Der Katastrophenschutz ist Länderaufgabe und damit auch Aufgabe des Bayerischen Landtags. Nach dem Grundgesetz ist er Aufgabe der Länder und nicht Aufgabe des Bundes. Das Problem begann 1999 mit der Einführung des EU-Führerscheins für die Europäische Union, einer an sich vernünftigen Sache. Dieser Maßnahme ist aber der alte Führerschein Klasse III zum Opfer gefallen. Mit dem alten Führerschein Klasse III konnte man Kleinlastwagen bis 7,5 t fahren, wie sie auch die Feuerwehren und die Rettungsdienste benutzen. Am Anfang hat man das Problem nicht so erkannt, weil für den alten Führerschein Klasse III Bestandsschutz galt. Das Problem, dass nun immer weniger junge Leute zur Verfügung stehen, die zum Beispiel ein Feuerwehrauto bis 7,5 t fahren können, war nicht gleich erkennbar. Das Problem hat sich erst aufgebaut. Der Bayerische Landtag hat sich häufig mit diesem Thema beschäftigt. Die Meinungen dazu waren nicht unterschiedlich.
Die Bayerische Staatsregierung hat berechtigterweise Druck auf den Bund und auf die Europäische Union ausgeübt. Anfang 2007 ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten, die die Möglichkeit eröffnet hat, dass Katastrophenschutzfahrzeuge mit einer Sondererlaubnis gefahren werden dürfen. Vereinfacht ausgedrückt: Der "Feuerwehrführerschein" ist eine Son
derfahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t. Auf Initiative des Bayerischen Landtags ist der bayerische Innenminister an den Bund herangetreten. Der damalige Verkehrsminister Tiefensee hat das Problem nicht so gesehen. Er hat einer Sondererlaubnis nur bis zu 4,75 t zugestimmt. In der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist es auch so beschlossen worden, wobei Bayern angekündigt hat, dass es sich damit nicht zufriedengeben und weitere Initiativen entwickeln werde.
Der Antrag von Kollegen der CSU und FDP, der Ihnen vorliegt, geht in diese Richtung. Er ermuntert die Bayerische Staatsregierung, beim Bundesverkehrsminister eine Erweiterung der Sonderfahrerlaubnis auf Fahrzeuge bis zu 7,5 t vorzuschlagen. Wie ich höre, hat der Bundesverkehrsminister seine Sympathie für diesen Vorschlag bekundet und sein Wohlwollen in Aussicht gestellt. Deshalb gehe ich davon aus, dass der heute vorliegende Antrag, der im Übrigen einstimmig in den Ausschüssen beschlossen worden ist, zu einem Ergebnis führt.
Ich bedanke mich bei allen, die diesen Antrag unterstützt haben. Ich spreche heute nicht darüber, wer eher und wer später etwas gewusst oder beantragt hat. Über das Ziel sind wir uns einig. Ich gehe davon aus, dass wir heute die Bayerische Staatsregierung bitten und ermuntern, alles zu tun, damit das Problem bis spätestens Ende des Jahres gelöst wird. Es ist tatsächlich möglich. Es bedarf dazu noch einer Bundesratssitzung. Nachdem die Bundesregierung Zustimmung signalisiert hat, können wir heute den Rettungsdienstverbänden und den Katastrophenschutzorganisationen mitteilen, dass wir davon ausgehen, dass der bayerische Staatssekretär im Innenministerium bzw. der bayerische Innenminister bis Jahresende im Benehmen mit dem Bundesverkehrsminister das Problem gelöst hat. Ich bedanke mich bei allen für die Unterstützung und freue mich, dass die Feuerwehren und Rettungsdienstverbände grünes Licht haben. Erwähnen möchte ich noch, dass in diese Regelung ausdrücklich auch die Anhänger, die zum Beispiel die Wasserwacht benutzt eingebunden werden müssen. Packen wir es an.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Mit dem Antrag, den der Kollege vor mir dargestellt hat, soll die Staatsregierung darauf hinwirken, dass der Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 2009 so umgesetzt wird, dass eine Fahrerlaub
nis für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes bis zu 7,5 t mit nur einer praktischen Unterweisung, das heißt also ohne professionelle Ausbildung und ohne Prüfung, erteilt wird. Damit soll - gut gemeint - vermieden werden, dass insbesondere freiwillig Dienst Leistende sich erneut kostenträchtigen und zeitraubenden Prüfungen unterziehen müssen. Für uns alle ist das gut nachvollziehbar, weil die Betroffenen bisher solche Fahrzeuge führen durften und damit auch Praxis und Erfahrung gewonnen haben. Würde diesem Anliegen nicht stattgegeben, würde es dazu kommen, dass viele Freiwillige nicht mehr für ehrenamtliche Dienstleistungen, zum Beispiel bei der Feuerwehr, zur Verfügung stehen. Die berechtigten Hilferufe, die zuerst von der Feuerwehr und später von anderen Rettungsdienstleistenden kamen, wurden gehört.
Eines möchte ich doch klarstellen. So schön, wie Herr Kollege Zeitler heute gesprochen hat, wurde in den Ausschüssen nicht geredet. Dort wurde nämlich der Eindruck erweckt, die CSU hätte den Antrag alleine gestellt und könnte die Erfindung dieser Maßnahme für sich in Anspruch nehmen. Ich möchte vielmehr darauf hinweisen, dass alle Fraktionen vom Inhalt her ähnliche Anträge gestellt haben. Auch diese wurden in den federführenden Ausschüssen für kommunale Fragen und innere Sicherheit und für Bundes- und Europaangelegenheiten einstimmig befürwortet.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt hat, wonach gegebenenfalls anfallende Kosten, die die Katastrophenschutzorganisationen von ihren Kommunen ersatzweise einfordern würden, wenn zum Beispiel eine gebührenpflichtige Anordnung käme, nach dem Konnexitätsprinzip vom Freistaat Bayern getragen werden müssen. Dieser Antrag ist leider nicht angenommen worden. Zeitweise war auch gar nicht sicher, ob die Fahrerlaubnis auch für Fahrzeuge anderer Katastrophenschutzorganisationen Gültigkeit haben soll, beispielsweise für das Technische Hilfswerk, für die Wasserwacht oder für ähnliche Organisationen. Unklar war auch noch, ob die Fahrerlaubnis auch für Fahrzeuge mit Anhänger gültig sein soll. Im federführenden Ausschuss wurde uns zuletzt versichert, dass dies der Fall sei.
Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass Herr Kollege Meißner versichert hat, er würde mit dem Innenminister sprechen und er sei sich sicher, dass die Angelegenheit in trockenen Tüchern sei. Das vorgetragene Argument im federführenden Ausschuss hat sich teilweise - es sei mir gestattet, dies anzumerken - ein wenig zynisch angehört. Es wurde festgestellt, dass sich der frühere Bundesverkehrsminister Tiefensee der Erweiterung auf 7,5 t verschlossen hätte, dass er dem also nicht zugestimmt hätte. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine ganz einfache Abstimmung der Bayeri
schen Staatsregierung mit Bundesverkehrsminister Ramsauer könnte zu einer sofortigen Lösung dieses Problems führen.
Jetzt kann ich Ihnen eine sehr delikate Information nicht ersparen. Auch Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer will die Lösung mit 7,5 t nicht, während Staatsminister Herrmann - das möchte ich lobend anmerken - den Erwerb der Fahrberechtigung bis zu 7,5 t ohne professionelle Fahrausbildung befürwortet. Wie es mit einem dem derzeit amtierenden Bundesverkehrsminister vorliegenden Antrag so ist, darf ich aus einem Schreiben des Bayerischen Fahrlehrerverbandes vom 24. März dieses Jahres, unterschrieben von Herrn Dr. Weißmann, zitieren:
Bei der Vollversammlung der IHK München und Oberbayern am 18. Dezember haben Sie auf meine Bitte, einer Ausweitung der Laienausbildung im Rahmen des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf 7,5 t nicht zuzustimmen, mit den Worten geantwortet: Herr Weißmann, ich möchte über die 4,75-t-Regelung nicht hinaus.
Jetzt frage ich Sie, was eigentlich Sache ist. Wir sind im Unklaren gelassen. Gleiches gilt für die Anhänger. Ich möchte daher um Aufklärung bitten, damit es eindeutig festgelegt wird. Im Grunde genommen wollen wir uns über die Angelegenheit nicht streiten, weil wir alle der gleichen Meinung sind, dass wir diesen Führerschein bis zu 7,5 t brauchen, zumal die Feuerwehren sogar darüber hinausgehende Wünsche haben, so zum Beispiel für Drehleitern und Tanklöschfahrzeuge -
Herr Kollege, ich muss Sie jetzt bitten. Sie haben die Redezeit überschritten. Es tut mir sehr leid.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle können wir es inhaltlich kurz machen. Selbstverständlich stimmen wir dem heute zur Debatte stehenden Antrag zu. Der Antrag ist bereits im Februar des letzten Jahres von uns gestellt worden. In dem heute behandelten Antrag ist von den Mehrheitsfraktionen noch
einmal bestätigt worden, was im Februar letzten Jahres umfassend dargelegt worden ist. Es ist richtig, dass das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t nun auch den Feuerwehrdienstleistenden und den dienstleistenden Rettungsdiensten unter den genannten erleichternden Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Ihnen sollte nicht der teure und aufwändige Zusatzführerschein abverlangt werden. Außerdem ist es richtig, sehr geehrter Herr Innenminister, dass in dieser Debatte auf die Problematik der Anhänger hingewiesen wurde.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang gefragt, ob wir diesbezüglich einen gesonderten und klarstellenden Antrag nachschieben sollten. Wir sind jedoch der Meinung, dass dies in diesem Debattenbeitrag ebenfalls untergebracht werden könnte. Deshalb appellieren wir an Sie, dass im Rahmen der Rechtsordnung das Führen von dreiachsigen Fahrzeugen, wenn sie ein Gesamtgewicht von 7,5 t nicht erreichen, in das Prüfungsverfahren einbezogen werden. Auf diese Weise können Hilfsdienste wie die Wasserwacht, die darauf in besonderer Weise angewiesen sind, in diesen besonderen Genuss kommen. Dies kann unter Berücksichtigung des Verantwortungsbewusstseins der Hilfsdienste vertreten werden.
Wir können uns auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre verlassen. Selbst zur Zeit des alten Führerscheinrechts ist im Zusammenhang mit Einsatzfahrten von ehrenamtlichen Diensten keine Häufung von Unfällen festgestellt worden. Aus diesem Grund sollten die Regelungen nicht komplizierter als notwendig gestaltet werden. Sie sollten auf einem so einfachen Stand belassen werden, wie dies vor der Rechtsänderung der Fall war und wie es die Rechtslage nun ermöglicht. In diesem Sinne bedanken wir uns bei der CSU und der FDP, dass sie mit ihrem eigenen Antrag das bestätigen, was wir bereits mit unserem Antrag im Februar letzten Jahres vorgebracht haben. Schon damals wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist in mehrfacher Hinsicht kurios. Ich habe selten einen Antrag der CSU-Fraktion gesehen, auf dem alle Mitglieder der Fraktion stehen.
Anscheinend müssen die Abgeordneten vor Ort einen Arbeitsnachweis abliefern, der zeigt, dass sie sich für die Feuerwehr einsetzen.
Dem Text des Antrags ist zu entnehmen, dass ein bereits gefasster Bundesratsbeschluss umgesetzt werden soll. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Normalerweise sollten Anträge bewirken, dass eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht wird, die im nächsten Schritt beschlossen wird.
Anscheinend benötigt unser Innenminister die Rückendeckung unseres Hauses, um sich auf höherer Ebene durchsetzen zu können. Nach dem, was wir eben über Verkehrsminister Ramsauer gehört haben, ist dies wohl auch notwendig.
Kurios ist ebenfalls, dass wir überhaupt eine Debatte im Plenum führen, da es nicht üblich ist, dass einstimmig gefasste Beschlüsse hochgezogen werden. Schließlich handelt es sich hierbei nicht um ein kontroverses Thema.
Die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts von 7,5 auf 3,5 t für den Pkw-Führerschein war bzw. ist ein ernsthaftes Problem für die Feuerwehren und die vielen Hilfsorganisationen vom Arbeiter-Samariter-Bund bis zur Wasserwacht. Den ehrenamtlichen Nachwuchskräften ist es meines Erachtens nicht zumutbar, dass sie über ihr Ehrenamt hinaus Zeit und Kosten für den CI- oder C-Führerschein aufbringen. Den zusätzlichen Feuerwehrführerschein sollten sie ebenfalls nicht zusätzlich finanzieren müssen. Vielfach ist vorgeschlagen worden, dass der Staat oder die Kommunen die Kosten übernehmen sollen. Dies ist jedoch ebenfalls keine Lösung. Eine derartige Lösung wäre auch überflüssig.
Die Sicherheitsaspekte sind bereits angeführt worden. Dies ist jedoch nicht das Problem, weil bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen die Fahrpraxis permanent eingeübt werden kann. Dies wird auch gemacht. Rechtlich besteht hierbei ebenfalls kein Problem, da die EU-Richtlinie 2006/126/EG vom Dezember 2006 den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Abweichung für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes gestattet. Übrig bleibt die juristische Wortklauberei, ob die Feuerwehr und die anderen Hilfsorganisationen zum Katastrophenschutz gehören. Meines Erachtens ist es völlig eindeutig, dass die Feuerwehr und die anderen Hilfsorganisationen Teil des Katastrophenschutzes sind. Das einzige Hindernis, das dann noch übrig bleibt - hierzu haben wir heftige Briefe erhalten -, ist die Lobby der Fahrlehrer, denen offensichtlich Verkehrsminister Ramsauer auf Bundesebene aufsitzt.
Alle Fraktionen hier im Hause sind sich einig, dass die Ausnahmeregelung für die Rettungsfahrzeuge erreicht werden muss. Die Debatte führen wir heute nur deshalb, damit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, etwas nachweisen können. Zwar sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst worden, dennoch stimmen wir dem Antrag noch einmal zu. Herr Innenminister Herrmann, wenn Sie die Rückendeckung des Landtags mit dieser Debatte brauchen, bekommen Sie diese heute natürlich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es verwunderlich, dass wir trotz der einstimmigen Voten in den Ausschüssen noch einmal über dieses Thema debattieren. Jedoch geht es ums Detail. Außerdem sollten wir kritisch nachfragen: Wie verhält es sich mit der EU-Gesetzgebung? Ist es möglich oder nicht? Dabei knüpfe ich an Frau Tausendfreund an. Dies ist unter anderem der Grund, warum wir derzeit die Regelung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t haben. Fraktionsübergreifend ist in Berlin überlegt worden, ob die Lösung dem EU-Recht entspricht oder nicht. Um keine Klage zu riskieren, sind vorsichtige Entscheidungen getroffen worden. Immerhin ist das Prüfungsverfahren vereinfacht worden.
Im Ausschussprotokoll konnte ich nachlesen - wenn diese Information richtig ist -, dass Österreich den Katastrophenschutz universell definiere. Wenn dies so ist, sollte dies auch in Deutschland möglich sein und im Bundestag entsprechend nachgebessert werden.
Herr Kollege Perlak, wir haben uns um aktuelle Informationen bemüht. Ich habe in Berlin angerufen, um den aktuellen Sachstand zu erfragen. Hat sich die Bundesregierung wirklich schon festgelegt? Sie haben Herrn Ramsauer zitiert. Jedoch ist die Meinung des zuständigen Innenministers für den Katastrophenschutz wichtig. Meines Wissens liegt eine Bürgeranfrage vor. Natürlich gehen viele Anfragen hierzu nicht nur bei uns, sondern auch in Berlin ein. Die Bundesregierung überlegt, wie sie sich positionieren wird. Aus diesem Grund besteht weiterhin Hoffnung. Ein Impuls aus Bayern, über den heute noch einmal diskutiert wird, wäre vielleicht hilfreich.
Mir wäre es wichtig, dass wir eine Lösung finden, die dem EU-Recht entspricht. Dafür lohnt sich die eine oder andere Argumentation. Ich bin mir sicher, dass uns der Landesinnenminister noch aufklären wird. Frau Tausendfreund, für Plan B, falls die gewünschte Lösung nicht durchgesetzt wird, wäre eine Kostenübernahme der Führerscheinprüfungen hilfreich. Natürlich darf dies
nicht an den Kommunen hängen bleiben. Wir wissen alle, in welcher Situation sich die Haushalte auf den verschiedenen Ebenen befinden - so auch der bayerische. Es ist wirklich schwierig. Ich hoffe, dass wir eine Lösung finden, bei der die Praxis Vorrang vor der Prüfung hat, und wir eine kostengünstige Lösung finden, die den ehrenamtlichen Kräften gerecht wird.
Jede Fraktion, die im Landtag vertreten ist, setzt sich für die Interessen der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft - DLRG - ein. Es gibt Nuancen im Weg, aber das Ziel ist klar im Blick. Ich bin gespannt, wie wir in Berlin mit diesem Antrag weiterkommen. Wahrscheinlich kommt es zum Beschluss der Bayerischen Staatsregierung. Viel Erfolg.
Zum Ende der Aussprache hat sich Herr Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister. Danach kommen wir zur Abstimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass sich wie im vergangenen Jahr eine breite Mehrheit dieses Hohen Hauses für dieses wichtige Anliegen ergibt und dass diese breite Mehrheit steht. Ich sage ganz unumwunden: Dass das Hohe Haus einmütig hinter diesem Anliegen steht, war im vergangenen Jahr hilfreich, um das Anliegen durchzusetzen, weil die Zustimmung auf anderen Ebenen leider nicht so selbstverständlich und nicht so breit wie hier im Hause ist. Daran hat sich bis heute nur ansatzweise etwas geändert.