Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag werden wir mit einer umfangreichen Anhörung mit mehr als 20 Gut achtern und einem riesigen Fragenkatalog starten. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wird viele Sondersitzungen durchführen. Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Dies ist ein straffer Zeitplan. Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein bedeutender Tag für Bayern. Herr Staatsminister Fahrenschon hat herausgestellt, welche Bedeutung unser öffentlicher Dienst für den Wirtschaftsstandort Bayern sowie für die Bedeutung und den Erfolg Bay erns hat. Mehr als 200.000 Beamte und Beamtinnen werden von diesem neuen Gesetzeswerk betroffen sein, das wir in unserer Zuständigkeit völlig neu gestal tet haben und in das Gesetzgebungsverfahren einbrin gen.
Dieses neue Recht, das in dem vorliegenden Gesetz entwurf niedergelegt ist, ist seit einigen Monaten be kannt und wurde bereits in den Verbänden beraten. Es hat bundesweite Beachtung gefunden, weil Bayern das einzige Bundesland ist, das darüber nachdenkt, Leis tungslaufbahnen ohne große Hürden zu ermöglichen.
Es hat bundesweite Beachtung gefunden, weil wir die Mittel nicht auf der einen Seite wegnehmen und zur an deren Seite hinschaufeln. Wir schaffen vielmehr durch zusätzliches Geld Leistungsanreize. Das besondere an diesem Gesetz ist der Umstand, dass mehr als 200.000 Beamte und Beamtinnen, vertreten durch ihre Verbände und Gewerkschaften, von Anfang an, schon bei den ersten Beratungen der Staatsregierung unter Finanzminister Erwin Huber, bei der Entwicklung der Eckpunkte eingebunden waren. Der erste Entwurf des Gesetzes wurde den Verbänden noch vor der offiziellen Verbändeanhörung inoffiziell zur Verfügung gestellt. Die Verbände hatten die Gelegenheit, sich sowohl an die Staatsregierung als auch an die Fraktionen zu wen den. Sie haben diese Möglichkeit auch umfänglich ge nutzt, wie das Herr Kollege Schuster ausgeführt hat.
Deshalb können wir mit Fug und Recht sagen: Was heute auf dem Tisch liegt, ist nicht nur ein Machwerk der Staatsregierung, sondern weitgehend im Vorfeld von den Verbänden mitbestimmt worden. Ich danke Herrn Habermann, der heute anwesend ist, um diesen historischen Tag mit uns zu begehen. Ich bin mir sicher, dass er uns auch in den nächsten Monaten nicht ver lassen wird. Wir werden diesen Gesetzentwurf jetzt in Ruhe beraten.
Ich möchte auf ein paar Einzelpunkte eingehen: Das neue Besoldungsrecht ist sehr stark leistungsorientiert aufgebaut. Dies wurde bereits von Herrn Staatsminister Fahrenschon gesagt. Ich erinnere an die unselige Fern sehsendung vom Sonntag, wo wieder einmal alle Be amten-Vorurteile aufgekocht wurden. Wir tun deshalb gut daran, wenn wir darauf hinweisen, dass zumindest in Bayern die Leistung honoriert werden soll. Herr Kol lege Schuster hat soeben Entwicklungen genannt, die sich in den letzten Jahren durch das Haushaltsrecht er geben haben, zum Beispiel ewig lange Wartezeiten, selbst für Leistungsträger. Dies muss der Vergangen heit angehören. Wir schaffen neue Beförderungsämter für Lehrkräfte, damit nicht eine Lehrkraft mit der glei chen Leistungsstufe in Pension gehen muss, mit der sie ihren Dienst begonnen hat.
Wir haben auch ein neues Versorgungsrecht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns entsprechend dem Rentenrecht der Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre nicht verschließen können. Um nicht ständig solche unseligen Vorwürfe bezüglich der Beamtenpri vilegien in den Diskussionen zu haben, müssen wir hier wirkungsgleich vorgehen. Das ist eine Selbstverständ lichkeit. Wir halten aber in unserem Versorgungsrecht am Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt he raus fest.
Unser neues Laufbahnrecht wurde heute ebenfalls ge nannt. Damit sollen die Aufstiege erleichtert und entbü
rokratisiert werden. Ich möchte aber deutlich betonen, dass darunter die Qualität nicht leiden darf. Wir dürfen uns nicht in der Form angreifbar machen, dass dies verfassungsrechtlich nicht tragbar wäre. Wir müssen Wert darauf legen, dass die berufliche Erfahrung, die eine Person mit einer modularen Qualifizierung schon von Haus aus mitbringt, einen eigenen Wert darstellt. Die berufliche Bildung stellt auch im Schulwesen einen eigenen Wert dar. Sie ist natürlich auch im Beamtentum ein wichtiger Baustein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es nicht versäumen, mich für die vielen umfangreichen Vorarbeiten und Beteiligungen bei Herrn Fahrenschon und seinen Beamten zu bedanken. Herr Hüllmantel wurde schon genannt. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kollegen weiter.
Herr Kollege Schuster, eine Mahnung möchte ich noch loswerden: Sie haben das Wort "Nachbesserungsbe darf" verwendet. Wir werden sicherlich noch das eine oder andere Anliegen der Verbände aufnehmen, wenn wir der Auffassung sind, dass die entsprechende Re gelung noch nicht ganz ausgewogen ist. Ich bitte aber auch alle Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen: Übersehen Sie nicht, dass in diesem neuen Beamtenrecht fast 300 Millionen Euro stecken. Ich bin stolz darauf, dass wir den Schwerpunkt auf Leistung legen.
- Ich rede jetzt gerade vom Geld. Ich bitte, stets daran zu denken, dass diese knapp 300 Millionen nicht drei mal ausgegeben werden können. Wenn wir Beförde rungswartezeiten deutlich kürzen wollen, dann können wir das Geld nicht für Einstiegsbezahlungen und ähnli che Dinge ausgeben. Wir werden auch nicht unendlich draufsatteln können. Ich bitte darum, dass wir den Fi nanzrahmen nicht aus dem Auge verlieren. Wir sind den Steuerzahlern, unseren Bürgerinnen und Bürgern, Rechenschaft darüber schuldig, wie wir mit diesen Gel dern umgehen.
Es wurde schon gesagt, wie wir in den nächsten Wo chen vorgehen werden. Am Montag wird der gesamte Ausschuss eine Expertenanhörung durchführen. Wir werden dabei intensiv nachfragen, wie so manche Re gelungen im Gesetzentwurf gesehen werden. Wir wer den uns intensiv mit diversen Forderungen auseinan dersetzen. Wir werden - dafür bedanke ich mich heute schon bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Aus schuss - einen wirklich engagierten Sitzungsplan er stellen, damit wir bis zur Sommerpause fertig werden. Ich sage noch einmal allen einen herzlichen Dank, die konstruktiv an diesem Gesetz mitwirken.
Nächste Wort meldung: Kollege Felbinger für die Fraktion der Freien Wähler. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gewiss nicht übertrieben, wenn man sagt, dass der Freistaat Bayern durch die neue Gesetzgebungskom petenz im Dienstrecht jetzt die Möglichkeit hat, Meilen steine zu setzen. Ich will allerdings nicht von einem "historischen Tag" sprechen, wie es die Kollegin getan hat. Dazu müssen wir jetzt das anschließende Gesetz gebungsverfahren nutzen und müssen die Möglichkei ten ausloten, dabei grundlegende Reformen durchzu führen.
Es ist sehr zu begrüßen, dass der Freistaat sein eige nes Dienstrecht regelt, nachdem die Gesetzgebungs kompetenz in seine Obhut übergegangen ist. Ebenso kann man die Tatsache, dass die Laufbahnverordnung nun in ein Laufbahngesetz überführt und damit dem Verfassungsrecht entsprochen wird, dass also wesent liche Grundzüge vom Parlament und nicht mehr über den Verwaltungsweg per Verordnung geregelt werden müssen, als positiv bewerten.
Änderungen und Neuordnungen sind immer schwierig. Sie stoßen bei dem einen auf mehr und bei dem ande ren auf weniger Freude; denn es geht darum, Privilegi en zu erhalten oder zu verlieren. Außerdem muss man sich auf neue Anforderungen und Gegebenheiten ein stellen. Dennoch - da gebe ich Frau Kollegin Heckner recht - ist das Neue Dienstrecht bundesweit einmalig. Es wird sicherlich mit seinem Kernstück der verstärkten Leistungsorientierung auch von den anderen Bundes ländern aufmerksam verfolgt werden. Dabei muss deut lich herausgestellt werden, dass die Betonung des Leistungsgedankens nicht suggerieren soll, dass der öffentliche Dienst bisher nichts geleistet hätte oder nicht leistungsfähig gewesen wäre. Hier wurde und wird - der Ministerpräsident hat es in seinem Grußwort zum Jah reswechsel auch geäußert - Wesentliches für die Funk tionsfähigkeit unserer Gesellschaft geleistet. Gerade der öffentliche Dienst war es in der Vergangenheit, der bei den missglückten Verwaltungsreformansätzen in der Ära Stoiber durch sein treues Verhalten dafür ge sorgt hat, dass die Verwaltung trotz starken Aderlasses ordnungsgemäß weiterlaufen konnte.
Doch zurück zum neuen Dienstrecht: Die Vereinfa chung, dass es statt bisher vier Laufbahngruppen nur noch eine durchgehende Leistungslaufbahn geben soll, und die damit verbundene Möglichkeit der variableren Aufstiegsmöglichkeit anstatt des derzeit starren Kor setts der Laufbahnen ist grundsätzlich zu begrüßen.
Das ist Ansporn und Verpflichtung für die Beamten zu gleich; denn das ist nur bei Wahrung der Qualität und einer kontinuierlichen Weiterbildung möglich. Damit ist auch der Anspruch verbunden, dass sich die Beamten vor Prüfungen nicht scheuen dürfen.
Allerdings muss bei den Leistungsbeurteilungen eine gewisse Skepsis angemeldet werden, ob dies in der Praxis so zu regeln ist. Es gilt zu überlegen, ob vielleicht mehr Gewicht auf die periodische Beurteilung zu legen ist, womit der Beförderung mehr Gewicht zukommt, um insgesamt dem Leistungsgedanken nachzukommen. Das muss im Detail diskutiert werden.
Bei einigen Einzelpunkten müssen wir kritisch bleiben, etwa bei der starren Anhebung der Altersgrenzen. Eine innovativere Lösung bei einzelnen Beamtengruppen ich denke hier vor allen Dingen an die Lehrer - stünde dem insgesamt flexibleren Dienstrecht besser zu Ge sicht.
Es ist auch zu fragen, wie der öffentliche Dienst künftig attraktiv genug für Anwärter ist. Gerade in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft müssen beim Anwärtergehalt oder der Ballungsraumzulage Konditionen geschaffen werden, die den Dienst erstrebenswert machen.
Es wird auch zu hinterfragen sein, ob tatsächlich eine verstärkte Durchlässigkeit zwischen den bisherigen Gruppengrenzen zu erreichen sein wird. Das wird sich durch die Übertragung der Verantwortung auf die Ress orts und die Ausgestaltung des Aufstiegs, zu dem noch keine näheren Aussagen vorliegen, weisen.
Nun wird es die Aufgabe der Vertreter der Betroffenen sein, diese an der Erarbeitung entsprechender Regel ungen zu beteiligen und auf eine angemessene Aus gestaltung zu achten. Dem Landespersonalausschuss obliegt dann die Überwachung der gleichmäßigen An wendung der Vorschriften.
Ich möchte ausdrücklich die Tatsache loben, dass die kinderbezogenen Anteile in der Besoldung bleiben. Das sollte Vorbild für den Tarifbereich sein. Der Staat als größter Arbeitgeber sollte hier auch Vorbild bleiben. Es bleibt zu hoffen, dass das neue Dienstrecht seiner Ziel setzung gerecht wird, den Aufstieg zu erleichtern und den Beschäftigten nicht zusätzliche Hindernisse in den Weg zu stellen. In dem einen oder anderen Fall - da gebe ich dem Kollegen Schuster recht - wird es Nach besserungsmöglichkeiten geben, die wir in den nächs ten Wochen nutzen können.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Neue Dienstrecht in Bay ern, das wir heute in Erster Lesung behandeln, macht schon vom Umfang her Eindruck. An dieser Stelle möchten auch wir uns bei all denen bedanken, die daran mitgearbeitet haben. Die Verbände haben aus drücklich die Form des Zustandekommens des Gesetz entwurfs gelobt, sind aber auch mit dem Inhalt weitge hend zufrieden. Wir können feststellen, dass wir uns nicht daran erinnern können, dass wir schon einmal so früh über ein Gesetzesvorhaben der Staatsregierung informiert wurden. Wir richten da ein großes Lob auch an das Finanzministerium.
Es ist ausdrücklich positiv zu werten, dass die Lauf bahnverordnung in Gesetzesform gebracht wurde, so dass auch wir im Landtag darüber beraten können und mitentscheiden dürfen.
Das Neue bayerische Dienstrecht - die Kolleginnen und Kollegen haben darauf hingewiesen - wird bereits jetzt als wegweisend gelobt, gerade was die Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten der Beamtinnen und Be amten auch über die bisherigen Grenzen der Laufbahn gruppen hinweg anbelangt.
Jetzt kommt das große Aber, das Sie gewiss von den GRÜNEN erwartet haben. In diese Lobeshymnen kön nen wir nicht - vielleicht noch nicht - einstimmen. Lassen Sie mich dazu einen kleinen Rückblick machen. Im Vor feld der Dienstrechtsreform wurden vom Finanzminis terium Fachhearings zu verschiedenen Bereichen durchgeführt. Beim Thema Laufbahnrecht war man sich interessanterweise mit dem Beamtenbund darin einig, dass man nicht auf Laufbahngruppen verzichten wolle. Allenfalls war an eine Reduzierung von vier auf zwei Gruppen gedacht. Überraschend für uns war dann, dass bei der Vorstellung der Eckpunkte für die Dienstrechtsreform nur noch von einer Laufbahngrup pe mit verschiedenen Einstiegsebenen die Rede war. Das ist etwas, was auch schon einmal auf Bundesebe ne ausgehandelt war. Erwin Huber hat das damals in seiner Regierungserklärung als "nahezu eine Revoluti on" bezeichnet. Jetzt hat Kollege Huber vielleicht nicht die ganz große Erfahrung mit Revolutionen; man könn te sagen, dass er von Revolutionen nichts versteht.
Es wurde aber schnell sehr deutlich, dass man mit einem solchen Lob sehr vorsichtig sein muss. Denn mit jedem weiteren Schritt ist klar geworden, dass es sich bei der "Beinahe-Revolution" nur um eine Umetikettie rung und Dezentralisierung handelt. An die Stelle der Laufbahngruppen treten jetzt Qualifizierungsebenen und an die Stelle der zentralen Aufstiegsprüfung mo dulare Qualifizierungsmaßnahmen mit Prüfung. Zudem liegt deren Durchführung - ob sie es umsetzen, wie sie es umsetzen - in der Verantwortung der einzelnen Ressorts. Der Landespersonalausschuss muss diese Qualifizierungsmaßnahmen akkreditieren. Das führt auf jeden Fall zu einer enormen Aufwertung des Lan despersonalausschusses.
Das bedeutet Folgendes: In der jetzt vorliegenden Fas sung reichen Prüfungen nicht mehr, es müssen auch noch Erfolgsnachweise sein. Das ist die Debatte um "und/oder" und "oder". Letztendlich werden die erhoff ten Aufstiegsmöglichkeiten davon abhängen, ob und wie stark die Zahl derer, die sich auf die nächste Qua lifikationsebene aufschwingen dürfen, begrenzt ist. Zu begrüßen ist ausdrücklich die Verstärkung der flexiblen Leistungselemente, insbesondere die Möglichkeit des beschleunigten Stufenaufstiegs.
Ein letzter Satz - wir haben noch viel Zeit, die Frau Vor sitzende hat schon darauf hingewiesen. Leider - so unsere Meinung - wurde es versäumt, eine Reihe von Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Ich nenne nur ein Bei spiel: Lebensmittelkontrolleure in A 7, Flussmeister in A 8. Das können wir in den Beratungen noch korrigie ren, sofern sich die Kolleginnen und Kollegen auf dieser Seite das trauen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, meine geschätzten Damen und Herren! Als sechster Redner ist es interessant, zu hören, was die anderen sagen. Ich stelle fest, heute ist es wunder bar; denn wir stimmen überein. Der Minister spricht von "historischer Bedeutung". Der Kollege Schuster meint: "Jetzt geht es los." - Da merkt man, dass er sich ge nauso freut wie wir anderen auch. Frau Heckner spricht von einem "bedeutenden Tag", Herr Felbinger sieht "Meilensteine", und selbst auf meinen Freund Thomas Mütze macht das Ganze Eindruck. Da bleibt mir als Li beralem nur, zu sagen: Sie haben alle recht. Ohne motivierte und kompetente Beamte ist kein Staat zu machen. Das ist eine wunderbare Geschichte.
Die staatstragende Bedeutung unserer Beamten ist in allen Reden erwähnt worden. Ich darf kurz zusammen fassen: Auch wir begrüßen das Leistungsprinzip. Das ist ein politisches Credo unserer Partei. Das bedeutet, dass die Leistungsträger der öffentlichen Verwaltung - nicht nur die Beamten, auch die Angestellten zähle ich hierzu - verbesserte Aufstiegschancen haben. Das System wird durchlässiger und gerechter. Das heißt, das lebenslange Lernen, das immer postuliert wird, wird hier zur Wirklichkeit.
Herr Staatsminister, als ehemaliger Bürgermeister kann ich nur bestätigen, dass eine motivierte Verwal tung ein entscheidender Standortfaktor ist. Bayern und Baden-Württemberg, die Südländer, sind auch deshalb so stark, weil unsere Verwaltungen stark sind. Die Un ternehmer interessieren nicht die Interna unserer Ver waltung, sondern das, was für sie an Effizienz herüber kommt. Das funktioniert nur über eine gute und motivierte Verwaltung.
Was den einzigen Rohstoff, den unser Land besitzt, nämlich den Geist, angeht, so denke ich, dass es auch für die Lehrer wichtig ist, dass wir mit den neuen Stu fenämtern gerade die Lehrkräfte belohnen, die gut im Unterrichten sind. Keiner muss mehr sagen: Wenn ich nach A 13 oder A 14 will, muss ich einen Verwaltungs job übernehmen. Das kann es wohl nicht sein, und darüber sind wir froh.
Nachdem ich Herrn Habermann oben auf der Tribüne sehe, darf ich feststellen: Wenn auch die Spitzenver bände und Gewerkschaften sagen, dass das Neue Dienstrecht vom Grundsatz her in Ordnung ist, dann sind wir auf einem guten Weg. Herr Habermann, ich möchte Ihnen und Ihren Kollegen - Polizeigewerk schaft, Lehrer- und sonstige Verbände - ganz herzlich danken für das, was hier geleistet wurde.
Nun kommt bei mir ein "Allerdings": Die Einstufung der Bachelor-Absolventen unserer praxisorientierten Hoch schulen - hier denke ich besonders an die Ingenieure sollten wir aus zwei Gründen noch einmal überdenken. Erstens konkurrieren wir mit der Wirtschaft um die bes ten Köpfe. Wenn ich das Gehalt und die Versorgung auf das ganze Leben gerechnet sehe, dann kann ein Ab solvent der Universität durchaus mit seinen Kollegen in der Wirtschaft mithalten. Im gehobenen Dienst alter Prägung und in der Stufe 3 neuer Prägung wäre das nicht so.