Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Kommunen in der letzten Zeit verstärkt auf Sie zugekommen sind. Ist dem Ministerium bekannt und berücksichtigen Sie das auch, dass die Stadt Würzburg bereits 1975 Verstaatlichungsanträge für Berufsschulen gestellt hat?
Ich habe vorhin bereits erwähnt, dass eine unterschiedliche Landschaft gibt, dass eine Reihe von Städten schon seit längerer Zeit daran interessiert sind, ihre Schulen zu verstaatlichen, andere dies über Jahrzehnte partout abgelehnt haben. Wenn ein Stufenplan erstellt wird, ist es sicherlich darüber zu diskutieren, wer sehr frühzeitig berücksichtigt wird bzw. berücksichtigt werden muss. Was Würzburg angeht, so haben im Gymnasialbereich bereits wirksam
Ich komme selber aus der Großstadt Nürnberg. Wir haben ähnlich gelagerte Probleme wie Würzburg. Ich setze mich selbst mit Überzeugung dafür ein, dass für die nächsten Jahre sinnvolle weitergehende Lösungen gefunden werden.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Ich rufe nun den Bereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf. Frau Ministerin, bitte schön. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Volkmann.
Frau Ministerin, im Hinblick auf die von der Staatsregierung seit kurzem betonte Bedeutung der Integration nicht nur der Spätaussiedler, sondern auch der hier lebenden Ausländer frage ich, wie sich die Haushaltsmittel des Freistaats in den Jahren 2003 bis 2005 für Deutschkurse sowie für andere Integrationsmaßnahmen entwickelt haben bzw. entwickeln sollen.
Herr Kollege Volkmann, im Einzelplan 10 des Haushaltsplans sind spezielle Mittel für die Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern wie folgt veranschlagt: Für die Ausländerintegration, Titelgruppe 79, waren im Jahr 2003 2 098 500 Euro, im Jahr 2004 746 400 Euro und im Jahr 2005 745 700 Euro veranschlagt. Im Bereich Aussiedlerbetreuung waren es 2003 überschlägig 2 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2004 1,6 Millionen Euro und im Jahr 2005 auch 1,6 Millionen Euro. Dazu darf ich sagen: Zwar sind die Mittel um 20 % gekürzt worden, doch gleichzeitig ist der Rückgang der Aussiedlerzahlen jeweils zu berücksichtigen. Wir haben also einen adäquaten Rückgang an Aussiedlerzahlen.
Im Bereich Betreuung jüdischer Emigranten war der Haushaltstitel 2003 484 000 Euro, 2004 434 000 und 2005 ebenfalls 434 000 Euro. Das heißt, wir haben 2005 im Bereich Aussiedler und jüdische Emigranten die Haushaltstitel in den Doppelhaushalt 2005/2006 übernommen. Zu dem ersten Haushaltstitel sage ich dann noch etwas.
Mit den genannten Ansätzen im Sozialhaushalt werden spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote gefördert, insbesondere migrationsspezifische Dienste. Diese Mittel bilden jedoch nur einen Teil der tatsächlich der Ausländerintegration dienenden staatlichen Aufwendungen ab. Hinweisen möchte ich insbesondere auf die Sprachförderung des Kultusministeriums im schulischen Bereich sowie im Bereich der Erwachsenenbildung und natürlich auch die Sprachförderung im Kindergarten im vorschulischen Bereich. Insgesamt ist der Umfang aller staatlichen Leistungen für die soziale Integration so nicht feststellbar, da viele staatliche Förderungen oder Leistungen aus allgemeinen Haushaltsansätzen erfolgen oder Maßnahmen sind, die Deutschen und Ausländern zugleich zugute kommen. Anteilige Berechnungen könnten keine aussagekräftigen Zahlen liefern, weil auf den ausländerspezifischen Mehrbedarf abgestellt werden müsste, der aber im Grunde nicht zuverlässig ermittelt werden kann.
Ergänzend zu dem von der Staatsregierung dem Landtag vorgelegten Entwurf des Doppelhaushaltes 2005/2006 wurde zur Förderung von Maßnahmen aufgrund des am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes den Mitgliedern des Haushaltsausschusses in diesen Tagen eine Nachschubliste – das betrifft die erste Position, Ausländerintegration, von der ich vorhin gesagt habe, ich würde dazu noch etwas sagen – zugeleitet, die zusätzliche Mittel von 1,5 Millionen Euro vorsieht. Diese Nachschubliste steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Bayerischen Landtag. Die Staatsregierung will jedenfalls mit diesem Vorschlag ihre Absicht unterstreichen, auch in haushaltspolitisch schwieriger Lage den Herausforderungen der Integration Rechnung zu tragen.
Um gleichzeitig zu sagen, warum wir das über die Nachschubliste gemacht haben, Herr Kollege Volkmann: Als wir unseren Haushalt, den Einzelplan 10, verhandelt haben, lagen haushaltstechnisch – man war damals in den letzten Zügen bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz – die Voraussetzungen noch nicht exakt vor: Sind es freiwillige Leistungen? Sind es gesetzliche Leistungen? Mittlerweile ist klar, dass die Kosten für die Integrationskurse der Bund trägt, während die kursbegleitenden Maßnahmen eine freiwillige Leistung der Länder sind. Die Länder haben sich dann in der ArgeFlü zusammengesetzt und haben die Kosten ermittelt. Vor diesem Hintergrund haben wir es dann haushaltstechnisch in die Nachschubliste eingebracht.
Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen in der Feststellung, dass der Rückgang der Haushaltsmittel, wie Sie gesagt haben, aus dem Titel 10 79 in den Jahren 2003 bis 2005 von mehr als 2 Millionen Euro auf weniger als 750 000 Euro Ausdruck einer Strategie ist, die jedenfalls die Integration von Ausländern, so wie es heute der Herr Ministerpräsident in seinem Redebeitrag fürs Plenum zum Ausdruck gebracht hat, gerade nicht fördert, sondern dass das eine Ausgabenpolitik ist, die die Integration der Ausländer eher erschwert?
Da würde ich Ihnen, Herr Kollege Volkmann, keineswegs zustimmen; denn wenn ich die 1,5 Millionen Euro Integrationsförderung in der Nachschubliste zu den 700 000 Euro der Ausländerintegration hinzuzähle, dann bin ich bei 2,2 Millionen Euro, und das ist wesentlich mehr, als wir im Haushalt 2004 hatten, nämlich 746 000 Euro, ist übrigens auch mehr, als wir im Haushalt 2003 hatten mit circa 2,1 Millionen Euro.
Dabei will ich aber gleichzeitig sagen, dass wir in diesem Jahr gerade im Bereich der Ausländersozialberatung durchaus gekürzt haben. Im Hinblick auf diese Kürzungen bin ich der Meinung, dass diese nationalitätenspezifische Beratung nicht so sehr der Integration dient, wie wenn wir in der Sozialberatung Deutsche und Ausländer zugleich beraten; dies trägt dem wichtigen Anliegen der Integration besser Rechnung.
Noch eine Zusatzfrage. Darüber kann man herzlich streiten, und dazu gibt es auch noch genügend Diskussionsbedarf. Aber ich darf doch festhal
ten, dass die Staatsregierung – das ist mir völlig neu, denn die Nachschubliste war mir nicht bekannt – in Zukunft auf die Frage der Integration der hier lebenden Ausländer einen deutlich größeren Wert legt, der sich auch in Haushaltsmitteln niederschlägt.
Die Staatsregierung legt natürlich gerade auf die Integration einen sehr großen Wert; das ist auch ein Arbeitsschwerpunkt im Sozialministerium. Vor diesem Hintergrund haben wir ja auch das Forum „Integration im Dialog“ ins Leben gerufen. Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen, Herr Abgeordneter Volkmann. Für uns ist es ganz wichtig, im Zuge der Integration den Ausländern, die bei uns leben, klarzumachen, dass Integration auch ein Stück weit eine Bringschuld ist. Natürlich wollen wir gemeinsam, Deutsche und Ausländer zusammen, die Integration im Dialog besser bewältigen, um Parallelgesellschaften zu vermeiden.
Bevor ich als Nächstes die Frage des Kollegen Dr. Dürr aufrufe, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass ich zu Beginn der Fragestunde darauf hingewiesen habe, dass nach § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung die Anfragen kurz gefasst sein müssen. Sie, Kollege Dürr, haben mit Abstand die längste Frage in einem Bandwurmsatz gestellt, der Thomas Mann jede Ehre machen würde. Ich rege an, das in Zukunft kürzer zu fassen, sonst müssten wir Sie für die Verleihung des Ordens „Wurm am Bande“ vorschlagen. Das wollen wir doch nicht tun.
Herr Präsident, es ist mir klar, dass das Ihr Hobby ist. Aber auch wenn Sie es noch so oft wiederholen, wird es nicht zutreffender.
Es ist unser parlamentarisches Recht, solche Fragen zu stellen. Das muss sein, damit wir aus der CSU etwas herausbekommen. Deshalb frage ich jetzt Sie, Frau Ministerin:
Nachdem einer Pressemitteilung der CSU zu entnehmen ist, dass der „CSU-Vorsitzende Ministerpräsident Edmund Stoiber die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) beauftragt“ hat, „eine Modellrechnung zur Modernisierung der Krankenversicherung vorzulegen“, und Zeitungsberichten zusätzlich zu entnehmen war, dass das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen die Höhe der Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger errechnet hat, die sie nach dem Gesundheitskonzept der CDU und CSU abhängig von Einkommen und Familienstatus zu entrichten haben
frage ich also die Staatsregierung: Wie hoch wären die monatlichen Entlastungen durch das Unionsmodell im Vergleich zur derzeitigen Krankenversicherung für Personen, deren Einkommen in der Höhe eines verheirateten bayerischen Ministerpräsidenten bzw. einer Ministerpräsidentin mit drei mitversicherten Kindern, eines Staatsministers bzw. einer Ministerin mit sechs mitversicherten Kindern bzw. eines oder einer unverheirateten kinderlosen Staatsministerin oder eines Staatsministers entspricht?
Erste Vorbemerkung: Die Berechnungen sind natürlich vorgenommen worden, um bei unseren konzeptionellen Vorstellungen der solidarischen Gesundheitsprämie auch aufzuzeigen, dass dieses Modell durchgerechnet ist, dass es solide finanziert ist und dass es gerecht und unbürokratisch ist.
Zweite Vorbemerkung: Die hier gewählten Beispiele entsprechen nicht der Realität. Es dürfte sicherlich nicht, wie gesagt, allzu viele Personen geben,
die bei diesem Einkommen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Vielmehr handelt es sich bei einem so hohen Einkommen um eine typische Klientel der privaten Krankenversicherung.
Dritte Vorbemerkung: Der Fragesteller hat das solidarische Gesundheitsprämienmodell – ich nehme an, Herr Kollege Dürr, trotz intensiven Studiums der CSU-Pressemitteilungen – offenbar noch immer nicht ganz verstanden. Die solidarische Gesundheitsprämie ist im Gegensatz zu der von Ihnen favorisierten Bürgerversicherung eben nicht mehr abhängig von Einkommen und Familienstatus. Es ist ganz wichtig, dass wir hier auch gleich den Risikostrukturausgleich abbauen, mit dem mittlerweile 16 Milliarden Euro umverteilt werden.
Nun zu Ihrem ersten Beispiel: Eine Person, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist und deren Einkommen dem eines verheirateten Ministerpräsidenten mit drei Kindern entspricht, erzielt – wie Sie sicherlich auch schon selbst festgestellt haben – Einkünfte in Höhe von 13 768,52 Euro monatlich. Sie hätte demnach in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag zu entrichten. Unterstellt, die Person wäre bei der AOK Bayern versichert, errechnet sich der Höchstbeitrag wie folgt: Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2005 beträgt 3525 Euro, und zwar ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch das muss man hinzufügen. Daraus errechnet sich dann ein Höchstbeitrag in Höhe von 461,78 Euro.
Nach dem solidarischen Gesundheitsprämienmodell ergibt sich für diese Person folgende monatliche Belastung.
Sie müsste zweimal 169 Euro zahlen, weil sie den Arbeitgeberbeitrag nicht hat. Dieser Beitrag kommt hinzu. Das sind die zweimal 169 Euro. Das macht zusammen 338 Euro. Im Vergleich zum GKV-Höchstbetrag hätte sie eine Entlastung von 123,78 Euro.
Nun müssen Sie sehen, dass diese Reform im Bereich der Krankenversicherung gleichzeitig mit der Steuerreform durchgeführt würde. Es würde also nicht auf 36 % Steuerhöchstsatz abgesenkt, sondern lediglich auf 39 %, sodass sich insgesamt eine steuerliche Belastung von 269,24 Euro ergäbe und diese gegengerechnet eine Belastung von insgesamt 145 Euro. Die Person zahlt also 145 Euro mehr.
Zweites Beispiel, das wäre ich, die Ministerin mit den sechs Kindern: Da haben Sie Glück. Ich bin tatsächlich freiwillig GKV-versichert. Aber meine Kinder sind schon erwachsen und zahlen alles selbst, das möchte ich schon hinzufügen.
Diese Person erzielt Einkünfte in Höhe von 13 502,55 Euro monatlich. Unterstellt, sie wäre bei der AOK Bayern versichert, hätte sie – wie im ersten Beispiel – ebenfalls den Höchstbeitrag in Höhe von 461,78 Euro zu zahlen. Dann wäre die Gesundheitsprämie wiederum zweimal 169 Euro; das sind 338 Euro. Die Entlastung im Vergleich zur GKV betrüge 123,78 Euro. Und nun die Steuerreform wieder vorausgesetzt, wo wir ursprünglich eine Absenkung auf 36 % vorgesehen hatten, nunmehr von 39 % ausgehen müssten, bekämen wir eine zusätzliche steuerliche Belastung von 257,50 Euro. Damit betrüge die Belastung insgesamt unter dem Strich 133,72 Euro. Diese Ministerin mit sechs Kindern würde also 133,72 Euro insgesamt mehr zahlen müssen.
Nun komme ich zum dritten Beispiel, das Sie angeführt haben: Eine Person, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist und deren Einkommen dem eines unverheirateten Ministers entspricht, verdient 12 294 Euro monatlich. Unterstellt ebenfalls, sie wäre bei der AOK Bayern versichert, hätte sie ebenfalls den Höchstbeitrag in Höhe von 461,78 Euro zu zahlen. Nach dem solidarischen Gesundheitsprämienmodell ergibt sich für diese Person dann folgende monatliche Belastung: Sie zahlt die 169 Euro – sie ist ja auch nicht verheiratet – und hat eine Entlastung im Vergleich zum GKV-Höchstbetrag in Höhe von 292,78 Euro. Wenn ich da wieder die steuerliche Belastung einbeziehe, hätte sie eine Belastung von 306,39 Euro. Bei der Gegenfinanzierung käme sie im Endeffekt dann auf 13,61 Euro, die mehr zu zahlen wären. Das heißt also, im Endeffekt würde der höher verdienende Alleinverdiener am wenigsten mitfinanzieren.
Das ist natürlich durch die gleichzeitig durchgeführte einkommensteuerrechtliche Entlastung bedingt. Infolge der Reduzierung des Höchststeuersatzes profitieren konsequenterweise diejenigen, die bis dato die höchsten Steuersätze gezahlt haben, mehr als diejenigen, die geringere Steuersätze bezahlt haben.
Frau Ministerin, können Sie nach Ihren Berechnungen Modellrechnungen bestätigen, wie sie zum Beispiel Kollege Seehofer angestellt hat, wonach
er für seine drei Kinder im Monat mit 210 Euro für Versicherungsbeiträge entlastet würde, die er bisher selber bezahlt hat? Des Weiteren gibt es eine Modellrechnung der „Zeit“, wonach ein Alleinstehender mit einem Einkommen von etwa 4000 Euro monatlich und 1000 Euro Miet- und Zinseinnahmen statt bisher 244,12 Euro dann nur noch 109 Euro bezahlte, was zu einer Entlastung von 135,12 Euro führte.
Ihre Frage zu der zweiten Beispielrechnung beantworte ich Ihnen schriftlich. Zu den Beispielen vom Kollegen Seehofer kann ich Ihnen Folgendes sagen: Weil wir in unserem solidarischen Gesundheitsprämienmodell von den Spitzenverdienern, die den Spitzensteuersatz zahlen, einen Anteil von 7 Milliarden hernehmen, um einen Anteil der Kinderprämie zu finanzieren, ist es durchaus gerecht, dass diejenigen, die mit ihren Steuermitteln die Kinderprämie finanzieren, einen Vorteil erhalten. Ich bin der festen Überzeugung, wenn ein Betroffener mit dem Argument klagen würde, er finanziere mit seinen Steuern die Kinderprämie der GKV-Versicherten, müsse aber zusätzlich Beiträge für seine Kinder in die PKV einzahlen, würde er vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Gerade vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Problematik, aber auch angesichts der Forderung der sozialen Gerechtigkeit stehen wir dazu.
Nicht alle PKV-Versicherten, die einen Anteil von 10 % an der Gesamtversichertenzahl aufweisen, verdienen soviel wie eine Ministerin oder ein Bundestagsabgeordneter. Von den Privatversicherten sind 5 % Beamte. Dabei handelt es sich nicht nur um Amtschefs, es geht auch um den kleinen Polizisten und weitere Beamte im mittleren Dienst; es geht um die kleinen Beamten, die relativ – wir wissen das alle – wenig verdienen. Ich meine, wir sollten etwas sozialer denken. Auch bei den Selbstständigen müssen wir an den kleinen Handwerker denken. Auch diese sollten von der Kinderprämie profitieren, wenn wir fordern, dass ein Teil der familienpolitischen Leistungen steuerfinanziert werden sollte. Ich habe eine ähnliche Forderung gestern in der Pressemitteilung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Gudrun Schaich-Walch, zur Kenntnis genommen. Auch die SPD beabsichtigt, familienpolitische Leistungen über die Steuer mitzufinanzieren. Wenn man ein ausgewogenes, solidarisch finanziertes und gerechtes System haben möchte, ist es wichtig, auch für diejenigen, die privat versichert sind oder Beihilfe beziehen, die Kinderprämie mitzufinanzieren.
Das zweite von Ihnen vorgetragene Berechnungsmodell geben Sie mir bitte schriftlich. Sie bekommen dann schriftlich eine Antwort.
Frau Ministerin, vorausgesetzt, ich habe alles, was von Ihrer Partei zum Kopfpauschalenkompromiss öffentlich bekundet worden ist, richtig verstanden, dann kommt es zu einer Entlastung für jeden. Sie versprechen ja jedem eine Entlastung. In welcher Höhe summieren sich die notwendigen Gegenfinanzierungen, und woher kommen die Mittel für die notwendigen Gegenfinanzierungen?
Insgesamt brauchen wir für den Solidarausgleich innerhalb des Systems etwa 16 Milliarden Euro. Dazu kommt dann noch die Finanzierung der Kinderprämie, wobei wir für die Kinderprämie 16 Milliarden Euro benötigen.