und klingt dabei nicht anders als der Manager eines DAX-Konzerns, der auf Rendite und Aktienkurs schielt. Und er sagt: "Wir sind trotz unserer sozialen Grundeinstellung ein Wirtschaftsunternehmen."
Meine Damen und Herren, erst einmal Mieterschutz zu Hause praktizieren, anstatt anderen etwas vorzuwerfen!
Unsere Sozialcharta, die wir letztlich auf den Weg gebracht haben, ist besser als die in Baden-Württemberg und damit das Beste, was es in Deutschland unter vergleichbaren Umständen gibt. Sie wird unterstützt und bewehrt durch Sanktionsmaßnahmen, die getroffen werden, wenn die Sozialcharta nicht erfüllt wird. Das geht sogar bis hin zum Rücktrittsrecht, zu Vertragsstrafen. Eine Selbstverpflichtung wäre an der Stelle zu wenig. Dies muss tatsächlich sanktionsbewehrt sein. Ich sage das, weil Sie, Herr Professor Bauer, dies angesprochen haben. Diese Sozialcharta ist sehr ausführlich, meine Damen und Herren, und die Materie ist im Unterschied zu Baden-Württemberg einzelvertraglich geregelt. Das heißt, die Mieter haben einen Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser Dinge.
Meine Damen und Herren, nach dieser Sozialcharta ist ein GBW-Mieter in Bayern ein privilegierter Mieter; er ist besser geschützt als die meisten anderen Mieter in Bayern. Auch das sollte man an dieser Stelle einmal sagen.
Übrigens hat der Herr Kollege Wörner von der SPD die Idee einer Landesstiftung immer wieder geäußert. Dies ist keine Idee, die aus anderen Teilen des Hauses gekommen ist. Jetzt versuchen wir sogar, zusätzlich durch langfristige Anlagestrategien der Landesstiftung, durch juristische Möglichkeiten, Kappungsgrenzen einzuführen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass es auch keine Mieterhöhungen außerhalb der GBW, also auch für die anderen Mieter, gibt. Das ist ganz wichtig. Wir kümmern uns in München nicht nur um GBW-Mieter. Wir kümmern uns ganz besonders auch um die Mieter der städtischen Wohnungsgesellschaften und um die freien Mieter; denn wir wollen, dass alle in München sozialen Wohnraum auf Dauer erhalten können. Deswegen haben wir jetzt Verordnungen auf den Weg gebracht, um solche Kappungsgrenzen voranzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die Vorgaben der EU erfüllt. Wir haben im Interesse der Steuerzahler gehandelt. Wir haben den Mieterschutz im Auge gehabt. Dass dies ein schwieriges Verfahren ist, ist doch klar.
Es ist auch keine Frage, dass dies eine Herausforderung darstellt. Aber diese Staatsregierung und auch dieser Finanzminister nehmen für sich in Anspruch, in den eineinhalb Jahren ihrer Verantwortung eine Landesbank mit unterstützt zu haben, damit sie wieder Gewinn macht, die 800 Millionen Euro zurückzahlt, ein Beihilfeverfahren bei der Europäischen Union abschließt - während andere abgewickelt worden sind und sich jetzt nach allen Regeln der Kunst bemüht, und zwar mehr als dies Grün-Rot in Baden-Württemberg getan hat, soziale Interessen, soziale Standards und Mieterschutz in den Vordergrund zu rücken. Was Sie machen, ist nichts anderes als der letzte verzweifelte Versuch, bei sinkenden Umfragewerten Wahlkampf auf dem Rücken der Mieter zu betreiben. Deswegen sind Sie so aggressiv.
Ich sage Ihnen eines: Sie werden am Ende damit nicht erfolgreich sein. Nur wer langfristig das große Ganze im Auge hat, wird die Legimitation der Wählerinnen und Wähler bekommen, Erfolg zu haben. Wer sich nur an einzelnen taktischen Wahlkampfspielchen versucht, der wird keinen Erfolg haben. So war es, und so wird es sein. Wir jedenfalls werben dafür. Sie
dürfen keine Legitimation haben, für die Wählerinnen und Wähler zu sprechen. Sie können nicht regieren, Sie werden auch nicht regieren; wir werden auch in Zukunft die Chance dazu haben. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Danke schön, Herr Staatsminister. Damit ist die Beratung beendet. Aber nach § 112 der Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Güller zu einer persönlichen Erklärung gemeldet. Herr Kollege Güller, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatsminister hat im Zusammenhang mit meinem Namen von einer Schande für das Parlament gesprochen.
(Zurufe von der SPD: Pfui! - Markus Rinders- pacher (SPD): Schmutzeleien! Charakterschwach, wie Herr Seehofer bereits festgestellt hat! - Volkmar Halbleib (SPD): Er soll sich entschuldigen!)
Er hat damit wohl Bezug auf meinen Zwischenruf genommen, dass seine Äußerungen hinsichtlich der Möglichkeit des Kaufs der GBW durch den Freistaat Bayern eine Lüge waren. Dies ist allerdings eine Tatsachenfeststellung.
Diese Feststellung basiert auf der dpa-Meldung vom 30. Januar 2012: "Die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft", sagte Söder in München. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie es in Ihrer Bibel lesen möchten: Der "Bayernkurier" schreibt im März 2012: Finanzminister Söder schließt einen Erwerb durch das Land wegen EU-Auflagen aus. Die SPD muss wissen – und sie weiß das auch –, dass die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft. Beide Äußerungen zeigen, dass meine Äußerungen, Herr Söder, der Wahrheit entsprechen.
Deswegen weise ich die Bemerkung, das sei eine Schande für dieses Parlament, zurück. Wenn etwas eine Schande ist, dann sind es die Äußerungen von Staatsminister Dr. Spaenle, der bewusst verschweigt, dass der CSU-Oberbürgermeister von Erlangen verhindert hat, dass ein höheres Gebot abgegeben worden ist.
(Maria Noichl (SPD): Der Minister ist eine Schande! - Alexander König (CSU): Ist im Münchner Stadtrat abgestimmt worden, ja oder nein?)
Wenn es eine Schande ist, dann deshalb, weil Staatssekretär Pschierer dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages zum Thema Landesstiftung nicht einmal Bericht erstattet hat. Stattdessen müssen die Kolleginnen und Kollegen zunächst dpa-Meldungen lesen. Das ist eine Schande, aber nicht meine wahren Äußerungen zu Ihnen, Herr Kollege Söder.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe aufgeführt. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an die jeweils zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Die Gesetzentwürfe werden damit diesen Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drs. 16/16144) - Erste Lesung
Hierzu ist zwischenzeitlich ebenfalls auf eine Aussprache verzichtet worden. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Gegenstimmen sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer eins, über die ohne Aussprache einzeln abgestimmt werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.
Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 4 auf. Offen ist hier noch die Nummer eins der Anlage zur Tagesordnung.
Antrag der Abgeordneten Sabine Dittmar, Kathrin Sonnenholzner, Ludwig Wörner u. a. (SPD) Initiierung einer Gesetzesinitiative zum Schutz von Hinweisgebern "Whistleblowern" auf Bundesebene (Drs. 16/13471)
Wir kommen zur Abstimmung. Während der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit die Ablehnung des Antrags empfiehlt, schlägt der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit eine Neufassung vor. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/16218.
Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses dem Antrag in der vom mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorgeschlagenen Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Gegenstimmen? – Auch keine.
Der vorgeschlagenen Neufassung ist damit einstimmig zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Wir werden jetzt in die Mittagspause eintreten. Diese dauert bis 14.00 Uhr. Anschließend beginnen wir mit den Dringlichkeitsanträgen. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Konzept für Wahlmöglichkeit G 8/G 9 (Drs. 16/16316)