Protokoll der Sitzung vom 17.07.2013

Ein weiterer Punkt, wo ich von einem Faktencheck gesprochen habe, ist Ihre Aussage, der Landtag sei zu jedem Zeitpunkt von der Ministerin vollständig und korrekt informiert worden. Wir könnten zwar reihen weise Punkte herausgreifen – ich glaube, ich habe 20 Seiten zusammengeschrieben –, ich greife aber nur einige markante Punkte heraus. Es ist schon die völlig einseitige Darstellung von Herrn Mollath und von den Zusammenhängen angesprochen worden. Sie haben nur das wirr Klingende herausgenommen, nicht aber die konkreten Punkte, die wir alle benannt haben, zum Beispiel die Buchungsanordnungen, die Anlagen zu den Vermögensverzeichnissen oder den Schriftwechsel.

Sie sind über lange Zeit nicht auf die sogenannte ei desstattliche Versicherung des Zahnarztes Edward Braun und dessen sonstige Schreiben eingegangen. Wenn wir diese gekannt hätten, wäre Herr Mollath möglicherweise in einem anderen Licht dagestanden. Sie waren bis zuletzt um ein bestimmtes Bild bemüht, auch, als Sie den Sonderrevisionsbericht der Hypo Vereinsbank in Händen hatten. Es gibt unterschiedli che Auffassungen, wann Sie diesen hatten und wann Sie ihn hätten haben müssen. Ich fand es schon be merkenswert, dass Sie über ein Jahr über die Inhalte reden und schreiben, ohne sich diese 17 Seiten selbst besorgt zu haben. Sie schütteln den Kopf. Die erste Anfrage war im November 2011 von der Kollegin Mar garete Bause. Dann gab es eine erste Antwort. Dann gab es Berichtsanträge, und es gab im März 2012 einen Bericht. Sie haben uns erklärt, Sie hätten sich das Teil erst im November 2012 besorgt. Es sind schlappe 17 Seiten.

Das sei dahingestellt, worauf ich aber hinaus will: Sie haben immer versucht, uns weiszumachen, es ginge nur um arbeits- und dienstrechtliche Verfehlungen. Ich zitiere Sie selbst aus einer Mail an alle Abgeordneten. Diese Mail stammt vom 21. November 2012 und ist benannt: Fakten zum Fall Gustl Mollath. Sie haben ausgeführt: Was bedeutet die Aussage im Innenrevisi onsbericht der HypoBank "Alle nachprüfbaren Be hauptungen haben sich bestätigt?" In diesem Satz ist das Wichtigste das Wort "nachprüfbar". Ausweislich des Revisionsberichts hat Herr Mollath strafrechtlich nur allgemeine, unkonkrete Behauptungen aufgestellt. Nur eine dieser Behauptungen hat sich mit Schwarz geld befasst. Diese war aber nicht nachprüfbar und hat sich, wie auch andere Behauptungen, nicht bestä tigt. Die arbeitsrechtlichen Verfehlungen, wie Abwer bungen, Provisionsannahmen u. ä. haben sich wohl bestätigt.

Es ist schlicht und ergreifend falsch, was Sie uns da mals geschrieben haben und was Sie bis zuletzt er klärt haben. Im Sonderrevisionsbericht heißt es – ich zitiere nur den wichtigsten Satz und führe dann ein zelne Fälle auf: "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen inter ne Richtlinien und externe Vorschriften (u. a. Abga benordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandels gesetz) anzulasten." Dann finden sich reihenweise einzelne Fälle. "Um die Aufzeichnungspflicht für GWG zu umgehen, wurde ein Geschäft künstlich aufgesplit tet." Anderes Beispiel: "Herr D. hat bewusst und gra vierend gegen formelle Vorschriften des Geldwäsche gesetzes verstoßen." Nächstes Beispiel: Die Aufzeichnungspflicht für Edelmetallankäufe gemäß § 143 Abgabenordnung wurde umgangen. Nächstes Beispiel: "Herr D. erklärte hierzu, dass es sich dabei um einen Gefallen für eine Kundin (allgemein bekann te Persönlichkeit) gehandelt habe, die beim Umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte".

Sie brauchen uns also nicht immer erzählen, es ginge nur um dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Verfeh lungen. Es waren jede Menge Punkte mit strafrechtli cher Relevanz enthalten, denen die Behörden hätten nachgehen müssen. Herr Nerlich hat, tüchtig wie er ist, mehrmals assistiert und gesagt, der Sonderrevisi onsbericht gebe gerade keinen Beleg für steuerstraf rechtliche Verstöße. Das behauptet er immer noch.

Jetzt bin ich wieder bei dem Satz: Herr Streibl, Sie verschlucken immer ein paar Silben. Die Ministerin hat diesen Satz zweimal "Scheinkronzeugensatz" ge nannt. Das ist der Satz: "Alle nachprüfbaren Behaup tungen haben sich als zutreffend erwiesen." Das, was Sie gesagt haben, ist letztlich falsch. Ich selbst habe im Untersuchungsausschuss gesagt: Eine einzige Ge schichte war falsch, nämlich die Geschichte mit der Gewerbeanmeldung. Insofern können Sie sagen: Die ser Satz ist, so wie er dasteht, falsch. Es wird aber ganz anders ein Schuh daraus, Herr Herrmann. Die Mitarbeiter der Sonderrevision der HypoVereinsbank können keine Daumenschrauben anlegen und können insofern nur einiges nachprüfen. Sehr viel mehr hät ten die Mitarbeiter der Steuerfahndung, die Bußgeld- und Strafsachenstelle – BuStra - oder die Staatsan waltschaft nachprüfen können. Diese haben damals nicht geprüft, und das war das ganz große Versäum nis. Das war ein granatenmäßiger Fehler.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben immer bestritten, dass die Anzeigen von Gustl Mollath zu den Kapitaltransfers und der Steuer hinterziehung im Zusammenhang mit seiner Einwei sung in die Psychiatrie stünden. Wenn Sie sich die

Entscheidung der 7. Kammer des Landgerichts Nürn berg-Fürth ansehen sowie das Einweisungsgutachten und die Prognosegutachten, dann müssen sie zu einem anderen Schluss kommen. Des Weiteren haben Sie ausgeführt – damit haben Sie leider auch im Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt –, dass aus Ihrem Haus immer alle Unterlagen an die Finanzbehörden gegangen sind. Sie haben sich sogar gelobt. Bezogen auf die Ermittlungen der Steuerfahn dung beim Finanzamt Nürnberg-Süd, welche jetzt ak tuell laufen, haben Sie gesagt – Zitat aus dem Unter suchungsausschuss: "Diese Ermittlungen sind auch dadurch gekommen, dass wir unsere Unterlagen immer den Finanzbehörden zugeschickt haben". Das ist definitiv falsch. Schon die Anzeige vom Dezem ber 2003 – das war dann die zweite – haben die Fi nanzbehörden in Nürnberg von keiner staatlichen Be hörde aus Bayern – weder Staatsanwaltschaft noch Ministerium – erhalten. Sie haben die Anzeige von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf und später vom Fi nanzamt Frankfurt und vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Berlin erhalten.

Viel schlimmer noch: Das 106-seitige Konvolut, in dem wirklich die meisten Punkte enthalten waren, ba sierend auf denen man hätte nachfragen können, ist überhaupt nicht aus dem Ministerium an die Steuer fahndung gegangen. Diese sind im Jahr 2004 einge hend in Ihrem Haus geprüft worden. Sie sind aber nicht weitergeleitet worden. Sie sind auch nicht von der Staatsanwaltschaft im Jahr 2011, in dem der Fall wieder aufgerollt worden ist, an die Steuerfahndung weitergegeben worden. Erst im Februar 2012 hat der zuständige tüchtige Steuerfahnder zum Telefonhörer gegriffen, hat bei der Staatsanwaltschaft angerufen und endlich die 106 Seiten bekommen. Sie können uns doch nicht erzählen, Sie hätten immer alle Unter lagen an die Finanzbehörden weitergegeben. Das war einfach nicht so.

Die Zeit drängt, und daher einige letzte Gedanken. Herr Herrmann, Sie haben ausgeführt, die Justiz in Bayern werde diskreditiert. Verzeihung, aber der Richterbund hat auch Angriffe in andere Richtungen gefahren. Vertreter des Richterbundes haben zur Mi nisterin gesagt, die rote Linie sei überschritten, und haben ihr Populismus vorgeworfen. Wir haben ges tern gelesen – Herr Ministerpräsident, ich weiß nicht, ob es so war –, Sie hätten wütend ausgerufen: Wofür brauchen wir denn noch ein Justizministerium?

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Das ist falsch!)

Das ist falsch, wunderbar. Dann darf ich Sie aber gleich mit einem Bonmot von Franz Josef Strauß kon frontieren – Christian Magerl hat es mir vorhin einge

flüstert. Franz Josef Strauß hat einmal gesagt, im Jus tizministerium streiten sich um elf der Minister und der Staatssekretär – den Staatssekretär haben wir heute nicht mehr, Herr Seehofer lacht – um den einzigen Brief, der gekommen ist.

(Heiterkeit)

Herr Kollege, eigentlich ist die Zeit zu Ende. Die 30 Minuten sind zu Ende.

Danke, Frau Präsiden tin. Das hat Franz Josef Strauß gesagt, der Minister präsident bestätigt es uns. Wir meinen selbstver ständlich, anders als Franz Josef Strauß selig, dass das Justizministerium viele Aufgabenfelder hat. Wir haben in unserem Bericht einige Reformvorschläge gemacht. Daran werden wir gemeinsam arbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat für die FDPFraktion Frau Kollegin Meyer das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsiden tin, werter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mittelpunkt des Mollath-Untersu chungsausschusses steht das Schicksal eines Man nes, der seit mehr als sieben Jahren in einer psychia trischen Einrichtung untergebracht ist. Dieses Schicksal und die Frage, ob diese Unterbringung ge rechtfertigt ist oder nicht, beschäftigte die Öffentlich keit zunehmend, je mehr Informationen dazu bekannt geworden sind. Dieses Schicksal lässt kaum jemand unberührt.

Der Bayerische Landtag hat sich nach mehrmaliger Auseinandersetzung mit dieser Thematik in verschie denen Gremien des Landtags dafür entschieden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wie schon mehrfach erwähnt, lautete der Auftrag an die sen Untersuchungsausschuss, ein mögliches Fehlver halten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatte ten Strafanzeigen zu untersuchen.

Es kann gar nicht oft genug betont werden, dass die ser Ausschuss aber niemals die Möglichkeit haben konnte, darüber zu urteilen, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht untergebracht ist. Der Ausschuss hatte auch nicht die Möglichkeit, die weitere Unter bringung sowie ein mögliches Wiederaufnahmever fahren zu überprüfen. Mit Recht aber ist an den Auf

trag die Erwartung geknüpft worden, dass diese Aufklärungsarbeit neutral und objektiv erfolgen soll. Aus meiner Sicht wurde diese Erwartung durch fol gende Punkte sehr stark beeinträchtigt:

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses stand von Anfang an unter einem unglaublichen Zeitdruck. Auch wenn es im Ausschuss nicht thematisiert wurde, warf die bevorstehende Landtagswahl einen großen Schat ten auf die Arbeit des Ausschusses. Vor diesem Hin tergrund verwundert es überhaupt nicht, dass bei die sem äußerst emotionalen, die Öffentlichkeit stark bewegenden Thema kein gemeinsamer Abschlussbe richt vorgelegt werden konnte. Das ist in der Tat sehr bedauerlich; denn im Interesse der Sache wäre es mehr als notwendig und wichtig gewesen, dass man sich in aller Ruhe und ohne Zeitdruck nach der Zeu genvernehmung der schwierigen Aufgabe einer ge meinsamen Aufarbeitung gewidmet hätte. Möglicher weise war das auch gar nicht wirklich gewollt. Der Minderheitenbericht der Opposition ist, wie von den Verfassern selbst formuliert – das ist darin nachzule sen -, in gelegentlich spöttischem und belustigendem Ton formuliert, um das Entsetzen über das Ausmaß der Fehler, das Desinteresse an Aufklärung und das Vertuschen um jeden Preis zu beschreiben. Diese be lustigende Form des Umgangs mit diesem menschlich so tragischen Fall hat zugegebenermaßen bei mir Entsetzen ausgelöst.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Selbstverständlich ist es völlig legitim, unterschiedli che Meinungen und Positionen zu vertreten. Durch die Form der Berichterstattung zum Ausdruck zu brin gen, wie wenig man die Arbeit der anderen ernst nimmt, zeugt für mich nicht gerade von großer demo kratischer Feinfühligkeit.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Zu diesem Vorgehen passt aus meiner Sicht übrigens auch die Form der begleitenden öffentlichen Veran staltungen, die auf Plakaten, die in Stil und Aufma chung in dieser Zeit irgendwie bekannt anmuten, mit großen Fotos von Abgeordneten angekündigt werden und mit denen um Aufklärung im Fall Mollath gewor ben wird. Auch das wird aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Alexander König (CSU): Sehr gut!)

In Ihrem Bericht kommen Sie gleich zu Beginn zu dem Urteil: Die Finanzbehörden haben nicht ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat nur einseitig ermittelt, der Generalstaatsanwalt hat gemauert und das Justizmi nisterium hat vertuscht.

Ich zitiere aus dem Bericht:

Festzustellen ist aus Sicht der Oppositionspartei en jedoch, dass es zahlreiche Beanstandungen gibt und das Bemühen der beteiligten Behörden, vorangegangenes eigenes Fehlverhalten zu ver tuschen, vor dem Untersuchungsausschuss in einer Form weiterging, die einer Demokratie un würdig ist. Auch der Bericht der Regierungsfrak tionen macht da keine Ausnahme.

Im Folgenden unterstellen Sie fast ausschließlich allen am Verfahren in irgendeiner Weise beteiligten Personen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt, dem notwendigen Verständnis für Herrn Mollath, gegebe nenfalls sogar mit der bewussten Absicht, zu ver schleiern und zu vertuschen, gearbeitet zu haben. Viele Aussagen aus den Zeugenvernehmungen wer den dabei von Ihnen einfach ignoriert. Alle Schuld liegt nach Ihrer Einschätzung bei den Gerichten und bei den Behörden. Selbst dort, wo Sie mit Mitgliedern Ihrer Fraktion die Möglichkeit gehabt hätten, rechtzei tig nachzubohren, liegt aus Ihrer Sicht die Schuld dafür, dass nicht nachgefragt wurde, bei den Behör den. Als Beispiel erwähne ich nur die Petition vom März 2004. Von den Berichterstattern wurde damals nicht nachgebohrt, obwohl in der Stellungnahme an den Landtag eindeutig nachzulesen ist, dass zu die sem Termin der Petent eine mehr als einhundertseiti ge Verteidigungsschrift übergeben habe, in welcher er unter anderem ausführte, dass er die größte Schwarz geldverschiebung in die Schweiz aufgedeckt habe. Davon hat sich damals niemand angesprochen ge fühlt. Aus keiner Fraktion hat sich jemand angespro chen gefühlt. Das mache ich auch niemandem zum Vorwurf, weil man rückblickend sehen muss, dass die heutige Sensibilität für diesen Fall damals nicht vor handen gewesen ist.

Seien wir ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Prüfen wir von uns aus jede einzelne Position bis ins letzte Detail, wenn wir eine Petition vorgelegt bekom men? Ich finde es nicht in Ordnung, dass wir die Schuld bei anderen suchen, wenn wir selbst unserer Pflicht, uns zu informieren, nicht gerecht werden. Ei genverantwortung ist etwas, was mir als FDP-Mitglied ein ganz wichtiges Lebens- und Politikprinzip ist.

(Beifall bei der FDP)

Für mich hat die Ex-ante-Sicht in der Beurteilung möglicher Versäumnisse und Verfehlungen eine be sondere Bedeutung. Deshalb halte ich es nicht für an gebracht, wenn man Zeugen per se, zum Teil mit Häme, das Recht, sich an nichts mehr erinnern zu können, abspricht, nur weil sie sich deshalb nicht mehr erinnern können, weil der Fall damals ein Fall

unter vielen gewesen ist und sich vieles nur mehr mühsam rekonstruieren lässt. Auch wenn die Befrag ten noch so jung sind, wie zum Beispiel die Staatsan wältin Frau Dr. Fili, muss ich ihr doch das Recht, sich nicht mehr erinnern zu können, zugestehen. Auch mich hat die Vernehmung der Staatsanwältin etwas nachdenklich gestimmt.

Es war aber nicht die Tatsache, dass sie sich nicht mehr erinnern konnte, sondern die Tatsache, dass ihr folgender Satz besonders in den Ohren geblieben ist: Jetzt haben Sie auch eine Anzeige von Herrn Mollath, schauen Sie mal, wie Sie damit umgehen. Natürlich habe ich mich gefragt, welche Rolle in diesem Zusam menhang die zwischenzeitlich leidlich bekannte Stel lungnahme einer Frau Dr. Krach spielt. Diese Stel lungnahme, die ganz am Anfang der Geschichte steht, die ausschließlich auf Erzählungen und Eindrü cken der Ehefrau von Herrn Mollath basiert und mit der bei Herrn Mollath erstmals eine psychische Er krankung mit gefährlichen Ansätzen diagnostiziert wird, finde ich in der Tat befremdlich. Für mich ist es deshalb sehr wichtig, dass in unserem Bericht auf Seite 43 steht: "Durch die Stellungnahme wurde be reits früh der Geisteszustand des Zeugen Mollath the matisiert."

Welche Auswirkungen diese Stellungnahme im Unter bewusstsein der einzelnen Beteiligten, die mit dem Fall beschäftigt waren, hatte, wissen wir nicht. Wir können es nicht nachweisen. Wenn der Richter bei der Zeugenvernehmung aber deutlich macht, dass und wie er sich mit dieser Stellungnahme auseinan dergesetzt hat und dass er deren Bedeutung einzu schätzen wusste, kann man es glauben oder nicht. Wir glauben es. Sie glauben es nicht. Wir haben es in unserem Bericht nicht mit so drastischen Worten dar gestellt, wie Sie es in Ihren Ausführungen tun. Wir haben damit aber deutlich gemacht, dass wir sehr wohl beide Seiten im Blick haben und uns kritisch mit den Vorgängen auseinandersetzen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Liebe Frau Kollegin Aures, Sie sagen: Wir wollen auf klären, Sie wollen das nicht. -Das weise ich für uns zurück!

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Streibl sagt, er hätte sich etwas mehr Kritikfähig keit gewünscht. Dazu kann ich nur sagen: Herr Streibl, wenn Sie diesen Bericht unter dem Aspekt lesen, dann können Sie uns vielleicht doch zugeste hen, dass auch wir sehr wohl kritikfähig sind.

Auf Seite 17 weisen wir des Weiteren ausdrücklich darauf hin: "Um ein mögliches Versäumnis handelt es

sich auch bei der vermutlich unterbliebenen Weiterlei tung des 106-seitigen Konvoluts des Zeugen Mollath von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an die Fi nanzbehörden".

Wenn die Staatsanwältin damit argumentiert, dass sie davon ausgegangen ist, dass die Schreiben mit Si cherheit bei den bayerischen Finanzbehörden landen, schon deshalb, weil Herr Mollath die Anzeigen gleich zeitig an die Steuerfahndung in Frankfurt, an das Fi nanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin sowie an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf adressiert hatte – übrigens eine Annahme, die sich hinterher auch be stätigt hat, es wurde weitergeleitet –, dann war das eben ihre Einschätzung, die Einschätzung der Staats anwältin.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

In unserem Bericht steht wiederholt ganz deutlich: "Selbstverständlich wären auch andere Vorgehens weisen denkbar und vertretbar gewesen."

Das gilt für den geschilderten Umgang mit der Sache, wie sie durch die Staatsanwältin Dr. Fili erfolgte oder auch für das Vorgehen des Richters Brixner, und das gilt auch für den Umgang mit den unterschiedlichen Gutachten, die es gab. Aber, und darauf möchte ich immer wieder hinweisen: Es ist nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses gewesen, diese Vorgän ge und Entscheidungen zu beurteilen und zu bewer ten. Das ist Thema für ein mögliches Wiederaufnah meverfahren, darüber entscheiden die Gerichte, und das ist gut so.

Es gibt zahlreiche Punkte, die in dem gesamten Ver fahren hohe Bedeutung haben. Unzweifelhaft gehört der Weg und die Bedeutung des Sonderberichts der HVB dazu. Nach Anhörung aller Zeugen teile ich die Ansicht, dass es den von Herrn Mollath angezeigten größten Schwarzgeldverschiebungsskandal von Deutschland in die Schweiz nicht gegeben hat. Die Opposition sagt in ihrem Bericht auf Seite 2, es gab die Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich. Dazu möchte ich anmerken: Eine Steuerhinterziehung konnte be stätigt werden. Eine Steuerhinterziehung! Eine Schwarzgeldverschiebung wurde aber durch den Sonderbericht und die Anhörung der Zeugen nicht be wiesen. Ich denke, das ist schon ein Unterschied.

Unbestritten sind die zwischenzeitlich eingeleiteten Anzeigen und Verfahren ein Beleg für einen gewissen Wahrheitsgehalt. Für die ganz große Geschichte blieb Herr Mollath aber trotz einer Zeugenanhörung im Landtag – und das war gut, dazu stehe ich -, trotz Nachfragen, auch meinerseits, und trotz der Möglich keit, sich ganz konkret dazu zu äußern, sehr unver