- Ich sage, ich fände es schön, aber wir müssen es leider verändern, da es verfassungswidrig ist, wie uns gesagt wurde.
Frau Ministerin, Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass es zwei Gesetzentwürfe gibt, einen, in dem die Optionskommunen grundgesetzlich abgesichert sind, und einen zweiten, bei dem durch einfache Gesetzgebung die Optionskommunen abgesichert werden sollten. Das alles ging in dem Abstimmungsprozess und nach dem grundlegenden Beschluss und der Beauftragung der Bundeskanzlerin das sage ich noch einmal - und des Arbeitsministeriums mit den beiden Ministerpräsidenten ein bisschen hin und her. Da gab es zunächst einen Sachstand zum 15.01. und dann einen vom 23.02. Da geben Sie mir sicherlich recht, dass das ein bisschen hin- und herging.
Sie haben jetzt völlig andere Argumente eingebracht. Warum? - Grundsätzlich sagen Sie, das Land Bayern stehe zu den Arbeitsgemeinschaften. Sie haben aber jetzt völlig andere Argumente eingebracht, warum plötzlich die CSU-Bundestagsfraktion diesem Kompromiss nicht mehr zustimmen kann.
Diese Argumente sind hier allerdings nicht angekommen. Keiner Ihrer Bundestagsabgeordneten hat so argumentiert. Keiner! Ich bin mir sicher, dass genau wegen dieser Abstimmungsproblematik und natürlich bei einem Stand, der sich jeden Tag ein bisschen verändert hat, gerade das Bundesarbeitsministerium - das ist uns vielfach bestätigt worden - sehr offen auf die Anmerkungen und Widerstände, die insbesondere aus der CSU/CDU-Fraktion kamen, immer wieder eingegangen ist und in dieser Frage immer wieder nachgebessert hat. Aber gestehen Sie doch zu, Sie wollen die Problematik vor der Bundestagswahl einfach nicht mehr klären, Sie gönnen dem Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in dieser Sache keinen Erfolg mehr und tragen die Problematik auf Kosten der Beschäftigten in den Arbeitsgemeinschaften aus sowie auf Kosten der Menschen, die dort dringend Hilfe und Unterstützung suchen.
Frau Weikert, ich habe es eben gesagt: Ich halte es für moralisch unanständig, mit einer Strukturfrage bei den Betroffenen die Angst zu erzeugen, dass sich an ihren Leistungen etwas ändern könnte. Das halte ich für moralisch unanständig.
Wir haben alles versucht, um eine Lösung hinzubekommen. Deswegen haben wir auch so lange mit Herrn Scholz verhandelt. Aber wenn wir nach dem letzten Abstimmungsgespräch am 24. Februar bereits am 3. März einen wiederum geänderten Entwurf zur Grundgesetzänderung bekommen, in dem die Anzahl der Optionskommunen festgelegt wurde und in dem immer noch keine ausreichende Mitwirkung der Kommunen in den ZAG definiert war, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn man ein Jahr Nachforderungen stellt, nimmt man irgendwann zur Kenntnis, dass der Bundesarbeitsminister überhaupt kein Interesse daran hat, den Kommunen irgendwelche Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.
Das hat er offen und deutlich gesagt. Deshalb hätten wir eigentlich schon sehr viel früher mit unseren Gesprächen aufhören müssen. Er hat natürlich kein Interesse an der Sache und will, wie wir wissen, alles zentralistisch von oben verwalten, was in Sachen Arbeitsmarkt zu verwalten ist.
Deswegen suchen wir jetzt eine Lösung, bei der wir möglicherweise nach der Bundestagswahl - hoffentlich mit einem anderen Partner eine kommunalfreundliche Handhabung finden, die tragfähig ist und vor allem dem Interesse der Betroffenen dient.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Ich gebe jetzt zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/989, Blauzungenimpfung mit Akzeptanz der betroffenen Landwirte umsetzen, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 37, mit Nein haben gestimmt 122, Stimmenthaltungen 4. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die drei Dringlichkeitsanträge in Tagesordnungspunkt 15. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Die Urnen stehen bereit. Wir können beginnen. Wir stimmen zunächst ab über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/992, den Antrag der SPD-Fraktion. Die namentliche Abstimmung ist eröffnet.
Wir stimmen jetzt über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/994 ab. Das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die namentliche Abstimmung ist eröffnet. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkarten abzugeben. Dieses Mal stehen für die namentliche Abstimmung mit Ihrem Einverständnis drei Minuten zur Verfügung.
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1001. Das ist der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP.
Meine Damen und Herren, die namentliche Abstimmung ist beendet. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. - Herr Kollege Schindler und Herr Kollege Pohl, bitte nehmen auch Sie Ihre Plätze wieder ein.
Meine Damen und Herren, ich gebe bekannt: Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/990, 991, 993 und 16/995 mit 999 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW) , Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/76) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Franz Maget, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW) zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags (Drs. 16/92) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Franz Maget, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW) zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Drs. 16/93) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Franz Maget, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW) zur Änderung des Ausführungsgesetzes Art. 10Gesetz (Drs. 16/94) - Zweite Lesung
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Arnold für die SPD.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse demokratischer Wahlen müssen sich auch in den Parlamenten widerspiegeln. In diesem Landtag sind fünf Fraktionen vertreten. Daher ist es logisch, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der Sitzverteilung niederschlagen. Wir
haben schon erlebt, wie man das unter Umständen bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen mit Geschäftsordnungstricks ändert.
Die Mehrheitsverhältnisse müssen sich auch in den anderen Gremien ändern, in denen der Landtag hoheitliche Aufsichts- bzw. Beratungs- und Überwachungsfunktionen wahrnimmt. Das war uns allen klar, und der Konsens war groß. Deswegen haben die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der Freien Wähler gemeinsam die aufgerufenen Gesetzesinitiativen eingebracht, um jeweils zu einer entsprechenden Änderung der Besetzung zu kommen. Wir waren guter Dinge, insbesondere auch deshalb, weil in Ihrem Koalitionsvertrag, sehr verehrte Damen und Herren von der CSU, eindeutig steht, dass Sie tatsächlich diese Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollen und dabei das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers anwenden wollen. Nach dieser grundsätzlichen Entscheidung war es eigentlich nahezu unstrittig, dass dieser Antrag Ihre Zustimmung findet. Aber das war der Test. Das Verfahren zum Untersuchungsausschuss wurde einstimmig beschlossen; da gibt es noch keinen. Aber bei der Datenschutzkommission war es dann schon anders. Im Rechts- und Verfassungsausschuss wurde darüber diskutiert, und es wurde gesagt: Wir haben unsere Leute schon gewählt. Diese Wahl ist jetzt bindend mit der Folge: Wir wollen ja gern, aber wir können nicht. Und wenn wir können, dann ist das erst in fünf Jahren. Aus der Begründung, die die stellvertretende Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses abgegeben hat, darf im Folgenden zitieren:
Grundsätzlich hat die CSU keine Bedenken gegen das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die Mitglieder der Datenschutzkommission seien aber bereits benannt worden und hätten sich auch schon in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet. Diejenigen, die sich in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet hätten, seien aber nicht bereit, ihr Amt wieder abzugeben.
Ja, was heißt das denn? - Ich muss Ihnen sagen: Das Einarbeiten in Aufgaben hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Datenschutzkommission schon zusammengetreten ist oder nicht. Ich verweise auf Tagesordnungspunkt 13: Wir wählen die nichtparlamentarischen Mitglieder dieser Datenschutzkommission ja erst, und da kann überhaupt nichts anbrennen. - Mit Verlaub, in wie viele Themenbereiche kann man sich einarbeiten? Wir haben hier Herrn Dr. Huber, einen anerkannten Umweltpolitiker, einen Landwirtschaftsmann - er hat sich auch neu als Staatssekretär im Kultusministerium einarbeiten müssen. Es gibt hier also keinen Vertrauensschutz - wunderbar, es geht. Insoweit muss man sagen, ist diese Argumentation aus unserer Sicht hanebüchen.
Ein Weiteres waren dann die Verhandlungen zum G-10-Gesetz. Das G-10-Gremium ist natürlich ein Ausschuss, in dem sehr geheime und wichtige Dinge beraten werden. Aber, meine Damen und Herren, wenn ich weniger geworden bin und die anderen mehr und es sich um hoheitliche parlamentarische Aufgaben handelt, muss ich auch diese Aufgaben entsprechend teilen, einfach demokratisch teilen.
Die Argumentation, dass die eine oder andere Person möglicherweise verfassungsmäßig zweifelhafte Ansichten hat, ist in keiner Weise veranlasst. Denn dass sich hier im Landtag fünf Parteien befinden, ist das Ergebnis einer demokratischen Wahl. Jede dieser Parteien ist gleich zu behandeln, ohne dass moralische Bedenken von vornherein geltend gemacht werden.
Gleiches war über den Medienrat zu vernehmen. Der Medienrat war auch schon gewählt, auch da hieß es: Wir wollen ja gern, aber wir können erst 2013. Welche Argumentation der Verzögerung!