Nun kommt bei mir ein "Allerdings": Die Einstufung der Bachelor-Absolventen unserer praxisorientierten Hoch schulen - hier denke ich besonders an die Ingenieure sollten wir aus zwei Gründen noch einmal überdenken. Erstens konkurrieren wir mit der Wirtschaft um die bes ten Köpfe. Wenn ich das Gehalt und die Versorgung auf das ganze Leben gerechnet sehe, dann kann ein Ab solvent der Universität durchaus mit seinen Kollegen in der Wirtschaft mithalten. Im gehobenen Dienst alter Prägung und in der Stufe 3 neuer Prägung wäre das nicht so.
Der zweite Punkt betrifft den Wissenschaftsminister. Wenn wir alle zur Universität gehen oder den Master an der Hochschule machen müssen, damit wir in den hö heren Dienst kommen, dann haben wir eine große Bar riere, die wir nach oben schieben, statt dass wir sie im ersten Schritt beim Bachelor belassen. Darüber sollten
wir einmal nachdenken. Ich hoffe, dass das Hearing dazu beiträgt, dass wir in diesem Punkt mitdenken.
Der Landespersonalausschuss, der mir wichtig ist, soll künftig als Personalentwicklungsinstrument große Be deutung haben. Hier böte sich die Chance, das Wissen, das im öffentlichen Dienst vorhanden ist, und das Wis sen, das in der Privatwirtschaft vorhanden ist, zu ad dieren und für die Durchlässigkeit zwischen öffentlich em Dienst und Privatwirtschaft etwas zu tun. Auf diese Weise könnte man beide Gruppen bedienen.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle für die Ar beit in den Ministerien. Insbesondere möchte ich mich bei Herrn Ministerialdirigent Hüllmantel und - weil ich ihn gerade gesehen habe - Herrn Dr. Voitl ganz herzlich bedanken. Wir konnten von Ihnen immer auf alle Fra gen mit großer Geduld eine passende Antwort erhalten. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die gute und part nerschaftliche Zusammenarbeit aller Fraktionen - ich lege Wert darauf: aller Fraktionen - im Ausschuss unter der souveränen Leitung von Frau Kollegin Heckner. Liebe Ingrid, auch dir herzlichen Dank.
Die Liberalen im Bayerischen Landtag freuen sich über dieses moderne und bundesweit beachtete Gesetzes werk und werden den Prozess des Gesetzgebungsver fahrens weiterhin positiv und engagiert mitgestalten. Danke an unseren öffentlichen Dienst. Jeder braucht jeden. Eine Hand wäscht die andere.
meldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Ausspra che geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältesten rat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführen dem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einver ständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes (Drs. 16/2628) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Druck sache 16/2628 und die Beschlussempfehlung des fe derführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 16/3308 zugrun de. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unver änderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in ein facher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Danke schön. Ich habe zwar niemanden gesehen, der sitzen geblie ben ist, aber ich frage der Form halber nach Gegen stimmen und Enthaltungen. - Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisati onsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes (Drs. 16/2437) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Sabine Dittmar, Kathrin Sonnenholzner, Harald Schneider u. a. (SPD) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes (Drs. 16/2437) (Drs. 16/2751)
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf, Markus Blume, Joachim Unterländer u. a. (CSU), Dr. Otto Bertermann, Dr. Andreas Fischer, Brigitte Meyer u. a. (FDP)
zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes (Drs. 16/2812)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Frak tion vereinbart. Erster Redner für die CSU-Fraktion ist Herr Kollege Blume.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf mit einem etwas sperrigen Titel, der gleichwohl ein sehr wichtiges Thema behandelt, das möglicherweise uns alle einmal betrifft. Es geht um die Organspende, ein Thema, das für viele Menschen sprichwörtlich existen ziell werden kann. Ich spreche aus eigener familiärer Erfahrung. Ich weiß, wie dramatisch es ist, wenn das Überleben davon abhängt, dass sich ein anderer in sei nem Leben dafür entschieden hat, ein Organ zu spen den.
Der Landesgesetzgeber hat auf diesem Gebiet nicht viele Kompetenzen. Das meiste ist im Transplantati onsgesetz des Bundes geregelt. Wir können aber auf Landesebene Leitplanken für die Ausführung des Bun desgesetzes setzen. Bayern hat von dieser Kompetenz schon sehr früh, nämlich 1999 als erstes Bundesland Gebrauch gemacht und Vorkehrungen dafür getroffen, dass mit der organisatorischen Struktur in den Kran kenhäusern wirksame Voraussetzungen für die Organ spende geschaffen werden.
Die Beratungen in den Ausschüssen haben gezeigt, dass wir uns in der Zielsetzung einig sind. Wir haben bei den Beratungen Änderungsanträge der Opposition aufgenommen, die darauf ausgerichtet waren, die Ab läufe so zu vereinfachen und zu verbessern, dass am Ende eine größere Bereitschaft zur Organspende be steht. In die Aufklärung der Bevölkerung werden die Apotheken mit einbezogen. Das ist ein sehr wichtiges Element. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Ver fahren wurde durch eine stärkere Unabhängigkeit der Kommissionen gestärkt.
Wir haben auch die Stellung der Transplantations beauftragten gestärkt. Diesem Umstand wird im Ge setzentwurf Rechnung getragen. Die Transplantations beauftragten sollen der Klinikleitung direkt unterstellt werden. Das war ein sehr guter Vorschlag der Opposi tion. Auch ihm soll Rechnung getragen werden.
Dissens gab es in der Frage, wie die Aufgaben der Transplantationskoordinatoren und Transplantations beauftragten geregelt werden sollen. Frau Kollegin Ditt mar, Sie werden darauf wahrscheinlich noch eingehen. Wir plädieren für ein schlankes Gesetz. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, die Regelungen des Trans plantationsgesetzes des Bundes in das Ausführungs
gesetz des Landes zu übernehmen. Wir glauben auch nicht, dass es sinnvoll ist, bei der Organspende Zwang auszuüben. Die Forderung nach einem uneinge schränkten Zugang der Transplantationsbeauftragten zu den Operationssälen klingt auf den ersten Blick char mant. Am Ende werden Sie bei der Organspende je doch nichts bewegen, wenn Sie mit Zwang operieren. Es geht um die Einstellung, und da kommen Sie nur mit Aufklärung, nicht aber mit Zwangsmaßnahmen weiter.
Dissens hatten wir ebenfalls in der Frage der Aus kunftsverpflichtungen. Wie sollen die Kliniken der Auf sichtsbehörde darüber berichten, was bei der Trans plantation getan oder nicht getan wird? Im Sinne des Bürokratieabbaus haben wir vorgeschlagen, auf eine jährliche Berichtspflicht zu verzichten. Stattdessen set zen wir auf ein Auskunftsverlangen. Wir halten das für sachgerecht, denn Auskunft auf Verlangen bedeutet, dass im Krankenhaus nach wie vor Aufzeichnungen geführt werden müssen. Wenn die Aufsichtsbehörden bei einem bestimmten Haus genauer hinschauen oder insgesamt einen Bericht haben möchten, können sie diese Daten bekommen. Schon aus Gründen der Kon nexität wäre es nicht sinnvoll, den Trägern der Kran kenhäuser bestimmte Verfahren aufzuzwingen. Soweit der Gesetzentwurf der Staatsregierung mit den Ände rungen, die wir in großen Teilen einstimmig beschlos sen haben.
Dieser Gesetzentwurf kann das Problem aber nicht ins gesamt lösen. Deshalb haben wir, die CSU-Fraktion, uns auf Initiative des Kollegen Unterländer für einen Entschließungsantrag entschieden, den wir ebenfalls eingebracht haben, um dem Thema insgesamt eine größere Bedeutung zukommen zu lassen. Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal die drei Punkte herausstellen, die uns wichtig sind. Zum einen möchten wir, dass die Organspende insgesamt eine größere Aufmerksamkeit bekommt. Dazu sollen zwei Modell projekte in Bayern aufgelegt werden. Das eine Projekt ist das Konzept Inhouse-Koordination der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Es soll in einer geeigne ten Region in Bayern umgesetzt werden.
Auf Bundesebene soll erreicht werden, dass das Ab rechnungssystem der Krankenhäuser bei Organent nahmen so angepasst wird, dass es attraktiver wird, tätig zu werden. Am wichtigsten ist folgender Punkt: Wir reden über Krankenhäuser und Organtransplantatio nen immer mit dem Blick auf organisatorische Struktu ren und die Ärzteschaft. Sehr wichtig ist dabei aber auch die Rolle der Pflegekräfte. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, für eine bessere Fortbildung der Pflegekräfte zu sorgen und vorhandene Maßnahmen auf diesem Gebiet stärker auf den Weg zu bringen, um möglichst breit alle diejenigen, die bei der Organspende mitwirken, zu sensibilisieren.
Insgesamt freue ich mich, dass wir uns über die Ziel setzung bei den Ausschussberatungen im Wesentli chen einig waren. Lassen Sie uns deshalb das Änderungsgesetz und den Entschließungsantrag schnellstmöglich auf den Weg bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält Verbesserungen, die wir aus drücklich unterstützen und begrüßen. Dies betrifft die Beratungspflicht der Apotheken und die verbesserte Transparenz bei der Lebendspende.
Zwei Punkte sind aber für uns auch nach vielen Ge sprächen mit Fachleuten eminent wichtig. Kollege Blume hat sie bereits angesprochen. Wir meinen, dass sie im Gesetz nicht ausreichend geregelt sind. Deshalb werden wir uns beim Gesetzentwurf und auch beim Entschließungsantrag der Stimme enthalten.
Zum einen möchten wir die Stellung der Transplantati onsbeauftragten stärken. Dies gelingt Ihnen nicht in ausreichendem Maße. Zum anderen wollen Sie die Be richtspflicht durch eine konkretisierte Auskunftspflicht auf Verlangen ersetzen, um Bürokratie abzubauen und eine gezieltere Problemanalyse zu ermöglichen. Ich sage Ihnen, beides wird Ihnen mit der konkretisierten Auskunftspflicht nicht gelingen. Die bisher im Gesetz vorgeschriebene jährliche Berichtspflicht der Trans plantationsbeauftragten gegenüber dem Staatsminis terium wurde unter der Federführung von Frau Stewens sehr richtig so festgelegt, dass die Beauftragten mo natlich für jeden an einer für den Hirntod relevanten Diagnose verstorbenen Patienten einen Meldebogen ausfüllen mussten. Ziel dieser Maßnahme war es, alle potenziellen Organspenden systematisch und kontinu ierlich zu erfassen und sie mit den tatsächlich realisier ten Organspenden abzugleichen. Diese Aufzeichnun gen erfolgten per Hand und wurden sowohl an die Deutsche Stiftung für Organtransplantation als auch an das Ministerium eingesandt, wo sie aufwendig eingele sen und eingescannt wurden. Das ist natürlich büro kratisch, zeitintensiv und in Anbetracht der modernen Medien antiquiert.
Darüber hinaus waren diese Bögen unzureichend aus gefüllt, und sie enthielten keine validen Daten. Nur 46 % der Kliniken haben sich an dieser Aktion beteiligt. Gleichwohl dürfen wir diese Tatsache nicht zum Anlass nehmen, auf dieses wertvolle Instrument der systema tischen und kontinuierlichen Erfassung potenzieller Or
ganspenden zu verzichten. Wir müssen uns überlegen, wie wir das System der Datenerfassung optimieren können. Eine Möglichkeit dazu wären moderne EDVSysteme.
Nur damit decken wir Schwachstellen in den Kliniken auf. Nur damit können wir Lösungswege aufzeigen und Verbesserungsvorschläge machen. Die von Ihnen fa vorisierte konkretisierte Auskunftsverpflichtung ver langt von den Beauftragten auch die Erfassung der Todesfälle mit einer relevanten Diagnose, die Erfas sung der durchgeführten Organspenden und die Erfas sung der Gründe für eine nicht erfolgte HirntodDiagnostik.
Die Kliniken haben den gleichen bürokratischen Auf wand. Sie müssen die gleichen technischen Voraus setzungen dafür schaffen. Allerdings schlummern dann diese wertvollen Informationen in den Schubladen der Kliniken, bis das Ministerium vielleicht einmal nach fragt. Wir wissen auch nicht, nach welchen Kriterien das Ministerium die Häuser aussucht. Sucht es sie nach dem Losverfahren aus, nach Bezirken, nach der Größe oder auch nach der Anzahl der Transplantationen? Das wird wirklich ein Blindflug. Sie werden im Trüben fi schen. Sie werden nicht die Häuser herausfiltern, die sich der gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenar beit bei der Organspende entziehen.
Sie können nicht sagen, dass Sie Ihre Pappenheimer kennen. Sie alle wissen, dass die Meldebereitschaft der einzelnen Häuser von Jahr zu Jahr schwankt. Sie ist abhängig vom Engagement des Chefs und von den personellen und finanziellen Voraussetzungen. Herr Kollege Blume hat es vorhin schon angesprochen. Das ist der eigentliche Grund dafür, dass so viele Häuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Es gibt zwar eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Stiftung für Or gantransplantation und der Krankenhausgesellschaft, die diesen massiven personellen und apparativen Auf wand regeln soll. Für viele Häuser reicht dies aber absolut nicht aus.
Ich gebe zu, dieses Problem lösen wir nicht mit dem Ausführungsgesetz. Hier müssen andere zu Potte kom men. In diesem Punkt unterstützen wir deshalb auch den Entschließungsantrag. Wir unterstützen auch das Konzept "Inhouse-Koordination", das explizit die von uns geforderte Potenzialanalyse enthält, allerdings sehr viel vertiefter. Diese Inhouse-Koordination ist auch nur für A- und B-Häuser konzipiert, also für insgesamt 23 Kliniken in Bayern. Sieben Häuser haben bisher ihre Bereitschaft, mitzumachen, erklärt. Fünf haben bereits definitiv abgesagt. Wir wissen doch, dass gerade die