Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

(Namentliche Abstimmung von 17.00 bis 17.03 Uhr)

Die Frist zur Abgabe der Stimmen ist zu Ende. Ich schließe den Abstimmungsvorgang und bitte, die Stimmen außerhalb des Plenums auszuzählen.

Wir kommen nun zum nächsten Antrag, zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag 16/2692 der CSU-Fraktion. Auch hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Es sind wiederum drei Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 17.04 bis 17.07 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit für die Stimmabgabe ist abgelaufen. Ich schließe den Abstimmungsvorgang. Ich bitte, außerhalb des Plenums auszuzählen. Das Ergebnis wird, sobald es vorliegt, hier bekanntgegeben.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/2683 mit 16/2685 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Abgeordneten Angelika Weikert, Christa Steiger, Diana Stachowitz u. a. (SPD) Bildungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Drs. 16/1051)

Ich eröffne die Aussprache.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich bitte darum, das allgemeine Palaver zu beenden.

Ich eröffne die Aussprache. Als erste hat Frau Kollegin Pranghofer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ein Leben lang lernen - darüber wird immer wieder viel geredet. In Grußworten und Reden wird dieses Thema immer in sehr schöne Worte gefasst. Bei konkreten Maßnahmen stellen wir aber fest, dass die CSU und auch die FDP schnell fahnenflüchtig werden. Es wird Zeit, dass wir die lernende Gesellschaft ausbauen, in der sich Menschen weiter entwickeln und ein Leben lang lernen können. Wir müssen Strukturen schaffen, den Menschen Angebote geben, ihnen Anreize bieten und ihnen Ressourcen verschaffen. Das sind vor allem auch zeitliche Ressourcen. Wir wollen, dass der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit in einem Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern geregelt wird. Zwölf von 16 Ländern machen das bereits seit vielen Jahren.

(Beifall bei der SPD)

Bayern hat sich davor immer gedrückt. Meistens wurde argumentiert, das belaste die Arbeitgeber, außerdem würden die Arbeitgeber sowieso Weiterbildung in ausreichendem Umfang anbieten. Das ist erstens nur be

dingt richtig. Zweitens ist die betriebliche Anpassungsqualifizierung auch nur ein kleines Segment in der Weiterbildung. Die Weiterbildungsdaten in Bayern weisen darauf hin, dass die Angebote und die Zahl der Teilnehmer stagnieren und - das ist noch viel wichtiger - dass bestimmte Gruppen, wie Ältere, Geringverdiener, Leiharbeitskräfte und gering Qualifizierte von der Bildung ausgegrenzt werden. Diese Gruppen werden zunehmend von betrieblicher Weiterbildung ausgegrenzt. Die Daten der Weiterbildung in Bayern zeigen auch, dass nur 22 % der Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung erfahren. Auch in weiterbildungsaktiven Betrieben erfährt nur jeder dritte Arbeitnehmer eine Weiterbildung. Also ist es wichtig, diesen Punkt noch einmal aufzugreifen und Strukturen auszubauen, die den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen den Anspruch auf Weiterbildung, auf Bildungszeit gewähren.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Arbeitnehmer Bildungsfreistellung realisieren wollen, stellt sich zweitens die Frage, ob es nur eine betriebliche Anpassungsbildung sein soll oder ob lebenslanges Lernen und Weiterbildung mehr sein sollte. Wir haben das im Antrag im ersten Eckpunkt zusammengefasst und formuliert: "Bildungsfreistellung dient der beruflichen, kulturellen, politischen und allgemeinen Bildung." Das ist ein weitergehender Bildungsbegriff.

Wir zeigen in unserem Antrag auf, wie die Bildungsfreistellung im Freistellungsgesetz geregelt werden soll. Ich will ein paar Punkte herausgreifen. Wir sagen, es ist ein Anspruch von fünf Tagen jährlich, der auf zehn Tage für zwei Jahre zusammengefasst werden kann. Diesen Anspruch sollen alle Beschäftigte haben, also auch Leiharbeitnehmer und Auszubildende. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung soll gegeben sein, und für Kleinstbetriebe ist eine Kleinstbetriebsklausel einzuführen, weil sich kleine Betriebe besonders schwer tun, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freizustellen.

Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich etwas für das lebenslange Lernen tun wollen, wenn wir das lebenslange Lernen stärken wollen, ist es notwendig, einen gemeinsamen Konsens mit den gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen. Ich bin mir sicher, dass auch den Arbeitgebern diese Bildungsfreistellung nützen wird, weil sie vom Bildungsmehrwert ihrer Beschäftigten profitieren werden. Deswegen hoffen wir, dass Sie heute unserem Antrag zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)

Zu Ihrer Information: Mir ist gerade ein Antrag auf namentliche Abstimmung zum letzten Tagesordnungspunkt vorgelegt worden. Das ist der Tagesordnungspunkt 6 der

Liste der Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden, betreffend die Aufhebung des Moratoriums über das Endlager Gorleben, Drucksache 16/1628. Ich wollte das rechtzeitig bekannt geben, damit Sie Ihre zeitlichen Dispositionen treffen können.

Wir fahren in der Aussprache fort. Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Gudrun Brendel-Fischer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unserer Fraktion ist bewusst, dass Fortbildungsaktivitäten und lebenslanges Lernen sehr wichtig sind. Die Unternehmen machen aber deutlich, dass die für das Personal Verantwortlichen und die Unternehmer sehr wohl auf die Weiterqualifizierung der Arbeitnehmerschaft setzen und investieren. Nicht alle Aktivitäten dieser Richtung tauchen bei verdi oder dem DGB in den Statistiken auf, weil es sich oft um interne inhouse-Schulungen handelt und um Kleinqualifizierungen, die nicht unbedingt mit der entsprechenden Infrastruktur der Bildungslandschaft einhergehen. Nachvollziehbar ist aber, dass Unternehmen die Arbeitnehmerschaft für die Tätigkeitsbereiche fit machen, die eine betriebliche Relevanz aufweisen, ja dazu beitragen, den Unternehmenserfolg zu steigern und letztendlich Arbeit zu sichern.

In Ihrem speziellen Antrag wird Bildungszeit zum Beispiel für kulturelle und politische Inhalte gefordert. Wer soll nachvollziehen können, dass Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung dafür in Verantwortung genommen werden sollen? - Speziell in der aktuellen Situation unserer Wirtschaft muss man darüber nachdenken, inwieweit derartige Bildungsinteressen in die Zuständigkeit des Einzelnen oder der Gesamtgesellschaft fallen sollen. Es liegt uns fern, unsere Unternehmer damit zu belasten. Fakt und Herausforderung ist, dass wir die Senkung der Lohnnebenkosten erreichen wollen und keine Steigerung. Der Antrag steht für weitere Reglementierungen, die zulasten der Arbeitgeber gehen.

Deshalb lehnen wir wie auch schon im federführenden Ausschuss den Antrag ab und setzen in der wirtschaftlich schwierigen Zeit auf die Stärken unserer mittelständischen Unternehmerschaft, die am besten weiß, dass sie nur mit best qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine erfolgreiche Zukunft hat.

Im Hinblick auf die Bundesländer, die bereits über eine Bildungszeit verfügen bzw. keine haben, ist die Frage zu stellen, warum ausgerechnet Baden-Württemberg und Bayern, die ohne diese Bildungszeit auskommen, am erfolgreichsten sind.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Gottstein das Wort. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist relativ leicht zu behandeln. Es geht zunächst um die Beantragung eines Gesetzentwurfs. Daher können wir die Bedenken, die soeben die Kollegin der CSU vorgetragen hat, nicht teilen. Wir nehmen den Antrag wörtlich. Darin heißt es: "einen eigenen Gesetzentwurf". Das ist in Ordnung. Man könnte die Bildungsfreistellung zwar in das Gesetzeswerk zur Erwachsenenbildung einbauen. Wegen der Bedeutung für das Arbeitsleben ist es jedoch sinnvoll, einen eigenen Gesetzentwurf zu fordern.

Im Gesetz heißt es wörtlich: "Das Gesetz soll sich an folgenden Eckpunkten orientieren:". Das Wort "orientieren" bedeutet nicht, dass man sich daran klammern muss. Orientierung beinhaltet, dass Abweichungen möglich sind. Allerdings sollte man, wenn man die Bildung beruflich, kulturell, politisch und allgemein definiert, auch noch soziale und menschliche Bildung einfügen.

Den Passus zur Kleinstbetriebsklausel sehen wir als Vorschlag. Es wird sehr wohl auf den Gesetzentwurf ankommen, denn kleinere Betriebe dürfen nicht darunter leiden. Es muss sich um Bildung im wahrsten Sinne des Wortes handeln. Mit dem Gesetzentwurf müssen die entsprechenden Regularien vorgelegt werden, die garantieren, dass es sich um echte Bildung handelt, die dem Betrieb zugute kommt. Eines ist jedoch klar: Einem Betrieb kommt immer alles zugute, was dem Menschen, der im Betrieb die Arbeit leisten soll, zugute kommt.

Wir unterstützen, wie auch in den beratenden Ausschüssen, den Antrag, sehen aber sehr wohl die Problematik der Ausführungsbestimmungen und werden, falls es zu einem solchen Gesetzentwurf kommen sollte, das Augenmerk sehr genau darauf legen, wie der einzelne Betrieb damit umgehen kann, sodass es eine verträgliche Lösung für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber wird.

(Beifall bei den Freien Wählern und der SPD)

Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/2682 bekannt, betreffend "Die Staatsregierung beim Wort nehmen - Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag". Mit Ja haben 56, mit Nein 90 gestimmt. Es gab

3 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Karl Freller und andere und Fraktion: "Voraussetzungen für die Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag schaffen", Drucksache 16/2692, bekannt. Mit Ja haben 140 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 10 Abgeordnete, eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Wir fahren jetzt in der Rednerliste fort. Als Nächste hat Frau Maria Scharfenberg das Wort. Bitte schön, Frau Scharfenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir bedenken, dass nur noch die wenigsten Menschen am Ende ihrer Erwerbsbiographie dieselbe Tätigkeit ausüben wie am Anfang ihrer Berufstätigkeit, dann gewinnt das lebenslange kontinuierliche Lernen immer mehr an Bedeutung. Wer stehen bleibt, wird von der Entwicklung überrollt. Im bayerischen Sozialbericht wird darauf hingewiesen, dass sich die gesellschaftlichen Unterschiede immer mehr verstärken. Viele Menschen hatten in der Kindheit und in ihrer Jugend wenige Möglichkeiten, Bildungskapital zu erwerben, entweder weil das familiäre Umfeld nicht stimmte, und/oder weil in der persönlichen Entwicklung andere Schwerpunkte gesetzt wurden. Zurzeit werden in Bayern Geringverdiener und Leiharbeitnehmer vom Bildungsurlaub vollkommen ausgeschlossen. So kann das nicht sein, meine Damen und Herren! Die Erwachsenenbildung stellt für diese Menschen eine große Chance dar, auch in einem späteren Lebensabschnitt zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und das persönliche Bildungskapital zu vergrößern. Insofern trägt das gesamte Segment der Erwachsenenbildung dazu bei, soziale und Bildungsunterschiede in unserer Gesellschaft zu verringern. Es sorgt für mehr Gerechtigkeit in unserem Land, und daran sind wir doch alle interessiert, meine Damen und Herren.

Das Recht auf Bildungsfreistellung, und um dieses Recht geht es im hier vorliegenden Antrag, nimmt dabei einen besondern Stellenwert ein. Auch in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, der heute eigentlich auf der Tagesordnung steht, aber erst nächstes Mal beraten wird, denn heute wurde er wegen Zeitmangels abgesetzt, wir werden uns also demnächst noch mit ihm befassen, sieht vor, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, fünf Tage pro Jahr an Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Erwachsenen

bildung teilzunehmen. Diese Forderung ist sehr wohl von dieser Welt, das zeigt der Blick über die Landesgrenze hinweg. Im Norden, im Osten und im Westen unserer Republik sind gesetzlich geregelte Bildungsfreistellungen seit vielen Jahren gang und gäbe. Auch in mehreren Bundesländern unseres Nachbarn Österreich gibt es solche Regelungen.

Dieses Recht festzuschreiben, hat sich in der Praxis bewährt. Die Kompetenzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei erwerben, kommen nicht nur dem Einzelnen zugute, sondern auch dem Arbeitgeber und langfristig gesehen auch der gesamten bayerischen Gesellschaft. Das fördert nicht zuletzt den Wirtschaftsstandort Bayern. Die Skeptiker in dieser Frage sollten deshalb nicht nur die aktuelle wirtschaftliche Lage, sondern die nachhaltige Entwicklung für unsere Wirtschaft bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Künftig wird es noch viel mehr darauf ankommen, dass in unseren Betrieben qualifizierte Beschäftigte arbeiten. Dafür muss man ihnen auch nach Schule und Ausbildung noch Möglichkeiten eröffnen. Wir stimmen dem Antrag zu, weil er gut ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Als Letzte hat Frau Kollegin Brigitte Meyer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lebenslanges Lernen, offensive Weiterbildung während des gesamten Berufs und des Daseins, das war zu keiner Zeit wichtiger als heute. Ich bin sicher, in diesem Punkt herrscht Übereinstimmung in allen Fraktionen. Die Frage ist aber wieder einmal, wie so oft: Welche Wege wählen wir, und was halten wir für den richtigen Weg, um die Erkenntnisse umzusetzen? - Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wählen einen Weg der Vorschriften und der Verpflichtungen für die Wirtschaft. Diesen Weg halten wir nicht für den richtigen.

Es ist eine Tatsache, dass sich im Jahr 2020 diejenigen Menschen im produktivsten Teil ihres Erwachsenenlebens beziehungsweise Alters befinden, die jetzt zwischen 10 und 35 Jahre alt sind. Viele dieser Menschen haben aber als Jugendliche eine Bildung bekommen, die bereits heute erheblich hinter den Anforderungen der Wirtschaft zurückbleibt. Nach wie vor ist es nicht gelungen, den mit 20 bis 25 % eines Jahrgangs viel zu großen Anteil der jugendlichen Schulabgänger nachhaltig zu senken, der keine oder eine viel zu geringe Ausbildungsreife besitzt. Diese Menschen verdienen eine zweite Chance, auch in dieser Frage sind wir uns sicher alle einig. In der großen Zahl der Jugendlichen

und der jungen Erwachsenen dieser Gruppe gibt es ein großes Potential an Bildungsfähigkeit. Dieses Potential muss aus Verantwortung gegenüber dem Einzelnen, aber auch im Interesse unserer Gesellschaft entwickelt werden. Dazu ist ein Netzwerk nachholender Weiterbildung notwendig, das mit betriebsnaher Ausbildung vernetzt ist. Das ist der geeignete Weg. Dabei stellen sich besonders pädagogisch anspruchsvolle Aufgaben.

Aus unserer Sicht ist eine kontinuierliche Erwachsenenbildung auch zur Absicherung der Funktionsfähigkeit der freiheitlich demokratischen Gesellschaft wichtig, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sonder auch im Hinblick auf die Möglichkeit demokratischer Teilhabe. Es geht deshalb nicht nur um die berufsbegleitende Weiterbildung, sondern auch um die allgemeine und die politische Bildung. Weiterbildung kann aber nur erfolgreich sein, wenn es auf ein aktives Mitwirken der Betroffenen stößt. In der Einschätzung der Situation sind wir in diesem Hohen Hause sicher alle einig. Wie so oft, und das habe ich vorher schon gesagt, unterscheiden uns aber die Wege. Wir erachten den Weg, die Betriebe zu einer bezahlten Bildungsfreistellung zu verpflichten als in dieser Situation nicht für geeignet. In diesen schwierigen Zeiten haben die Betriebe wirklich Probleme. Ich bin der festen Überzeugung, jede Firma hat ein eigenes Interesse daran, ihre Mitarbeiter, wenn möglich, kontinuierlich weiterzubilden. Arbeitgebern nützt der Antrag, so haben Sie gesagt, Frau Pranghofer. Ich weiß nicht, ob es den Arbeitgebern nützt, wenn ihnen die Freistellung verpflichtend vorgeschrieben wird. Ich denke, wir brauchen kreative, neue Wege. Wir sollten beispielsweise einmal darüber nachdenken, ob man im Rahmen von Tarifvereinbarungen Lernzeitkonten einrichten kann oder, ob man freiwillige Zusatzversicherungen einführen will oder Bildungsgutscheine. Diese Dinge sollte man in die Überlegungen einbeziehen.