Wichtig ist es, bei der Klärung der Haftungsfragen zwischen zwei völlig unabhängig voneinander bestehenden Themenkomplexen - dem Kauf der HGAA auf der einen Seite und dem Kauf von ABS-Papieren auf der anderen Seite - zu unterscheiden. Beide Sachverhalte sind strikt zu trennen. Damit dürfen die einschlägigen Gutachten, die im Rahmen der Prüfung von Schadensersatzansprüchen eingeholt wurden, nicht munter gemischt und kombiniert werden, wie es von Ihrer Seite auch heute wieder zum Ausdruck gebracht wurde. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung der Thematik "Erwerb der HGAA" ist in vollem Gange, und zwar auf allen Ebenen, bei der Staatsanwaltschaft genauso wie im Untersuchungsausschuss des Landtags und bei den Organen der Bank, soweit es um zivilrechtliche Haftungsansprüche geht. Hier von taktischem Zögern der verantwortlichen Organe zu sprechen, ist aus unserer Sicht infam. Schließlich zeigt das Ergebnis der letzten Verwaltungsratssitzung, dass der zuständige Verwaltungsrat bei der Geltendmachung und Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder sorgfältig, zügig und konsequent vorgeht. Das stellen Sie ja wohl nicht infrage. Hierzu existiert ein Gutachten der renommierten Kanzlei Hengeler Mueller, das eine Haftung der Vorstände bejaht, eine Haftung der Verwaltungsräte jedoch verneint. Es grenzt nach meiner Auffassung schon an Unverschämtheit, wenn die Opposition die Kompetenz und Reputation
einer der besten Kanzleien in den Schmutz zieht und ihre Gutachten als Gefälligkeitsgutachten herabwürdigt.
Damals, im Jahr 2007, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, waren bekanntlich nicht nur die staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat von dem Kauf begeistert, sondern auch die Sparkassenvertreter. Die Sparkassenseite hat die einschlägigen Beschlüsse zum Erwerb der HGAA und deren Finanzierung gebilligt, und zwar einstimmig. Übrigens sei Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, noch einmal gesagt: Auch Ihr Bundesvorsitzender, Herr Landrat Grein, hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.
Nicht zuletzt war auch die SPD in diesem Hohen Haus mindestens bis in den Juli des Jahres 2007 hinein vollauf vom HGAA-Kauf begeistert. Sie kennen die Äußerungen Ihres früheren Kollegen und haushaltspolitischen Sprechers Dupper im Haushaltsausschuss vom 3. Juli 2007, wo er sagte, die Hypo Group Alpe Adria sei günstig zu erwerben gewesen, sodass es sich angeboten habe, das Geschäft zu machen, zumal der osteuropäische Markt ohnehin im Fokus gestanden habe.
Ich komme zum Thema ABS-Papiere. Ein Gutachten der Kanzlei Hengeler Mueller kommt hinsichtlich der ABS-Papiere zu dem Schluss, dass weder der Vorstand noch der Verwaltungsrat für Schadensersatz haftet. Wenn jetzt die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg im Gegensatz zu Hengeler Mueller bei Vorstand und Verwaltungsrat grob fahrlässige Pflichtverstöße sieht, frage ich: Wer von Ihnen auf der linken Seite des Hauses kann dann - das frage ich mich wirklich innerhalb weniger Tage ausführlich und tragfähig begründen, wer recht hat? Da kann man nur staunen, wie Volkswirte und andere Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender Vorbildung hier binnen kürzester Zeit, binnen weniger Tage in der Lage sind, diese schwierigen rechtlichen Schlüsse zu Ende zu denken.
Wir, Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite, die CSU, ziehen keine voreiligen Schlüsse. Wir haben uns die Gutachten angesehen. Schon bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob die ABS-Geschäfte der BayernLB zulässig waren, drängen sich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens von Flick Gocke Schaumburg auf. Die Kanzlei kommt in diesem Punkt zu dem eigenwilligen und für uns überhaupt nicht nachvollziehbaren Schluss, dass der Kauf von ABSPapieren im Widerspruch zum öffentlichen Auftrag der BayernLB steht und damit pflichtwidrig war.
Schon mit dieser Meinung steht die Kanzlei ziemlich verlassen da. Das ist vor dem Hintergrund eindeutiger Regelungen des Bayerischen Landesbankgesetzes
abwegig. Das ergibt sich zudem aus der Gesetzesbegründung, wonach die BayernLB dieselben Geschäfte tätigen darf wie jede andere deutsche Geschäftsbank. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen- oder Geschäftssparten war nach dem Willen des Gesetzgebers - schauen Sie bitte in die Gesetzesmaterialien - nicht beabsichtigt.
Im Übrigen haben auch fast alle anderen Landesbanken in Deutschland und die in Europa international tätigen Geschäftsbanken in ABS-Papiere investiert.
Allein dieser offensichtlich falsche rechtliche Schluss lässt uns an der Richtigkeit der Bewertung von Flick Gocke Schaumburg zweifeln. Wir halten es für dringend notwendig, dass diesen Zweifeln von den vorhin benannten zuständigen Gremien intensiv nachgegangen wird.
Nach alledem wird klar: Das von den zuständigen Bankgremien gewählte Vorgehen bei der Prüfung und Geltendmachung etwaiger Haftungsansprüche ist alternativlos. Dies sind die einzigen wirklich zuständigen Gremien. Sie sind am Ende auch entscheidungsbefugt. Sie sind in der Verantwortung und können sogar in die Haftung kommen.
In Bezug auf die HGAA sind derzeit alle notwendigen Schritte eingeleitet. Jetzt ohne eingehende Prüfung das ist genau das, was Sie hier wollen, meine Kollegen - weitere Maßnahmen zu ergreifen wäre vorschnell und unverantwortlich.
Es gibt derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Verwaltungsräte in diesem Zusammenhang für etwaige Schäden haftbar gemacht werden könnten. Klagen auf Verdacht ist genau das, was Sie wollen und mit Ihrem Antrag bezwecken. Klagen auf Verdacht ist nicht nur teuer, sondern gegenüber den Betroffenen ich bitte jeden Einzelnen, der nachher namentlich abstimmt, das zu bedenken - auch höchst unfair. Wenn Sie Ihre Stimmkarte abgeben, überlegen Sie bitte, ob Sie gegen Ihren Nachbarn auf Verdacht eine Millionenklage einreichen oder ob Sie nicht vorher zu Ende denken würden, ob das wirklich geboten ist. Überlegen Sie vor allem, ob die Klage auch nur einen Funken von Aussicht auf Erfolg hat; darum geht es nämlich.
Alle Forderungen, die von Ihrer Seite kommen, sind deshalb ganz offensichtlich scheinheilig und dienen ausschließlich dazu, die CSU-Politik im Verwaltungsrat vorzuführen und die CSU in ihrer Gesamtheit in Misskredit zu bringen.
Dabei vergessen Sie, dass auch von den bayerischen Sparkassen Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt wurden, die allen einschlägigen Entscheidungen ebenso zugestimmt haben und nun in gleicher Weise von dem schäbigen Kesseltreiben, das Sie hier veranstalten, betroffen sind.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, plädieren wir dafür, etwaige derzeit nicht erkennbare Ansprüche in einem geordneten Verfahren von den zuständigen Gremien prüfen zu lassen und so schnell wie möglich die erforderlichen Schlüsse daraus zu ziehen.
Herr Kollege König, Herr Abgeordneter Pohl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. - Herr Kollege Pohl hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege König, wir beide sind uns erstens hoffentlich darüber einig, dass hier im Parlament Gott sei Dank keine Linken sitzen.
Zweitens bedanke ich mich dafür, dass Sie mich zu einer historischen Persönlichkeit hochstilisiert haben.
Drittens habe ich festgestellt, dass die Hälfte Ihrer Ausführungen durch Herrn Staatsminister Söder mit einem Grinsen begleitet worden ist.
Jetzt habe ich an Sie, Herr Kollege König, aber auch eine Frage. Sie sagen, die Ansprüche seien nicht erkennbar und Sie hätten sich detailliert mit dem Gutachten auseinandergesetzt. Sie gehören weder der Landesbank-Kontrollkommission noch dem Untersuchungsausschuss an. Das Gutachten ist geheim. Woher beziehen Sie Ihre Weisheit? Wie wollen Sie diesen Sachverhalt überhaupt beurteilen?
Herr Kollege Pohl, erstens habe ich "Linke" in dem Sinn gemeint, dass mir alle drei gemeinten Fraktionen als links vorkommen.
Zweitens habe ich schon befürchtet, dass Sie sich aufgrund Ihrer unsäglich niederträchtigen Äußerungen veranlasst sehen könnten, sich persönlich als historische Persönlichkeit einzuordnen. Das hatte ich Ihnen schon vorher zugetraut, und Sie bestätigen es mit Ihrer Fragestellung.
Drittens konnte ich die Gesichtszüge meines Freundes Markus Söder eben nicht sehen. Ich bin aber überzeugt, dass Sie ihn wie immer falsch gedeutet haben.
Jetzt komme ich zu dem entscheidenden Punkt, Kollege Pohl. Da sollten Sie mir jetzt zuhören und Ernsthaftigkeit walten lassen. Wenn es Ihnen ernst ist, sollten Sie zuhören und sich den Argumenten stellen.
- Ich habe eben gegenüber dem Kollegen Pohl deutlich gemacht, dass er bis jetzt noch nicht begriffen hat, dass nicht die Landesbank-Kontrollkommission, nicht der Bayerische Landtag, auch nicht die Staatsregierung oder sonst jemand, sondern ausschließlich der Vorstand der Bayerischen Landesbank die Frage zu klären hat, ob Verwaltungsräte erfolgreich von einem Gericht in Haftung genommen werden können. Dieser hat diese Frage nach bestem Wissen und Gewissen, nicht nach Stunden oder Tagen, wie Sie das machen, wenn Sie einmal in ein Gutachten hineinoder nicht hineinschauen, zu entscheiden. Darauf vertrauen wir, und ich sage Ihnen noch einmal, ob Sie es glauben oder nicht: Die Herren in diesem Vorstand werden schon allein deshalb, weil sie sonst Gefahr laufen würden, selbst in Haftung genommen zu werden, weder auf Herrn Güller noch auf Sie noch auf sonst jemanden hören, sondern diese schwierigen juristischen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen selber entscheiden.
(Hans Joachim Werner (SPD): So wie damals! Maria Noichl (SPD): Woher wissen Sie es? - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)
Wir waren 2008 schon einmal in einem Landesbank-Untersuchungsausschuss und haben uns dort der Frage nach den ABS-Papieren gewidmet. Wer damals dabei war oder sich einmal damit auseinandergesetzt hat, der kennt das Ergebnis: Es gibt nach allem, was wir heute wissen,
überhaupt keinen Ansatzpunkt dafür, dass die Verwaltungsräte oder der Vorstand in dieser Sache haften könnten. - Ich nehme an, jetzt will Kollege Güller noch etwas sagen.
Kollege Güller hatte sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Außerdem hat sich Kollege Dürr gemeldet.
Jetzt, Herr Kollege König, lassen Sie mal Luft ab und beantworten Sie einfach eine Frage. Sie haben den Vorrednern vorgeworfen, dass wir über einen rechtlichen Zusammenhang reden, den wir uns nicht angelesen haben. Ich stelle für mich fest: Ich habe offiziell und legal das Gutachten von HM zum Thema HGAA, und ich habe es gelesen. Kollegin Aures hat dieses Gutachten und FGS, und sie hat sie durchgelesen. Der Kollege Pohl hat die Gutachten auch, und der Kollege Hallitzky hat die Gutachten ebenfalls.
Ich stelle fest: Der Einzige, der hier daherredet und die Gutachten nicht hat, weil sie nämlich vertraulich und geheim sind, sind Sie, Herr Kollege.
Deshalb stelle ich noch eine zweite Frage. Sie haben gesagt, dass im Antrag der Oppositionsfraktionen erstens eine Vorverurteilung stehe, zweitens, dass wir unbedingt Klage erheben wollten.
Deshalb fordere ich Sie auf: Lesen Sie es noch einmal durch. Lesen bildet, das konnte auch der eine oder andere Verwaltungsrat der Hypo Group Alpe Adria und der BayernLB inzwischen feststellen. Nennen Sie mir nur einen Halbsatz, der eine Vorverurteilung und eine zwingende zivilrechtliche Klage enthält, wenn es gelingt, vorher die Verjährung zu unterbrechen.
Wenn ich jetzt in die Reihen auf der linken Seite schaue, Herr Kollege Güller, und den großen Beifall höre, den Sie bekommen, die große Zustimmung von all den Kollegen, die die Gut