Protokoll der Sitzung vom 27.10.2010

Wenn ich jetzt in die Reihen auf der linken Seite schaue, Herr Kollege Güller, und den großen Beifall höre, den Sie bekommen, die große Zustimmung von all den Kollegen, die die Gut

achten nicht gelesen haben, dann ist damit Ihre Frage eigentlich schon beantwortet.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Im Übrigen, Herr Kollege Güller - ich sage es Ihnen noch einmal,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

aber jetzt ist das Problem, dass Sie es gar nicht hören wollen -, ist der Unterschied, dass Sie und Frau Aures - der Rest wird es aus den dargelegten Gründen nicht ernsthaft behaupten - meinen beurteilen zu können, dass solche Klagen berechtigte Aussicht auf Erfolg haben. Denn wenn sie eine solche berechtigte Aussicht auf Erfolg nicht sehen würden - das kann ich mir bei Ihnen gar nicht vorstellen -, dann würden Sie die gegebenenfalls klagende Seite, wie Kollege Kreuzer vorhin schon dazwischengerufen hat - einem gigantischen Kostenrisiko aussetzen.

(Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FW))

Ich sage es noch einmal: Menschlich ist es schon auch die Frage, Kolleginnen und Kollegen, ob man, ohne am Ende eine Erfolgsaussicht zu haben, einzelne Menschen auf Millionen und Abermillionen Schadenersatz verklagt, von den Prozessrisiken einmal abgesehen.

(Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FW) weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)

Da sind wir einer dezidiert anderen Meinung als Sie. Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die einzig und allein dafür zuständig sind, diese Fragen - ich sage es noch einmal - bestmöglich, zeitnah und juristisch einwandfrei abzuklopfen und am Ende zu einem Ergebnis zu kommen haben, nämlich Vorstand bzw. Verwaltungsrat der Landesbank.

Das steht in unserem Antrag, und deshalb bitte ich Sie noch einmal herzlich, dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt hat der Kollege Dürr das Wort zu einer Zwischenbemerkung.

Herr Kollege König, Sie haben immer noch nicht erklärt, wie Sie zu dem Urteil über das FGS-Gutachten kommen. Das müssen Sie erklären. Vielleicht können Sie mir wenigstens sagen, wie viele Seiten es ungefähr hat und wie viele Seiten ungefähr das HM-Gutachten hat bzw. das eine zu

ABS-Papieren und das andere zu den HGAA-Vorgängen. Vielleicht können Sie mir das wenigstens sagen.

Dass Sie von den Vorgängen keine Ahnung haben, haben Sie schon im ersten Untersuchungsausschuss hinlänglich bewiesen. Ich glaube nicht, dass im Protokoll eine einzige Äußerung von Ihnen steht. Sie haben sich damals genauso verhalten wie die Verwaltungsräte, deren Verhalten wir jetzt untersuchen.

Natürlich haben wir bereits gute Argumente für die Klage gefunden. Denn im Gegensatz zu Ihnen haben wir uns in zwei Untersuchungsausschüssen damit befasst. Wir haben bereits 260 Aktenordner durchgearbeitet und über 50 Zeugen vernommen, darunter auch Verwaltungsräte, die sich dermaßen blamabel präsentiert, die ihre Ahnungslosigkeit und ihre Nichtkontrolle in einem Umfang offenbart haben, dass jeder, der einigermaßen vernünftig ist, erkennt, dass man da klagen muss.

Vielleicht nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass es nach Entstehung eines zurechenbaren Schadens genügt, wenn sie möglicherweise pflichtwidrig gehandelt haben. Wir müssen nicht einmal nachweisen, dass sie pflichtwidrig gehandelt haben, sondern umgekehrt: Sie müssen dann nachweisen, dass sie alles getan haben, um den Schaden zu vermeiden. Es gibt nämlich die Beweislastumkehr, Herr Kollege König, und die werden Sie natürlich nicht außer Kraft setzen können, auch nicht mithilfe der CSU.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Dürr, schon die Art und Weise der Fragestellung zeigt - was mich bei Ihnen aber nicht überrascht -, dass es Ihnen gar nicht darauf ankommt, eine Antwort zu bekommen,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE) - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)

sondern dass Sie wie immer mit allem um sich werfen, was Sie dabei haben. Das ist halt die Art vom Herrn Dürr.

Im Übrigen gibt es natürlich unterschiedliche Rechtsmeinungen. Die Mindermeinung, die Sie als Letztes vertreten haben, dass es hier eine Beweislastumkehr gebe, ist völlig abwegig. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich von Juristen beraten zu lassen. Das ist eine vorhandene, aber eine Mindermeinung, und zwar eine abwegige Mindermeinung. Davon sind wir zutiefst überzeugt.

Im Übrigen, Kolleginnen und Kollegen, wäre es sehr von Vorteil, wenn Sie mit uns darin übereinstimmen würden, dass es Sinn macht, diese zum Teil schwieri

gen rechtlichen Fragen umfassend abzuklären, und zwar seitens der zuständigen Gremien, die am Ende auch die Entscheidung treffen - nicht Herr Pohl und die anderen und auch nicht wir miteinander, sondern die benannten Gremien. Diese werden sie treffen müssen, und sie sollen sie so schnell wie möglich herbeiführen, nach bestem Wissen und Gewissen. Das wollen wir, und das ist doch ein redliches Anliegen. Da können Sie doch nicht sagen, das sei kein redliches Anliegen. Das ist unsere Aufforderung in unserem Antrag, und es sollte für Sie ein Leichtes sein, dem zuzustimmen. Ich bin wirklich guter Hoffnung, dass die zuständigen Gremien zeitnah entscheiden.

Herr Kollege König, jetzt hat sich Herr Kollege Kreuzer zu einer Zwischenbemerkung zu Wort gemeldet.

Herr Kollege König, ich habe in dieser Debatte mit zwei Dingen Schwierigkeiten. Die Opposition sagt: Die Gutachten, also die Entscheidungsgrundlagen für die Haftung, sind alle geheim. Sie verlangt trotzdem von den Abgeordneten, dass sie, ohne dass sie diese Gutachten überhaupt kennen sollen, Entscheidungen zu Haftungsfragen treffen.

(Beifall bei der CSU)

Wie sollen die Kolleginnen und Kollegen hierzu in der Lage sein, wenn sie die Entscheidungsgrundlagen nicht einmal zur Kenntnis nehmen dürfen?

Meine zweite Schwierigkeit ist: Ich leite einen Untersuchungsausschuss, in dem sich der Großteil, die Mehrheit, redlich bemüht, durch Einholung von Rechtsgutachten, durch Vernehmung von Zeugen aufzuklären. Ich habe aber auch Mitglieder in diesem Untersuchungsausschuss, die bereits vor Beginn Strafanzeige erstattet haben,

(Harald Güller (SPD): Kein Mitglied hat Strafanzeige erstattet!)

die während des laufenden Untersuchungsausschusses, heute, bevor der Ausschuss abgeschlossen ist, sagen: Die Haftung der Verwaltungsräte steht fest. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mit solchen Mitgliedern, die berechtigt sind, Fragen zu stellen, bei den Betroffenen, die ich jetzt vernehmen muss, Vertrauen auf Objektivität der Untersuchung gewinnen kann?

(Beifall bei der CSU)

Wie soll ich mit solchen Mitgliedern erreichen, dass auch in der Öffentlichkeit der Eindruck der Objektivität entsteht? Keine dieser Personen wäre als Richter mit

von der Partie, wenn es darum ginge, eine Entscheidung zu treffen.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Kreuzer. - Als Nächster hat Franz Xaver Kirschner das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

(Beifall bei der FDP - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)

Ich tue mich damit leicht, weil weder ich noch meine Fraktion zu der damaligen Zeit in Amt und Würden waren.

(Inge Aures (SPD): Gott sei Dank!)

Vorweg eine Erklärung meinerseits zu den Einlassungen meiner Vorredner: Ich werde zu den Gutachten keine Stellungnahme abgeben, weil ich dazu fachlich nicht in der Lage bin und es mir auch nicht anmaße. Ich werde auch keine Wertung zu den einzelnen Aussagen in den Gutachten abgeben, zumal ich nur Ergebnisse, aber keine Details besprechen könnte, weil wir der Verschwiegenheit unterliegen.

Die Ansprüche sind offensichtlich - oder auch nicht offensichtlich - gegenüber dem Verwaltungsrat geltend zu machen, wobei wir in Bezug auf den Verwaltungsrat differenzieren müssen, in welcher Funktion jemand war: War er ein normales oder ein leitendes Verwaltungsratsmitglied? - Auch dies wurde hier nicht artikuliert.

Ich bin über die Aussage des Kollegen Hallitzky, den ich sehr schätze, etwas erstaunt. Er hat angekündigt, dass er unserem Antrag nicht zustimmt. Warum bin ich überrascht? - Wir beantragen:

Der Landtag stellt fest, dass auch die weitere Prüfung einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in einem geordneten Verfahren unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze erfolgen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gehört sich - egal ob für die Opposition oder die Regierungsparteien.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

In unserem Antrag steht auch, dass eine Prüfung aller vorliegenden Gutachten und der Rechtslage, ich beto

ne, einschließlich der Verjährungsfrage bis zum Ablauf dieses Jahres zu erfolgen hat.

Unsere Anträge haben dasselbe Ziel, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen: Es soll keine Verjährung eintreten. Das ist der entscheidende Punkt im ersten Schritt, und sie wird auch nicht eintreten, soweit wir dafür sorgen können. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Warum? - Damit dadurch kein Schaden für die bayerische Bevölkerung und für den bayerischen Staat entsteht, sondern abgewendet wird, und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Herr Dr. Kirschner, Kollege Dürr hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet. Lassen Sie sie zu?