das sage ich an die Adresse der Bauern und Bäuerin nen; vielleicht kommt es dort an - wollen auch wir GRÜNEN ihnen kein Geld wegnehmen, wir wollen es nur anders gewichten, nämlich nach Umweltschutzfak toren. Die Bauern wehren sich. Sie behaupten, mit den großen Maschinen komme man nicht an den Gewäs serrand heran. Ich weiß nicht, wo eigentlich das Prob lem ist. Wo ist das Problem?
Schließen Sie sich uns an, dem Bundesgesetz an, das Sie mit beschlossen haben, und den anderen 15 Bun desländern. Geben Sie uns und unserem Trinkwasser einen Schutzstreifen. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Bayern als einziges Bundesland von dieser bundesweit einheitlichen Mindestlösung - ich betone, es ist nur eine Mindestlösung - abweicht. Damit gefähr det Bayern den Gewässerschutz nachhaltig.
Lieber Herr Minister Söder, irgendwann ist Ihrem Mi nisterium der Begriff "Schutz" offenbar verloren gegan gen. Statt "Umweltschutzministerium" heißt es ja zumindest offiziell - "Umweltministerium". Nehmen Sie sich ein Herz und machen Sie wirklich einen Schutz daraus, einen Umweltschutz!
Und machen Sie, liebe Koalition von CSU und FDP, aus dem Wassergesetz wirklich ein Wasserschutzgesetz und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir kommen zu einem wichtigen Punkt. Gewässerrandstreifen tragen ohne Zweifel we sentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität bei. Das wird auch von gar niemandem bezweifelt. Natürlich stellt sich die Frage, wie man hier am besten zu ver nünftigen Ergebnissen kommt. - Allerdings wurden die Gewässerrandstreifen wirklich durch die unmögliche Art, wie die Regierungsparteien dieses Gesetzge bungsverfahren betrieben haben, in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Tatsache ist, dass das Bun desgesetz und damit § 38 Wasserhaushaltsgesetz, das verpflichtende Gewässerrandstreifen ohne Ausgleich in fünf Meter Breite vorsieht, greift, wenn Bayern keine Regelung bis zum 1. März in Kraft setzt. Davon könnte man nur mit Ausnahme- und Befreiungsanträgen ab weichen.
Die Freien Wähler schließen sich nach intensiven Be ratungen der Ansicht an, dass die Regelungen, wie sie
der vorliegende und zu beratende Artikel 21 vorsieht, besser zu handhaben und auch praxistauglicher sind. Daher lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zur Aufhebung dieses Artikels ab. Eine Festlegung der Gewässerrandsteifen anhand einer starren Meterzahl macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Um ein bestmögliches Resultat zu erreichen, muss auf die jeweilige Situation vor Ort eingegangen werden. Ein maßgeschneidertes Konzept, auf die jeweiligen Belan ge zugeschnitten, ist dringend notwendig. Es ist durch aus möglich, dass in bestimmten Bereichen fünf Meter ausreichend sind, in anderen Bereichen macht aber erst ein wesentlich breiterer Streifen Sinn. Eine Festle gung von zehn Metern, wie es die SPD-Fraktion fordert, mag in gewissen Bereichen sinnvoll sein, sie ist es in anderen aber genauso wenig wie die Fünf-Meter-Re gelung. Daher lehnen wir auch diesen Änderungsan trag ab.
Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungspar teien, in der Beschreibung Ihres Gesetzentwurfs ist unter Punkt "D) Kosten" in Bezug auf Artikel 21 Folgen des zu lesen:
Die Regelung knüpft an die bisherige Praxis an und führt diese fort. Ein Kostenmehraufwand ist bei der Fortführung der bisherigen Praxis damit nicht ver bunden.
Diese Ausführung spricht Bände über die Denkweise, die hinter Ihrem Handeln steckt. Sie wollen mit diesem Regelwerk nur den Status quo erhalten. Alles soll so bleiben, wie es ist, und das sehen wir Freien Wähler anders. Trotz unserer generellen Zustimmung zu die sem Artikel hätten wir gerne etwas weiter reichende Ausführungen. Es ist erfreulich, dass nach der uns seit heute vorliegenden Antwort auf unsere Anfrage zu die sem Thema anscheinend bereits 50 % der potenziellen Gewässerrandstreifen der Gewässer erster und zweiter Ordnung im Besitz der Wasserwirtschaftsverwaltung sind. Es ist guten Gewissens davon auszugehen, dass die bestmögliche Maßnahme zur Verbesserung der Gewässerqualität durchgeführt wird. Es bleiben aber immerhin 50 %, die über freiwillige Vereinbarungen ab gedeckt werden sollen und auch dringend abgedeckt werden müssen. Das bayerische Kulturlandschaftspro gramm - KULAP - ist dafür ein geeignetes Instrument. Die Bestandteile A 34, Umwandlung von Acker in Grün land, und A 35, Grünstreifen zum Gewässer- und Bo denschutz, sind dafür vorgesehen und werden von der Landwirtschaftsverwaltung aus unerklärlichen Gründen bereits heute genutzt. Auch die Mulchsaat in Hangla gen, A 32 und A 33, sind nicht zu vergessen. Wie die massiven Stellungnahmen von Umweltverbänden aber zeigen, ist dieser Bereich wohl noch deutlich ausbau fähig. Dazu reichen die bisherigen Voraussetzungen aber bei Weitem nicht aus.
Wir fordern daher, begleitend zu diesem Gesetzge bungsverfahren die Beratung der Landwirte zu verbes sern. Ganz offensichtlich sind noch erhebliche Defizite vorhanden. Die Anzahl der Berater muss erhöht und deren Tätigkeit klar vorgegeben werden. Es gibt noch viele Maßnahmen, mit denen der Gewässerschutz in der Fläche verbessert werden kann. Ich nenne hier eine Ausweitung des Anbaus von Zwischenfrüchten, den Ausbau der Düngerberatung Stickstoff und die Opti mierung der Ausbringungsverfahren für organischen Dünger - alles Maßnahmen, die gemeinsam mit der Landwirtschaft vorangetrieben werden können. Außer dem muss die Landwirtschaftsverwaltung von ihren technischen Möglichkeiten Gebrauch machen und uns klar Zeichen zu deren derzeitiger Situation im Bereich KULAP im Zusammenhang mit Gewässerschutz vorle gen. Auch die Annahme der Staatsregierung, dass man Gewässerschutz auf freiwilliger Basis verbessern will ohne zusätzlich anfallende Kosten, ist Augenwischerei. Natürlich werden zusätzliche Kosten anfallen, aber das ist gut angelegtes Geld mit Blick auf den Erhalt der na türlichen Ressourcen.
Okay. - Beim Vollzug der Bewirt schaftungspläne, durch die Kreisverwaltungsbehörden zu verpflichtenden Maßnahmen bei den Gewässern dritter Ordnung übergehen, wird auf jeden Fall eine klare Rechtsverordnung des Umweltministeriums nötig sein, damit nicht am gleichen Gewässer mit der Land kreisgrenze andere Auflagen anfallen.
So, wie sich das bis jetzt darstellt, ist das eher ein Weg schieben der Verantwortung von München auf die Landkreise. Das kann nicht sein.
Vielen Dank, Frau Kol legin. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Vorweg lasse ich wieder über die einschlägigen Änderungsanträge ab stimmen. Für beide Änderungsanträge wurde jeweils namentliche Abstimmung beantragt.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Frak tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3724 abstimmen. Die Urnen für die Stimmkarten stehen bereit. Für die Abstimmung stehen drei Minuten zur Verfügung.
Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu einer weiteren namentlichen Abstimmung. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3692 abstimmen. Ich bitte Sie, die Stimmkarten abzugeben. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimm karten draußen auszuzählen. Wenn wir das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen zu den Änderungs anträgen haben, werde ich abschließend über den Ar tikel 21 abstimmen lassen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt die unverän derte Annahme. Wer diesem Votum zustimmen möch te, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Stim menthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikel 22 bis 24 angenommen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! In Artikel 25 Absatz 3 geht es um die vo rübergehende Lagerung von Aushub bei der Gewäs serpflege. Dabei geht es um Gräben bei Gewässern dritter Ordnung, wo solche Arbeiten um diese Jahres zeit in größerem Umfang stattfinden. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag in den Absatz 3 eine Rege lung einfügen. Nach dem Wort "Nutzung" sollten ein Komma sowie die Worte "den Hochwasserrückhalt, die
In vielen Fällen ist die Lagerung von Aushub kein Prob lem, wenn eine landwirtschaftliche Nutzfläche neben dem Gewässer liegt. Im Laufe der Jahre kann der Aus hub in die Fläche eingearbeitet werden. Allerdings gibt es aber auch Bereiche, bei denen Rücksicht genom men werden muss. Deshalb wollen wir eine Klarstel lung, dass diese Ablagerung nicht dem Hochwasser rückhalt widerspricht und die Gewässerqualität nicht beeinträchtigt. Ein Beispiel wäre der Eintrag von Schwemmstoffen, die für die Fischwelt schädigend wären.
Die Frage der angrenzenden Biotope ist bereits über das Bayerische Naturschutzgesetz geregelt. Wir wollen aber trotzdem in diesem Gesetz expressis verbis re geln, dass der Aushub bei der Gewässerpflege eher auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als in Biotopen abge lagert werden sollte. Biotope müssen geschützt wer den. Deshalb wollen wir dies an dieser Stelle noch einmal klarstellen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden dem Antrag der Freien Wähler ebenfalls zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Er gänzung in Artikel 25 Absatz 3 nimmt Rücksicht auf die Vorgaben und Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Mit Pflegemaßnahmen ist in erster Linie das Ausbaggern oder das Ausmähen von Gewässern gemeint. Das an fallende Material muss vorübergehend oder dauerhaft seitlich am Ufer gelagert werden. Dies muss der Anlie ger im Interesse der Allgemeinheit dulden. Im Falle eines Hochwassers ist es wichtig, dass im Über schwemmungsgebiet ein ausreichender Gewässerqu erschnitt vorhanden ist. Der Aushub, der bei der Gewässerpflege anfällt, ist besonders durch Erosion gefährdet und deswegen an Ort und Stelle durch Ein ebnung gegen ein Abschwemmen zu sichern. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, für den wir um Zustimmung bitten.
Mir liegen keine weite ren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Vorweg lasse ich über die einschlägigen Änderungs anträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ NEN auf der Drucksache 16/3725 und der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3747 abstimmen, auf die ich inhaltlich verweise.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Ände rungsantrag abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3747 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli, frakti onslos. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Artikel 25 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich bitte die Ge genstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli, frakti onslos. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist Artikel 25 angenommen.
Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesund heit empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler und Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli, fraktions los. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. - Keine. Enthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikel 26 bis 28 angenommen.
Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses, sich an den Abstimmungen zu beteiligen.