Was hindert die CSU-Fraktion daran, die Landesmittel in den Antrag zu schreiben? Warum stehen die Landesmittel nicht drin? Warum verweisen Sie nur auf Bundesmittel?
Herr Kollege Imhof hat sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass im Dialog mit allen die Förderung von Sprachkursen stattfinden soll.
Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CSU und FDP auf der Drucksache 16/16057 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CSU und FDP. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/16056 mit der Änderung, dass zur Bundes- auch die Landesebene hinzukommt. Wer dem Antrag in dieser geänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − CSU-Fraktion, FDP-Fraktion, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Keine. Enthaltungen? − Auch keine. Damit ist auch dieser Antrag angenommen.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/16040. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Wir haben fünf Minuten.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist um. Ich bitte, die Stimmen außerhalb des Saales auszuzählen. Wir geben das Abstimmungsergebnis später bekannt.
Ich darf jetzt noch darauf hinweisen, dass die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/16041 mit 16/16045 an die zuständigen federführenden Ausschüsse überwiesen werden.
Antrag der Abgeordneten Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann u. a. und Fraktion (FDP) Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld bei naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung (Drs. 16/15152)
Mir wurde signalisiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch hierzu namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich gebe das hiermit bekannt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Naturschutzgesetz ist es so: Immer wenn eine Maßnahme zulasten der Natur getätigt wird, soll diese ersetzt oder ausgeglichen werden. Wir haben das Problem gerade im Großraum München. Die Stadt München lebt ja generell, aus dem Umland gesehen, so, dass gerade im Großraum München keine Flächen mehr zur Verfügung stehen. Man kennt das Thema auch in der bayerischen Landwirtschaft. Durch Flächenstilllegungen und teilweise überzogene Flächenausgleichsregelungen − ich erinnere nur an die unglaublich große Ausgleichsfläche, die man für den Bau eines Windrades darstellen muss − werden immer mehr Flächen aus der Nutzung genommen.
Das Bundesumweltministerium hat eine Studie hierzu in Auftrag gegeben, und Herr Professor Degenhart kam zu dem Ergebnis, dass es verfassungskonform sei, dass anstelle der Realkompensation auch eine Ersatzzahlung getätigt werden könnte.
Wir wollen mit diesem Antrag von Bayern aus ein Signal senden, dass das Ergebnis auch auf Bundesebene in die entsprechenden gesetzlichen Schritte umgesetzt werden sollte. Klar ist, dass dieses Ersatzgeld nicht zum Stopfen irgendwelcher Haushaltslöcher verwendet werden kann, sondern auch in Umweltschutzmaßnahmen fließen muss. Das ist eine neue Chance, die wir haben und mit der wir viele Schwierigkeiten hier und da bereinigen können. Deshalb werben wir um Zustimmung zu diesem Antrag.
(Harald Güller (SPD): Wofür hat sich der Koalitionsausschuss entschieden? - Ludwig Wörner (SPD): Bedingungslose Kapitulation oder Enthaltung?)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bisherige Prozedere mit diesem Antrag ist bekannt: Er war im Umweltausschuss und wurde damals in einer einmaligen Situation abgelehnt. Im Landwirtschaftsausschuss wurde ihm zugestimmt. - Ich möchte aus meiner Sicht nochmals erläutern, worum es geht. Ausgehend von der bayerischen Naturschutzgesetzgebung 1973 wurde damals eine sehr kluge Vorgehensweise bei Eingriffen in die Landschaft gewählt.
Ein erster Schritt: Es ging darum, Eingriffe zu vermeiden, sie also nach Möglichkeit überhaupt nicht aufkommen zu lassen. Es ging zweitens darum, vermeidbare Eingriffe zu minimieren, dort also ebenfalls wieder das Ziel, so gering wie möglich einzugreifen und die Eingriffe, die nicht zu minimieren bzw. zu verhindern waren, durch Ausgleichsmaßnahmen und in einem weiteren Schritt durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Bei der Realkompensation ging es darum, dass die Natur in ihrer Substanz keinen Verlust erleidet, sondern dass man durch entsprechende Maßnahmen das ausgleicht, was man beeinträchtigt. Ich muss feststellen und darauf hinweisen: Ich habe das 25 Jahre in diesem Metier selbst getan, und schon in den Achtzigerjahren hat die Post im Saaletal bei Hammelburg die großen Funkantennen aufgestellt. Sie waren materiell nicht auszugleichen. Damals wurden bereits durch Ersatzgeld − 500.000 DM − andere Maßnahmen realisiert, und es ist auch möglich, abseits der Fläche, bei der ein Eingriff stattfindet, auszugleichen oder Ersatz zu schaffen.
Ich nenne dazu folgendes Beispiel: Jeder kennt das Biebelrieder Dreieck, bei dem sehr große Flächen durch den Autobahnbau verloren gegangen sind und die Bauern gesagt haben: Wir können in Biebelried auf unseren guten Böden nicht auch noch den Ausgleich realisieren. Wir haben diese Flächen dann
15 Kilometer entfernt nach Michelfeld gelegt. Das heißt, es gibt schon seit eh und je die Möglichkeit dieser Ersatzzahlung, wenn es die Ultima Ratio ist. Insofern ist es nicht zwingend erforderlich, dass man Ersatzzahlung und Ausgleich nun gleichsetzt. Ich sage das, weil ich 1973, begeistert vom bayerischen Umweltministerium und den Gesetzesgrundlagen, die dort geregelt wurden, in die CSU eingetreten bin. Wenn ich nun diesen Bruch hinnehmen muss, so fällt mir das schwer.
Ich weiß allerdings auch, dass wir einen Koalitionsvertrag haben − ich bin ein offener Mensch und weiß, dass auch die Landwirte in unseren Reihen eine bestimmte Affinität zu dieser Lösung haben −, will aber darauf hinweisen, dass im Bundesnaturschutzgesetz 2010 und im Bayerischen Naturschutzgesetz 2011 schon sehr deutliche Regelungen gefunden wurden, dass landwirtschaftliche Flächen verschont bleiben und man das Ganze konzeptionell so anordnet, dass es dort, wo es für den Naturschutz Sinn macht und für die Landwirtschaft weniger Aderlass erfordert, auch umgesetzt werden kann.
Eines noch: Wir treffen diese Entscheidung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kompensationsverordnung noch nicht greift. Es sind produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen usw. Daher werden meine Parteifreunde dem Koalitionsvertrag entsprechend diesem Antrag zustimmen. Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich mich persönlich der Stimme enthalte. Die Staatsregierung wird sicher versuchen, dies umzusetzen, aber die Konstellation ist in meinen Augen nicht unbedingt erfolgversprechend. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte meine eigenen Kollegen, zuzustimmen, auch wenn ich mich der Stimme enthalte.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast ein Treppenwitz,
wie das im Umweltausschuss abgelaufen ist. Ich kann nur für den Umweltausschuss sprechen. Da ist man nicht mal in der Lage abzustimmen, läuft hinaus und vergisst dabei vor lauter Aufregung, dass andere trotzdem abstimmen könnten, und ist dann beleidigt, weil es nicht so läuft, wie man es gern hätte, weil man die eigenen Verfahren nicht kennt. Aber das ist nicht mein Problem.
− Ja, das ist richtig, die kommen alle wieder herein. Meistens muss man wieder hereinkommen, wenn man hinausgeht.
Aber was viel schlimmer ist: Was hier läuft und beginnt, ist das Aufweichen eines Verfahrens, das der Kollege gerade völlig richtig beschrieben hat. Die Väter dieser Idee waren bemüht, die Latte möglichst hoch zu hängen, um sicherzustellen, dass man nicht permanent unten durchläuft. Nun beginnen wir einen Ablasshandel − also nicht wir, sondern ihr stimmt dem Ablasshandel mit zu, wenn ihr dem Antrag zustimmt −, und ich stelle einmal die Frage: Wenn diese ganze Geschichte, mit Geld auszugleichen, so weitergeht, wo kaufen wir dann Ausgleichsflächen? Irgendwo am Nordpol oder am Südpol und siedeln dort die Eisbären an, oder was machen wir damit? Denn wir haben angeblich die Flächen nicht mehr. Anstatt einmal darüber nachzudenken, den permanenten Flächenverbrauch zu stoppen, was wir angeblich auch dauernd wollen, weichen wir nun selbst diese Verfahren, die wir haben, auf, um dann mit Geld das zu reparieren, was nicht zu reparieren ist. Es hat einmal irgendjemanden gegeben, der gesagt hat: Sie können von ihrem blöden Geld irgendwann einmal nichts mehr herunterbeißen. Das gilt hier ganz besonders. Wir können mit Geld eigentlich überhaupt nichts mehr anfangen, weil wir die Schäden, die wir verursachen, mit Geld nicht mehr ausgleichen können. Also kann unser Auftrag doch nur sein, mit dem Vorhandenen so sorgsam wie möglich umzugehen, damit so wenig wie möglich ausgeglichen werden muss. Wenn es nun dadurch eine neue Situation gibt, dass wir alle miteinander beschlossen haben, die Energiewende zu betreiben, und dies auch besondere Bedürfnisse auslöst, dann müssen wir etwas mehr Hirnschmalz verwenden, als nur zu sagen: Das machen wir jetzt mit Geld. Denn mit Geld kann man alles. Das scheint die Philosophie von einigen, wenn auch nicht von allen zu sein: Mit Geld kann man alles, man kann sogar Parteien für Geld kaufen.
Da gebe ich ihnen recht. Auch Meinungen und Stimmungen kann man für Geld kaufen. Aber zu solchen Leuten wollen wir nicht gehören, und deswegen lehnen wir diesen Antrag weiterhin ab.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeitige Regelung - Kollege Hünnerkopf hat das schon gesagt − stammt aus dem Naturschutzgesetz 1973: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen auch in natura wieder kompensieren. Die Rangfolge, um die es in unserer jetzigen Diskussion geht, lautet: Vermeidung, Ausgleich und Ersatzgeld. Von diesem Grundsatz sollte und kann auch abgewichen werden, wenn eine Realkompensation nicht möglich ist. Herr Hünnerkopf hat es gesagt, und wir halten das auch für richtig: Die Ersatzzahlung als Ultima Ratio hat sich bewährt. Dieser Grundsatz sollte auch der rote Faden sein. Eine völlige Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung kann nämlich Nachteile haben und zu einem Ablasshandel für die Natur- und Kulturlandschaft verkümmern. In diesem Zusammenhang müssen wir auch den Flächenverbrauch sehen, der in Bayern immer weitergeht. Derzeit sind es 18 Hektar pro Tag; es waren auch schon einmal 20 Hektar pro Tag. Diesen Flächenverbrauch sollte man kritisch sehen.
Wir wissen allerdings, dass viele Landwirte diese Problematik anders sehen; immer mehr landwirtschaftliche Flächen werden aus der Nutzung genommen. Die Kompensation geht auch zulasten der Landwirtschaft. Im Agrarbericht 2012 steht allerdings auch, dass nur ein Viertel der Kompensationsflächen Ackerbauflächen waren; drei Viertel der Flächen sind mehr oder minder unproduktive Flächen.
Der Vorschlag der FDP, das Geld in einen Naturschutzfonds einzuzahlen, kann natürlich zu einer Stärkung des Naturschutzes führen. Das steht so im Antrag, und es klingt zunächst auch ganz interessant, wenn die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden. Aber niemand weiß, wo sie eingesetzt werden, wenn wir diese Umweltprojekte haben. Uns wäre es lieber, wenn sie an dem Ort, wo der Eingriff stattgefunden hat, eingesetzt würden. Wir haben gesehen, dass das wahrscheinlich nicht oft der Fall sein wird; denn die Projekte werden dann in größerer Entfernung umgesetzt. Das ist aber nicht der Sinn der Sache.