- Ja, eben, mit Einbruch der Dunkelheit, also am Vorabend. Insofern ist die Null-Uhr-Regelung auch eine willkürliche Größe.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Vor diesem Hintergrund ist 2.00 Uhr nicht der Kernbereich. Da hilft auch das veränderte Ausgehverhalten der Jugend nicht; denn der Staat muss in der Tat das Rechtsgut des geschützten Feiertages auch gegenüber einem geänderten Ausgehverhalten verteidigen, eben gerade auch für diejenigen, die den Feiertag für sich nutzen wollen. Der Staat muss seiner Schutzpflicht nachkommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Ersten Lesung hatten wir uns erlaubt auszuführen, nicht mehr Worte zu diesem fundamentalen Gesetzentwurf zu formulieren, als er wert ist. Selbstverständlich haben wir zugestanden, dass wir uns, wenn Sie in den Ausschussdebatten mit Argumenten von heftiger Substanz kommen, der Debatte nicht verschließen werden. Wir haben dies aber einfach nicht zu entdecken vermocht.
Jetzt allerdings doch noch ein, zwei Sätze anknüpfend an das, was wir in der Diskussion eben haben hören dürfen: Herr Kollege Bausback, wir fragen uns schon immer, welches Verständnis die CSU und die Fraktion der CSU von Föderalismus hat. Jetzt wird auf einmal wieder mit dem fernen Bremen argumentiert und dann auf die SPD gezeigt. Sie hätten schon längst merken müssen, dass wir es hier mit der christlich-königlich bayerischen Sozialdemokratie zu tun haben, und diese mag sich doch gewaltig von den Sozialdemokraten in Bremen unterscheiden.
- Da uns Kollege Maget gerade bestärkt, darf ich an einen Appell des Kollegen Maget anknüpfen. Kollege Maget hat die Kolleginnen und Kollegen der CSU aufgefordert, so abzustimmen, wie sie es persönlich für richtig halten, wie auch ihre politische Überzeugung ist. Wir handhaben dies bei diesem wichtigen Thema ganz genauso, das heißt, unser Abstimmungsverhalten in dieser Frage wird auch bunt sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Denken wir zehn Jahre zurück. Der stille Tag begann um 1 Uhr. Dann wurde die Sperrstunde verlegt. Der stille Tag wurde genau um eine Stunde länger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hand aufs Herz: Haben Sie durch die eine gewonnene Stunde des stillen Tages wirklich erlebt, dass die Bedeutung der stillen Tage wächst? Haben Sie erlebt, dass die Menschen besinnlicher in den stillen Tag gehen und sich dessen Bedeutung bewusst werden?
Was tun wir denn an den stillen Tagen? Am Gründonnerstag gehen die meisten von Ihnen Ihrer Beschäftigung nach. Die Bürgerinnen und Bürger gehen draußen ihrer Beschäftigung nach. Ich hoffe, viele von Ihnen besuchen den Gottesdienst. Ich tue das. Der Gottesdienst beginnt am frühen Abend.
Was machen wir am Buß- und Bettag? Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir mit einer Initiative im Bundesrat versucht, den Buß- und Bettag wieder als Feiertag einzuführen. Nein, auch da gehen wir zur Arbeit und unserer Tätigkeit nach. Die Besinnung erfolgt frühestens am Abend um 19.00 Uhr oder 19.30 Uhr.
Wir reden heute nicht darüber, den stillen Tag um eine Stunde zu verlängern, sondern gegenüber der Regelung vor zehn Jahren um eine Stunde zu verkürzen. Ich sage Ihnen voraus, dass im Erleben der Menschen keine Veränderung eintreten wird. Niemand wird durch die Verkürzung des stillen Tages um zwei Stunden tatsächlich grenzenlos feiern. Es ist ein Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen. Das ist auch immer Aufgabe der Politik.
Mir persönlich war es wichtig, dass sich an so bedeutenden Feiertagen wie dem Karfreitag nichts ändert. Alle stillen Tage, die auf einen anderen Tag fallen, erfahren keinerlei Veränderung. Das heißt, wir reden im Rahmen der Neuregelung über die stillen Tage, die für Sie und die Menschen draußen im Land Arbeitsta
ge sind. Ich glaube fest daran, dass wir in Bayern – das hat Herr Kollege Maget bereits ausgeführt – immer in der christlichen Tradition verwurzelt sein werden. Wir leben diese Tradition und pflegen einen intensiven Austausch mit den Kirchen. Im Rahmen der Neuregelung haben wir – Joachim Herrmann – das Gespräch mit den Kirchen gesucht. Wir haben uns mit den Kirchen abgestimmt, sowohl mit der katholischen als auch mit der evangelischen Kirche. Wir haben eine Regelung gefunden, die, wenn auch nicht jubelnd, mitgetragen werden kann. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Das christliche Abendland wird dadurch nicht infrage gestellt. Das kann ich Ihnen versichern.
Vermutlich letzter Redner der Debatte ist Staatsminister Joachim Herrmann für die Bayerische Staatsregierung. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch etwas zur rechtlichen Entwicklung der stillen Tage in den letzten zehn Jahren in Bayern ausführen. Bis Ende des Jahres 2004 gab es die Regelung, dass am Gründonnerstag, an Allerheiligen und am Volkstrauertag der Schutz mit Beginn der Sperrzeit begann. Diese Regelung war offensichtlich damals völlig unproblematisch. Die landesweite Sperrzeit wurde auf 5 Uhr gesetzt. Dann haben wir gesagt: Das geht zu weit. Daraufhin hat der Landtag damals beschlossen, dass die stillen Tage um 0.00 Uhr beginnen. Ich denke, dem habe ich damals auch zugestimmt.
Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass diese Regelung nicht so gescheit war. Die Logik erschließt sich auch im Nachhinein nicht mehr. Eigentlich haben wir die Sperrzeit verkürzt. Eigentlich sollte mehr Freiraum gewährt werden. Allerdings sind die Regelungen zu den drei stillen Tagen enger gefasst worden. Das hat zu den Widersprüchen im nächtlichen Ausgehverhalten geführt.
Was machen wir jetzt? Die stillen Tage Gründonnerstag, Allerheiligen und der Volkstrauertag sowie drei weitere stille Tage wie Aschermittwoch, Totensonntag und der Buß- und Bettag fangen in Zukunft um 2 Uhr an. Das ist alles.
Meine Damen und Herren, ich stelle ausdrücklich fest und habe darüber intensiv mit den Kirchen diskutiert
- Hören Sie mir halt mal zu. Ich habe Ihnen die Rechtslage erklärt, die Ihnen auch schriftlich vorliegt.
- Das können Sie anschließend weiter diskutieren. Ich habe es Ihnen doch klar gesagt. Herr Pfaffmann, wenn Sie mir zugehört hätten, wäre das jetzt ganz einfach. Mehr brauche ich nicht sagen. Soll ich mich jetzt noch dreimal wiederholen?
- Sie glauben mir? Das freut mich. Wenn Sie meinen restlichen Ausführungen auch noch zustimmen, dann ist das okay.
Geschätzter Herr Staatsminister, gerade habe ich von Ihnen erfahren, dass Aschermittwoch ein stiller Tag ist. Könnten Sie eventuell als Innenminister etwas gegen die überdurchschnittliche Lärmbelästigung tun, die immer am Aschermittwoch in Passau mit Musik und Ähnlichem herrscht?
Ich stelle noch einmal fest: Ich habe mich zu Hause in Erlangen mit einer ganzen Reihe von kirchlich engagierten jungen Menschen unterhalten. Diese jungen Frauen und jungen Männer ministrieren ausnahmslos jeden Sonntag. Sie sagen: Ja, ich ministriere auch am Sonntag, am Volkstrauertag und am Totensonntag um 10.30 Uhr in der Messe meiner Gemeinde. Dem Engagement dieser jungen Menschen tut es keinen Abbruch, wenn sie vorher bis 2 Uhr in der Disco waren. Dennoch ministrieren sie genauso ehrlich und engagiert am Totensonntag.
Meine Damen und Herren, ich stelle ausdrücklich fest, dass auch nach dieser Änderung kein anderes Bundesland so viele stille Tage hat wie der Freistaat Bayern. Alle anderen haben weniger. In jedem anderen Bundesland beginnt der Schutz der stillen Tage später als in Bayern. Dort fangen sie erst um 3.00, um 4.00, um 5.00 oder um 6.00 Uhr an. Manche Länder haben nur fünf, vier oder lediglich drei stille Tage im ganzen Jahr. Ich stelle also fest, künftig sind die stillen Tage nirgends in Deutschland so umfassend und so gut geschützt wie in Bayern. Deswegen kann ich als überzeugter katholischer Christ guten Herzens und mit voller Überzeugung diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/15696 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/17247 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2013 eingefügt wird. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.