Protokoll der Sitzung vom 16.07.2009

Der CSU-Antrag ist ein Aufguss des damals zurückgezogenen Dringlichkeitsantrags. Sie müssen natürlich wieder Rechts- und Linksextremisten gleichsetzen. Bei der im Freistaat Bayern praktizierten Vorgehensweise "Deeskalation durch Stärke" wäre bei manchen Demonstrationen schon ein bisschen mehr Augenmaß angebracht. Sie reduzieren das Gewaltproblem auf Sportveranstaltungen und Demonstrationen. Das Gewaltproblem gibt es aber auch bei normalen Einsätzen, Stichwort Jugendgewalt oder betrunkene Randalierer etc. Sie nennen überhaupt keine konkreten Maßnahmen, sondern äußern nur vage Vorstellungen bei der Rechtsschutz- und Kostenübernahme. Das ist ein Schaufensterantrag. Wir haben auch kein Verständnis dafür, dass nach Ihrer Meinung bayerische Polizisten in

anderen Bundesländern wohl nicht mehr eingesetzt werden sollen. Das wäre grundgesetz- und vertragswidrig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Tausendfreund. Nächster Redner für die Fraktion der FDP: Kollege Dr. Fischer, bitte sehr.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die bayerische Polizei steht vor schwierigen Herausforderungen. Die Bevölkerungszahl in Bayern ist in den letzten Jahren gestiegen. Es gibt neue Formen der Kriminalität; ich erwähne nur organisierte Kriminalität, Extremismus, Terrorismus und Internetkriminalität. Die Mobilität der Menschen ist gestiegen. Auch das führt zu zusätzlichen Belastungen für die Polizei.

Mir ist es deshalb ein großes Anliegen, mich als Erstes dem Dank an die bayerischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anzuschließen, der hier geäußert wurde, und namens der FDP-Fraktion den Beamten meine Anerkennung auszusprechen.

(Beifall bei der FDP)

Damit die Bayerische Polizei gut arbeiten kann, sind drei Dinge wichtig. Zum Ersten brauchen wir eine vernünftige personelle Ausstattung, zum Zweiten eine vernünftige Sachmittelausstattung, und zum Dritten muss der Beruf des Polizeibeamten nach wie vor attraktiv bleiben.

Für eine bessere Personalausstattung haben wir den ersten wichtigen Schritt mit den 1.000 neuen Stellen für die Polizei im Doppelhaushalt 2009/10 getan. Ich sage in aller Deutlichkeit: Das ist ein erster Schritt, zu dem die FDP beigetragen hat, aber das ist nur der Anfang. Wir werden hier fortfahren.

Der heute vorliegende Antrag hat die beiden anderen Dinge zum Gegenstand, nämlich die Sachmittelausstattung und die Attraktivität des Polizeiberufs. Die Sachmittelausstattung der Bayerischen Polizei ist gut. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Hanisch, ausdrücklich widersprechen, wenn Sie sagen, dafür seien keine Mittel im Haushalt. Im Haushalt sind durchaus viele Mittel für die Bayerische Polizei vorgesehen. Ich bin davon überzeugt, dass der Innenminister dazu noch etwas sagen wird. Uns ist es ein Anliegen, diese Ausstattung weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern. Das ist das Ziel unseres Antrags.

Mit einsatztaktischen Überlegungen - auch das gehört zum Thema Polizei - muss dafür gesorgt werden, dass Polizeibeamte bei Ausübung ihres Dienstes geschützt

werden. Ich sage auch in aller Klarheit: Die FDP-Fraktion steht nicht für neue Gesetze. Sie steht nicht für Verschärfungen, aber sie steht für eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze. Deswegen pflichte ich ausdrücklich bei, wenn es in unserem Antrag heißt: Ein Zurückweichen vor Gewalt darf es für die bayerische Polizei nicht geben.

Einsätze in anderen Ländern sind ein besonderes Problem. Sie sind deswegen problematisch, weil nicht in allen deutschen Bundesländern die Voraussetzungen so gegeben sind, wie wir es uns in Bayern wünschen würden. Das haben insbesondere die Mai-Krawalle in Berlin gezeigt. Deswegen ist es uns ein Anliegen, einen Bericht darüber zu bekommen, wie für den Schutz der bayerischen Polizeibeamten gesorgt werden kann. Es ist keine Rede davon, dass wir diese Einsätze nicht wollen, Frau Kollegin Tausendfreund. Es ist keine Rede davon, dass wir uns grundgesetzwidrig verhalten wollen. Wir wollen aber einen angemessenen Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten - auch in anderen deutschen Bundesländern.

(Beifall bei der FDP)

Fürsorgeleistungen sind ein wichtiges Thema. Deswegen haben wir von der FDP-Fraktion großen Wert darauf gelegt sicherzustellen, dass die von Gewalt betroffenen Beamten in angemessenem Umfang Fürsorgeleistungen erhalten und dass auch die psychologische Nachsorge sowie eine aktive Betreuung und Aufklärung über die Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes gegeben sind. Ich werde nachher noch einige Worte zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen sagen, die andere Vorstellungen haben.

Schließlich zum Prüfauftrag in Bezug auf den Rechtsschutz: Auch dieses Thema ist uns wichtig. Eines muss klar sein: Wer als Polizeibeamter im wahrsten Sinne des Wortes seinen Kopf hinhält, hat Anspruch darauf, dass der Rechtsstaat ihn anschließend nicht im Regen stehen lässt. Das sind wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig.

Ich möchte einige Worte zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen sagen: Der Antrag der GRÜNEN ist vom Grundsatz her gut, und ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich den meisten Punkten zustimmen könnte. Was allerdings die Schaffung von Grundlagen betrifft, wonach der Freistaat rechtskräftig bei Schadensersatz-, Schmerzensgeld und Kostenerstattungsansprüchen in Vorleistung treten und Zahlungen übernehmen soll, so meine ich, dass wir hierzu das Ergebnis eines Prüfauftrags, der bereits erteilt ist, abwarten sollten. Ich meine aber auch, dass die Richtung die richtige ist, und kann mir gut vorstellen, diesen Überlegungen beizutreten.

Ich halte es auch für sinnvoll, in der polizeilichen Kriminalstatistik Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gesondert auszuweisen. Es wird immer wieder gesagt, dass Gewalt gegen Polizeibeamte ein im Ansteigen begriffenes Phänomen ist. Das müssen wir entsprechend belegen, und wenn es so ist, müssen wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Alles in allem ist das ein Antrag, der in die richtige Richtung geht und sich inhaltlich mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Das kann man leider vom Antrag der Freien Wähler nicht behaupten. Ich sage ganz ehrlich: Dieser Antrag ist enttäuschend. Wenn man einen Antrag von einer Interessenvertretung übernimmt, dann sollte man sich auch inhaltlich mit dem auseinandersetzen, was darin steht. Das ist offensichtlich nicht geschehen. Wenn die Freien Wähler in ihrem Antrag in mehreren Punkten Gesetzesverschärfungen fordern und sich an dem gesetzgeberischen Aktionismus beteiligen, den andere in anderen Bundesländern schon betreiben, dann werden sie ihrem Anspruch nicht gerecht.

Den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist geholfen, wenn sie bei der Kostenerstattung bessergestellt werden, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist geholfen, wenn wir Fürsorgeleistungen verbessern. Aber ihnen ist nicht geholfen, wenn wir mit scheinbar tauglichen Maßnahmen rechtsstaatliche Gesichtspunkte zurückstellen. Ich sage zu § 113 StGB ganz deutlich: Ja, es ist richtig, dass hier ein Missverhältnis zwischen der Beschädigung eines Polizeifahrzeugs und der Verletzung eines Polizeibeamten besteht. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Regelungsgegenstände. Das liegt auch daran, dass generell im deutschen Strafrecht Gewalt gegen Personen relativ niedrig bestraft wird, während Sach- und Vermögensdelikte im Verhältnis dazu hoch bestraft werden. Das ist kein Phänomen, das die Polizei alleine betrifft. Eine solide Auseinandersetzung mit der Thematik würde das zeigen.

Die FDP ist an der Seite der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, wenn es darum geht, sachlich etwas zu verbessern, wenn es darum geht, die Ausstattung zu verbessern, wenn es darum geht, Schutz zu geben. Sie ist nicht die Partei, die sich dafür einsetzt, blind Gesetze zu verschärfen. Wir verschließen uns nicht von vornherein einer Diskussion über Gesetzesverschärfungen, aber sie als Allheilmittel anzusehen, halten wir für zu wenig.

Ich darf deshalb zusammenfassen: Die FDP-Fraktion wird dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Sie wird die Anträge der Opposition ablehnen, den Antrag der GRÜNEN mit dem Hinweis, dass noch einige Punkte abzuklären sind, aber der Weg in die richtige Richtung geht; das Gleiche gilt für den

Antrag der SPD. Anders ist es bei dem Antrag der Freien Wähler, weil dieser im Tenor ziemlich inhaltsleer ist und das meiste erst in der Begründung zum Ausdruck kommt; insofern können wir dem Antrag auch inhaltlich nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Dr. Fischer. Nun hat Herr Staatsminister Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es außerordentlich, dass sich auf Antrag der CSU-Fraktion und mit nachgezogenen Anträgen aller anderen Fraktionen das gesamte Haus so intensiv mit dem notwendigen Schutz für die Kolleginnen und Kollegen von der Bayerischen Polizei beschäftigt. Das ist in der Tat dringend notwendig, und ich freue mich darüber, dass letztendlich ein so großer Rückhalt für unsere Polizei im Bayerischen Landtag festzustellen ist.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Nicht für Sie!)

- Herr Kollege Dürr, bei manchen Kollegen habe ich al lerdings das Gefühl, dass eher scheinheilig Krokodilstränen vergossen werden, als dass eine nachhaltige Unterstützung unserer Bayerischen Polizei zu beobachten wäre.

(Beifall bei der CSU)

Es sind die großen Auseinandersetzungen, wenn ich an die Vorfälle in Berlin, in Hamburg im Schanzenviertel oder in Dresden in den letzten Wochen sowie viele kleine Anlässe denke, bei denen wir immer wieder mit einer zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte konfrontiert sind. Ich freue mich, dass es in einer Reihe von Punkten im Hohen Hause eine breite Übereinstimmung gibt. Ich will aber auch deutlich sagen: Wenn man anlässlich der Vorkommnisse vom 1. Mai von einer De eskalationsstrategie spricht, beispielsweise die niedersächsische Polizei zur Verstärkung anfordert und gleichzeitig den niedersächsischen Kollegen verbietet, einen Wasserwerfer mitzubringen, da man gegenüber den Chaoten deeskalieren wolle, sage ich: Eine solche Strategie macht keinen Sinn, und die politische Rückendeckung versagt in den entscheidenden Momenten. So werden wir nicht weiterkommen.

(Beifall bei der CSU)

Ich freue mich, dass wir uns darüber einig sind, der Polizei den entsprechenden Rückhalt zu geben, und wir uns darüber einig sind, dass die Polizei die entsprechende Ausstattung braucht, dass sie die notwendige

personelle Stärke braucht. Es gehört zu unserem Einsatzkonzept, dass die Polizei dort, wo es notwendig ist, von Anfang an stark präsent ist, weil allein eine entsprechende Präsenz der Polizei in bestimmten Momenten eine gewisse abschreckende Wirkung hat, weil dann bestimmte Chaoten von vornherein wissen, dass sie keine Chance haben. Es ist besser, sie verzichten dann von vornherein darauf, als dass es zu einer größeren Straßenschlacht käme.

Es ist wichtig, auch im Rechtschutz und bei der Gestaltung der Entschädigungsmöglichkeiten für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Herr Kollege Schneider - wo ist er? - hat an die Diskussion erinnert, die wir nach dem Fall Mannichl im Hohen Hause geführt haben. Ich darf Ihnen mitteilen, Herr Kollege Schneider, dass nach Auskunft des Finanzministeriums, das für diese Dinge, wie Sie wissen, federführend zuständig ist, zum 01.08., also in zweieinhalb Wochen, die neuen Richtlinien in Kraft treten werden. Diese Richtlinien werden in den nächsten Tagen bereits publiziert. Die Punkte, über die wir damals diskutiert haben, werden dabei mit aufgegriffen, also die effektive Betreuung und Aufklärung im Zusammenhang mit dem effektiven Rechtsschutz und der erleichterte Rechtsschutz bei extremistischem Hintergrund, bei dem die Kosten für den Rechtsbeistand auch in größerem Umfang vom Staat übernommen werden können. Alles das wird in den neuen Richtlinien des Finanzministeriums berücksichtigt. Das zeigt, dass die Probleme auch weiter verfolgt werden, wenn wir sie erkennen, und dass Zusagen, die hier im Hohen Haus gegeben werden, auch eingehalten werden.

In der Tat bleibt viel zu tun. Wenn die Gewalt gegen Polizeibeamte einen größeren Umfang annimmt, müssen wir auch über das Strafrecht reden, auch wenn es kein Allheilmittel ist, Herr Kollege Fischer. Auch darüber haben wir im Januar im Zusammenhang mit dem Konzept gegen den Rechtsextremismus schon gesprochen. Es wurde ausdrücklich der Auftrag erteilt, dass geprüft wird, welche Verbesserungen im Strafrecht notwendig sind. Ich habe dieses Thema auch in der Innenministerkonferenz eingebracht. Dort wird es ebenfalls intensiv bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass wir bei der Innenministerkonferenz im Herbst zu einem breiten Einvernehmen kommen werden. Dann werden wir auch an diesem Thema konsequent weiterarbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Über die anderen Maßnahmen werden wir dem Hohen Haus im Herbst konsequent berichten. Wir brauchen eine weiterhin starke und motivierte Bayerische Polizei, die im Bayerischen Landtag einen breiten Rückhalt hat. Dafür danke ich Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1838 - das ist der interfraktionelle Antrag der CSU- und der FDP-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gegenstimmen? - Die Fraktion der Freien Wähler und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1848 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion - seine Zustim mung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktion der Freien Wähler, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1849 - das ist der Antrag der Fraktion der Freien Wähler seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Die SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1850 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) Bundesratsvotum (Drs. 16/1839)

und

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Befassung des Landtags bei Entscheidungen im Bundesrat Änderung des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in

Angelegenheiten der Europäischen Union nicht im Schnellverfahren (Drs. 16/1851)

Zwei Hinweise: Zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wurde namentliche Abstimmung beantragt. Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat eine Neufassung. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, sie vorzulesen. Sie liegt allen Fraktionen vor. Wenn damit Einverständnis besteht, eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Förster. Sie haben jetzt das Wort.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Karlsruher Urteil, mit dem der Lissabonner Vertrag grundsätzlich für verfassungskonform erklärt wurde, ist in Deutschland eine Diskussion über eine notwendige stärkere Einbindung der parlamentarischen Organe, also von Bundestag und Bundesrat, bei EU-Entscheidungen der Exekutive entbrannt. Diese Einbindung verlangt das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das sogenannte Begleitgesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CSU, in Ihrer Partei wird dabei heftigst gestritten. Der Streit geht bis hin zu persönlichen Angriffen Ihres Generalsekretärs auf verdienstvolle Europaabgeordnete wie zum Beispiel Elmar Brok und bis hin zu wechselseitigen Vorwürfen, dass der jeweils andere keine Ahnung von dem Thema hätte. Taliban-Vorwürfe und systematische Demontagen Ihres Landesgruppenchefs in Brüssel möchte ich dabei gar nicht erwähnen. Ich will auch zu dieser aus meiner Sicht triebgesteuerten Wahlkampfkraftmeierei heute nicht viel sagen.