Die bereits genannten Beispiele des Gaststättenverbandes, dass es zu einer Verdreifachung, Vervierfa
chung oder sogar zu einer Verzehnfachung der Gebühren kommt, müssen zumindest kritisch hinterfragt werden. Da hat Herr Kollege Thalhammer recht. Wir befinden uns allerdings erst am Anfang des Verhandlungsstadiums.
Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir, so wie er heute vorgetragen wird, aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen. Zum einen hat der Antrag handwerkliche Fehler; darauf wurde bereits hingewiesen. Zum anderen halten wir das von den FREIEN WÄHLERN vorgeschlagene Verfahren für einen gewissen Umweg.
Noch einmal ganz grundsätzlich gesehen: Die Gema ist eine privatrechtliche Organisation, ihre Tarife werden von den beteiligten Verbänden in einem festgelegten Verfahren festgesetzt. Wie bereits erwähnt, gibt es jetzt ein Schiedsstellenverfahren. Anschließend steht allen Beteiligten der Rechtsweg zum Oberlandesgericht München offen. Der Bayerische Landtag kann im rechtlichen Sinne also keinen Einfluss nehmen. Das muss man schon einmal deutlich sagen, um nicht falsche Erwartungen zu wecken. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung sind auch in keinem Gremium der Gema direkt oder unmittelbar vertreten. Was wir machen können, und das sollten wir auch tun: Wir können einen politischen Appell an die Gema richten.
Wir von der CSU sind bei allem Respekt für die Staatsregierung außerdem der Auffassung, dass wir nicht den Umweg über die Staatsregierung brauchen. Als Bayerischer Landtag wollen wir die Staatsregierung nicht auffordern, etwas zu fordern. Wenn wir etwas wollen, dann können wir das als Parlamentarier auch selbst machen. Wenden wir uns also mit unserer Position doch direkt an die Gema. Wir glauben deshalb, unser Antrag ist der richtige Weg.
Ein anderer Grund, weshalb wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER nicht zustimmen können, liegt in Ihrer Forderung einer Beibehaltung der elf Einzeltarife. Ich nehme an, dass es den Beteiligten nicht um die Zahl der Tarife geht, sondern darum, was am Ende für sie herauskommt. Ob die gewünschten Inhalte mit zwei Tarifen, so wie von der Gema vorgeschlagen, umgesetzt werden können oder ob ein dritter Tarif für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen gebraucht wird, das soll sich in dem gewählten Verfahren herausstellen. Vielleicht braucht man auch einen vierten oder fünften Tarif. Ich glaube aber nicht, dass wir festlegen sollten, dass die Gema explizit wie bisher bei elf Einzeltarifen bleiben sollte. Es gibt ein festgelegtes Verfahren, und am Montag wird, wie bereits
erwähnt, entschieden, ob es zur Anwendung kommt. Wenn nicht, dann steht der Gerichtsweg offen. Ich glaube, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, einen politischen Appell direkt an die Gema zu richten, der richtige Weg ist. Ihr Anliegen ist zwar richtig. Sie haben aber dafür den falschen Weg gewählt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion steht glasklar zum Prinzip des Schutzes des geistigen Eigentums.
Wir bekennen uns genauso klar dazu, dass dieses geistige Eigentum, wenn es öffentlich verwertet wird, angemessen vergütet werden muss. Da fehlt es bei uns im Lande noch meilenweit. Mit dem geistigen Eigentum anderer Menschen wird viel Missbrauch betrieben.
Nun habe ich als Gewerkschafter eines gelernt: Wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Tarife aushandeln, sollte die Politik vor allem eines tun, nämlich sich da heraushalten.
Das Gleiche gilt auch für diese Verhandlungen. Da verhandelt die Gema, die Interessenvertretung der Musikschaffenden, mit den Musikveranstaltern. Die Gema hat ein neues Modell vorgelegt, das die Musikveranstalter als nicht verhandlungsfähig angesehen und sich deshalb den Gesprächen verweigert haben. Ich halte das für töricht. Wer sich Gesprächen verweigert, begibt sich auch der Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Nun haben wir ein Schiedsverfahren vor uns. Was die Gema vorgeschlagen hat, ist weit davon entfernt, zum 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können. Man soll also einmal in Ruhe abwarten. Wie beeindruckt wird denn die Gema wohl sein, wenn sich die Staatsregierung - bei allem Respekt - oder der Landtag - bei noch größerem Respekt - an sie wendet und sagt: Seid so gut und ändert eure Tarife? Außerdem müssten das alle 16 Bundesländer tun und vielleicht noch die Bundesregierung und der Bundestag. Meine Damen und Herren, was soll denn dabei herauskommen?
In der Sache selbst gebe ich all meinen Vorrednern zum Teil sogar recht. Da herrscht eine gewisse Unschärfe, und ich glaube, dass die Gema manchmal auch Maß und Ziel verloren hat; sie ist vielleicht sogar übers Ziel hinausgeschossen. Ich sehe das aber gelassen. Wir Gewerkschafter gehen auch immer mit einer Forderung in Verhandlungen und wissen genau, dass das am Ende nicht herauskommt, sondern dass man sich irgendwo dazwischen einigt. So wird es auch in diesem Fall sein.
Vor dem Hintergrund, dass wir grundsätzlich gegen eine Einmischung der Politik in solche Verhandlungen sind, werden wir die beiden vorliegenden Anträge ablehnen. Herr Kollege Thalhammer, bei allem Respekt, da stehen ganz einfach falsche Sachen drin. Es stimmt einfach nicht, dass für Musikveranstaltungen im gemeinnützigen, ehrenamtlichen, kleingewerblichen und gastronomischen Bereich ein Vielfaches der Gebühren verlangt wird. Ich habe mir das einmal für meinen VdK-Ortsverband angeschaut und festgestellt, dass wir erheblich weniger zahlen werden. Es gibt Tausende solcher Veranstaltungen. Da wird zum Teil erheblich weniger bezahlt.
Dann fordern Sie noch eine wohlwollende Prüfung, ob es zur Nachwuchsförderung zu kostenfreien Aufführungen kommen kann. Ist Ihnen entgangen, dass die Gema seit vielen Jahren einen sogenannten Jugendtarif anbietet, der 2004 im Bayerischen Landtag mit dem Bayerischen Rockpreis ausgezeichnet wurde? Die machen also das, was Sie hier fordern, schon seit Langem.
Nun zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Wenn jemand eine Diskothek betreibt, die 800 Quadratmeter hat, und bislang circa 21.000 Euro pro Jahr an Gebühren bezahlt hat und jetzt 147.000 Euro bezahlen soll, dann sage ich auch, dass das nicht geht. Da muss etwas geändert werden. Das können aber nicht wir im Landtag machen, sondern das müssen die Verhandlungspartner regeln. Wenn das Schiedsverfahren nicht zum Erfolg führt, dann ist eine gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Dann wird ein Gericht entscheiden, ob die Tarife angemessen sind. Auch hier bietet sich kein Spielfeld für den Bayerischen Landtag. Ich vertraue zunächst auf das Schiedsverfahren. Wenn es tatsächlich zu keiner Einigung kommt, dann werden die Gerichte entscheiden.
Eine Preissteigerung von 600 % ist aus unserer Sicht ausgeschlossen. Auch für die Karnevalsvereine, die sich an uns gewendet haben, ist eine Preiserhöhung
um 1.000 Euro nicht angemessen. Selbst wenn sie 15 Euro Eintritt verlangen, ist das zu viel; das ist nicht mehr angemessen. Wir dürfen aber nicht im Bayerischen Landtag den Eindruck erwecken, als hätte man irgendetwas mitzuschnabeln oder könnte gar etwas erreichen. Wir sollten vielmehr diejenigen, die dafür zuständig sind, einmal ordentlich machen lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Werner. Nächster Redner ist Kollege Dr. Dürr. Im Anschluss hat sich Frau Staatsministerin Dr. Merk gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Dürr.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein Problem. Der Antrag der Regierungsfraktionen listet Teile des Problems auf, aber nicht das ganze Problem. Kollege Thalhammer hat in seinen mündlichen Ausführungen schon auf die Seite der Kulturschaffenden hingewiesen. Er hat zwar zu Anfang gesagt, wir seien hier nicht auf der Mitgliederversammlung der Gema, hat dann aber trotzdem so geredet. Ich finde, dass er zu dieser Seite des Problems zu viel gesagt hat, aber immerhin hat er etwas dazu gesagt. Der Antrag selbst ist nämlich in dieser Hinsicht nicht ausgewogen.
Noch wichtiger ist der Gesichtspunkt - das hat Kollege Werner schon gesagt -, dass das nicht unser Problem ist. Das geht uns als Landtag nichts an, wenn es uns auch als Personen etwas angeht. Wir können dazu zwar eine Meinung haben, aber wir können auf keinen Fall als Landtag dazu Beschlüsse fassen. Wir sind ein Verfassungsorgan und kein Lobbyinstrument.
Schon gar nicht können wir die Staatsregierung zum Handeln auffordern; das halte ich für völlig daneben. Es ist nicht Aufgabe des Landtags, für bestimmte Gruppen einzutreten.
Es gibt einen Konflikt zwischen Nutzern und Verwertern. Es ist leicht nachvollziehbar, dass sich beide Seiten für ihre Interessen einsetzen. Wir dürfen uns aber nicht auf eine Seite schlagen; das ist nicht unsere Aufgabe. Wir müssen natürlich auf einen Interessenausgleich setzen. Der Konflikt wird in einem geordneten Verfahren geregelt werden. Wenn sich die Kulturschaffenden für ihre Interessen als Urheber einsetzen, darf das nicht einseitig zulasten der Musikveranstalter gehen, auch nicht zulasten von Festwirten und anderen Wirten. Gewiss sind Nachbesserungen erforderlich, aber das müssen doch nicht wir als Landtag feststellen. Dahin führt überhaupt kein Weg,
zumal der Interessenausgleich offensichtlich bereits im Gange ist. Der Bundesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes, dem wir die Anträge offenbar verdanken, hat selbst gesagt, dass gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter - ich zitiere sinngemäß - in zahlreichen konstruktiven Gesprächen und hart geführten Tarifverhandlungen unverhältnismäßig hohe Forderungen abgewehrt sowie vertretbare Lösungen zugunsten der Musiknutzer in Hotellerie und Gastronomie erzielt werden konnten. Das heißt also, dass es in der Sache Bewegung gibt.
Außerdem gibt es jetzt schon Ermäßigungen für gemeinnützige Veranstaltungen; das macht die Gema jetzt schon. Ich möchte wissen, ob die Wirte bei gemeinnützigen Veranstaltungen auch eine Ermäßigung geben. Es gibt keinen Grund für uns, uns einseitig für eine Lobby einzusetzen. Es gibt schon gar keinen Grund dafür, vom Staat eine Intervention zu fordern, wenn ausdrücklich Selbstverwaltung angesagt ist. Die Schiedsstelle ist ein eigenständiger Spruchkörper, der unabhängig und eigenständig agiert. Es gibt, wie schon gesagt, ein geordnetes Verfahren. Die Einzige, die sich bislang diesem Verfahren verweigert, ist die Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Sie hat bis Montag Zeit, sich zu beteiligen. Aus unserer Sicht ist alles klar.
Eine Einmischung des Landtags oder gar der Staatsregierung in dieses Verfahren würde bedeuten, dass wir uns über das Schiedsverfahren und über die unabhängige Schiedsstelle einfach hinwegsetzen würden. Der Landtag schaltet sich auch nicht in laufende Tarifverhandlungen ein. Ich kann zwar als Politiker feststellen, dass die Löhne in Deutschland zu niedrig sind, aber ich kann nicht hier im Landtag beschließen, dass die Löhne steigen müssen. Wo kämen wir denn da hin? Deswegen lehnen wir beide Anträge ab.
Ich verstehe, dass Populismus für manche Politiker oder Politikerinnen oder gar für politische Gruppen, die innerlich nicht sonderlich gefestigt sind, eine große Versuchung darstellt.
Ich wollte eigentlich den Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER sagen, dass auch Populismus gelernt sein will.
Ganz schnell kann der Populismus jemanden weiter treiben, als er eigentlich von Hause aus gehen wollte; das ist das Problem dabei. Genau das ist den Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER passiert.
Nein. - Sie setzen sich nämlich über das Prinzip der Selbstverwaltung hinweg, das Ihnen ansonsten so heilig und zu Recht so wichtig ist. Darüber setzen Sie sich jetzt einfach hinweg. Für Sie wird es jetzt schwierig, zurückzurudern. Am einfachsten wäre es, wenn Sie Ihren eigenen Antrag ablehnen würden.