Der Vorschlag der FDP, das Geld in einen Naturschutzfonds einzuzahlen, kann natürlich zu einer Stärkung des Naturschutzes führen. Das steht so im Antrag, und es klingt zunächst auch ganz interessant, wenn die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden. Aber niemand weiß, wo sie eingesetzt werden, wenn wir diese Umweltprojekte haben. Uns wäre es lieber, wenn sie an dem Ort, wo der Eingriff stattgefunden hat, eingesetzt würden. Wir haben gesehen, dass das wahrscheinlich nicht oft der Fall sein wird; denn die Projekte werden dann in größerer Entfernung umgesetzt. Das ist aber nicht der Sinn der Sache.
Schließlich ist das EU-Recht zu beachten. Das EU-Artenschutzrecht geht klar von naturalen Ausgleichsmaßnahmen aus und schließt Ersatzzahlungen von vornherein aus. Das ist das Problem, mit dem wir uns insgesamt beschäftigen müssen. Sie müssen sich die Frage stellen lassen, ob das vorschnelle Abstellen auf Zahlungen von Ersatzgeldern den Flächenverbrauch nicht vielleicht steigert.
dass die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen verfassungskonform gestaltet werden kann. Dies ist aber jetzt noch kein Grund, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man eine Forderung aufstellt und das Bundesnaturschutzgesetz ändern will, dass diese Forderung rechtlich umsetzbar ist.
Wir wissen auch nicht, ob das Ergebnis dieses Gutachtens allen weiteren juristischen Prüfungen standhalten wird, falls die bisherige Regelung gekippt wird, wie es in dem Antrag verlangt wird. Das interessiert uns natürlich auch. Daher sagen wir, dass die Zahlung von Ersatzgeldern, wie Herr Hünnerkopf formuliert hat, weiterhin die Ausnahme und nicht die Regel sein sollte. Deswegen sollte die zeitliche Reihenfolge auch in Zukunft sein: Vermeidung, Ausgleich, Ersatzgeld. Die Gleichstellung, wie sie von der FDP gefordert wird, kann zu einem Ablasshandel für unsere Natur- und Kulturlandschaft verkümmern. Deshalb haben wir mit diesem FDP-Antrag Probleme.
Herr Kollege Fahn, ich habe nur eine kurze Frage, da Sie hier für Ihre Fraktion gesprochen haben. Ihre Fraktion möchte diesen Antrag ablehnen. Allerdings ist ein Mitglied Ihrer Fraktion namentlich als Mitantragsteller genannt, nämlich Herr Dr. Otto Bertermann.
Ich möchte daher fragen, ob ein Mitglied Ihrer Fraktion auch gegen den Antrag stimmt, obwohl es selbst mit Namen als Antragsteller genannt ist und selbst den Antrag mit ausgearbeitet hat.
Ich bedanke mich für diesen Punkt. Bei uns in der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist es so: Wir haben diese Mehrheitsmeinung in der Fraktion. Wenn ein Mitglied der Fraktion sagt: Ich stimme dem Antrag trotzdem zu oder ich enthalte mich, kann es das gerne machen. Wir sind schließlich auch bei den FREIEN WÄHLERN.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN - Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU) - Thomas Hacker (FDP): Was kümmert ihn sein Geschwätz von gestern?)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eine erste Vorbemerkung machen: Ich bin in hohem Maße darüber erstaunt, dass das für die Thematik zuständige Staatsministerium während der gesamten Debatte durch Abwesenheit glänzt. Ich halte das für einen Affront gegenüber dem Hohen Haus.
Diejenigen, die hierfür zuständig sind, beteiligen sich an der Debatte überhaupt nicht. Sie kneifen schlicht und ergreifend, weil ihnen der Antrag im höchsten Maße peinlich ist. Das ist nämlich der Hintergrund der Geschichte.
Eine zweite Vorbemerkung. Wer regiert eigentlich in Berlin? Das frage ich mich, wenn ich den Antrag lese. Müssen Sie hier beschließen, was in Berlin zu tun ist? Haben Sie keine anderen Wege, als den Landtag als Podium zu benützen, oder kommen Sie vielleicht auch in Berlin beim Koalitionspartner nicht durch?
Der dritte Punkt geht in Richtung CSU: Sie knicken hier ein und kapitulieren im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in ganz, ganz gewaltigem Umfang. Kollege Hünnerkopf, Sie haben es klar gesagt, wobei Sie ein bisschen falsch formuliert haben: Sie sagten, es ging um Vermeidung. Nein, im geltenden Bundesnaturschutzgesetz steht, es geht nach wie vor um Vermeidung. Denn das Gesetz lautet klar und deutlich: Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Das ist die erste Priorität. Da kommen Sie nicht weiter.
Ich habe eine Anfrage gestellt, wie sich die Staatsregierung zum Flächenverbrauch stellt, ob sie sich dem Bundesziel von 30 Hektar, heruntergebrochen auf Bayern, anschließt. Nein, hat das FDP-geführte Wirtschaftsministerium damals geantwortet. Das ist es: Sie kapitulieren beim Flächenverbrauch. Jährlich verbrauchen wir in etwa die Fläche des Chiemsees. Jetzt geraten Sie in einen Konflikt mit der Landwirtschaft und wollen auch noch den Ausgleich streichen. Es ist in höchstem Maße gefährlich für unser Land, wenn Sie hier in den Ablasshandel einsteigen und Billiglö
Der FDP-Vertreter Thalhammer hat von "überzogener Ausgleichsflächenregelung" gesprochen. Nennen Sie mir doch einmal wirklich konkrete Beispiele, in denen die Flächenfestlegung nicht nach Recht und Gesetz erfolgt ist und die Abwägung nicht nach naturschutzfachlichen Kriterien erfolgt ist. Da werden Sie passen müssen.
Sie haben ein einziges Beispiel genannt, die Windräder, aber Sie haben keine konkreten Beispiele genannt. Das sind alles abgewogene Bescheide, in denen klare und deutliche Festlegungen getroffen worden sind. Es gibt dafür keine Beispiele, Sie haben keine Beispiele!
(Tobias Thalhammer (FDP): Sie wollen keine Beispiele hören! - Alexander König (CSU): Müsst ihr mitten in der Nacht so schreien?)
Ich habe die Thematik in Anfragen umfassend abgefragt. Die Eingriffsfläche pro Landkreis muss man der Ausgleichsfläche pro Landkreis gegenüberstellen. Beispielsweise stehen im Landkreis Miesbach einem Eingriff von 100 % ganze 0,5 % Ausgleich gegenüber. Selbst der Spitzenlandkreis Garmisch schafft nur einen Ausgleich von 40 %. Hier von überzogenen Maßnahmen zu reden, geht völlig an den Tatsachen vorbei.
Die nächste Aussage von Ihnen, Herr Thalhammer, Ersatzgeld müsse in Umweltschutzmaßnahmen fließen, zeigt genau, was Sie haben wollen. Ersatzgeld muss dazu dienen, um den Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen, nicht für allgemeine Umweltmaßnahmen. Hier ist ganz klar: Die Regelung des Eingriffs und des Ausgleichs stellt darauf ab, dass die zerstörten Lebensräume der Tiere und Pflanzen nach Möglichkeit wiederhergestellt werden. Sie formulieren: "… geht in Umweltschutzmaßnahmen". Umweltschutzmaßnahmen sind alles Mögliche. Das kann es nicht sein. Da wird die Biodiversität in unserem Land noch mehr auf der Strecke bleiben, als dies ohnehin bereits der Fall ist.
Der Antrag geht in eine völlig falsche Richtung. Er passt zu dem, was die FDP im Bereich des Naturschutzes offensichtlich denkt und haben will. Ich kann
nur hoffen, dass die CSU hier im Plenum endlich so vernünftig ist wie im Ausschuss, wo sich die große Masse bei diesem Antrag enthalten hat. Eigentlich sollten Sie dagegen stimmen. Ich weiß, dass es in dieser Fraktion genügend Abgeordnete gibt, die das, was die FDP hier fordert, nicht mittragen. Sie sollten den Mut haben, hier wirklich zu sagen: Nein, diesem Antrag stimmen wir nicht zu. Denn er steht unter anderem auch gegen das gültige Bundesrecht. Er ist nicht zustimmungsfähig, er ist schlecht für unser Land,
und er steht auch gegen Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, in dem klar und deutlich steht: Eingriffe sind auszugleichen. Das hat Verfassungsrang in Bayern. Daran sollten Sie sich halten.
Herr Kollege Dr. Magerl, vielen Dank, dass Sie noch einmal ans Redepult zurückkommen. − Bitte sehr, Herr Kollege Füracker.
Ich sage zur Sache nichts mehr, aber gegen Bundesrecht verstößt der Antrag nicht, weil der Antrag fordert, dass das Bundesrecht geändert wird. − Das wollte ich wenigstens noch sagen, damit wir korrekt bleiben.
Danke für diese kleine Korrektur. Das geltende Bundesrecht schreibt in diesem Zusammenhang eine ganz andere Regelung vor, nämlich eine ganz klare Abfolge: Eingriffe zu vermeiden und dann auszugleichen, und die Ersatzzahlung steht als Ultima Ratio an allerletzter Stelle. Insoweit gebe ich Ihnen recht. Der Antrag zielt darauf ab, diese sinnvolle Regelung im Bundesrecht zu ändern. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen.
Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten in die Urnen zu geben. Ich verkürze auf vier Minuten und hoffe, dass ich mir dadurch keinen Zorn zuziehe.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können. − Ich darf noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Sofortige Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber", Drucksache 16/16040, bekannt geben: Mit Ja haben 45 gestimmt, mit Nein haben 73 gestimmt, es gab eine Stimmenthaltung. Damit wurde der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
- Es ist für uns alle beschwerlich, jetzt noch zu tagen. Je disziplinierter wir sind, desto schneller sind wir fertig.
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Dr. Linus Förster u. a. und Fraktion (SPD) Keine Privatisierung des Trinkwassers! Politischen Druck verstärken: Trinkwasser darf kein Spekulationsobjekt werden (Drs. 16/15458)