Es geht um die täglich bis zu 800.000 Pendler. Ich habe 25 Jahre zu ihnen gehört, ich weiß, wovon ich rede. Die Pendler sind auf ein funktionsfähiges öffentliches Verkehrssystem existenziell angewiesen. Im Gegensatz zu den GRÜNEN und zu den FREIEN WÄHLERN will ich die Pendler nicht im Regen stehen lassen.
Nach nunmehr 15 Jahren politischer Diskussion sind der Worte genug gewechselt. Jetzt muss die Politik gegenüber den betroffenen Menschen beweisen, dass sie handlungsfähig ist.
Ich appelliere an alle Beteiligten, insbesondere auch an den Bund, mit dem gleichen Herzblut für dieses Projekt zu kämpfen, wie ich das tue!
Nie waren wir dem Ziel so nahe, für München und sein Umland die zweite Stammstrecke zu bauen. Jetzt geht es darum, den Menschen den politischen Gestaltungswillen auch zu zeigen, den sie von uns erwarten. Die Menschen haben von den Schaukeleien, von politischen Ritualen und Grabenkämpfen die Nase bis oben hin voll.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (Drs. 16/12191) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenhaltungen? Dann ist das so beschlossen. Der Gesetzentwurf wird damit dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Federführung zugewiesen.
Ich bitte, sich an meiner rechten Seite, ich meine die Regierungsbank, etwas ruhiger zu verhalten und die Gespräche einzustellen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/12192) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf hierfür Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort erteilten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird eine in sich stimmige, verfassungs- und unionsrechtskonforme Regelung des Glückspielwesens in Deutschland geschaffen. Suchtprävention sowie Jugend- und Spielerschutz sind dabei nach wie vor die wichtigsten Ziele. Das von der Staatsregierung vorgelegte Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag führt diese Zielsetzung konsequent fort. Es nutzt die Spielräume, die der Glücksspielstaatsvertrag lässt, zu flankierenden Maßnahmen.
Hervorheben will ich vor allem die strengen Regelungen für Spielhallen. Dadurch wird der starken Expansion des gewerblichen Automatenspiels, von dem derzeit die größte Suchtgefahr ausgeht, entschieden entgegengewirkt. Den Anliegen zahlreicher Kommunen, die die Spielhallenentwicklung in den letzten Jahren zu Recht mit großer Sorge betrachten, wird umfassend und effektiv Rechnung getragen. Mit dem
Verbot sogenannter Mehrfachkonzessionen wird es künftig möglich sein, riesige Spielhallenkomplexe zu verhindern. Künftig kann keine Erlaubnis mehr für den Bau einer Spielhalle erteilt werden, wenn im baulichen Verbund eine weitere Spielhalle existiert. Wir sehen zusätzlich einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen vor, sodass sich beispielsweise in Bahnhofsvierteln nicht eine Spielhalle an die andere reihen kann.
Der Suchtprävention, aber auch der Kriminalitätsbekämpfung dient zudem die Festlegung einer Mindestsperrzeit für Spielhallen von drei bis sechs Uhr. Die Sperrzeit kann von den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Mit dieser Verlängerungsmöglichkeit wird den Kommunen ein zusätzliches Steuerungsinstrument in die Hand gegeben. Sie können konkret auf die örtlichen Verhältnisse reagieren.
All diese Regelungen zeigen deutlich: Die Staatsregierung will künftig für Spielhallen nur eine "EinerKonzession", die auf maximal 12 Geldspielautomaten beschränkt ist. Für bestehende Spielhallen sind für die Einhaltung der neuen Anforderungen aus verfassungsrechtlichen Gründen zwar Übergangsfristen und Härtefallregelungen geboten, der Gesetzentwurf sieht nach Ablauf der durch den Glücksspielstaatsvertrag vorgegebenen fünfjährigen Übergangsfrist Ausnahmen jedoch nur bei besonderen Härten und unter engen Voraussetzungen vor. Zum einen muss die Zahl der Geldspielgeräte in der Spielhalle auf jeden Fall auf 48 reduziert sein. Zum anderen muss vom Betreiber ein Anpassungskonzept vorgelegt werden, das eine klare zeitliche Perspektive für die Rückführung auf eine "Einer-Konzession" aufzeigt. Mit der Verschärfung der Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags an die Werbung für Spielhallen wird zudem, wie ich hoffe, eine positive Wirkung auf das Ortsbild der Städte und Gemeinden einhergehen. Die künftig weniger auffällige Gestaltung von Spielhallen dient auch dem Spielerschutz, weil dadurch deren Attraktivität gesenkt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig erwarte ich jedoch nachdrücklich vom Bund, der für die Spielverordnung zuständig ist, dass er seine Zusagen einhält und die Anforderungen an die Geldspielgeräte selbst deutlich verschärft. Beispielsweise könnte der Bund das Punktespiel einschränken und die Gewinnsowie Verlustgrenzen senken.
Mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz hierzu legen wir ein Gesamtpaket vor, welches die Ziele der Spielsuchtbekämpfung sowie den Schutz der Spieler und der Allgemeinheit für alle Bereiche des Glücksspiels umfassend und in
sich stimmig sicherstellt. Insbesondere wollen wir Fehlentwicklungen beim gewerblichen Automatenspiel beseitigen und damit zugleich der Kritik des Europäischen Gerichtshofs Rechnung tragen.
Ich bitte Sie deshalb, unseren Gesetzentwurf bei den schon bald beginnenden Beratungen der Ausschüsse bestmöglich zu unterstützen und alles dafür zu tun, dass das gesamte Werk zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann.
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Herr Kollege Arnold, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von der SPD-Fraktion befürworten zwar die Änderung, wollen aber deutlich sagen, dass wir hinsichtlich dieser Änderung schon wesentlich früher am Ball gewesen sind. Am 22. April 2010 haben wir einen Antrag zur Verhinderung von Spielhallen gestellt. Am 11. April 2011 haben wir einen Antrag zur Bekämpfung der Spielsucht durch strengere Regelungen in Bayern gestellt. All diese Anträge wurden von uns gestellt. Wir haben ein entsprechendes Gesetz für Spielhallen eingebracht. All das wurde von uns nicht nur thematisiert, sondern initiiert und ausmodelliert. Nichts ist in diesem Haus geschehen. Es bedurfte eines vernünftigen Zusammenwirkens der Bundesländer, damit sich hinsichtlich der Spielhallen etwas bewegt. Schaut man auf das Endergebnis, ist das sinnvoll. Wir hätten das auch schon früher haben können, hätten wir uns mit dem Thema entsprechend auseinandergesetzt.
Spielsucht ist nicht nur ein pathologischer Zustand, er kostet unsere Gesellschaft auch Geld, da sie Arbeitsausfälle nach sich zieht, Schulden verursacht und Familien darunter leiden. Außerdem führt sie zur Beschaffungskriminalität. Diesen Punkt dürfen wir nicht kleinreden, sondern müssen ihn in den Mittelpunkt stellen. Wir sind der Ansicht, dass dieser Staatsvertrag zwar Grundlagen schafft, aber nicht weit genug geht, um die Spielsucht einzudämmen. Im Rahmen der Lobbytätigkeit der Automatenindustrie werden Pamphlete ausgelegt und wird auf die Benachteiligung der Industrie hingewiesen. Die Automatenindustrie sieht sich durch die Einführung eines § 6, der ein Sozialkonzept vorsieht, benachteiligt. Das zeigt deutlich, wohin die Reise für diese Leute geht. Die Automatenindustrie strebt eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Armen und Kranken und zulasten der Allgemeinheit an. Das wollten wir von der SPD mit un
serem Antrag bereits am 22. April 2010 verhindern. Aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Bundesländer beschäftigt man sich mit diesem Problem wieder verstärkt.
In Deutschland gibt es 12.000 Spielhallen mit 150.000 Spielapparaten. Das Problem ist in den Griff zu kriegen. Die Regelungen, die wir vorgeschlagen haben, sind noch rigoroser. Wir wollen keine Übergangszeit und fordern so schnell wie möglich einen Automatenrückbau in den Städten.
Herr Staatsminister, Sie haben vollkommen recht. Das Ortsbild ist auch ein wichtiger Punkt. Entscheidend ist für uns jedoch vor allem die gesellschaftliche Verankerung von Spielsucht. Wir können es uns nicht erlauben, nachlässig bei den privaten Glücksspielwetten zu sein. Diese sind ebenfalls zu kontrollieren. Für die Gesellschaft ist es ein bodenloser Fall, wenn jemand der Glücksspielsucht anheimfällt. Die Automatenindustrie sieht sich jedoch durch diese Regelungen benachteiligt und rügt sie als verfassungswidrig. Das ist kein Gewinn für unsere Gesellschaft. Das ist nicht verfassungswidrig, sondern ein Gebot des Sozialstaats, ein Gebot für die Gesundheit und ein Gebot für die Allgemeinheit. Deshalb befürworten wir diesen Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das noch einmal richtigstellen: Bis zum 31. Dezember 2010 hatten wir einen Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag hat sich automatisch verlängert. Auf den Füßen des neuen Staatsvertrages steht das Ausführungsgesetz. Es war wichtig, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema abzuwarten. Das Urteil wurde im September 2010 gefällt. Das zur Klarstellung.
Wir haben einen Staatsvertrag, der im Hinblick auf die Bekämpfung der Spielsucht und für die Situation in den Kommunen eine wesentliche Verbesserung darstellt. Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dem Ausführungsgesetz die Situation noch weiter verbessert wird. Uns ist es wichtig, dass der Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle nicht unterschritten wird. Wir halten die Regelung, dass eine feste dreistündige Sperrzeit vorgeschrieben wird, für gut. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in den Kommunen - die Kommunen werden mit den negativen Entwicklungen vor Ort immer zuerst konfrontiert - erhalten diese weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Auch eine Härtefallklausel halten
wir für ein wichtiges Petitum. Zum einen muss die verfassungsmäßige Schutznorm für eingerichtete Gewerbebetriebe beachtet werden, andererseits ist es uns wichtig, dass Suchtprävention an erster Stelle steht.
Ich sage unumwunden: Auch wir hätten uns mehr gewünscht, zum Beispiel beim Mindestalter oder Ähnlichem. Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf für einen tragbaren Kompromiss, auf dessen Basis ich davon ausgehe, dass sich die Suchtprävention sehr viel besser verwirklichen lässt und für die Kommunen ein wesentlich besseres Instrumentarium zur Verfügung steht. Auch die Beschränkung in Bezug auf die Gerätezahl halten wir für eine wesentliche Verbesserung und gehen deshalb davon aus - auch wenn man sich mehr wünscht -, dass das eine Basis ist, auf der wir die Thematik weiterentwickeln können. Ich hoffe, dass damit wichtige und richtige Impulse zu mehr Bewusstsein in Bezug auf die Suchtpotenziale gesetzt werden. Auch ich sehe, dass der Bund in Bezug auf die Spieleverordnung, gerade in Bezug auf die Ausschüttung, Geldspielanlagen und Ähnliches, noch einiges auf den Weg bringen muss. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und gerne zustimmen, weil wir ihn für eine wesentliche Verbesserung halten.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich kommt eine Regelung und ich muss sagen: endlich. Die Hilfeschreie der Vertreter der Kommunen sind - ich muss fast schon sagen - jahrzehntelang ungehört geblieben. Endlich hat man reagiert. Im Grunde genommen hat der EuGH den Anstoß dazu gegeben. Aber sei es darum: Wir haben eine Regelung auf dem Tisch und sind schon mit wenig zufrieden. Diese Regelung hat sogar im Kern die richtigen Zielsetzungen, nämlich Suchtbekämpfung, Kanalisierung und Begrenzung des Angebots, Jugend- und Spielerschutz, faires Spiel und Schutz vor Kriminalität.
Wir begrüßen es, dass das staatliche Lotteriemonopol im Grunde genommen bestehen bleibt. Auch die Sportwetten bleiben prinzipiell in staatlicher Hand, jedoch mit einer Öffnungsklausel. Man will das Angebot kanalisieren und begrenzen. Zu der Frage, ob das verfassungsrechtlich hält, werden die Kollegen der FDP wahrscheinlich Stellung nehmen. Ich meine aber, dass wir die verfassungsrechtlichen Fragen hier nicht diskutieren müssen. Wir sollten es probieren. Es wird Verfassungsklagen geben, deren Ergebnisse wir abzuwarten haben. Ich meine, es ist der Mühe wert,
das zu erproben, um zu sehen, ob der Gesetzgeber diesen Gestaltungsspielraum hat. Wichtig war auch, das Casinospiel auf die staatlichen Spielbanken zu begrenzen.
Uns geht es neben der Suchtbekämpfung insbesondere auch darum, den Kommunen den Freiraum zu geben, sich gegen ein ausuferndes Wachstum der Spielhallen effektiv zur Wehr setzen zu können. Bislang steht man als Kommunalpolitiker relativ schutzund hilflos da, wenn wieder und wieder neue Konzessionen beantragt werden. Das hat nicht nur eine negative Auswirkung auf die mögliche Spielsucht und den Jugendschutz. Es hat auch negative Auswirkungen auf den Städtebau, aber auch auf die Immobilien, die durch Spielhallen in ihrem Wert beeinträchtigt werden können.
Es ist wichtig - in diesem Punkt bin ich dem Finanzminister äußerst dankbar -, dass der Finanzminister seinen irrlichternden Staatssekretär im Sinne des Jugendschutzes zurückgepfiffen hat, der die Altersgrenze für Besucherinnen und Besucher von Spielbanken von 21 auf 18 Jahre senken wollte. Es bleibt bei 21 Jahren. Das ist ein gutes Signal, denn es wäre verheerend gewesen zu sagen: Wir senken die Anforderungen bei Casinos, während wir private Anbieter beschneiden. Das würde kein Mensch verstehen. Im Gegenteil: Der Staat muss bei der Suchtbekämpfung als Vorbild dienen und darf nicht sagen: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rind noch lange nicht erlaubt.
Auch die anderen Regelungen sind zumindest ein Versuch: das Verbot der Mehrfachkonzessionen und die Festsetzung eines Mindestabstands. Wir haben seit dem Jahr 2009 ein anderes Konzept verfolgt. Herr Kollege Arnold, wir waren sogar noch früher dran als Sie. Ich denke, man braucht sich nicht um die Urheberschaft zu streiten. Wir haben schon 2009 gesagt, wir sollten die Thematik über das Baurecht regeln und den Kommunen die Möglichkeit geben, Spielhallen an bestimmten Konzentrationsflächen festzusetzen. Wir haben ein etwas anderes Konzept verfolgt, indem wir gesagt haben: Es ist vielleicht sinnvoller, baurechtlich eine oder zwei Straßen in einer Stadt festzulegen, in der die Spielhallen angesiedelt werden können, während der gesamte Rest der Stadt frei von derartigen Spielhallen sein soll. Der vorliegende Entwurf birgt natürlich die Gefahr, dass sich die Spielhallen über die gesamte Stadtfläche verteilen, wenn ich einen Mindestabstand festlege. Wir werden sehen, wie sich das Ganze bewährt. Es ist kein Gesetz für die Ewigkeit, und man wird auch Änderungen vornehmen können.
Tendenziell sagen wir: Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung und wir signalisieren auch, dass wir ihm zustimmen werden.