Protokoll der Sitzung vom 25.09.2012

Umbenennung von "Hauptschule" in "Mittelschule", Mittelschule-Verbund, M-Zug, 9 plus 2, 9 plus 2 plus Kooperation mit der Realschule. Jetzt Kooperation Hauptschule-Realschule, und jetzt wird noch M 5 versprochen, obwohl das Kultusministerium vor zwei Jahren noch gesagt hat, dass es von M 5 nichts halte. Aber das ist der Rettungsanker, der für die Menschen im ländlichen Raum bereitgestellt wird, in der Hoffnung, dass sie dann noch zur Landtagswahl Ruhe geben, bis es dann zur Strukturbereinigung im Schulbereich kommen wird. So wird es nämlich sein.

Lieber Kollege Edi Nöth, bist du wirklich so misstrauisch, dass du hinter jeder Türe, sei sie noch so klein, die böse Gemeinschafts- und Gesamtschule vermutest, die dann alles in Bayern über den Haufen wirft? Ist sie wirklich so mächtig? Wie groß ist das Zutrauen in das dreigliedrige Schulsystem, das ja immer hoch gelobt wird, wenn es nicht einmal möglich ist, solche Einzelfälle zu ermöglichen, wenn man gleich Angst hat, dass dann das ganze System kippt? - Das muss ich mich schon fragen.

Geht es wirklich darum, den Standort der Schulen im ländlichen Raum zu sichern? Wenn es um den Wettkampf um Schülerinnen und Schüler geht, müssen Standorte eine Chance haben, in diesem Wettkampf zu bestehen. Das sind Standorte, in denen die Schülerinnen und Schüler heute an frisch sanierten Schulgebäuden vorbeifahren. Immer weniger sind in diesen Orten. Wenn diesen Orten nicht die Möglichkeit gegeben wird, ein Angebot für eine große Zahl von Schülerinnen und Schüler zu machen, dann hat dieser

Standort im Kampf um die Schülerinnen und Schüler keine Chancen. Es geht um Waffengleichheit im Wettkampf, um nichts anderes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lieber Kollege Felbinger, Sie haben von der Sekundarschule gesprochen. Dies ist nun einmal die Sekundarstufe I - so sagt man es - für die Klassen 5 bis 9. Also ist es eine Sekundarschule. Wenn es kein Gymnasium, keine Realschule und keine Hauptschule ist, so ist es eine Schule, der die Schülerinnen dieser drei Schularten nicht zugewiesen werden. Das ist die Logik. Das kann eine Jenaplanschule sein, das kann eine Gemeinschaftsschule sein, das kann eine Schule nach den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER sein. Es gibt eine Vielzahl von Modellen in Bayern, die vor Ort entwickelt worden sind und die mit dieser Änderung des Artikels 126 arbeiten könnten.

Ein letztes Wort. Wir wären schon daran interessiert, wie sich die FREIEN WÄHLER das vorstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))

Wer regieren will, darf nicht nur sagen: Kultusministerium mache! Er muss auch selber sagen, wie das gesetzestechnisch und sonst wie möglich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insoweit bin ich ganz gespannt auf die Diskussion. Vielleicht kann Herr Kollege Nöth ein bisschen Angst abbauen, und vielleicht kann Herr Kollege Felbinger ein bisschen konkreter werden. Dann kommen wir vielleicht doch noch zusammen. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Gehring.

Die Aussprache ist geschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass Einverständnis besteht. - Ich sehe keine Einwände. Dann ist das so beschlossen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich bekannt, dass wir noch circa drei Stunden tagen werden. Ich sage das nur, damit Sie wissen, wie Sie Ihren Abend gestalten dürfen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 f auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Unterstellung bayerischer Schülerzeitungen unter das Pressegesetz (Drs. 16/13694) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich rufe deshalb wiederum Herrn Gehring für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Bitte sehr. - Fünf Minuten pro Redner bzw. Rednerin und Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schülerzeitungen bieten die Möglichkeit, als Schüler oder als Schülerin journalistisch tätig zu sein, und viele große Journalisten - ich glaube, auch manche Landtagsabgeordnete - haben als Schülerzeitungsredakteure angefangen. Das bietet Gelegenheit, sich in allen journalistischen Formen auszudrücken, ob in der Glosse, in der Reportage, im Bericht. Dies bietet Gelegenheit, teilzuhaben an den Geschehnissen und am Geschehen der Schule und der Welt, die Gelegenheit sich zu äußern, Position zu beziehen, sich als Demokrat zu verhalten, Demokratie zu lernen. Denn Demokratie lernen kann man nur durch Handeln, nicht durch Zusehen. Die Arbeit an einer Schülerzeitung dient auch dazu, zu lernen, sich eine Meinung zu bilden, einen Standpunkt zu politischen Fragen, zu Fragen der Schule, zur Welt zu finden. Auch geht es darum, ein journalistisches Ethos zu bilden, es zu erlernen und zu gewinnen. Dieses journalistische Ethos umfasst einerseits journalistische Freiheit und andererseits journalistische Verantwortung.

Wer sich mit einer Schülerzeitung beschäftigt, wird irgendwann den Satz aus dem Grundgesetz lernen, der lautet: Eine Zensur findet nicht statt.

Nun hat aber eine wissenschaftliche Arbeit kürzlich ergeben - das haben die Medien auch bestätigt und transportiert -

(Signalton eines Handys in den Reihen der CSU- Fraktion)

- Warten wir, bis der Kollege abgeschaltet hat.

Kann man vielleicht klären, wem dieses Handy gehört, und zwar außerhalb des Saals? - Oder schmeißen Sie es zum Fenster hinaus! Beides ist mir recht.

(Beifall - Einige Abgeordnete der CSU suchen das Handy - Das Handy verstummt)

- Danke für Ihre Bemühungen. Aber es wird jetzt gleich wieder anfangen zu klingeln. - Bitte, Herr Kollege, fahren Sie fort.

Eine Untersuchung hat ergeben, dass ein Drittel aller bayerischen Schülerzeitungen zensiert wird. - So wurde es genannt, und so stand es auch in der Presse. - Die Kollegin Sandt, medienpolitische Sprecherin der FDP, hat damals laut Presse geäußert, es gehe darum, die Passagen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz zu überprüfen und zu ändern und dass es keinen Maulkorb an bayerischen Schulen geben dürfe.

Nun liegt es mir fern, alle Schulleiterinnen und Schulleiter als Zensoren zu bezeichnen, aber die jetzige Gesetzeslage gibt den Schulleiterinnen und Schulleitern keine klare Handhabe, sich in widersprüchlichen Situationen richtig zu verhalten. Wenn sie vielleicht wirklich unliebsame Artikel verhindern wollen, wenn sie insoweit Einfluss nehmen wollen, dann können sie das tun. Es geht aber auch darum, eventuell wirklich Fehler zu korrigieren oder auch Schüler im pädagogischen Auftrag zu schützen. Die jetzige gesetzliche Lage bietet keine Sicherheit über die tatsächliche Rolle des Schulleiters und bietet kein klares Prä für die Meinungsfreiheit, die natürlich oberstes Gebot sein muss.

Deswegen unser Vorschlag, Artikel 63 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes zu ändern. Die Schülerzeitungen sollen dem Bayerischen Pressegesetz generell unterstellt werden. Schulleiter sollen Einspruchsrechte haben, wenn Inhalte einer Schülerzeitung die persönliche Ehre verletzen oder in anderer Weise gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Eine Zensur soll nicht stattfinden. Das journalistische Ethos soll als Auftrag für die Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure festgeschrieben werden, und die Schülerzeitungen sollen von Beratungslehrern pädagogisch betreut werden, die von der Redaktion gewählt werden.

Wir denken, dass wir mit diesem Gesetzentwurf mehr Klarheit schaffen und den Zielen einer demokratischen Bildung und einer Bildung im Sinne der Pressefreiheit und der Wahrnehmung journalistischer Rechte dienen. Deswegen bitte ich, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen entsprechend positiv zu diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Kollege. Ich eröffne die Aussprache. Zuerst hat sich für die CSU Herr Eisenreich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, über die Bedeutung, über die Wichtigkeit von Schülerzeitungen brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Sie sind ein wichtiges Instrument, um in der Schule Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, auch demokratischen Umgang und Regeln zu lernen. Es gibt auch viele Initiativen und Wettbewerbe um die besten Schülerzeitungen, die das Kultusministerium, Stiftungen und auch die Medien unterstützen. Deswegen war es höchste Zeit, als 2006 die Zensur von Schülerzeitungen abgeschafft worden ist. Der damalige Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Ludwig Spaenle - damals war er noch nicht Kultusminister - und ich haben seinerzeit einen Vorstoß unternommen und konnten das auch durchsetzen. Wir haben das Gesetz zur Abschaffung der Zensur maßgeblich mitgeprägt. Es war höchste Zeit, dass diese Abschaffung in Bayern erfolgt ist.

Dieses Jahr gab es - Thomas, du hast darauf hingewiesen - eine Studie der Jungen Presse Bayern, die veröffentlicht worden ist. Ich habe mich mit den Initiatoren dieser Studie zu einem Gespräch getroffen. Es war ein wirklich sehr gutes Gespräch. Wir sind das Gesetz insgesamt im Detail durchgegangen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich die GRÜNEN auch mit den beiden Herren von der Jungen Presse Bayern getroffen haben. Das, was ihr heute abschaffen wollt, haben die Vertreter der Jungen Presse ausdrücklich gelobt. Sie haben gesagt, dass das Wahlrecht zwischen der Schülerzeitung als Einrichtung der Schule und der eigenständigen Herausgabe der Schülerzeitung im Rahmen des Presserechts sehr gut sei und dass sie unbedingt daran festhalten möchten.

In der Studie der Jungen Presse wurden auch die Zahlen veröffentlicht. Die Schülerzeitung wird in 44,5 % der Fälle als Einrichtung der Schule herausgegeben. In eigener Verantwortung im Rahmen des Presserechts geben 41,3 % der Schülerzeitungsredaktionen die Schülerzeitung heraus. In der Studie steht auch, dass die Redaktionen teilweise nicht so genau Bescheid wissen. Es wurde jedoch ausdrücklich bestätigt, dass an dem Wahlrecht in Bayern unbedingt festgehalten werden soll. Darum verstehe ich nicht ganz, warum ausgerechnet dieses Wahlrecht jetzt abgeschafft werden soll.

In dem Gespräch haben die Vertreter Jungen Presse klar gesagt, dass einige Schulrektoren und auch Beratungslehrer nicht ausreichend über das Gesetz informiert sind und deswegen Maßnahmen treffen, die im Gesetz ganz anders geregelt sind. Den Beratungslehrer bestimmt nicht die Schule, sondern die Redaktion kann ihn selbst wählen. Dazu müssten wir nicht das Gesetz ändern, sondern wir müssten die Schulen darüber informieren, wie mit den Schülerzeitungsre

daktionen umgegangen werden soll. Deshalb wurde ausdrücklich darum gebeten, dass die Rektoren, das Lehrerkollegium und die Beratungslehrer informiert werden und dass auch die Schüler, die Schülerzeitungen herausgeben wollten, besser informiert werden.

Des Weiteren haben die Vertreter der Jungen Presse auch um eine bessere Beratung gebeten, damit die Schülerzeitungsredaktionen darüber informiert sind, welche Rechte sie haben und was sie zum Machen einer Schülerzeitung wissen sollten.

Angesprochen wurde auch der Umgang mit OnlineSchülerzeitungen. Das ist im Gesetz von damals nicht geregelt. Wir haben zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern und uns überlegen, wie wir damit umgehen. Am Gesetz wurde nur an einer Stelle Kritik geübt, nämlich an der Bestimmung über die Einwendungen durch den Schulleiter. Wir haben zugesagt, dass wir darüber intern beraten. Die Abschaffung des Wahlrechts, die von den GRÜNEN vorgeschlagen wird, wollen die Vertreter der Jungen Presse Bayern ausdrücklich nicht. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Ich bitte als nächsten Redner von der SPD Herrn Kollegen Dr. Förster ans Redepult.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die SPD, haben für diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN große Sympathie. Er entspricht inhaltlich unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 9. Dezember 2003 auf Drucksache 15/117. Allerdings ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN den aktuellen Gegebenheiten angepasst und daher up to date. Wir haben damals den Vorstoß unternommen, die Zensur bayerischer Schülerzeitungen zu beseitigen. Für mich war die Einbringung dieses Gesetzentwurfes damals ein großartiges Ereignis. Ich durfte damals nämlich meine Jungfernrede hier im Bayerischen Landtag halten.

Bei diesem Thema habe ich gelernt, dass bestimmte gute Anträge der Opposition von der regierungstragenden Partei erst einmal abgelehnt werden, dass sie aber einige Zeit später in veränderter Form wieder vorgelegt werden. Das ist auch in Ordnung; denn die guten Ideen dieses Hauses sollen zu einem Ergebnis führen. Zu diesem Ergebnis ist es beim BayEUG auch gekommen. Erst hat sich Bernd Sibler als jugendpolitischer Sprecher dafür feiern lassen können. Er hat den ersten Schritt in Richtung Abschaffung der Zensur gemacht. Dann konnte sich 2006 auch Georg Eisenreich dafür feiern lassen.

Eines verstehe ich aber nicht. Sie hatten den Gesetzestext auf einer guten Idee aufgebaut. Der Gesetzestext von 2006 war gar nicht so schlecht. Schülerzeitungsredakteure und Vertreter der Jungen Presse Bayern waren auch mit dem, was in dem Gesetz stand, vorerst zufrieden. Damit hat Georg Eisenreich völlig recht.

(Simone Tolle (GRÜNE): Weil sie damals keine andere Wahl hatten!)

Schlimm ist aber, dass Sie selbst diesen Rechtstand nicht konsequent durchgesetzt haben. Die Schulleiter über eine Gesetzesänderung zu informieren, ist Aufgabe der Exekutive, die weitestgehend Ihrer Partei nahe steht, Herr Eisenreich. Dazu muss die Exekutive handeln. Sie haben die Erhebung der Jungen Presse Bayern genannt. Darin wird klipp und klar gesagt, dass es nach Angaben von einem Drittel der Schülerzeitungsredaktionen nach wie vor eine Zensur gibt. Viele sagen, dass die Wahlfreiheit bei vielen Redaktionen gar nicht ermöglicht wird. Deswegen sollte man die Fakten sehen und sagen, dass nach wie vor in mindestens einem Drittel der Fälle eine Zensur stattfindet. Das ist zu viel. Seien wir doch einmal ehrlich: Wir wollen alle - das ist kein Lippenbekenntnis - den mündigen Bürger. Diese Mündigkeit muss der Bürger irgendwann einmal lernen. Das gilt auch für Pressetexte oder Pressearbeit.

(Beifall bei der SPD)

Unsererseits besteht vor allem deshalb eine große Sympathie für den Entwurf der GRÜNEN, weil wir uns in diesem Text selber wiederfinden. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Für uns ist wichtig, was die Schülerzeitungsredaktionen und die Junge Presse Bayern dazu sagen. Die Zahl, wonach in einem Drittel der Fälle weiterhin Zensur stattfindet, ist eindeutig zu hoch.

(Beifall bei der SPD)

Für die FREIEN WÄHLER hat sich Frau Gottstein zu Wort gemeldet.

Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe daheim einen großen Schrank. Als ich gestern damit begonnen habe, mich auf dieses Thema vorzubereiten, habe ich in diesem Schrank nachgesehen. "Kanone 1967" hieß eine Schülerzeitung, für die ich verantwortlich war. "Maulkorb für Kanone" hieß zum Beispiel eine Überschrift in der Ausgabe 2/68. Ich habe auch ein Heft gefunden, in dem wir die zensierten Stellen geschwärzt haben. Von 1967/1968 bis heute ist es ein