Sehr geehrter Herr Kollege Dürr, ich glaube, Ihnen sind die Pferde etwas durchgegangen. Ihr Beitrag war unangemessen und unangebracht. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist sehr ausgewogen, was die Intention angeht. Ich möchte nur kurz daran erinnern: Wir alle waren sehr betroffen, als es um die Kinderlieder in den Kindergärten gegangen ist. Dabei haben Sie nicht gesagt, es betreffe den Bayerischen Landtag nicht. Ich kann mich noch gut erinnern, wie die Gema Forderungen gestellt hat, als es darum ging, Noten und Texte von Kinderliedern zu kopieren. Ich kann mich auch daran erinnern, dass sich Herr Sackmann dafür eingesetzt hat, aktiv geworden ist und eine bayerische Regelung mit der Gema angestrebt hat, um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Nichts anderes will unser heutiger Antrag. Wenn Sie Ungerechtigkeiten sehen, dann handeln Sie, aber diffamieren Sie nicht die FREIEN WÄHLER.
Ich habe schon gesagt, dass hier der falsche Ort für diese Diskussion ist. Vor allem ist es der falsche Ort, um einen Beschluss zu fassen. Was die Kindergärten angeht, war das auch
schon eine völlig schiefe Sache. Dass sich die Staatsregierung dafür eingesetzt hat, ist selbstverständlich, weil es um ihr eigenes Geld gegangen ist. Es ging darum, zulasten der Urheber Sonderregelungen zu vereinbaren. Ich habe nichts dagegen, wenn sich Vertreter des Staates für dessen Interessen einsetzen, ich weiß aber nicht, warum man sich für Hotelwirte und andere Unternehmer zulasten von Künstlerinnen und Künstlern einsetzen soll. Das verstehe ich nicht.
Nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Dr. Merk. Ich darf, Frau Staatsministerin, vorab die Zeit nutzen, um das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Simone Strohmayr, Martin Güll und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Endlich Qualität und Gerechtigkeit in Bayerns Bildungswesen realisieren - Guten Ganztag für alle Schulen deutlich ausbauen", Drucksache 16/12783, bekannt zu geben: Mit Ja haben gestimmt 51, mit Nein 95, und Stimmenthaltungen gab es 17. Der Dringlichkeitsantrag ist abgelehnt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Meinung, dass die Frage, über die wir jetzt gerade sprechen, eine Frage von hohem gesellschaftspolitischen Interesse ist und deswegen sehr wohl im Landtag diskutiert werden muss und kann und wir selbstverständlich auch einen Beschluss fassen oder einen Appell formulieren können. Wir sind uns doch eigentlich einig: Auf der einen Seite geht es darum, das Urheberrecht der Kulturschaffenden zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die in unserem Lande mit ihrem Geist und ihren Fähigkeiten kreativ arbeiten, die Unterstützung durch die Gema bekommen, die sie brauchen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Auf der anderen Seite müssen die Gebühren so beschaffen sein, dass sie die Nutzer nicht überfordern.
Die Musikveranstalter erklären, die neuen Tarife machten zum Teil ein Vielfaches der bisher fälligen Vergütung aus und seien damit unzumutbar, während die Gema darauf hinweist, das neue Tarifsystem sei einfacher, weil es linear ausgestaltet sei, transparenter und gleichmäßiger belaste.
Was gilt nun eigentlich? Das können wir, nachdem wir die Vertragsentwürfe und andere Unterlagen nicht vor uns haben, nicht entsprechend bestimmen. Eines ist
auf jeden Fall klar, dass nämlich die Verwertungsgesellschaft Gema verpflichtet ist, jedermann Nutzungsrechte zu angemessenen Bedingungen einzuräumen und die Frage, ob eine gleichmäßige Verteilung tatsächlich die richtige ist, auf dem Tableau steht. Können wir alle gleichmäßig behandeln? Wollen wir das überhaupt? Sollen wir das überhaupt? Spricht eine auf die Bedürfnisse der Einzelnen eingehende Gebührenstaffelung für eine Reduzierung von elf auf zwei Gebührentarife? All das muss überprüft werden, und all das muss man wissen.
All das ist wichtig, weil wir klar sagen müssen: Es sind nicht alle gleichzubehandeln. Wir wollen unsere Traditionen in diesem Lande weiter unterstützen und wir wollen unsere Vereine genauso wie die Ehrenamtlichen und die jungen Musiker weiter unterstützen.
Wenn Streit über die Frage besteht, ob ein von der Gema aufgestellter Tarif angemessen ist, dann gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, vor dem wir momentan stehen. Wir müssen jetzt einfach abwarten, ob es am Montag zu dem Schiedsverfahren kommt. Das heißt auch, dass die Staatsregierung genauso wenig wie der Landtag direkt auf die Tarifgestaltung der Gema Einfluss nehmen kann. Dies veranlasst mich zu sagen: Wir müssen deshalb den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen oder sollten ihn ablehnen. Ich habe Ihnen nichts vorzuschreiben, sondern nur vorzuschlagen. Klar ist auch, dass die Angemessenheit der Tarife diskutiert und überprüft werden soll. Das richtige Verfahren dazu ist das Schiedsverfahren bzw. eventuell ein anschließendes gerichtliches Verfahren.
Noch einmal ganz klar: Die Situation junger Künstler, ehrenamtlich Tätiger und gewerblicher Musikveranstalter muss ganz besonders berücksichtigt werden. Wir werden darauf alle ein Augenmerk haben. Ich finde es richtig, dass wir darüber heute sprechen.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt darauf ab, dieses Spannungsfeld ins Bewusstsein zu rufen und an die Gema einen entsprechenden Appell zu richten. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Politik, ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das sich in der Praxis nicht bewährt hat, zu optimieren. Das aber bleibt abzuwarten. Das wäre dann Sache des Bundesgesetzgebers. So weit ist es noch nicht; denn beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens lässt sich eine solche Erkenntnis, das Verfahren passe nicht, nicht ziehen. Der richtige Weg ist also, den Bericht nach Abschluss des Schiedsverfahrens abzuwarten. Deswegen meine Bitte: Unterstützen Sie den Antrag von CSU und FDP.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache wird damit geschlossen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Es folgen jetzt zwei namentliche Abstimmungen.
Wir beginnen mit dem Dringlichkeitsantrag auf der berichtigten Drucksache 16/12784. Das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sind die Urnen bereit? - Dann beginnen wir jetzt mit der Abstimmung. Ab jetzt fünf Minuten. Bei der zweiten Abstimmung dann drei Minuten.
Meine Damen und Herren, die letzten Sekunden laufen. - Die Abstimmungszeit ist vorbei. Ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales festzustellen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/12806. Das ist der Antrag der Fraktionen der FDP und der CSU. Die Abstimmung beginnt jetzt. Jetzt laufen drei Minuten, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales festzustellen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nulltoleranz für nicht zugelassene Gentechnik in Lebensmitteln beibehalten (Drs. 16/12785)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Dechant, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Karl Freller, Albert Füracker u. a. und Fraktion (CSU) Nulltoleranzregelung für grüne Gentechnik bei Lebensmitteln beibehalten - Entscheidungsfreiheit der Verbraucher erhalten! (Drs. 16/12786)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Kathrin Sonnenholzner, Sabine Dittmar u. a. und Fraktion (SPD) Keine Abstriche bei der Nulltoleranz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln. (Drs. 16/12807)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Nulltoleranz für GVO in Lebensmitteln nicht aufweichen (Drs. 16/12808)
Ich darf bereits jetzt bekannt geben, dass die Fraktion der GRÜNEN zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12785 namentliche Abstimmung beantragt hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf das Phänomen zu sprechen komme, dass die Koalitionsfraktionen einen fast identischen Antrag unserem Dringlichkeitsantrag nachgezogen haben, möchte ich erst einmal etwas zur Sachlage sagen.
EU-Verbraucherschutz-Kommissar Dalli plant, Verschmutzungen mit in der EU nicht zugelassenen genmanipulierten Bestandteilen bis zu 0,1 % zu legalisieren. Um dieses Problem geht es jetzt. Die jetzt geltende Nulltoleranz soll also auf Druck der Ernährungs- und Agrarindustrie aufgehoben werden. Die Wahlfreiheit für Lebensmittel ohne Gentechnik wäre damit ausgehebelt, und zwar noch stärker, als sie es bereits ist. Es besteht nämlich schon jetzt die Möglichkeit einer Verunreinigung bis zu 0,9 % mit zugelassenen gentechnischen Bestandteilen. Gentechnische Verunreinigungen müssten also auch weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Auch Nahrungsmittel mit nicht zugelassenen Bestandteilen wären nicht gekennzeichnet. Das ist ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Aufhebung der Nulltoleranz würde bedeuten, dass Verunreinigungen mit GVO, die keine abschließenden Sicherheitsprüfungen in der EU durchlaufen haben, bis zu 0,1 % in der Nahrungskette legalisiert würden. Ein solches neues, zusätzliches Risiko wäre ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip der EU-Gentechnikgesetzgebung.
Entschuldigung, Frau Kollegin Franke. Meine Damen und Herren, es ist sehr laut und sehr unruhig. Haben Sie bitte Respekt vor den jeweiligen Rednern. Bitte schön, Frau Franke.
Es gibt Chemikalienunverträglichkeiten. Allergien nehmen zu. Deshalb können wir es nicht hinnehmen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch weniger Wahlfreiheit haben. Wir brauchen einen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Im vergangenen Jahr wurde eine Verschmutzungstoleranz für GVO von 0,1 % in Futtermitteln zugelassen. Viele Ölmühlen stellen neben Futtermitteln auch Nahrungsmittel her, so zum Beispiel Sojalecithin oder Sojaöl. Von diesen Betrieben kommt jetzt der Druck. Sie sagen, es wäre nicht möglich, zwischen den Produkten zu trennen. Das ist auch die Aussage der FDP auf Bundesebene. Technisch wäre es nicht machbar, zu trennen. Man müsse sich den Gegebenheiten der Praxis anpassen und ihnen Rechnung tragen. Wir können uns vorstellen, wohin es führt, wenn wir mit solchen Verunreinigungen und solchen Unsauberkeiten weitermachen. Die Produktion von gentechnikfreien und ökologischen Lebensmitteln würde deutlich erschwert und aufgrund zusätzlicher Kontroll- und Analysekosten stark verteuert.