Protokoll der Sitzung vom 14.07.2010

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4707, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/4850 mit 4853 und 4872 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/5438 zugrunde.

Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Besteht Einverständnis, dass wir über diese Anträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses zugrunde legen? - Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmenthaltungen? - Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der

Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 16/5438.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind CSU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind Freie Wähler, SPD und GRÜNE. Stimmenthaltungen? - Frau Dr. Pauli. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Die Schlussabstimmung wird in namentlicher Form durchgeführt, weil dies so beantragt wurde. Die gläsernen Urnen stehen an den üblichen Stellen hier vorn und an den Ausgängen bereit. Ich eröffne die Schlussabstimmung. Wir haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 12.14 bis 12.19 Uhr)

Die letzten zehn Sekunden laufen. Sind noch Stimmkarten abzugeben? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung geben wir Ihnen bekannt, sobald es ausgezählt wurde.

Meine Damen und Herren, wir haben uns kurz geschäftsleitend verständigt. Wir rufen jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt auf, der voraussichtlich eine halbe Stunde Debattenzeit in Anspruch nehmen wird. Danach, vermutlich also gegen 12.45 Uhr, treten wir in eine halbe Stunde Mittagspause ein und machen dann um 13.15 Uhr weiter. Dies nur, damit Sie sich bezüglich Ihrer Mittagspause orientieren können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (Drs. 16/4810) - Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Erster Redner ist Herr Kollege Lorenz, der sich schon eingefunden hat. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Mit dem Zensusgesetz vom 8. Juli 2009 hat die Bundesregierung die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 angeordnet. Dabei sind nicht alle erfor

derlichen Regelungen getroffen worden. Die einzelnen Bestimmungen obliegen dem Landesgesetzgeber. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun die organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung dieses Zensus, beispielsweise welche Stellen erheben und welche Maßnahmen, welche Mittel hierfür erforderlich sind.

Nachdem von einigen Seiten durchaus grundsätzliche Kritik am Zensus vorgebracht wird, ist es, wie ich glaube, sinnvoll, noch einmal auf die allgemeine Notwendigkeit eines solchen Zensus hinzuweisen. Der Zensus ist international gesehen ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zu Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsitzsituation. Darauf basieren viele politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse auf den verschiedensten Ebenen. Der letzte Zensus fand in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987 statt, in der ehemaligen DDR sogar schon im Jahre 1981. Das bedeutet, dass mehr als zwei Jahrzehnte, im Osten Deutschlands sogar fast drei Jahrzehnte, seit dem letzten Zensus vergangen sind. Daraus ergibt sich, dass die bestehenden statistischen Daten, die auf einer Fortschreibung der Prognosen beruhen, nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.

Damit Sie einmal eine Vorstellung haben, wie gravierend oftmals die vermuteten Abweichungen sind: Nach den statistischen Prognosen hätten wir in Deutschland eine Bevölkerung von 82 Millionen. Es wird vermutet, dass diese Prognose um über eine Million zu hoch ist. Ich finde, es ist durchaus keine unwesentliche Abweichung, wenn die Bevölkerungszahl um über 2,5 % niedriger liegt. Gerade in einer Region wie Bayern, die Zuzugsgebiet ist, wird die prognostizierte Zahl weitgehend dem Ist-Zustand entsprechen, während in Abwanderungsgebieten im Osten Deutschlands die tatsächlichen Zahlen niedriger sind als die statistisch angenommenen. Das bedeutet, mit der Durchführung eines Zensus ergeben sich erhebliche Grundlagen - Stichwort: Länderfinanzausgleich für politische Entscheidungen. Deswegen ist es gerade aus bayerischer Sicht äußerst sinnvoll und notwendig, diesen Zensus durchzuführen, da wir hinsichtlich der Zahlen der Bevölkerung im Bundesvergleich eher profitieren dürften.

Beim Zensus wird vielfach an eine Art Volkszählung gedacht. Es handelt sich aber um einen registergestützten Zensus; es werden bestehende Daten aus Melderegistern und von anderen amtlichen Stellen verwendet. Das bedeutet, dass nicht jeder befragt wird. Bei einer normalen Befragung werden nur etwa 10 % der Bevölkerung herangezogen, also werden 90 % hinsichtlich der normalen Daten unbehelligt gelassen. Daran sieht man, dass diese Volkszählung mit

sehr geringem Aufwand gemacht wird. Hinsichtlich der Wohnräume und Gebäude gibt es leider keine amtlichen Daten; hier werden an alle Wohnungs- und Hausbesitzer Fragebögen geschickt, die ausgefüllt werden müssen. Das sind etwa knapp 19,5 Millionen Personen. Dabei ist leider in einem etwas größeren Umfang eine Befragung notwendig, weil hierzu keine statistischen Daten vorliegen.

Ich bitte Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu unterstützen. Er ist inhaltlich sehr wichtig, weil er eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen bildet. Er ist mit einem vernünftigen Einsatz von Ressourcen versehen. Wenn manche sich über die eine oder andere Fragestellung aufregen, dann glaube ich, dass beispielsweise die Frage nach dem Migrationshintergrund eine äußerst sinnvolle Fragestellung für politische Entscheidungen ist. Insofern bitte ich Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Für die SPDFraktion darf ich Herrn Kollegen Reinhold Perlak das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich einleitend zu meinem Vorredner, Herrn Lorenz: Ich denke, Ihre Aussage bezüglich kritischer Äußerungen bezog sich nicht auf unsere Fraktion.

Die EU-Mitgliedsländer sind durch eine europäische Verordnung veranlasst, bis zum Jahr 2011 einen Zensus durchzuführen. Am 8. Juli vergangenen Jahres bzw. 2009 hat der Bundestag ein entsprechendes Zensusgesetz beschlossen. In gleicher Weise ist auch Bayern aufgefordert, ein ähnliches Gesetz mit gleichem Inhalt zu beschließen, wobei insbesondere organisatorische und technische Ausführungen festgelegt werden sollen. Etwas weniger günstig erscheint mir die Tatsache, dass es keine bundeseinheitliche Erhebung gibt, denn bei 16 unterschiedlichen Einzelgesetzen mit zum Teil wohl nur geringen Unterschieden könnten gerichtliche Befassungen möglicherweise problembehaftet sein. Grundsätzlich erkennen wir auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keinen Anlass für eine Beanstandung. Deshalb hatten wir schon bei der Ersten Lesung auf eine Aussprache verzichtet und ähnlich haben wir uns im federführenden Ausschuss verhalten.

Der registergestützte Zensus erfasst 10 % der Haushalte lediglich in Stichproben und erfordert sicherlich keine Überanstrengungen, übermäßige oder gar unzumutbare Belastungen für die Bürger. Sie werden bei der Datenerhebung auch durch die Möglichkeit

sinnvoll unterstützt, auf schon öffentlich-rechtlich erfasste Daten zuzugreifen. Insgesamt ist das eine kostensparende Variante. Zudem bleibt festzustellen wie schon vorhin erwähnt -, dass der Zensus, der zuletzt vorgenommen wurde, schon mehr als 25 Jahre zurückliegt, in der ehemaligen DDR schon fast 30 Jahre. Für zukunftsorientierte Planungsvorhaben, sowohl aus Sicht der EU als auch aus Sicht des Bundes, der Länder oder der Kommunen, bieten solche erhobenen Daten wertvolle Erkenntnisse und leisten sinnvolle Unterstützungsmöglichkeiten. Das gilt zum Beispiel für die Neuorientierung beim Länderfinanzausgleich. Vorgebrachte Bedenken werden auch von Bayerns oberstem Datenschützer, Herr Thomas Petri, entkräftet, weil er mit der vorgesehenen Kontrolle die Sicherheit im Vorgehen für absolut gewährleistet ansieht.

Persönlich glaube ich, dass jeder, der im Internet surft, ein weit höheres Risiko eingeht, weil dort mehr Daten eingesammelt werden, als man gemeinhin annehmen könnte. Teilweise geschieht das sogar in sehr hemmungsloser Form. Möglicherweise haben Sie selbst schon unliebsame Überraschungen erlebt.

Zusammengefasst: Aus all den dargelegten Überlegungen stimmt die SPD-Fraktion, wie schon im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, dem Gesetzentwurf, den die Staatsregierung vorgelegt hat, zu.

(Beifall bei der SPD)

Für die Freien Wähler darf ich nun Herrn Kollegen Joachim Hanisch das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Volkszählungen sind nichts Neues. Schon vor Tausenden von Jahren wurden sie durchgeführt, wenn die Regierenden wissen wollten, wie viele Einwohner sie haben und wie viel Steuern sie kassieren können. Das alles ist schon erwähnt worden. Insofern kann ich es kurz machen. Wir haben eine Europäische Verordnung und wir haben ein vom Bundestag beschlossenes Zensusgesetz, nach dem die Basisdaten gesammelt werden sollen. Wir werden im Bayerischen Landtag darüber abstimmen, wodurch weitere organisatorische Voraussetzungen geschaffen und einige Regelungen aufgenommen werden, die die Freien Wähler nicht stören. Es ist keine entscheidende Frage, ob noch zusätzlich nach der Religion gefragt wird. Man begibt sich im Internet - auch das ist gesagt worden - auf ein weitaus schwierigeres Parkett.

Wir halten das Gesetz für sachlich und fachlich in Ordnung. Für nicht ganz glücklich halten wir jedoch,

dass jetzt in jedem Bundesland eine andere Regelung getroffen wird, weil jedes Bundesland für sich selbst entscheiden kann. Das ist nun aber einmal so. Wir werden damit leben müssen. Das ist aber kein Grund, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Wir werden diesem Gesetz deshalb zustimmen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Für die GRÜNEN darf ich nun Christine Kamm nach vorne bitten. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Etwa jeder zehnte von Ihnen, also etwa 19 Personen in diesem Hause werden im April 2011 alles Mögliche gefragt werden, beispielsweise: Bekennen Sie sich zu einer der folgenden Religionen oder Weltanschauungen: Christentum, Judentum, sunnitischer, schiitischer, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus, sonstige Religionen, sonstige Weltanschauungen? Aus welchem Land sind Sie in die Bundesrepublik zugewandert? Aus welchem Land ist Ihre Mutter zugewandert? Aus welchem Land ist Ihr Vater zugewandert? In welchem Jahr ist Ihr Vater zugewandert? Und so weiter und so fort. Sie werden dieses und noch viel mehr gefragt werden. Der Umfang des Fragebogens ist groß. Eine Fülle von Daten wird abgefragt werden, die für konkrete Verwaltungsaufgaben so nicht benötigt werden, aber tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.

Meine Damen und Herren, Sie haben in diesem Hause schon oft die überbordende Bürokratiebelastung durch die Vorgaben der EU in Brüssel beklagt. Sie schicken sogar einen ehemaligen Ministerpräsidenten dorthin, um nach Bürokratieabbaumöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig setzten Sie sich aber im Bundesrat dafür ein, dass die EU-Vorgaben bzgl. eines EU-Zensus unnötig zusätzlich aufgebläht werden. Deutschland geht nun insbesondere auch auf die Initiative Bayerns bei der Umsetzung der Volkszählung weit über das hinaus, was in anderen europäischen Nachbarländern abgefragt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Der EU-Zensus wird nicht eins zu eins umgesetzt. Insbesondere auf die Initiative Bayerns wurde noch einmal deutlich draufgesattelt. Ich nenne als Beispiel die Stichprobe der Haushalte. Während der Bundesgesetzgeber nur 8 % der Haushalte befragen wollte, haben Sie durchgesetzt, dass 10 % befragt werden sollen. In anderen europäischen Ländern gibt es deutlich niedrigere Erfassungsquoten. Darüber hinaus werden zusätzliche Bereiche abgefragt, wie zum Beispiel Religion und Migrationshintergrund. Auf Veran

lassung des Datenschutzbeauftragten sind die Befragten dabei darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung dieser Frage rein freiwilliger Natur ist.

Bei den anderen sehr umfänglichen Fragen ist das nicht der Fall. Einzelpersonen, die die Auskunft verweigern, droht ein Zwangsgeld von 250 Euro. Insgesamt können pro Fall bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auskunftsverweigerung Geldbußen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Datenschutzrechtlich zudem außerordentlich problematisch ist die lange Speicherdauer des personenbezogenen Anteils der Daten. Zu dem ist die vorgesehene Datenerhebung in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel psychiatrischen Anstalten, Gefängnissen oder Haftanstalten außerordentlich problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Volkszählungsurteil empfohlen, in derartigen Bereichen zur Vermeidung der Gefahr sozialer Abstempelung Erhebungen allenfalls in anonymisierter Form durchzuführen. Leider ist das nicht vorgesehen.

Wir halten dieses Projekt, das allein Bayern 115 Millionen Euro kosten soll, für völlig überzogen. Überlegen Sie einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, welche sinnvollen Dinge man für 115 Millionen Euro machen kann. Wir halten das für völlig überzogen und datenschutzrechtlich obendrein problematisch. Herr Perlak, Sie meinen, man bekommt alles im Internet. Das wäre in diesem Fall billiger. Herr Lorenz, Sie glauben, dass die Zahl der Bevölkerung genauer überprüft werden kann. Dies ist fraglich und gilt sicherlich ganz und gar nicht für jene Menschen, die illegal in Deutschland leben. Ich meine, da werden Sie mit diesem Fragebogen, mit dem ganz konkrete Haushalte befragt werden, nicht weiterkommen. Dazu bräuchte man andere Studien.

Herr Lorenz, Sie haben immer noch die Hoffnung, dass die Daten für wichtige politische Planungsprozesse erhoben werden. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass gerade für die kommunale Ebene das Fragenraster viel zu wenig zielorientiert ist. Gerade auf kommunaler Ebene, wenn es beispielsweise um die Planung der Bildungspolitik, der Kindergartenpolitik, die Sozialraumplanung, Wohnungspolitik oder der Planung von Pflegeeinrichtungen geht, sind völlig andere Daten erforderlich als jene, die im Zensus erhoben werden. Sie hätten den Zensus nicht aufblähen dürfen - Sie hätten ihn auf ein Minimum herunterdimmen müssen. Das wäre okay gewesen. Sie haben ihn aber aufgebläht. Dem stimmen wir nicht zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDPFraktion erhält nun Dr. Andreas Fischer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Volkszählungen haben eine lange Tradition. Schon im Jahr 3.800 v. Chr. lässt sich anhand von Tonscherben eine Volkszählung im antiken Babylon belegen. Jedes Jahr an Weihnachten lesen wir, jedenfalls die meisten von uns, im Lukasevangelium die Zeilen: Und alle gingen hin, um sich schätzen zu lassen, ein jeder in seine Stadt, und so auch Josef von Galiläa in die Stadt, die Bethlehem heißt, mit Maria, seiner Verlobten, die schwanger war.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das war damals aber auch schon nicht gut!)