom 1. April 2005 an um 88 Cent pro Monat und Teilnehmer vorgesehen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Faktor für die Information unserer Bürger, für die Meinungsbildung, aber auch als Kultureinrichtung. Jeder Bürger, der ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, ist zur Finanzierung dieser Aufgaben über die Gebühr verpflichtet. Das bedeutet im Gegenzug aber auch die Pflicht der Anstalten zum sorgsamen Umgang mit Gebührengeldern. Vor jeder Erhöhung sind deshalb alle Einsparpotenziale zu nutzen. Davon hat sich die Staatsregierung bei diesen Beratungen leiten lassen.

Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhöht die Rundfunkgebühr um über 5 % für die nächsten vier Jah

re. Ursprünglich hatten die Anstalten eine Erhöhung von rund 12 % gefordert. Mit dem jetzt vorliegenden Erhöhungsbetrag wird erstmals von einem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – abgewichen. Diese Abweichung beruht aber auf Umständen, die von der KEF bei der Anmeldung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Deshalb werden auch das KEF-Verfahren und die KEF selbst durch diese Abweichung in keiner Weise beschädigt, und es steht nach unserer Auffassung auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Möglich wird diese geringe Absenkung des KEF-Vorschlags durch verschiedene Faktoren: Erster wichtiger Punkt ist die Selbstverpflichtung der Sendeanstalten, zum Beispiel auf Sparmaßnahmen beim Personalwand. Außerdem haben sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereit erklärt, Sportrechte weiterzugeben, wenn sie die Übertragung nicht zeigen können oder wollen. Auch hier werden konkrete Erlöse fließen, die von der KEF nicht berücksichtigt werden konnten.

Ein weiterer großer Punkt ist die Ermächtigung an die Landesrundfunkanstalten, die terrestrische analoge Versorgung mit Fernsehsignalen dort abzubauen, wo kaum noch über Antenne Fernsehen empfangen wird und eine ausreichende Versorgung durch Kabel oder Satellit sichergestellt ist. Immerhin kostet die terrestrische Ausstrahlung von Fernsehen pro Jahr gut 250 Millionen Euro, aber nur noch rund 5 % der Zuschauer nutzen diesen Übertragungsweg. Die Versorgung eines terrestrischen Haushalts ist damit rund zehnmal so teuer wie die Versorgung durch Kabel oder gar durch Satellit.

Ein weiteres Element für die Absenkung der Gebührenerhöhung ist die Änderung des Rundfunkgebührenrechts. Die Länder sind hier weitgehend den Vorschlägen der Anstalten gefolgt. Das Gebührenverfahren wird vereinfacht. Die Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in neue Geschäftsfelder ist der Grund für ein besonderes gebührenrechtliches Problem, nämlich die Frage der internetfähigen Geräte.

ARD, ZDF und Deutschlandradio halten im Internet ihr Radioangebot in der so genannten Streaming-Technik bereit. Ein ans Internet angeschlossener und mit entsprechender Software versehener Rechner wird damit gleichsam zum Radio. Solche Rechner unterfallen der Definition eines Rundfunkempfangsgeräts. Dies ist eine technische Einrichtung, die drahtlos oder drahtgebunden nicht zeitversetzte Hör- oder Sichtbarmachung von Rundfunkdarbietungen ermöglicht. So die amtliche Definition. Bis Ende 2006 gilt noch das Moratorium für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.

Doch aktuell nicht gelöst ist das Problem aller anderen neuen Kommunikationsgeräte. Aufgrund dieser weiten Definition drohte den UMTS-Geräten und sonstigen Neuentwicklungen die Rundfunkgebührenpflicht. Deshalb regelt der Staatsvertrag eine umfassende Zweitgerätefreiheit. Solange ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät in einem Haushalt oder Unternehmen vorhanden sind und dafür Gebühr bezahlt wird, sind diese neuartigen Empfangsgeräte gebührenfrei.

Erst wenn ein solches Gerät, also beispielsweise ein PC, tatsächlich das letzte oder einzige Empfangsgerät darstellt, ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten, höchstens allerdings eine volle Gebühr pro Grundstück. Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil es sicherlich viele sehr interessiert und eine gewaltige Änderung damit verbunden ist.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Achte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge versucht erstmals, die Expansion auch von Programmen einzudämmen. Bisher zeichneten sich die Rundfunkstaatsverträge dadurch aus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem Staatsvertrag mehr durften als zuvor. Mit dem jetzt Ihnen vorliegenden Staatsvertrag wird die Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme für das gesamte Bundesgebiet gedeckelt auf dem Stand vom 1. April 2004. Angesichts der Zahl von 67 Hörfunkprogrammen kann darin keine gravierende Einschränkung gesehen werden. Die Diskussion um das, was wir leisten wollen, und das, was wir finanzieren können, wird weitergeführt werden. Die digitalen Zusatzfernsehprogramme von ARD und ZDF, die bisher nur 5,7 Millionen digitalisierte Haushalte überhaupt sehen können, werden inhaltlich festgelegt auf die bisherigen Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information. Damit wird verhindert, dass diese Digitalkanäle kurzfristig zu Sportspartenkanälen mutieren, wie das bei der Olympiaberichterstattung im Jahre 2004 der Fall war.

Angesichts einer Erhöhung, die Millionenbeträge in den nächsten vier Jahren zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bringt, wird viel und zu Recht von Sparzwängen in den Anstalten gesprochen. Das ist mit Sicherheit eine nicht leichte Aufgabe, die den Intendanten und den Gremien gestellt ist. Ich möchte aber auch hier den Appell an die Anstalten richten, bei diesem Sparen auch die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Es ist doch erstaunlich, wenn ein Intendant einer Anstalt im Südwesten Deutschlands zunächst die Politiker als Kulturbanausen hinstellt, aber dann die ersten Sparmaßnahmen im Kulturbereich vornimmt. Ich meine, es gibt durchaus auch andere Bereiche, wo es sich lohnt oder anbietet, zu sparen. Zu Recht wurde in der Süddeutschen Zeitung vor kurzem kritisiert, dass den Intendanten beim Sparen immer zuerst die Kultur einfällt, während man von Sport und Unterhaltung weniger hören kann, wenn es um Sparen geht. Ich möchte jedoch darauf vertrauen, dass die Gremien des Bayerischen Rundfunks die richtigen Entscheidungen herbeiführen werden.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist wohl erst ein Zwischenstopp. Wir wollen weitere Strukturreformen vorantreiben. Dazu haben alle Ministerpräsidenten in einer Protokollerklärung ihre Bereitschaft erklärt. Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung innerhalb des derzeit gegebenen Finanzrahmens auch in der nächsten Gebührenperiode zu ermöglichen. Mit großer Sorge sehen wir die Selbstkommerzialisierung der öffentlich-rechtlichen Programme. Im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll es deshalb in den Bereichen Sponsoring und Werbung neue Regelungen geben. Unser Ziel ist die Gleichbehandlung mit der Folge, dass die zeitlichen Beschränkungen der Werbung auch für das Sponsoring gelten.

Eine Arbeitsgruppe der Rundfunkkommission wird demnächst Vorschläge dazu unterbreiten.

Auch mit dem Blick auf Brüssel müssen wir dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht durch ein Zuviel an Kommerz seinen Ruf und seine Unabhängigkeit gefährdet.

Ich möchte der guten Ordnung halber noch darauf hinweisen, dass mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch die regionale Berichterstattung bei den privaten Sendern mit großer Reichweite inhaltlich verbessert wird, dass der Anteil der Landesmedienanstalten am Gebührenaufkommen eingefroren wird und dass die Erwartung damit verbunden ist, dass es auch hier zu Strukturmaßnahmen und zu Sparmaßnahmen kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rundfunkstaatsvertrag ist, wie stets, ein Kompromiss. Es hat einige Zeit gedauert, diesen Kompromiss zu finden. In der Zwischenzeit haben alle 16 Länder diesen Staatsvertrag unterzeichnet. Ich bitte Sie um eine zügige Beratung, damit dieser Staatsvertrag dann auch pünktlich ratifiziert werden kann.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Kollege Professor Stockinger.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Gesichtspunkte des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurden bereits von Staatsminister Huber zutreffend ausgeführt. Ich will die Gelegenheit wahrnehmen und einige Punkte noch einmal besonders herausstellen. Es wurde in der Öffentlichkeit Kritik daran geübt, dass durch das Verfahren der Ministerpräsidenten die Stellung der Öffentlich-Rechtlichen insbesondere hinsichtlich des in Brüssel anhängigen Verfahrens beeinträchtigt worden sei, weil ein politikfreies Festsetzen der Gebühren durch die KEF jetzt in Frage gestellt werde.

Ich weise ausdrücklich auf die Protokollerklärung in Ziffer 3 dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages hin. In dieser Protokollerklärung bekräftigen alle Länder ihre Auffassung, „dass das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgeschriebene Verfahren der Gebührenfestsetzung dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Staatsferne in optimaler Weise Rechnung trägt und für künftige Gebührenfestsetzungen weiterhin Gültigkeit besitzt“. Gleichzeitig wird erklärt, dass dieses jetzige Verfahren aus den Gründen, die Staatsminister Huber bereits ausgeführt hat, als einmalig zu betrachten ist.

Ich will auch noch einmal unterstreichen, dass – wie Staatsminister Huber zutreffend sagte – diesmal die Landesmedienzentralen nicht an der Erhöhung teilnehmen. Er hat von Einfrieren gesprochen. Ich will die prozentualen Einsparungen hier ausdrücklich noch einmal nennen. Der Anteil der Landesmedienanstalten aus der Grundgebühr betrug bislang 2 %, er wird künftig 1,9275 % betragen. Der Anteil an der Fernsehgebühr, der bislang eben

falls 2 % betrug, wird künftig 1,8818 % des Aufkommens aus der Fernsehgebühr betragen.

Es liegt mir auch am Herzen, etwas über die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs zu sagen. Es wird von vielen Kritikern in diesem Bereich übersehen, dass es bereits jetzt eine Verpflichtung zur Zahlung dieses Gebührenanteils für diese Geräte gibt. Lediglich ein Moratorium, das noch bis zum 31.12.2006 besteht, hat die Gebührenpflicht bisher nicht greifen lassen. Ich weise auch darauf hin, dass jedes Unternehmen – der Mittelstand ist der, der sich am meisten getroffen fühlt –, das ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet in seinen Räumen stehen hat, zur Zahlung dieser Gebühr für den internetfähigen PC nicht herangezogen wird. Und ich weise auch darauf hin, dass auf jeden Fall wohl davon auszugehen ist, dass ein Unternehmen einen geschäftlich genutzten PKW oder Lieferwagen hat, und dass dieser geschäftlich genutzte PKW oder Lieferwagen mit einem Radio ausgerüstet ist, der bislang auch schon von den Gebührenzahlung betroffen war, so dass diejenigen, die in der Tat für die internetfähigen PCs mit Radio- oder Fernsehempfang Gebühren werden zahlen müssen, sich auf ein Minimum beschränken werden, es sei denn, sie haben bisher nicht ihrer Gebührenpflicht in ordnungsgemäßer Weise Rechnung getragen.

Dass das Sparpotential jetzt – wie Staatsminister Huber es angedeutet hat – von den Intendanten umgesetzt werden muss, ist keine schöne und angenehme Aufgabe. Ich will hier ausdrücklich auch ein paar Worte zu einem in Bayern und insbesondere in München doch recht heftig in der Öffentlichkeit von vielen unberufenen und wenig berufenen Kreisen diskutierten Problem, nämlich zur Abschaffung des Rundfunkorchesters, sagen. Wir haben im Bayerischen Rundfunk drei Klangkörper: das Rundfunkorchester, das Symphonieorchester, das Weltrang genießt, und unseren Chor. Und wenn gespart werden muss, dann ist in diesem Bereich der Hebel anzusetzen. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich als aus Franken stammender Abgeordneter durchaus verschmerzen kann, wenn München, das reich mit Orchestern gesegnet ist, ein Orchester weniger hat, so schmerzlich das auch für München sein mag. Und sehen Sie bitte auch in dem Vorgehen des Intendanten eine Zusage, dass in anderen wichtigen eigentlichen Aufgaben des Öffentlich-Rechtlichen, nämlich in der Aktualität der politischen Berichterstattung, eben nicht so sehr gespart werden muss, wie es nach außen den Anschein haben könnte.

Ich denke, dass die von mir genannten Punkte in den zuständigen Ausschüssen noch intensiv diskutiert werden müssen. Ich wünsche mir dazu eine sachgerechte und zielführende Diskussion.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umfang des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist zutreffend dargestellt worden. Des

halb kann ich mich in meiner Wortmeldung auf den Kern des Dissenses beschränken.

Wir haben ein staatsfernes Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr. Es besteht aus drei Stufen. Als Erstes melden die Rundfunkanstalten ihren Bedarf an; dann wird dieser Bedarf von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs staatsfern geprüft. Der Vorsitzende ist Herr Konrad, der Vizepräsident des Obersten Rechnungshofes hier in Bayern, dann wird dies noch einmal den Rundfunkanstalten zur Beratung gegeben. Dann wird von der KEF ein Gebührenanteil oder eine Gebührenerhöhung festgelegt. Sie betrug in diesem bis jetzt praktizierten Verfahren, das nie strittig war, 1,09 Euro. Jetzt haben sich die Ministerpräsidenten zusammengesetzt und haben aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen festgelegt, dass dieses Verfahren keine Gültigkeit mehr haben soll, sondern dass diese Gebühr aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidenten festgelegt werden soll, und zwar bei 0,81 Euro, wenn man denn die Verzögerungen dazu nimmt, die reingerechnet werden, dass wir nicht am 01.01. erhöhen, sondern zum 01.04. Dann sind es 0,88 Euro.

Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die wir im Laufe der Beratungen auch konkretisieren werden. Es scheint, dass durch ein opportunistisches Verhalten einiger Ministerpräsidenten eine Beschädigung der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne wissentlich in Kauf genommen wird.

Ausdrücklich wird nämlich vom Bundesverfassungsgericht untersagt, sich in die Programmhoheit, einem Schwerpunkt der Staatsferne, einzumischen.

Ausdrücklich hat auch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass das Gebührenverfahren eben nicht benutzt werden darf, um medienpolitische Entscheidungen zu treffen. Ministerpräsident Stoiber hat aber genau dies getan, indem er auf den Medientagen in seiner Eröffnungsrede gesagt hat, dass man 6 Cent für den Verkauf von Sportrechten an die Privaten in die Gebührenerhöhung eingerechnet hat, die damit nicht in dem Maße erhöht wird, wie es die KEF vorgeschlagen hat. Und genau das ist ein Eingriff in die Programmhoheit.

Da sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, an einem Punkt, wenn wir das so und jetzt durchgehen lassen, dass dem Einflusses der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Tür und Tor geöffnet wird.

Es gibt eine zweite Dimension, die Minister Huber auch kurz gestreift hat. Es gibt nämlich eine massive Gegnerschaft gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Brüssel. Dort hat man sehr genau zur Kenntnis genommen, dass die Ministerpräsidenten unter einem Einigungs- und Einstimmigkeitszwang, den wir hier im Landtag Gott sei Dank nicht haben, aus einem staatsfernen ein staatsnahes Gebührenfestlegungssystem gemacht haben. Das wird in Brüssel auf Ablehnung stoßen, weil wir bei einer staatsnahen Gebühr sofort den Eindruck der Beihilfe erwecken; und Beihilfe, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die öffentlich-rechtliche Gebühr einmal als Beihilfe

gesehen wird, ist dies gar nicht so weit weg, dass man in Brüssel auch daran denken wird, diese Beihilfe zu schmälern oder abzuschaffen.

Wenn sich unser Eindruck im Laufe der Beratungen bestätigt, dass wir da einem Verfassungsbruch zustimmen sollten, dann wird uns auch ein Ministerpräsident Steinbrück und ein Ministerpräsident Stoiber nicht daran hindern, unsere verfassungsrechtliche Verantwortung hier in diesem Hause wahrzunehmen.

Und darüber hinaus, sehr geehrter Minister Huber, war ja wohl Ihr Haus und auch Ministerpräsident Stoiber der Oberstrippenzieher, wenn ich es einmal so nennen darf, bei diesem Gesetzentwurf. Gerade da hätte ich mir auch gewünscht, dass einige Regelungen, wie zum Beispiel das Hotelprivileg hier im Tourismusland Bayern nicht verschärft wird und dass die Hoteliers nicht zusätzlich belastet werden.