Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Eine letztes: Die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung wird so oder so das Scharnier der Zukunft sein. Wir haben für Bayern auf beiden Seiten hierüber Debatten, auf der einen Seite über § 116 b: Wie aktiv dürfen die Krankenhäuser selbst werden, um beispielsweise Tätigkeiten wahrzunehmen, die im ambulanten Bereich von Fachärzten wahrgenommen werden? - Im Belegarztsystem haben wir genau das gegenteilige Modell; viele Belegärzte arbeiten auch ambulant in den Krankenhäusern. Das ist bisher noch sehr erfolgreich, solange sich auf Bundesebene nichts ändert. Hier wird sich in Zukunft eine spannende Frage ergeben. Das habe ich gestern mit den Gruppierungen beraten. Diese Frage heißt: Wie können wir es schaffen, diese Scharnierstelle unabhängig von Lobbyinteressen zu einer gemeinsamen, sinnvollen Win-winSituation zu machen? Schon heute ist es so, dass in bestimmten Krankenhäusern Fachärzte aushelfen, um die Krankenhausstruktur zu erhalten. Da liegt die Zukunft; das muss man überlegen. Das gilt insbesondere bei dem zu erwartenden Ärztemangel bzw. bei der Struktur, die wir in den nächsten zwanzig Jahren zu erwarten haben. Das ist eine Denksportaufgabe, die uns noch viel Fleiß und Ideen abnötigen wird und die neben

Landesaufgaben vor allem Änderungen des Bundesrechts erforderlich machen wird.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächste hat Frau Kollegin Dittmar das Wort. Bitte schön.

Herr Minister, nachdem es auf Fragen nach der Finanzierung und dem Konzept an sich keine konkreten Antworten gab - Sie haben mit Angstbeißen reagiert -, probiere ich es jetzt mit einem ganz sachlichen Thema. Ich rede vom Hü und Hott beim Präventionsgesetz. Noch in der letzten Woche hat ihre Vorgängerin, Frau Stewens, im Ausschuss dieses ganz vehement eingefordert; einen Tag später musste ich in der Ärztezeitung lesen, dass es vom Tisch ist und dass man vonseiten des Gesundheitsministeriums eine Präventionsstrategie entwickeln will, dass man dazu im Jahr 2012 eine Präventionsforschung einleiten und deren Ergebnisse dann zu Grunde legen will.

Ich muss Ihnen sagen: Dieser Zeitplan scheint mir wirklich maßlos zu sein; er erschüttert mich. Ich frage Sie konkret: Hat sich die Bayerische Staatsregierung ebenfalls vom Ziel eines effizienten Präventionsgesetzes verabschiedet? Was werden Sie unternehmen, damit das Bundesgesundheitsministerium dem Thema Prävention wieder mehr Aufmerksamkeit beimisst? Was halten Sie von diesem Zeitplan? Was werden Sie tun, damit der Bundesgesundheitsminister schneller zu Potte kommt? Denn wir wissen angesichts der Kostenexplosion, dass die kostengünstigsten Krankheiten diejenigen sind, die wir gar nicht erst entstehen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Man kann sehen: Fast 90 % der Fragen drehen sich ausschließlich um die Bundespolitik. Ich darf das an der Stelle einmal sagen. Das ist schon spannend, denn uns wird quasi immer aufgegeben, die Welt auf einen Schlag zu verändern.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Seit dem Sandmännchen trauen wir Ihnen alles zu!)

- Danke schön. Wir versuchen wirklich, unseren Beitrag zu leisten.

Beim Thema Finanzierung möchte ich eines betonen. Der Wettbewerb bei den Kassen und in der Region ist unser Vorschlag. Vorher hat das nämlich auch zum großen Teil so funktioniert. Wir glauben, dass ein Teil der Begründung der Finanzschieflage für Bayern in der zu starken Betonung des Zentralismus im Fonds liegt.

Es geht also um die Umverteilung. Das ist im Übrigen sehr konkret. Das ist so konkret, dass sich fast alle anderen Bundesländer darüber aufregen. Daran können Sie sehen, wie wuchtig und konzeptionell diese Ideen sind. Ich persönlich bin ein großer Anhänger aller Präventionsstrategien. Denn ich glaube in der Tat, dass, wie Sie zu Recht ausführen, diese sehr wichtig sind.

Ich habe das gestern wieder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns gesehen. Vor 25 Jahren hatten nur 5 % der Kinder naturgesunde Zähne; heute sind das schon die Hälfte aller Kinder. Allein daran kann man sehen, welch enormes Potenzial Prävention in einem bestimmten Bereich hat und dass die Kosten dadurch entsprechend gesenkt werden können. Denken Sie nur an die Präventionsmöglichkeiten bei HerzKreislauf-Krankheiten und alles, was es da gibt. Das ist in der Tat sehr positiv.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das war aber nicht Ihre Politik, sondern die Zahnärzte haben das geschafft. Was wahr ist, muss gesagt werden.)

Wir haben in Berlin gemeinsam verhandelt. Wolfgang Heubisch nickt schon freudig erregt. Er war bei den Verhandlungen über das Thema dabei. Beim Wort "Gesetz" war die FDP etwas zurückhaltender. Wir haben aber dann eine Strategie vereinbart, die gefahren werden muss. Das muss im Übrigen nicht nur ein Gesetz sein, sondern eine Bündelung von Maßnahmen und Steuerungsinstrumenten, was die Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft. Es geht also um die Frage: Was honoriert sich wie? Was wird möglicherweise nicht so gut honoriert? Hier muss ein umfassendes Paket vorgelegt werden.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das wird sich aber ohne Gesetz kaum regeln lassen!)

Einerseits werde ich geschimpft, dass ich den Bundesgesundheitsminister drängele; Sie sagen, ich dränge ihn zu wenig. Ich versuche, in die Mitte zu gehen. Das Thema steht jedenfalls auf der Tagesordnung. Die Vertreter des Bundes haben gesagt, sie wollen in diesem Jahr einen Vorschlag machen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt und dies entsprechend bewerten. Ich bin der festen Überzeugung, dass Prävention ein ganz erheblicher Ansatz ist, allerdings muss sie zielgerichtet und in vernünftiger Form eingesetzt werden. Wir sollten uns auch hinsichtlich der Ausgaben der Kassen überlegen, was alles unter den Begriff Prävention fällt. Vielleicht handelt es sich nur um einen Wettbewerb um junge und starke Mitglieder. Sie wissen, was ich meine. Es gibt bestimmte Maßnahmen, die unter "Prävention" laufen, sich aber auf den Wettbewerb der Kassen um junge Mitglieder beziehen. Woanders fehlt es dann an

der Finanzierung. Ich denke, die Mechanismen der Steuerung sollten sauber ausdiskutiert werden.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächste hat Frau Kollegin Stewens das Wort.

Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen darin überein, dass wir bei der Gesundheitsprävention in Deutschland eine Strategie mit entsprechenden Schwerpunktthemen benötigen. Ich bin der Überzeugung, dass man das gesetzlich untermauern muss. Grundsätzlich wichtig ist es aber, eine Strategie aller Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention zu verfolgen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir einer Meinung, Herr Staatsminister.

Als Zweites wollte ich die Konvergenzklausel ansprechen: Herr Staatsminister, was halten Sie davon, dass die Bayerische Staatsregierung schon ab dem Jahr 2004 von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt immer wieder Modellrechnungen eingefordert hat bezüglich der Auswirkungen der Ein- und Ausgaben in den jeweiligen Ländern bei der Einführung des Fonds und dass kein einziges Mal eine solche Modellrechnung vorgelegt worden ist, obwohl sich dieser Forderung etliche Länder angeschlossen haben?

Meine dritte Frage geht in Richtung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs - Morbi-RSA -, der viele Verwerfungen bei der Finanzierung der Krankenkassen verursacht. Wie wollen Sie den Morbi-RSA verändern, um damit eine verlässlichere Finanzierung der Krankenkassen auf den Weg zu bringen?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Was die Frage der Prävention betrifft, kann ich die Forderungen nur absolut unterstützen. Ich erinnere mich, dass wir im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags schon lebhaft über Prävention mit zum Teil sehr spannenden Anmerkungen diskutiert haben. Hinsichtlich der Konvergenzklausel möchte ich eine Lanze für die Fragestellerin brechen, die damals in diesem Amt war. Als es damals um die Konvergenz gegangen ist, habe ich das in einer anderen Funktion, wenn auch nicht fachlich strukturiert, begleitet. Nach meiner Erinnerung hat man damals eindeutig auf diese Punkte hingewiesen. Die ursprüngliche Vereinbarung umfasste nur wenige Seiten und bei den Ausführungsbestimmungen sind Hunderte von Seiten produziert worden, die heute ein Problem darstellen. Aus meiner Sicht hat das nur einen Sinn und Zweck gehabt, nämlich eine zentralistische Gesundheitspolitik auf den Weg zu bringen. In allen Gesprächen - ob von Frau Ulla

Schmidt oder Frau Elke Ferner - gab es die klare Ansage, mit dem Gesundheitsföderalismus müsse Schluss sein. Es könne nicht sein, dass in Deutschland für ein und dieselbe Leistung unterschiedliche Preise gezahlt würden. Dabei wurde immer ausgeblendet, dass das Niveau der Lebenshaltungskosten in Bayern anders ist. Wir haben höhere Kosten bei Praxisunterhalt und Lebensführung und daher zum Teil deutliche höhere Beiträge, die gezahlt werden müssen und dann nach Berlin überwiesen werden.

Das eigentliche Problem besteht in der Umverteilung des Fonds. Das Maß der Umverteilung ist höher, als dies beim Länderfinanzausgleich verfassungsrechtlich zulässig wäre. Deshalb muss unser Ziel sein, diesen Einheitsmischmasch zu ändern. Dabei sind wir mit der FDP, mit Herrn Rösler, einig, lieber Kollege Bertermann, lieber Kollege Heubisch. Wir sind in den Koalitionsverhandlungen ganz nah beieinander. Wir hätten uns gut vorstellen können, dass der Fonds ein Teil einer Gesundheitshistorie in Deutschland hätte sein können. Wenn wir jetzt etwas ändern, dann müssen wir genau diese Finanzverteilung ändern, nämlich weg vom Zentralismus, und wir müssen zum Zweiten den Morbi-RSA reformieren. Nebenbei bemerkt: ein grausames Wort. Es handelt sich um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Wer das versteht und fehlerfrei aussprechen kann, ist quasi für höchste Ämter im Gesundheitswesen qualifiziert.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Ich glaube nicht, dass Sie es im Detail verstehen, Herr Beyer, weil selbst die Experten, die es auszurechnen versuchen, jedes Mal feststellen, dass sie nicht ganz sicher sind, ob die Zahlen stimmen. Die Manipulationsanfälligkeit ist hoch und die Berechnungskomplexität ist extrem. Deswegen haben wir in der Koalition vereinbart, dies zu vereinfachen und vor allem - das ist das Wichtigste, Frau Kollegin Stewens -: Man kann bezüglich der Beschränkung auf die achtzig Krankheiten sowieso darüber streiten, ob damit nicht möglicherweise ein Ausschluss weiterer Krankheitsbilder erfolgt und vor allem neu entstehende Krankheitsbilder nicht entsprechend abgebildet werden. Uns war aber vor allem wichtig, eine regionale Komponente einzufügen. Eine Veränderung des Wettbewerbs der Kassen auf der einen Seite muss dann diese Regionalität haben, weil damit auch die Masse der Patienten in größeren Ländern am besten abgebildet werden könnte. Am besten wäre also eine Ergänzung des Morbi-RSA um eine regionale Komponente, um damit, lieber Herr Bauer, zu erreichen, dass diese Konvergenzfragen nicht ständig auf uns zurückfallen.

Dabei handelt es sich um das wesentliche Problem und es bedarf in der Tat Schwerstarbeit, dies zu verändern, denn bezüglich der Ausführung dieser Gesetze sind Klagen anhängig. Der gesamte Fonds und die gesamten Morbi-RSA-Vorschriften werden zigfach von Kassen und Ländern beklagt. Damit werden Dimensionen hinreichend aufgezeigt, wie das Gesetzeswerk entstanden ist. Ich muss sagen, so leid es mir tut: Das Gesetzeswerk war die Idee von Ulla Schmidt und wir müssen nun die Scherben aufräumen, die jahrelang in der Gesundheitspolitik hinterlassen wurden. Das ist ein harter Prozess, der noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir werden die Aufgaben aber kraftvoll angehen.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Kobler das Wort. Bitte schön.

Herr Staatsminister, eine gewisse Sorge bereitet uns die qualifizierte und optimale Hausärzteversorgung im ländlichen Raum. Wie beurteilen Sie die Wirkung der teils von den Kommunen geförderten Medizinischen Versorgungszentren - MVZ - auf die Niederlassung von Hausärzten bzw. die Abdeckung des ländlichen Raums mit Hausarztpraxen?

Danke schön. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank für die Frage. Wir haben in der Tat hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung aufgrund der Altersstruktur in den nächsten zwanzig Jahren eine große Herausforderung vor uns. Darum ist es übrigens auch so wichtig, gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium entsprechend zu werben, um hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung einen stärkeren Schwerpunkt in Studium und Ausbildung zu setzen. Damit sollen Anreize für die Übernahme und den Einstieg in Praxen geschaffen werden.

Zum Zweiten: Die Veränderung bei den MVZ stellt eine große Herausforderung dar. MVZ können auf bestimmten Feldern hinsichtlich der medizinischen Versorgung sehr erfolgreich arbeiten. Wir haben aber im Koalitionsvertrag in Berlin vereinbart - das stützt Bayern ganz massiv -, eine Änderung und Klärung herbeizuführen, damit am Ende nicht nur große Kapitalgesellschaften MVZ gründen und möglicherweise auch durch das Aufkaufen vieler Kassensitze regionale Verhandlungsmonopole mit Kassen erreichen, um auf diese Weise die noch verbliebenen Ärzte an den Rand drängen zu können. Deshalb haben wir die Federführung der Ärzteschaft angemahnt und wollen die Niederlassung unter Beibehaltung der Freiberuflichkeit stärken. Aber in Regionen, in denen keine Ärzte vorhanden sind, die ein MVZ führen könnten, soll die Möglichkeit für kommu

nale Krankenhäuser eingeräumt werden, sich daran zu beteiligen oder solche Einrichtungen zu übernehmen. Derzeit wird in Berlin ein Vorschlag erarbeitet. Der zuständige Mann im Ausschuss, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer, hat mir schriftlich berichtet, daran werde gearbeitet und es werde versucht, die Regelung juristisch kompatibel zu machen. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch, auch wenn die Umsetzung nicht ganz so einfach ist. Wir hoffen, bald zu einem Ergebnis zu kommen, weil nach unserer Meinung hinsichtlich einzelner MVZ Korrekturbedarf besteht. Ich will MVZ nicht generell verteufeln. Aber dort, wo Kapitalgesellschaften massiv eingreifen und Märkte aufräumen, führt das zu einer schwierigen Situation, die wir nicht wollen und der wir gegensteuern müssen.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als letzter Fragesteller hat der Kollege Dr. Bertermann das Wort.

Lieber Herr Minister, haben ich Sie richtig verstanden, wonach Sie bei den Hausarztverträgen für einen fairen Wettbewerb sind? Meine Frage ist, ob dieser faire Wettbewerb bei 51 % oder 49 % anfängt. Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten.

Herr Staatsminister, bitte schön.

Ich finde, es besteht ein fairer Wettbewerb, und ich meine, dass die Hausärzte einen guten Job machen. Beim MVZ ist uns wichtig, dass es federführend von Ärzten übernommen wird. So steht es in der Koalitionsvereinbarung. Das bleibt auch so. Dazu muss ich aber etwas zu Ihrem "Gesundheitschef" sagen, nämlich Herrn Dr. Rösler: Im Bundesgesundheitsministerium ist man derzeit skeptisch, ob das rechtlich so leicht durchsetzbar ist. Herr Kollege, Sie sollten in dieser Frage auf dem nächsten Parteitag noch einmal nachsetzen und darüber sprechen. Wir haben dazu schon einmal eine Reihe von Anfragen gestellt und warten noch auf ein endgültiges und besseres Ergebnis. Klar ist: Die Ärzte sollen federführend sein.

Wir haben Bundesländer - auch neue Bundesländer -, wo es leider keine vergleichbaren Strukturen einer freien Ärzteschaft gibt. Das hängt mit der Historie zusammen. Dort dürfen kommunalen Krankenhäusern diese Möglichkeiten nicht verwehrt bleiben.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Ministerbefragung beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Neubestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Kuratorium der Landesseniorenvertretung Bayern

Mit Schreiben vom 11. Februar 2010 hat der Erste Vorsitzende der Landeseniorenvertretung Bayern, Herr Walter Voglgsang, mitgeteilt, dass beschlossen wurde, die Landesseniorenvertretung Bayern und den Landesseniorenrat zu einer wirkungsvollen Interessenvertretung aller älteren Menschen zusammenzuführen.

Nach § 9 Absatz 3 der Satzung der Landesseniorenvertretung Bayern kann der Landtag in das neu zu berufende Gremium, wie schon bisher in den Landesseniorenrat, zwei Vertreter entsenden. Wie bisher sollen auch für beide Mitglieder Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter benannt werden. Die Bestellungen erfolgen für die Amtszeit von drei Jahren. Nach SainteLaguë/Schepers haben die Fraktionen von CSU und SPD das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied.

Vonseiten der CSU-Fraktion wurden Herr Kollege Konrad Kobler als Mitglied und Herr Kollege Berthold Rüth als stellvertretendes Mitglied benannt. Die SPD-Fraktion hat Herrn Kollegen Prof. Dr. Peter Paul Gantzer als Mitglied und Frau Kollegin Diana Stachowitz als stellvertretendes Mitglied benannt.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Beschlussfassung. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Benennung der von der CSU- und der SPDFraktion vorgeschlagenen Abgeordneten als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Kuratoriums der Landesseniorenvertretung Bayern einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW) zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) (Drs. 16/3679) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Als erster hat Herr Kollege Florian Streibl das Wort.