Protokoll der Sitzung vom 11.04.2013

Als hätte ich diese angesprochen! Das ist sachlich falsch und deswegen auch persönlich beleidigend. Ich habe wörtlich in einer Rede über den Finanzminister gesagt:

Wer sich so zum Säulenheiligen der Steuerbetrüger Deutschlands macht und in deren Interesse aus Bayern ein Steuerparadies machen will, der macht sich – zumindest politisch – der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

Das habe ich gesagt und nichts anderes. Im Übrigen stimmt das auch, und ich bewundere die bayerische Finanzverwaltung, wie sie unter dieser Person arbeiten kann. Ich danke Ihnen für das geneigte Zuhören bei dieser persönlichen Erklärung.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Kollege Hallitzky. – Das Ergebnis der Abstimmung wird gerade ermittelt. Mittlerweile gebe ich das Ergebnis

der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas Fischer, Renate Will und Fraktion (FDP) betreffend "NSU-Prozess – Vertrauen in die unabhängige Justiz statt schriller Aufgeregtheit", Drucksache 16/16346, bekannt. Mit Ja haben 95 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 14 gestimmt – bei 29 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Linus Förster, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD) Bildungsfreistellung in Bayern gesetzlich ermöglichen (Drs. 16/16319)

Ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Roos. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Dringlichkeitsantrag "Bildungsfreistellung in Bayern gesetzlich ermöglichen" ist ein Antrag für die absolute Mehrheit der Menschen in diesem Land. Es ist ein Antrag, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen Bildungsfreistellung – anders ausgedrückt: Bildungsurlaub – ermöglichen könnte, wenn die geneigte Mehrheit dies so will.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Recht auf Erwachsenenbildung – in diesen Zeiten brauchen wir davon immer mehr – zu garantieren. Das heißt, man muss Zugänge ermöglichen, Bildungs- und Weiterbildungsberatung ausbauen, Bezahlbarkeit sichern und Bildungszeitansprüche gesetzlich definieren. Die Messlatte sind zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren, sprich: fünf Arbeitstage – eine Woche – pro Jahr. Die Zwecke können kulturelle Dinge sein, berufliche natürlich, allgemein interessante und politische Weiterbildungsinhalte, die mit einem Rechtsanspruch hinterlegt werden müssen, um den Menschen ein Öffnen ihrer Perspektiven zu ermöglichen. Dabei ist selbstredend die Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung zu gewährleisten. Es darf kein Diktat über die Inhalte geben, sondern die Beschäftigten, die Anspruchsberechtigten können selbst den Inhalt der Bildungsmaßnahmen sowie die Träger, die sie damit betrauen aussuchen.

Die Initiative geht natürlich von uns, von der Sozialdemokratie aus – Politik für den Menschen – sowie vom Bayerischen Jugendring, auf dessen letzter Jahreshauptversammlung dieser Antrag zur Diskussion stand, selbstredend von den Gewerkschaften, dem DGB und den Einzelgewerkschaften sowie etlichen anderen Bildungsträgern.

Zur Definition: Das ist schon etwas Uraltes und liegt 40 Jahre zurück. Im Übereinkommen Nummer 140 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Der Bund blieb untätig, darum haben die Bundesländer – vor allem diejenigen, die rot geführt wurden – dies sukzessive eingeführt: die westdeutschen Länder außer Baden-Württemberg und Bayern. Wir sind in Westdeutschland die Letzten, die den Bildungsurlaub bis dato noch nicht eingeführt haben. Die ostdeutschen Länder folgten nach der deutschen Einheit, außer wiederum Sachsen und Thüringen. Gesetzliche Regelungen gibt es speziell für Betriebsratsmitglieder, aber das ist eine andere Baustelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Angeboten. Das ist in unseren Augen eine Verengung – gemäß ILO-Prinzipien eine unzulässige. Der bildungspolitische Sinn einer Ausdehnung dieser Regelungen würde mobilisierend für das lebenslange Lernen wirken können, und das wollen wir doch, denke ich, alle.

Um die Kosten für Arbeitgeber zu begrenzen und Doppelbelastungen zu verhindern, kann man zum einen pauschalierte oder umfassende Erstattungsansprüche einbauen, und wenn es andere Rechtsgrundlagen gibt – tarifliche oder betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche etwa –, dann werden diese natürlich angerechnet. Insofern kommt dadurch eine klassische Win-win-Situation zustande, dass die Wirtschaft davon profitiert und Arbeitnehmer daran gewöhnt werden, immer zu lernen und immer bereit zu sein, sich weiterzuentwickeln und diese erweiterten Kenntnisse nicht nur individuell privat zu nutzen, sondern auch dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Aktuell ist die Debatte um das Bildungsfinanzierungsgesetz. Dabei muss man attestieren, dass die Koalition hier lernfähig ist, dass sie sehr, sehr lange auf dem Holzweg war, aber auf Druck der –

(Zuruf von der CSU: … der SPD!)

sicher, der SPD und der Koalition der Willigen im Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren kam man in die Gänge: Zuschüsse für die Meisterprüfungen, 50 Euro für Kinder im vorletzten Kindergartenjahr ab dem 1. September 2014. Das ist ja richtig, aber in diesem Patchwork fehlt ein großes Element: das Element der Weiterbildung der Privaten, des Bildungsurlaubsgesetzes. Das müssen Sie einführen.

Dafür plädiere ich, dafür plädieren meine Partei und meine Fraktion.

Bildungsfreistellung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die notwendige Ergänzung, nicht nur wegen der Demografie. Wir muten den Menschen zu, länger zu arbeiten, oft weit über die Grenzen hinaus, aber wir enthalten ihnen vor, dass sie sich adäquat weiterbilden können, dass ihnen Zeit und Muße gegeben wird, selbstbestimmt das zu wählen, was sie an Ausbildungsinhalten, an Horizonterweiterung brauchen.

Die Lastenverteilung, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Details hinsichtlich dessen, was die Arbeitgeber zahlen, was der Freistaat Bayern beizusteuern bereit ist und wie eine private Komponente aussieht, werden wir noch regeln. Aber in den Verhandlungen zum Bildungsfinanzierungsgesetz ist dieses Element einzubeziehen. Ich plädiere dafür, und ich bitte Sie darum, dem zuzustimmen, um dieses Demokratiedefizit, dieses Gerechtigkeitsdefizit und dieses Chancendefizit des stolzen Freistaates Bayern endlich zu eliminieren, damit es der Vergangenheit angehört, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern nicht die gleichen Chancen haben wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Hessen, in Niedersachsen, im Stadtstaat Hamburg und wo auch immer in der Bundesrepublik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, wenn Sie das, was wir beantragen, heute ablehnen, werden wir es morgen tun. Wir wissen, was wir den Menschen im Lande schuldig sind, ob das Berlin mit dem Rechtsanspruch nach mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist, oder ob es Niedersachsen ist, wo eine Doppelbelastung vermieden wird, wenn es andere Rechtsansprüche gibt. Über Details sind wir jederzeit verhandlungsbereit, aber das Prinzip muss gelten: Bildungsurlaub auch in Bayern. Das haben die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich schon seit 40 Jahren verdient. Mit ein bisschen Verspätung könnten Sie das einführen. Ein paar Monate haben Sie noch Zeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Roos. Bevor ich der Kollegin Brendel-Fischer das Wort erteile, darf ich bekannt geben, dass nach der namentlichen Abstimmung irgendwo dort oben in der Tür ein Blackberry-Gerät liegen geblieben ist. Es kann also gegen intensiven Eigentumsnachweis abgeholt werden und wird so lange unentgeltlich verwahrt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, damit kann ich der Kollegin Brendel-Fischer das Wort erteilen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebenslanges Lernen spielt natürlich auch bei uns in Bayern seit Jahren in den Betrieben eine wichtige Rolle. Die Bildungsbeteiligung hat auch deutlich zugenommen - die Zahlen beweisen das -, und zwar ohne gesetzliche Regelung. Von 2005 bis 2011 ist eine Zunahme von fast 33 % zustande gekommen. Das war der drittbeste Wert im Bundesvergleich. Wir auf bayerischer Seite liegen also mit einer Weiterbildungsquote von 20,9 % fast gleich mit Hessen und Baden-Württemberg, die ein bisschen besser sind, im bundesweiten Spitzenfeld. Das ist der Stand von 2011. Wir können uns da also durchaus sehen lassen, lieber Herr Roos. Unsere bayerische Weiterbildungsquote lag 2011 um 1,7 % höher als im Bundesdurchschnitt, und zwar trotz der gesetzlichen Regularien in den anderen Ländern. Man höre und staune!

Unserer Wirtschaft ist seit Langem bewusst, dass sich die demografische Entwicklung dadurch bemerkbar macht, dass sich ein Fachkräftemangel angebahnt hat. Das wissen wir alle seit Langem. Deshalb setzen auch unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitaus mehr auf Qualifizierung ihrer Beschäftigten, als das früher der Fall war. Größere Unternehmen machen das gerne mit In-House-Schulungen, indem sie sich Experten ins Haus holen. Wir haben die Innungen, die Kammern, die Wirtschaftsverbände, die sich da auf den Weg gemacht haben und machen und ihre Mitgliedsbetriebe entsprechend gut unterstützen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung ist unserer Meinung nach in Bayern daher nicht notwendig.

Jetzt hören Sie sich einmal an, wie es in den Ländern ausschaut, in denen es diese Regulierung gibt: Nur durchschnittlich ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer nehmen diesen Bildungsurlaub in Anspruch. Im Jahr 2010 haben beispielsweise nur 0,48 % der Arbeitnehmer in Hessen diese Bildungsfreistellung wahrgenommen.

(Bernhard Roos (SPD): So ist es!)

Es wäre doch peinlich für die Arbeitnehmer, wenn sie dieses Angebot bekämen und es nicht nützten. Was für ein Bild macht das?

In Ihrem Antrag stört uns eines ganz besonders: Sie legen nämlich die Inhalte dieses Bildungsurlaubs nicht fest. Es ist also frei wählbar, was der Beschäftigte oder die Beschäftigte damit macht. Das ist für uns nicht annehmbar. Das ist eigentlich ein Affront gegen die Unternehmen, die das finanzieren müssen. Nach

unserem Verständnis müsste es in jedem Falle einen Mehrwert für die Unternehmen geben, wenn sie dazu herangezogen würden. Es muss in jedem Falle ein logischer Bezug zur beruflichen Aufgabe des Beschäftigten vorhanden sein. Die Tatsache, dass die Kosten dann auch noch vom Arbeitgeber zu übernehmen sind – so ist nämlich die Regelung in den meisten Ländern mit Bildungsurlaub -, sorgt bei den Chefs verständlicherweise für wenig Begeisterung.

Wir setzen bei Unterstützung für Qualifizierung vor allem bei denjenigen Menschen an, die selbst aus eigener Kraft nicht können und für die auch die Wirtschaft keine Fürsorge übernimmt. Ich nenne hier nur den Arbeitsmarktfonds - seit 2007 haben wir 167 Projekte mit 40 Millionen Euro unterstützt – und den Europäischen Sozialfonds. Seit 2007 sind hier 2.400 Projekte mit 10.200 Ausbildungsstellen und einem Fördervolumen von über 200 Millionen Euro von europäischer Seite unterstützt worden, wobei der bayerische Anteil immerhin 28 Millionen Euro betrug. Das kann sich doch sehen lassen.

Außerdem möchte ich auch noch die Bildungsgutscheine erwähnen. Wir haben in Bayern aufgrund dieses Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2008 über 30.000 Bildungsgutscheine aushändigen können.

Es gibt im Übrigen auch eine Arbeitsgruppe, die sich mit beruflicher Weiterbildung in Bayern befasst. Dazu gehören die Staatsregierung, die VBW, die IHK, die HWK und auch die Agentur für Arbeit. Es ist schade, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich ausgerechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund, der vorhin erwähnt wurde, den dort erarbeiteten Rahmenvereinbarungen verweigert, nur weil ihm dieses Gesetz, das Sie hier beantragen, fehlt. Wir haben auch durch das Sozialministerium wiederholt erfolgreiche Weiterbildungstage anbieten können, um Betriebe und Menschen gleichermaßen für diese Weiterqualifizierung zu motivieren.

Lebenslanges Lernen ist für uns alle ein selbstverständliches Prinzip. Jede individuelle Biografie braucht künftig auch dieses Bewusstsein. Bei keiner Schulentlassungsfeier fehlt der Satz, der den Jugendlichen gegenüber diese wichtige Herausforderung betont.

Wir setzen auf verantwortungsbewusste Unternehmerinnen und Unternehmer, die wissen, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg maßgeblich von der Qualifikation und der Motivation der Beschäftigten abhängt. Wir setzen aber auch auf zielstrebige Menschen, die sich dafür verantwortlich fühlen, sich selbst um ihre Qualifikation und Motivation zu kümmern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Viele von

ihnen sind auch finanziell und zeitlich in der Lage, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Eines möchte ich zum Schluss noch anmerken: Wir leben in einem Land, das inklusive der Feiertage 40 Tage im Jahr frei verfügbar macht. Ich glaube, da sollte sich doch der Einzelne auch ohne einen zusätzlichen gesetzlichen Bildungsurlaub gut engagieren. Bayern und Baden-Württemberg wurden als die Länder genannt, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Da wundert es mich schon, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ausgerechnet diese beiden Länder seit Jahrzehnten die erfolgreichsten im Bundesgebiet sind. - Wir lehnen den Dringlichkeitsantrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Brendel-Fischer. Ich habe jetzt ganz übersehen, dass Herr Kollege Roos eine Zwischenbemerkung angemeldet hat.

Liebe Kollegin Brendel-Fischer, ich finde es sehr beeindruckend, wie Sie an dem, was die SPD-Fraktion fordert, völlig vorbeireden. Es ist doch selbstverständlich, dass ein weiterer Anspruch nicht gegeben ist, wenn ein Unternehmen selbst aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder aus eigenem Gutdünken Weiterbildung und einen sogenannten Bildungsurlaub ermöglicht. Selbstverständlich gibt es viele gut geführte Unternehmen, insbesondere solche, in denen die Mitbestimmung gilt. Was ist aber mit den Unternehmen, die keinen Betriebsrat und keine Strukturen haben, bei denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach den Statistiken, die Sie angeführt haben, äußerst selten oder nie eine Freistellung bekommen? Für diese Menschen gilt der gesetzliche Anspruch, den wir einführen wollen.

Die Gewerkschaften sehen es genauso. Deswegen lassen wir uns nicht auf einen freiwilligen Pakt ein, sondern wir wollen ähnlich wie bei der Ausbildungsumlage eine gesetzliche Regelung, die für alle gilt, und nicht nur einen Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Güte ihres Arbeitgebers privilegiert sind.

Ich glaube, ich habe es anhand des Vergleichs mit den Ländern, in denen solche Freistellungsmöglichkeiten bestehen, gut dargestellt. Diese müssten bei der Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen wesentlich höhere prozentuale Anteile zustande bringen. Das zeigt sich gerade nicht, obwohl seit Jahren diese gesetzlichen Ansprüche bestehen. Daher sehe ich in Ihren Vorschlägen keinen Mehrwert. Ich kann mir jetzt keine Betriebe vorstellen, in denen keine Weiterbildungs

möglichkeit angeboten wird. Nennen Sie mir Betriebe, in denen keinerlei Möglichkeit besteht, dass Arbeitnehmer an einer Weiterbildung oder Fortbildung teilnehmen. Ich habe sehr viel Kontakt zu unserer Wirtschaft, sowohl zum Handwerk als auch zur Industrie und zum Dienstleistungsgewerbe. Ich habe zu vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Kontakt. An mich ist noch keine Kritik oder Unzufriedenheit herangetragen worden.

Sie haben gemeint, die Berufsnähe würde stören. Sie meinten, dass die Weiterbildung zu eng organisiert wäre. Gerade bei persönlichkeitsbildenden Themen gibt es so viele Angebote, die über die fachlichen und beruflichen Inhalte hinausgehen. Das ist dann aber jedermanns Privatsache. Wenn ein Mann am Fließband einen Rhetorikkurs machen will, kann er ihn machen. In der Erwachsenenbildung gibt es viele Angebote, die alle Türen öffnen und die sehr preisgünstig sind. Nachdem auch unsere Kammern sehr viele Angebote machen, die frei zugänglich sind, glaube ich nicht, dass es so viele Menschen gibt, die es sich nicht leisten können, an irgendwelchen Maßnahmen teilzunehmen.

(Widerspruch der Abgeordneten Christa Steiger (SPD))

Dann nennen Sie halt konkrete Beispiele. Rücken Sie Beispiele heraus. Dann können wir es vielleicht verifizieren.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)