Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wasser ist Menschenrecht! Keine Liberalisierung des Wassermarkts! (Drs. 16/15424)
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Auswirkungen einer Konzessionsrichtline nach den Vorstellungen des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments auf die bayerischen Kommunen (Drs. 16/15456)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Schon im November und auch im Januar hier im Plenum und ebenso im Innen- und Europaausschuss haben wir darüber beraten, dass die bewährte Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand nicht durch die Hintertür über die vorgesehene Konzessionsrichtlinie der EU privatisiert wird. Gerne
nehme ich zur Kenntnis, dass wir zwar nicht von Anfang an, aber mittlerweile doch in allen Fraktionen die gleiche Zielsetzung verfolgen.
Unter einer ganzen Reihe eingebrachter Anträge befand sich unserer mit der Drucksache 16/14932. Dieser forderte nicht nur die Herausnahme der Trinkwasserversorgung, sondern auch des gesamten Bereichs des Rettungswesens und der Sozialdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der zitierten Konzessionsrichtlinie, weil sich diese bestens bewährt haben und deshalb auch kein Regelungsbedarf besteht. Leider − das muss ich heute zum wiederholten Mal feststellen − haben damals CSU und FDP nicht zugestimmt. Wir dagegen haben allen bislang vorgelegten Anträgen, die sich auf die Herausnahme des Trinkwassers beschränkt haben, die also nur die Herausnahme des Trinkwassers aus dem gesamten Konzessionsrichtlinienpaket zum Inhalt hatten, zugestimmt, und zwar sowohl im Plenum als auch im federführenden Innenausschuss und im Europaausschuss. Es hat mich sehr gefreut, dass dabei letztlich alle Fraktionen unserem Antrag zugestimmt haben. Zusammengefasst waren dies also positive Signale, die aufzeigen, dass wir uns in dieser Angelegenheit alle einig sind.
Leider muss ich auch noch daran erinnern, dass der federführende Binnenmarktausschuss des Europaparlaments vor etwa fünf Wochen nicht in unserem Sinne beschlossen hat. Eine deutliche Mehrheit der vierzig Ausschussmitglieder hat der gesamten Richtlinie zugestimmt und Änderungsanträge, den Wassersektor dauerhaft aus der Richtlinie herauszunehmen, abgelehnt.
Tatsache ist auch, dass im gesamten Europaparlament mit den allermeisten Mitgliedstaaten aufgrund anderer Verfasstheit wohl kaum eine Mehrheit für unsere Absicht zu erwarten war. Dies trifft natürlich insbesondere für die neuen Beitrittsländer zu, weil dort die Wasserversorgung längst privatisiert worden ist oder dies beabsichtigt ist.
Tatsache ist auch, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Ministerratsitzung nichts unternommen hat − nichts für unsere Kommunen −, um über eine Ausnahme für den Wassersektor zu verhandeln. Im Gegenteil: Sie hat der Kommissionsvorlage zugestimmt, sogar mit dem schriftlichen Vermerk des deutschen Vertreters, dass die von Kommissar Barnier dargelegten Ziele begrüßt werden; das muss man sich in Erinnerung rufen. Die Bundesregierung hat sich also nicht um die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände und um die Millionen von Unterschriften gekümmert, die sich für die Beibehaltung der
Wie dargelegt, müssen wir uns nach wie vor mit allen Mitteln dafür einsetzen, über die Staatsregierung auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, dass diese in der EU auf eine Kursänderung drängt. Wir stimmen sicher alle unserer Europaministerin Frau Müller zu, wenn sie feststellt, dass wir trotz des EU-Ausschussvotums nicht aufgeben dürfen, auch nicht, wenn Kommissar Barnier kürzlich aufgrund erkennbaren Widerstandes − allerdings nur hinter verschlossenen Türen − Gesprächsbereitschaft signalisiert hat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen, also von Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Es ist jedoch falsch anzunehmen, dass damit das Problem ausgeräumt wäre. Ganz im Gegenteil: Die Probleme bei Mehrspartenstadtwerken, die nach Barnier den Wassersektor strukturell zu trennen hätten und für die bei der 80:20-Prozentklausel keine Ausnahme vorgesehen ist, bestehen nach wie vor. Dies trifft in gleicher Weise auch auf die vielen Wasserzweckverbände zu.
Mehrspartenstadtwerke − das sind beinahe alle − müssten ihre Wassersparten zumindest ausgliedern, um der immer noch geforderten Ausschreibungspflicht zu entgehen mit der Folge eines zusätzlichen, immens hoch werdenden bürokratischen Aufwandes. Betroffen wären darüber hinaus auch alle Stadtwerke, die außerhalb ihrer eigenen Grenzen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Dienstleistungen auf diesem Sektor für andere Kommunen erbringen. Ich stimme dem Bayerischen Städtetag zu, der feststellt, dass die kommunale Daseinsvorsorge dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Profitstreben allein darf nicht über den Interessen der Menschen stehen. Ohne auf weitere noch bestehende Ungewissheiten einzugehen, müssen wir festhalten: Unsere Forderungen, die Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu erhalten, sind nicht annähernd erfüllt, auch aktuell nicht.
Wir müssen alles daran setzen, weitere Bemühungen zu unternehmen, um über die Bundesregierung diese Absichten zu verhindern. Auch darin stimme ich unserer Europaministerin Frau Müller vollinhaltlich zu, dass wir dies mit all den uns zur Verfügung stehenden Mitteln einfordern müssen, ganz besonders deshalb, weil sonst genau jener ungehinderte und unkontrollierbare Zugang von Konzernen in die kommunale Daseinsvorsorge erfolgt. Wir wissen, dass dadurch die bei uns hygienisch einwandfreie Versorgung ebenso gefährdet wäre wie die bestehenden schlanken Kostenstrukturen für unsere Verbraucher.
Letzter Satz, Frau Präsidentin. − Wir bitten daher auch heute um eine ebenso einmütige Zustimmung zu unserem Antrag wie im Innenausschuss. Den beiden anderen Anträgen von den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN stimmen wir zu. Schließlich bedanke ich mich für Ihre überdurchschnittliche Aufmerksamkeit zu später Stunde.
Herr Kollege Dr. Runge, bitte. Ich bitte Sie, nicht die ganze Zeit der Überziehung in Anspruch zu nehmen.
Sie können auch bei mir zufällig nicht auf die Uhr schauen, Frau Präsidentin, aber ich rede schneller.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass der Debatte ist klar, nämlich der Vorschlag einer Richtlinie zur Konzessionsvergabe von Parlament und Europäischem Rat. Es gibt auch Konsens in der Zielsetzung. Ich weiß nicht, ob dies auch insgesamt gilt. Die grüne Position ist: Diesen Richtlinientext bräuchte es überhaupt nicht. Dies sagt auch der Rühle-Bericht in Brüssel und Straßburg. Als behelfsweise Lösung wäre es denkbar, wenigstens den Wassersektor auszunehmen. Weil in diesem Hause großer Konsens herrscht, erlaube ich mir, zwei grundsätzliche Gedankengänge vorzutragen.
Wir müssen uns alle der Probleme bewusst sein, Herr Kollege Perlak. Wir haben schon im Januar 2008 einen Antrag zu einem konkreten Fall gestellt. Es ging um In-House-Vergaben, die interkommunale Kooperation und die damit verbundenen Hemmnisse. Insgesamt müssen wir uns immer wieder einen Kopf machen und uns mit der Tatsache befassen, dass es einen Nadelstich nach dem anderen gegen die kommunale Selbstverwaltung und die Spielräume innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge gibt; ein Nadelstich in einer Reihe von vielen; ich habe es angesprochen. Die Kommission, die die Hüterin der Verträge ist, aber immer nur das auszuführen hat, was vom Ministerrat oder vom Europäischen Rat kommt, interpretiert die Verträge sehr weit. Sie bezieht auch Lebensgebiete ein, für die Europa nicht zuständig ist. Sie argumentiert, es gebe eine wirtschaftliche Seite, reklamiert dann die Binnenmarktregel, und sagt, dafür bestehe eine Zuständigkeit. Es dominiert leider die Liberalisierungs- und Privatisierungsdoktrin. Wir müssen schlicht und ergreifend aufmerksam sein.
Die Kommission ist auch sehr frei, wenn es darum geht, zu definieren, was Dienste von allgemeinem Interesse und Dienste von allgemein wirtschaftlichem Interesse sind. Bei den letztgenannten haben sie mitzureden. Wir müssen also aufpassen. Wir haben auch immer gesagt, dass beim Vertrag von Lissabon nicht alles Gold ist, was glänzt. Schauen Sie sich bitte den Artikel 14 des Vertrages über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union an. Durch diese Bestimmung ist zum ersten Mal ermöglicht worden, horizontal in die kommunale Daseinsvorsorge hineinzuregieren. Das war in unseren Augen ein ganz großer Sündenfall. Horizontal heißt nicht sektorenspezifisch, wie es vorher war, sondern allumfassend. Genau das schlägt jetzt mit der Richtlinie zur Konzessionsvergabe auf.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt kurz ansprechen. Herr Fischer, wenn Sie Ihre Gespräche einstellen würden, könnte ich Ihren Kollegen noch besser ansprechen.
Jetzt sind auch Sie betroffen. Es ist ein bisschen schade, dass die Debatte jetzt erst richtig losgeht, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist und schon ganz tief drinnen steckt. Herr Kollege Perlak hat über die Sitzung des Ministerrats am 11. Dezember 2012 gesprochen. Die Bundesregierung hat, zuletzt vertreten durch den Staatssekretär von Frau Schavan, bedauerlicherweise zugestimmt, ohne für die Herausnahme des Wassersektors zu kämpfen. Herr Kollege Perlak hat, allerdings ohne das auch an seine Kolleginnen und Kollegen zu adressieren, den Binnenmarktausschuss und dessen Sitzung am 24. Januar 2013 angesprochen. Herr Kollege Perlak, mehr Einsatz bei Ihren Leuten würde uns freuen, denn es gab nur zwei Fakultäten, die geschlossen dagegenstanden, und das waren die GRÜNEN und die Linken. Alle anderen waren mit großer Mehrheit für diesen Richtlinientext.
Das ist wirklich ärgerlich, nachdem es viele gute Anträge im Bundestag gegeben hat, die Subsidiaritätsrüge, die der Bundesrat beschlossen hatte, oder die Aufforderung an die Bundesregierung, dagegenzuhalten und sich dafür einzusetzen, dass der Wassersektor herausgenommen wird. Diese Anträge sind bedauerlicherweise alle von den Regierungsmehrheiten abgelehnt worden. Im Januar, als es den unsäglichen Beschluss des Binnenmarktausschusses gegeben hat, mussten wir staunend die Aussagen der Europaabgeordneten lesen. Herr Posselt, Frau Niebler und Herr Ferber sagten, sie seien sehr zufrieden mit dem Beschluss, sprachen von einer guten Nachricht und warfen Kritikern Irreführung und Panikmache vor. Drei
Tage später war dann im "Bayernkurier" zu lesen, dass Herr Dobrindt von einem dreisten Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung und von einem skrupellosen Vorgehen der Kommission gesprochen hat.
Herr Dobrindt hat gesagt, es komme einem Anschlag auf die Kommunen gleich. Der andere CSU-Abgeordnete spricht hingegen von einer kommunalfreundlichen Lösung. Beide sind aber Ihre Leute, da sollte man sich eigentlich schon einmal entscheiden.
Kolleginnen und Kollegen, es ist schön, dass wir hier einen Konsens haben. Es ist aber bedauerlich, dass sich die CSU, die einen Entschließungsantrag für den Bundestag vorformuliert hatte, sich von der FDP hat vorführen lassen und ihr gefolgt ist, genau wie beim vorherigen Antrag. Zur Begründung: Ich kann nur allen empfehlen, im Bundestagsprotokoll nachzulesen, was Ihr Kollege Nüßlein im Bundestag zu Protokoll gegeben hat. Das ist aber wenig schmeichelhaft.
Es geht um die Sache, es geht um das Wasser, und es geht um die kommunale Daseinsvorsorge. Wir sollten gemeinsam kämpfen und dafür sorgen, dass auch in Brüssel, Straßburg und Berlin dafür gekämpft wird.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich sagen, es ist sehr schade, dass wir um diese Zeit ein derart elementares Thema besprechen, während wir uns heute am späten Nachmittag mit Stilfragen einer Sozialministerin aufgehalten haben. Ich denke, dieses wichtige Thema wäre heute Nachmittag besser platziert gewesen.
Bei der Frage der Liberalisierung, der Privatisierung von Trinkwasser handelt es sich um eine zentrale Frage der Politik, und zwar nicht nur der kommunalen Selbstverwaltung, Herr Kollege Dr. Runge, sondern auch im Hinblick auf die Frage, wie wir mit der kommunalen Daseinsvorsorge umgehen, wie wichtig sie für uns ist. Bei derart zentralen Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mir wünschen, dass wir über die gemeinsamen Ziele, die uns einen, einmütig abstimmen. Diese Abstimmungen haben nämlich Signalwirkung auf höherer Ebene, auf Bundesebene, aber insbesondere auch auf europäischer Ebene. Wenn wir uns in Deutschland in solchen zentralen Fragen nicht einig sind, dann müssen wir uns nicht
Wir FREIEN WÄHLER haben einen Berichtsantrag gestellt. Ich habe in Abstimmung mit Ihnen zugestimmt, dass wir den Antrag dahin gehend abschmelzen, dass der Bericht nur mündlich gegeben wird. Es soll also ein Bericht darüber gegeben werden, wie sich diese Konzessionsrichtlinie auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Kommunen auswirkt. Auf dieser Grundlage können wir dann weitere Anträge stellen, teilweise sind sie auch schon gestellt worden. Ich sage es noch einmal: Natürlich passt uns der eine oder der andere Nebensatz, der eine oder andere Halbsatz oder auch Spiegelstrich sowohl im Antrag der GRÜNEN als auch im Antrag der SPD nicht. Darüber zu streiten ist aber müßig. Wir müssen ein deutliches Signal setzen, dass wir alle die Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand lassen wollen. Am letzten Mittwoch haben wir deshalb im Innenausschuss dem Antrag von CSU und FDP zugestimmt. Leider war bei Ihnen, was den grünen Antrag anbelangt, noch Beratungsbedarf. Ich hoffe aber, dass wir auch das hinbekommen werden.
Warum ist es so wichtig, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt? Ich möchte hier nur einen Aspekt aufgreifen, der bislang noch ein wenig stiefmütterlich behandelt wurde. Sie haben gesagt, kein Profitstreben bei den Gesundheitsinteressen der Verbraucher. Ich sage: Auch der Mittelstand ist darauf angewiesen, dass die Daseinsvorsorge in kommunaler Hand liegt und nicht in der Hand einiger weniger Monopolisten oder Oligopolisten, die dann bestimmen, wer zu welchen Bedingungen diese Grundstoffe bekommt. Dann müssen wir nämlich mit dem Kartellrecht und dem Wettbewerbsrecht nachsteuern, was wir wesentlich einfacher haben könnten, wenn wir diese Dinge in kommunaler Hand lassen, wo sie sich bewährt haben und womit wir in den vergangenen Jahrzehnten gut gefahren sind. Ich bitte deswegen, dass Sie alle in diesem Haus sowohl unserem Antrag zustimmen als auch den Anträgen von SPD und GRÜNEN. Wir werden es tun.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserversorgung in Bayern ist erstklassig, das gilt für die Qualität, die Leitungsnetze und natürlich auch die sozialverträglichen Preise. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube,
wir sind uns alle einig, dass wir keinerlei Bedarf haben, die Wasserversorgung in Bayern zu privatisieren.
Mein Dank gilt den Kommunen, die in hervorragender Weise in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt haben, dass wir beste Qualität haben und das oft in schwierigen Debatten. Wasser kostet nämlich etwas, und es kostet auch etwas, Wasserleitungen zu bauen. Ich sage das, denn mein Vater war Mitbegründer eines Wasserzweckverbandes und viele Jahre Vorsitzender. Es war früher nicht immer einfach. Heute aber sind alle froh - die Bürger in erster Linie -, dass wir diese hervorragende Qualität haben und, dass wir von den früheren Formen der Eigenversorgung und auch der privaten Versorgung weg sind. Ich kann deshalb nur sagen: Wir sind uns Gott sei Dank alle einig, dass wir die Aufnahme des Wassers in die Dienstleistungsrichtlinie ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU kämpft auf allen Ebenen, in Europa, im Bund, im Land und bei den Kommunen dafür, dass wir zu dieser Konzessionsrichtlinie eine einheitliche Linie verfolgen. Wir sagen ganz klar: Liebe Europäer, mischt euch nicht in Dinge ein, die in Bayern und im ganzen Bundesgebiet gut laufen.
Die parteiübergreifenden Proteste zeigen Erfolge. Auch die Aktivitäten der Staatsregierung zeigen Erfolge. Es hat schon Verbesserungen im Entwurf der Richtlinie gegeben. Deshalb haben CSU und FDP auch einen Antrag zum Landesentwicklungsprogramm − LEP − eingereicht, damit wir ins LEP aufnehmen, dass die Wasserversorgung kommunal bleiben soll. Ich glaube, das ist ein deutliches Signal. Wir hätten das im LEP nicht zwingend sagen müssen, aber es handelt sich um ein deutliches Signal, dass wir gemeinsam zur kommunalen Wasserversorgung stehen.