Andreas Lorenz
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(Vom Redner nicht autori- siert) Werte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Leben in der Großstadt muss bezahlbar sein und bleiben. Da ist das Thema hohe Mieten mit Sicherheit eines der entscheidendsten Probleme in München, aber auch vielfach anderswo. Allerdings ganz so einfach, wie es sich Kollege Wörner bzw. die SPD insgesamt macht, ist die Thematik nicht, als dass man das auf eine einzige Maßnahme reduzieren könnte.
Es gibt vielerorts Zusammenhänge, die mit der Beziehung vom Mieter zum Vermieter nichts zu tun haben. Ich nenne stichwortartig nur die Eurokrise. Viele Menschen aus Südeuropa ziehen heute nach München, um dort Geld in Immobilien anzulegen.
Das steigert die Preise, was natürlich auch dem wirtschaftlichen Erfolg Bayerns geschuldet ist. Es ist eine Abstimmung mit dem Umzugswagen, und das hat damit zu tun, dass wir gute Rahmenbedingungen bieten. Die Bürger haben bei uns Zukunftsperspektiven und ziehen wegen der Arbeitsplätze gerne nach München.
Diese im Grunde positiven Erscheinungen haben natürlich auch eine Kehrseite, nämlich die hohen Mieten in München. Ich habe immer ein bisschen das Gefühl, dass Sie gar kein Interesse an der Lösung dieses Problems haben und das Ganze auf das einzige Thema Genehmigungsvorbehalt reduzieren.
Sie haben vom Umwandlungsverbot gesprochen. Wir reden hier vom Genehmigungsvorbehalt und nicht
vom Umwandlungsverbot. Und weil dem so ist, könnten wir diesem Antrag auch zustimmen.
Meine Damen und Herren, eine vernünftige Wohnungsbaupolitik basiert auf zwei Säulen.
Die erste Säule heißt: Neuen Wohnraum schaffen, und die zweite Säule lautet, preiswerten Wohnraum erhalten.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen, die erste Säule, die Sie überhaupt nie erwähnen, nämlich neuen Wohnraum zu schaffen, in Bezug auf die konkret betroffene Landeshauptstadt München einmal zu betrachten. Die Landeshauptstadt München setzt sich zum Ziel, jedes Jahr 7.000 neue Wohnungen zu bauen. Über Jahre hinweg wurde etwa die Hälfte davon gebaut, also gut dreieinhalbtausend neue Wohnungen. Nun rühmen Sie sich, dass Sie erstmals in diesem Jahr ganz knapp an das selbst gesteckte Ziel kommen.
Seit Jahrzehnten vernachlässigen Sie den Wohnungsbau, Sie bleiben hinter den von Ihnen selbst gesteckten Zielen zurück und wundern sich, wenn die Mietpreise hoch sind. Das ist schon fast unverschämt. Die Träger der Planungshoheit sind die Kommunen. Die sind zuständig für die Ausweisung von Bauland.
Sie, Herr Kollege, haben es versäumt, in München beispielsweise von Gewerbebauten in Mietwohnungen umzusteuern. Wer braucht denn die leerstehenden Gewerbebauten? Sie hätten schon längst eine Umwandlungsinitiative starten können. Mit der Umwandlung von Gewerbebauten in Wohnungen wäre das Problem nicht so gravierend, wie es sich heute darstellt. Ich darf da schon an Ihre Verantwortung und ein bisschen an die Zahlen erinnern. Sie mokieren sich immer, Sie hätten nicht genug Möglichkeiten der Umwandlung. Schauen Sie sich doch einmal an, wer die vielen Instrumente überhaupt in Anspruch nimmt. Ich nenne nur das Stichwort Erhaltungssatzung. Wie viele Gemeinden in Bayern nehmen die überhaupt in Anspruch?
Das sind München und Erding. Was ist mit den vielen anderen Umlandgemeinden? Wo nützen diese das?
Da, wo Sie Verantwortung tragen, setzen Sie das nicht um. Das ist auch bei vielerlei anderen Punkten in diesem Bereich der Fall.
Nein, ich gestatte das nicht.
- Schreien Sie doch nicht so rum. Ich komme zum Stichwort Kappungsgrenze. Wer hat denn die Kappungsgrenze umgesetzt? Das war die schwarz-gelbe Regierungskoalition. Sie haben es zwar jahrzehntelang gefordert, aber weder in der Großen Koalition noch mit Rot-Grün umgesetzt. Schwarz-Gelb war die erste Koalition, die das umgesetzt hat, und darauf sind wir stolz.
Nächste Frage: Wer hat denn entscheidende Verbesserungen im Mietrecht durchgesetzt? Ich nenne das Münchner Modell. Es war die schwarz-gelbe Regierung, die das Anfang des Jahres durchgesetzt hat. Wir machen etwas, wir reden nicht nur darüber.
In der Tat muss noch viel mehr gemacht werden. Wir hätten dazu vielerlei Vorschläge zu machen. Leider lässt sich das auf die Schnelle aber nicht umsetzen. Und weil Sie es seit Jahrzehnten versäumt haben, Wohnungen zu bauen, ist es heute leider notwendig, in verschiedener Weise regulierend einzugreifen.
Wir hätten weitergehende Vorstellungen; wir konnten uns aber mit all unseren Vorstellungen auch bei unserem Koalitionspartner leider nicht durchsetzen. Aber, wie Sie richtig gesagt haben, wird es im Herbst eine neue Konstellation geben.
Eventuell gibt es dann auch neue Koalitionsverhandlungen, sei es mit dem gleichen oder einem anderen Koalitionspartner.
Wenn wir das alles im Sinne der Mieter umsetzen wollen, dann eines: Wir machen Mieterschutz und handeln, während Sie die ganze Zeit immer nur etwas fordern, was Sie im Grunde gar nicht wollen.
Ich habe gesagt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig ist. Eine einzelne Maßnahme, so gut sie auch gemeint sein mag, wird das Problem nie und nimmer lösen. Das gilt sowohl für eine verringerte Kappungsgrenze als auch für einen Vorbehalt bei Umwandlungen. Wir brauchen vielmehr ein Bündel von Maßnahmen.
Fangen wir auf der Bundesebene an: Notwendig sind bessere Abschreibungsbedingungen zur Förderung des Wohnungsbaus. Ich erinnere daran, dass die sogenannte degressive Abschreibung von vielen Bundesländern, in denen die SPD regiert, blockiert wird. Wir im Süden dagegen sind Zuzugsregionen und brauchen diese Maßnahme; sie dient dem Wohnungsbau.
Wir haben es jetzt gefordert. Wer blockiert? Der Bundesrat, der von Ihrer Partei dominiert wird. Also bitte schön!
Herzlichen Dank, dass Sie sich Sorgen um meinen Stimmkreis Giesing machen. Ich kann Ihnen gern mein Abstimmungsverhalten in den beteiligten Ausschüssen nennen – das hätten Sie aber auch jederzeit nachschlagen können –: Ich habe mich zu Ihrem Antrag sogar der Stimme enthalten.
Zum Thema Umwandlungsverbot: Für mich ist das selbstverständlich. Sie werden es nicht glauben, aber ich habe die veränderte Beschlusslage sogar selbst herbeigeführt. In der "Initiative Wohnungsbaupolitik" des Innenministeriums ist diese Maßnahme als Vorschlag enthalten. Ich gebe unumwunden zu – das kann man auch ganz offen sagen –: Aufgrund der Koalitionssituation wurde diese Maßnahme nicht umgesetzt.
Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir das aufgenommen.
Leider hat der Koalitionspartner nicht zugestimmt; so ist das halt in der Koalition.
Aber ich habe schon darauf verwiesen, dass im Herbst eine Wahl stattfindet, und dann werden wir das umsetzen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Damen und Herren, verehrter Herr Präsident! Kollege Fischer hat die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen vorgestellt. Eine kleine Korrektur hierzu: Inzwischen steht fest, dass das Bundesgesetz erst im Mai 2015 in Kraft treten wird. Dafür gibt es unter anderem auch technische Gründe. Es gibt zusätzliche Anforderungen an die Datenbanksysteme und die Computersysteme. Ich selbst bin kein Informatiker. Wenn mir Meldebehörden und das Innenministerium mitteilen, dass Einspeisungen bei bestimmten Datenbanksystemen aufgrund technischer Probleme und Softwareanpassungen nur zweimal im Jahr erfolgen, muss ich das zur Kenntnis nehmen. In unserem ersten Antrag stand ursprünglich auch, dass die Erklärung gegenüber den Meldebehörde abzugeben ist. Das wäre eine saubere Lösung. Es wäre richtig und sinnvoll, es mittelfristig so zu ma
chen. Es hilft aber nichts, wenn man zwar theoretisch recht hat, praktisch aber nicht zum Ziel kommt.
Deshalb ist der Änderungsantrag der GRÜNEN geradezu sinnwidrig. Wenn Sie das Ziel verfolgen, den Datenschutz zu stärken, die Realität aber nicht anerkennen, schaden Sie sich selbst. Sie können die Datenbanken nicht innerhalb von einigen Tagen ändern. Oder wollen Sie sich selbst in die Meldebehörden setzen und Ihre Forderungen verwirklichen? Wenn es nach Ihnen ginge, hätten wir gar nichts. Dann könnten unsere Vorschläge, wenn überhaupt, frühestens im Jahr 2014 verwirklicht werden.
Nach unserem geänderten Gesetzentwurf bekommen wir eine schnelle und praktikable Lösung, die der Intention des Gesetzgebers, mehr Datenschutz für unsere Bürger zu schaffen, Rechnung trägt. Wir sind selbstverständlich für die Einwilligungslösung. Wir haben sie auch unterstützt. Aufgrund gewisser technischer Probleme dauert die Gesetzgebung auf Bundesebene etwas länger als ursprünglich gedacht. Deswegen besteht jetzt gesetzlicher Regelungsbedarf, um eine zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen eines Landesgesetzes und dem Inkrafttreten eines Bundesgesetzes zu schließen.
Das Melderecht fällt nach den Ergebnissen der BundLänder-Föderalismuskommission ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Gesetz tritt aber erst im Jahr 2015 in Kraft. Dies bietet uns ausreichend Zeit für eine bayerische Zwischenlösung. Diese ist äußerst sinnvoll und richtig. Wir wollen den Datenschutz auch in der Zwischenzeit gewährleisten. Wir wollen nicht, dass kommerzielle Adresshändler und Datenbanksammler die zeitliche Regelungslücke nutzen, um sich in den verbleibenden Eindreivierteljahren kräftig einzudecken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Er bringt ein Mehr an Datenschutz, der vor allem auch funktioniert.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Wir haben heute im Rahmen der Aktuellen Stunde ausführlich über die allgemeine Sicherheitslage in Bayern debattiert. Dabei ist auch die aktuelle Kriminalitätsstatistik erwähnt worden. Im Allgemeinen ist die Entwicklung positiv: Wir verzeichnen eine hohe Aufklärungsquote, und die Zahl der Straftaten ist insgesamt niedrig. Daneben gibt es in einigen Bereichen eine Entwicklung, die weniger erfreulich ist. Zu dieser Einschätzung kommt man insbesondere dann, wenn man die Langfristperspektive einbezieht. Die polizeiliche "Arbeitsgruppe Alkoholmissbrauch" hat erschreckende Ergebnisse ans Licht gebracht.
Von 2001 bis 2011 ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten um 11,4 % zurückgegangen; die Zahl der unter Alkoholeinwirkung begangenen Straftaten ist jedoch im gleichen Zeitraum um 44,6 % gestiegen. Schon an diesem Missverhältnis erkennen Sie eine gewisse gesellschaftliche Tendenz. Die Zahlen sind in dem Gesetzentwurf nachzulesen. Man kann zum Beleg auch andere Zahlen hernehmen.
Es ist offensichtlich, dass ein Zusammenhang zwischen Straftaten und Alkohol besteht. Die Steigerungsraten betreffen nicht nur Jugendliche, sondern alle Menschen, die Straftaten unter Alkoholeinfluss begehen. Auch in zeitlicher Hinsicht ist der Zusammenhang klar: Es ist eine Fokussierung auf die Nachtzeit festzustellen. Natürlich gibt es auch tagsüber Alkoholmissbrauch. Bezüglich der Häufigkeit liegt der Schwerpunkt jedoch in der Nacht. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf ein logischer, konsequenter und schlüssiger Ansatz, um dem Problem Herr zu
werden. Ich habe ein bisschen mehr Vertrauen in die Arbeit der Gemeinden als mein Vorredner von der SPD. Hier ist der Zusammenhang offensichtlich. Die Zahlen der Kriminalitätsstatistik liegen vor. Deshalb dürfte es nicht schwierig sein, eine rechtliche Verordnung zu schaffen.
Die Kommunen wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt. Das kann innerhalb der einzelnen Stadtteile und sogar von Platz zu Platz ganz unterschiedlich sein. Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden. Wo es keine Probleme gibt, sollten auch keine geschaffen werden. Wenn es jedoch Probleme gibt, müssen sie angegangen werden. Ich traue das den bayerischen Kommunen zu und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Die bayerischen Kommunen haben dies als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Dem einen oder anderen wäre vielleicht ein bisschen mehr recht gewesen. Wenn es an gewissen Stellen noch Nachjustierungsbedarf gibt, kann dieser Schritt immer noch gegangen werden. Vertrauen wir auf die Umsetzungskraft der bayerischen Kommunen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Nachdem bisher diverse Betroffene, Festwirte, Musikautoren, Gaststättenbetreiber geredet haben, versuche ich, das Thema nun wieder zur Sachlichkeit zurückzubringen. Wir von der CSU-Fraktion teilen die Auffassung der FREIEN WÄHLER, dass die vorgelegte Tarifstruktur der Gema in vielen Bereichen zu einer unangemessenen Mehrbelastung der Musikveranstalter führt. Auch Musikwerke müssen eine angemessene Vergütung erhalten. Genauso selbstverständlich ist es, dass die Gebühren der Gema im Laufe der Zeit einer wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden müssen. Die von der Gema jetzt vorgeschlagene Tariferhöhung geht über eine wirtschaftliche Anpassung aber weit hinaus.
Uns, der CSU-Fraktion, liegt in allererster Linie der ehrenamtliche und gemeinnützige Aspekt der Sache am Herzen.
Gebührenerhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass ehrenamtlich durchgeführte Musikveranstaltungen unmöglich gemacht werden. Um es einmal prägnant zu sagen: Die Gebührenerhöhung der Gema darf nicht zum Motivationskiller für Ehrenamtliche werden.
Wir brauchen eine ausgewogene Gebührenstruktur. Der Antrag der FREIEN WÄHLER, gewisse Rabattregelungen vorzusehen, geht in diesem Punkt in die richtige Richtung.
Es ist aber nicht nur der ehrenamtliche Bereich betroffen, sondern es könnte auch das Aus für viele kleine und mittelständische Betriebe bedeuten. Gerade für die Jugendkultur ist ein ausgewogener Tarif erforderlich.
Die bereits genannten Beispiele des Gaststättenverbandes, dass es zu einer Verdreifachung, Vervierfa
chung oder sogar zu einer Verzehnfachung der Gebühren kommt, müssen zumindest kritisch hinterfragt werden. Da hat Herr Kollege Thalhammer recht. Wir befinden uns allerdings erst am Anfang des Verhandlungsstadiums.
Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir, so wie er heute vorgetragen wird, aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen. Zum einen hat der Antrag handwerkliche Fehler; darauf wurde bereits hingewiesen. Zum anderen halten wir das von den FREIEN WÄHLERN vorgeschlagene Verfahren für einen gewissen Umweg.
Noch einmal ganz grundsätzlich gesehen: Die Gema ist eine privatrechtliche Organisation, ihre Tarife werden von den beteiligten Verbänden in einem festgelegten Verfahren festgesetzt. Wie bereits erwähnt, gibt es jetzt ein Schiedsstellenverfahren. Anschließend steht allen Beteiligten der Rechtsweg zum Oberlandesgericht München offen. Der Bayerische Landtag kann im rechtlichen Sinne also keinen Einfluss nehmen. Das muss man schon einmal deutlich sagen, um nicht falsche Erwartungen zu wecken. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung sind auch in keinem Gremium der Gema direkt oder unmittelbar vertreten. Was wir machen können, und das sollten wir auch tun: Wir können einen politischen Appell an die Gema richten.
Wir von der CSU sind bei allem Respekt für die Staatsregierung außerdem der Auffassung, dass wir nicht den Umweg über die Staatsregierung brauchen. Als Bayerischer Landtag wollen wir die Staatsregierung nicht auffordern, etwas zu fordern. Wenn wir etwas wollen, dann können wir das als Parlamentarier auch selbst machen. Wenden wir uns also mit unserer Position doch direkt an die Gema. Wir glauben deshalb, unser Antrag ist der richtige Weg.
Ein anderer Grund, weshalb wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER nicht zustimmen können, liegt in Ihrer Forderung einer Beibehaltung der elf Einzeltarife. Ich nehme an, dass es den Beteiligten nicht um die Zahl der Tarife geht, sondern darum, was am Ende für sie herauskommt. Ob die gewünschten Inhalte mit zwei Tarifen, so wie von der Gema vorgeschlagen, umgesetzt werden können oder ob ein dritter Tarif für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen gebraucht wird, das soll sich in dem gewählten Verfahren herausstellen. Vielleicht braucht man auch einen vierten oder fünften Tarif. Ich glaube aber nicht, dass wir festlegen sollten, dass die Gema explizit wie bisher bei elf Einzeltarifen bleiben sollte. Es gibt ein festgelegtes Verfahren, und am Montag wird, wie bereits
erwähnt, entschieden, ob es zur Anwendung kommt. Wenn nicht, dann steht der Gerichtsweg offen. Ich glaube, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, einen politischen Appell direkt an die Gema zu richten, der richtige Weg ist. Ihr Anliegen ist zwar richtig. Sie haben aber dafür den falschen Weg gewählt.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Die beiden Anträge der SPD
und der GRÜNEN und insbesondere die Art und Weise, wie das Thema vorgetragen wurde, zeigten, was das Ganze wirklich ist: Es ist ein bewusstes Ablenkungsmanöver vom eigenen wohnungspolitischen Versagen in der Landeshauptstadt München.
Ich frage Sie: Wer ist Träger der Planungshoheit? Das sind die Kommunen. Wer regiert seit 21 Jahren die Landeshauptstadt München? - Das ist die rotgrüne Stadtregierung. Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten -
- Ja, Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eines der drängendsten Probleme in der Landeshauptstadt München.
Wegen eines einzigen Instrumentariums, das der Freistaat Bayern nicht gewährt, wird behauptet, dass man diesem Wohnungsmangel nicht Herr werden könne. Schauen Sie sich bitte an -
Nein.
Sie sind von diesem Instrumentarium selbst nicht überzeugt. Ich habe bei der Debatte zum Antrag der GRÜNEN, der Ende des letzten Jahres eingereicht wurde, dafür plädiert, diesen zurückzustellen und aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Milieuschutz und Mieterschutz in den entsprechenden Gebieten zu gewährleisten und herauszufinden, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern aussehen. Was kam heraus? - In einem einzigen Bundesland von 16 wird von dieser Verordnung Gebrauch gemacht. Sogar von Ländern, in denen Sie selbst regieren wie Bremen, Rheinland-Pfalz, wo seit langer Zeit Rot-Grün regiert, und auch von Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg sind keine Initiativen bekannt, ein entsprechendes Instrumentarium anzuwenden. Trotzdem wollen Sie allen Ernstes sagen, damit könne das Problem des Wohnungsmangels in München gelöst werden.
Selbst in Hamburg wurde unter Beteiligung der GRÜNEN von der damaligen schwarz-grünen Senatsverwaltung, wobei der Verantwortliche für den Wohnungsbau ein SPD-Mitglied, der ehemalige Vorsitzende der Wohnungsbaugenossenschaft, war, bei einer Evaluierung dieses Instruments Folgendes herausgefunden: Eine Evaluation dieses Instruments und die damit verbundene Repräsentativerhebung
haben ergeben, dass das Mietniveau nicht unerheblich angestiegen sei und die Sozialstruktur sich nicht im Sinne der Verordnung weiterentwickelt habe. Eine wesentliche mietpreisdämpfende Wirkung konnte nicht festgestellt werden. In zwei von drei Gebieten in Hamburg mit Erhaltungssatzung wurden diese wieder eingestellt. In Hamburg gibt es nur noch ein einziges Gebiet mit Erhaltungssatzung. Faktum ist, dass es nur ein einziges Bundesland unter 16 gibt, das das Instrumentarium in einem einzigen Erhaltungssatzungsgebiet anwendet.
Sie werden fragen, was stattdessen zu tun wäre. Ich sage es ihnen. Der Schlüssel für die Lösung des Wohnungsproblems in München ist eine aktive Flächenpolitik. Sie müssen Flächen anbieten und auf den Markt bringen. Planungen im Stadtviertel Freiham haben drei Jahrzehnte lang gedauert. Jetzt gibt es Gewerbeimmobilien und immer noch keine Wohnungen. Drei Jahrzehnte lang wurde dort keine einzige Wohnung gebaut. Die Landeshauptstadt München setzt sich Ziele für den Wohnungsbau mit durchschnittlich 7.000 Wohnungen, die jedes Jahr gebaut werden sollen. Wie viele werden jährlich gebaut? 3.500 Wohnungen. Das heißt, Sie verfehlen Ihre selbstgesteckten Ziele jährlich um die Hälfte. Selbst in dem Bereich, wo Sie zuständig sind, nämlich im sozialen Wohnungsbau, verfehlen Sie ihre selbstgesteckten Ziele.
Der größte Grundstücksspekulant in München ist die Landeshauptstadt München. Ich werfe das dem Kämmerer gar nicht vor. Er gibt die Grundstücke marktschonend dosiert ab. Das ist kaufmännisch durchaus richtig. Sie müssen sich aber fragen, was das Ziel ist, ob es das Ziel der Landeshauptstadt München ist, marktschonend Grundstücke abzugeben oder den Wohnungsmangel aktiv zu bekämpfen. Entwickeln Sie neue Stadtviertel und entwickeln Sie Initiativen zur Beseitigung des Wohnungsmangels!
Eine Initiative, die von der CSU gekommen ist, wird von Ihnen maßgeblich verschleppt. In München gibt es ein Überangebot an Gewerbeimmobilien. Wo ist Ihr Programm zur Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnimmobilien? - Wohnungseigentümer, die das machen wollen, bemängeln die Langsamkeit und kritisieren, dass die Stadtverwaltung ihnen Steine in den Weg legt. Selbst wenn örtliche Anträge auch von der SPD fordern, dass Gewerbeimmobilien in Wohnimmobilien umgewandelt werden sollen, sagt das Planungsreferat, dass man dem Anliegen, das parteiübergreifend unterstützt wurde, nicht nachkomme.
Das ist Ihr Beitrag zur Lösung des Wohnungsproblems in München. Er ist nicht vorhanden.
Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf die Landeshauptstadt München. Das ist Ihr Hauptargument. Insofern greife ich lediglich Ihr Hauptargument auf. Ich möchte mitnichten in Abrede stellen, dass es solche Probleme in Ansätzen auch in anderen Städten gibt. Sie haben in Ihrer Antragsbegründung die Landeshauptstadt München, den Mieterbeirat, zitiert und haben entsprechende Zahlen genannt. Lesen Sie das einmal nach. Sie haben von 177.000 Mietern gesprochen.
Wir müssen das Problem grundsätzlich angehen. Ein Erhaltungssatzungsgebiet - das sollte man auch einmal sagen - kann natürlich immer nur einen Teil einer Stadt betreffen. München macht von dieser Möglichkeit, was ich begrüße, bereits sehr extensiv Gebrauch, sodass schon fast 20 % Münchens der Erhaltungssatzung unterliegen. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass weit über 80 % des Stadtgebiets von der Regelung nicht betroffen sind. Wir müssen also ganz andere Ansätze wählen. Wir müssen eine aktive Wohnraumpolitik betreiben. Wir müssen vielleicht auch im Mietrecht die eine oder andere Anpassung vornehmen.
Das sind geeignete Ansätze. Sie verschleiern Verantwortlichkeiten und führen eine Placebo-Diskussion.
Als Mitglied einer kleineren Fraktion dürfen Sie hier öfter reden.
Ich sage noch einmal zur Klarstellung: Es sind etwa 20 % der Landeshauptstadt München, die der Erhaltungssatzung unterliegen. Dieses Instrument verhindert bereits eine Reihe von -
Nämlich die Luxussanierung. Sie können nur bis zu einem rechtlich zulässigen Ausbaustand sanieren. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht möglich. Das heißt, das Instrument der Erhaltungssatzung verhindert dies, aber eben nicht das Umwandlungsverbot. Das sind zwei Paar Stiefel. Sie schmeißen all diese Dinge, die diesen Bereich einfassen, angefangen von Erhaltungssatzungen über Umwandlungsverbot bis zum Mietrecht, in einen Topf. Weil Sie mit den Themen, für die Sie zuständig sind, nicht fertig werden, unterstellen Sie jetzt - das haben Sie in Ihrer Rede deutlich gemacht -, dass dieser winzige Baustein wenn, dann überhaupt nur in einem kleinen Bereich der Stadt und auch nur im begrenzten Umfang etwas bringen würde und die Lösung des Problems sei. Das ist zutiefst - na ja - populistisch. Und insofern werden wir uns Ihrem Antrag nicht anschließen.
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sexuelle Orientierung ist zunächst einmal ganz klar eine Privatangelegenheit der Bürger und keine staatliche Hauptaufgabe.
Mir persönlich ist es relativ egal, ob jemand Sex mit einem Angehörigen des gleichen Geschlechts, des anderen, mit beiden oder in welchem Verhältnis hat, ob er sich wie ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts anzieht oder gar operative Eingriffe vornehmen lässt. Das ist, wie gesagt, eine ganz private Entscheidung, die die jeweilige Person zu treffen hat, und der Staat sollte sich aus der privaten Lebensgestaltung, soweit dies möglich ist, heraushalten.
Die Antragsteller behaupten, es bestehe dringender politischer Handlungsbedarf. Zu diesem Thema gab es eine Landtagsanhörung. Dass die Betroffenen und die in dem Bereich Tätigen dringenden politischen Handlungsbedarf sehen, liegt in der Natur der Sache. Einige Wünsche sind berechtigt, manche sind interessant. Es wurde beispielsweise gefordert, alle Schulbücher neu aufzulegen, damit darin nicht mehr nur die klassische Familie mit Mann, Frau und Kind dargestellt wird, sondern auch homosexuelle Familien gleichberechtigt Erwähnung finden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das möchte ich nicht. Ich bin der Meinung, die Kinder sollen in der Schule erst einmal etwas lernen.
- Sie sollen rechnen und schreiben lernen und sich auch persönlich weiterbilden.
Sie werden, wenn sie betroffen sind, mit Sicherheit im Rahmen ihres Erwachsenwerdens mit all diesen Dingen vertraut werden.
Toleranz erreicht man nicht durch Zwang, man kann sie nicht verordnen. Die Antragsteller wollen aber Toleranz oktroyieren. Ich bin auch dagegen, dass man kleinen Kindern das etwa noch bildlich darstellt.
Wir brauchen keine eigene Koordinierungsstelle, wie sie in dem Antrag gefordert wird.
Was die Entstehung von Gesetzen angeht, so gibt es einen klaren Ablauf. Die betroffenen Organisationen werden in einem geordneten Verfahren angehört und können Ihre Stellungnahmen abgeben. Nachdem sie ihre politischen Forderungen eingebracht haben, bewerten wir, der Gesetzgeber, welche wir übernehmen können. Das ist im Rahmen des parlamentarischen Diskussionsprozesses ein ganz normales Verfahren, wie es bei anderen Themen auch zur Anwendung kommt. Ich füge hinzu: Jede staatliche Behörde respektiert die Gesetze.
Das, was die Antragsteller wollen, wollen wir nicht. Gefordert wird - analog zum Datenschutzbeauftragten und zum Behindertenbeauftragten - quasi ein Koordinator für queere Lebensformen. Damit würde zusätzliche Bürokratie aufgebaut, die aus unserer Sicht nicht notwendig ist. Wir lehnen den Antrag ab, weil er schlichtweg überflüssig ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass wir im Hohen Hause sowie in diversen Ausschüssen bereits grundsätzliche Diskussionen zum Zensus geführt haben, spare ich mir die allgemeinen Ausführungen und gehe gleich auf den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ein.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn wir vielen Formulierungen, die Sie in der Begründung gemacht haben, nicht folgen können. Aber das, was Sie zumindest in Ihrem Antrag fordern, wird ohnehin getan, und das, was Sie im zweiten Punkt fordern, ist ebenfalls bereits geregelt. Es spricht überhaupt nichts dagegen, über Dinge, die bereits jetzt vorgesehen und gut geregelt sind, zu berichten.
Sie fordern, dass die Übersetzung des Fragebogens den Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Natürlich ist dies sinnvoll und richtig. Alles andere wäre nicht sinnvoll. Aber ich möchte auch klar feststellen: Beim offiziellen Fragebogen, also beim Erhebungsbogen, ist die Amtssprache Deutsch. Das heißt, das Ausfüllen des offiziellen Erhebungsbogens hat auf dem deutschen Fragebogen zu erfolgen, und selbstverständlich kann die Übersetzung hilfsweise, falls jemand dies wünscht, ausgehändigt werden. Aber ausgefüllt wird, damit kein Missverständnis auftritt, der deutsche Bogen. In welcher Form der Befragte dies tut, ob er es online oder mit Freunden, Bekannten, der Familie oder auch selbst macht, ist selbstverständlich der Person zu überlassen. Insofern trifft natürlich Ihre Begründung zu Punkt 1 nicht zu. Dies ergäbe keinen Sinn und war so auch nicht beabsichtigt.
Ich kann Ihnen auch sagen, in welchen Sprachen der Fragebogen angeboten werden soll: Das sind die Sprachen Türkisch, Russisch, Serbokroatisch, Italienisch, Polnisch und Englisch. Natürlich wird auch bei der zweiten Frage, bei der Gebäude- und Wohnraumzählung, die Möglichkeit gegeben, eine Übersetzung
in den genannten Sprachen zu finden. Diese soll online erfolgen. Ob es vielleicht noch möglich ist, dass man sie dem Erhebungsbeamten mitgibt, müssen wir noch prüfen. Aber online ist auf jeden Fall auch an ein Übersetzungsverfahren gedacht.
Zum nächsten Punkt. Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die drei Punkte zu berichten. Auch dies ist geregelt, und zwar auch im Zensusgesetz, § 14 Absatz 1. Darin steht ganz klar, dass es ein strenges Auswahlverfahren für die Auswahl der Prüfer, der Erhebungsbeamten gibt. Das ist gängige Praxis, im Übrigen auch bei anderen Statistiken wie dem Mikrozensus. Darin ist klar geregelt, dass nur solche Personen eingesetzt werden, die die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Sofern zum Beispiel aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen Anlass zur Besorgnis besteht, dürfen diese Personen nicht ausgewählt werden.
Die Daten sind selbstverständlich vertraulich zu behandeln. Wenn jemand dagegen verstößt, dann steht das unter Strafe. Hier gilt § 203 des Strafgesetzbuchs. Die Sache ist also ganz klar geregelt. Es handelt sich da um eine gängige Praxis, die auch für andere Erhebungen maßgebend ist.
Bezüglich der Konnexität gibt es eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Auch da ist ganz klar geregelt, wie die Kostenerstattung vorgenommen wird. Ich kann Ihre Frage explizit beantworten. Für jede Erhebungsstelle werden 38.300 Euro als Basiszuweisung vorgesehen. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden für jedes bearbeitete Gebäude 10,99 Euro erstattet. Und so geht das weiter.
Heute haben wir den 2. März. Am 1. März, also gestern, haben die Kommunen bereits 65 % der prognostizierten Kosten als Abschlagszahlung auf ihrem Konto erhalten.
Wenn das keine prompte Erledigung der Wünsche ist, dann weiß ich nicht, was wir noch tun sollen. Die Kommunen haben also 65 % bekommen, obwohl noch keine Kosten angefallen sind. Der Rest der Kosten wird überwiesen. Darüber gibt es ein Einvernehmen mit dem Städtetag.
Ich will Ihnen jetzt nicht erzählen, wie die Einzelheiten geregelt sind. Das kann die Staatsregierung machen. Da bekommen Sie das auch schriftlich.
Insofern ist es völlig unproblematisch, Ihrem Antrag zuzustimmen, mit der von Ihnen genannten Ein
schränkung, dass das Wort "rechts-" im Wort "rechtsextremistisch" gestrichen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schmitt-Bussinger, wir werden Ihrem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, weil eine Vielzahl der Forderungen nicht unseren Vorstellungen entspricht. Beim GRÜNEN-Entwurf entspricht sogar der weit überwiegende Teil der Vorschläge nicht unseren Vorstellungen.
Eine Forderung, nämlich die Senkung des passiven Wahlalters für den Ersten Bürgermeister und den Landrat auf 18 Jahre, ist auch in unserem Antrag zur Änderung des Kommunalwahlrechts enthalten. In Kürze wird auch der Gesetzesvorschlag hierzu erfolgen. Diese Forderung tragen wir also mit, wenngleich es bei uns Vorbehalte gegeben hat. Kollege Weiß hat zum Beispiel einmal sinngemäß gesagt: Mit 18 wird man Bürgermeister, und wenn etwas passiert, wird man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich hoffe einfach einmal, dass es so einen Fall nicht geben wird. Ich habe auch Vertrauen in die Bürger, dass sie bei der Wählbarkeit und der Wahl von Landräten solche Aspekte berücksichtigen.
Zur Stützung Ihres Vorschlags, das aktive Wahlalter bei der Kommunalwahl auf 16 Jahre zu senken, zitieren Sie von den GRÜNEN wissenschaftliche Studien, die es nahelegen. Ich kenne auch ganz andere wissenschaftliche Studien. Die Studie der Uni Hohenheim ist überschrieben: "Interessiert, aber überfordert". Das ist also nicht meine Aussage, sondern die Aussage des auswertenden Professors. Da wird ganz klar festgestellt, dass zwischen dem politischen Wissen von 16- und 17-Jährigen und dem von 18- bis 21Jährigen signifikante Unterschiede bestehen, was den Wissenstand und die politische Bildung angeht, und dass von daher mit Sicherheit ein Unterschied zwischen einem 16- und einem 18-Jährigen besteht.
Wir halten das Anknüpfen an die Volljährigkeit aus grundsätzlichen Erwägungen für äußerst sinnvoll. Wir haben mit 18 Jahren die Volljährigkeit und die volle Geschäftsfähigkeit. Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Rechte der Bürger. Um dieses Recht zu bekommen, haben Bürger jahrhundertelang gekämpft. Das ist also kein minderes Recht. Daher sollte man an das Wahlrecht keine minderen Anforderungen stellen.
Auch eine gewisse Identität und Parallelität von Rechten und Pflichten ist sehr sinnvoll. Man hat also mit 18 Jahren viele Rechte und Pflichten. Deshalb ist aus unserer Sicht das Wahlrecht richtig angeordnet. Ich schließe natürlich nicht aus, dass einzelne Jugendliche politisch interessiert und engagiert sind. Das könnten sie aber auch mit 13, 14, 15 oder 16 Jahren sein. Leider hat der Gesetzgeber immer zu pauschalisieren.
Die weitestgehende Forderung der GRÜNEN und der SPD ist die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer. Das wollen wir nicht, denn das entspricht nicht unserem Staatsverständnis. Im Grundgesetz heißt es: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk sind die Deutschen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es gewisse Sonderregelungen, die den Unionsbürgern gegenseitig gewisse Rechte einräumen. Das heißt, der Deutsche, der dauerhaft auf Mallorca wohnt, hat das Kommunalwahlrecht, ebenso der Spanier, der bei uns wohnt. Aber der Deutsche, der in der Schweiz oder in Antalya wohnt, hat es nicht. Das sind gewisse Sonderregelungen, die in der Europäischen Union gelten. Das ist aber nicht allgemeines Ausländerwahlrecht.
In den Verträgen der Europäischen Union wurde bewusst nur ein allgemeines Kommunalwahlrecht vorgeschrieben. Es ist weder verpflichtend vorgesehen noch notwendig, dass Nicht-EU-Bürger Amtsvorsteher und Behördenleiter sein können. Darüber, warum das so ist, haben sich die Gesetzgeber Gedanken ge
macht. Es ist durchaus sinnvoll, dass Bürgermeister und Landräte, die das Ausländerrecht und andere Regelungen zu vollziehen haben, sowie Behördenleiter deutsche Staatsbürger sind. Daher wollen wir weiterhin an dieser Rechtslage festhalten.
Eine weitere Forderung der beiden Fraktionen war ein generelles Antrags- und Rederecht für Jugendliche und Ausländer in Bürgerversammlungen. Die Regelung für die Ausländer steht, wie Sie bereits erwähnt haben, bereits im Koalitionsvertrag. Ein generelles Antrags- und Rederecht wird also mit Sicherheit in Kürze umgesetzt werden. Was die Jugendlichen angeht, kennen wir bislang keinen einzigen Fall, in dem einem Jugendlichen das Rederecht verweigert wurde. Darüber haben wir schon diskutiert. Kein Bürgermeister wäre gut beraten, einem Jugendlichen, der ein Anliegen hat, das Rederecht zu verweigern. Insofern hat das Begehren kaum eine praktische Relevanz. Abstimmen können dann natürlich nur die Stimmberechtigten einer Bürgerversammlung.
Ein weiteres Anliegen der GRÜNEN war die verpflichtende Einrichtung von Integrationsbeiräten. Wie Sie bereits erwähnt haben, gibt es in vielen Städten bereits Ausländerbeiräte. Die Städte sind in ihrer Entscheidung völlig frei und können anstelle von Ausländerbeiräten auch Integrationsbeiräte einrichten. Das ist den Städten völlig unbenommen, wenn sie es besser finden. Das ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung, wie Sie heraushören. Wenn es die Gemeinden für notwendig halten, sollen sie es machen. Gemeinden, die weder das eine noch das andere für notwendig erachten - etwa kleine Gemeinden, in denen es keinen einzigen Ausländer gibt -, brauchen solche Einrichtungen nicht zu schaffen. Deswegen sollte hier der Gesetzgeber nicht etwas vorschreiben, das in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt.
Großen Teilen des Antragspakets beider Fraktionen können wir nicht zustimmen. Die Gründe hierfür habe ich genannt. Deswegen werden wir beide Gesetzentwürfe ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Kollegin beim letzten Tagesordnungspunkt, bei dem wir über das Zählverfahren geredet haben, gesagt hat, wir seien uns alle einig, möchte ich doch dem Eindruck widersprechen, dass das Verfahren nach d’Hondt unzulässig sei bzw. dass es ein schlechtes Verfahren sei. Wir haben gemeinsam beschlossen, bei der Ergebnisermittlung bei Kommunalwahlen ein anderes Verfahren aus den verschiedenen möglichen Verfahren anzuwenden. Das haben wir gemeinsam beschlossen und das war auch der Wunsch unseres Koalitionspartners. Dem sind wir nachgekommen.
Ich darf daran erinnern, dass es bei der Kommunalwahl gewisse Dinge nicht gibt, die es bei den Wahlen auf Landesebene durchaus gibt wie beispielsweise die Fünf-Prozent-Hürde. Insofern hätte es durchaus auch gute Gründe geben können, das Zählverfahren nach d’Hondt beizubehalten. Allerdings hat man nun aus politischen Gründen ein anderes Verfahren gewählt.
Und nun ein Wort zum Thema Ausschussbesetzung. Sie sagen immer, mit dem Verfahren nach d’Hondt werde die Spiegelbildlichkeit verletzt. Es kann Extremfälle geben, wo genau das Gegenteil der Fall ist: Manchmal wird einzig und allein mit dem Verfahren nach d’Hondt dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen.
Ich kann Ihnen das gerne erläutern. In großen Gemeindeparlamenten wie beispielsweise dem Stadtrat von München gibt es derzeit schon eine Reihe von Einzelstadträten. Es sind derzeit sieben. Mit dem neuen Wahlrecht werden es vermutlich bei der nächsten Wahl deutlich mehr werden; ich gehe von mindestens zwölf Einzelstadträten aus, möglicherweise werden es sogar 16 sein.
Diese Einzelstadträte hätten dann die Möglichkeit, sich jeweils zu Ausschussgemeinschaften zusammenzutun, und zwar immer in genau der erforderlichen Größe, um einen Ausschusssitz zu bekommen.
Wenn man also beispielsweise zwei Leute für einen Ausschusssitz braucht, dann tut man sich zu zweit zusammen; braucht man drei Leute, tut man sich zu dritt zusammen. Das geschieht dann völlig frei von politischen Gemeinsamkeiten. Ein gutes Beispiel ist, wie derzeit beispielsweise die ÖDP mit der Bayernpartei zusammen eine Gemeinschaft bildet. Was diese beiden Parteien gemeinsam haben, erschließt sich mir nicht. Die Freien Wähler haben möglicherweise mit meiner Partei noch eine gewisse Gemeinsamkeit, aber im Großen und Ganzen wird sich dieses Problem verstärken. Insofern möchten wir deshalb nicht nur ein bestimmtes Verfahren, das in gewissen Einzelfällen möglicherweise das einzig Richtige sein könnte, um gewisse Mehrheitsverhältnisse widerzuspiegeln. Um eine strategische Bevorzugung von Einzelstadträten und Gruppierungen zu verhindern, sollten wir es nach wie vor den Kommunen überlassen, für den jeweiligen Fall vor Ort das geeignete und sinnvolle Verfahren zu wählen.
Ihr Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass sich während einer Wahlperiode jederzeit eine Ausschussgemeinschaft umbilden kann und damit die Ausschüsse umbesetzt werden. Das strategische Verhalten, nämlich
sich so zusammenzuschließen, dass man einen Sitz kriegt, ist abzulehnen.
Ein Wort nun zum zweiten Gesetzentwurf, der den Geschäftsgang der vorberatenden Ausschüsse zum Inhalt hat. Der Geschäftsgang ist in den meisten Geschäftsordnungen geregelt. Viele machen es so. Aber auch hier möchten wir nicht in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Es kann einzelne Bereiche geben, wo es möglicherweise sinnvoll ist, sich zunächst vorzuberaten. Das haben wir aber nicht zu entscheiden; denn das liegt in der kommunalen Selbstverantwortung. Und selbst wenn wir so etwas vorschreiben würden, könnte man im Einzelfall nicht ausschließen, dass es intern informelle Gruppen gibt, die zusammentreten, wenn sie etwas im Geheimen besprechen wollen und sich etwa beim Landrat oder beim Bürgermeister treffen. Insofern glaube ich, besteht auch hier kein Regelungsbedarf.
Zum Gesetzentwurf, der die Informationsrechte der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte regeln soll, ist Folgendes anzumerken: Es gibt gewisse Bereiche, wo Sie redaktionelle Änderungen vorschlagen. Sie haben im Ausschuss aber keinen Antrag auf Einzelabstimmung gestellt, auch keinen Antrag auf Vertagung. Insofern muss ich die Gesetzentwürfe in der Gesamtheit bewerten. Insgesamt gehen uns ein generelles Akteneinsichtsrecht und Informationsrecht zu weit.
Wenn wir uns auf ein Informationsrecht beschränken könnten, könnte man eventuell darüber reden, aber ein generelles Akteneinsichtsrecht geht uns, wie gesagt, zu weit. Das würde aus unserer Sicht einen Systemwechsel in den Gemeindeparlamenten bedeuten. Wir haben bisher das Prinzip, dass der Gemeinderat als Kollegialorgan tätig ist. Als ein solches Kollegialorgan kann er selbstverständlich gewisse Aufträge erteilen und auch Einsicht in Verträge beschließen. Dass jeder Einzelstadtrat sensible Verträge anfordern kann, hätte ich mir zwar in München manchmal auch gewünscht - das gebe ich offen zu -, aber es gibt gute Gründe, das nicht zu tun.
Was den Themenbereich Tagesordnung angeht, gibt es sicherlich die Verpflichtung, immer eine Tagesordnung aufzustellen. Wir glauben auch, dass das in den meisten Fällen vernünftig und ordentlich gemacht wird. Wir denken aber, dass die gesetzliche Verpflichtung, Sitzungsunterlagen beizufügen, eher zur Verwirrung führt als Klarheit bringt. Was sind denn die "notwendigen Sitzungsunterlagen"? Das sehen die Einzelnen im Zweifelsfall sehr unterschiedlich. Wenn dann einer anzweifelt, dass er genau die notwendigen Unterlagen, die er gebraucht hätte, auch hat, dann kann das sogar zur Ungültigkeit der Tagesordnung und der Ladung führen. Wir glauben, dass dem in der
Praxis sorgfältig Rechnung getragen wird, dass die Geschäftsordnungen das auch in den Kommunen vielfältig regeln. Insofern sehen auch wir keine Notwendigkeit, vonseiten des Landtags einzugreifen.
Grundsätzlich muss man sagen: Es gibt von vielen Seiten, insbesondere vom Datenschutzbeauftragten, Bedenken gegenüber einem generellen Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitgliedes, der einfach bezweifelt, dass die Sensibilität und die Verschwiegenheit mancher Daten gewahrt werden. Ich unterstelle niemandem, keinem Gemeinderatsmitglied, dass er die Vertraulichkeit nicht wahrt. Aber Verstöße sollen zumindest schon häufiger vorgekommen sein. Ich glaube, das weiß jeder aus seiner eigenen Lebenserfahrung.
Kurzum, wir können den drei genannten Gesetzentwürfen nicht zustimmen, weil sie aus unserer Sicht nicht ein Mehr an Demokratie sind, sondern ein Mehr an Vorschriften des Landtags gegenüber den Gemeinden. Wir halten das Gebot der Subsidiarität hoch und überlassen es im Großen und Ganzen den Kommunen, wie sie ihre Angelegenheiten regeln möchten.
(Vom Redner nicht autori- siert) Nachdem vorher keine Möglichkeit bestand, eine zweite Zwischenintervention zu machen, frage ich den Herrn Staatsminister, ob ihm bekannt ist damit das im Protokoll steht -, dass die CSU-Stadträte in den Aufsichtsgremien der städtischen Krankenhäuser München Anträge gestellt haben, auch einen Arzt in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Eine zweite Frage: Wer trägt dafür die Verantwortung? Aufsichtsräte, die exakt das fordern, deren Vorschläge aber aufgrund der politischen Mehrheit abgelehnt werden, oder diejenigen, die entsprechende Aufsichtsratsbeschlüsse mit Mehrheit durchsetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Mit dem Zensusgesetz vom 8. Juli 2009 hat die Bundesregierung die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 angeordnet. Dabei sind nicht alle erfor
derlichen Regelungen getroffen worden. Die einzelnen Bestimmungen obliegen dem Landesgesetzgeber. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun die organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung dieses Zensus, beispielsweise welche Stellen erheben und welche Maßnahmen, welche Mittel hierfür erforderlich sind.
Nachdem von einigen Seiten durchaus grundsätzliche Kritik am Zensus vorgebracht wird, ist es, wie ich glaube, sinnvoll, noch einmal auf die allgemeine Notwendigkeit eines solchen Zensus hinzuweisen. Der Zensus ist international gesehen ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zu Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsitzsituation. Darauf basieren viele politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse auf den verschiedensten Ebenen. Der letzte Zensus fand in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987 statt, in der ehemaligen DDR sogar schon im Jahre 1981. Das bedeutet, dass mehr als zwei Jahrzehnte, im Osten Deutschlands sogar fast drei Jahrzehnte, seit dem letzten Zensus vergangen sind. Daraus ergibt sich, dass die bestehenden statistischen Daten, die auf einer Fortschreibung der Prognosen beruhen, nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
Damit Sie einmal eine Vorstellung haben, wie gravierend oftmals die vermuteten Abweichungen sind: Nach den statistischen Prognosen hätten wir in Deutschland eine Bevölkerung von 82 Millionen. Es wird vermutet, dass diese Prognose um über eine Million zu hoch ist. Ich finde, es ist durchaus keine unwesentliche Abweichung, wenn die Bevölkerungszahl um über 2,5 % niedriger liegt. Gerade in einer Region wie Bayern, die Zuzugsgebiet ist, wird die prognostizierte Zahl weitgehend dem Ist-Zustand entsprechen, während in Abwanderungsgebieten im Osten Deutschlands die tatsächlichen Zahlen niedriger sind als die statistisch angenommenen. Das bedeutet, mit der Durchführung eines Zensus ergeben sich erhebliche Grundlagen - Stichwort: Länderfinanzausgleich für politische Entscheidungen. Deswegen ist es gerade aus bayerischer Sicht äußerst sinnvoll und notwendig, diesen Zensus durchzuführen, da wir hinsichtlich der Zahlen der Bevölkerung im Bundesvergleich eher profitieren dürften.
Beim Zensus wird vielfach an eine Art Volkszählung gedacht. Es handelt sich aber um einen registergestützten Zensus; es werden bestehende Daten aus Melderegistern und von anderen amtlichen Stellen verwendet. Das bedeutet, dass nicht jeder befragt wird. Bei einer normalen Befragung werden nur etwa 10 % der Bevölkerung herangezogen, also werden 90 % hinsichtlich der normalen Daten unbehelligt gelassen. Daran sieht man, dass diese Volkszählung mit
sehr geringem Aufwand gemacht wird. Hinsichtlich der Wohnräume und Gebäude gibt es leider keine amtlichen Daten; hier werden an alle Wohnungs- und Hausbesitzer Fragebögen geschickt, die ausgefüllt werden müssen. Das sind etwa knapp 19,5 Millionen Personen. Dabei ist leider in einem etwas größeren Umfang eine Befragung notwendig, weil hierzu keine statistischen Daten vorliegen.
Ich bitte Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu unterstützen. Er ist inhaltlich sehr wichtig, weil er eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen bildet. Er ist mit einem vernünftigen Einsatz von Ressourcen versehen. Wenn manche sich über die eine oder andere Fragestellung aufregen, dann glaube ich, dass beispielsweise die Frage nach dem Migrationshintergrund eine äußerst sinnvolle Fragestellung für politische Entscheidungen ist. Insofern bitte ich Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Das Wahlrecht ist ein zentrales Bürgerrecht, und weil es ein zentrales Bürgerrecht ist, sollte man es auch nicht mit minderen Anforderungen versehen. In unserer Rechtsordnung gibt es ganz klar eine Parallelität zwischen Volljährigkeit und Wahlrecht. Wer 18 ist, kann rechtskräftig Verträge abschließen. Er kann auch sonst verantwortlich tätig sein. Warum sollten wir jemanden, der 16 oder 17 ist und noch nicht rechtsgültig Verträge abschließen kann, mit einem doch so wichtigen Recht wie dem Wahlrecht versehen?
Wir glauben, dass es eine gewisse Parallelität zwischen Rechten und Pflichten geben muss. In diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Wir glauben aber, dass der Anknüpfungspunkt der Volljährigkeit und auch der Geschäftsfähigkeit der richtige Ansatzpunkt ist. Ich habe mir einmal eine Statistik angeschaut, wie es weltweit gemacht wird. In fast allen Ländern ist es so, dass Wahlrecht und Geschäftsfähigkeit übereinstimmen. Es gibt natürlich Ausnahmen. Es gibt sogar Länder, in denen das Wahlalter höher ist.
Sie fordern, dass man auf der einen Seite das Wahlrecht einräumt; auf der anderen Seite habe ich, wenn Sie der Meinung sind, dass Jugendliche heute besser gebildet sind, noch keine Initiative gehört, das Alter für Volljährigkeit zu senken, zum Beispiel auf 17 oder 16. Ich schließe nicht aus, dass es eines Tages eine solche Anpassung geben wird. Derzeit gibt es sie nicht. Wir glauben daher, dass die Anknüpfung des Wahlrechts
an die Volljährigkeit weiterhin sinnvoll ist, und lehnen Ihren Antrag diesbezüglich ab.
Was die von Ihnen angeführten wissenschaftlichen Studien angeht, gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Mir liegen Studien vor, die ganz klare Unterschiede in der politischen Bildung von Sechzehn- und Achtzehnjährigen aufzeigen. Ich zitiere die Universität Hohenheim:
"Interessiert, aber überfordert", sagt der ermittelnde Forscher. Die unterschiedlichen politischen Wissensgrade bei den Sechzehn- und Achtzehnjährigen belegen eigentlich, dass der Anknüpfungspunkt der Volljährigkeit weiterhin sinnvoll ist. Folglich lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Auch in Artikel 28 wird ausdrücklich noch einmal vom Volk als bestimmendem Gremium für die Bildung von Gemeinderäten gesprochen. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, warum er diesen Begriff und nicht den von Ihnen, Frau Kamm, gebrauchten Begriff der Einwohner gewählt hat. Ein Volk, eine Staatsbürgerschaft ist mehr als die zufällige Tatsache, dass man zu einem gewissen Zeitpunkt an einem gewissen Ort zusammenlebt und eine gewisse Zeit miteinander verbringt, sondern sie umfasst auch ein gewisses Bekenntnis zu einem Staat, zu einer Rechts- und einer Werteordnung.
Frau Kamm, in diesem Sinne können wir Ihrem Anliegen nicht beitreten. Wir sind sogar der Meinung, dass das der Integration nicht förderlich ist.
Sie haben gesagt, dass die Mehrzahl der hiesigen Ausländer schon lange hier lebe. Das ist richtig. Sie wissen selbst, dass man nach acht Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Es ist jedem unbenommen, dies zu tun. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht getan wird, müssen wir es
respektieren. Aber dann schließt sich derjenige von gewissen Rechten der Bundesrepublik Deutschland aus. Es liegt also an ihm, sich zu entscheiden. Es ist aber im Sinne der Integration nicht förderlich, gleich ein elementares Recht der hier lebenden Staatsbürger, nämlich das Wahlrecht, vorab zu verteilen. Ein Wahlrecht kann quasi immer nur am Ende der Integration stehen.
Wenn jemand lange hier gelebt hat, sich in Deutschland wohlfühlt, die Rechts- und Werteordnung akzeptiert, die Voraussetzungen erfüllt und sich zum Staat bekennt, kann er sich einbürgern lassen und mitwählen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. In diesem Sinne können wir Ihrem Anliegen wie auch in den beiden Ausschüssen nicht folgen; denn dies ist der falsche Weg, die Integration voranzutreiben.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Oktober, also vor noch nicht einmal fünf Wochen, haben wir hier im Plenum einen ziemlich ähnlichen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten. Das, was wir damals schon gesagt haben, gilt mehr denn je auch heute. In einer Woche, am Mittwoch, dem 9. Dezember, stellt der bayerische Innenminister im Innenausschuss einen Erfahrungsbericht zum Kommunalwahlrecht und zur Kommunalwahl vor. Genau da ist der richtige Ort, über Ihre einzelnen Vorschläge ausführlich und breit zu diskutieren. Sie bringen diesen Gesetzentwurf aber jetzt ein. Nachdem wir vor vier oder fünf Wochen schon darüber diskutiert haben, können wir auch jetzt noch einmal darüber diskutieren. Selbstverständlich gehen wir auch auf Ihre inhaltlichen Forderungen ein.
Sie fordern die Absenkung des Kommunalwahlalters auf 16 Jahre. Das Wahlrecht ist ein wirklich grundlegendes demokratisches Recht, das jedem Staatsbürger zusteht. Im Gegenzug kann man natürlich für die Ausübung dieses Rechts ein gewisses Maß an Lebenserfahrung und politischer Urteilsfähigkeit verlangen. Es erscheint deshalb sachgerecht, dass das Wahlrecht an die Volljährigkeit angeknüpft wird. Nicht zu Unrecht gibt es viele Bereiche in unserer Rechtsordnung, in denen bewusst zwischen Volljährigen und Minderjährigen differenziert wird. Ich nenne als Beispiel das Strafrecht oder das Zivilrecht. Im Zivilrecht haben Minderjährige gewisse Rechte, die Volljährige haben, nicht. Sie möchten mit Ihrem Vorschlag eine weitere Trennung zwischen Rechten und Pflichten. Wir glauben, dass die Gewährung von Rechten und das Tragen von Pflichten in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen müssen. Deshalb glauben wir auch, dass die Beibehaltung des Mindestwahlalters von 18 Jahren sinnvoll ist.
- Auf das Strafrecht gehe ich beim nächsten Punkt ein. Bei der Forderung nach Herabsetzung des Wählbarkeitsalters für Bürgermeister und Landräte nehme ich diesen Punkt gerne auf.
Aus unserer Sicht könnte man das Wählbarkeitsalter für Bürgermeister und Landräte selbstverständlich auf 18 Jahre heruntersetzen. Allerdings gibt es auch Gründe dagegen. Wir glauben, dass es für ein so verantwortungsvolles Amt einer gewissen Lebenserfahrung und Qualifikation bedarf. Eine Herabsetzung des Wählbarkeitsalters wäre möglich, es wäre eine politische Entscheidung, aus unserer Sicht ist sie aber nicht zwin
gend erforderlich. Ich darf daran erinnern, dass in anderen Ländern das Wählbarkeitsalter für Bürgermeister sogar deutlich höher ist. In bestimmten Ländern muss man 23 Jahre alt sein, um Bürgermeister werden zu können. In anderen Ländern sind es sogar 25 Jahre.
Ich komme jetzt zu einer der wesentlichen Forderungen, nämlich zur Wählbarkeit der Unionsbürger als Bürgermeister. Sie wissen selbst, dass der Bürgermeister nicht nur kommunale Aufgaben hat. Im übertragenen Wirkungskreis übernimmt er eine Reihe von staatlichen Aufgaben. Deswegen halten wir es für sinnvoll, dass gewisse Ämter Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Das sieht im Übrigen auch die Kommunalwahlrichtlinie der Europäischen Union vor. Wir glauben, dass es dafür sinnvolle Gründe gibt. Deswegen möchten wir, ohne der inhaltlichen Diskussion vorzugreifen, bei dieser Regelung bleiben.
Des Weiteren fordern Sie, dass Jugendliche und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Bürgerversammlungen reden können. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass das noch nie abgelehnt wurde. Eine solche Diskussion wäre eine Scheindebatte. Jedem ist es möglich, sich an einer Bürgerversammlung zu beteiligen. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem das Rederecht verweigert worden ist. Ich glaube, diese Diskussion ist eher akademischer Art. Ich sehe hierfür keinen politischen Handlungsbedarf.
Ich glaube, dass über einige Ihrer Forderungen im Innenausschuss in der nächsten Woche noch näher diskutiert werden wird, so zum Beispiel über die Forderung, das Wählbarkeitsalter für die Bürgermeister herabzusetzen. So viel vorab zu unserer Einschätzung und zu unserer grundsätzlichen Linie.
- Zum Strafrecht wollte ich nur sagen, dass es hier auch eine Trennung gibt, weil man zwar mit 18 Jahren schon volljährig ist, das Jugendstrafrecht aber bis 21 Jahre gilt. Da gibt es eine weitere Trennung.
Das volle Jugendstrafrecht kann aber bis zum 21. Lebensjahr angewandt werden. Ihr Vorschlag wäre eine weitere Trennung zwischen Rechten und Pflichten, die wir auf keinen Fall befürworten.