Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Als erster hat Herr Kollege Florian Streibl das Wort.
Eine unverzichtbare Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement, für die Partnerschaft ist der Wille zur Transparenz aller Sachverhalte und Entscheidungsprozesse, sowohl auf der politischen Ebene wie insbesondere auch in den Verwaltungen. Die Bereitschaft zur Transparenz führt in der Konsequenz zum Verzicht auf Herrschaftswissen, mit dem man manche Planungen durchsetzen kann, die bei mehr Transparenz nicht mehr so ohne Weiteres realisierbar sein werden. Dies setzt aber auch Strukturen voraus, mit denen diese Transparenz ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, das war ein Zitat von niemand anderem als dem ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück in "Verantwortung übernehmen", München 2001. Wir können ihm nur recht geben und sagen: Ja, wir müssen die Strukturen für mehr Transparenz schaffen. Mit einem umfassenden Herrschaftswissen in hinteren Amtszimmern und Amtsgeheimnissen muss aufgeräumt werden. Ein Mehr an demokratischer Beteiligung muss möglich sein. Hierzu gehört als ganz wichtiges Mittel die Information. Ohne das Wissen um die Probleme der politischen Gemeinschaft, die faktischen Gegebenheiten und die Lösungsvorschläge ist keine Beteiligung denkbar.
In diesen sensiblen Feldern muss Offenheit gegeben sein. Nach unserer Meinung ist diese nur durch ein längst überfälliges Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz gibt es bereits in über 65 Staaten. In Schweden gibt es zum Beispiel seit 1766 den Zugang zu öffentlichen Dokumenten. In elf Bundesländern gibt es solche Gesetze. Auch hier im Bayerischen Landtag gab es immer wieder Vorstöße, um ein solches Gesetz zu implantieren. Der letzte Vorstoß wurde vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD unternommen.
Wir haben diese Gesetzentwürfe unterstützt, da die Informationsfreiheit und die Transparenz in den Verwaltungen eines der Herzensthemen der Freien Wähler ist.
Dieses Thema haben sich die Freien Wähler auf die Fahnen geschrieben, da wir viel kommunalpolitische Erfahrung haben und wissen, dass mehr Offenheit möglich ist. Dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses müssen wir den Grundsatz der Informationsfreiheit entgegenstellen; denn das Demokratieverständnis hat sich aufgrund von Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes hin zu einem Mehr an Transparenz und Öffentlich
keit geändert. Dies ist nicht allein auf die Europäische Richtlinie zur Umweltinformation zurückzuführen.
Der Bürger muss diese Informationen haben. Dann kann er die Verwaltungen kontrollieren. Deshalb haben wir heute einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesen Gesetzentwurf haben wir die Kritik, die an den Gesetzentwürfen der Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN geübt worden ist, so weit es ging, aufgenommen. Wir haben damit einen ausgewogenen Gesetzentwurf geschaffen, der die freiheitlichen Bürgerrechte stärkt aber auch den Datenschutz berücksichtigt. In Artikel 14 dieses Entwurfs haben wir zum Beispiel den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Hüter der Informationsfreiheit eingesetzt, da Datenschutz und Informationsfreiheit als Bürgerrechte zwei Seiten einer Medaille sind.
Ein weiterer Kritikpunkt war der Schutz der öffentlichen Belange. Hier dürfen wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz nicht hinter dem Bundesgesetz zurückstehen. Deshalb haben wir diesen Punkt aufgenommen. Gerade die Belange der äußeren und inneren Sicherheit, die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben von Finanz- und Regulierungsbehörden, Angelegenheiten der internen Finanzkontrolle und die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen werden damit geschützt.
Ganz wichtig ist für uns der Artikel 10, der Schutz personenbezogener Daten. Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. Wir versuchen hier, das Spannungsverhältnis zwischen der Information und dem Datenschutz bei personenbezogenen Daten aufzulösen. Grundsätzlich darf eine Information nicht hinausgehen, wenn sie personenbezogene Daten von Dritten enthält, es sei denn, dass einer der fünf Ausnahmetatbestände vorliegt, die wir formuliert haben. Erst dann kann eine Information fließen. Der betroffene Dritte muss dazu angehört werden und muss seine Einwilligung geben. Diese kann nur dann ersetzt werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.
Darüber hinaus ist der Schutz des geistigen Eigentums in Artikel 11 geregelt. Dort wird ein Ausgleich zwischen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch andererseits geschaffen. Eine fehlende Einwilligung kann in diesen Fällen nur dann ersetzt werden, wenn ein wirklich überwiegendes Interesse der Allgemeinheit gegeben ist.
Insgesamt sind wir der Meinung, dass wir einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. In den Ausschüssen kann natürlich darüber diskutiert werden, wo Verbesserungsmöglichkeiten bei diesem Gesetzentwurf bestehen. Ich wünsche mir eine möglichst offene Diskussion über diesen Gesetzentwurf; denn es gibt in dieser Frage Handlungsbedarf. Die mit diesem
Gesetzentwurf verbundenen Kosten oder der Verwaltungsaufwand dürften nicht so hoch sein, dass der Gesetzentwurf abgelehnt werden müsste; denn in Nordrhein-Westfalen wurde dieses Gesetz eingeführt und auch evaluiert. Man fand heraus, dass die Bürgerinnen und Bürger vorsichtig damit umgehen. Die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat ergeben, dass im Jahr 2008 auf Bundesebene 1.548 Anträge gestellt worden sind. Das ist ein überschaubares Maß an Anträgen, sodass man sinnvoll damit umgehen kann. Auch in der Schweiz gibt es ein Öffentlichkeitsgesetz. Auch hier hat man bei der Evaluation keinen erhöhten Verwaltungsaufwand feststellen können.
Daher hoffe ich auf reichhaltige Unterstützung und bitte darum, dass man nicht so einfach handelt wie es der Innenminister - er ist heute leider nicht da - in seiner Presseerklärung zu unserer Pressemeldung getan hat, indem er die Forderung hinweggewischt und behauptet hat, das interessiere nicht und das bräuchten wir nicht. Damit macht man sich zum Hüter des Amtsgeheimnisses, zum Gärtner einer Bürokratie, mittels der Halbschattengewächse in den Hinterzimmern erblühen. Man sollte mehr Offenheit einräumen, denn damit hätte man sich eventuell das Debakel bei der Landesbank ersparen können.
Von daher bitte ich Sie: Haben Sie den Mut, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es tut nicht weh, und es bringt dem Bürger viel.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Der Gesetzentwurf der Freien Wähler möchte einen allgemeinen voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen erreichen. Dabei soll der Eindruck erweckt werden, das sei unbedingt erforderlich, um Transparenz zu schaffen. Es soll der Eindruck erweckt werden, es gebe derzeit keinen Zugang und keine Transparenz.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits zum jetzigen Zeitpunkt existiert eine Vielzahl von Informationszugängen, von Informationsrechten. Ich nenne nur einige: zum Beispiel § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -, das Umweltinformationsgesetz des Bundes, das Umweltinformationsgesetz des Freistaates Bayern, Artikel 54 Absatz 3 der Gemeindeordnung, das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Zudem gibt es nach dem Rechtsstaatsprinzip bereits heute unabhängig von einer Beteiligung an einem Verfahren den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn ein berechtigtes Interesse - wohl
gemerkt: ein berechtigtes Interesse - an der begehrten Auskunft geltend gemacht wird. Das erfordert kein besonderes rechtliches Interesse, sondern es kann auch ein berechtigtes bloßes ideelles Interesse genügen. Abgelehnt darf dieser Anspruch nur werden, wenn es ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse gibt, das der Auskunftserteilung entgegensteht. Der Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist auch vor den Gerichten geltend zu machen. Das kommt also einem Jedermannsrecht schon sehr nahe. Im Übrigen haben die Freien Wähler in ihrem Antrag genau ausgeführt, dass sowohl die Datenschutz- als auch die Geheimnisschutzbelange berücksichtigt werden müssen.
Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, worin die wesentliche Erweiterung der bereits jetzt bestehenden Informations- und Zugangsrechte liegen soll. Insbesondere stünde hier die Position des Schutzes personenbezogener Daten entgegen. Da dem Schutz der privaten und öffentlichen Belange trotz allem Rechnung getragen werden muss, ist die Erweiterung für uns nicht nachvollziehbar. Zudem gäbe es eine stärkere Verkomplizierung. Wir hätten mehr Bürokratie. Ferner könnte man den Missbrauch nicht ausschließen, wenn kein berechtigtes Interesse mehr geltend gemacht werden muss. Ich könnte mir private Informationen aneignen, um diese gewerblich zu nutzen. Ich will gar nicht erwähnen, welche Konnexitätsfolgen das auf den Weg brächte, ohne die Transparenz zu verbessern. Das ist entscheidend. Außerdem bliebe das Gesetz hinter dem Schutz der besonderen öffentlichen Belange nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zurück. Es würde dem Einzelnen einen schwächeren Schutz zubilligen, als ihm bereits heute das Datenschutzgesetz bietet. Wir sind auch der festen Überzeugung, dass gerade Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch diese Art des Zugangs nicht mehr hinreichend geschützt sind.
Da es bereits heute eine Vielzahl von Zugangsmöglichkeiten gibt, man also den Weg gewählt hat, Erlaubnistatbestände für den Zugang zu schaffen, während Sie alles zugänglich machen und Verbotstatbestände schaffen wollen, sind wir der Ansicht, dass das Gesetz nicht erforderlich ist, um mehr Transparenz, um eine stärkere Beteiligung des Einzelnen an den Geschehnissen des Staates - wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren - und eine höhere Akzeptanz gegenüber dem Handeln des Staates zu schaffen. Ich kündige heute schon an, dass wir dem Gesetzentwurf nicht folgen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Guttenberger, Sie kennzeichnen Transparenz, indem Sie 14 Vorschriften anführen. Ich meine, der "Anspruchssalat", den Sie darstellen, ist keine Transparenz, sondern erfordert eigentlich ein rechtswissenschaftliches Studium. Das kann man von den Bürgern nicht verlangen. Deshalb besteht das Bedürfnis, nicht nur für alle Bürger, sondern auch für die Verwaltung einheitliche Voraussetzungen zu schaffen, um Rechtssicherheit zu geben. Dem Missbrauch ist im Gesetz vorgebeugt, indem ganz enge Vorschriften gefasst sind und Ausnahmetatbestände geregelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen Sie das Bündnis für Informationsfreiheit? Das Bündnis will ein Gesetz zur Regelung des freien Zugangs zu Informationen installieren. Mitglieder sind die Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Unternehmer, der Bayerische Journalistenverband und - man höre und staune - die FDP. Da es um ein derartiges Gesetz geht, Herr Dr. Fischer und Kolleginnen und Kollegen der FDP, müsste jetzt ihr liberales Herzblut heraustreten. Sie müssten sich engagieren. Sie müssten ihr liberales Gewissen aktivieren, um aktiv für das Gesetz zu sprechen. Sie haben das im Parteiprogramm stehen. Aber was machen Sie? - Da die CSU schon jetzt angekündigt hat, dass sie das Gesetz ablehnen wird, werden Sie parteipolitisches und glaubenspolitisches Harakiri machen, weil Sie weiterhin an der Macht bleiben wollen. Das ist Ihr Credo als Partei der Informationsfreiheit und der Partei des Datenschutzes.
Die Freien Wähler haben die freie Wahl, beliebig Gesetzentwürfe abzukupfern, die bereits vor 10 bis 12 Monaten in diesem Hause besprochen worden sind.
Wie gesagt: Informationsfreiheit heißt dem Grunde nach voraussetzungsloser Zugang zu öffentlichen Daten. Wenn nicht der Gesetzgeber über diese Voraussetzungen entscheidet, macht es die Verwaltung. Aber auf welcher Basis geschieht dies? - Frau Guttenberger, Sie haben § 29 VwVfG erwähnt. Hier ist im Prinzip nur das Individualinteresse entscheidend, das bewertet werden muss. In der modernen Demokratie fordert allerdings die Informationsgesellschaft, umfänglich informiert zu werden; denn die Verwaltung ist dazu da, das Allgemeinwohl mitzubestimmen und mitzudefinieren. Deshalb ist es im Rahmen der Demokratie am
besten, dass das nicht nur die Verwaltung, sondern auch der Bürger aktiv macht. "Beteiligung des Volkes" heißt nicht nur im Wahlakt, nicht nur bei Bundesrechnungshofsangelegenheiten und nicht im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Das heißt, das Volk ist der Bürger selbst, und er soll wissen, inwiefern die Verwaltung entscheidet.
Selbst das Europarecht, das für uns immer mehr Bedeutung gewinnt, verlangt eine informierte Öffentlichkeit. Wie soll sich die Öffentlichkeit informieren, wenn eine breite Palette von Anspruchsgrundlagen für Informationen vorliegt und keine einheitliche? Mit dem Zugang zu Behördenakten wird der Bürger in den Stand gesetzt, sich selbst die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung seiner persönlichen und politischen Aufgaben zu verschaffen.
Selbstverständlich besteht ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieses Spannungsfeld wird aber von der Verwaltung und auch durch das Gesetz normiert und dadurch aufgelöst, dass gewissenhafte Abwägungsvorgänge vorgenommen werden. Eine Gefahr, dass zum Beispiel Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden, kann ich in keiner Weise erkennen. Das wird per se durch das Gesetz ausgeschlossen.
Wer von mehr Bürokratie spricht, will im Prinzip keine Bürgerrechte, sondern will sie abwehren. Herr Innenminister, so sehe ich das. Wer sich zur Verhinderung des Gesetzes hinter Datenschutz verschanzt, ist ein alibibezogener Unfähiger, der diese beiden Rechtsgebiete nicht miteinander vernetzen will.
Ein Gesetzgeber, der diese neuen Rahmenbedingungen, Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung berücksichtigt und zugleich die Breite der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Strukturierung der Verwaltung beachtet, muss diese Verwaltung transparent konstruieren. Ein Bundesland, das noch immer allein die subjektive Verfolgung privater Rechte im jeweiligen Verwaltungsverfahren anerkennt, ist nicht nur im internationalen, im europäischen und im nationalen Umfeld solitär, sondern stützt auch seine Entscheidung auf die Gedankenwelt des vorletzten Jahrhunderts. Das tun wir nicht, und deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank. Jetzt darf ich Frau Kollegin Tausendfreund das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die starre Haltung der CSU wirklich nicht mehr nachvollziehen. Frau Guttenberger, Herr Herrmann, Sie stehen damit inzwischen ziemlich alleine da. Es ist an der Zeit, umzudenken und nach vorne zu schauen, hin zu einem fortschrittlichen Informationsfreiheitsgesetz. Ein freies Informationsrecht, ohne individuelle Ansprüche oder Interessen nachweisen zu müssen, ist ein elementares Bürgerrecht. Bereits der Maastricht-Vertrag von 1991 hat seine Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, einen freien Informationszugang zu schaffen. Auch die EU-Konvention von 2008 sieht ein Recht vor, amtliche Dokumente einzusehen. Ihre Position ist wirklich sehr rückwärts gewandt. Entscheidungsvorgänge in Politik und Verwaltung müssen nachvollziehbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn sich die Menschen von der Politik abwenden.
Es ist an der Zeit, den Muff aus den obrigkeitsstaatlichen Amtsstuben hinauszulüften und eine serviceorientierte Verwaltung zu schaffen. Es ist an der Zeit, die Bürgerinnen und Bürger nicht als lästiges Beiwerk zu betrachten, sondern sie endlich ernst zu nehmen. Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen auch in die bayerische Verwaltung ist möglich; Sie müssen das nur wollen. Die CSU will es nicht. Bei dem, was Innenminister Herrmann in seiner Pressemitteilung vorträgt, kann man nur den Kopf schütteln. Da steht drin, man brauche in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz, da es nach geltendem Recht bereits völlig ausreichende Informationsrechte gebe. Es wurde schon ausreichend vorgetragen, dass dem eben nicht so ist. Informationsrechte bestehen themenbezogen beim Umweltinformationsgesetz, beim Verbraucherschutz und beim Verwaltungsverfahrensgesetz nur dann, wenn der Bürger ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das reicht bei Weitem nicht aus.
Zum Argument der Schwächung des Datenschutzes: Alle bisher vorgelegten Gesetzentwürfe haben den Datenschutz ausreichend gewährleistet. Sich hier hinter dem Datenschutz zu verschanzen, ist wirklich eine Scheinargumentation. Sonst sind Sie auch nicht so zimperlich, wenn es um das Sammeln von Daten geht. Bei der Online-Durchsuchung, beim Kennzeichen-Scanning, bei der Videoüberwachung, bei der Telefonüberwachung etc. spielt der Datenschutz für Sie keine sehr große Rolle.
Dann argumentieren Sie, mit diesem Gesetz entstünde mehr Bürokratie. Offenbar haben Sie die Berichte, die bisher vorgelegt worden sind - von der Bundesebene und von den Ländern, in denen es Informationsfreiheitsgesetze gibt - nicht gelesen. Diese Gesetze haben nicht zu mehr Bürokratie geführt, und die Anträge halten sich in Grenzen.
Das letzte Argument, das Sie hier vortragen, dass nämlich die Informationsrechte zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten, ist entweder peinlich oder paranoid. Es ist wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass eine Information über die Zusammensetzung von Wasser- und Abwassergebühren oder über irgendeine gemeindliche Planung oder über eine staatliche Straßenplanung etwas mit kriminellen Zwecken zu tun haben sollte.
Die FDP scheint wieder ihre typische Ja-aber-Politik zu betreiben nach dem Motto: Wir wollen zwar und sind auch weiterhin im Bündnis für Informationsfreiheit, aber die Koalitionsdisziplin erlaubt es nicht. Diese Haltung ist wirklich mehr als enttäuschend.
Die Informationsfreiheit ist europäischer und weltweiter Standard und kein Sicherheitsrisiko. Weltweit 90 Länder, alle europäischen Staaten außer Luxemburg, der Bund und 11 von 16 Bundesländern haben solche Gesetze. Einige Städte und Gemeinden haben ein Zeichen für Offenheit gegenüber der Bevölkerung gesetzt, so Pullach, Prien, Grasbrunn, Kitzingen und Bad Aibling. Die letztgenannte Kommune hat das im Übrigen auf Antrag der CSU getan. In Pullach geschah das auf Antrag der FDP. Sinzing ist noch hinzugekommen; weitere werden noch folgen. Diese Gemeinden haben ein Zeichen gesetzt; dennoch ist Bayern hier weiterhin Schlusslicht. Steter Tropfen aber höhlt den Stein. Deswegen bedanke ich mich bei den Freien Wählern dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Irgendwann werden wir in Bayern doch noch ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen. Ich bin durchaus zuversichtlich, dass Ihre rückwärts gewandte Art endlich ein Ende hat.