budget angeht, die schärfste Kontrolle vorgesehen, die es jemals bei einem solchen Projekt gegeben hat. Wenn Sie so weitermachen, werden Sie ganz bestimmt nicht in die Verlegenheit kommen, für irgendetwas Verantwortung zu tragen, und das ist auch gut so.
Weitere Zwischenbemerkungen liegen nicht vor. Weitere Wortmeldungen liegen mir ebenfalls nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Bevor ich in die Abstimmung eintrete, müssen wir noch ein kleines Aschehäufchen auf die Auszählmaschine schichten. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bei der letzten angekündigten Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- ich erzähle es Ihnen gleich, bitte Geduld - betreffend "Konsequenzen aus unverantwortlichem Vorgehen der Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ziehen", Drucksache 16/14918, das Abstimmungsergebnis zu korrigieren ist. Es sind nicht 52 JaStimmen, sondern nur 51, und es sind nicht 78 NeinStimmen, sondern 79. Stimmenthaltungen gab es zwei.
Hintergrund ist: Wenn Sie aus Ihrer Mappe eine rote Karte herausnehmen, dann glauben Sie, dass Sie mit Nein stimmen. Wenn der Kollege Computer aber "Ja" liest, dann muss das leider im Nachhinein korrigiert werden. Man hat es geprüft. Aus irgendwelchen Gründen war die Karte falsch codiert. Das kommt vor. Ich bitte um Entschuldigung.
Wir werden noch einmal inständig mit dem Kollegen Computer reden und bei der nächsten Abstimmung, die jetzt vor uns liegt, ganz genau schauen und zählen. − Diese Korrektur wurde verkündet, und jetzt üben wir das wieder mit Abstimmungen.
Da wir zu dem Dringlichkeitsantrag der FDP und der CSU eine namentliche Abstimmung vor uns haben, ziehe ich den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/14930 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Gegenprobe! − Das sind die Fraktionen der CSU und der
FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? − Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP und der CSU auf der Drucksache 16/14919. Die Boxen befinden sich an den üblichen Stellen. Ich eröffne die Abstimmung. Wir haben fünf Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Die Kärtchen können außerhalb des Plenarsaals ausgezählt werden. Sie erfahren das Ergebnis nachher.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Prof. Ursula Männle u. a. und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde, Dr. Otto Bertermann u. a. und Fraktion (FDP) Kommunale Wasserversorgung sichern (Drs. 16/14920)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Öffentliche Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand! (Drs. 16/14931)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Linus Förster, Helga SchmittBussinger u. a. und Fraktion (SPD) Keine Einbeziehung der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Sozialdienstleistungen und des Rettungswesens in eine EU-Dienstleistungskonzession (Drs. 16/14932)
Frau Vizepräsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In einem Schreiben vom September 2012 an eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen aus dem Wassersektor vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass die Privatisierung öffentlicher Versorgungsbetriebe einschließlich der Wasserversorgung für die Gesellschaft Vorteile bringen könne und daher stattfinden solle, sobald ein passender Rechtsrahmen dafür
geschaffen sei. Der Einstieg in einen solchen Rechtsrahmen könnte mit dem aktuellen Entwurf der von der Kommission beabsichtigten Richtlinie über die Konzessionsvergabe bezweckt werden.
Das Schreiben der EU-Kommission vom September dieses Jahres weckt die Befürchtung, dass der Entwurf zur Konzessionsvergaberichtlinie zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür führen soll. Die Kommission gibt zu verstehen, dass sich aus den für Griechenland und Portugal vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen der Troika, die auch eine umfangreiche Privatisierung des lokalen Wassernetzes in beiden Ländern vorsehen, die Notwendigkeit von einheitlichen EU-Rahmenbedingungen ableiten lasse. Dies betreffe im Ergebnis alle Mitgliedstaaten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, der wegen ihrer herausragenden Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit ein besonderer Stellenwert zukommt. Damit die Erfüllung dieser wichtigen Versorgungsaufgabe auf Dauer gewährleistet und den Anforderungen an eine nachhaltige Wasserwirtschaft Rechnung getragen werden kann sowie das Vorsorgeprinzip bei der Nutzung und beim Schutz der natürlichen Ressourcen konsequent umgesetzt wird, findet die Sonderstellung der Wasserversorgung auch im bundesdeutschen Wasserrecht ihren Niederschlag. Dort ist beispielsweise das Prinzip der ortsnahen Wasserversorgung gesetzlich verankert.
In einem liberalisierten Wassermarkt müssten dagegen Entnahmen von Trinkwasser über den örtlichen bzw. regionalen Bedarf hinaus zugelassen werden. Das Wasser würde zu einer freien Handelsware. Dies wäre schon wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit und die Qualität der Trinkwasserversorgung, die zum Schutz der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen sind, bedenklich. Eine Bedarfsplanung und damit eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserhaushalts, wie sie sich für den Verbraucher aus unserer Sicht bestens bewährt hat, würde es nicht mehr geben können. Trinkwasser ist im Übrigen wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung nicht beliebig mischbar und damit für Durchleitungsrechte, wie sie die private Wirtschaft befürwortet, nicht ohne Weiteres geeignet. Strategien und Maßnahmen des vorsorgenden Gewässerschutzes müssten bei einem regionalisierten Wassermarkt zunehmend durch nachsorgende Sicherungsmaßnahmen, Wasseraufbereitung als End- durch Pipetechnologie ersetzt werden. Dies stünde nach unserer Überzeugung in völligem Widerspruch zu Artikel 7 der EUWasserrahmenrichtlinie.
In einem liberalisierten Wassermarkt wäre zudem zu befürchten, dass einige wenige große Wasserversorger aus betriebswirtschaftlichen Gründen ihre Anlagen zur Wassergewinnung und -aufbereitung sowie speicherung und -verteilung erweitern, während die Auslastung vorhandener Infrastrukturanlagen anderer Wasserversorger deutlich schwächer werden wird. Bei mengenunabhängigen Fixkostenanteilen in der öffentlichen Wasserversorgung in einer Größenordnung zwischen 70 % und 90 % der Gesamtkosten und bei einer durchschnittlichen Lebensdauer vieler Anlagen von rund 50 Jahren führt die Verringerung der Auslastung vorhandener Wasserversorgungsinfrastrukturen zwangsläufig zu höheren Kosten, die vom Bürger zu tragen wären. Außerdem drohen bei einer bloßen Ausrichtung am wirtschaftlichen Erfolg der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Instandhaltung und die Erneuerung von Versorgungsanlagen in den Hintergrund zu treten.
Der Dringlichkeitsantrag der CSU zielt darauf ab, dass sich die Staatsregierung weiterhin gegen eine Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung einsetzt; denn ein Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung würde einen europarechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten bedeuten. Das bisherige Modell der öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Hand hat sich bewährt. Es gewährleistet die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge auf Dauer, trägt den Anforderungen an eine nachhaltige Wasserwirtschaft Rechnung und bietet hohe Qualität und Sicherheit zu moderaten Preisen.
Bei einer Liberalisierung bzw. Privatisierung der Wasserversorgung würde das Wasser zur freien Handelsware; dies ist schon wegen der hohen Ansprüche an Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung zum Schutz der gesundheitlichen Unbedenklichkeit problematisch. Eine Bedarfsplanung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz wären in einem liberalisierten Wettbewerbsmarkt nicht im selben Maße wie bisher möglich. Vorsorgender Gewässerschutz müsste bei einem liberalisierten Wassermarkt durch nachsorgende Sicherungsmaßnahmen ersetzt werden, was aber − ich wiederhole das − im Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie stünde.
Es gibt nachgezogene Anträge. Dem Antrag 16/14931 der FREIEN WÄHLER "Öffentliche Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand" können wir zustimmen, nachdem die FREIEN WÄHLER die Worte "noch intensiver" gestrichen haben.
Dem Antrag 16/14932 der SPD "Keine Einbeziehung der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Sozialdienstleistungen und des Ret
tungswesens in eine EU-Dienstleistungskonzession" stimmen wir nicht zu. Der Antrag der SPD-Fraktion bleibt nämlich hinter dem Ziel der Staatsregierung zurück, auf eine europäische Regelung über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen am besten ganz zu verzichten. Auch die Begründung des Antrags ist unserer Meinung nach falsch, da mit der Richtlinie die Leistungen der Daseinsvorsorge erstmals nicht dem Vergaberecht unterworfen wären. Aufträge zum Beispiel zur Beschaffung der Leistungen sind bereits jetzt ausschreibungspflichtig.
(Tobias Thalhammer (FDP): Wir lehnen aber ab! - Harald Güller (SPD): Macht eure Koalitionsabsprachen doch woanders!)
Viele Wasserversorger werben mit dem Slogan "Wasser ist Leben". So werben sie auch mit Recht. Aber Leben kann nicht zur Ware für das Erzielen von Gewinn verwendet werden. Wasser als das wichtigste Nahrungsmittel hat im Portfolio einer am Gewinn orientierten Gesellschaft nichts zu suchen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwimmer. Für die FDP bitte ich Herrn Kollegen Rohde nach vorne ans Redepult.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich an die Ausführungen des Kollegen Schwimmer anknüpfen. Er hat schon viele Argumente vorgetragen, warum man sich mit der Privatisierung der Wasserversorgung nicht beschäftigen sollte. Und was ich gleich anklingen lassen möchte: Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir solange nicht zustimmen, solange immer noch das Scheunentor weit offen ist. Das sind bei mir die Wörter im ersten Absatz "und der öffentlichen Daseinsvorsorge". Ich möchte mich jetzt im Hohen Hause nur mit der Trinkwasserversorgung beschäftigen. Auch aus diesem Grunde möchte ich heute dem Antrag der SPD nicht nähertreten, weil darin ein Rundumschlag gegen alles, was man diskutieren kann, zu finden ist.
(Harald Güller (SPD): Wir jedenfalls wollen die Daseinsvorsorge schützen! Ob Sie das nun diskutieren wollen oder nicht, ist mir egal!)
Nun, wir haben manchmal halt unterschiedliche Auffassungen, wie man das realisieren könnte, und man hat dann auch verschiedene Möglichkeiten.
Zunächst einmal möchte ich daran erinnern, dass das Europäische Parlament schon im Jahre 2005 eine Liberalisierung der Wasserversorgung abgelehnt hat. Eigentlich könnte man sich nun etwas zurücklehnen. Es klang aber an, dass neue Bestrebungen im Gange sind, Dienstleistungen im öffentlichen Bereich dem Wettbewerb stärker auszusetzen und zu öffnen. An dieser Stelle muss man sich positionieren. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CSU beschlossen, einen Antrag mit dem Ziel einzubringen, dass die Staatsregierung in Brüssel aktiv wird, um bei der Trinkwasserversorgung klar zu sagen: Nein, das wollen wir nicht.
Weil wir die liberale Partei sind, ist es uns nicht recht, wenn in Bezug auf Liberalisierung immer von etwas Schlechtem gesprochen wird. Deshalb möchte ich an die erfolgreiche Liberalisierung des Telekommunikationssektors erinnern. Das brachte uns allen Telefone ohne Schnur, in verschiedenen Farben und im Nachhinein sehr niedrige Gebühren im Mobilfunkbereich, ausgelöst durch den Wettbewerb der unterschiedlichen Anbieter.
Auch beim Strom hätten wir noch wesentlich mehr Erfolge haben können, wenn nicht im Jahre 1998 bei der Stromliberalisierung gleich ein Bremsklotz eingebaut worden wäre. Aber da gibt es natürlich auch Unterschiede. Beim Thema Strom kann man sehr viel machen. Ich denke an die unterschiedliche Einspeisung, an private Unternehmer usw. Denn der Strom ist gut transportabel, weil nur Elektronen transportiert werden.
Beim Kollegen Schwimmer klang allerdings an, dass das beim Wasser etwas anderes ist. Beim Wasser muss ich eine Leitung haben, und das Wasser muss zügig durch diese Leitungen fließen. Und wenn ich irgendwo ein Problem habe, weiß ich nicht, woher es kommt. Deswegen müsste ich, wenn ich hier privatisieren wollte, staatliche Prüfstellen installieren, und zwar an jeder Stelle und jedem Ort, um zu sehen, wo es die Zuleitungen gibt, damit ich die Fehler klar erkennen und sofort korrigieren kann. Das alles würde uns als Staat eine Menge Geld kosten. Das heißt, nicht in jedem Sektor ist eine Liberalisierung eine gute Idee. Wir können uns Liberalisierung grundsätzlich vorstellen, aber wenn man praktisch denkt, kommt
Das allerdings gilt nicht für den Verkehr, für den Abfall oder für anderes, was der SPD-Antrag aufgreift. Darüber könnte man diskutieren. Ich möchte nicht in Brüssel eine Vorgabe erwirken, die uns sehr dezidiert bei der kommunalen Daseinsvorsorge hineinreden würde. Wir müssen darauf achten, von dort keine Vorgaben zu bekommen, etwas tun zu müssen. Die Richtlinien sind da das eine, aber spezielle Vorgaben dürfen nicht sein.
Beim Trinkwasser sollten wir einen klaren Riegel vorschieben, um die Qualität, die wir in Deutschland haben, zu bewahren. Über alles andere kann man mit den Liberalen diskutieren, aber − auch das ist klar − nur in Brüssel! In Bayern steht derzeit nichts auf der Tagesordnung. Das haben wir so klar verortet.