Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/5844) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Rabenstein hat dazu das Wort und eröffnet mit der Begründung auch gleichzeitig die Aussprache. Bitte schön, Herr Kollege Rabenstein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der viel zitierte Kampf um kluge Köpfe wird sich sicher in den nächsten Jahren eher verschärfen, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge an die Universitäten und Fachhochschulen kommen werden. Aber - auch das dürfte bekannt sein - wir haben heute schon im internationalen Vergleich zu wenig Studierende und damit zu wenig Fachkräfte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Zuwanderung von hoch qualifizierten Menschen in den nächsten 10 oder 20 Jahren dies ausgleichen würde, vor allem, wenn wir die verfehlte Debatte sehen, die wir - sie wurde auch von Herrn Seehofer angezettelt - derzeit führen. Das führt eher dazu, dass auch hoch qualifizierte Menschen aus dem Ausland nicht zu uns kommen werden. Deshalb müssen wir selbst alles unternehmen, damit Hürden abgebaut werden, die manch klugen Kopf abhalten, ein Studium hier in Bayern oder in Deutschland aufzunehmen.
Genau in diese Richtung zielt unser Gesetzentwurf. Unser Gesetzentwurf soll es jungen Menschen ermöglichen, Teilzeitstudiengänge aufzunehmen. Das Teilzeitstudium soll insgesamt stärker gefördert werden. Wie stellen wir uns das vor? - Die Bewerberinnen und Bewerber, die wegen ihrer Berufstätigkeit oder wegen der Betreuung von Angehörigen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu betreiben, sollen sich auch als Teilzeitstudierende immatrikulieren können.
Selbstverständlich wissen wir, dass dies auch jetzt schon möglich ist. Die Quote der Teilzeitstudierenden liegt in Bayern jedoch derzeit bei unter 5 %. Das ist zu wenig. Hier müssen deutliche Fördermaßnahmen ergriffen und Akzente gesetzt werden.
Umstellung auf das Bachelor- und Mastersystem eine Verschulung des Studiums eingetreten ist. Darüber haben wir hier im Hohen Hause auch schon des Öfteren debattiert. Durch die Vielzahl an Prüfungen und den damit verbundenen Leistungsdruck ist es für viele Studierende nicht mehr möglich, außerhalb ihres Studiums eine Tätigkeit aufzunehmen, um ihr Studium zu finanzieren.
Wir haben Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass dieses faktische Teilzeitstudium, das es bisher gegeben hat, zurückgegangen ist und sich solche Studiengänge kaum mehr verwirklichen lassen. In den letzten 20 Jahren konnten wir den Anteil der sogenannten faktischen Teilzeitstudierenden erhöhen. Zwar hat eine Zunahme stattgefunden. Sie ist jedoch durch die bereits geschilderten Rahmenbedingungen abgebrochen, was einen deutlichen Rückgang verursacht hat. Die Zahlen haben wir in unserem Gesetzentwurf noch einmal genannt: Von 20 untersuchten Bachelor-Studiengängen ist praktisch nur in einem einzigen ein faktisches Teilzeitstudium möglich; in 19 ist dies nicht mehr der Fall.
Genau diesen Studierenden - ich habe den Kreis eben erwähnt -, die jetzt in das Teilzeitstudium einsteigen wollen, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf entgegenkommen. Ich hoffe, dass wir mit unserem Gesetzentwurf erfolgreich sein werden, und freue mich auf die weiteren Debatten.
Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! In der Tat handelt es sich um ein wichtiges Thema, über das wir heute diskutieren. Der Ausbau der Teilzeitstudiengänge an unseren Hochschulen ist ein Anliegen, das alle Fraktionen des Bayerischen Landtags für wichtig und gewichtig halten. Gesellschaftlich hat sich einiges geändert. Wir haben im vergangenen Jahr Meistern und Gesellen mit Berufserfahrung den Zugang zu unseren Hochschulen ermöglicht. Das sind Menschen, die einen anderen Lebenshintergrund mitbringen als der klassische Student, der sein Abitur macht und an die Hochschule geht. Sie haben Berufserfahrung. Sie stehen im Berufsleben oder haben gar einen kleinen Betrieb. Vor allem über die Umsetzung ihrer Weiterbildung - ich nenne das Stichwort "lebenslanges Lernen", das in unser aller Munde ist - müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen.
Wir sind uns alle darin einig, dass wir diesen Menschen eine Antwort auf die Frage geben müssen, wie
wir die Teilzeitstudiengänge ausbauen. Von den 1.210 Bachelor- und Master-Studiengängen - Herr Kollege Rabenstein, die Zahl stimmt nicht ganz, aber wir wollen nicht darauf rumreiten - sind mittlerweile nicht 5, sondern 8 % in Teilzeitstudiengängen studierbar. Darüber wollen wir nicht diskutieren. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, genau das soll unser gemeinsamer Ansporn sein. Wir sollten die richtigen Anreize setzen, um bei diesem Thema weiterzukommen.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt möglich: Die Universitäten und Fachhochschulen können Teilzeitstudiengänge zum jetzigen Zeitpunkt bereits umsetzen. Das wird auch gemacht. In Würzburg werden im kommenden Wintersemester sieben weitere Teilzeitstudiengänge angeboten werden. Dies zeigt, dass sich etwas bewegt und wir Antworten von unseren Hochschulen bekommen. Sie haben das Thema erkannt.
- Im Schnitt sind es 8 %. In diesem Punkt sind fast alle Hochschulen in Bayern gleich aufgestellt. Darüber möchte ich aber nicht diskutieren, da Sie vollkommen recht haben; hier muss mehr geschehen.
Sehen wir uns Ihren Vorschlag - ich meine den von der SPD - an. Dieser Vorschlag ist durchaus diskutabel. Sie wollen dies über eine Verordnung regeln. Jedoch wissen Sie ganz genau, dass wir unsere bayerischen Hochschulen mit einer Autonomie ausgestattet haben, die dieser Verordnung entgegensteht. Sie schränken sich in Ihren eigenen Vorschlägen wieder ein, indem die bayerischen Hochschulen über den Erlass einer Satzung wieder unabhängig handeln können. Die Hochschulen können dann wieder nach ihren eigenen Vorstellungen handeln. Wir kommen mit dem Vorschlag nicht weiter. Auf der einen Seite erlassen Sie eine Verordnung, auf der anderen Seite geben Sie den Hochschulen die Möglichkeit, die Verordnung beiseitezuschieben und eine eigene Satzung zu erlassen. Also: Dann sind wir wieder genau da, wo wir am Ausgangspunkt waren. Das bringt uns nicht weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich möchte, dass wir die Zeit für politische Debatten nutzen und uns gemeinsam überlegen, wie wir mehr Anreize schaffen können, mit denen wir auf die offenen Fragen eine Antwort geben können. Wie kann man mehr Angebote am Abend machen? Wie kann man in stärkerem Maße Blockmodelle anbieten? Wie können wir mit unseren Hochschulen gemeinsam flexible Angebote für das Wochenende entwickeln? Wie können wir moderne Kommunikationsmittel stärker einbeziehen? Mit all diesen Angeboten können wir flexibler
werden und denjenigen eine Antwort geben, die tatsächlich auf Teilzeitstudienangebote angewiesen sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in der Zukunft eine spannende Diskussion führen werden. Die Verordnungsidee war nett gemeint, sie bringt uns aber nicht weiter.
Das ist doch nichts anderes als die Ermächtigung der Staatsregierung zum Erlass einer Verordnung. Das bringt uns vor allem dann nicht weiter, wenn Sie in diesem Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden. Damit verursachen Sie nur Bürokratie und bauen weitere Hürden auf. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit Ihrem Vorschlag nicht weiterkommen. Wir können daher Ihrem Vorschlag nicht nahetreten und werden ihn ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns zumindest darin einig - das entnehme ich auch den Worten von Herrn Jörg -, dass das Anliegen, mehr Teilzeitstudiengänge einzurichten, unterstützenswert ist. Der Bedarf ist vorhanden, und er wird in den nächsten Jahren noch steigen. Ein Grund dafür sind sicher auch die Bachelor- und Masterstudiengänge, die einen viel härteren Stundenplan vorsehen, bei dem es für Studenten, die nebenher arbeiten müssen oder die sich in einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, nicht einfach ist, ein solches Studium ordnungsgemäß zu absolvieren. Sicherlich tragen auch die Studiengebühren dazu bei, dass die Studenten mehr arbeiten müssen und sie deshalb weniger Zeit für das Studium haben. Der eine oder andere kann daher nur in Teilzeit studieren. Da ist mehr Flexibilität notwendig.
Der Vorstoß der SPD geht deshalb in die richtige Richtung. Allerdings gibt es einige Fragen, die wir im Ausschuss noch behandeln müssen. Denen werden wir uns auch stellen. Die erste Frage heißt: Ist ein Gesetz notwendig, oder kann man ohne Gesetz zum gleichen Ziel kommen? Einiges ist in der Autonomie der Hochschulen jetzt schon möglich. Vielleicht erzeugt ein solches Gesetz auch etwas mehr Druck.
Darüber kann man diskutieren. Wir sollten aber auch über die eine oder andere Formulierung reden. Sie lassen die Hochschulautonomie bestehen. Deswegen habe ich mich beim Lesen gefragt, was ein Gesetz bringen soll, wenn Sie den Hochschulen gleichzeitig vollkommene Freiheit lassen wollen. Darüber müssen wir offen diskutieren. Herr Rabenstein, dazu werden Sie sicherlich Auskunft geben.
Weiter sollten wir uns überlegen, wie hoch der Bürokratieaufwand ist. Er sollte klein sein. Ich habe mich in Hessen und auch in Würzburg erkundigt. Dort wird es sehr locker gehandhabt. Das sehe ich auch als zielführend an. Die Bürokratie sollte nicht zu hoch angesetzt werden.
Sicherlich müssen wir nach der Verlängerung der Studienzeiten fragen. Wenn intensiver in Teilzeit studiert wird, werden sich die Studienzeiten natürlich verlängern. Das wollten wir mit der Hochschulreform eigentlich verhindern. Deshalb müssen wir auch prüfen, wie weit Teilzeitstudiengänge kontraproduktiv sind. Der Bedarf ist aber gegeben.
In der heutigen Zeit werden auch die Kosten entscheidend sein. Bei den Geisteswissenschaften, bei denen es die meisten Teilzeitstudiengänge gibt, wird es keine großen Probleme geben. Anders ist es zum Beispiel im Medizinstudium, wo wir Laborplätze vorhalten müssen, die Kosten verursachen. Dort werden wir sehen, wie praktikabel eine solche Regelung ist.
Alles in allem begrüße ich die Diskussion und den Gesetzentwurf. Wir Freie Wähler sind offen. Ein paar Fragen sind noch offen, die wir im Ausschuss klären werden. Wir werden dann noch einmal in uns gehen und prüfen, wo die Vorteile und wo die Nachteile liegen. Jetzt aber schon einmal vielen Dank für den Vorstoß!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen ist klar. Wir hatten im Mai aufgrund unseres Antrags im Hochschulausschuss einen Bericht zu Teilzeitstudienmöglichkeiten in Bayern bekommen. Dieser Bericht hat uns allen dramatisch aufgezeigt, dass wir in Bayern noch nicht so weit sind und dass vor allem noch die notwendige Flexibilität fehlt. Auch die Notwendigkeit, dass jemand wirklich Teilzeit studieren muss, ist noch nicht wirklich erfasst. Dieser Eindruck hat sich bei mir verfestigt, nachdem ich einem Teil der Beiträge meiner Vorredner zugehört habe.
Es geht uns grundsätzlich um die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren, und nicht nur darum, berufsbegleitend zu studieren, wie wir es am Anfang hörten. Es geht uns um die Leute, die neben dem Studium arbeiten, die ein Kind versorgen oder einen Angehörigen pflegen müssen, oder um Leute, die sich ehrenamtlich engagieren. Das können zum Beispiel auch Träger kommunaler Mandate sein. Auch das möchte ich zu bedenken geben. All diesen Menschen wollen wir die Möglichkeit geben, zu studieren.
Dieses Angebot muss aber ganz reguläre Studienangebote umfassen. Es muss Bachelor- und Masterstudiengänge umfassen. Im Prinzip müssten wir uns zum Ziel setzen, dass jeder Studiengang auch in Teilzeit möglich ist. Wichtig wäre uns GRÜNEN, dass man in einem Studium auch zwischen Teilzeit und Vollzeit wechseln kann. Es kann Phasen geben, in denen ein Teilzeitstudium wichtig ist, und es kann Phasen geben, in denen man in Vollzeit studieren kann. Alles das muss möglich sein. Deshalb begrüßen wir den Gesetzesvorschlag der SPD und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss.
Wir haben aber zum Vorstoß der SPD und zu der hier schon angesprochenen Verordnung, über die wir auch noch diskutieren werden, einige Nachfragen. Wir haben auch Nachfragen zu dem, was heute im Kabinett beraten wurde. Wir fragen zum Beispiel ganz konkret, warum die Staatsexamenstudiengänge ausgenommen werden sollen oder warum für sie zumindest die Möglichkeit der Ausnahme geschaffen werden soll. Das sehen wir nicht ein. Das betrifft zum Beispiel Lehramtsstudiengänge oder das Medizinstudium. Gerade das Medizinstudium ist ein sehr langes Studium. Für Frauen ist es oft sehr schwierig, es mit einer vernünftigen Familienplanung zu vereinbaren. Gerade da müssten wir Teilzeitmöglichkeiten schaffen. Wir bedauern alle miteinander, dass der Lehrerberuf fast nur mehr ein Frauenberuf ist. Auch da wäre es schön, wenn man unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teilzeitstudiengänge schafft. Darüber müssen wir im Ausschuss vertieft diskutieren.
Jetzt komme ich zur Kritik an dem, was die Staatsregierung heute im Kabinett beschlossen hat und uns wahrscheinlich noch vorlegen wird. Ganz wichtig für uns GRÜNE ist, dass es auch bei Teilzeitstudiengängen Leistungen nach dem BAföG gibt. Hier haben wir einen ganz großen Nachholbedarf. Das müssen wir auf Bundesebene anregen. Ich hoffe, dass wir dabei auch von der Staatsregierung unterstützt werden.
Zu dem, was Sie heute im Kabinett beschlossen haben, möchte ich sagen: Mehr Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium zu schaffen, darf nicht heißen, dass
wir ein berufsbegleitendes Bezahlstudium einführen. Das schlagen Sie vor. Dafür müssen die Studierenden mehr zahlen. Die Professorinnen und Professoren sollen für zusätzliche Angebote extra bezahlt werden. Das stellen wir uns nicht vor, wenn wir über Teilzeitstudiengänge reden. Darüber werden wir diskutieren. Ich würde mir wünschen, dass wir über die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, im Ausschuss gemeinsam debattieren. Wir werden morgen auch einen Antrag zum Teilzeitstudium einbringen, der die Rahmenbedingungen, die wir für nötig halten, umreißt. Es wäre gut, wenn wir alle diese Anträge und Gesetzentwürfe im Ausschuss gemeinsam beraten könnten. Ich hoffe, dass wir damit in dem Anliegen, das wir alle teilen, einen wichtigen Schritt vorwärtskommen.
Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Bulfon für die FDP. Darf ich um etwas mehr Ruhe im Saal bitten? Ich kann die Lautstärke der Rednerinnen und Redner am Mikrofon nicht noch weiter erhöhen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der SPD. Ich begrüße diese Diskussion im Plenum. In meinen Augen ist dieser Gesetzentwurf aber weder Fisch noch Fleisch. Was meinen Sie eigentlich genau? Wollen Sie die Autonomie der Hochschulen per Verordnung achten, oder wollen Sie flächendeckend Teilzeitstudiengänge neben den Vollzeitstudiengängen einführen? Beachten Sie: Wir haben 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, neun Universitäten und 2.087 Studiengänge. Wollen Sie ein zusätzliches Angebot an Vollzeit- und Teilzeitstudiengängen schaffen, sowohl an den Wochenenden als auch am Abend?
Frau Kollegin Gote, Sie haben das angesprochen. Das war Ihr Wunsch. Dieser Wunsch ist nicht zielführend. Bedenken Sie die Kostenseite. Es ist kein Geheimnis, dass die Staatsregierung eine Novelle des Hochschulrechts plant. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir die Monita, die bei den Studierenden-Protesten geäußert wurden, sehr ernst nehmen. Es ist auch kein Geheimnis, dass berufsbegleitende Studiengänge und Teilzeitstudiengänge auf unserer Prioritätenliste an oberster Stelle stehen.
Sie tun gerade so, als sei bisher noch nichts geschehen. Denken Sie an das geltende Hochschulrecht. Hier wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Der Teilzeitstudierende wurde hier definiert, und es wurde festgelegt, in welcher Höhe Studienbeiträge vorliegen. Uns ist natürlich klar, dass es
neben den traditionell Studierenden viele andere Studierende gibt. Herr Kollege Jörg hat bereits erwähnt, dass wir mit der letzten Hochschulrechtsnovelle den beruflich Qualifizierten die Möglichkeit eröffnet haben, an die bayerischen Hochschulen zu kommen. Wir stehen zu diesem Schritt. Wir halten es für wichtig, diesen neuen Gruppen den Hochschulzugang zu ermöglichen und zu erleichtern.