Protokoll der Sitzung vom 31.03.2009

Ziel der Erfassung können drei Dinge sein: Die Identifizierung eines gesuchten Fahrzeugs, die Identifizierung eines gesuchten Kfz-Halters oder die Identifizierung eines gesuchten Kfz-Führers. Die zwei letzteren Punkte sind aber nicht unbedingt zielführend, denn man weiß nie, wer in einem Auto sitzt. Außerdem kann es nur eine annähernde Identifizierung ermöglichen. Die Fahrzeugdaten werden bei einer Erkennung mit dem Fahndungssystem, zum Beispiel von Inpol oder dem Schengener Informationssystem, abgeglichen. In diesem Fahndungssystem werden Straftäter, vermisste Personen, gestohlene Kraftfahrzeuge, aber auch Ausländer, deren Aufenthalt unbekannt ist, gesucht. Derzeit sind in Inpol ungefähr 500.000 ausländerrechtliche Ausschreibungen vorhanden.

Die Trefferquote beim Scanning liegt nach einem Rechtsgutachten des ADAC bei ungefähr 0,003 %. Hier stellt sich dann schon die Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt geeignet oder erforderlich ist und ob es nicht auch andere Mittel gibt. Die Erkennungsrate - wie viele Kennzeichen werden erkannt? - liegt nach Auskunft des Staatsministeriums des Innern vom 09.07.2007 bei ungefähr 96 %. 96 % der Kennzeichen werden also erkannt und erfasst. Die Fehlerquote liegt demnach bei 4 %. Durch technische Fehler, durch Fehler am Kennzeichen oder durch Verschmutzung des Kennzeichens wird das Kennzeichen also möglicherweise nicht erkannt. Die Konsequenz einer solchen Fehlerquote ist im harmlosen Fall, dass man das Kennzeichen nicht erkennt, im Extremfall kann es zu einer falschen Erkennung oder einer falschen Verdächtigung oder zu einem falschen Zugriff auf unbeteiligte, unbescholtene Bürger kommen. Diese Gefahr besteht ungefähr bei 4 %.

Was passiert im Trefferfall? Zunächst wird das Bild des Kennzeichens erfasst, wird in Text umgewandelt und gespeichert. Daraufhin erfolgt der Abgleich mit den Datenbanken. Wenn da ein Treffer angezeigt wird, gibt es wiederum drei Möglichkeiten: Entweder die Daten werden gespeichert und für eine weitere Verwendung zur Kenntnis genommen, es wird gleich ein Strafverfahren eingeleitet oder aber es erfolgt sofort ein unmittelbarer Zugriff.

Zum Erfolg des Kennzeichenscannings habe ich in Erster Lesung schon gesagt, dass sehr viele Versicherungsfälle dabei sind. Ich gebe dem Kollegen recht: Wenn man einen Unfallgegner mit einem nichtversicherten Fahrzeug hat, ist es eine schlimme Sache; das habe ich damals auch schon so angedeutet. Die Zugriffe erfolgen auch nach Auskunft des Staatsministeriums in besonders schweren Fällen von Diebstahl, bei betrügerischem Erlangen von Kraftfahrzeugen, bei Diebstahl von Kraftfahrzeugen, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei Fahren trotz Fahrverbots, bei Hehlerei von Kraftfahrzeugen, Betrug, Trunkenheit im Verkehr, Unterschlagung von Kraftfahrzeugen, Urkundenfälschung, Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, darunter auch illegaler Handel mit Heroin, bei Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Vergehen nach dem Waffengesetz.

Ich denke, das ist eine ansehnliche Liste von Fällen, bei denen Zugriffe erreicht werden können. Deshalb ist diese Maßnahme ein probates Mittel gegen mittlere, schwere und auch organisierte Kriminalität. Allerdings ist zu befürchten, dass sich die organisierte Kriminalität mit der Zeit auf dieses Instrument einstellen wird.

Ein durchschnittliches Scann-Gerät kann ungefähr 3.000 Fahrzeuge pro Stunde prüfen, auch bei höheren Geschwindigkeiten. Durch dieses Mittel besteht also

schon die Gefahr einer flächendeckenden Kontrolle. Die Infrastruktur für solche Kontrollen besteht bereits mit dem Toll-Collect-System. Theoretisch wäre es möglich, Temposünder zu erfassen und ihnen automatisch einen Bußgeldbescheid zuzuschicken. Solche Überlegungen gibt es schon. In der Schweiz gibt es bereits das System Selection-Control, über dessen Einführung auch in Deutschland gesprochen wird. Mit diesem System können Fahrzeuge, die in Bewegung sind, über einen längeren Zeitraum gescannt und beobachtet werden.

Wir leben heute in einer freizügigen Massengesellschaft. Wir haben die freie Fahrt durch ganz Europa. Die Mobilität nimmt permanent zu. Wir brauchen in einer mobilen Massengesellschaft auf technische Fragen und technische Probleme auch technische Antworten. Mir ist zwar unser gut ausgebildeter bayerischer Polizeibeamte lieber, aber allein im Schengenraum sind allein 780.000 Fahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben. Diese Aufgabe kann auch der bestausgebildetste Polizeibeamte mit einem Notizblock am Straßenrand nicht bewältigen. Hier müssen wir eine technische Lösung finden.

Deshalb müssen wir diesen Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN leider ablehnen. Trotzdem sagen wir, dass wir auf dieses Problem unser Augenmerk richten und dafür sorgen müssen, dass keine Ausuferungen entstehen. Wir müssen vorsichtig sein, aber wir können das Kennzeichenscanning leider nicht ganz abschaffen.

(Beifall bei den Freien Wählern und der FDP)

Als Nächster hat Herr Vizepräsident Rohde das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer ausführlichen Diskussion im Ausschuss stellen wir fest, dass die GRÜNEN bei unserem heutigen Thema einsam und unbelehrbar eine Position beziehen, der sich keine andere Fraktion dieses Hauses anschließt. Man muss sich beim Kfz-Kennzeichen-Scanning fragen: Können die GRÜNEN dieses Thema nicht verstehen oder wollen sie es nicht verstehen?

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Nachdem bereits drei Kollegen vor mir versucht haben, Ihnen das Thema nahezubringen, muss ich es aufgeben. Ich habe keine neuen Fakten hinzuzufügen. Wir wissen doch spätestens seit unseren Beratungen, dass unsere Polizei die gesetzlichen Vorgaben einhält.

Gerade wir Liberale legen großen Wert darauf, dass die Kfz-Kennzeichen bei einer Prüfung nur kurz mit der ent

sprechenden Datenbank abgeglichen und sofort wieder gelöscht werden, wenn kein Treffer erzielt wurde. So wird vermieden, dass Bewegungsprofile von unbescholtenen Bürgern erstellt werden. Wir sind uns im Ausschuss einig gewesen, dass wir den aktuellen Erfahrungsbericht zu der Praxis des Kfz-KennzeichenScannings in Bayern hören möchten. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Wir wünschen uns eine Erfolgskontrolle, um Aufwand und Nutzen gegenüberstellen zu können.

(Margarete Bause (GRÜNE): Das ist wahrhaft liberal!)

Die FDP glaubt aber auch, dass wir mit dem Scanning der Polizei ein effizientes Mittel zur Verfügung stellen. Deshalb lehnen wir heute den Gesetzentwurf der GRÜNEN ab.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Jetzt hat sich Herr Staatsminister Herrmann noch einmal zu einem Schlusswort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema kann ich auf die umfänglichen Ausführungen vom Juni und Juli des vergangenen Jahres verweisen. Einige Kollegen waren damals noch nicht in diesem Hause. Ich möchte mich aber kurz fassen.

Unser Gesetz, das seit dem 1. August letzten Jahres in Kraft ist, entspricht voll umfänglich, in jeder Hinsicht, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Daran gibt es nicht das Geringste zu deuteln. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was bereits mehrere Kollegen - vor allem Herr Kollege Dr. Weiß und Herr Kollege Schneider - angesprochen haben: Kein Unverdächtiger wird gespeichert. Gespeichert werden nur die Treffer. In dem Moment, wo die Abfrage beim entsprechenden Datenbestand keinen Treffer ergibt, erfolgt überhaupt keine Speicherung. Die Abfrage wird dann automatisch gelöscht. Damit hat sich der Fall.

In der Öffentlichkeit werden Gespensterdiskussionen geführt, als ob wir Tausende Leute überwachen wollten. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Hier geht es um ein ganz einfaches technisches Hilfsmittel. Der Polizeibeamte muss nicht jedes Auto, das er überprüfen möchte, einzeln in den Computer eingeben, sondern die Abfrage erfolgt beschleunigt und automatisiert. Dadurch wird Personal eingespart. Es wäre nicht sinnvoll, wenn ein Polizeibeamter stundenlang einzelne Kennzeichen in den Computer eingeben müsste. Von dieser Arbeit wird er entlastet. Er kann sich stattdessen den Bürgern auf der Straße widmen.

Sie haben nach der Trefferquote gefragt. Gott sei Dank wird der größte Teil der Menschen, die auf unseren Straßen unterwegs sind, nicht gesucht. Die meisten Autos sind nicht gestohlen, und es sitzen keine Verbrecher darin. Es wäre schlimm, wenn es anders wäre. Allerdings werden erfreulicherweise immer wieder bemerkenswerte Treffer erzielt. Erst vor ein paar Wochen wurde einer Einsatzzentrale der Polizei ein Treffer aus der automatisierten Kennzeichenerkennung gemeldet. Es stellte sich heraus, dass das amtliche Kennzeichen eines BMW mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ein Treffer im Fahndungsbestand angezeigt wurde.

Das Kennzeichen war im Fahndungsbestand von INPOL ausgeschrieben. Die Person war dringend verdächtig, ein versuchtes Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe in Thüringen begangen zu haben. Diese Person war auf Bayerns Straßen unterwegs. Da ein Treffer durch die automatische Kennzeichenerkennung angezeigt wurde, konnte sie von der Polizei schnellstmöglich auf einer Rastanlage aus dem Verkehr gezogen, festgenommen und an die Kollegen in Thüringen überstellt werden.

Das ist der praktische Alltag dieser Kennzeichenerkennung. Dieses Instrument ist sinnvoll und richtig im Interesse der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Deshalb bitte ich Sie nachdrücklich, diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/66 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 16/606 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe? - Danke schön. Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme aus den Reihen der Fraktion der Freien Wähler gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Drs. 16/69)

- Zweite Lesung

Aufgrund der vorgerückten Stunde stelle ich abweichend vom Vorschlag des Ältestenrats fest, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, pro Fraktion nur fünf Minuten Redezeit zu beanspruchen. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Tausendfreund von den GRÜNEN.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zumindest eine Stimme haben wir bei der Abstimmung über den letzten Gesetzentwurf doch gewinnen können, danke, Frau Schweiger. Ich glaube, dass bei der Abstimmung über den nächsten Gesetzentwurf die Zustimmung etwas höher sein wird, da bei den Ausschussberatungen weit mehr Kollegen zugestimmt haben.

Worum geht es? Es geht darum, die Videoüberwachung, die mit Gesetzesänderung vom August im Datenschutzgesetz eingeführt worden ist, wieder zu streichen. Wir wehren uns nicht gegen die Möglichkeit, über eine geänderte Fassung abzustimmen, das wäre jedoch der zweite Schritt.

Bei Artikel 21 a des Datenschutzgesetzes geht es nicht um die polizeiliche Videoüberwachung, sondern um die Videoüberwachung durch kommunale Stellen, öffentliche Stellen und Firmen, die in kommunaler Hand sind etc. Da haben wir eine ziemlich große Bandbreite. Der flächendeckenden Überwachung wird so Tür und Tor geöffnet. Der Eingriff ist aber nicht an eine Gefahrenprognose gebunden, vielmehr müssen nur öffentliche Einrichtungen betroffen sein. In der Gesetzesbegründung heißt es beispielhaft, auch kommunale Wertstoffhöfe könnten videoüberwacht werden. Es wären also sämtliche öffentliche Einrichtungen betroffen, auch die Schulhöfe. Wir wollen nicht, dass plötzlich auch Schulhöfe in ganz Bayern videoüberwacht werden.

Bei der Videoüberwachung haben wir einen ganz wesentlichen Effekt. Die Videoüberwachung schränkt die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein, weil sie ihr Verhalten ändern. Wenn man sich beobachtet fühlt, verhält man sich in der Öffentlichkeit ganz anders, als wenn nicht die Möglichkeit besteht, auf einer Videoaufzeichnung zu sehen zu sein. Auch wenn Schilder auf die Videoüberwachung hinweisen, ändert sich daran nichts.

Dadurch, dass der Kreis derjenigen, die die Videoüberwachung einsetzen dürfen, so umfassend ist, entsteht auch eine viel höhere Gefahr des Missbrauchs der Aufnahmen. Der Personenkreis, der auf die Aufnahmen Zugriff hat, wird erweitert. Das Gesetz sieht eine lange Löschungsfrist von zwei Monaten vor. In Berlin ist eine Regelung getroffen, wonach nach 24 Stunden die Daten wieder zu löschen sind.

Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Nutzen wird unseres Erachtens nicht ausreichend berücksichtigt. Über den Nutzen kann man sich ohnehin streiten. Bei der Frage der Sicherheit durch Videoüberwachung handelt es sich meistens nur um eine vorgegaukelte Sicherheit.

Wir können uns eine Konzentration auf die Brennpunkte vorstellen. Diese Fragen werden jedoch durch das Polizeiaufgabengesetz in Form der polizeilichen Videoüberwachung erfasst. Die Überwachung des Innenbereichs von Bahnhöfen wird durch das Hausrecht gedeckt. Wenn Bedarf für eine Videoüberwachung besteht, sollte die Zuständigkeit dafür besser bei der Polizei angesiedelt sein. Wir werden uns einer gesetzlichen Regelung nicht verweigern, wenn enge Grenzen gezogen werden. Wir wollen keine Regelung, die die Videoüberwachung in beliebigem Umfang zulässt, sondern eine Regelung, die dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Menschen das nötige Gewicht gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Als Nächster erteile ich für die CSUFraktion Frau Kollegin Petra Guttenberger das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf sieht die Streichung von Artikel 21 a des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. Das würde das ersatzlose Vernichten der Rechtsgrundlage bedeuten, die zwingend erforderlich ist, um in einem eng gefassten Rahmen Videoüberwachung, also Videobeobachtung und Videoaufzeichnung, durchführen zu können, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen oder um das Hausrecht ausüben zu können.

Diese Videoüberwachung dient gerade nicht dazu - wie es uns die Verfasserinnen und Verfasser des Gesetzentwurfes glauben machen wollen -, alles und jeden zu überwachen, das Ganze flächendeckend zu tun, Bewegungsprofile zu erstellen etc. Offensichtlich ist der Blick für die Realität nicht mehr so ganz vorhanden. Es wird das Bild von einem Überwachungsstaat gezeichnet, der mit seiner Informationsgier Daten über Daten sammeln will.

Genauso abwegig und absurd ist die Behauptung, dass die Norm überflüssig sei. Richtig ist, dass diese Norm unbedingt erforderlich ist, um dem Grundsatz der Normenbestimmtheit und Normenklarheit zu genügen, den das Bundesverfassungsgericht bei Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausdrücklich fordert. Richtig ist auch, dass die Einsatzmöglichkeiten dieser Videoüberwachung eng festgelegt sind, dass sie nur zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum der Bürgerinnen und Bürger zulässig

sind bzw. zum Schutz öffentlicher Einrichtungen und dass gerade eine flächendeckende Videoüberwachung weder beabsichtigt noch aufgrund der Norm möglich ist.

Gewonnene Daten sind ebenso nur im engen Rahmen nutzbar. Innerhalb von acht Wochen müssen diese Daten ausgewertet und danach vernichtet werden. Die Datenschutzbeauftragten sind über die Videoaufnahmen zu verständigen. Richtig ist auch, dass erst durch diese Möglichkeit der Videoüberwachung Strafverfolgungen bei vielen Taten möglich werden. Denken wir nur an die Vorfälle in U-Bahnen. Erst aufgrund der Aufzeichnungen mittels Video konnten in Fürth Taten rekonstruiert werden, sodass man darauf verzichten konnte, stark traumatisierte Opfer, die keinerlei Erinnerung an die Tat mehr hatten, als Zeuge bezüglich der Verfolgung der Täter zu belasten. Vandalismus, rechtsradikale Schmierereien an Denkmälern, Friedhöfen etc. könnten durch einen Verzicht auf die Videoüberwachung nicht mehr verhindert werden. Richtig ist auch, dass über das Ob und das Wie, also die Standorte der Videoüberwachung, nicht der Landtag oder die Staatsregierung entscheiden, sondern dass die Entscheidung darüber allein bei den Kommunen liegt.

Bei einer Streichung dieses Artikels würden wir die Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen schutzlos dastehen lassen, was wir gerade nicht wollen. Der Bürger oder die Bürgerin dürfen sich bei uns darauf verlassen, dass wir zum einen die abschreckende Wirkung der Videoüberwachung weiter anwenden wollen und dass wir dabei - ich habe es bereits ausgeführt, unter welch engen Bedingungen diese Videoüberwachung nur möglich ist -, die Eingriffe in geschützte Rechtsgüter so gering wie möglich halten. Den Gesetzentwurf lehnen wir aus Gründen der inneren Sicherheit eindeutig ab.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich darf Sie zu dieser späten Stunde noch um die notwendige Aufmerksamkeit bitten. Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Horst Arnold von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass ein Bedürfnis besteht, bestimmte öffentliche Orte zu überwachen, weil dort möglicherweise Dinge vor sich gehen, die einer Strafverfolgung bedürfen. Wir haben seit langer Zeit ein Instrument, nämlich das Polizeiaufgabengesetz, das zur Gefahrenabwehr eingesetzt wird. Das ist in sogenannten kriminellen Schwerpunkten einsetzbar.

Es gibt allerdings auch Situationen, die es erforderlich machen, eine gewisse Videoüberwachung zu ermöglichen. Wie man mit einem Generalverdacht umgeht, hat