Protokoll der Sitzung vom 17.02.2009

(Beifall bei den GRÜNEN)

Neurobiologen und Entwicklungspsychologen sagen übereinstimmend, dass im Alter von neun bis elf Jahren keine Prognosen über spätere Lern- und Schulleistungen abgegeben werden können, sondern dass allenfalls im Moment ein bestimmter Entwicklungsstand abgefragt und diagnostiziert werden kann. Menschen, ob nun Landtagsabgeordnete oder Kinder, sind unterschiedlich, sie entwickeln sich unterschiedlich. Mit der Diagnose in der vierten Klasse wird in erster Linie der soziale Hintergrund abgefragt; der ist entscheidend. Deshalb ist der Übertritt nach der 4. Klasse eine der Hauptursachen für die soziale Ungerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Gerade Migrantinnen und Migranten leiden unter dieser Situation ganz besonders,

weil sie zu wenig Zeit des gemeinsamen Lernens und der Förderung haben; das wissen Sie.

Wir sind uns im Landtag mit den meisten Parteien darin einig, dass wir ein längeres gemeinsames Lernen brauchen. Auch die FDP hat diese Meinung vertreten. In den Koalitionsverhandlungen konnte sie sich nicht durchsetzen. Es kam ein Kompromiss von zwei Partnern heraus, von denen der eine nicht kann und der andere nicht will. Jetzt kommt dieses Übertrittsverfahren auf den Weg.

Meine erste Frage lautet: Warum haben Sie nicht den Mut, das längere gemeinsame Lernen, das weltweit üblich ist, durchzusetzen und auch in Bayern endlich einzuführen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine zweite Frage lautet: Was erwarten Sie tatsächlich von diesen Veränderungen des Übertrittsverfahrens? Führt das längere beleitende Lernen eventuell dazu, dass der Druck nicht weniger wird, sondern dass er auch noch in der fünften Klasse fortgesetzt wird? Überhaupt, was ist die Gelenkklasse denn für ein Gebilde?

(Zuruf von den GRÜNEN: Die hat Arthrose!)

Hat diese Gelenkklasse vielleicht jetzt schon Arthrose?

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Ist die 5. Klasse eine Bewährungsprobe? Wer sich da nicht bewährt, muss wieder zurück. Das führt also mehr zur Durchlässigkeit nach unten. Wenn die fünfte Klasse als Gelenkklasse wirklich den Übertritt ermöglichen soll, heißt das, dass die Lehrpläne in den 4. und 5. Klassen der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien aneinander angeglichen werden? Was bringen diese möglicherweise marginalen Veränderungen in den Notendurchschnitten für ein Mehr an Leistungsgerechtigkeit und an Bildungsgerechtigkeit beim Übertritt an die weiterführenden Schulen? Teilen Sie meine Auffassung, dass dieses geplante Übertrittsverfahren eine Verschlimmbesserung der jetzigen Situation ist?

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere Folgendes:

Iglu und ähnliche Untersuchungen bescheinigen der Grundschule zwar ausgezeichnete Arbeit. Gleichzeitig nehmen die pädagogischen und sozialen Probleme aber zu. Deshalb müssen wir die

Probleme sachlich analysieren und Reformschritte im Interesse unserer Kinder einleiten. Die Grundschule legt die Grundlage für die gesamte Lernbiografie des Einzelnen.

Ich habe soeben ganz bewusst aus dem Grundsatzpapier des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes zur Positionierung der Grundschule zitiert.

(Zuruf des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))

Ich danke dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband für dieses klare Bekenntnis zu einer erfolgreichen Schulart.

(Beifall bei der CSU)

Wir sind uns sicher nicht einig bei der Konsequenz, die der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband zieht. Das ist für mich auch keine bildungspolitische Glaubensfrage; das sage ich Ihnen sehr deutlich. Es gilt, nüchtern zu analysieren, wo Vor- und Nachteile liegen. Ich könnte Ihnen jetzt auch eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Studien und einschlägigen demoskopischen Aussagen benennen, etwa eine Umfrage des Deutschen Philologenverbandes vom Dezember 2007, wonach zwei Drittel der Befragten eine Ausweitung der Grundschulzeit bundesweit, inklusive der ostdeutschen Bundesländer, ablehnen. Ich möchte das jetzt nur auszugsweise wiedergeben. So schreibt der Philologenverband Baden-Württemberg:

Die Untersuchungen der Professoren Kurt Heller, München, und Peter Röder, Berlin, sind sehr eindeutig. Sie stellen fest, dass die sechsjährige Grundschule oder integrative Orientierungsstufen gar nichts bringen - weder kognitiv noch sozial.

Ich könnte meinen Vortrag noch um die Bewertung der Grundschule in Bayern in der Iglu-Studie erweitern, wo wir eigenartigerweise feststellen können, dass die Länder - Bayern vorn - mit einer vierjährigen Grundschulzeit an der Spitze liegen und die beiden Länder mit einer langen oder längeren gemeinsamen Schulzeit äußerst schlecht abschneiden. Berlin hält den absoluten Negativrekord. Dahinter folgt Brandenburg.

Wir wollen da nicht richten. Es geht darum, zum richtigen Zeitpunkt eine erste Schullaufbahnwahl zu gestalten. Bei Durchsicht der wissenschaftlichen Erhebungen lassen sich deutliche Anzeichen dafür ausmachen, dass wir am Ende der 4. Klasse, etwa am Ende des zehnten Lebensjahres, an einem Scheidepunkt angelangt sind, wo die Schullaufbahnwahl und die Möglichkeit, in unterschiedlichen differenzierten Schulangeboten junge Menschen gemäß ihren Begabungen zu fordern und zu fördern, aus unserer Sicht einen Vorteil

gegenüber einer längeren gemeinsamen Schulzeit bieten; das ist die Grundentscheidung in Bayern.

Die Frage des Übertritts gewinnt in einem differenzierten Bildungssystem zentrale Bedeutung. Das ist die andere Seite der Medaille, wenn man ein nach Qualität differenziertes Bildungssystem grundsätzlich für die richtige Antwort hält. Deshalb ist die Notwendigkeit der Fortentwicklung des Übertrittsverfahrens die tiefe gemeinsame Grundüberzeugung der Koalitionsfraktionen. Uns geht es in der Tat darum, die subjektiv als Druck empfundene Situation, dass am Ende der 4. Klasse scheinbar nur einmal eine Schullaufbahnwahl ermöglicht wird, was angesichts der Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems nicht richtig ist, aufzugreifen. Wir wollen die Situation vieler Familien und Eltern in diesem Lande ernst nehmen. Deshalb bin ich dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband dafür dankbar, dass er diese Debatte angestoßen hat und den Blick auf die Grundschule lenkt, auf ihre besondere Verantwortung und ihre Leistungsstärke, wie sie die Iglu-Studie ausgewiesen hat.

Unsere Grundphilosophie ist es, dieses Ereignis, das von vielen subjektiv als Punktereignis empfunden wird, auf das alles zustrebt, in eine begleitete Übertrittsphase unter Beibehaltung aus unserer Sicht bewährter Kriterien und Instrumente fortzuentwickeln. An einer ganz entscheidenden Stelle des Übertrittsverfahrens wollen wir es um ein Instrumentarium ergänzen, dass wir nämlich den Elternwillen zusätzlich Eigenverantwortung ausüben lassen, dem wir entsprechende Entscheidungen übertragen wollen. Wir wollen, dass in der 4. Klasse der Grundschule, in der es künftig eine veränderte und intensivierte Beratung gibt, allen Kindern, die eine entsprechende Übertrittsnote erreicht haben, ohne Antrag ein neues Übertrittszeugnis ausgereicht wird. Allein diese Maßnahme wird mehreren Tausend Kindern eine zusätzliche Übertrittsmöglichkeit eröffnen. Wir wollen mit einer stärkeren Strukturierung von prüfungsfreien und Prüfungszeiten in der vierten Klasse den Druck nehmen. Wir wollen mit einer intensiven Beratungstätigkeit und dem Übertrittszeugnis, das heuer zum ersten Mal ausgereicht wird, in das Übertrittsverfahren eintreten. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine solche Übertrittsempfehlung - ein Mobile mit vier Parametern, die wir neu justieren und mit einem wichtigen Element ergänzen wollen, nämlich der Mitwirkung des Elternwillens mit einem Notendurchschnitt, der auf die Anforderungen einer weiterführenden Schulart mit hoher Prognosesicherheit Antwort gibt, weil unterschiedliche Schularten unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten bedeuten und unterschiedliche Theorieanforderungen mit sich bringen - ein wichtiger Entscheidungsparameter für den Erfolg eines Kindes in einer bestimmten Schullaufbahn ist. Das ist das Kernziel.

Falls diese beiden Instrumente, die die Grundschule zur Verfügung stellt, nicht ausreichen, um eine Schullaufbahn, wie sie die Familie anstrebt, zu erreichen, nimmt - das dritte Moment - die aufnehmende Schule das Kind an und entgegen. Es ist eine neue Grundphilosophie, die beiden Schularten stärker zu verzahnen und das Kind treuhänderisch in die andere Schulart zu geben. Eine große Zahl von Grundschullehrerinnen und -lehrern werden an den aufnehmenden Schulen das Probeunterrichtsverfahren begleiten, was die Kompetenz der Grundschule an der aufnehmenden Schule deutlich verstärkt. Das soll weiter ausgebaut werden.

Der Probeunterricht, den die aufnehmende Schule durchführt, zeigt den Kindern und den Familien die neue Schulart, den Wechsel vom Klasslehrer- zum Fachlehrerprinzip, und hier werden die entscheidenden Noten vergeben, nämlich in den beiden Fächern Deutsch und Rechnen eine drei und eine vier et vice versa. Hier war das Instrumentarium normalerweise erschöpft, mit dem eine Familie die Schullaufbahnwahl ihrer Präferenz erreichen konnte.

Wenn drei Parameter über eine Schullaufbahn eine Aussage gemacht haben, wollen wir den Elternwillen im veränderten Bewusstsein der Wahrnehmung der Eltern- und Erziehungsverantwortung deutlich mehr unmittelbare Wirksamkeit und einen Notenkorridor eröffnen, der unterhalb der bisherigen notwendigen Noten drei und vier liegen wird. Aufgrund der pädagogischen Gesamtverantwortung sagen wir jedoch, dass jemand mit einer Fünf oder einer Sechs diesen Weg nicht eröffnet bekommen kann. Die Bildungspolitik muss hier ihre pädadogische Verantwortung wahrnehmen. Es soll aber ein Korridor eröffnet werden, in dem die Eltern eigenverantwortlich eine Schullaufbahn ihrer Wahl eröffnen können. Dieser Schritt wird mehreren Tausend Kindern in unserem Land eine Schullaufbahnwahl eröffnen, die die Eltern zu verantworten und im Gesamtblick zu entscheiden haben.

Die fünfte Klasse, die sogenannte Gelenkklasse, soll die Kinder verstärkt begleiten und fördern. Wir wollen in allen fünften Klassen aller Schularten zusätzliche Stunden zur Förderung bereitstellen. Wir haben mit den Intensivierungsstunden an den Gymnasien prinzipiell gute Erfahrungen gemacht und möchten sie für die anderen weiterführenden Schulen auch anbieten, um den jungen Menschen in der fünften Klasse, die unter Umständen Förderbedarf nötig haben, der in einem intensiven Beratungsprozess mit Eltern und der aufnehmenden Schulen festzustellen sein wird, den Weg in diese Schullaufbahn zu ermöglichen und möglicherweise das ist der Kern der "Gelenkklasse", einen leistungsbezogenen Aufstieg in eine andere, theoriestärkere Schulart zu ermöglichen. Das ist das Grundkonzept: stärkere Beratungstätigkeit, intensiver Dialog zwischen

Schule und Eltern, Stärkung des Elternwillens im konkreten Übertrittsverfahren und intensive zusätzliche Förderung. Das wird Lehrerstellen und zusätzliche Stunden an den weiterführenden Schulen erfordern.

Wir wollen den Prozess so gestalten, dass die Familien sich nicht allein gelassen fühlen. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass an den institutionellen Brüchen einer Schullaufbahn der Staat zusätzliche pädagogische Verantwortung als "pädagogischer Schulweghelfer" übernehmen muss. Insofern glaube ich, Ihre Fragen dahingehend beantworten zu können, dass nach vierjähriger Grundschulzeit und sorgfältiger Abwägung, denen Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt sind, als verantwortbare Möglichkeit in einem differenzierten und durchlässigen System eine erste Schullaufbahn verantworten zu können, weil wir bei der Güterabwägung früher und stärker profilbezogen in den weiterführenden Schularten fördern können.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Frage von Herrn Gehring? - Bitte schön, Herr Gehring.

Herr Minister, Sie haben Worte wie "Hilfe", "Begleitung" und "Unterstützung" verwendet. Das klingt wie aus einem therapeutischen Wortschatz, als ob Sie einen Bruch in einem Bildungssystem medizinisch etwas verbessern, nicht aber die Situation wirklich verbessern wollten.

Sie sprechen davon, mit dem Zwischenzeugnis mehr Kindern den Übertritt ermöglichen zu wollen. Ist Ihre Prognose, dass in Zukunft mehr Kinder in die Realschule und das Gymnasium übertreten werden? Werden die Übertrittsquoten gesteigert?

Es wären noch viele Fragen zur "Gelenkklasse" zu stellen. Eine Frage ist zum Beispiel, ob diese "Gelenkklasse" eigentlich nichts anderes ist als das, was wir schon heute von einer fünften Klasse erwarten, nämlich dass sie die Kinder abholt, begleitet und unterstützt. Wo ist der qualitative Unterschied?

Die weitere Frage ist: Wird die "Gelenkklasse" zur abgebenden Klasse? Werden Kinder, die es an der Realschule und dem Gymnasium nicht geschafft haben, wieder auf die anderen Schularten abgeschult? Gibt es wieder mehr Durchlässigkeit nach unten?

Die letzte Frage heißt: Findet die Angleichung der Lehrpläne statt? Wird es problemlos möglich sein, von der Realschule auf das Gymnasium zu wechseln, was wegen des G8 unmöglich gemacht worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, bitte.

Ob eine wirkliche Steigerung der Übertrittsquote stattfinden wird, kann ich nicht prognostizieren. Ich kann Ihnen nur zwei Dinge vorhersagen, die ich bereits angesprochen habe. Da kein Antrag gestellt werden muss - eine Entscheidung meines Vorgängers Siegfried Schneider -, sondern jeder, der die Notendurchschnittsgrenzen von 2,33 und 2,66 erreicht, ein solches Zeugnis obligatorisch bekommt, werden einige Tausend Kinder mehr befugt sein, eine Schullaufbahnwahl ihres Leistungsvermögens zu vollziehen. Ob sie das tun werden, kann man nicht prognostizieren.

Die zweite Frage war, inwieweit dies mit einem geänderten Übertrittsverfahren möglich ist. Die erhobenen Zahlen müssen noch ausgewertet und bewertet werden. Wie viele Kinder bis zu einem gewissen Notendurchschnitt möglicherweise in eine andere Schullaufbahn eintreten können, muss ermittelt werden. Wer davon Gebrauch macht, kann ich nicht vorhersagen.

Zur Gelenkklasse und der heutigen fünften Klasse: Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl unserer Schulen engagierte Pädagoginnen und Pädagogen hat, die diese Aufgabe, Kinder in der weiterführenden Schulart zu empfangen und entgegenzunehmen, verantwortungsvoll ausführen. Wir wollen - das habe ich deutlich unterstrichen - mit dem weiteren Ausbau der Präsenz von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern im Verfahren des Probeunterrichts, dass an allen Schulen eine Lehrkraft diese Phase wahrnehmen kann - ob es an den privaten Schulen fakultativ möglich sein wird, muss noch verhandelt werden.

Der institutionelle Bruch in einer Bildungsbiographie ist nichts Medizinisches. Jemand, der in Bayern die vierte Klasse erfolgreich durchlaufen hat, verlässt in der Regel die Grundschule und geht in eine weiterführende Schule. Das ist der sogenannte institutionelle Bruch in einer Bildungsbiographie. Genauso ist es vom Abitur zum Studium oder zur beruflichen Bildung. Diese Brüche zu überwinden ist Kernauftrag der Bildungspolitik. Der Staat muss politische Verantwortung übernehmen. Die institutionelle Begleitung besteht darin, dass in den fünften Klassen aller Schularten mit Intensivierungsstunden und den Erfahrungen damit zusätzliche Elemente zur Förderung zur Verfügung stehen, was letztendlich Zeit bedeutet. Ich möchte mithelfen, den Bruch institutionell zu überwinden.

Früher wurde jemand, der die Probezeit nicht bestanden hat, zur Hälfte des Schuljahres relegiert.

(Eva Gottstein (FW): Falsch, Probezeit gibt es nicht mehr!)

- Ich habe auch gesagt: früher.

Wenn jemand heute die fünfte Klasse nicht besteht, wird er diese Klasse wiederholen können oder eine andere Schullaufbahn einschlagen müssen. Unter "pädagogischem Schulweghelfer" verstehe ich, jemanden auf dem Weg zusätzlich zu begleiten und zu vermitteln, dass es nicht reicht, wenn die Fördermaßnahmen nicht gegriffen haben. Wenn jemand in der Lage ist, in eine Schulart zu wechseln, die mit mehr Theorie angereichert ist, wollen wir auch dort hilfreich zur Seite stehen.

Zur Frage der Angleichung der Lehrpläne. Was die Lehrplanarbeit angeht, stehen wir insgesamt vor einem doch bedeutenden Unternehmen. Wir wollen auch aufgrund der Erkenntnisse des Gutachtens des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - IQB - über den Gymnasiallehrplan in Bayern noch im Mai dieses Jahres einen Lehrplanbeirat einberufen, der sich mit der grundsätzlichen Ausrichtung und Orientierung der Lehrplanarbeit in Bayern befasst. Das hat vor allem mit der Absicht zu tun, Kompetenzorientierung und andere Anregungen aus dem Gutachten des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen nicht nur für das Gymnasium, sondern für die Lehrpläne aller Schularten stärker zur Geltung zu bringen. Auch die weitere Verzahnung der Lehrpläne der einzelnen Schularten kann und wird in diesem Prozess miteingebracht. Aufgabe entsprechender Fördermaßnahmen und "Schulweghelfermaßnahmen" wird es sein, diesen Übergang, der heute individuell möglich ist, durch den Staat zu begleiten.