Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/4010 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/5401 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Fraktion Freie Wähler, die SPD, die GRÜNEN und die Frau Kollegin Pauli. Gegenstimmen? - CSU und FDP. Enthaltungen? - Keine.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) Pilotprojekt zur Reduzierung der elektromagnetischen Strahlenbelastung durch Mobilfunk initiieren (Drs. 16/4106)
Ich eröffne die Aussprache. Vereinbart sind fünf Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Fahn. Bitte sehr.
Herr Ministerpräsident, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Pilotversuch zur Reduzierung der elektromagnetischen Strahlenbelastung - warum machen wir das? Zum einen erhalten wir im Umweltausschuss fast in jeder Sitzung Petitionen besorgter Bürger und Bürgerinitiativen mit ähnlichem Inhalt, die in dieser Richtung Vorschläge unterbreiten. Natürlich weiß ich auch - das wird mein geschätzter Kollege Otto Bertermann in seinem Redebeitrag vorbringen -, dass es angeblich ausreichenden Gesundheitsschutz gibt. Dann kann man wieder die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation, vielleicht die kanadische Gesundheitsbehörde zitieren. Wahrscheinlich gibt es auch eine russische Behörde. Da ist dann immer zu lesen: Es besteht kein Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen.
Ich kenne diese Studien. Sie sind in Ordnung. Auf der anderen Seite gebe ich zu bedenken: Gerade in letzter Zeit sind viele andere Studien eben zu anderen Schlüssen gekommen, und, was auch wichtig ist: Diese Studien beantworten aktuelle Fragestellungen nicht. Zum Beispiel wird in diesen Studien nicht gesagt, dass die bestehenden Grenzwerte politische Werte sind, die mit dem Gesundheitsschutz eigentlich nichts zu tun haben. Zum Beispiel wird nicht gesagt, dass die bei uns geltenden Werte aus dem Jahr 1952 stammen und seither nicht novelliert wurden. Es wird nicht gesagt, dass sich die Grenzwerte nur auf den Durchschnittsmenschen beziehen, nicht aber auf Problemgruppen wie Kranke, Alte oder auch Kinder. Es wird nicht gesagt, dass sich diese Grenzwerte nur auf thermische Wirkungen, also auf die Erwärmung der Mobilfunkstrahlen, beziehen und athermische Wirkungen wie zum Beispiel die Veränderung des Blutdrucks unberücksichtigt bleiben. Es wird zum Beispiel nicht gesagt, dass inzwischen bereits neun Länder der EU niedrigere Grenzwerte haben. Zum Beispiel wird auch nicht gesagt, dass bislang noch keine Ergebnisse von Langzeitforschungen vorliegen. Zum Beispiel wird nicht gesagt, dass es inzwischen über
100 Studien gibt, die überall zitiert werden und die von Schäden durch hochfrequente elektromagnetische Strahlen unterhalb von Grenzwerten berichten. Ich meine, das ist ein Punkt, dem man nachgehen muss. Ich nenne auch die Forderung der Europäischen Umweltagentur vom September 2009, wonach die neue, erhärtete Beweislage eine Senkung der Grenzwerte erfordert.
Die Freien Wähler haben folgende Position: In der Gesamtschau aller Argumente und vor dem Hintergrund fehlender Langzeitforschung müssen wir dem Gesundheitsschutz mehr Bedeutung beimessen, als dies bisher der Fall war. Sonst werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht gerecht. Wenn es in Frankreich möglich ist, solche Modellversuche und Pilotversuche zu machen, warum geht es dann in Deutschland nicht? Warum geht es in Bayern nicht? In Frankreich testen 16 Städte die Reduzierung der Mobilfunkstrahlung auf 0,6 Volt pro Meter, was einem Hundertstel der deutschen Grenzwerte entspricht. In Frankreich haben sich sehr viele Kommunen beworben - 238 -, wovon 16 ausgewählt worden sind. Wir meinen, so etwas sollte auch in Bayern in einem Pilotversuch gemacht werden. Wenn die Ergebnisse dann vorliegen, können wir sehen, wie wir konkret damit umgehen. Wir meinen, dass das eine echte Innovation ist. Dies ist genauso, wie bei Fahrzeugen geforscht wird, damit diese weniger Kraftstoff verbrauchen und CO2 emittieren. Es muss doch dann auch möglich sein, beim Mobilfunk neue Technologien einzuführen, die gesundheitsverträglicher als die bisherigen sind.
Warum wollen Sie das nicht? Der Mobilfunk steht unter dem Schutz von seit Jahrzehnten überholten Grenzwerten. Wir meinen, dass das hinterfragt werden muss. Sowohl in Deutschland als auch in Bayern besteht Handlungsbedarf, weil die gesundheitlichen Folgen nicht abschätzbar sind.
Wie ich vorhin schon gesagt habe, beraten wir in fast jeder Sitzung des Umweltausschusses über entsprechende Petitionen von Bürgern in Bayern, die auf diesen Umstand hinweisen. Wir sollten die Anliegen der Bürger ernst nehmen und nah am Menschen sein. Wenn wir nah am Menschen sind, müssen wir im Bayerischen Landtag darauf eingehen. Wir vergeben uns auch nichts, wenn wir einen Modellversuch machen. Die Mobilfunkindustrie wird niemals den ersten Schritt gehen, solange sie nicht dazu angehalten wird. Die Politik muss den ersten Anstoß geben. Daher bitten wir Sie: Stimmen Sie für den Antrag der Freien Wähler.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Fahn, Sie haben viele Fragen gestellt und mich wundert, dass Sie die Antworten darauf negieren. Sie wollen ein Pilotprojekt, Sie wollen die Wirkung von Funk untersuchen und Sie kennen die Studien, die dazu geführt haben, dass weltweit die WHO und die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung permanent seit Jahren eine nahezu unveränderte Haltung haben. Diese Studien kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass wir auf der sicheren Seite sind. Wir unterschreiten den Grenzwert um den Faktor 50 und können nichts feststellen. Sie meinen, Sie müssen den Grenzwert um den Faktor 100 oder 1.000 unterschreiten und dann untersuchen. Was dabei herauskommt, ist wohl abzusehen, noch dazu, wenn Sie subjektive Empfindungen abfragen wollen und nicht objektive Erkenntnisse mit einfließen lassen. Damit greifen Sie - das muss ich Ihnen vorwerfen - mehr sicher berechtigte Sorgen von Menschen auf, aber in einer Form, dass Sie nicht seriöse Antworten geben. Das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen.
Wir haben hinsichtlich der Gesundheitsfragen und des Gesundheitsausschusses die Zuständigkeiten beim Bundesumweltminister, und hinsichtlich der technischen Versorgung beim Wirtschaftsministerium. Wir haben vorbildliche Ergebnisse und immer wieder wird in weltweiten Studien aufgezeigt, dass diese Grenzwerte sicher sind. Ich erinnere vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN: Wir hatten bis 2008, 2009 recht umfangreiche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm. Es war Umweltminister Gabriel, der am Ende seiner Amtszeit verkünden konnte: Alle Ergebnisse belegen, dass weitere Befürchtungen nicht angebracht sind. Das wurde damals auch akzeptiert und in der Folge sind keine weiteren Anträge aus Ihrem Lager gekommen. Umso mehr verwundert es mich, dass Sie diesen Ball jetzt wieder aufnehmen. Es war das Bundesamt für Strahlenschutz, es war die Strahlenschutzkommission, die feststellte: Es macht keinen Sinn, weitere Untersuchungen durchzuführen. Wir müssen bedenken, was solche Studien kosten und welche Zeit sie in Anspruch nehmen. Wenn man von vorneherein einer solchen Auffassung ist, kann ich diesem Vorschlag nicht nachkommen.
Eines noch, Herr Fahn: Sie wissen sicher auch, das wir inzwischen ungefähr 500 Kommunen haben, die im Rahmen dieser FEE-Messungen erfahren konnten, dass auf ihrem Gebiet die Werte sehr stark unter
schritten werden. In der Regel - ich kenne es von meiner Gemeinde - führt das dazu, dass damit Beruhigungen verbunden sind, weil die Menschen sehen, dass wir im sicheren Bereich sind. Ich meine, wir sollten nicht unnötig Sorgen mit neuen Pilotprojekten wecken. Lasst uns mit wachem Auge aufklären. Das ist auch die Herausforderung an die Technik, sicherzustellen, dass wir uns nicht zufrieden geben und wir die Belastung noch weiter nach unten fahren müssen. So ernst nehmen wir die Sache auch, aber wir dürfen nicht unberechtigt und ohne Grundlage Ängste schüren. Wenn wir signalisieren, dass Handlungsbedarf besteht, würde das Unsicherheit signalisieren. Dem ist aber nicht so. Insofern ist deutlich - das wird aus meinen Worten klar -, dass wir diesen Antrag ablehnen. Ich bitte auch meine anderen Kolleginnen und Kollegen, sich dem anzuschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Mobilfunk ist zu einem festen Bestandteil unseres Lebens geworden. Er ist sowohl im Privat- als auch im wirtschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Trotzdem nimmt die Zahl der Menschen zu, die sich große Sorgen hinsichtlich der Strahlenbelastung durch Mobilfunk machen. Dies wurde unter anderem dabei deutlich, dass es bei der Suche nach Standorten für Mobilfunkantennen für den Digitalfunk in Bayern zu großen Problemen gekommen ist und nach wie vor kommt.
Bürger und Kommunen sind nicht mehr ohne Weiteres bereit, jeden Standort zu akzeptieren. Natürlich stellt sich die Frage, Herr Kollege Hünnerkopf, ob die Sorgen und Ängste der Bürger überhaupt berechtigt sind. Es gibt allein - insofern gebe ich Ihnen recht - in Mitteleuropa fast 4.000 Gutachten und Studien zu Mobilfunk und zur Mobilfunkproblematik, die aber - jetzt kommt das Aber - kaum miteinander vergleichbar sind, weil sie auf unterschiedlichen Grundlagen und Methoden basieren.
Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass die wissenschaftliche Begleitforschung fortgesetzt und ausgebaut wird. Insbesondere muss die Forschung zu den Auswirkungen schwacher Strahlungen und zu Summationseffekten bei den elektromagnetischen Strahlen, dem sogenannten Elektrosmog, ausgeweitet werden.
Wir sehen aber auch die Anbieter in der Pflicht. Wir müssen alles daran setzen, die Technik zu verbessern, damit die Belastungen aus Mobilfunkanlagen
und Handys kontinuierlich gesenkt werden können. Selbstverständlich müssen wir in diesem Zusammenhang auch über Grenzwerte diskutieren. Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung muss novelliert werden. Eine Absenkung der Grenzwerte um den Faktor zehn ist unserer Meinung nach ohne große Probleme zu machen. Wir fordern die Fortschreibung der 26. BlmSchV in ein Elektrosmoggesetz, in dem alle elektromagnetischen Felder, zum Beispiel auch jene von Hochspannungsleitungen, Trafostationen, schnurlosen Telefonen usw. erfasst werden. Darin müssen und Grenz- und Vorsorgewerte festgeschrieben und auch - ich wiederhole mich - Summationseffekte bewertet werden. Mit den Bestimmungen von Vorsorgewerten ist es möglich, die Belastungen nicht nur über die Grenzwerte der Sendeanlage selbst zu bestimmen, sondern auch die Auswirkung der Mobilfunkanlangen in den Lebensbereichen der Menschen, in den Wohnungen, beim Arbeiten, in der Freizeit, direkt zu erfassen.
Der permanente Hinweis von Ihrer Seite, vonseiten der CSU, dass es schon genügend Studien gebe, ist nicht zielführend - im Gegenteil. Ihre Haltung macht deutlich, dass Sie sich mit dem Problem nicht seriös auseinandersetzen wollen. Wir werden jedenfalls dem Antrag der Freien Wähler zustimmen. Ein Pilotprojekt zur Reduzierung der elektromagnetischen Strahlenbelastung würde uns ein ganzes Stück weiter nach vorne bringen.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Schneider, zwei Anmerkungen. Zum einen hätte ich mir gewünscht, dass Sie etwas klarer auf diesen Antrag eingegangen wären, statt allgemein zum Mobilfunk zu sprechen. Zum anderen darf ich Sie darauf hinweisen: In der Schweiz ist der Grenzwert um den Faktor zehn reduziert. Wissen Sie, welche Auswirkungen das gehabt hat? - Die Ängste wurden nicht reduziert. Die Menschen haben Ihre Ängste in der gleichen Form. Eine Reduktion des Grenzwerts um den Faktor 10 wird also keine Auswirkungen haben.
Kollege Hünnerkopf, das sollte uns aber nicht davon abhalten, den Weg anderer europäischer Länder zu gehen und zumindest einen Versuch zu starten. Wir können das Ganze doch nicht negieren und sagen: Das geht uns alles nichts an; bei uns ist alles eitel Sonnenschein. Das ist es nicht.
(Alexander König (CSU): Er muss ja etwas Schlechtes sagen! - Ludwig Wörner (SPD): Herr Kollege, man kann immer klüger werden, auch Sie von der CSU! - Ministerpräsident Horst Seehofer: Nein! - Zuruf von der SPD: Können wir das zu Protokoll nehmen?)
Vielleicht erwartet der eine oder andere im Hause, dass ich den Herrn Ministerpräsidenten darauf hinweise, wie er sich hier zu verhalten hat. Ich mache das aber nicht, weil wir eigentlich froh sein sollten, dass wir in Bayern einen Ministerpräsidenten haben, der so viel am Parlamentsgeschehen und der Debatte teilnimmt.
Da bin ich auch bereit, ihn sozusagen auf einem Abgeordnetenstuhl zu erwischen. Ich sage einfach: Hauptsache ist, dass er da ist. Das hatten wir in früheren Jahren nicht.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Nein des Ministerpräsidenten dahingehend interpretiert, dass es ihm gar nicht recht sein kann, wenn seine CSU-Fraktion klüger werden würde.
Wir begrüßen den Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Minimierung oder auf Pilotprojekte zur Verringerung der Strahlenbelastung und stimmen ihm selbstverständlich zu. Wenn Sie die Antragsliste aufmerksam durchgelesen haben, haben Sie dort auch weitere Anträge zur Thematik gefunden, unter anderem auch einen Antrag, in dem wir beantragt haben, die Rinderstudie fortzuführen. Unseres Erachtens ist es aber müßig, diese Anträge immer wieder heraus
zuziehen. Wir meinen, dass der Antrag der Freien Wähler, was diese Thematik anbelangt, ausreichend ist. Wir sagen dazu aber schon, dass dies eine ganz, ganz wichtige Thematik ist, Herr Kollege Fahn. Die Sicherheitsabstandsberechnungswerte - nichts anderes finden Sie in der Anlage der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung; Sie müssen es sich dann noch nach Frequenz selbst ausrechnen - halten wir für völlig ungenügend. Es geht nicht nur um den Mobilfunk, sondern bei der Hochfrequenz geht es auch um zahlreiche andere auf der Mikrowelle basierende Funktechniken, beispielsweise um die sich immer mehr ausbreitenden RFID-Chips auf Eintrittskarten in Stadien, auf Skipässen, auf den Ausweisen; es geht um den digitalen terrestrischen Rundfunk, es geht um Warendetektionssysteme und um vieles mehr, was uns eine immer größere digitale Wellenflut beschert.
Konkret werden drei Werte in Feldstärke benannt, nämlich sechs Volt pro Meter, 0,6 Volt pro Meter und, nochmals um den Faktor zehn kleiner, 0,06 Volt pro Meter. Diese Werte, in Feldstärke ausgedrückt, sind zumindest anfänglich relativ hoch. Wenn ich das in die Leistungsflussdichte umrechne - das ist mir lieber, weil sie das angibt, was bei uns ankommt -, dann sind das für den ersten Wert 95 Milliwatt je Quadratmeter. Herr Fahn, Sie finden viele Ortschaften, in denen Sie diese Werte auch nicht ansatzweise erreichen. Wir haben viele Messungen gemacht. Die höchsten Outdoor-Werte waren zwei Milliwatt pro Quadratmeter. Erlaubt sind neun Watt. Dies verdeutlicht die Dimensionen. Wir sagen auch ganz klar: Die Werte, die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung genannt sind, sind viel zu hoch. Selbstverständlich sagen wir, dass das, was in der Schweiz geschieht, nämlich um den Faktor zehn bei der Feldstärke und um den Faktor 100 bei der Leistungsflussdichte niedriger, auch alles andere als befriedigend ist.
Herr Kollege Hünnerkopf, wenn Sie sagen, dass sich Ihre Fraktion mit den Studien befasst hat, dann werden Sie auch festgestellt haben, dass es überhaupt keine einheitlichen, überhaupt keine konsistenten Ergebnisse gibt. Sie und Ihr Kollege haben es heute wieder gemacht - Sie haben das deutsche Mobilfunkforschungsprogramm angesprochen. Der zuständige Minister Gabriel hatte die beteiligten Wissenschaftler tatsächlich sehr überrascht, als er wenige Stunden, bevor diese das Projekt vorstellen konnten, in einer Presseerklärung gesagt hat: Entwarnung. Wir haben eine große Anhörung durchgeführt. Wir haben uns eingehend damit befasst. Wenn Sie das auch getan haben, wissen Sie, dass das größte Vorhaben im deutschen Mobilfunkforschungsprogramm, nämlich die sogenannte Cosmos-Studie, eine epidemiologische Untersuchung mangels Masse, das heißt man
Zum einen sind also wesentliche Studien nicht durchgeführt worden; zum anderen gab es auch sehr, sehr widersprüchliche Erkenntnisse. Das gleiche haben wir jetzt bei der Interphone-Studie. Die "Süddeutsche" hat dazu beispielsweise getitelt: Krebsverdacht gegen Handys bleibt - die Ergebnisse einer großen Studie sind enttäuschend widersprüchlich. Man könnte daraus noch viel zitieren. In der Wissenschaft, bei den Medizinern, bei den Naturwissenschaftlern gibt es weiterhin große Unsicherheit, und es gibt große Bedenken und ernsthafte Hinweise. Wir bitten, dies nicht einfach zu negieren. Wir müssen dies aufgreifen, und zwar nicht nur, weil die Bürgerinnen und Bürger Besorgnis zeigen, sondern weil diese Besorgnis auch ernst zu nehmen ist.
Wenn Sie uns schon nicht glauben, dann glauben Sie doch den höchsten Gerichten in Deutschland. Ich zitiere immer wieder gerne ein Urteil aus einem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2007, das ich sehr intensiv begleitet habe. Ich erlaube mir, zu zitieren: Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen verlässliche wissenschaftliche Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte nicht vor. Da solche Wirkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, gibt es für eine vorsorgende Bauleitplanung auf diesem Gebiet sachliche Gründe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sagt also ganz klar: Es liegen keine überzeugenden Erkenntnisse vor; die Gefährdung ist nicht auszuschließen. Deswegen - in diesem Fall ging es um eine Baurechtssache - können die Kommunen mehr machen, sogar über das Baurecht.
Wir meinen, hier ist ein ernsthaftes Problem angesprochen. Wir werben nochmals um Ihre Unterstützung.