Das ist aber nicht mein zentraler Kritikpunkt. Wesentlich zentraler ist der schon angesprochene uneingeschränkte E-Mail- und Telefonverkehr. Das läuft tatsächlich den Bedürfnissen der Untersuchungshaft zuwider, weil es einem der Haftgründe, nämlich der Vermeidung der Verdunkelungsgefahr, schlicht und einfach widerspricht.
Wesentlich schwerer wiegt auch noch ein weiterer Punkt, nämlich die Finanzierbarkeit. Nach den Angaben des Vorblattes kostet dieses Gesetz nichts. Das wäre zwar schön, ist aber völlig unrealistisch. Selbstverständlich kostet es etwas, wenn beispielsweise die Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten der Gefangenen verbessert werden. Auch ich wünsche mir hier im Hinblick auf die mehrfach angesprochene Un
schuldsvermutung deutliche Verbesserungen. Es ist aber schon eine Sache der Ehrlichkeit, dann festzustellen: Das muss auch bezahlt werden. Ich setze mich für Verbesserungen bei den als unschuldig geltenden Gefangenen ein. Das Verschweigen von Kosten hilft mir dabei nicht.
Es gibt noch einige weitere Punkte, die ich nur kurz streifen möchte. Die Unschuldsvermutung setzt die grundsätzliche Trennung des Vollzugs der Untersuchungshaft von anderen Haftarten voraus. Ihr Entwurf sieht zeitlich unbeschränkte Ausnahmen vor. Das halte ich weder für erforderlich noch für sinnvoll.
Ich würde mir auch eine bessere Stellung der Verteidiger wünschen. Es kommt oft vor, dass Verteidiger nicht ausreichend über die Situation ihrer Mandanten informiert sind. Ich möchte weitergehende Rechte für die Verteidiger.
Das Recht der Selbstbeschäftigung bei den Untersuchungsgefangenen ist nicht mehr enthalten. Das ist eine unnötige Einschränkung, die ich nicht unbedingt unterstützen möchte.
Insgesamt - ich will nicht auf jedes Detail eingehen enthält der Gesetzentwurf viele brauchbare Ansätze; das ist überhaupt nicht zu bestreiten. Das reicht uns aber nicht aus. Die Regierungskoalition von CSU und FDP wird einen eigenen Gesetzentwurf vorstellen. Die Fraktionen und das Staatsministerium der Justiz sind sich völlig einig. Alles andere ist Legendenbildung. Es geht nur noch darum, dass die Finanzierung gesichert werden muss. Ich sage ganz klar: Aus Sicht der FDPFraktion ist hier kein Platz für Erbsenzählerei; schließlich handelt es sich bei den Untersuchungsgefangenen um Mitbürger, die als unschuldig gelten und nicht wie Strafgefangene zu behandeln sind. Dafür wollen wir uns einsetzen.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. Frau Kollegin Stahl hat sich für eine Zwischenbemerkung angemeldet. Bitte schön, Frau Stahl.
Ich denke, dass ich auf diesem Wege auch gleich die Kollegen Herrn Streibl und Herrn Dr. Rieger etwas beruhigen kann, was Telefongespräche, Telefaxe und E-Mails betrifft. Artikel 41 Satz 3 unseres Entwurfs sieht vor, dass die Bestimmungen über den Besuch entsprechend gelten. Das heißt, dass selbstverständlich Kommunikation untersagt werden kann; das werden Sie erkennen, wenn Sie sich die Besuchsregelungen ordentlich durchlesen. Es gilt der Artikel 38 Absatz 2 und 3. Satz 4 von Artikel 41 können Sie entnehmen, dass eine
Überwachung des Telefongesprächs möglich ist. Zwar wird dies vorher bekanntgegeben, aber anschließend auch durchgeführt. Ich kann somit nicht erkennen, dass derartige Arten der Kommunikation uneingeschränkt und ohne jegliche Kontrolle gewährt werden. Da täuschen Sie sich schlicht und einfach.
Die von Ihnen aufgeworfenen Probleme, die Sie bereits in der Ersten Lesung aufgeführt haben, kann ich Ihnen im Detail widerlegen. Sie verkennen beispielsweise bei den Rechten der Verteidiger, dass durch die Neufassung des Artikels 147 StPO weitreichende Möglichkeiten eingeräumt werden. Bei uns ist zusätzlich die Akteneinsicht geregelt. Sie können zu unserem Gesetzentwurf Änderungsanträge stellen, die, wenn sie vernünftig sind, in diesen eingearbeitet werden können.
Frau Kollegin Stahl, vielen Dank für den Hinweis, der mir durchaus Hoffnung gibt, dass eine andere Regelung möglich ist. Das freut mich. Trotzdem behaupte ich, dass unser Gesetzentwurf diese Punkte besser umsetzt. Ich bitte Sie um etwas Geduld. Es wird noch ein paar Wochen oder Monate dauern. Nach der Sommerpause werden wir über einen Entwurf diskutieren. Ich bin sehr zuversichtlich und freue mich auf Ihre Zustimmung. Die Themen Besuchszeiten und Finanzierung konnten Sie bisher nicht entkräften.
Herr Kollege Dr. Fischer, ich möchte mit Ihnen keine Erbsenzählerei betreiben. Ich möchte auf § 112 StPO hinweisen. Dort wird der Unterschied von Flucht- und Verdunkelungsgefahr definiert. Ein Ermittlungsrichter kann nur einen dieser Haftgründe annehmen, wenn dieser tatsächlich vorhanden ist. In den meisten Fällen handelt es sich um geständige Straftäter, die keinen festen Wohnsitz haben, sodass lediglich die Fluchtgefahr besteht. Wie können Sie voll geständigen Straftätern, die sich in Untersuchungshaft befinden, den Umgang mit Internet und Telefon untersagen, ohne dass sie tatsächlich in ihre Grundrechte eingreifen? Das wäre in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt.
In Ihrem schönen Gesetzentwurf sollten Sie zwischen Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterscheiden. Die Verdunkelungsgefahr ist vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht sehr dezidiert ausgebaut worden. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Beschuldigte, auf freiem Fuß belassen, auf
Beweismittel und Zeugen einwirkt. Das muss die Polizei in diesem Umfang ermitteln. Bloße Annahmen genügen in diesem Fall nicht. Ich glaube, dass Sie die Flucht- und Verdunkelungsgefahr miteinander vermischen und davon ausgehen, dass beides gleichzeitig angewendet wird. Dies ist jedoch sehr selten der Fall.
Kollege Arnold, Sie können sicher sein, dass ich den Unterschied zwischen Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr kenne.
Fraglich ist jedoch, ob diese Differenzierungen, die Sie eben geäußert haben, in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten. Ich habe meine Zweifel, ob das im Strafvollzug praktikabel ist. Warten Sie halt ab, und diskutieren Sie mit uns, sobald unser Gesetzentwurf vorliegt.
Sie wissen, es ist erst vorbei, wenn es vorbei ist. Ich möchte die Gedanken von Herrn Kollegen Schindler und Herrn Kollegen Streibl bezüglich der Kosten noch einmal aufgreifen. Es gibt Vorgaben, die wir zu erfüllen haben. Hierzu werden wir nicht weiter gefragt. In § 119 StPO werden Sie den Trennungsgrundsatz finden. Der Trennungsgrundsatz muss jedoch nicht in voller Breite angewendet werden. Oft ist es der Fall, dass ein Untersuchungshaftgefangener gerne mit einem Mitgefangenen in einer Zelle untergebracht werden möchte. Das Teilen einer gemeinsamen Zelle trägt zur Selbstmordprophylaxe bei. Mit unserem Gesetzentwurf soll der Trennungsgrundsatz nicht universell gefordert werden. Jedoch ist das zunächst einmal die Grundlage, über die wir diskutieren. Sie werden die räumlichen Bedingungen schaffen müssen. Das richtet sich nicht nur an Ihre Adresse - Pardon, Herr Fischer, Sie sitzen hier so nahe -, sondern vor allem an die Adresse da hinten, Herr Rieger. Ich glaube, wir sind uns in diesem Punkt viel eher einig.
Ich bin nicht bereit, auf unsere Kosten die Versäumnisse der Bayerischen Staatsregierung auszugleichen. Dazu bin ich nicht bereit. Wir stehen in Bezug auf den Personalschlüssel in Bayern an letzter Stelle. Glauben Sie wirklich, bei einem Personalschlüssel von 1 zu 2,46 stelle ich mich hin, rechne Ihre Kosten aus und nehme sie in meinen Haushalt hinein? Da täuschen Sie sich. Das mache ich ganz sicher nicht. Sie haben auf Kosten der Bediensteten in der Strafhaft und in der U-Haft versäumt, ordentliche Personalpolitik zu betreiben.
Sie waren nicht bereit, an der Überbelegung von über 37 Prozent mithilfe von Neubauten etwas zu ändern. Obwohl sich die Frau Justizministerin sichtlich bemüht, ist in Ihrer Fraktion und im Rest des Kabinetts kein Bewusstsein für die Relevanz der Änderungen vorhanden. Deswegen werden Sie bei mir zu den Kosten nichts finden. Dies ist in erster Linie Ihr Problem.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Anordnung einer Untersuchungshaft ist für den Betroffenen eine scharfe Zäsur und bringt sein Leben in der Regel komplett durcheinander. Sie ist eine besondere Belastung für den Gefangenen. Er stellt sich die Frage, wie das Strafverfahren ausgeht. Er hat Angst davor. Er leidet unter einer psychischen Anspannung. Das ist der vorrangige Grund, warum ein sehr sorgfältig formuliertes und auf die Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzugs eingehendes Gesetz notwendig ist.
Die Föderalismusreform hat uns diese Kompetenz zugewiesen und macht ein eigenes Landesgesetz erforderlich. Ich finde es gut, dass sich die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN darum kümmert. Dabei bleibt es auch. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich weise den Vorwurf zurück, dass wir irgendwo hintenan stünden. Wir sind mit vier anderen Ländern bisher die einzigen, die ein entsprechendes Strafvollzugsgesetz auf den Weg gebracht haben. Wir waren die ersten, die dieses Strafvollzugsgesetz entwickelt haben. Ich weise den Vorwurf zurück, dass die momentan geltende Bundesregelung in irgendeiner Weise problematisch sei. Das Bundesverfassungsgericht hat sie als verfassungsgemäß beurteilt. Ich weise den Vorwurf zurück, dass die Kompetenz ab dem Jahr 2004 auf uns übergegangen sei. Die Kompetenz besitzen wir erst seit dem Jahre 2006. Ich weise den Vorwurf zurück, dass es eine Lex Stadelheim geben sollte. Dies stammt aus dem Märchenbuch. Alles, was Sie in diesem Zusammenhang gesagt haben, ist mit viel Polemik garniert. Dem Gesetz und den Besonderheiten, die in der Untersuchungshaft herrschen, werden diese Äußerungen nicht gerecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein so wichtiges Gesetz darf kein Schnellschuss sein. Im Rahmen eines so wichtigen Gesetzes müssen Kriterien überprüft und in Balance gebracht werden. Sie müssen aufeinander abgestimmt und sachgerecht ausge
glichen werden. Die Unschuldsvermutung steht dabei an erster Stelle. Das ist ganz klar. Diejenigen, die in Untersuchungshaft sind, unterstehen der Unschuldsvermutung. Dafür sorgen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Sicherung des Strafverfahrens sowie die Sicherung und Ordnung in unseren Strafanstalten. Die Häftlinge müssen vor allem vor den Übergriffen anderer Häftlinge geschützt werden. Dies gilt jedoch in gleicher Weise für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist ein wesentliches Kriterium, auf das sich das Untersuchungshaftvollzugsgesetz stützt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist mit Mängeln behaftet und für uns unpraktikabel. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat die Ablehnung zu Recht gefordert.
Dazu möchte ich gerne ein paar Beispiele anführen. Selbstverständlich müssen die Gefangenen in Untersuchungshaft genauso wie die anderen Gefangenen soweit wie möglich einzeln untergebracht werden. Sie sollen ebenfalls soweit wie möglich von Strafgefangenen getrennt werden. Aber wir können auch nicht überall Untersuchungshaftgefängnisse bauen, auch wenn die soziale Nähe ein ganz wichtiges Kriterium für die Unterbringungen von Gefangenen jeder Art ist. Ein Anspruch in einem Gesetz auf unbegrenzten Telefon-, Telefax- und E-Mail-Verkehr ist in meinen Augen allerdings völliger Unsinn und gefährdet die Anstaltssicherheit. Sicherheit ist unter solchen Umständen nicht mehr zu gewährleisten. Ich bin der Überzeugung, dass man dabei nicht beachtet, dass bei aller Unschuldsvermutung in der Untersuchungshaft auch Menschen sind, die kriminell sind, die einiges auf dem Kerbholz haben und auch weiterhin haben werden.
Der zweite Punkt ist die Zulassung von Nahrungsmittelpaketen. Selbstverständlich ist es schön, wenn jemand etwas von zu Hause bekommt, was ihn an die Heimat erinnert und was etwas höchst Persönliches ist. Darüber möchte ich überhaupt nicht unken. Aber wir haben am 01.01.2008 mit Fug und Recht eine Zäsur gesetzt und gesagt: Das geht nicht, weil wir bei allen Überprüfungen festgestellt haben, dass in diesen Päckchen - jedenfalls in vielen - eben mehr ist als nur Kuchen und dass im Übrigen, wenn Päckchen untersucht werden, der Kuchen anschließend nicht mehr so schön ist, wie er ursprünglich einmal war, und damit auch der Sinn der Sache verlorengeht.
Sie wissen drittens alle, dass es für uns eine enorme Herausforderung darstellt, dafür Sorge zu tragen, dass kein Rauschgift oder so wenig wie möglich Rauschgift in unsere Gefängnisse hineinkommt, und dass wir insoweit auch Vorsorge treffen müssen, weil
es letztlich ja nicht nur um diejenigen geht, die selbst konsumieren, sondern vielfach auch um diejenigen, die handeln und damit andere Leute unter Druck setzen oder sogar in Gefahr bringen.
Ich möchte einen vierten Punkt aus dem Gesetz aufgreifen: acht Stunden Mindestbesuch im Monat. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das würden wir gerne ermöglichen. Aber machen Sie sich bitte klar, dass damit nicht nur die zuvor schon angesprochenen Baukosten verbunden sind, sondern dass acht Stunden Mindestbesuch 300 bis 500 zusätzliche Planstellen im bayerischen Strafvollzug bedeuten würden.
Das ist so, und das lässt sich - das muss ich schlichtweg sagen - unter den Bedingungen, unter denen wir zurzeit leben, in keiner Weise realisieren.
(Zuruf von den Freien Wählern: Aber Sie haben die Bedingungen herbeigeführt! - Christine Stahl (GRÜNE): Wir sind an letzter Stelle!)
- Es mag sein, dass wir an letzter Stelle stehen, aber nicht was die Qualität unseres Vollzugs angeht, und auch nicht, was die Qualität der Resozialisierung und der Therapiemöglichkeiten im bayerischen Strafvollzug angeht. Das wissen Sie, Frau Stahl. - Ich weiß, das ist unser großes Problem. Wir haben deshalb gerade im letzten Doppelhaushalt einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Stellen im Strafvollzug gelegt.
Ich kann nur sagen: Es ist eine der wichtigen Aufgaben, die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Wir haben das bisher gut geschafft, und wir haben es vor allen Dingen deshalb geschafft, weil wir uns darüber im Klaren sind, dass ein Gesetz Selbstmorde zum Beispiel nicht verhindert. Ich gebe offen zu: Es ist wichtig, einen guten Rahmen zu schaffen. Es ist wichtig, Möglichkeiten zu schaffen, die uns in aller erdenklichen Weise dabei unterstützen, solche Verzweiflungstaten zu verhindern. Ich kann aber auch sagen, dass die Alleinunterbringung ein Problem sein kann, weil wir nicht bei jedem Untersuchungshäftling feststellen können, was mit seiner Psyche tatsächlich los ist, dass menschenwürdige Unterbringung immer auch bedeutet, dass man die Materialien zur Verfügung hat, um sich das Leben zu nehmen, wenn man es denn unbedingt will, dass wir deswegen auch sehr stark auf die Beobachtung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen, von denen wir wissen, dass sie selbst ausgebildet und kein "schnell gebleichtes" Fremdpersonal sind, und dass wir mit ihnen gemeinsam und mit einer vernünftigen Regelung im Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns selbstverständlich darum bemüht, in das Untersuchungshaftvollzugsgesetz auch deutliche Zeichen bayerischer Politik mit einzubringen. Die Rechte der Verteidigung werden durch eine bessere Information der Verteidiger gestärkt. Oder ein anderes Beispiel: Die Besuche für junge Untersuchungshaftgefangene, die im Bundesgesetz eine Stunde betragen, werden jetzt auf vier Stunden heraufgesetzt. Ich weiß, man wünscht sich mehr, aber der Hinweis auf die Personalmehrungen, die damit verbunden wären, spricht eine eindeutige Sprache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können keine Wolkenkuckucksheime bauen. Das halte ich auch für unfair. Wir müssen uns vielmehr auf einer realistischen Basis bewegen, die sämtliche Anforderungen an den Staat mit beinhaltet und damit auch klarmacht: Es kann nicht alles nur in einen Bereich gehen; wir kämpfen dafür, die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten zu erreichen. Für die Koalition möchte ich auch sagen, dass wir inhaltlich einer Meinung sind, dass wir inhaltlich längst zusammengetroffen sind, aber dass manche unserer Wünsche eben auch schwer zu realisieren sind. Daran arbeiten wir noch.
Ich sage nur ganz klar: Ein praxisgerechter und umsetzbarer Entwurf, wie ihn das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt hat und wie er von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht werden wird, ist der richtige Weg. Wir können uns mit Ihrem Gesetz leider nicht anfreunden, und werden es deswegen ablehnen. Wir werden Ihnen in Kürze unser Gesetz zur Entscheidung vorlegen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/4010 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/5401 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Fraktion Freie Wähler, die SPD, die GRÜNEN und die Frau Kollegin Pauli. Gegenstimmen? - CSU und FDP. Enthaltungen? - Keine.