Wir haben bereits Erfahrungen gemacht bei der Schließung der Außenstellen des Landesamtes für Denkmalpflege. Damals gab es im Vorfeld ebenfalls ein breites Feld von Gegnern, die gesagt haben, so etwas darf nicht passieren. Die sind hier in den Debatten ganz klein geworden. Ich hoffe darauf, dass es diesmal anders läuft. Heute können sie das erst Mal davon Beweis ablegen.
Zum Schluss noch eine Anmerkung. Meine Damen und Herren, selbst wenn das Gesetz für diesen Bereich – ich sage ganz ausdrücklich für diesen Bereich – nicht verabschiedet wird, selbst wenn sich Herr Dr. Spaenle zusammen mit einigen anderen Kollegen in der CSU-Fraktion durchsetzen kann, was natürlich gut wäre, selbst dann ist dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege noch lange nicht geholfen. Denn wir müssen dafür sorgen, dass die Mittel dafür wieder aufgestockt werden. Erst wenn diese Mittel wieder so zur Verfügung gestellt werden, wie es in den 90er Jahren der Fall war, können wir sinnvoll Denkmalschutz und Denkmalpflege betreiben. Das fordern wir Sozialdemokraten seit Jahren mit unseren Anträgen.
Meine Damen und Herren, wir wollen unsere bayerische Heimat erhalten und bewahren, und deshalb ist uns Sozialdemokraten der Denkmalschutz so wichtig und wertvoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, unseren Staatssekretär a. D. im Innenministerium, Herrn Hermann Regensburger, recht herzlich auf der Besuchertribüne zu begrüßen.
Ich erinnere mich gerne an die vielen Schlachten, Herr Staatssekretär, die wir hier zur Verbesserung der Polizeiarbeit geschlagen haben. Leider ist es mir als Präsident nicht gestattet, Sie zu fragen, was Sie von der neuen Polizeireform halten. Ich begrüße Sie dennoch recht herzlich bei uns.
Lieber Herr Kollege Rabenstein, Sie haben gemeint, beim Vorsitzenden des Landesdenkmalrates riesle schon der Kalk, weil Sie ihm Denkmaleigenschaft zuerkannt haben. Das ist aber schief aufgezogen.
Ein paar Scheinheiligenscheine sehe ich hier herumschweben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schließlich hat die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Abstimmungsverhalten im Ältestenrat verhindert, dass über den Gesetzentwurf der Staatsregierung heute in Erster Lesung verhandelt wird.
Lieber Kollege Magerl, der Freisinger Marktplatz mag zwar auch als Denkmal interessant sein, als Brüllaffenstall aber nicht. Den Brüllaffen nehme ich natürlich sofort wieder zurück und entschuldige mich schon im Vorfeld.
Lieber Kollege Wolfgang Vogel, liebe Kollegen aus dem Kulturausschuss, wir haben in diesem Jahr im Rahmen einer großen Gesetzesberatung gezeigt, wie wir mit Ände
rungsanträgen aller Fraktionen in einem Gesetzgebungsverfahren umgehen. Änderungsanträge materieller, inhaltlicher und formeller Art zu einem Gesetzentwurf, gehören in den Beratungsablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Im Vorfeld des heutigen Tages stellte sich die Frage, ob Sie Ihre materiellen Änderungswünsche zur Ausgestaltung des Modellkommunengesetzes, wozu es auch in der CSU-Fraktion unterschiedliche Vorstellungen gibt, dem normalen Procedere unterwerfen, wie wir es auch beim großen Gesetzgebungsverfahren zur Hochschulreform getan haben. Ihre Äußerungen dazu liegen vor. Insofern ist die Dringlichstellung dieser inhaltlich durchaus interessanten Anträge aus unserer Sicht scheinheilig. Wir sehen uns deshalb genötigt, sie auf die Beratungen des Modellkommunengesetzes, die wir beginnend mit dem Plenum im November aufnehmen, zu verweisen.
(Beifall bei der CSU – Margarete Bause (GRÜNE): Zur Sache! – Thomas Mütze (GRÜNE): War das alles, Herr Spaenle? – Zuruf von den GRÜNEN: Das war sehr mager!)
Kollege Spaenle, ich hätte mir gewünscht, dass Sie hier etwas deutlicher und intensiver zum Denkmalschutz reden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Ihr Vorwurf, wir und die SPD hätten das Gesetzgebungsverfahren verzögert, uns überhaupt nicht trifft. Es liegt nicht an uns, wenn die Staatsregierung einen Gesetzentwurf nicht rechtzeitig bringt, damit er hier vernünftig beraten werden kann.
Außerdem geht es gar nicht um diesen Gesetzentwurf. Wenn Sie meinen Antrag genau gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass er eine umfängliche Erklärung zum Denkmalschutz enthält, die mit keinem Wort das Modellkommunengesetz erwähnt. Darin werden einige Prinzipien des Denkmalschutzes festgestellt, und ich hoffe, dass wir uns auf diese alle verständigen können. In der Frage, welche Gesetzentwürfe Sie in Zukunft einzubringen gedenken, kann ich Ihrer Weisheit nicht vorgreifen. Heute haben Sie die Chance, nach dieser Sitzung mit der Staatsregierung in Klausur zu gehen und darauf hinzuwirken, dass manche Pläne gleich in der Schublade bleiben.
Herr Präsident, Hohes Haus! Es gilt ein Datum zurechtzurücken. Herr Rabenstein, die 3,6 Millionen haben Sie natürlich künstlich heruntergerechnet. Wer immer Ihnen die Zahl genannt hat, er hat Sie falsch informiert. Wir haben im Haushalt 2006 einen Ansatz, der brutto bei 5,5 Millionen steht und der mit der Haushaltssperre und anderem auf 4 Millionen heruntergerechnet werden kann. Ich will hier gar nichts beschönigen, das ist mir auch nicht
genug, damit wir uns recht verstehen. Im Haushalt 2007/2008 haben wir eine Aufstockung um eine halbe Million, die dem Kollegen Spaenle und den Kollegen aus der Denkmalpflege zu verdanken ist. Mir geht es nur darum, dass wir mit korrekten Zahlen operieren und uns nicht schon da gegenseitig schlecht machen. Lassen Sie mich zu diesem Thema drei Bemerkungen machen. Vorweg: Meine Begeisterung über eine solche Einschränkung der Denkmalpflege hält sich in Grenzen. Das ist selbstverständlich.
Erstens. Inzwischen ist bekannt, dass es eine Reihe von Kommunen gibt, die es sich in einer solchen Situation einfach machen. Es gibt allerdings auch sehr viele Kommunen – das haben Sie selbst vorgetragen –, die schon jetzt sagen, dass sie sich davon nicht beeindrucken lassen werden. Wir müssen aus parlamentarischer Sicht dann, wenn ein solcher Versuch gestartet wird, der niemandem verwehrt werden darf – deswegen habe ich dem am Ende beigepflichtet –, die Kommunen ermutigen, die mit diesem Thema etwas nachhaltiger umzugehen gedenken. Das ist eine Aufgabe, die wir anpacken können, bevor irgendetwas verabschiedet wird. Das ist auch sonst, jenseits der Beratungen, hilfreich.
Zweitens, das scheint mir das Bedeutsamste zu sein: Es hilft uns nichts, wenn wir gemeinsam eine Menge von Gesetzen verabschieden, die anschließend daran scheitern, dass das Geld fehlt, um sie zu vollziehen. Ich will Ihnen ganz ausdrücklich sagen: Das Geld fehlt hinten und vorne, um jedes einzelne Denkmal in der Gründlichkeit zu erhalten, wie es so mancher Denkmalschützer will, der heute unterwegs ist. Man kann zwar stundenlang darüber beraten, wie das im Einzelnen gehen soll und was man noch schöner und besser machen kann, aber am Ende muss das jemand bezahlen.
Drittens. Genauso wenig kann ich jemandem, der kein Geld hat, einen Studienbeitrag abverlangen, für den er sich verschulden muss, ohne ihm die Perspektive einzuräumen, dass er später etwas verdient, um die Schulden zurückzuzahlen. Deswegen haben wir eine Änderung herbeigeführt, um für Sozialverträglichkeit zu sorgen. Ihre Argumentation geht an der Sozialverträglichkeit derartiger Maßnahmen vorbei. Demjenigen, der kein Geld hat, kann ich keines abnehmen. Wenn man nicht renovieren kann, braucht man dafür kein Gesetz. Mich stört es, wenn wir Gesetze verabschieden, die wir nicht vollziehen können. Bitte lassen Sie uns darüber auch reden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Zahlen müssen wir korrekt bleiben. Herr Greipl sagt, der Etat des Landesdenkmalamtes ist seit 1993 von 21 Millionen Euro auf 3,6 Millionen Euro abgeschmolzen worden. Der Chef dieser Behörde muss doch wissen, was er sagt! Wir haben anschließend recherchiert. Es wurde auch beim Landes
Man muss dazu wissen, dass diese Mittel für den Erhalt der kleineren Denkmäler entscheidend sind, nicht der Entschädigungsfonds. Von diesen Mitteln werden zum Beispiel Fensterrenovierungen in alten Bauernhäusern bezahlt.
Noch einen Satz zu Kollegen Spaenle: Ich habe mir heute von Ihnen etwas anderes erwartet. Draußen halten sie eine Pressekonferenz ab, und die Presse ist davon voll. Hier aber stellen Sie sich hin und ziehen sich formal zurück. Das ist ein schwaches Bild. Heute hätten Sie hier Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. Das hätte ich von Ihnen erwartet. Aber gut, jeder muss wissen, wie er sich hier verhält. Ich bin aber enttäuscht von Ihnen.
Herr Kollege Rabenstein, in aller Kürze: Die Tatsache, dass wir hier den Haushalt verabschieden und gemeinsam die Zahlen beschließen, sollte uns nicht dazu veranlassen, bei nachgeordneten Behören zu fragen, wie viel sie davon für sich reklamieren. Ausschlaggebend ist, welche Zahlen der Landtag beschließt, und nicht, was Herr Greipl insgesamt zur Ausgabe hat.
Es geht jetzt nicht um die Entbürokratisierung, sondern nur um die Finanzierung. Der Finanzminister hat uns in diesem Jahr aus dem Erlös, der für die Landesstiftung bestimmt ist, eine Ersatzsumme zur Verfügung gestellt, die über den Kürzungsbetrag vor einem Jahr hinausgeht. Damit können wir einen gewissen Ausgleich schaffen. Das ist aber ein anderes Thema. Deswegen ist meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns das gemeinsam wirklich seriös diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge getrennt.
Ich lasse zuerst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/6458 abstimmen. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen sind an den bekannten Plätzen aufgestellt. Die Zeit läuft: vier Minuten.