Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der heutigen Beratung im Landtag ist der vom Ministerrat am 27. Oktober beschlossene und dem Landtag zur Zustimmung zugeleitete Antrag zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2006 - Ziviler Luftverkehr - mit den Zielen B V 1.6.5 und B V 1.6.8. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Verfassungsausschuss haben den Antrag der Staatsregierung zum Entwurf einer Verordnung zur Teilfortschreibung des LEP beraten bzw. endberaten und einstimmig die Zustimmung empfohlen.
Die Fortschreibung des Zieles B V 1.6.5. zum Sonder flughafen Oberpfaffenhofen trägt der Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP vom Oktober 2008 Rechnung, wonach Status und Bestand des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen gesichert und der Satz 2 gestrichen werden soll. Dieser Satz lautet: "Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau für seine Nutzung durch den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr sollen offengehalten werden."
In der Festlegung des Ziels B V 1.6.5 steht, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein wichtiger
Standort für die Luft- und Raumfahrtindustrie und daher ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für ganz Bayern sei. Aufgrund seiner hohen Bedeutung für die Industrie und Forschung wurde im LEP 2006 erstmals das Ziel festgelegt, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand zu sichern und die Möglichkeit für einen bedarfsgerechten Ausbau und seine Nutzung durch den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr offen zu halten. Um diesen Sonderflughafen in seinem Status, Bestand und seiner Leistungsfähigkeit in sicherheits- und betriebstechnischer Hinsicht zu erhalten und zu sichern, bedarf es jedoch keiner zusätzlichen Verkehre. Deshalb enthält das Ziel B V 1.6.5 die Formulierung:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, soll nicht zugelassen werden.
Durch Satz 2 wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausweitung des besonderen Zwecks dieses Sonderflughafens auf zusätzliche Nutzungsarten ausgeschlossen ist. Damit wird einer möglichen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens zu einem Verkehrsflughafen entgegengewirkt. Aktuelle Genehmigungen sind davon nicht betroffen.
Im Ziel B V 1.6.8 geht es um die Verdichtung in der Re gion 14, also um die Region München. Die hohe Verdichtung in und um München bietet siedlungsstrukturell nur noch begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig steigen in der Region der Bedarf und die Ansprüche an gewerblichen Flächen sowie an Siedlungs- und Erholungsflächen. Flugplätze weisen aufgrund ihrer vorzuhaltenden Hindernisfreiflächen und der Anflugsektoren generell eine hohe Flächeninanspruchnahme bei relativ geringer Nutzungsintensität auf.
Die Region 14 hält den Verkehrsflughafen München im gesamtbayerischen Interesse vor und trägt auch die mit seiner Erweiterung verbundene Flächeninanspruchnahme und den Siedlungsdruck. Für das Verkehrssegment von bis zu 3 Tonnen Höchstabflugmasse stehen im Rahmen der jeweiligen Genehmigungen die Sonderflughäfen Dachau-Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim zur Verfügung. Außerdem können in jeweils 70 Kilometer Entfernung von der Landeshauptstadt Verkehrslandeplätze in angrenzenden Planungsregionen nach Osten Landshut in Niederbayern, nach Westen in Augsburg in Schwaben und nach Norden in Manching genutzt werden. Alle drei Verkehrslandeplätze sind mit Autobahnen angebunden. Damit wird erreicht, dass die stärksten Regionen Bayerns ausreichend für den Luftverkehr erschlossen sind,
Die Anlegung neuer Verkehrslandeplätze einschließlich der zivilen Nachnutzung ehemaliger Militärflugplätze soll deshalb in der Region München unterbleiben. Das Ziel, wonach jede Region mindestens über einen Luftverkehrsanschluss für den allgemeinen Luftverkehr verfügen soll, muss deshalb in der dicht besiedelten Region 14 hinter dem Bedarf an Siedlungs-, Gewerbe- und Erholungsflächen zurückstehen.
Die Fortschreibung des Ziels B V 1.6.8 trägt im Ergebnis dem einstimmigen Landtagsbeschluss vom 30. Januar 2008 Rechnung, der von der CSU-Fraktion und vor allem von Herrn Kollegen Reinhold Bocklet vorangetrieben wurde. Dort ist festgelegt, dass das Konzept der Gemeinde Maisach zur nichtfliegerischen Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck zu unterstützen und die zu seiner Verwirklichung notwendigen Schritte zu unternehmen sind.
Im Ziel B V 1.6.8 wird deshalb angefügt: "In der Region München (14) soll zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden."
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stöttner, das war eine schöne Lesestunde, die Sie uns da haben zukommen lassen, mit all den Änderungen, die das Landesentwicklungsprogramm - LEP - im Rahmen dieser Teilfortschreibung vorsieht. Sie tun mir fast leid; denn der ehemalige Berichterstatter, der sich mit der Materie vertieft befasst hat, ist zwar anwesend, hat aber zu dem Thema nicht gesprochen.
- Da bin ich dankbar, Herr Bocklet. Ich muss jetzt nicht wiederholen, was Sie uns inhaltlich schon alles gesagt haben. Ich möchte aber, was die Festlegungen für den Luftverkehr in der Region 14 angeht, noch ein bisschen in der Geschichte des LEP zurückgehen. Wir haben seit Juli 2006, seit der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorlag, die Festlegungen, die dort insbesondere für Oberpfaffenhofen, aber auch für Fürstenfeldbruck und Jesenwang getroffen wurden, mit berechtigtem Misstrauen begleitet. Wir durften sehen, dass für Oberpfaffenhofen eine Öffnung für ein breites zusätzliches Segment vorgesehen war. Diese Öffnung
wurde uns immer als deswegen wichtig verkauft, weil dieser Flugplatz nur in dieser Form wirtschaftlich zu betreiben sei.
Das Schema in den folgenden Beratungen war immer dasselbe: Der Opposition und der betroffenen Bevölkerung, die sich lautstark zu Wort gemeldet hat, wurde stets vorgeworfen, man würde Panik machen und Horrorszenarien an die Wand malen, aber dennoch hat es im Verlauf der Beratungen zum LEP 2006 - Herr Huber, Sie waren als zuständiger Minister damals mehrfach vor Ort - zahlreiche Änderungen gegeben, die man nicht gebraucht hätte, wenn unsere Vorwürfe tatsächlich Horrorszenarien oder reine Panikmache gewesen wären.
Man hat versucht, die Menschen mit diesen Änderungen zu beschwichtigen. Bei der jeweils nächsten Änderung hat man uns gesagt, jetzt sei alles gut und alles, was man zusätzlich befürchte, sei ausgeschlossen. Dann wurde trotz massivster Proteste von Zehntausenden von Bürgern mit Tausenden von Petitionen das LEP in der jetzt vorliegenden und geltenden Form beschlossen. Anschließend kamen die Landtagswahlen mit den für die CSU bekannten Ergebnissen und dem Einzug der FDP in dieses Parlament, und plötzlich - gerade mit der luftfahrt-affinen FDP - gab es eine Kehrtwende in Sachen Luftverkehr. Das war schon 2008 bemerkenswert; es ist umso bemerkenswerter, wenn man sich jetzt die Koalitionsvereinbarung zwischen Schwarz und Gelb in Berlin anschaut und sieht, welcher Kotau da vor dem Luftverkehr gemacht wird und was alles zusätzlich geplant ist.
Das vermag ich nur schwer zu glauben. Ich glaube, dass es in der Tat damit zusammenhängt, dass Herr Zeil - und den Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen - seinen Wohnsitz in diesem Landkreis hat und dass Sie damit, ohne inhaltlich groß etwas zu vergeben, in das LEP Dinge hineingeschrieben haben, die konkret keine Wirkung haben werden. Denn was ist in der Tat inzwischen passiert? - Wir haben die Änderungsgenehmigung der Regierung von Oberbayern auf dem Boden der geltenden Rechtslage, und das ist das juristisch Entscheidende. Diese Änderungsgenehmigung ist da. Es gibt zwar einige Einschränkungen, was den Sonn- und Feiertagsflugverkehr und die Anzahl der Flugbewegungen angeht, aber wir wissen von anderen Flughäfen - und ich insbesondere aus leidvoller Erfahrung in meinem eigenen Wohnort Jesenwang -, dass jede Änderung auf dem Bestand aufsetzt und dass jede noch so kleine Änderung an dem Bestand etwas ändert und die Dinge zwar langsam, aber unter dem Strich doch dazu bringt, dass es irgendwann wesentliche Änderungen sind.
Wir werden dieser Teilfortschreibung selbstverständlich zustimmen. - Das wäre die richtige Formulierung gewesen, wenn man sie denn 2006 verabschiedet hätte und wenn sie die juristische Grundlage für die Entscheidung der Regierung von Oberbayern gewesen wäre.
Das, was Sie jetzt vorlegen, ist genau das, was wir von Ihnen immer vergeblich gefordert haben. Jetzt hätte man am 03.12. noch teiloptimistisch sein können bezüglich dessen, was da passiert. Was lesen wir aber am 07.12., genau zwei Werktage später, im "Münchner Merkur"? - Dass Ihre Staatssekretärin, Herr Zeil, gesagt habe, man wolle ein insgesamt völlig entschlacktes und verschlanktes Landesentwicklungsprogramm vorlegen. Jetzt will ich, weil hier nicht der Rahmen dafür ist, nicht darüber reden, welchen Instrumentes sich eine Staatsregierung beraubt, wenn sie die Landesentwicklungsplanung aufgibt. Bitte, das werden wir an anderer Stelle diskutieren. Dazu werden wir auch noch unsere Vorstellungen sehr lautstark einbringen. Tatsache ist aber, dass wir gerüchteweise hören, dass Ihr Ministerpräsident sagt, man braucht eigentlich nicht nur ein verschlanktes LEP, sondern gar kein LEP. Das LEP 2006 ist schon um ein Drittel kürzer gewesen als das Vorgängermodell aus dem Jahr 2003. Wenn wir also so weitermachen, brauchen wir spätestens 2012 oder 2013 gar kein LEP mehr. Ihr Ministerpräsident schafft es vielleicht noch schneller, sodass Sie schon 2010 damit aufhören.
Fakt ist aber, wenn Sie am 07.12. ankündigen, dass Sie das LEP massiv verschlanken, entbürokratisieren und verdünnen wollen, dann brauchen Sie die Menschen in der Region um den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, den Flugplatz Fürstenfeldbruck und den Flugplatz Jesenwang nicht für so dumm zu halten, dass sie Ihnen glauben, dass derart detaillierte Festlegungen, wie Sie sie jetzt für einen vergleichsweise kleinen Bereich vorschlagen - diese Festlegungen sind im Übrigen noch nicht in Kraft getreten; das ist die konkrete Frage an Sie: Haben Sie überhaupt vor, diese Teilfortschreibung vor dem neuen Hintergrund in Kraft treten zu lassen? -, hier noch vorkommen werden. Ich glaube das nicht. Ich fürchte, die Zukunft wird zeigen - Herr Bocklet, wenn Sie reden, sprechen Sie wahrscheinlich wieder von Horrorszenarien -, dass ich leider auch dieses Mal recht habe, so wie viele andere und ich in den Beratungen leider bisher recht gehabt haben.
Was Oberpfaffenhofen angeht, wird sich die SPD in jedem Fall auf allen Ebenen weiter für den Forschungsstandort und gegen jede weitere Nutzung aussprechen. Wir haben immer gesagt, wenn dort Forschungs- und Industrieflugverkehr stattfinden soll, dann muss das passieren können, ohne dass man diese angebliche
zusätzliche Einnahmequelle hat. Wir werden uns weiter massiv für die nichtfliegerische Nutzung in Fürstenfeldbruck einsetzen - auch das mit aller Kraft -, und wir werden uns gegen jede Ausweitung in Jesenwang einsetzen. Mit dem, was Sie hier vorhaben, wird das mit Sicherheit nicht passieren. Was Sie hier tun, ist nur, den Leuten in der Region Beruhigungspillen vorzusetzen.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich ganz herzlich den Herrn Umweltminister der Republik Kosovo, Herrn Makir Yagcilar, und den Umweltstaatssekretär des Kosovo, Herrn Dr. Ilir Morina, begrüßen.
Herr Minister und Herr Staatssekretär, seien Sie uns herzlich willkommen. Ich hoffe, Sie hatten Gespräche mit gutem Ergebnis oder werden sie noch haben.
Meine Damen und Herren, ich darf das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern - Bayerisches EA-Gesetz -, Drucksache 16/2627, bekannt geben. Mit Ja haben 90 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 70 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EA-Gesetz) ".
Wir fahren in der Tagesordnung fort, und ich erteile Herrn Kollegen Pointner für die Fraktion der Freien Wähler das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Herren Staatsminister, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freien Wähler werden der Änderung des LEP in diesem Punkt zustimmen. Ich gebe aber zu, dass in der Bevölkerung um den Flughafen München nicht deshalb wenig Verständnis herrscht, weil man das LEP ändert, sondern weil den Protesten aus dem Raum Oberpfaffenhofen relativ schnell nachgekommen wird, während die massiven Proteste, die bei uns gegen die dritte Bahn geäußert werden, überhaupt nicht wahrgenommen werden.
Meine Damen und Herren, für die Menschen um den Flughafen Oberpfaffenhofen ist es erfreulich, dass das LEP nach kurzer Zeit wieder geändert und weiterer Geschäftsflugverkehr ausgeschlossen wird. Allerdings -
Frau Sonnenholzner, Sie haben es gesagt - gibt es die Genehmigung für eine bestimmte Anzahl von Flugbewegungen, die nicht mehr zurückgenommen werden kann. Die LEP-Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass der Flugverkehr gesundheitsschädlich ist, wie eine neueste Studie ergeben hat, die im Auftrag des Bundesgesundheitsamtes von einem Bremer Mediziner erstellt wurde. Danach haben Frauen, die tagsüber Fluglärm über 60 dB(A) Dauerschallpegel ausgesetzt sind, ein doppelt so hohes Risiko wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen in einer Klinik behandelt werden zu müssen. Bei Männern steigt das Risiko um 69 %. Frau en haben zudem ein höheres Risiko bei Brustkrebs und Leukämie. Das ist eine ganz neue Studie, für die über eine Million Patientendaten ausgewertet wurden. Ein deutlich erhöhtes Risiko gibt es natürlich auch bei Pegeln unter 60 dB(A), da die auslösenden Belastungen nicht bei 60 dB(A) abrupt enden. Es wäre nun folgerichtig, Herr Staatsminister und liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die berechtigte Fürsorge, die Sie den Starnberger Nachbarn zukommen lassen, auch bei den Anliegern des Flughafens München walten lassen würden.
Derzeit haben wir in Freising und Erding trotz des Rückgangs der Flugbewegungen um 8,5% immer noch das Vierzigfache an Flugbewegungen im Vergleich zu dem, was in Oberpfaffenhofen möglich ist.
Mit der dritten Bahn sollen noch einmal 150.000 zusätzliche Flugbewegungen am Flughafen München hinzukommen. Alleine beim Betrieb der dritten Bahn werden in Freising und Erding weitere 5.000 Menschen mehr als 60 bis 70 dB(A) Dauerschallpegel erleiden - einige haben auch über 70 dB(A). Circa 20.000 Men schen werden einem Lärmwert von über 50 dB(A) ausgesetzt sein. Der Grad der Lärmbelastung liegt um das X-fache höher als er in Oberpfaffenhofen jemals sein könnte. Das wird mit der dritten Bahn gesteigert. Ich möchte einen kleinen Exkurs geben, wie das berechnet wird. Der Unterschied zwischen 50 dB(A) Dau erschallpegel und 68 dB(A) Dauerschallpegel ist das 64-fache. Das muss man wissen. Das sind nicht nur 20, sondern das ist das 64-fache. Wenn dort ein Flugzeug drüberfliegt, fliegen anderswo 64 Flugzeuge.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister, ich erwarte, dass Sie den Wert der Gesundheit der Menschen in der Umgebung des Flughafens Mün
chen genauso hoch einschätzen, wie Sie die Gesundheit der Menschen um den Flugplatz Oberpfaffenhofen einschätzen, wenn über den Bau der dritten Bahn in diesem Hause entschieden werden sollte.
Nächster Wortbeitrag: Herr Kollege Dr. Runge für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Motive, die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in das Plenum zu ziehen, obwohl der Beschluss - wie Sie alle wissen - einstimmig gefasst wurde.