Protokoll der Sitzung vom 17.02.2009

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich weiß nicht, ob alle den Bericht des Obersten Rechnungshofes über die Verwendung der IZBB-Mittel gelesen haben. Deswegen gestatte ich mir, daraus einige Formulierungen, Herr Ministerpräsident, zu zitieren.

Zum Beispiel: "Das IZBB wurde ohne Bedarfsprognose und fachliche Zielvorgaben umgesetzt."

Zum Beispiel: "Haushaltsrechtliche Vorschriften wurden missachtet".

Zum Beispiel: "Die Bewilligungen verstoßen gegen zwingend haushaltsrechtliche Bestimmungen."

Zum Beispiel: "Das Ministerium stellte keine strategischen Überlegungen an."

Zum Beispiel: "Eine Erfolgskontrolle fand nicht statt." Und so weiter und so fort.

Wissen Sie was: Wenn in der Wirtschaft oder in einem sonstigen Betrieb der Geschäftsführer oder Vorsitzende eine solche Beurteilung über sich ergehen lassen müsste, hätte man ihn rausgeschmissen. Ehrlich, den hätte man rausgeschmissen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der gesamten verantwortlichen politischen Ebene. Es wurde gegen zwingende haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen, steht da drin. Ich finde, das verdient, hier noch einmal besprochen zu werden.

Ich darf erinnern: Sie haben das achtjährige Gymnasium eingeführt, Kolleginnen und Kollegen, und wären eigentlich für seine Bezahlung zuständig gewesen. Da kam da IZBB-Programm der Bundesregierung recht. Jeder zweite Euro dieses Programms wurde in die Finanzierung des achtjährigen Gymnasiums gesteckt.

Sie haben Ihre eigene Zahlungsverpflichtung aufgrund der Konnexitätsvorschriften auf die IZBB-Initiative abgewälzt. Ich finde, das ist bemerkenswert. Das ist auch einer der Kritikpunkte aus diesem Bericht.

Als wir das im Ausschuss besprochen haben, hat der Vertreter des Ministeriums zugegeben: Es gab keine Bedarfsprognose. - Auch das muss man sich einmal vorstellen: Man verwendet einfach 500 Millionen ohne Bedarfsprognose. Darf ich mal fragen, ob diese Bedarfsprognose zum Ausbau der Ganztagsschulen jetzt vorliegt? Herr Staatssekretär, ich hatte Sie beim letzten Mal schon gefragt: Gibt es eine Bedarfsprognose? Sie verwenden ja jetzt wieder Geld zum Ausbau der Ganztagsschule. Haben Sie denn jetzt die Bedarfsprognose für die Ganztagsschulen? - Ich befürchte, Sie haben sie immer noch nicht. Insofern ist hier nicht nur der Hinweis, dass man einen Bedarf feststellen muss, wenn man so viel Geld ausgibt, missachtet worden; daneben steht noch einiges andere an Kritik in diesem Bericht.

Ich will der Verwaltung hier insgesamt keine Fehler unterstellen. Es stimmt wohl: Man hat hier unter einem großen Zeitdruck handeln müssen, das ist völlig klar. Klar ist aber auch, dass die politisch verantwortliche Ebene völlig versagt hat. Da darf ich, sehr geehrter Herr Staatsminister Schneider - Sie waren ja dafür zuständig -, schon mal meinen herzlichen Glückwunsch aussprechen. Sie sind ja für diese Geschichte verantwortlich gewesen und trotzdem in die Staatskanzlei befördert worden. Herzlichen Glückwunsch! Ich möchte gerne mal wissen, wie Sie das angestellt haben.

(Beifall bei der SPD)

Einen bemerkenswerten Punkt möchte ich noch darstellen: Herr Eisenreich, mein Kollege aus dem Bildungsausschuss, hat, als wir im Ausschuss darüber beraten haben, bemängelt, dass die Pauschalen und undifferenzierten Aussagen des Obersten Rechnungshofes selbst undifferenziert seien. Der Rechnungshof sollte sich einer Qualitätskontrolle unterziehen. - Das kommt mir so vor wie in der Antike: Da hat man den Überbringer schlechter Nachrichten geköpft. Das ist die gleiche Strategie. Hier wird überhaupt nicht die Kritik des Obersten Rechnungshofs reflektiert. Wenn er sagt, hier ist was falsch gelaufen, hat er halt einfach nicht recht. Fertig. Ansonsten passiert hier überhaupt nichts. Ich finde, das ist schon eine bemerkenswerte Geschichte, wie hier 500 Millionen verwendet wurden. Der Oberste Rechnungshof berichtet, dass hier wirklich haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet wurden, dass keine Bedarfsprognose erstellt wurde, dass keine Bedarfskontrolle, keine Zielkontrolle, keine Erfolgskontrolle gemacht wurde. Ich finde, das sollte dieses Haus zur Kenntnis nehmen. Ich meine, dass das auch so

nicht mehr akzeptiert werden kann, auch nicht bei der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, vielen Dank: Nächste Wortmeldung, Kollege Taubeneder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass der Antrag der SPD auf einen Bericht der Staatsregierung zu den Feststellungen des Obersten Rechnungshofes bezüglich des IZBB-Programms im Bildungsausschuss am 5. Februar bereits erledigt worden ist, Herr Pfaffmann. Nach eingehender Beratung wurde der Antrag der SPD aufgrund des Berichts der Staatsregierung einstimmig für erledigt erklärt.

Ungeachtet dieser Tatsache wurde die Behandlung jetzt im Plenum wieder beantragt. Das steht Ihnen sicher zu, ist aber schwer nachvollziehbar. Für mich stellt sich zudem die Frage, was Sie mit diesem Antrag eigentlich erreichen wollen. Lesen können unsere Kolleginnen und Kollegen ja eigentlich; sie brauchen ja nur das Protokoll zu lesen.

(Harald Güller (SPD): Dass das Gleiche nicht wieder beim Konjunkturpaket II passiert, das wollen wir erreichen!)

Die Staatsregierung hat nämlich am 5. Februar im Bildungsausschuss umfangreich berichtet. Die Feststellungen des Obersten Rechnungshofes wurden mit entsprechender Begründung zurückgewiesen. Das Ziel des Programms, eine moderne Infrastruktur im Ganztagsschulbereich zu unterstützen und den Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen zu geben, wurde mit der Förderung von 860 Maßnahmen im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und mit 310 Maßnahmen im Bereich des Sozialministeriums zweifelsfrei erreicht.

Lassen Sie mich noch ein paar Punkte zu den Feststellungen des Obersten Rechnungshofes herausgreifen, zunächst zur Mittelerschöpfung: Bis zum Jahr 2006 konnten alle förderfähigen Maßnahmen geprüft und auch gefördert werden. Ab dem Jahr 2006 ist es aufgrund geringer werdender Mittel notwendig geworden, Einschränkungen vorzunehmen. Die Mittel mussten kontingentiert werden. Es ist keine besondere Erkenntnis und wohl auch keine Weisheit, dass ein zeitlich und finanziell begrenztes Investitionsprogramm wie das IZBB zu einem bestimmten Zeitpunkt erschöpft ist. Die Staatsregierung hat aber, wie es ihr eigen ist, umsichtig und schnell gehandelt. Sie hat ein Sonderprogramm "FAG plus" aufgelegt. Bisher flossen 26 Millionen aus diesen Landesmitteln, mit denen diejenigen Maßnah

menträger unterstützt werden, die aus dem IZBB nicht mehr berücksichtigt werden konnten.

Ein zweiter Vorwurf des Obersten Rechnungshofes lautet, es hätte keine Zielvorgaben gegeben. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Staatsregierung Förderbekanntmachungen herausgegeben und die Fördergrundsätze nach baufachlichen, pädagogischen und förderrechtlichen Kriterien aufgestellt hat. Dazu wurde ein Team von Koordinatoren eingesetzt, um eine möglichst einheitliche Beratung zu garantieren, was auch gelungen ist.

Nun zur Verteilung. Die regionale Verteilung der Fördermittel auf die Regierungsbezirke entspricht in etwa dem Verhältnis der Schülerzahlen. So entfielen von den IZBB-Mitteln 34 % auf Oberbayern, 14 % auf Schwaben, 11 % auf Unterfranken, 11 % auf Mittelfranken, 10 % auf Oberfranken, 9 % auf die Oberpfalz und 11 % auf Niederbayern.

Des weiteren wurde die Verteilung nach den Schularten kritisiert. Das Ziel des Programms waren aber die Schaffung moderner Gesamtheitsstrukturen und ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen. Die Schwerpunktsetzung fällt daher in die Zuständigkeit der Länder. Das ist eindeutig festgestellt worden. Bei der Verteilung der Mittel entfielen auf die Gymnasien 48 %. Das ist sicherlich auch durch den erhöhten Investitionsbedarf infolge der Einführung des G 8 bedingt. 35 % entfielen auf die Volksschulen, 4 % auf die Förderschulen und 13 % auf die Realschulen. Der in der Tat hohe Anteil der Gymnasien entspricht der faktischen Antragslage. Förderanträge anderer Schularten wurden bis zum Jahr 2006 jedoch nicht abgelehnt. Die Einbeziehung der Gymnasien in das IZBB-Programm war mit dem Bund abgestimmt. Im Übrigen ist das vom Obersten Rechnungshof auch nicht kritisiert worden. Das achtjährige Gymnasium stellt im Normalfall zwar keine klassische Ganztagsschule dar. Es erfüllt aber die Kriterien für eine Ganztagsschule, wie sie von der Kultusministerkonferenz 2003 beschlossen wurden. Das Kabinett hat dementsprechend beschlossen, die Mittel verstärkt für die Gymnasien einzusetzen, was es auch durfte.

Abschließend möchte ich feststellen, dass die Ausführung des IZBB-Programms trotz des enormen Zeitdrucks als sehr gelungen angesehen werden kann. Der enorme Zeitdruck hat zu kleinen Verstößen geführt. Das wollen wir gar nicht herunterspielen. Die Koordinatoren vor Ort haben aber eine sehr gute Arbeit geleistet. Die Regierungen wickeln jetzt die Maßnahmen ab und prüfen die Verwendungsnachweise. Momentan sind noch Mittel in Höhe von 95 Millionen vorhanden. Bis Ende 2009 müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein. Ich kann beim besten Willen keine schwer

wiegenden Fehler der Staatsregierung erkennen. Mit den Mitteln aus dem IZBB-Programm ist in Bayern der Einstieg zum Ausbau eines modernen bedarfsgerechten Ganztagsbetreuungsangebots bestens gelungen. Der Ausbau der Ganztagsschulen wird zügig fortgesetzt.

(Beifall bei der CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Felbinger von den Freien Wählern.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es schade, dass Ministerpräsident Seehofer nicht mehr anwesend ist. Er hätte jetzt gleich ein gutes Beispiel dafür bekommen, wie in der Vergangenheit mit Staatsgeldern umgegangen worden ist. Ich kann dem Kollegen Pfaffmann nur beipflichten, dass es der Antrag der SPD auf jeden Fall verdient, heute hier noch einmal behandelt zu werden.

In der Schule hätte man diesem Bericht die Note sechs gegeben. Der Bericht stellt eine glatte Ohrfeige für das Kultusministerium dar. Ohne Bedarfsprognose, ohne Zielvorgaben und ohne Konzept wurde dieses Programm ausgeführt. Das ist eine bittere Erkenntnis. Der Oberste Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass das Kultusministerium seiner Steuerungs- und Koordinierungsfunktion nicht gerecht geworden ist. Es wurden keine strategischen Überlegungen für den Einsatz der Fördermittel angestellt. Man überließ die Verteilung dem Antragsverhalten der Maßnahmenträger. Die Verteilung erfolgte also nach dem sogenannten Windhundprinzip. Anders kann man es auch nicht beurteilen, wenn man die regionale Verteilung der Mittel bewertet. Dabei muss ich Herrn Taubeneder in einem gewissen Maße widersprechen. Die Mittel des IZBB waren für die Errichtung von Ganztagsschulen gedacht. Ich habe es recherchiert: Von den 860 Maßnahmen waren ganze 19 gebundene Ganztagsangebote. Von diesen 19 gebundenen Ganztagsangeboten wurden interessanterweise 18 in Oberbayern und lediglich eine im restlichen Freistaat gefördert.

Herr Taubenender sagte vorhin, es sei eine Bedarfserhebung angestellt worden. Dem muss ich auch widersprechen, denn der Vertreter des Kultusministeriums hat im Ausschuss ausdrücklich erklärt, dass eine kurzfristige Bedarfserhebung wenig zielführend gewesen wäre, weil dabei nur völlig unvorbereitet Maßnahmen genannt worden wären. Ich frage Sie: Was ist denn dann gefördert worden, wenn es keine nach dem Windhundprinzip geförderten unvorbereiteten Maßnahmen waren?

Wir haben noch gar nicht über die Konzepte gesprochen, die dieser Aktion zugrunde gelegen haben. Meine Kollegin Eva Gottstein hat im Ausschuss gesagt, Papier sei geduldig. Das kann ich nur wiederholen. Ich bezweifle sehr, dass die Mittel wirklich konzeptgebunden verwendet worden sind. Das müsste man noch einmal überprüfen. Dazu werden wir auch noch einen Antrag stellen.

Was möchte die Opposition erreichen? Sie möchte vor allem erreichen, dass wir beim Konjunkturprogramm II nicht Ähnliches erleben. Wir wollen eine faire Beurteilung aller Maßnahmen. Wir wollen ein Konzept, nach dem die Maßnahmen zu fördern sind und kein konzeptloses Ausgeben von Fördermitteln.

Bei den meisten der geförderten Maßnahmen handelt es sich lediglich um eine Mittagsbetreuung. Das ist aber für uns kein Konzept. Ich hoffe nur, dass die Konzepte der Staatsregierung bzw. des Kultusministeriums für das Bildungswesen besser sind als dieses Konzept.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Tolle.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Herrn Kollegen Taubenender. Sie haben behauptet, 2006 wären alle Anträge ausbezahlt worden. Ich habe eine Anfrage gestellt. Im Oktober 2006 wurden Anträge mit einem Volumen von 33 Millionen Euro nicht ausbezahlt.

Herr Kollege Eisenreich, Sie hatten eine Qualitätskontrolle für den ORH gefordert. Deshalb frage ich Sie: Wie wäre es mit einem Qualitätsmanagement für das Kultusministerium?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Im ORH-Bericht wurde gesagt, das Kultusministerium sei seiner Steuerungs- und Koordinierungsfunktion nicht gerecht geworden. Es stelle keine strategischen Überlegungen an. Die Kolleginnen und Kollegen, die dabei waren, kennen den Bericht. Gewundert haben mich diese Aussagen nicht, denn es gab keine Strategie. In der letzten Legislaturperiode gab es im Kultusministerium nie eine Strategie. Deswegen verwundern mich diese Äußerungen nicht.

Eine Strategie gab es schon. Sie lautete zum Anfang: Wir nehmen das Geld nicht, weil wir in Bayern ohne Ganztagsschule auskommen werden. Dann kam der Einfall des Herrn Stoiber, der sich anscheinend über Nacht das G 8 ausgedacht hat. Das G 8 hat Sie dann

auf die Idee gebracht, das Geld aus den IZBB-Mitteln doch anzunehmen, weil Sie damit Ihre Verpflichtungen nach dem Konnexitätsprinzip erfüllen konnten. Jeder zweite Euro ist dort hineingeflossen. Ich sage Ihnen, was man damals bei dem Workshop auf dem Flughafen zum G 8 gesagt hat: Das G 8 sei zwar von der Anlage her keine Ganztagsschule, doch regelten die Länder, welches Angebot ein Ganztagsangebot sei. Und hier gibt es in Bayern eine Hintertür. Es reicht, wenn die Schule ein paar einfache Nachmittagsangebote aufweist, um die Gelder aus dem Fonds zu erhalten.

Herr Kufner hat gesagt, dass das IZBB-Programm überraschend eingeführt wurde. Aus meiner Sicht wurde es nicht überraschend eingeführt, denn die Vorschrift ist auf den 1. Januar 2003 datiert. Das heißt, Sie hätten wissen müssen, dass es diese Mittel gibt. Überraschend war das deshalb, weil das G 8 überraschend kam. Der Fehler an der Sache liegt auch nicht bei den Mitarbeitern im Kultusministerium, sondern der Fehler liegt bei der politischen Führung. Herr Kufner hat das doch klar ausgedrückt. Der Fehler liegt an der politischen Führung, weil sie zunächst das Geld hochmütig verschmäht hat, um es dann, handstreichartig, zur Erfüllung von Konnexitätsverbindlichkeiten aus dem G 8 zu missbrauchen. Immerhin ist das G 8 zumindest der Dammbruch für Ihre Art der Ganztagsschule geworden.

Die Gymnasien haben alle Geld bekommen. Viele andere aber gingen leer aus. Das gilt für alle Grundschulen. Ich möchte hier einmal die Verteilung im Bund zum Besten geben. Im Bund haben die Grundschulen 51 % der Gelder bekommen, die Gymnasien 13 %, die Hauptschulen 11 % und die Förderschulen 8 %. Die damalige Präsidentin der Kultusministerkonferenz Frau Erdsiek-Rave hat zumindest einen Plan gehabt. Sie hat nämlich den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen bei den Haupt- und Grundschulen Priorität beigemessen, weil in den Grundschulen alle Kinder gleichermaßen von dem Angebot profitieren, und weil die Hauptschule unsere besondere Zuwendung braucht.

Jetzt komme ich zu denen, die leer ausgegangen sind, die dann ein sogenanntes Sonderprogramm bekommen haben. Hier zitiere ich den Städtetagspräsidenten, Herrn Schaidinger, der gesagt hat: Schon allein aus Gründen der Gerechtigkeit kann es nicht sein, dass die einen 90 % und die anderen nur 50 % Förderung erhalten. - Sie haben 30 Millionen Euro Förderung nachgeschoben. Der Städtetag stellt fest, dass diese 30 Millionen Euro eigentlich nichts Besonderes sind, denn nach dem Finanzausgleichsgesetz stehen den Kommunen 11,7 % des staatlichen Steueraufkommens zu. Wenn also, so wie damals, die Steuereinnahmen zunehmen, dann wächst der kommunale Steueranteil automatisch an. Mit anderen Worten: Die Kommunen haben die 30 Millionen Euro eigentlich selbst finanziert.

Die 30 Millionen Euro müssen nämlich zu den 11,7 % hinzugezählt werden.

Ganz generell gilt, und ich denke, das sollten wir für dieses Konjunkturprogramm lernen, dass wir in veränderten Zeiten und den daraus resultierenden Änderungen an den Schulen die Kostenverteilung zwischen Freistaat und Kommunen neu überdenken müssen. Das ist wieder eine strategische Aufgabe, die bereits gestern hätte angegangen werden müssen. Die Vereinbarungen, die Sie beim Bildungsgipfel getroffen haben, sind aus meiner Sicht zu kurz gesprungen.

Frau Kollegin