Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts (Drs. 16/14914) - Erste Lesung
Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags noch Änderungswünsche? − Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an den für die Federführung vorgeschlagenen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. − Vielen Dank. Ich sehe Handzeichen aus allen Fraktionen. Gegenprobe! − Enthaltungen? − Dann ist das einstimmig so beschlossen. Der Gesetzentwurf wird damit dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Federführung überwiesen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 16/14915) - Erste Lesung
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Vorrang der Hilfsorganisationen bei der Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern, so wie er bisher a priori im Gesetz formuliert ist, für verfassungswidrig erklärt, weil er gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Rettungsdienstunternehmen verstößt. Das Innenministerium hat daher in den letzten Monaten mit der vorliegenden Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes nach den Vorgaben des Gerichtshofes eine verfassungsgemäße Neuregelung für das Auswahlverfahren für die Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen erarbeitet.
Zukünftig können sich neben den Hilfsorganisationen nun auch private Rettungsdienstunternehmen gleichrangig am Auswahlverfahren beteiligen. Dabei wollen wir aber selbstverständlich das hohe Niveau der rettungsdienstlichen Versorgung, das wir in den vergangenen Jahrzehnten über das Engagement und Knowhow der Hilfsorganisationen bis hin zur Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadenslagen erreicht haben, auf keinen Fall aufgeben. Daher sieht das Gesetz vor, dass künftig jeder, der am Rettungsdienst teilnimmt, gleich ob Hilfsorganisation oder privater Unternehmer, auch in der Lage sein muss, bei Großschadenslagen einen relevanten Beitrag über die Regelversorgung hinaus zu leisten. Diese Fähigkeit, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen, ist eine wesentliche Zugangsvoraussetzung für den öffentlichen Rettungsdienst. Nur Bewerber, die diese Fähigkeit besitzen, sind überhaupt geeignet, am System des öffentlichen Rettungswesens teilzunehmen.
Im Rahmen der Verbandsanhörung hat sich gezeigt, dass es für diese Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst beteiligten Verbänden gibt, wenn auch die Zustimmung zum Teil mit einigen Änderungswünschen verbunden war. Neben der Neuregelung des Auswahlverfahrens haben wir weitere Änderungen aufgenommen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben haben oder die Folge der Entscheidung des Gerichtshofs waren.
Wir haben insbesondere das Auswahlverfahren bei der Anordnung einer kurzzeitigen Vorhalteerhöhung im Rettungsdienst geändert. Zukünftig werden die Sozialversicherungsträger stärker eingebunden und es wird eine Schlichtungsmöglichkeit bei Meinungsverschiedenheiten bei einer Schiedsstelle eingeführt. Wir
haben auch die allgemeine Pflicht zur Beachtung der Hygiene für den Rettungsdienst ausdrücklich geregelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz soll zum 1. April kommenden Jahres in Kraft treten. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier im Hohen Hause ein gemeinsames Ziel haben: die bestmögliche Versorgungsqualität bei rettungsdienstlichen Leistungen für die bayerische Bevölkerung. Dem dient dieser Gesetzentwurf für ein neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz. Im Mittelpunkt des Rettungsdienstes, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss auch künftig der Mensch stehen, nicht der Kommerz. Das ist Sinn dieses Gesetzentwurfes.
Herr Präsident, lieber Herr Staatsminister! Sie haben uns bei der Unterstützung der Hilfsorganisationen an Ihrer Seite. Wir beraten heute ein Gesetz, das für die Notfall- und Krankenversorgung in Bayern eine große Bedeutung hat. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich auch für meine Fraktion ganz herzlich bei den Hilfsorganisationen zu bedanken, die bisher nicht nur in den Ballungszentren, sondern flächendeckend − das spielt hier eine große Rolle − für eine schnelle, kompetente, qualitätsvolle Versorgung der Verunglückten oder der hilfebedürftigen Personen gesorgt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure − das darf ich schon sagen -, dass die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen durch das Verfassungsgerichtsurteil sozusagen infrage gestellt worden ist. Ich bedaure das, weil ich sehe, dass die Hilfsorganisationen bisher bestens gearbeitet und die Rettungskette in Bayern kompetent, flächendeckend und schnell organisiert haben. Ich finde dieses Verfassungsgerichtsurteil schwierig, aber man muss damit umgehen − keine Frage.
Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem man durchaus in der Lage ist, den rettenden Hilfsorganisationen in dieser Frage zu helfen. Das erkennen wir an. Die Verknüpfung von Rettungsleistungen mit Vorhaltungen für Großschadensereignisse ist genau der richtige Weg. Es kann nämlich nicht sein, Kolleginnen und Kollegen, dass man Rosinenpickerei betreibt und sich im Bereich des Rettungsdienstes gezielt wirtschaftliche Bereiche herauspickt, während man dann, wenn es darum geht,
teure Vorhaltungen für Großschadensereignisse und Katastrophenfälle zu haben, nicht mehr dabei ist. Das ist nicht unsere Auffassung eines funktionierenden Rettungsdienstes. Deswegen ist die zukünftige Verknüpfung, die in Ihrem Gesetzentwurf zu Ausschreibungen für Rettungsdienste bei gleichzeitigem Vorhalten für Großschadensereignisse, also für Katastrophenfälle vorgesehen ist, richtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt offene Fragen in diesem Gesetzentwurf. Ich verweise dabei auf die Stellungnahme der Verbände. Sie, Herr Innenminister, haben das angesprochen. Es gibt Abrechnungsfragen und organisatorische Fragen, die zu beantworten sind. Ich will in diesem Zusammenhang nur auf die Luftrettung hinweisen. Da wird es sicherlich Übergangslösungen geben müssen, aber ich denke, die kann man auch noch im Rahmen der Ausschussberatungen entsprechend organisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin allerdings auch der Auffassung, dass es im Rahmen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes eine Möglichkeit gibt, die tarifliche Bezahlung der Betroffenen anzusprechen und im Zusammenhang mit der Frage der Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst auf den Tariflohn hinzuweisen.
Aber auch das werden wir im Rahmen der Ausschussberatungen problematisieren und uns entsprechend einbringen.
Grundsätzlich kann ich Unterstützung für diese Novellierung zusagen, vor allen Dingen deshalb, weil sie im Kern die klassischen Hilfsorganisationen unterstützt und gleichzeitig ein Verfassungsgerichtsurteil umsetzt. Das finden wir prima. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Ausschussberatungen.
Lieber Herr Pfaffmann, herzlichen Glückwunsch zu Ihren Ausführungen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass bei Großschadensereignissen auch andere Hilfsorganisationen, die über genügend Ehrenamtliche verfügen, eingesetzt werden sollten, oder schließen Sie Einsätze dieser Organisationen prinzipiell aus und überlassen nur den großen Organisationen das Feld?
Lieber Herr Kollege Bertermann, Sie müssten zunächst definieren, was Sie mit "andere Hilfsorganisationen" meinen. Dann könnte man konkret antworten. Ich schließe da gar nichts aus. Der Gesetzentwurf hat die richtige Antwort, nämlich: Es gibt Ansprüche an die Qualität und an Vorhaltungen bei künftigen Bewerbungen. Im Gesetzentwurf steht auch, dass jeder, der sich an die Ausschreibungskriterien hält und von der zuständigen Stelle, nämlich dem Rettungszweckverband, einen Zuschlag erhält, das machen kann. Aber mit diesem Gesetzentwurf wird es sicherlich schwierig, kleine Bereiche herauszunehmen, ohne sich im Hintergrund für Großschadensereignisse zu rüsten. Das geht nicht. Das ist, finde ich, der richtige Weg.
Vielen Dank, Herr Pfaffmann. Als Nächste hat sich für die CSU Frau Kollegin Schorer zur Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Schorer.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unser Minister hat schon Ausführungen zur Änderung des BayRDG gemacht. Er hat dargestellt, dass es um drei Punkte geht. Herr Pfaffmann hat schon erwähnt, dass wir aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils Änderungen vornehmen müssen und dass in Zukunft alle Rettungsorganisationen und die Privaten die Möglichkeit erhalten, sich im Rettungsdienst zu bewerben und hier Leistungen zu erbringen.
Heute ist auch der richtige Zeitpunkt, noch einmal deutlich zu machen, dass die Rettungsorganisationen, die Hilfsorganisationen in der Vergangenheit einen vorbildlichen Dienst geleistet haben, dass sie, wie wir auch schon gehört haben, bei Großschadensereignissen immer zur Stelle waren, in allen Bereichen eine qualifizierte Arbeit vollbracht haben, die flächendeckend war, dass sie sehr fachkundig, verlässlich und leistungsfähig gearbeitet haben. Das haben sie bisher in den vergangenen fünf Jahren unter Beweis gestellt. Bei den Hilfsorganisationen ist also ein sehr hohes Leistungspotenzial vorhanden. Das hat sich weiterentwickelt. Die Hilfsorganisationen haben mit verbandseigenen Ressourcen eine vorbildliche Arbeit geleistet und vieles aufgebaut.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, derzufolge die Großschadenslage bei dem Auswahlverfahren in den Vordergrund gestellt werden muss, ist für viele ein Kriterium. Dass nach wie vor die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehr vor Ort das Auswahlverfahren durchführen, ist der richtige Weg, den wir hier gehen. Hierbei wird man sicherlich vor Ort sehr genau schauen, dass all diese Kriterien eingehalten werden. Meine Damen und Herren, in dem Ge
setzentwurf sind weitere redaktionelle Änderungen vorgesehen. Ich denke, diese redaktionellen Änderungen brauche ich heute nicht zu erläutern. Wir werden sie im Fachausschuss sicherlich noch intensiv beraten. Diese Anpassung war notwendig. Im Jahr 2008 haben wir dieses Gesetz verabschiedet, in Kraft getreten ist es zum 1. Januar 2009.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen Punkt herausnehmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass planbare Großveranstaltungen mit wirtschaftlichem Charakter klar definiert werden und dass es im Gesetz auch eine klare Definition des Begriffs "Hilfsorganisationen" gibt.
Wir haben einen guten Entwurf vor uns, mit dem wir eine Rechtsgrundlage für ein verfassungsgemäßes Auswahlverfahren im Rettungsdienst schaffen werden. Ich wünsche mir natürlich gute Beratungen im Ausschuss und, wie wir heute schon gehört haben, sicherlich auch die Zustimmung von allen Fraktionen. Von den Verbänden sind in der Anhörung viele Stellungnahmen gekommen. Sie zeigen, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht. Auch wurden schon viele Gespräche geführt.
Das Vorhaben ist für unsere Fraktion sehr wichtig. Ich begrüße es ausdrücklich, Herr Minister Herrmann, dass Sie in den vergangenen Tagen nochmals ganz deutlich gemacht haben − das war immer Ihr Anliegen -, dass Sie die Gleichstellung der im Rettungsdienst und in den Hilfsorganisationen Aktiven anpacken wollen, dass wir hier vorangehen und eine Regelung finden wollen, um wie bei der Feuerwehr bei Freistellungen für Notfalleinsätze einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Ich finde, dass wir das nicht nur in die Diskussion einbringen sollten. Wir werden dazu nicht nur Stellung nehmen, sondern das auch einfordern.
Denn hier ist wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet worden, und ich bin mir sicher, dass, wenn mit dieser Regelung endlich die Helfergleichstellung kommt, auch in der Zukunft ein flächendeckendes hohes Versorgungsniveau gewährleistet werden kann. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und hoffe auf Ihre Unterstützung beim Gesetzentwurf und beim Thema Helfergleichstellung.
Danke, Frau Kollegin Schorer. - Da wir hier niemanden unnötig schmoren lassen wollen, möchte ich, das Einverständnis der Kolleginnen und Kollegen vorausgesetzt, das Ergebnis des vorhergegangenen Wahlgangs zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichts
An der Wahl haben 145 Abgeordnete teilgenommen. Davon waren keine Stimmzettel ungültig. Auf Herrn Dr. Huber entfielen 119 Stimmen, mit Nein stimmten 5 Abgeordnete, 21 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten.
Ich stelle hiermit fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Karl Huber erneut mit Wirkung vom 1. März 2013 zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Bitte, nehmen Sie unsere besten Glückwünsche entgegen. Wir freuen uns, dass wir Sie als alten und neuen Präsidenten begrüßen dürfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben ein gutes Rettungssystem, wir haben hervorragende Helfer in diesem System, und dieses System wird noch besser sein, wenn der Digitalfunk endlich flächendeckend in Bayern eingeführt sein wird. Auch wenn wir durch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes nun gezwungen sind, das Rettungsdienstgesetz zu ändern, bin ich überzeugt davon, dass wir anschließend ein ebenso gut funktionierendes Rettungsdienstsystem haben werden.
Meine Damen und Herren, da das Grundrecht der Berufsfreiheit durch dieses Gesetz angegriffen ist und die Vorrangstellung der freiwilligen Hilfsorganisationen angeprangert wurde, musste der Artikel 13 mit dem Gleichrang der öffentlichen Anbieter und der gewerblichen Anbieter explizit geändert werden.