Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Es gibt nicht einfach die schwangere Frau in Not. Die Herkunft der Frauen und die Gründe für die Not sind vielfältig. Gründe können zum Beispiel Illegalität oder Schwierigkeiten aufgrund der Religion sein. Oft befinden sich die Frauen jedenfalls in absoluten Ausnahmesituationen. Sie sind überfordert. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht, und deswegen kann man nicht nur ein Angebot bereithalten, sondern wir brauchen einen breiten Strauß an Angeboten, damit jede Frau ihr Hilfsangebot findet.

In erster Linie ist es natürlich wünschenswert, die Frauen dazu zu bringen, ihre Kinder mit medizinischer Betreuung und Kontrolle zur Welt zu bringen. Darüber hinaus müssen auch die Babyklappen beibehalten werden. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft muss in diesem Fall nach meiner Meinung zurückstehen, denn es geht um sein eigenes Leben. Insoweit kann dem Deutschen Ethikrat nicht gefolgt werden. Er präferiert die vertrauliche Geburt, bei der dem Kind später die Identität der Mutter preisgegeben wird. Es dürfen aber bei der anonymen Geburt keinerlei Hürden aufgebaut werden. Die absolute Anonymität muss gewährleistet bleiben.

In Augsburg unterhält das Klinikum eine Babyklappe. Ich habe mich vor Ort informiert. Die Babyklappe wird angenommen, und so konnte schon mehreren Kin

dern das Leben gerettet werden. Deutschlandweit sind in den letzten Jahren zwischen 300 und 500 Kinder in Babyklappen abgegeben worden. Daran sieht man ganz deutlich, dass wir das Angebot der Babyklappe dringend brauchen.

Daneben ist aber auch die anonyme Geburt wichtig. Die vertrauliche Geburt, die Frau Merk fordert, reicht nicht aus. Frau Merk will nur im Ausnahmefall die absolut anonyme Geburt zulassen. Wir wollen dagegen generell die anonyme Geburt und nicht nur die vertrauliche Geburt. Die Rechtslage bei der anonymen Geburt muss geklärt werden. Bisher machen sich die Ärzte strafbar, weil sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Die Ärzte und die Krankenhäuser kommen bei der anonymen Geburt in eine Bredouille, weil sie nicht wissen, was sie machen sollen. Deshalb muss man eine Lösung finden. Die Rechtslage muss schnellstmöglich geklärt werden.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit.

Ich möchte zum Schluss kommen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, der auf den Dreiklang aus Hilfe, Babyklappe und anonymer Geburt setzt. Wir werden aber auch dem Antrag der Freien Wähler zustimmen, die sich mit der Babyklappe und der anonymen Geburt nur einen Teilaspekt herausgegriffen haben.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner für die Fraktion der Freien Wähler ist Herr Professor Dr. Peter Bauer. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Babyklappe ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits im Jahr 1198 verfügte Papst Innozenz III. im Hospital Santo Spirito in Rom einen sogenannten Torno, also einen mittelalterlichen Vorläufer der Babyklappe, zu installieren, bei dem Neugeborene anonym abgegeben werden konnten, um anschließend von der Gemeinschaft versorgt zu werden. Auch in Paris, im Zuge des Dreißigjährigen Krieges - man stelle sich vor, in dieser ganz schwierigen Zeit, in dieser existenziell schwierigsten Zeit in Mitteleuropa, wenn man von den beiden Weltkriegen absieht - gab es ein "Maison des enfants trouvé", und zwar 1670. Auch hier wurde eine Babyklappe errichtet. Bei uns, in Hamburg, wurde 1709 in einem Waisenhaus eine Inschrift angebracht. Dort ist noch heute folgender Text verzeichnet - ich entschuldige mich für das altmodische Deutsch,

aber ich gebe den Text an die Stenografin zur Abschrift weiter -:

Auf das der Kindermord nicht künftig werde verübet, der von tyrannischer Hand der Mutter oft geschickt, die gleichsam Molochs Wuth ihr Kindlein übergebet, ist dieser Torno hier auf ewig angericht.

Bereits zu dieser Zeit sagten die Gegner einer Babyklappe, dass das Angebot die Nachfrage beflügle und deshalb darauf verzichtet werden sollte. Nun empfiehlt der Deutsche Ethikrat die Abschaffung dieser Babyklappe und der Angebote der anonymen Geburt. Der Ethikrat argumentiert hauptsächlich damit, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft, seines Namens und auf die Beziehung zu seinen Eltern verletzt wird. Das Recht des Kindes auf Leben Frau Kollegin Dr. Strohmayr, das haben Sie vorhin eindrucksvoll dargestellt, für Ihre Ausführungen bin ich Ihnen deshalb sehr dankbar - steht aber meines Erachtens und aus Sicht der Freien Wähler weit über allem, es steht deshalb nicht zur Disposition. Wir werden durch Artikel 1 des Grundgesetzes in unserer Auffassung bestätigt, in dem steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Es muss also riskiert werden, dass die Kinder ihre Herkunft und ihren Namen eventuell nicht kennen. Wenn aber die Babyklappe und die anonyme Geburt nicht mehr möglich sind, dann besteht die Gefahr, dass Kinder unversorgt ausgesetzt oder getötet werden. Babyklappen können Leben retten und retten Leben. Sie, Frau Kollegin, haben die Zahlen genannt.

Die anonyme Babyklappe kann der letzte Ausweg sein, um die Tötung eines Kindes zu verhindern. Jedes Angebot, das auch nur ein Kinderleben retten kann, muss aufrechterhalten werden. Unser Fraktionsvorsitzender hat in der letzten Woche hierzu ein sehr schönes Erlebnis gehabt. Eine junge Mutter mit Kinderwagen kam auf ihn zu und hat sich bei ihm für unsere Initiative zur Babyklappe bedankt. Sie hat gesagt: "Schauen Sie, das ist ein Kind aus einer Babyklappe." - Das ist eine glückliche Mutter. Das allein rechtfertigt die Babyklappe.

Es ist wahrlich ein schweres Schicksal, wenn man keine Kenntnis über den Namen und über seine Herkunft hat. Es gibt aber keine Alternative zur Babyklappe und auch keine Alternative zur anonymen Geburt. Die Freien Wähler fordern die Staatsregierung deshalb auf, sich ausdrücklich für den Bestand der Babyklappen und für den Bestand der anonymen Geburt einzusetzen. Anonyme Geburten müssen uneingeschränkt und, Frau Justizministerin, rechtlich abgesichert möglich sein. Die Freien Wähler werden dem Antrag der SPD deshalb ebenfalls freudig zustimmen.

Ich wünsche mir, dass das ganze Hohe Haus diesem Antrag zustimmt.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordne- ten der SPD)

Für die CSU: Kollege Seidenath. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem tiefschürfenden, einem vielschichtigen, im wahren Sinne des Wortes existenziellen Thema: dem Schutz des ungeborenen und dem Schutz des gerade geborenen Lebens. Es muss, das ist bereits angeklungen, der Grundsatz gelten: Alles, was Leben schützt und Leben retten kann, ist wichtig. Auch Babyklappen können, wie Geburten in Anonymität, eine Möglichkeit sein, ein Kinderleben zu bewahren. Wir bedauern deshalb die Empfehlung des Deutschen Ethikrats vom November 2009 sehr und werden daher dem Antrag der Freien Wähler mit der Überschrift "Leben schützen - Babyklappen erhalten" zustimmen. Denn Lebensschutz geht vor Abstammungsdatenschutz. Das Leben eines Kindes ist wichtiger als sein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft und nicht umgekehrt. Ich freue mich auch über den allgemeinen Konsens, der in dieser Frage im Hohen Hause herrscht. Die Abstimmung über den vorliegenden Antrag war bereits im federführenden Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit einstimmig. Donum vitae hat in der Zwischenzeit klargestellt, dass es in seiner ersten Stellungnahme zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats falsch interpretiert worden ist. Donum vitae ist keineswegs gegen das Angebot von Babyklappen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aha!)

Wir haben also außerhalb des Ethikrats einen breiten Konsens für Angebote zur anonymen Kindesabgabe.

Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, setzen hier aber einen anderen Akzent, denn Sie bemängeln die angeblich lückenhaften Beratungsangebote in Bayern. Sie fordern die Staatsregierung auf, ausreichend und flächendeckend Beratungs-, Hilfs-, und Notrufangebote für schwangere Frauen zur Verfügung zu stellen. Ich kann hier nur feststellen und betonen: Diese Angebote stehen zur Verfügung, sie sind auch ausreichend und flächendeckend. Wir haben ein breitgefächertes Spektrum an Beratungsstellen auf den Schultern der staatlichen Gesundheitsämter und der Wohlfahrtsverbände. Auf der Homepage des Bayerischen Sozialministeriums findet sich übrigens eine gute Übersicht, die nach den einzelnen Regierungsbezirken und sogar den einzelnen Landkreisen aufgeteilt ist. Das heißt: Wir haben keine Defi

zite bei den Beratungs-, Hilfs- und Notrufangeboten für schwangere Frauen. Wir werden den Antrag der SPD deshalb ablehnen.

In Bayern gibt es 124 staatlich anerkannte Beratungsstellen. Das ist ein dichtes, ein plurales Netz. Wir haben auch niedrigschwellige Angebote, so wie sie der Ethikrat empfiehlt. Es gibt eine Online-Beratung bei den Beratungsstellen der Landratsämter und bei den Gesundheitsämtern auf dem Internetportal www.schwanger-in-bayern.de. Wir haben aber auch eine Online-Beratung bei den freien Trägern. Und sowohl die Caritas als auch die Schwangerenberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen - SkF - bieten ebenfalls Online-Beratungen an. Man kann sich von zu Hause aus beraten lassen, Anonymität und Vertraulichkeit werden dabei vollständig gewahrt.

Wer in Bayern ein Kind erwartet, wird nicht allein gelassen. Bayern hilft, wo und wie es nur geht, und das ist gut so. Das heißt, wir werden den Antrag der SPD wegen des ersten Teils ablehnen. Dem zweiten Spiegelstrich, der sich explizit mit Babyklappen befasst, könnten wir zustimmen. Wenn wir ungeborenes und gerade geborenes Leben effektiv schützen wollen, brauchen wir das Bündel aller Angebote. Jedes einzelne Angebot in Bayern ist wichtig, um für jeden, jeweils anders gelagerten Fall eine maßgeschneiderte Lösung, eine passgenaue Hilfe anbieten zu können. Das Projekt "Moses" ist genauso wichtig wie die vielen Beratungs- und finanziellen Unterstützungsangebote für Schwangere. Für die eine kann Beratung, für die andere Finanzierung wichtig sein. Die bestehenden Babyklappen in Bayern und die elf Kliniken in Bayern, die anonyme Geburten ermöglichen, haben deshalb ebenfalls ihre Bedeutung.

Beratung ist entscheidend wichtig; das ist keine Frage. Wenn aber eine Schwangere in einer als ausweglos empfundenen Situation gerade keine Beratung sucht, dann kann ein effektiver Lebensschutz nicht auf Angebote zur anonymen Kindesabgabe verzichten, insbesondere nicht auf Babyklappen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Freien Wähler zu.

(Beifall bei der CSU)

Die Fraktion der GRÜNEN äußert sich durch Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Stellungnahme des Ethikrates haben wir in Bezug auf Babyklappe und anonyme Geburt zu reagieren, zumal eine Rechtsunsicherheit gegeben ist. Der Ethikrat hat darauf abgestellt, dass das Recht des Kindes auf Abstammung wichtiger sei und deshalb die Babyklappe und die

anonyme Geburt abzuschaffen seien. Das ist kein Beitrag, der dazu angetan ist, eine bessere Lösung für ein wirklich schwieriges Problem aufzuzeigen.

Die Forderung des Ethikrates zeugt nach meinem Dafürhalten nur von großer Realitätsferne. Meine Devise und die Devise meiner Fraktion ist: Wenn auch nur ein Kinderleben gerettet wird, lohnt es sich, Babyklappen weiterhin zu betreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Man sollte sich immer vergegenwärtigen, dass die Babyklappe ein Angebot für Mütter ist, die mit anderen Mitteln nicht mehr zu erreichen sind und nicht erreicht werden konnten, und zwar trotz umfassender Hilfen. Herr Seidenath, Sie sagten gerade, es gebe so viele Hilfen und zahlreiche Beratungsangebote. Ja, Sie haben recht, es gibt viel, aber manche erreicht man einfach nicht. Für solche Fälle brauchen wir dann die Babyklappe und die Möglichkeit der anonymen Geburt.

Was würde denn passieren, wenn wir den Vorschlägen des Ethikrats Folge leisten würden? Die Alternative heißt nicht, die Geburt erfolgt nur anonym oder nur, wenn nachvollzogen werden kann, wer die Kindsmutter ist. Es geht um eine andere Frage, nämlich: Bekommt das Kind nach der Geburt jede erdenkliche Hilfe, und bekommt die Mutter jede erdenkliche Hilfe? Ja oder Nein? Wir GRÜNEN jedenfalls stellen das Recht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit in diesen wenigen Fällen über das unbestrittene Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eines muss aber deutlich gesagt werden: Die Babyklappe ist natürlich die letzte Möglichkeit. Festzustellen ist, dass die Beratungs- und Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in diesen Notlagen ausbaufähig und verbesserungswürdig sind. Bei akuten Notlagen, zum Beispiel Wehen, muss die Frau medizinisch betreut werden, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Personalien angibt oder nicht. Dafür müssen wir Rechtssicherheit schaffen und dafür setzen wir uns alle ein. Frauen, die anonym gebären wollen, brauchen also ein niederschwelliges Angebot für professionelle Hilfe und dieses muss weiter ausgebaut werden als bisher. Darauf legen wir besonderen Wert.

Für Probleme, die durch jedwedes Raster fallen, brauchen wir weiterhin die Babyklappe. Deshalb stimmen wir für Ihre beiden Anträge, meine Damen und Herren von der SPD und den Freien Wählern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Meyer für die FDP-Fraktion.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft, dass man schwanger ist, ist für Frauen nicht immer eine frohe Botschaft. Es kann passieren, dass Mütter durch diese Botschaft in eine so verzweifelte Situation geraten, sich in einer so verzweifelten Lebenssituation glauben, dass sie für sich als Ausweg nur die Möglichkeit sehen, sich von diesem Kind - ungeboren oder später geboren - zu trennen. Wo kann ich mich hinwenden, was kann ich tun, wo erhalte ich Hilfe? Auf diese drängenden Fragen müssen Frauen in solch schwierigen Lebenssituationen schnell eine naheliegende Antwort finden, ohne lange suchen zu müssen.

Als einen solchen Weg der Hilfe in solchen Situationen bieten seit zehn Jahren sowohl freie Träger als auch kirchliche Träger in Deutschland die Möglichkeit an, ein Kind anonym in einer Babyklappe abzulegen. Diese Babyklappen sollen verhindern, dass neugeborene Babys von Müttern, die sich aufgrund vielfältigster Ursachen nicht in der Lage sehen, für ein Kind zu sorgen, ausgesetzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden. Daneben gibt es bei uns auch die Möglichkeit, Kinder mit medizinischer Betreuung anonym zur Welt zu bringen und anonym zurückzulassen.

Nun hat der Ethikrat im November vergangenen Jahres starke Bedenken gegenüber den Babyklappen und der anonymen Geburt geäußert. So sieht er die Angebote der anonymen Kindesabgabe sowohl in rechtlicher als auch in ethischer Hinsicht als problematisch an, insbesondere deshalb weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Ich muss ehrlich gestehen, ich denke man sollte dieses Argument nicht einfach vom Tisch wischen, denn es gibt Menschen, für die bedeutet es auf ihrem Lebensweg wirklich eine ganz große Belastung, dass sie ihre Wurzeln nicht kennen.

Dennoch vertreten wir von der FDP an dieser Stelle eindeutig die Position - darüber sind wir uns im Landtag über alle Parteigrenzen hinweg einig; ich möchte das ausdrücklich betonen -: Das Recht des Kindes auf Leben ist höher zu bewerten als moralische und ethische Bedenken im Hinblick auf Existenzfragen.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke, der von Ihnen angesprochene dritte Punkt ist ebenso wichtig und fast mit der wichtigste, nämlich die Möglichkeit der Beratung und der Betreuung. An diesem einen Punkt scheiden sich die Geister, weil

wir der Meinung sind - dieser Punkt ist im Antrag der SPD explizit aufgeführt -, dass das Angebot ausreichend ist. Wir sind der Meinung, es ist ein breites Angebot vorhanden. Natürlich kann man Dinge immer noch besser machen, immer noch ausweiten und noch verbessern. Es stellt sich aber die Frage, wo Schwerpunkte gesetzt werden. Wir sind der Meinung, dass wir ein gutes Angebot haben. Wenn Sie heute zum Beispiel im Internet auf die Seite des Sozialministeriums klicken, dann erscheinen dort sofort sehr viele Möglichkeiten und es ist auch bekannt, dass es diese Beratungsangebote gibt.

Deshalb haben wir im Ausschuss diesem Antrag bezüglich dieser einen Frage nicht zugestimmt, während wir uns bezüglich der Babyklappen und der anonymen Geburt alle über Parteigrenzen hinweg einig waren. Nachdem nach der Geschäftsordnung ein Antrag nicht in Teilen mitgetragen werden kann, sondern immer insgesamt zu behandeln ist, haben wir den Antrag der SPD insgesamt ablehnen müssen, obwohl wir im Sozialausschuss eine Einzelabstimmung durchgeführt haben und dem zweiten Teil bezüglich der Babyklappen einstimmig zugestimmt haben, wonach sich die Staatsregierung dafür einsetzen soll, die Babyklappen zu erhalten. Ebenso zustimmen werden wir wie im Ausschuss dem Antrag der Freien Wähler, der diese zusätzliche Forderung nicht enthält.

Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns in der Hauptsache über Parteigrenzen hinweg einig sind und das Thema gemeinsam weiterverfolgen. Was die Rechtsfrage angeht, so haben wir diese in der Koalition aufgegriffen. Das Thema ist bereits innerhalb der Koalition behandelt, aber nicht erledigt worden. Wir haben es uns jetzt auf die Fahnen geschrieben, und ich hoffe, dass wir hier weiterkommen.

Frau Kollegin Meyer, ich bitte Sie, noch einmal ans Pult zu kommen. Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Scharfenberg.

Frau Meyer, ich habe dazu noch eine Frage, denn Sie sagten, das Angebot auf Beratung sei vorhanden. Das stimmt, aber das Angebot zur anonymen Geburt ist grottenschlecht und quasi gar nicht vorhanden. Wissen Sie, warum? Weil eine Rechtsunsicherheit besteht. Wir wollen das Angebot der anonymen Geburt den Schwangeren mitteilen, ehe sie sich anders entscheiden. Deswegen wollen wir genau zu diesem Punkt der anonymen Geburt Rechtssicherheit haben und damit auch das Beratungsangebot. Deswegen können Sie eigentlich nicht gegen diesen Kernpunkt des SPD-Antrages sein.