Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten abzugeben. Fünf Minuten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmkarten werden wie üblich draußen ausgezählt und danach das Ergebnis bekannt gegeben. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Ich darf bekannt geben: Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/522 mit 16/529 werden an die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Den Tagesordnungspunkt 4 a muss ich nicht aufrufen, da diese Ersten Lesungen zurückgezogen worden sind.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, des Baukammerngesetzes und des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 16/375) - Erste Lesung
Auf die zunächst vorgesehene Aussprache haben die Fraktionen einvernehmlich verzichtet. Wir kommen deshalb sofort zur Ausschusszuweisung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dies ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Ausgenommen von der Abstimmung ist Nummer 1 der Anlage zur Tagesordnung. Die Verfassungsstreitigkeit soll auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Hubert Aiwanger, Dr. Leopold Herz, Ulrike Müller und Fraktion (FW) EU-Hygienepaket für kleine Schlachtbetriebe (Drs. 16/105)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Ich darf nun Frau Kollegin Müller ans Rednerpult bitten. Bitte schön, Frau Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landmetzgereien und Direktvermarkter sind das Rückgrat der Versorgung im ländlichen Raum. Sie versorgen uns mit hochwertigen regionalen Produkten. Gerade bei diesen Betrieben herrscht zur Zeit große Verunsicherung. Auslöser ist - ich denke, das ist allen bekannt das EU-Hygienepaket. Von diesem Paket sind alle Betriebe von der Einzelschlachtung bis zum Großschlachthof gleichermaßen erfasst. Sie alle müssen zugelassen werden. Die Zulassungskriterien gelten für alle in gleichem Maße. Auf unsere regionalen Schlachtbetriebe kommen damit zum Teil große Investitionen zu.
Die derzeitige Rechtslage eröffnet keine Möglichkeit, kleine Schlachtbetriebe von der Zulassungspflicht auszunehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Anzahl von 10.000 Hasentieren oder Geflügel dar. Diese Zahl ist pro Jahr definiert. Aus Sicht der EU wäre aber eine weitere Ausnahme für andere Tierarten durchaus möglich, und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum es gerade für die genannten Tierarten eine Regelung geben soll.
Das einzige, was uns daran hindert, eine andere Regelung zu treffen, ist der mangelnde politische Wille. Bei einer Bund-Länder-Besprechung im Januar 2008 haben sowohl das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch die Länder keinen weiteren Handlungsbedarf in der Sache gesehen. Zur Erinnerung: Damals hieß der zuständige Bundesminister Horst Seehofer. Es stimmt mich persönlich schon sehr nachdenklich, wenn in diesem Hohen Hause CSU-Abgeordnete über die damalige Ablehnung ihres Antrags klagen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Der heutige Ministerpräsident sah damals keinen Bedarf, den kleinen Metzgereien und Direktvermarktern entgegenzukommen, und das, obwohl ihm sicherlich bewusst ist, dass gerade Bayern von allen Bundesländern am meisten unter dieser Regulierungswut leidet.
Allein in unserer schönen Heimat gibt es 3.500 zulassungspflichtige Betriebe. Bisher sind davon nur 12 % tatsächlich zugelassen, und die Frist endet am 31.12.2009. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier durch die Hintertür eine Art Zwangsflurbereinigung
durchgeführt werden soll, an deren Ende nur noch Großbetriebe und Konzerne stehen, und die lästige Konkurrenz endgültig ausgeschaltet wird.
Es ist schon merkwürdig, wenn in der Sendung "Jetzt red i, Europa" im Bayerischen Rundfunk der CSU-Europaabgeordnete Weber in der Diskussion zum Thema gleich zweimal behauptet, die CSU habe eine Initiative eingebracht. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das stimmt in gewisser Weise schon; denn eine Initiative wurde eingebracht. Herr Weber müsste aber dazusagen, dass die eigenen Leute sie längst abgelehnt haben.
Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler wurde in zwei Ausschüssen von den Vertretern der Regierungsfraktionen abgelehnt, weil man den Leuten keine falschen Hoffnungen machen wollte. Sie haben gesagt, man muss die Wahrheit sagen. Das ist tatsächlich eine interessante Aussage. Beim Hygienepaket, wo die EU uns Spielräume eröffnet hat, haben wir nicht die Möglichkeit von Ausnahmen geschaffen, und bei der Milchquotendiskussion, wo die Beschlüsse eindeutig gefasst werden, haben wir nicht den Mut, den Bauern die Wahrheit zu sagen. Ich finde, das ist ein zweischneidiges Schwert.
Meine Damen und Herren, mit dem Verschwinden der kleinen Dorfmetzgereien geht uns in Bayern ein wesentliches Kulturgut verloren. Diese Familienbetriebe gewährleisten bisher im ländlichen Raum die Versorgung mit hochwertigen regionalen Produkten. Ich bitte Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht gemeinsam den Versuch starten sollten, diesen kleinen Betrieben zu helfen, indem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Zulassungszuteilung zu erhalten. Wir als gewählte Volksvertreter haben die Pflicht und müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um ihnen zu helfen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Bitte denken Sie noch einmal darüber nach, ob Sie nicht den kleinen Schlachtbetrieben in unserem schönen Bayernland helfen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine fränkische Zeitung hat in einer Ausgabe getitelt: "Viele Metzgereien scheitern an der EU". Frau Müller, Sie haben das Problem angesprochen, aber man muss ehrlicherweise auch sagen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können; denn es ist einfach zu spät. Sie wissen - Sie haben auch einiges zitiert -, dass vonseiten der Staatsregierung zum Teil gemeinsam mit der SPD Anträge gestellt worden sind, um eine Veränderung herbeizuführen und die Sache in die richtige Richtung zu lenken. Wir wissen aber alle, dass wir im Bundesrat nicht die Mehrheit für solche Dinge haben.
Bayern hat hier eine Sonderstellung. Wir haben mehr Metzgereien, Brauereien, Molkereien und Bäckereien als andere Bundesländer. Wir haben hier eine andere Situation. Spaßeshalber könnte man deshalb sagen, es wäre nicht schlecht, wenn wir aus dem Bund aussteigen würden. Dann hätten wir wahrscheinlich eine noch bessere Republik, weil wir solche Dinge durchsetzen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei der Führerscheinrichtlinie für Feuerwehren war es so: Bayern steht mit 15 : 1 an der Wand, weil die Situation hier anders ist.
Bayern hat am 07.07.2007 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Am 23./24. Januar vor einem Jahr ist Bayern ebenfalls vorstellig geworden. Der Bundesrat stimmt unseren Vorstellungen aber schlicht nicht zu. Insofern ist es schwierig, Ihrem Antrag zuzustimmen. Den Antrag hat im Übrigen auch die CSU im November 2007 gestellt, aber eine Änderung war nicht möglich, und das muss man den Leuten ehrlich sagen. Ich glaube, es ist falsch, die Hoffnung zu wecken, dass es nach dem 31.12.2009 irgendwelche Möglichkeiten gibt. Es ist einfach nicht realisierbar. Ich bitte, das zu verstehen.
1987 haben wir die Fleischhygieneverordnung eingeführt, in der bereits geregelt war, dass man in Schlachträumen nicht zerlegen darf. Der Freistaat Bayern hat aber die Möglichkeit eingeräumt, dass im Rahmen der Fleischhygieneverordnung doch zerlegt werden darf. Im vorliegenden Gesetz gibt es solche Möglichkeiten aber nicht. Ich zitiere an diesem Punkt aus der vorhin genannten fränkischen Zeitung den Ansbacher Obermeister Karl-Heinz Holch, der sagt: Das sind keine unüberwindlichen Hürden. Weiter erklärt er, diese neuen Vorschriften seien für viele Betriebe sogar die Chance, sich zu modernisieren. In den EU-Rahmenrichtlinien steht "kleinere Mengen". Österreich legt das mit einer 5.000-Tonnen-Regelung aus, wir legen es mit einer Drittel-Regelung aus. Da ist schon eine Krux,
und das versteht so mancher Verbraucher und mancher Metzger nicht. In Österreich ist die Regelung so, in Deutschland so, und in Palermo gibt es wahrscheinlich gar keine. Die Überlegung müssen wir schon haben. Dann stellt sich wirklich die Frage, ob wir hier immer europäische Rahmenrichtlinien für alles und jedes brauchen, wenn man in der nationalen Auslegung das europäische Gesetz nicht mehr wiederfindet. Hier müssten wir konsequent sein.
Ich fordere im Namen der CSU, in den Ministerien und auch bei uns im Landtag ein Frühwarnsystem zu installieren, damit wir von Anfang an solche Rahmenrichtlinien, wenn sie denn kommen, ausbremsen können und sie nicht so lange laufen lassen, bis wir keine Chancen mehr haben.
Wir fordern, dass die Landratsämter bis zum 31.12. sensibel mit der Sache umgehen, hilfsbereit und informativ sind. Es ist auch notwendig, das Handbuch so interpretieren zu können, dass die Menschen das möglichst schnell verstehen. Die Beamten vom Landratsamt müssen Ansprechpartner der Bürger sein und den Metzgern bis zum 31.12. helfen, damit sie eine Chance haben, ihren Betrieb weiterzuführen.
Wir fordern schließlich, dass die Dokumentation, die auch von kleinen Metzgern verlangt wird, auf das normale Regelmaß minimiert wird. Die kleinen Metzger müssen viel Zeit auf die Dokumentation verwenden, sodass wenig Zeit für die effektive Arbeit bleibt.
Wir wollen, wie wir das in der Ausschusssitzung besprochen haben, einen Bericht im Juni, also noch sechs Monate vor dem 31.12. darüber, wie dann die Situation ist. Momentan sind 12 % zugelassen und zwei Drittel beantragt. Wir wollen wissen, wie es im Juni ausschaut, weil wir sechs Monate vor dem Fristablauf noch die Chance zum Eingreifen haben. Ich bitte, diesen Antrag im Interesse der Metzger abzulehnen, weil es sonst wirklich keine Chance mehr gibt.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist es auch im Interesse der SPD-Fraktion und, wie ich meine, im Interesse aller Fraktionen hier in diesem Hohen Hause, dass die für Bayern so typischen kleinen, handwerklich geprägten Metzgereien überleben; denn sie stehen für eine gute Fleischqualität, kurze Wege zur Schlachtstätte, tierschonende Transporte, eine gute ländliche Versorgung - das ist gerade für unsere immer älter werdende Bevölkerung sehr wichtig - und letztendlich
In der Vergangenheit haben diese Metzgereien die berühmte Küche der Bayern, Franken und Schwaben mit ihrer hervorragenden Vielfalt und Qualität erst ermöglicht.