Simone Tolle

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(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich von einigen Äußerungen von Staatsministerin Haderthauer angesprochen gefühlt. Ich verweise, was die Vorgänge im Lager Würzburg betrifft, auf meine persönliche Erklärung im Rahmen unserer Aussprache. Ich möchte klipp und klar feststellen, dass nichts organisiert war. Ich war auch dabei. Es wurde von außen nichts gesteuert.
Meiner Ansicht nach entscheiden Flüchtlinge über ihre Dinge selbst. Deshalb verbietet es sich von vorneherein, etwas von außen zu steuern. Es war vielmehr so, dass sich Flüchtlinge auf dem Weg versammelt haben, weil sie wussten, dass Frau Haderthauer kommt und sie mit ihr sprechen wollten, um ihr ihre Anliegen vorzutragen. Es war mitnichten so, dass Frau Haderthauer und die Landtagspräsidentin am Wegfahren gehindert wurden. Die Frau Landtagspräsidentin wollte gar nicht wegfahren. Sie hat mit den Flüchtlingen geredet.
Die Leute standen auf dem Weg, und deshalb war ein Durchfahren für einige Minuten nicht möglich. Der Weg wurde dann freigemacht. Das war alles. Aus meiner Sicht handelte es sich um einen Vorgang, bei dem die Frau Landtagspräsidentin gezeigt hat, dass man es auch anders regeln kann. Ich habe mich geschämt, dass wir eine Sozialministerin haben, die diesen Namen nicht verdient.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße alle Journalisten, die mir jetzt online zusehen.
Ich möchte eingangs feststellen, dass auch die GRÜNEN stolz auf das Handwerk als einen Stützpfeiler
der Wirtschaft sind. Ich möchte nicht wiederholen, was meine Vorredner bereits dargelegt haben, schließe mich aber den Ausführungen an. Ich finde es gut, dass wir das duale System haben und möchte betonen, dass gerade bei der Energiewende das Handwerk eine wichtige Rolle spielt. Das Bessere ist aber immer der Feind des Guten und damit komme ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege Fahn, ich stimme nicht in Ihre unterschwellige Botschaft ein, die Ihr Antrag aussendet, was sich die EU da wieder ausgedacht habe. Da machen Sie es sich zu einfach.
Hintergrund ist Folgender: Die EU beurteilt jährlich die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Daraus leitet sie Empfehlungen ab. Im Übrigen war das Gesamturteil für Schwarz-Gelb verheerend. Das sei an dieser Stelle auch einmal gesagt. Ich singe nicht mit im Chor der EU-Skeptiker. Denn dieses Papier sagt nichts anderes aus, als in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Jahre 2005 zu finden ist. Da dessen Inhalt hier vermutlich nicht so geläufig ist, möchte ich daraus zitieren. Die Kritik, die Sie heute vorgebracht haben, könnten Sie dann nämlich auch dem Bundesverfassungsgericht entgegenhalten. Der erste Satz aus dem Urteil aus dem Jahre 2005, bei dem einer geklagt hatte, den die Handwerkskammer nicht zugelassen hatte, lautet:
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1961 verdeutlicht, dass von der Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, großzügig Gebrauch gemacht werden soll.
Es heißt dann weiter:
Es besteht zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des früher geltenden Rechts. Wegen der veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Situation ist zweifelhaft, ob die Regelung der alten Handwerksordnung in dem hier maßgeblichen Zeitraum noch verhältnismäßig war. Die wachsende Konkurrenz aus dem EU-Ausland lässt daran zweifeln, ob der große Befähigungsnachweis zur Sicherung der Qualität der in Deutschland angebotenen Handwerkerleistungen noch geeignet sein konnte.
Immer noch O-Ton Bundesverfassungsgericht:
Es stellt sich die Frage, ob der hohe zeitliche und finanzielle Aufwand, den die Meisterprüfung erfordert, zumutbar ist, wenn Handwerker aus dem EU-Ausland für ein selbstständiges Tätigwerden
in Deutschland lediglich eine mehrjährige Berufserfahrung mit herausgehobener beruflicher Verantwortung benötigen, nicht dagegen eine dem Meistertitel entsprechende Qualifikation. Auch soweit der Gesetzgeber das Ziel der Ausbildungssicherung verfolgt, bestehen Zweifel an der Erforderlichkeit des Meisterzwangs.
Nein!
Es ist Usus hier im Haus, dass man keine Zwischenfragen mehr zulässt. Deswegen können Sie am Ende etwas sagen.
Ich weiß.
Sehen Sie es mir nach, Frau Präsidentin.
Die Handwerksordnung benachteiligt im Grunde Inländer ohne Meistertitel.
Auch ich habe mich im Jahr 2003 intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Ein Beispiel: Ein Zimmerer, Mitarbeiter in einem großen Betrieb, hat mir damals gesagt, dass er den Betrieb gern übernehmen würde, aber keine Zeit habe, die Meisterprüfung zu machen. Er kam zu dem Schluss: Es ist gut, was RotGrün auf den Weg gebracht hat. - Ein weiteres Beispiel: Ein Maler, dessen Vater verstarb, hatte keine Zeit für die Meisterprüfung und musste einen Meister anstellen. - Es gibt ziemlich viele Fälle, die dazu Anlass geben, darüber nachzudenken, ob das, was die rot-grüne Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, nicht vielleicht sogar gut war.
Die Welt brach nicht zusammen, nachdem man Reglementierungen entfernt hatte. Zumindest bei uns sind Handwerker immer noch gut beschäftigt. Wir haben es ausgerechnet: Wenn wir die Energiewende in un
serem Landkreis durchführen wollen, brauchen wir viel mehr Handwerksbetriebe.
Wer das will, was Sie gerade gefordert haben, Herr Kollege, benachteiligt Inländer ohne Meistertitel, und wer etwas anderes will, stellt die Freizügigkeit in der Europäischen Union infrage. Das müssen wir hier klar festhalten.
Es ist gut, dass wir eine neue Debatte anstoßen können, aber nicht mit dem Ziel des Festhaltens am Status Quo. Deswegen gibt es von uns ein Nein zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER und eine Enthaltung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen.
Wir haben eigene Anträge zur Veränderung der dualen Ausbildung eingebracht und werden darüber auch im Bildungsausschuss beraten. In einem Punkt unterscheidet sich die Position unserer Fraktion klar von der bisherigen Regelung in der Handwerksordnung: Wir brauchen im dualen System eine Modularisierung. Das würde in vielerlei Hinsicht Nutzen bringen. Deswegen werden wir uns zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, nur wer sich ändert, bleibt sich treu. Das weiß vielleicht auch das Handwerk. Deshalb halte ich es nicht nur anlässlich dieser EU-Empfehlung, sondern auch angesichts der Verpflichtung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für legitim, über eine Veränderung der mittelalterlichen Handwerksordnung nachzudenken.
Zunächst einmal weise ich mit aller Entschiedenheit Ihre Bemerkung mit dem Schraubenschlüssel und der Kloschüssel zurück, auch weil ich sie als frauenfeindlich empfinde.
Das Gleiche hätten Sie zu einem Mann nicht gesagt. Im Übrigen geht es Sie überhaupt nichts an, welche handwerklichen Fähigkeiten ich habe, wie es auch mich nichts angeht, welche Sie haben; darum geht es hier nicht.
Ich knüpfe sehr gern an die Debatte an, die wir schon im Jahr 2003 geführt haben. Damals ging es nämlich darum, ob man den Meisterzwang abschaffen sollte oder nicht bzw. welche Vorteile und welche Nachteile das mit sich bringt.
Das Leben spricht doch eine deutliche Sprache: In Deutschland haben sich die Verhältnisse nicht geändert. Wir haben schon damals betont, dass der Meister ein Qualitätsmerkmal ist. Gerade Ihr Hinweis, dass immer mehr Menschen den Meister machen, obwohl sie vielleicht auch auf andere Art und Weise ihr Geld verdienen könnten, zeigt doch deutlich, dass die damalige Entscheidung richtig war. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das, was Herr Clement vorgeschlagen hat, seine Fortsetzung gefunden hätte.
Ich bin allerdings der Meinung, dass Ihr Antrag nicht auf diese Debatte abzielt. Sie können gern den Antrag stellen: Wir wollen zurück in das letzte Jahrtausend und stellen die alten Verhältnisse wieder her. – Das ist Ihnen unbenommen. Dann können wir über die Vor- und die Nachteile reden.
Aber auch die Parlamentarier im Bayerischen Landtag haben sich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu halten – ich habe daraus zitiert –, das sich übrigens in keiner Weise von den EU-Vorgaben unterscheidet. Ich warne immer davor, die Anträge mit einem platten Unterton zu formulieren, der den EuroSkeptikern in die Hände spielt. Ich bin für Europa.
Das alles könnte ein guter Aufschlag für die weitere Debatte sein. Ich mag es nicht, wenn man auf der Populismuswelle mitschwimmt; das bringt uns in der Sache nicht weiter.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich sagen, dass meine Fraktion für ihre Mitarbeiter die Freistellung für Bildungsmaßnahmen gesichert hat. Trotzdem ist unser Betrieb noch nicht untergegangen. Das sei als Erstes angemerkt.
Der zweite Punkt: Ich würde alle darum bitten, nicht von Bildungsurlaub zu sprechen, denn das klingt so, als läge man auf Mallorca und würde sich die rechte große Zehe bräunen lassen. "Bildungsfreistellung" heißt, dass ich vom Betrieb freigestellt werde, um mich weiterzuqualifizieren.
Frau Brendel-Fischer, Sie wollten ein paar praktische Beispiele hören. Erstens. Vor zwei Tagen habe ich mich mit einer Erzieherin unterhalten, 59 Jahre alt, die darum gebeten hatte, sich auf einem bestimmten Gebiet weiterqualifizieren zu können. Die Antwort lautete: Nein; dafür bist du viel zu alt. Zweites Beispiel:
Eine Krankenschwester, die sich ebenfalls fortbilden wollte. Die Stationsleitung sagt Nein, weil sie Angst hat, dass dann die Krankenschwester besser qualifiziert ist als sie. Solche Beispiele gibt es zuhauf. Man muss sich nur umhören. Ich denke, wir dürfen auch nicht negieren, dass es weiterbildungswillige Frauen und Männer gibt, denen man diese Möglichkeit verwehrt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für eine Volkswirtschaft, die vor allem vom Wissen lebt, ist gute Bildung fundamental. Eine Wissensgesellschaft hat in der modernen Zeit viele Säulen: die frühkindliche Bildung, die Schule, den Beruf und die berufliche und die allgemeine Weiterbildung. Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler hat einmal gesagt, Experten sagten, wo die vierte Säule, also die Weiterbildung sein müsste, gebe es bisher nicht mehr als dünne Stützbalken. Dabei hat Weiterbildung eine große Bedeutung in einer Gesellschaft, deren einziger Rohstoff das Wissen ist, die einem ständigen Innovationsdruck ausgesetzt ist und die aufgrund der demografischen Entwicklung dringend gut qualifizierte Fachkräfte braucht. Das heißt: Weiterbildung ist eine wichtige strategische Aufgabe, die wir nicht allein den Unternehmen überlassen dürfen.
Der Bildungsbericht der Bundesregierung ist sehr interessant und gibt sehr viele Informationen darüber, von wie vielen Dingen die Weiterbildung abhängt. Aus diesem Bildungsbericht geht hervor, dass Weiterbildung in den Unternehmen nicht so stark als Mittel der Personalentwicklung verankert ist, wie es die entsprechende Literatur vermuten lässt. Nach meinem Empfinden sieht überhaupt erst ein Drittel der weiterbildungsbereiten Unternehmen diese Weiterbildung als eine Maßnahme der Personalentwicklung an. Das bedeutet für mich: Wir können und müssen auch auf die Mitarbeiter vertrauen, die Experten in eigener Sache sind und recht gut wissen, welche Qualifizierung sie brauchen.
Nachdem in dreizehn anderen Bundesländern, in denen es diese Bildungsfreistellung gibt, die Welt nach deren Einführung nicht untergegangen ist und auch die Tarifautonomie noch besteht, steht es Bayern gut an, diesen Anspruch auch hier einzuführen. Vielleicht ist es aber wert, darüber nachzudenken, wie dies in anderen Bundesländern in Anspruch genommen wird. Was wir darüber hinaus brauchen, ist aus meiner Sicht eine Weiterbildungsstrategie des Freistaats. Bildungsfreistellung könnte ein Teil davon sein.
Wir haben im Jahr 2009 eine Strategie vorgelegt. Insoweit verweise ich auf die Drucksache 16/1237, nämlich unseren Entwurf eines Erwachsenenbil
dungsgesetzes. Diese Strategie haben wir in einem Gesetzentwurf, in einem umfassenden Gesamtkonzept verankert. Damit einige, die noch nach Franken fahren müssen, ihren Zug erreichen, verzichte ich auf die Darlegung der Details. Ich möchte aber noch sagen, dass darin auch eine Art Ausgleichsfonds für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen ist, ergänzt um die Möglichkeit, Chancengleichheit für bisher strukturell benachteiligte Personengruppen zu schaffen. In Bayern sind das immer noch Frauen, Migranten, ältere Menschen und jene, die eine niedrige Qualifikation haben.
Bildungsfreistellung ist also aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion als ein Baustein notwendig. Wir stimmen zu, und ich bin zuversichtlich, dass dies ein Anfang ist, der bei einem Regierungswechsel im September von der von mir aus gesehen linken Seite um ein Konzept ergänzt werden wird.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! ich will es nicht so lang machen,
da auch der Antrag relativ kurz ist. Ich bedanke mich aber, dass er direkt nach dieser Debatte folgt, denn Sie haben in Ihrem Paket etwas vergessen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb: Der Gesetzentwurf will die Möglichkeit streichen, an kommunalen Schulen Schulgeld zu erheben.
Das Gesetz wurde unter der Ära Stoiber verabschiedet und hatte eigentlich die gleichen Motive wie bei den Studiengebühren. Die Motive waren damals: Die Kommunen haben kein Geld. Bei den Studiengebühren hatten die Universitäten kein Geld, und die Antwort des Freistaates war die Privatisierung von Bildungskosten, allerdings bei den kommunalen Fachschulen ohne soziale Abfederung. So konnte es jetzt dazu kommen, dass reiche Kommunen Qualifizierung spendieren können, arme nicht. Es steht uns also gut an, wenn Sie Ihr Paket heute um diesen Teilbereich ergänzen, denn auch damit schaffen wir ein Stück Gerechtigkeit, vor allem auf dem Sektor der beruflichen Bildung.
Langfristig gilt aber Folgendes: Das Problem der kommunalen und privaten Schulen anzugehen, ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstens: Entweder gleichen wir die Lehrpersonalkostenzuschüsse aus, oder − zweitens − wir handeln mit den Kommunen eine sukzessive Übernahme ihrer Schulen aus. Das war in dem Jahr, als wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, im Übrigen ein Antrag, der auf dem CSU-Parteitag erfolgreich war. Es gibt also noch eine Kleinigkeit zu tun. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und auf Ihre Zustimmung, da diese Gesetzesänderung letzen Endes eher das Bildungsfinanzierungsgesetz ergänzt und komplettiert.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes setzt Bayern die Vorgaben des Bundes nun um. Ich schließe mich der Meinung an, dass wir früher hätten dran sein können. Mit dem Satz ist es aber auch schon getan, weil das bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben.
In dem Gesetz werden Bestimmungen für die landesrechtlich geregelten Berufe getroffen. Das ist nicht nur deswegen wichtig, weil wir Fachkräfte suchen, sondern auch deswegen, weil wir es den Menschen schuldig sind, dass ihre Leistungen Anerkennung finden. Anerkennung meine ich im doppelten Sinn. In der Ersten Lesung würde eine Diskussion über die Details zu weit führen. Ich fange aber mit etwas Positivem an. Sehr gut gefällt mir in § 1 Artikel 5, dass zur Feststellung der Identität nicht immer ein Pass oder ein Ausweis nötig ist, sondern dass ein Identitätsnachweis genügt, weil damit auch Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben wird, ihre beruflichen Qualifikationen, soweit sie das überhaupt können, hier nachzuweisen.
Eine zweite Anmerkung: Müssen Gebühren bezahlt werden? Wenn ja, kann man sie sozial abfedern? Gibt es Härtefallregelungen? Ich habe mit der Anerkennung von Zeugnissen viel praktische Erfahrung. Ich weiß, dass allein eine Übersetzung ziemlich teuer ist. Menschen, die noch keinen Beruf haben oder als Putzkraft arbeiten, können oftmals das Geld für eine Übersetzung nicht aufbringen. Die Übersetzung eines normalen Zeugnisses kostet bei einem vereidigten Dolmetscher um die 200 Euro. Wer mehrere Zeugnisse nebeneinander hat, was in Ländern, in denen es keine duale Ausbildung gibt, durchaus üblich ist, muss lange sparen, um erst einmal die Übersetzung der Zeugnisse beizubringen.
Ein weiterer Punkt: Gibt es Beratung, und wenn ja, ist das Personal für die Beratung interkulturell geschult? Auch wenn es einen Mustergesetzentwurf gibt, würde ich dazu raten, dass wir in Bayern mit einer Beratung schneller, besser und mit weniger Schwierigkeiten zu einem Ergebnis kommen, wenn wir es mit der Fachkräftesicherung ernst meinen.
Eine weitere Anmerkung: Müssen es so viele Stellen sein, die Anerkennungen aussprechen, oder gibt es andere Möglichkeiten? Es gibt acht Stellen, die Anerkennungen aussprechen. Das ist für den einen oder anderen nicht immer so leicht zu durchschauen.
Das, was uns wichtig ist, haben wir im Dezember 2011 mit dem Antrag auf Drucksache 16/10569 aufgezählt. Ich bin auch der Meinung, dass es auf die Praxis ankommt. Ich glaube aber auch, dass wir nicht umhinkommen werden, über eine Modularisierung in der beruflichen Bildung zu diskutieren, weil das die Anerkennung ausländischer Qualifikationen enorm erleichtert. Vor allen Dingen wäre das ein großes Plus bei der Nachqualifizierung. Ich weiß, dass die Handwerkskammern sehr verhalten, wenn nicht sogar zornig reagieren, aber wir werden nicht darum herumkommen, weil die Modularisierung auch andere Vorteile hat.
Details zu § 2, zu den staatlich anerkannten Sozialpädagogen oder staatlich anerkannten Kindheitspädagogen, sind im Ausschuss besser aufgehoben. Ich kündige ein Wohlwollen für den Gesetzentwurf an, wünsche mir aber, dass wir noch einige Feinheiten einarbeiten können. Dann wäre der Gesetzentwurf gut. Wichtig ist es auch, den Vollzug des Gesetzes in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, damit wir das, was wir gelernt haben, in der Praxis auch anwenden können.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich fühle mich jetzt doch gezwungen, zu einigen Dingen Stellung zu nehmen. Die erste Aussage von Frau Staatsministerin Haderthauer war, ich habe vorher und nachher nichts gesagt. Frau Staatsministerin, ich habe Ihnen vorher einen offenen Brief geschrieben und Sie gebeten, anlässlich dieses Besuches mit den Flüchtlingen zu sprechen.
Also ist im Vorfeld schon eine Aufforderung ergangen.
Ich will auch erklären, wie meine Geisteshaltung dazu ist: Ich glaube, dass wir nicht über Flüchtlinge reden
sollten, sondern mit ihnen, weil sie Experten in ihrer eigenen Angelegenheit sind und weil ich von ihnen in den letzten Monaten gelernt habe, dass sie es auch als Teil ihrer Menschenwürde begreifen, dass man mit ihnen in den Dialog eintritt und nicht immer mit anderen.
Sie haben weiterhin gesagt, ich hätte während dieses Besuches nichts gesagt; ich hätte Sie mehrfach laut aufgefordert, mit den Flüchtlingen zu sprechen.
Sie waren ja auch nicht die Leiseste, Frau Präsidentin.
- Also, jetzt lassen Sie es uns hinkriegen. Ich habe Sie mehrfach aufgefordert, mit den Flüchtlingen zu sprechen und nicht über sie.
Zur Einlassung, ich habe mich geweigert, der Einladung von Frau Landtagspräsidentin zu folgen, an dem sogenannten Dialog teilzunehmen, gibt es Folgendes zu sagen: Wir standen vor dieser Stahltür, und die ging auf. Ein Herr mit einem grünen Band, er hatte immer so eine Mappe unter dem Arm, ist herausgekommen und hat gesagt: Frau Tolle, Sie dürfen auch mit rein.
Dann habe ich gesagt: Ich gehe nur dann mit rein, wenn auch ein Flüchtling mit rein darf. Dann hat es eine Weile gedauert, dann hat er die Tür aufgemacht und gesagt: Ein Flüchtling darf nicht mit hineinkommen, und daraufhin habe ich dann beschlossen, auf der Seite der Flüchtlinge zu bleiben, weil − logisch! − nach meiner Sicht der Dinge mein Platz draußen auf der Straße ist.
Ich habe auch niemanden zusammengetrommelt,
sondern diese Situation hat sich ganz zufällig ergeben. Ich hätte auch niemanden zusammentrommeln können, weil ich die Sprache der Menschen, die da standen, nicht spreche, außer vielleicht Englisch mit Afrikanern.
Darüber hinaus finde ich es auch anzunehmen - -. Im Lager Würzburg sitzen die Flüchtlinge in ihren Zimmern, und dann kommt jemand rein und sagt: Geht mit raus. Was unterstellen Sie denn diesen Leuten, wie die drauf sind? Die können doch selber denken. Sie hatten teilweise ihre Unterlagen dabei und wollten ihre Anliegen vorbringen, zum Beispiel − ich sage auch -
Also, wenn man mir unterstellt, ich hätte eine Menge zusammengetrommelt, Herr Präsident, dann werde ich dazu Stellung nehmen dürfen.
Das Nächste ist: Es wurde mir auch vorgeworfen, es hätte eine Nötigung gegeben. Vielmehr war es so, dass die Frau Staatsministerin aus der Tür herauskam, sich schnell in ihr Auto gesetzt hat, und dann standen rechts und links vom Auto Menschen. Dann ist der Mann mit seinen Krücken vor das Auto getreten. Mir ging es so - wie es den anderen ging, kann ich nicht beurteilen -, dass ich ihn nicht alleine lassen wollte. Der Mann wartet nämlich seit Jahren auf eine Operation, die er nicht bekommt, und wollte sein Anliegen vorbringen. Nach zehn Minuten habe ich − ich unter anderem, aber auch andere - gesagt, wir könnten nun nicht mehr damit rechnen, dass Frau Haderthauer aus dem Auto kommt, und wir sind dann beiseite gegangen. Das Ganze ist etwas langsam passiert, weil dort sehr viele verschiedene Sprachen gesprochen worden sind. Deshalb hat die Polizei darauf geschaut, dass auch der Letzte aus dem Weg geht. Das war alles.
Herr Kollege Schmid, die Debatten um G 8 fand ich viel aggressiver und eine Bürgerversammlung in Bayern ist auch wilder. Sie versuchen, etwas zu suggerieren. Es war eine völlig normale Aktion, hinter der ich nach wie vor stehe.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zu
nächst einmal bei den FREIEN WÄHLERN, dass sie diese Anträge hochgezogen haben, denn Anträge zum Thema Asyl kommen in diesen Tagen an einem Menschen und an einem Datum nicht vorbei. Der Name dieses Menschen ist Mohammad Rahsepar. Mohammad war Polizist im Iran, verweigerte dort den Befehl, wurde schwer misshandelt und floh nach Deutschland. Anstatt von Beginn an psychologisch betreut zu werden, lebte er im größten Lager Bayerns in Würzburg in der Veitshöchheimer Straße. Als er keinen Ausweg mehr sah, erhängte er sich am 19. Januar 2012 in seinem Zimmer.
Aus diesem Selbstmord ist ein Protest der Flüchtlinge in Würzburg entstanden, der bis September angedauert und weitere Proteste nach sich gezogen hat, und zwar in Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Düsseldorf, Berlin, Lille und Amsterdam. In diesem Zusammenhang will ich auch den Protestmarsch von Würzburg nach Berlin erwähnen, im Zuge dessen die Flüchtlinge gesagt haben, sie ließen sich das, was hier passiert, nicht mehr länger gefallen. Der Selbstmord von Mohammad Rashepar war nicht der einzige. Im Oktober 2012 nahm sich der Aserbaidschaner Firat A. in Heimbuchenthal das Leben. In Weiden gab es 2012 einen Selbstmordversuch von zwei jungen Männern. In Würzburg wollte man morgens um sechs − so ist es in anscheinend in Bayern Praxis − unangemeldet in das Zimmer einer Familie kommen, um sie abzuschieben. Dabei hat sich der Familienvater aus Verzweiflung schwer verletzt. Die Dunkelziffer ist hoch, weil sehr viele dieser Selbstmordversuche nicht bekannt werden. Wenn ich es richtig weiß, hat die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage gesagt, sie wüsste nicht so genau, was da abläuft.
Am Todestag von Mohammad legten Mitglieder der Karawane einen Kranz am Sozialministerium nieder im Gedenken an die Opfer bayerischer Asylpolitik. Anlässlich einer Gedenkkundgebung in Würzburg sagte eine Rednerin sinngemäß: Wir gedenken all jener toten Flüchtlinge, hoffen und kämpfen dafür, dass wir von nun an keine weiteren dieser physischen und psychischen Tode mehr ertragen müssen.
Mehr als 10.500 Menschen leben derzeit in bayerischen Lagern in einer Dauerwarteschleife der Perspektivlosigkeit, der Isolation und der Angst vor Abschiebung, obwohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt, die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren. Für Asylpolitik und für die Sache der Flüchtlinge in Deutschland sind viele zuständig, aber niemand verantwortlich. Manche reden nicht selbst mit ihnen, aber schreiben bei Facebook über sie. Der schlimmste Vollzug der Asylgesetze ist in Bayern. Das liegt daran, dass die Überschrift über der bayerischen Asylpolitik
lautet: Die Rückkehrbereitschaft soll gefördert werden. Wir − damit meine ich meine Fraktion − wollen, dass dieser Satz ersatzlos gestrichen wird und fordern Schwarz-Gelb auf, die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen künftig so zu gestalten, dass ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe sowie die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen gewährleistet ist.
Daraus ergeben sich automatisch Forderungen wie die Abschaffung der Essenspakete und die Aufhebung der Residenzpflicht, um die es heute nicht geht.
Wir in Bayern sind alle sehr heimatverbunden. Deshalb können wir uns vorstellen, wie schlimm es ist, wenn ein Mensch seine Heimat verlassen muss. Wenn ein Flüchtling dann auf die unwürdigen Bedingungen in Bayern trifft, wird seine Menschenwürde ein weiteres Mal verletzt. Das gilt auch für die unwürdigen Bedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Herbst waren die Lager in Zirndorf so voll, dass die Menschen in der Kapelle, in Gebetsräumen, in beheizten Zelten und in Garagen schlafen mussten. Zirndorf ist für 500 Menschen ausgelegt. Im Herbst waren doppelt so viele dort.
Die Welt brennt an immer mehr Stellen. Ich nenne Ihnen nur einmal den Syrien-Konflikt. Die Türkei bietet "temporary protection" an. Das gab es im April für 18.000 Flüchtlinge und im November schon für 110.000 Flüchtlinge. Die Zahl der Flüchtlinge steigt an. Das heißt, eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung wird dringend nötig sein, wenn wir nicht wieder solche Umstände wie im vergangenen Herbst haben wollen. Das dürfte auch zu schaffen sein, denn wir hatten 1995 mit fast 167.000 Flüchtlingen mehr als doppelt so viele aufnehmen können wie jetzt.
Jetzt komme ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Dafür bekommen Sie unsere Zustimmung. Wir brauchen zügigere Asylverfahren, aber wir brauchen auch zügigere Gerichtsverfahren. Wir müssen die Asylverfahren individueller ausrichten, weil es manchmal auch länger dauern kann, bis man seine Papiere aus dem Land, aus dem man geflüchtet ist, bekommt. Mit einer Arbeitserlaubnis nach sechs Monaten sind wir auch einverstanden. Das Problem ist nicht die Arbeitserlaubnis, sondern die Bürokratie, weil die Asylbewerber nämlich dann, wenn sie einen Job haben, im Jobcenter erst einmal fragen müssen, ob diesen Job auch andere haben wollen. Bis das Jobcenter fertig ist, ist die Stelle wieder weg. Flüchtlinge wollen dasselbe wie wir alle: Sie wollen ein normales Leben
mit ihrer Familie und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Ein Flüchtling hat mir einmal gesagt, der Preis für seine gelungene Flucht sei ein Leben in Lähmung. Damit das nicht so bleibt, werde ich dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Ich bitte Sie auch um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich sage es noch einmal: Wir müssen eine andere Kultur für die Aufnahme der Flüchtlinge schaffen. Deshalb müssen wir den Satz "Die Rückkehrbereitschaft soll gefördert werden." streichen.
Zum Schluss erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Ich freue mich sehr, dass die Zahl der Flüchtlinge, die aktiv gegen ihre Lage protestieren, zunimmt. Ihr Motto beim Aufbruch nach Berlin war: "We will rise!" Ich hoffe, dass es noch sehr viel mehr gibt, die protestieren. Ich wünsche ihnen dabei viel Erfolg. Ich wünsche mir, dass sie unsere Unterstützung bald nicht mehr brauchen, weil wir ein menschenwürdiges Asylrecht haben, welches es überflüssig macht, dass sie lieber auf der Straße leben als in den Lagern, die wir ihnen zur Verfügung stellen, die dort herrschenden Bedingungen zu ertragen.
Herr Kollege Fahn, können Sie sich vorstellen, dass Herr Kollege Steiner, der ge
rade von den Asylanträgen nach Artikel 16 a des Grundgesetzes sprach, noch dazulernt, dass wir auch Flüchtlinge haben, die mit subsidiärem Schutz anerkannt werden und dass wir auch geduldete Flüchtlinge in Bayern haben? Können Sie sich auch vorstellen, dass nicht jeder Flüchtling, der zum Beispiel aus dem Iran kommt, weil er zum Christentum übergetreten ist, ein Salafist ist? Erweckt die Zwischenbemerkung von Herrn Steiner nicht den Eindruck, als würden wir allen Flüchtlingen grundsätzlich unterstellen, dass sie kriminelle Islamisten sind?
Vielleicht ist Frau Meyer die falsche Adressatin. Ich möchte auf Herrn Seidenath eingehen, der gesagt hat, es gehe den Asylsuchenden im Vergleich zu den Bedingungen in ihrer Heimat gut. Es ist sicherlich richtig, wenn Sie argumentieren, dass jemand, der von Steinigung bedroht ist oder der ein Todesurteil zu erwarten hat, weil er Christ geworden ist, in der Garage in Zirndorf nicht um sein Leben fürchten muss. Aber es geht auch um ein menschenwürdiges Leben; darauf kommt es an. Ich kann es nicht mehr hören, wenn gesagt wird: "Hier geht es euch gut." Vielen geht es hier nicht gut, auch weil ihnen gesellschaftliche Teilhabe nicht möglich ist.
Ich möchte an Folgendes erinnern: Das Mehr an Taschengeld haben Sie nicht freiwillig herausgerückt; dazu sind Sie gezwungen worden. Zu gesellschaftlicher Teilhabe gehört mehr als 140 Euro Taschengeld. Darauf legen viele Flüchtlinge großen Wert. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das vielleicht bei Ihnen gut ankommt − dazu wird es eine Petition geben −: Ein iranischer Flüchtling, der in Nürnberg in die Kirche gehen möchte, weil dort seine Sprache gesprochen wird und seine Kirche dort zu Hause ist, bekommt regelmäßig keine Erlaubnis zum Verlassen der Stadt mehr, seit der Chef der Ausländerbehörde in Würzburg gewechselt hat. Solche Kleinigkeiten, die letztlich Demütigungen der Menschen bedeuten, kann sicherlich jeder, der ehrenamtlich unterwegs ist, aufzählen. Insoweit ist auch der Bayerische Landtag gefragt, ein Zeichen zu setzen. Ich freue mich, dass mittlerweile in vielen Kommunen Willkommensvereine gegründet worden sind, die sich darum bemühen, dass es den Flüchtlingen in ihrer Asylunterkunft gut geht, obwohl die CSU manchmal sehr viel geistige Brandstiftung betreibt.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Vielen Dank. − Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag beginnt mit dem Satz: Akademische und berufliche Bildung sind gleichwertig. − Der Ministerpräsident − das unterstelle ich jetzt einfach einmal − hat meinen Antrag vielleicht gelesen, als er vorhin sein Statement abgegeben hat; denn ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns zu dieser Aussage bekennen. Ich erwarte dafür Zustimmung im ganzen Haus.
Dieses Ziel, Kolleginnen und Kollegen, ist aber noch lange nicht erreicht.
Ich darf Sie daran erinnern: Wir hatten hier einmal einen Antrag, dass das Abitur und eine dreijährige Berufsausbildung gleichgestellt werden sollten, den die Regierungskoalition abgelehnt hat.
Berufliche Bildung braucht mehr Wertschätzung. Das habe ich in vielen Gesprächen mit Menschen gelernt, die den beruflichen Weg gegangen sind. Mir hat einmal ein Meister, mit dem ich über die Vergleichbarkeit der Unterstützung von Studierenden geredet habe, gesagt: Weißt du, eigentlich wünsche ich mir an allererster Stelle, dass das, was ich geleistet habe, nämlich den Meister in Teilzeit zu machen, gesellschaftliche Wertschätzung erfährt. Das ist mir viel wichtiger als Geld. - Ich denke, dieses Signal muss auch einmal von diesem Parlament ausgehen.
Mir liegt sehr viel daran zu sagen, dass die Finanzen bei der Schaffung gleicher finanzieller Rahmenbedingungen für Studierende und Menschen mit beruflichem Bildungsweg ein Teilaspekt sind. Deshalb ist im Zusammenhang mit der Abschaffung der Studiengebühren die Forderung nach einer finanziellen Förderung der Meisterausbildung und vergleichbarer Ab
schlüsse berechtigt. Ich glaube, dass wir auch die Technikerschulen mit ins Kalkül ziehen müssen.
Die SPD und die FREIEN WÄHLER haben in ihren Anträgen Vorschläge gemacht. Zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Sie fordern 1.000 Euro für alle, sozusagen eine Flatrate. Mir ist das aber nicht differenziert genug, weil dies der Vielfalt der Zielgruppen nicht gerecht wird. Wenn Sie sich einmal die Bundesförderung anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es drei verschiedene Bereiche gibt: Meister-BAföG, Begabtenförderung und Bildungsprämie. Beim MeisterBAföG haben wir, wenn ich richtig gezählt habe, ungefähr sechs verschiedene Möglichkeiten, wie man eine Reduzierung des Darlehens erreichen kann. Des Weiteren gibt es Unterschiede, ob Sie single oder verheiratet sind, ein Kind haben oder danach eine Existenzgründung planen. Diese 1.000 Euro - alle werden über einen Kamm geschert − sind für mich auf den ersten Blick keine Lösung. Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten, weil wir das Ziel teilen und die Lösung für diskutierfähig halten.
Mit der SPD haben wir eine größere Übereinstimmung. Aber auch hier halte ich es für diskutabel, noch einmal darüber zu reden, wie genau wir die finanzielle Entlastung machen wollen.
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch mehr Debatte als nur diese halbe Stunde hier im Parlament. Auch das ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Beteiligten aus der beruflichen Bildung. Deswegen beantrage ich erst einmal einen Bericht über die diversen Fördermöglichkeiten von Bund und Land, auch von verschiedenen Preisen der Kammern, damit wir eine gemeinsame Datengrundlage haben und diesen Bericht im zuständigen Ausschuss diskutieren können. Erst danach, so denke ich, sollten wir über ein Konzept reden, das vergleichbare Bedingungen herstellt und das auch eine soziale Komponente hat.
Wir sollten vielleicht nicht nur darüber nachdenken, ob wir eine finanzielle Entlastung der Meisterausbildung nur von bayerischer Seite aus unterstützen können, sollen oder wollen. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob die Lösung nicht auf Bundesseite liegt - nicht weil ich den bayerischen Haushalt schonen will, sondern weil es wahrscheinlich über den Hebel Bund sehr viel einfacher geht.
Ich möchte, dass wir, wenn wir dann ein Konzept haben, eine Debatte mit den Betroffenen darüber führen, weil mir, wie ich schon am Anfang erwähnt habe, einige gesagt haben, mehr Wertschätzung wäre schon ein großer Erfolg für sie.
Jetzt komme ich zum letzten Satz meines Antrags. Viele haben mir gesagt, sie möchten eine realistische
Chance an der Universität. Ich denke, für diese Gruppe müssen wir die Möglichkeiten noch enorm verbessern.
Deshalb: Wir wollen es langsam angehen, weil wir genügend Zeit haben, bis wir das Volksbegehren gewonnen haben. Unser Antrag will Bericht, Konzept und Durchlässigkeit nach oben. Die Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und der SPD haben Zustimmung signalisiert. Ich hoffe auf Zustimmung auch aus der Koalition. Falls Sie das eine oder andere von der Zustimmung abhält, können wir noch gerne über den Text verhandeln.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Kollege Jörg, ich frage Sie, was Sie dagegen haben, dass wir erst einmal einen Bericht haben wollen. Und was haben Sie dagegen, dass wir gemeinsam, alle Fraktionen − das ist ja auch schon bei dem Thema Inklusion gelungen -, überlegen, wie wir über die Bundesförderung von Bayern aus etwas verändern könnten? Es wäre doch ein starkes Zeichen, wenn der Bayerische Landtag zur Gänze − ich
gehe davon aus, dass wir da wenig Dissens haben werden − ein Konzept erarbeitete, das wir im Bund auf den Weg bringen könnten. Warum wollen Sie das gern allein machen?
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Minister, bei uns daheim sagt man: Wer schreit, hat unrecht.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie in einer Debatte, in der sich jeder um Sachlichkeit bemüht hat, eine solche Lautstärke aufbringen. Das finde ich seltsam; aber vielleicht haben Sie ein schlechtes Gewissen.
Ich weise Ihre Ausführungen für meine Fraktion und für meinen Bereich aufs Entschiedenste zurück.
Ich möchte mir gerne einmal ansehen, was die FDP in diesem Bereich gemacht hat. Wir haben seit zwei Jahren in diversen Fachgesprächen mit den Menschen aus dem Bereich der beruflichen Bildung über ihre Anliegen diskutiert, wir haben ein Positionspapier dazu formuliert, und wir haben auch Anträge vorgelegt. Werfen Sie also meiner Fraktion nicht vor, dass wir uns nicht mit der beruflichen Bildung beschäftigt und sie nicht wertgeschätzt hätten.
Das, was wir als kleine Fraktion mit weniger personellen Mitteln gemacht haben, hätte ich mir das eine oder andere Mal von Ihrem Ministerium gewünscht.
Ich hoffe nicht, dass die Zeit für die Zwischenbemerkung kürzer ist. Frau Kollegin Stamm, meine erste Bemerkung: Ich habe eine dreißigjährige Tochter und ich unterhalte mich sehr häufig mit ihren Freundinnen. Ich möchte Ihnen sagen, Wahlfreiheit gilt auch für die Frauen, die arbeiten können. Da hat diese Staatsregierung ihre Hausaufgaben aber noch lange nicht gemacht.
Weshalb ich mich aber gemeldet habe, ist eine Frage an Sie: Thüringen hat mit dem Betreuungsgeld inzwischen sechs Jahre Erfahrung. Ich habe eben noch einmal nachgesehen. Es gibt eine Untersuchung über die Auswirkungen dieses Betreuungsgeldes vom Institut zur Zukunft der Arbeit. Was sagen Sie dazu, dass dieses Institut herausgefunden hat, dass 20 % mehr Kinder von Familien mit niedrigerem Einkommen zu Hause bleiben, dass dieses Geld negative Effekte auf die frühkindliche Entwicklung hat und
dass die Einführung dieses Geldes die Frauenerwerbstätigkeit weiter senkt? Die Frage steht auch vor dem Hintergrund, dass unser Sozialministerium eine Studie vorgelegt hat, warum Männer das Geld verdienen und Frauen nicht arbeiten können. Wie können Sie für ein Betreuungsgeld sein, das die Wahlfreiheit für Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit vor allem im Alter brauchen, nicht mehr sicherstellen kann?
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für mich lautet die Leitfrage der Aktuellen Stunde heute: Wie können wir Gewalt in Fußballstadien verhindern? Nach dem Spiel Düsseldorf gegen Hertha und nach einer Bilanz der Vorfälle in den vergangenen Monaten ist für mich eines wichtig, nämlich der Dialog mit allen Beteiligten. Was wir nicht brauchen, sind populistische Drohungen von Bundesinnenminister Friedrich, wie die Drohung eines Stehplatzverbots oder die Drohung mit Fußfesseln. Auf solche populistischen Drohungen möchte ich mit der Aussage eines Fansprechers antworten: Wer die Stehplätze abschaffen und die Menschen glauben machen wolle, Gewalt sei dann kein Thema mehr, "möchte sich lediglich mit dem Thema Fußball und Gewalt profilieren." An echten Lösungen seien diese Kreise nicht interessiert.
Dieser Meinung schließe ich mich voll und ganz an.
Es gibt jemanden, der mit mir darin einig ist, nämlich Innenminister Herrmann - das ist sehr ungewöhnlich. Er hielt in einem Zeitungsinterview die Forderung des Bundesinnenministers für völlig überzogen. Richtig so, Herr Innenminister! Nach Düsseldorf können wir aber nicht so tun, als sei nichts geschehen. Ich darf für meine Fraktion sagen: Das gewalttätige Auftreten der Fans in Düsseldorf hat uns erschreckt und empört. Das darf nicht passieren; das akzeptieren wir nicht, und das muss gerichtliche und sportgerichtliche Folgen haben. Ich spreche mich für einen konsequenten Vollzug geltender Gesetze aus. Repression alleine, sehr geehrte Damen und Herren, ist aber kein Allheilmittel. Meine Fraktion hat sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, unter anderem im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Ultras hier im Bayerischen Landtag. Ja, die Ultras waren hier, und sie haben sich gut benommen.
Der eine oder andere hatte da vielleicht gewisse Befürchtungen, aber wenn man den Menschen freundlich begegnet, kommt etwas zurück. Geladen waren auch der Bayerische Fußballverband und Uli Hoeneß.
Wir haben uns auch sehr intensiv mit dem Thema Rassismus im Fußball beschäftigt, wozu auch wieder einmal eine Debatte angebracht wäre.
Ich sehe mich darin einig mit einem Einsatzleiter in Köln. Er heißt Volker Lange und sieht kein Sicherheitsproblem mit der überwiegenden Mehrheit, sondern nur mit Gewalttätern, die sich als Fußballfans tarnen. Ich appelliere an die wahren Fans, Gewalttätern keine Rückendeckung zu geben. Wenn sich in den Reihen der Stehplätze Gewalt oder Rassismus breitmacht, müssen die Fans sofort die Rote Karte zeigen. Wir brauchen dazu aber mehr Fanprojekte, die einen maßgeblichen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. Herr Kollege Güller, vielleicht müssen wir wirklich einmal neu über die Finanzierung reden. Vielleicht ist es möglich, darüber einmal zu reden. Im Moment haben wir eine Drittelfinanzierung. Es gibt Stimmen, die fordern, dass ein Prozent der Erträgnisse aus den Fernsehrechten in die Fanprojekte gehen soll. Dann könnten Kommunen und der Freistaat vielleicht nicht mehr in einem angemessenen Anteil kofinanzieren. Deshalb spreche ich mich dafür aus, darüber neu zu beraten.
Ich bin mir mit all meinen Kollegen darin einig, dass wir nicht nur die erste und die zweite Liga in den Fokus nehmen dürfen, sondern uns auch mit allem befassen müssen, was darunter ist. Wir müssen da auch unter die dritte Liga gehen. Ich begrüße den Gipfel, den der Innenminister vorgeschlagen hat, der aber ausgedehnt werden müsste und nicht auf die erste und zweite Liga beschränkt bleiben darf; da schließe ich mich dem Kollegen Güller an. Der Gipfel muss natürlich auch die Fanprojekte einbeziehen. Ich wünsche mir, dass dieser Gipfel nicht nur über Repression, sondern auch über den Dialog spricht.
Die Bedeutung der Fanprojekte sollte einmal im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, losgelöst von der Innenpolitik, diskutiert werden. Wir haben dazu bereits in der letzten Woche Anträge verabschiedet. Ich wünsche mir dazu eine lebhafte Debatte. Es sollte nicht bei einer Aktuellen Stunde bleiben, sondern der Dialog muss im Bayerischen Landtag fortgesetzt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir müssen die Redezeit nicht ausschöpfen, aber ein paar Worte sollten schon zu den Vorfällen und zum Antrag erlaubt sein, derweil die Damen und Herren, die vor sechs Jahren bereits Mitglieder dieses Parlaments gewesen sind, wissen, dass wir damals eine heftige Auseinandersetzung über das Ob dieser Ergänzungsschule hatten. Es ist kein Geheimnis dass die GRÜNE-Fraktion dabei erhebliche Bauchschmerzen hatte; das ist vielleicht noch stark untertrieben. Wir wollten sie nicht. Ich möchte Sie gern auf das Protokoll der damaligen Debatte verweisen.
Unser Antrag hat zwei Bestandteile, die wohl unstrittig sind - davon gehe ich aus, Herr Kollege König.
Erstens. Wir wollen einen Bericht, der Stellung bezieht zu den aktuellen, vom "Focus" erhobenen Vorwürfen, die durch Sektenaussteiger belegt sind. Ich bitte, für diesen Bericht auch diese Sektenaussteiger zu befragen, sofern der "Focus" bereit ist, ihre Namen preiszugeben.
Zweitens. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sicherzustellen, dass das Kindeswohl in dieser Ergänzungsschule gewährleistet wird.
Wir fordern Aufklärung, denn die Anschuldigungen sind schwer und müssen überprüft werden.
Darüber hinaus möchte ich noch um folgende Fragen ergänzen: Gibt es ein Schulfach, das "Drei ewige Schicksale" heißt? Welche Abweichungen vom Lehrplan gibt es, und wie wurde überprüft, dass die restlichen Inhalte eingehalten wurden?
Weiterhin will ich wissen, welche Ausbildung die Lehrer haben. Die Lehrerinnen und Lehrer hatten sich damals verpflichtet, an Weiterbildungen teilzunehmen. Ich möchte wissen: An welchen haben sie wann teilgenommen?
Um ein neutrales Ergebnis zu bekommen, rege ich auch an, dass das zuständige Schulamt bei der Untersuchung außen vor bleibt, weil es sich schließlich nicht selbst überprüfen kann.
Und schließlich: Herr Kollege Freller, Sie waren damals noch als Staatssekretär maßgeblich an der Debatte für Ihre Fraktion beteiligt. Ich möchte meine damalige Meinung wiederholen, dass diese Ergänzungsschule gegen das verfassungsmäßige Recht aus einem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006, nämlich das Recht der Kinder auf den Schulbesuch in einer Gemeinschaft mit anderen Schulen und Kindern, verstößt.
Ich fordere weiter, genauso wie 2006, die allgemeine Schulpflicht für diese Kinder ein; denn die "ZwölfStämme-Schule" schottet ab von den grundlegendsten Erkenntnissen der Naturwissenschaften, die bisher unstrittig gewesen sind und die in ihrer Art und Weise schon an Dinge erinnern, die die amerikanischen Kreationisten mittlerweile in die Welt setzen.
Und: Diese Schule schottet ab von der Auseinandersetzung mit einer vielfältigen Gesellschaft in ihren unterschiedlichen Ansichten. Diese Kinder sind immer nur in ihrer Glaubensgemeinschaft - ich will es einmal neutral formulieren -, und damit nehmen wir den Kindern die Chance, zu sehen, wie die Welt außerhalb der Klostermauern ist; wir nehmen ihnen die Chance, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. Wir nehmen ihnen aber auch die Chance, zum Beispiel auf ein Gymnasium zu gehen, weil sie nur eine Hauptschule ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem eben erwähnten Urteil - darauf lege ich auch großen Wert die besondere Bedeutung der Schulpflicht herausgestellt, weil Schule mehr sei als bloße Wissensvermittlung.
Zum Schluss - weil man es hätte wissen können, Herr Freller - möchte ich noch zwei Auszüge aus der Homepage von damals vorlesen. Wir hatten es damals auf der Homepage gefunden, jetzt haben wir nichts gefunden, das muss ich dazusagen, aber es wäre auch sehr unklug in der jetzigen Situation. Damals stand auf der Homepage: "Körperliche Züchtigung gehört zu den pädagogischen Mitteln der Gemeinschaft." Auf der Homepage war auch zu lesen: "Auf dem Schulweg und in der Schule verbringen die Kinder den ganzen Tag unter dem sozialen Druck ihrer Klassenkameraden." Die Kinder seien starken Einflüssen ausgesetzt, die die Werte der Sekte zerstörten. Ich will gar nicht davon reden, dass diese Sekte damals auch geschrieben hat, dass Martin Luther King verantwortlich sei für den Holocaust - und andere komische Geschichten.
Wen es interessiert, der möge sich von mir das Protokoll der damaligen Debatte besorgen. - Und: "Die Kinder werden einem strengen Disziplin-Code unterworfen", der - das möchte ich noch einmal betonen - nach einem Bericht von zwei Religionswissenschaftlern auch körperliche Züchtigung vorsieht.
Ich bitte Sie also um Zustimmung zum Antrag und um Klärung dieser Fragen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass es zu diesem Antrag nie gekommen wäre - im Sinne der Kinder, die das Recht haben, Pluralität vor allem in der Schule kennenzulernen. Viel
leicht ist dann der Bericht der Staatsregierung auch ein Anlass dafür, noch einmal darüber nachzudenken, wie wir mit dieser Angelegenheit weiter umgehen wollen.
Lieber Kollege Freller, aus meiner Erinnerung heraus war es so, dass Sie von den GRÜNEN keine Kritik für diese Maßnahmen bekommen haben.
- Herr Kollege Steiner, mein Gedächtnis bezüglich dieser Dinge ist sehr gut. Wir haben das, was Sie getan haben, um die Schulpflicht einzufordern, nicht kritisiert und wir haben uns im Ausschuss nie für Homeschooling stark gemacht. Im Gegenteil. Wir vertraten immer die Meinung, dass Homeschooling abzulehnen ist, weil wir eine Schule der Vielfalt wollen.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an zwei oder drei sektenähnliche Gebilde, die es in Mittelfranken gab. Da hatten Sie die volle Unterstützung der GRÜNEN, und, wenn ich mich richtig entsinne, auch die Unterstützung der SPD.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Ich habe Sie mit Absicht nicht zu scharf angegriffen. Aber man muss betonen dürfen, dass das, was diese Sekte auf ihrer Homepage hatte, alles vorgetragen worden ist. Ich habe darüber mit dem Sektenbeauftragten gesprochen. Meiner Meinung nach - ich habe die Protokolle gelesen - sind noch nicht alle Mittel ausgeschöpft. Für mich gilt nach wie vor das Wohl des Kindes; es steht über allem. Wenn Sie Kinder dermaßen abschotten, tun Sie diesen Kindern in ihrer Seele richtig weh. Sie verbauen ihnen den Weg nach draußen, weil sie die Welt draußen gar nicht kennenlernen. Daran kann uns nicht gelegen sein.
Wie gesagt: Wir wissen noch nichts Genaues. Aber ich erwarte mir von der Debatte, wie der Kollege König vorhin richtig dazwischengerufen hat, eine Auseinandersetzung darüber, wie es in der Zukunft weitergehen soll. Deshalb lautet auch der letzte Satz in dem Antrag: "Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sicherzustellen, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gewährleistet wird." Diese Gewährleistung muss vielleicht nicht in dieser Einrichtung geschehen; das wünsche ich mir.
Ich möchte nur der Form halber noch feststellen: Es gibt eine Sondervereinbarung mit den "Zwölf Stämmen" hinsichtlich einiger Inhalte des Lehrplans. Es gibt Lehrplaninhalte, zum Beispiel Sexualkunde - das habe ich im Gedächtnis -, hinsichtlich derer man mit den "Zwölf Stämmen" vereinbart hat, dass sie nicht vermittelt werden müssen. Das betrifft auch, wie ich in Erinnerung habe, bestimmte medienpolitische Schwerpunkte und einige Teilbereiche der Evolutionstheorie.
Ich möchte das also nicht unwidersprochen lassen. Es gibt eine Sondervereinbarung, die sich auf diesen Lehrplan bezieht. Das kann man, denke ich, auch in den alten Ausschussprotokollen nachlesen.
Allerdings können wir dieses Thema, wenn der Bericht kommt, auch noch einmal im Ausschuss besprechen. Mir war es aber wichtig, die Sondervereinba
rung, die wir gemeint haben, jetzt noch einmal zu erklären, damit Ihre Äußerung nicht so allein im Protokoll steht.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verzeihen Sie mir: Dies ist ein Antrag, bei dem ich gerne mit Ihnen "We shall overcome" singen würde. Worum geht es? Es geht um den Deutschen Qualifikationsrahmen, der die Einordnung der Abschlüsse in Deutschland erläutert, um sie mit europäischen Abschlüssen vergleichbar zu machen. Der DQR beginnt mit der Stufe 1 "Kein Abschluss" und endet mit der Stufe 8 "Promotion".
Ich habe mir einmal die Ministerbank im Hinblick auf die Ausbildung der dort sitzenden Personen angesehen. Ein schönes Beispiel ist Herr Staatssekretär Eck. Herr Eck hat eine Maurerlehre mit Abschluss und eine Bauzeichnerlehre mit Abschluss absolviert. Warum habe ich diesen Antrag gestellt? Es geht darum, wie Herr Eck mit seinen beiden respektablen Abschlüssen im Vergleich zu einer Person eingeordnet wird, die dieses Jahr das Abitur macht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich waren sich Wirtschaft und Gewerkschaften darüber einig, dass im Deutschen Qualifikationsrahmen das Abitur und eine dreijährige Berufsausbildung gleichgestellt werden sollten. Der Sinn erschließt sich den meisten Menschen, aber nicht der Kultusministerkonferenz. Die Kultusministerkonferenz hat nämlich das Abitur auf die Stufe 5 angehoben, auf der sich nur einige wenige Berufsausbildungen befinden. Das bedeutet im Klartext: Der Abschluss von Herrn Staatssekretär Eck ist weniger wert als der Abschluss eines Abiturienten, der im Jahr 2011 das Abitur macht. Damit bin ich nicht einverstanden und befinde mich dabei in guter Gesellschaft mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften.
Bisher dachte ich, auch die CSU sei dieser Meinung; denn die CSU hat vor allem im Streit um die Schulstruktur die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, bei der Abstimmung im Ausschuss haben Sie diesen Weg verlassen. Ihre Aussage ist nun klar: Das Abitur ist Ihnen mehr wert als eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung.
Ich möchte Ihnen eine rhetorische Frage stellen: Wie finden das die Leute? Die Sozialpartner und die Wirtschaftsverbände stellen in einem Schreiben an die Verantwortlichen ihre Beteiligung an der weiteren Implementierung des DQR zur Disposition. Die "Welt" schreibt, der DQR sei keine bürokratische Petitesse. Der Präsident der Handwerkskammer, Herr Ketzler, sagt, der DQR sei ein großer Gewinn, weil er erstmalig die akademische, die berufliche und die allgemeine Bildung zusammendenke. Dies ist der Kernpunkt. Man versucht, ein Bindeglied zu schaffen. Herr Ketzler sagt weiter in der Zeitung: Die Facharbeiter, die Deutschland stark gemacht hätten, würden an den Pranger gestellt und der akademischen Bildung geopfert. Er könne die Arroganz, mit der in Deutschland teilweise argumentiert werde, überhaupt nicht verstehen. Sehr geehrte Damen und Herren, international sind sich fast alle Länder einig, dass ihr höchster Abschluss auf Stufe 4 einzuordnen ist. Deutschland ist gerade dabei, sich abseits zu stellen, wie das Groß
britannien in der vergangenen Woche beim Euro-Gipfel getan hat.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der CSU, jeder vernünftig denkende Mensch unter uns verortet das Abitur auf derselben Stufe wie eine abgeschlossene Berufsausbildung. Natürlich kann ein penibler Erbsenzähler Unterschiede in die eine oder andere Richtung finden. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft und in Zeiten des Fachkräftemangels sind jedoch alle wichtig. Deshalb bitte ich Sie, in diesem Fall die gleiche Stufe zu wählen und unserem Kultusminister für die Kultusministerkonferenz Rückenwind zu geben, damit er gestärkt mit einem Votum des Bayerischen Landtags dort auftreten kann.
Meine Damen und Herren, Sie haben jahrelang die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung vor sich hergetragen. Wenn Sie heute mit Ja stimmen würden, wäre dies konsequent. Ein Nein würde Ihre Aussagen Lügen strafen und in die Zukunft wirken; denn dann würde die berufliche Bildung an Bedeutung verlieren. Wir werden dann erneut darüber reden müssen, ob es gut ist, dass wir bei unseren Kindern nach der 4. Klasse entscheiden, in welcher Stufe des DQR sie einmal landen werden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Ich bitte auch um Ihre Zustimmung, damit Herr Staatssekretär Eck mit einem Abiturienten auf der gleichen Stufe des DQR steht.
Herr Donhauser, ich wollte Sie bezüglich der "sozialistischen Gleichmacherei" fragen, ob Sie wissen, dass das Bundeswirtschaftsministerium und das Sozialministerium genau der gleichen Meinung sind, und ob Sie diesen Ministerien auch sozialistische Gleichmacherei-Tendenzen unterstellen.
Frau Kollegin Will, zunächst einmal möchte ich Folgendes anmerken: Natürlich haben wir bei unseren Ministern und Ministerinnen
nachgefragt. Sie haben uns gesagt, dass es interne Protokolle gibt, die sie nicht weitergeben. Ich möchte feststellen, dass sich die GRÜNEN auf Bundesebene daran gehalten haben, die CSU und Sie dagegen anscheinend nicht. Deshalb können wir beide nicht überprüfen, ob das, was Sie hier behaupten, stimmt.
Sie haben eine Erprobungsphase vorgeschlagen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie wissen, dass der DQR bereits bearbeitet wurde und sich seit 2009 in einer Erprobungsphase befindet. Zuvor wurde er in langer Arbeit verfasst. Ich frage Sie, ob Sie glauben, dass man jetzt in einer Erprobungsphase neuere Erkenntnisse gewinnen kann, wenn in Deutschland alle, also Wirtschaftsministerien, Sozialministerien, Sozialpartner, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände - außer der KMK fällt mir keiner mehr ein - der gleichen Meinung sind. So wurde es auch im Antrag artikuliert. Ich muss mich wirklich fragen, ob eine Erprobungsphase dann noch eine mentale Änderung herbeiführen wird - vielleicht nur noch bei der KMK. Ich möchte Sie aber auch fragen, ob Sie der Anerkennung des dualen Systems in Europa einen Gefallen tun, wenn Sie es gegenüber dem Abitur abstufen.
Meine letzte Anmerkung: Sie haben von der Gleichwertigkeit des beruflichen Weges und des Abiturs gesprochen. Sie entscheiden sich heute - deshalb ist die namentliche Abstimmung wichtig -, ob dieser Weg für die Regierungskoalition in Bayern noch gleichwertig bleibt oder nicht. Wenn Sie mit Nein stimmen, werden Sie diese Behauptung nie mehr aufrecht erhalten können.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Gedanken sind bei den Menschen, die unter den Folgen des Erdbebens und des Tsunamis leiden. Meine Gedanken sind aber ganz besonders bei den Menschen, die unter der nuklearen Bedrohung leiden, weil ich mich persönlich betroffen fühle. Ich wohne in der 25-Kilometer-Zone um Grafenrheinfeld, und wir wären als Erste evakuiert worden. Wir hatten am Samstagabend eine Geburtstagsfeier und haben uns gefreut, dass es uns so gut geht. Deshalb ist es für mich besonders schwierig, mit dieser Situation klarzukommen. Ich fühle mit den Menschen.
Herr Kollege Vetter hat vorhin über das Restrisiko gesprochen. Das Restrisiko, sehr geehrte Damen und Herren, tragen wir. Das Restrisiko hat ein Gesicht. Das sind zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger, die in Grafenrheinfeld wohnen, in meiner Heimatstadt Arnstein, in Schweinfurt, in Gerolzhofen - alle, die in diesem 25-Kilometer-Radius wohnen. Das Restrisiko hat ein Gesicht, und wir sind besonders sensibilisiert.
Wir haben nun 31 Jahre Erfahrungen mit der Sicherheit, die Sie uns immer vorgegaukelt haben, und ich beginne mit einem Ereignis, Herr Huber, das bereits sehr lange zurückliegt: Das waren die Atomtransporte. Dazu hat man uns immer gesagt, sie seien sicher; und dann ist es einem jetzigen Stadtrat der GRÜNEN gelungen, ein Kästchen unter einem unbewacht in Schweinfurt stehenden Castor-Transport anzubringen. Dieses Kästchen ist mit nach La Hague gefahren und kam wieder zurück. Das war ein guter Beweis dafür, was Sicherheit in diesem Freistaat bedeuten kann.
Nächster Punkt: Wir hatten mit Stand Juli 2010 217 meldepflichtige Ereignisse. Wir haben mit diesen meldepflichtigen Ereignissen vor allem in jüngster Vergangenheit eine Erfahrung gemacht: Das war ein Riss, eine Delle oder, wie es oft genannt wird, eine Unregelmäßigkeit bei der Messung eines Rohres im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld. Dieses meldepflichtige Ereignis, das man bei der Revision - ich glaube, im Juli - herausgefunden hat, kam erst im Januar an die Öffentlichkeit. Eine Pressemeldung hat Eon am 23. Dezember 2010 um 18.00 Uhr abgesetzt. - So viel zur Transparenz und zu dem, was wir bisher in der Region mitgemacht haben, und wer es mit der Sicherheit ernst meint, Herr Staatsminister Söder, der muss auch Grafenrheinfeld sofort vom Netz nehmen, weil Ihr geändertes Verständnis eigentlich genau diese Maßnahme verlangt. Das wäre nicht zu viel verlangt, weil die Revision nächste Woche ansteht.
Wir in der Region um Grafenrheinfeld fühlen uns seit dem Riss in dem Rohr nicht mehr sicher. Den Worten, die Sie heute in Ihrer Regierungserklärung diesem Parlament zur Kenntnis gegeben haben, müssen noch einige Taten folgen.
Es ist heute oft von der Notwendigkeit gesprochen worden, Isar 1 abzuschalten. Auch ich bin voll dafür. Wenn aber die Reststrommengen auf Grafenrheinfeld übertragen werden und das Restrisiko lediglich auf eine andere Region und andere Gesichter verlagert wird, dann bin ich damit nicht mehr einverstanden. Wer es mit der Sicherheit ernst meint, der kümmert sich sofort.
Herr Söder und Herr Seehofer, mir ist es wichtig, dass Sie jetzt zuhören: Im Dezember haben amerikanische Streitkräfte mit ihren Kampfjets Übungen über dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld veranstaltet. Noch im Februar meinte der damalige Verteidigungsminister, alle Sicherheitsabstände seien eingehalten worden. Für die unvermeidbaren Belastungen bat er um Verständnis. Angesichts von Fukushima können wir in der Region keine Überflüge von Kampfjets mehr gebrauchen.
Sich dafür einzusetzen, dass diese nicht mehr stattfinden, ist ein Auftrag, den ich Ihnen heute mitgebe. In einem offenen Brief fordert der Bürgermeister von Schwebheim, dass Sie mit den amerikanischen Streitkräften sofort Kontakt aufnehmen, damit solche Überflüge nicht mehr gestattet werden. Vielleicht haben mittlerweile auch die Amerikaner dafür Verständnis.
Wir wollen wirkliche Sicherheit, vor allem deshalb, weil es mit den erneuerbaren Energien eine Alternative gibt. Deren Ausbau muss beschleunigt werden. Das schafft sichere Arbeitsplätze und verhindert Situationen, in denen es letzen Ende einiger Menschen bedarf, die mit ihrem Leben dafür bezahlen, dass der atomare GAU oder Super-GAU für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht so schlimm ausfällt. Das tut mir persönlich sehr leid.
Wirkliche Sicherheit erreichen wir nur mit dem Ausstieg aus der Laufzeitverlängerung und der Rückkehr zum gesellschaftlich akzeptierten, unter Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg, der gerade den Menschen in unserer Region nicht leichtgefallen ist. Aber wir stehen dazu, weil wir immer gewusst haben, dass mit dem rot-grünen Ausstiegsprogramm Grafenrheinfeld 2014 dicht gewesen wäre. Deshalb haben wir den Konsens mitgetragen. Wir müssen uns wieder auf den Weg zu diesem Konsens begeben, weil es nicht sein kann, dass einige wenige Menschen das Restrisiko dafür tragen müssen, dass sich die Mehrheit in diesem Parlament nicht dazu entschließen kann, Alternativen endlich beschleunigt wahrzunehmen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht, dass ein ehemaliger Abgeordneter, der mehr durch Abwesenheit als Aktivitäten geglänzt hat, niemals ein Vorbild für die Fraktion der GRÜNEN sein kann?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte alle Oppositionsfraktionen loben, weil sie sich seit dem vergangenen Jahr mit dem Thema Erwachsenenbildung beschäftigt haben. Das kann ich abkürzen. Ich wollte mich bei den Freien Wählern dafür bedanken, dass sie das Thema am Laufen gehalten haben. Die inhaltliche Kritik wurde im Ausschuss bereits geäußert. Deshalb will ich aus Zeitgründen darauf verzichten. Wir erkennen ihre Mühen an. Deshalb enthalten wir uns.
Dennoch möchte ich etwas zum Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung sagen. Das Gesetz ist 36 Jahre alt. Das Gesetz ist so alt, dass darin immer noch DM-Beträge stehen. Die Welt hat sich jedoch in diesen 36 Jahren geändert. Die Bedeutung des lebenslangen Lernens hat sich auch geändert. In der Europäischen Union gibt es inzwischen eine "Lifelong Learning Strategy". Alle wissen, Bildung ist nicht nur Schule, sondern muss weitergedacht werden. Für den Zeitraum vor der Schule ist schon viel getan worden. Für die Zeit nach der Schule sollte ebenfalls viel getan werden. Ich frage mich: Was passiert auf der Grundlage dieser Erkenntnis in der CSU? - Gar nichts. Was passiert in der FDP? - Überhaupt nichts. Erwachsenenbildung bei Schwarz-Gelb beschränkt sich auf das Abwiegeln berechtigter finanzieller Interessen. Diese berechtigten finanziellen Interessen sind nicht vermessen. Die Träger der Arbeitsgemeinschaft verlangen nichts weiter als einen Inflationsausgleich. Selbst
dieser wird ihnen im Moment verwehrt. Verehrte Damen und Herren, das halte ich für einen Skandal.
Ich wünsche mir, dass die CSU zumindest quantitativ auf die Höhe der Zeit kommt. Die Forderung, zusätzlich eine Million Euro für die Erwachsenenbildung einzusetzen, kann nicht so einfach vom Tisch gewischt werden. Herr Kollege Rüth, alles, was Sie tun, ist die verbale Hervorhebung der Erwachsenenbildung. Das haben Sie heute wieder getan. Schwarz-Gelb hat sich um die Erwachsenenbildung überhaupt nicht verdient gemacht. Was Sie den Trägern der Erwachsenenbildung an quantitativer Unterstützung verwehren, müssen diese ausgleichen. Das geht die nächsten Jahre aber nicht mehr so weiter.
Der Landessozialbericht hat in Bezug auf die Erwachsenenbildung eine soziale Selektion festgestellt. Noch nicht einmal dieses Thema gehen Sie an. Das finde ich beschämend.
Stattdessen gibt es für die Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung einen Beschluss, der fast drei Jahre alt ist und immer noch nicht umgesetzt worden ist, weil finanzielle Forderungen ignoriert werden. Das lässt für den kommenden Doppelhaushalt auf nichts Gutes hoffen. Ich will nicht, dass sich die Debatten zur Erwachsenenbildung nur um das Geld drehen. Geld brauchen wir jedoch auch. Frau Will, Sie brauchen gar nicht zu nicken. Das schwarze Loch in der Qualität der Erwachsenenbildung ist durch Gelb auch nicht besser geworden.
Ich möchte eine inhaltliche Debatte, in der die Frage nach der Finanzierung am Ende geklärt wird. Für den zusätzlichen Drive in der inhaltlichen Debatte haben zumindest die Oppositionsparteien gesorgt. SchwarzGelb wäre nun an der Reihe, drei Hausaufgaben vorzulegen: die Gewährung des Inflationsausgleichs im Rahmen des Doppelhaushaltes, die Ausführung des Landtagsauftrags nach drei Jahren und das Führen einer ehrlichen Debatte, die verbalen Bekundungen Taten folgen lässt. Das neue Jahr gibt uns etwas Hoffnung. Ich freue mich auf Ihre Vorschläge im neuen Jahr.
Es ist eher eine Frage, sehr geehrte Frau Präsidentin.
Herr Kollege Sibler, habe ich Sie richtig interpretiert, wenn ich sage, dass, wenn die Klausurtagung des Kabinetts zu Ende ist, die Sparmaßnahmen wieder zurückgenommen werden? Habe ich das richtig verstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, Herr Pfaffmann, ging es mir ähnlich wie Ihnen. Ich habe mich gefragt: Um was könnte es hier gehen? Wenn man gutwillig ist, könnte man meinen, die Absicht sei es, die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu entlasten oder mehr Flexibilität für die Sachaufwandsträger herzustellen.
Ich will Ihnen sagen, was die GRÜNEN wollen, wenn es um Lernmittelfreiheit geht. Ich denke, wir sollten uns alle einmal überlegen, was wir tun können, um mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern herzustellen. Und ein bisschen, habe ich mir gedacht, geht es vielleicht auch um die selbstständige Schule.
Wenn ich mir jetzt den Gesetzentwurf anschaue, stelle ich fest, Frau Gottstein: Das Ziel Gerechtigkeit ist nicht erreicht. Sie geben ja nicht mehr Geld aus. Wenn Sie den Befreiungstatbestand "ohne Kosten" für die Kommunen ernst meinen, dann, erinnere ich Sie daran, müssten Sie den Artikel 22 ändern, der 12 bzw. 26 Euro pro Jahr für die Schülerinnen und Schüler zuweist. Da frage ich Sie, wie das in Wirklichkeit ausschaut. Muss ich dann entscheiden, ob Ausflug oder Bücher?
Und dann kommt das Nächste, Frau Gottstein. Das Schulforum gibt nur eine Stellungnahme ab, entscheiden tut die Kommune. Da ist zumindest für unsere Fraktion das Schulforum entscheidend ausgehebelt. Wenn wir da hinkommen, dass die Gemeinderäte, die Stadträte und die Kreisräte sich in Zukunft auch noch darüber streiten, ob wir ein Schulbuch kaufen, den Ausflug bezahlen oder Arbeitshefte, Frau Gottstein, dann könnte man gleich Ganztagsstadtratsparlamente aufmachen. Das geht nicht. Wenn Sie es ehrlich meinen, müssen Sie Artikel 22 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes ebenfalls ändern. Sie müssen sich in diesem Fall jedoch immer noch die Frage stellen, ob Sie damit Bildungsgerechtigkeit erreicht haben.
Einen anderen Punkt habe ich schon angesprochen. Wir reden viel über die selbstständige Schule. Diese selbstständige Schule kann nicht eigenständig darüber entscheiden, was sie will. Eine Stellungnahme kann ein Gremium nicht entscheidend beeinflussen. Letzten Endes entscheidet es ohnehin, wie es will. Wir wollen, dass die Schulfamilie bei ihren eigenen Angelegenheiten entscheidet. Dies ist mit Ihrem Gesetz mitnichten der Fall.
Wenn Sie es ernst meinen, benötigen wir mehr Geld. In Zeiten knapper Mittel ist dies für uns jedoch keine Maßnahme für Bildungsgerechtigkeit. In Zeiten knapper Mittel müssen Sie das Geld ebenfalls an die Kinder ausschütten, die es wirklich brauchen. Wenn wir mit der Gießkanne das Arbeitsheft der Zahnarzt- oder Abgeordnetentochter bezahlen, ist den armen Kindern nicht geholfen. Deswegen sprechen wir uns für eine vermehrte Differenzierung aus. Auf Bundesebene betrifft dies die Anhebung der Regelsätze für Hartz-IVKinder.
Ursula von der Leyen hat einen neuen Vorschlag eingebracht. Wir sollten darüber diskutieren, wie Bayern diesen aufstocken kann, damit der Kultusminister nicht nach jedem Bildungsbericht schreiben muss: Bayern ist zwar spitze, aber an der Teilhabegerechtigkeit müssen wir noch arbeiten. Zwar gibt es viel zu tun, dies ist jedoch die falsche Stelle. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht nähertreten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fahn, ich freue mich, dass Sie mein Gesetzentwurf inspiriert hat.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich mit den Details a) im Ausschuss und b) bei der Ersten Lesung
heute beschäftigen möchte. Sie bekommen von mir eine Helikoptersicht, und diese beginnt damit, dass das alte Sprichwort "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" heute nicht mehr gilt. Das heißt, die Wahrnehmung von Lebenschancen wird nicht mehr nur durch den Grad der Schulbildung, sondern auch durch die spätere Qualifizierung bestimmt.
Hier müssen wir dem Jubel des Herrn Kollegen Rüth, den ich im Moment nicht sehe, über die ersten Plätze der bayerischen Schülerinnen und Schüler einen Wermutstropfen hinzufügen. Der Kultusminister hat in seiner Pressemitteilung sehr wohl festgestellt, dass es noch um Teilhabegerechtigkeit geht. Die soziale Selektivität, die sich durch das bayerische Schulsystem zieht, setzt sich - um wieder zur Erwachsenenbildung zu kommen - in der Erwachsenenbildung fort.
Es ist schön, wenn wir über erste Plätze von bayerischen Schülerinnen und Schülern jubeln, aber in der Erwachsenenbildung ist die Ungerechtigkeit in Bayern größer als in anderen Teilen Westdeutschlands. Den Sozialbericht will ich nicht zitieren, aber er hat sehr eindrucksvoll dargelegt, wer diskriminiert ist, wie von der Staatsregierung auch selbst festgestellt wird.
Bayern wendet im Übrigen sehr wenig Geld im Volkshochschulbereich pro Einwohner auf. Wir sind auf dem vorletzten Platz. Herr Staatssekretär Huber, ich stelle Ihnen hier eine entscheidende Frage: Wie viele Mitarbeiter im Kultusministerium beschäftigen sich mit Erwachsenenbildung? Auf die Antwort bin ich sehr gespannt, damit wir auch die Bedeutung anhand der Stellen erfahren. Das halte ich für eine entscheidende und diskutable Größe.
Wir haben eine schlechte Datenlage, um dieses wichtige strategische Feld steuern zu können. Der Handlungsbedarf besteht nicht nur bei den Ressorts, sondern auch bei den Strategien. Bayern hat kein Konzept, Bayern hat keine Strategie, Bayern hat wenig Geld und Bayern hat keinen politischen Willen, um die Erwachsenenbildung in diesem Land voranzubringen.
Wenn man einen Auftrag des Bayerischen Landtags über zwei Jahre hinausschiebt, dann ist es heute an der Zeit, Ihnen den klaren politischen Willen für dieses Feld abzusprechen. Die Staatsregierung hat immer noch nichts abgeliefert. Dabei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, hätten Sie es einfach haben können: Die GRÜNEN haben vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Gesamtkonzept beschrieben hat, die SPD hat ihre Vorstellungen in Anträgen formuliert und die Freien Wähler ziehen nach. Wenn Sie es einfach haben wol
len, Herr Huber, dann kann ich Ihnen unseren Gesetzentwurf noch einmal zumailen.
Die inhaltliche Auseinandersetzung werden wir im Ausschuss führen und in der Zweiten Lesung zusammenfassen. Ich will Ihnen, Herr Kollege Fahn, aber meine Messlatte nennen: Für mich ist die Frage, was Ihre Vision ist. Die zweite wichtige Erkenntnis ist: Erwachsenenbildung muss über die wirtschaftliche Verwertbarkeit hinausgehen. Sie muss sich mit der Rolle des Staatsbürgers beschäftigen, mit gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe. Ich verlange einen roten Faden, der den Bogen spannt vom Kleinkind bis zum Rentenalter.
Ich verlange einen roten Faden, der den Begriff "lebenslanges Lernen" umschreibt. Lebenslanges Lernen umfasst nämlich formales, nicht formales und informelles Lernen. Die Ziele lebenslangen Lernens sind die Förderung aktiver Bürgerschaft, persönlicher Entfaltung, sozialer Eingliederung und der Beschäftigungschancen. Lebenslanges Lernen basiert auf den Prinzipien der Lerner- und Lernerinnen-Zentriertheit, der Chancengleichheit und der Qualität bzw. der Relevanz von Lernmöglichkeiten.
Ihr Gesetzentwurf müsste diese Vorgaben erfüllen. Ob er es tut, werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich auf die Debatte und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Meyer, ich lasse mich zu dieser Intervention hinreißen, weil Sie gesagt haben, der Betrag, der im Gesetzentwurf der Freien Wähler steht, sei zu hoch angesetzt. Ich möchte Ihnen schon einmal entgegenhalten, dass die Summe für die Erwachsenenbildung in Euro bzw. in DM seit Jahrzehnten nicht angewachsen ist. Ich möchte Ihnen außerdem ein Wort Ihres Wirtschaftsministers entgegenhalten, der gesagt hat, Erwachsenenbildung sei wichtig, wenn man gegen die Krise angehen wolle.
Wer intelligent sparen will, investiert das Geld dort, wo er sich einen Return on Investment verspricht. Nach Berechnungen von McKinsey bekommen Sie für einen in der Erwachsenenbildung angelegten Euro vier Euro heraus. Deshalb bin ich hier gerne ein Gierschlund oder eine Heuschrecke. Bei den Haushaltsberatungen in der Regierungskoalition sollten Sie sich überlegen, wo ein Euro gut angelegt ist.
Aus meiner Sicht führt die Erwachsenenbildung ein stiefmütterliches Dasein. Hier muss kräftig investiert werden, weil von diesem Geld einiges wieder zurückkommt. Ich glaube, dass Ihnen dieses Wissen noch fehlt. Deshalb habe ich es Ihnen gerne nachgereicht.
Ich habe eine Frage, die bei uns im Landkreis bei den Kommunen schon aufgetaucht ist. Ich hätte gerne, dass Sie sie mir beantworten, weil man eigentlich wissen muss, was auf einen zukommt, bevor man ein Gesetz macht.