dann klagen wir nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass wir den Gerichten die Entscheidung überlassen, wer von den Verwaltungsräten hier versagt hat und wer nicht und wer eventuell hinterher als regresspflichtig belangt wird. Das haben nicht wir zu entscheiden.
Die Art Ihres Antrages und Ihrer Argumentation und erst recht die Argumentation von Herrn König zeigen eindeutig, dass es Ihnen darum geht, das Klärungsbedürfnis, das die Bevölkerung hat, unter den Tisch fallen zu lassen.
Lieber Herr Hallitzky, zum letzten Punkt: Wir lassen nichts unter den Tisch fallen, davon können Sie ausgehen.
Ich bin nicht der Herr König, ich bin auch nicht der Herr Söder, und ich wasche auch nicht einen Herrn Söder rein. Ich äußere mich zu diesen Dingen nicht. Wenn es diese Äußerung gab, dann ist es eine zwischen CSU-Kollegen. Ich kenne sie nicht, weil ich sie nicht gelesen habe.
Punkt 2: Es ist ein öffentlicher Druck vorhanden und auch die Notwendigkeit ist da. Das ist überhaupt keine Frage. Es ist keine Frage, dass diese Dinge vor der Verjährung geklärt werden müssen. Für meine Person kann ich nur sagen: Sie wissen - Sie kommen aus der gleichen Region wie ich -, dass ich vor der Landtagswahl in der Öffentlichkeit behauptet habe, dass der Schaden für die Landesbank 10 Milliarden Euro betragen wird. Leider habe ich recht gehabt. Ich bin kein Hellseher, sondern ich habe das nur unter Unternehmensbewertungsgesichtspunkten gesehen. Ich selbst bin bedroht worden mit Klagen von diesen Leuten. Glauben Sie, ich habe irgendein Interesse, irgendwas zu vertuschen? Mit Sicherheit nicht.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Kirschner. - Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Georg Fahrenschon das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will am Anfang begründen, warum ich glaube, dass der Dringlichkeitsantrag der Opposition nicht zustimmungsfähig ist.
Erstens. Wenn man Ihren Dringlichkeitsantrag liest, dann möchte man meinen, die zuständigen Gremien der Bayerischen Landesbank wären in den letzten Tagen untätig gewesen. Das entspricht nicht der Wahrheit.
Zum Zweiten wird der Eindruck erweckt, sämtliche Gutachter hätten schon den Schuldspruch über die betroffenen Gremiumsmitglieder getroffen, und die Gutachten zögen quasi automatisch die Erhebung einer Klage wie eine praktische, eine zwangsläufige Konsequenz nach sich.
Lieber Herr Güller, das steht nicht in dem Gutachten, das steht aber in Ihrem Antrag. Sie unterlegen das in diesem Antrag. Sie können die Realität nicht verbiegen. Die Gutachten geben die Grundlage für Ihren Antrag nicht her, lieber Herr Güller.
Zum ersten Komplex. Seit Freitag, dem 15. Oktober, also genau seit dem Tag, an dem die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg ihr Gutachten zur Haftungsfrage im Zusammenhang mit den ABS-Geschäften der Kommission zur parlamentarischen Begleitung hier im Landtag vorgelegt hat,
genauso wie seit dem 18. Oktober 2010, also dem Tag, an dem die Kanzlei Hengeler Mueller ihr Gutachten zur Frage der Haftung in Bezug auf den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der HGAA im Verwaltungsrat vorgestellt hat, seit diesen Tagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden die Gutachten von den zuständigen Gremien der Bayerischen Landesbank mit höchster Priorität behandelt. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, Herr Güller: Selbstverständlich ist den Verantwortlichen das Thema Verjährung absolut bewusst.
Für all das, was Sie hier an Unterstellungen, an plumpen Unterstellungen äußern, haben Sie keinen einzigen Anhaltspunkt, dass es irgendjemand in den Gremien der Bank darauf ankommen lassen würde, Ansprüche verjähren zu lassen - das Gegenteil ist der Fall, lieber Herr Güller.
Auch wenn dieses Problem sehr groß ist, hilft es, wenn Sie zur Grundlage Ihrer Anträge die Realität he
ranziehen. Bereits in der Verwaltungsratssitzung am 18. Oktober 2010 wurde die Kanzlei Hengeler Mueller beauftragt, bis zur nächsten außerordentlichen Verwaltungsratssitzung am 25. Oktober 2010, also vorgestern, dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die zu ergreifenden haftungsrechtlichen und dienstrechtlichen Maßnahmen zu unterbreiten.
Ich stelle also hier vor dem Plenum des Bayerischen Landtages zum erneuten Male fest: Binnen Wochenfrist hat sich der Verwaltungsrat mit dem Gutachten auseinandergesetzt. Er hat am Ende aufgrund der Vorlage der Fachleute und aufgrund der Vorlage einer Kanzlei auch Beschlüsse gefasst. Lieber Herr Güller, das Gegenteil von "nicht damit auseinandersetzen" ist die Realität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beschlüsse sind weitreichend. Gegen sämtliche am Erwerb des Mehrheitsanteils an der HGAA beteiligten damaligen Vorstände werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Das Verfahren ist dabei wie folgt: Die Vorstandsmitglieder werden aufgefordert, mit der Bayerischen Landesbank in Gespräche über Inhalt und Art der Schadensregulierung einzutreten. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise zum Jahresende eintretenden Verjährung werden die Vorstandsmitglieder gleichzeitig aufgefordert, kurzfristig eine Erklärung abzugeben und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Lieber Herr Güller, auch das ist mittlerweile öffentlich: Sollten die Vorstände dem nicht nachkommen, wird noch vor Ablauf dieses Jahres Klage auf Zahlung von Schadenersatz erhoben.
Wie ich in der letzten Woche hier vorgetragen habe, hat sich der Verwaltungsrat an erster Stelle mit der HGAA auseinandergesetzt. Ich stelle mit Ihrer Zustimmung fest: Der Verwaltungsrat ist seiner Verpflichtung nachgekommen. Er hat an dieser Stelle die richtigen Schritte eingeleitet.
Lieber Herr Güller, auch der zweite Punkt ist Ihnen seit der Ministerbefragung der letzten Woche bekannt; denn ich habe in der Ministerbefragung darauf hingewiesen, dass wir schon morgen eine weitere Verwaltungsratssitzung durchführen werden. Sie können also schon anhand der Terminplanung erkennen - wir haben die Sitzungen eng getaktet -, dass wir schnell vorankommen wollen.
ABS auswerten. Das ist der frühestmögliche Zeitpunkt, wie ich das letzte Woche im Parlament gesagt habe. Wir werden mit beiden Gutachtern zu sprechen und beide Gutachten noch einmal abzuprüfen haben. Klar ist, dass wir nicht ohne die Rückkopplung mit FGS, dem Gutachter der Parlamentarischen Begleitkommission, arbeiten können. Wir sind bereits in Abstimmung mit dem Landtagsamt bei der Terminierung. Ich stelle fest: Der Vorwurf, der Verwaltungsrat oder der Vorstand würden nicht mit der gebotenen Eile diesem Thema nachgehen, ist nicht haltbar.
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Dürr? - Bitte, Herr Kollege Dr. Dürr.
Herr Minister, können Sie mir schon sagen, ob der Vorstand oder die Generalversammlung darüber entscheiden müssen, ob gegen die Verwaltungsräte geklagt wird?
Lieber Herr Kollege Dr. Dürr, ich habe das bereits am letzten Dienstag deutlich gemacht. Sie können aus dem Aktienrecht ganz klar herauslesen, dass für Klagen gegen den Vorstand der Aufsichtsrat zuständig ist. Für Klagen gegen den Aufsichtsrat ist der Vorstand zuständig. Seit der letzten Woche hat sich daran im deutschen Aktienrecht nichts geändert.
Herr Güller, ich möchte den Gedanken wieder aufnehmen: Ich und, wie ich glaube, auch die Mehrheit des Parlaments haben kein Verständnis dafür, dass ein Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem die zuständigen Gremien noch nicht einmal die Möglichkeit hatten, mit den Verfassern des Gutachtens überhaupt in einen Gedankenaustausch einzutreten. Hier sind Sie schlicht und einfach falsch aufgestellt. Nehmen Sie das zur Kenntnis und ziehen Sie die entsprechenden Konsequenzen daraus.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Gutachtenlage leider nicht so eindeutig ist, wie das die Opposition unterstellt. Derzeit haben wir lediglich beim HGAA-Gutachten das belastbare Ergebnis, dass der damalige Vorstand haftbar ist. Deshalb konnten wir schon am Montag die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Hinsichtlich des Verwaltungsrats kommt das Gutachten von Hengeler Mueller jedoch zu dem Ergebnis, dass der Verwaltungsrat nicht haftbar ist. Umso sorg
Ich glaube, jeder Abgeordnete dieses Parlaments hält es für wichtig, dass wir in solchen Fragen nicht unvorbereitet und hastig Entscheidungen treffen, sondern Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, kein zweites Mal zulassen.
Herr Kollege Pohl, statt sich kleinlaut hinter der Annahme einer Rüge der Parlamentspräsidentin zu verstecken, hätte ich heute von Ihnen erwartet, dass Sie den Beweis antreten. Wo haben Sie den Beweis dafür, dass hier nicht ordentlich gearbeitet wird? Wo haben Sie einen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass sich Vorstand und Verwaltungsrat ihrer Verantwortung nicht bewusst seien und nicht die notwendigen Schritte eingeleitet hätten? Sie haben keinen Anhaltspunkt. Überlegen Sie sich also, was Sie in die Welt setzen.
Zu der Gutachtenlage bezüglich des ABS-Geschäfts darf ich Folgendes festhalten: Neben dem Sondergutachten der Wirtschaftsprüfer liegen zur Thematik der ABS-Geschäfte der Bayerischen Landesbank zwei Rechtsgutachten vor. Beide kommen zu diametral entgegengesetzten Ergebnissen. Wo Hengeler Mueller die Haftung von Vorständen und Verwaltungsräten verneint, wird diese Haftungsfrage von Flick Gocke Schaumburg für die Vorstände bejaht. Außerdem sehen Flick Gocke Schaumburg Gründe für eine Haftung der Verwaltungsräte. Ich stelle fest: Die Gutachtenlage ist nicht eindeutig, sondern sehr schwierig.
Umso wichtiger ist es auch in Ihrem Interesse, sorgfältig und ohne Vorfestlegung beide Gutachten nebeneinanderzulegen und genau zu prüfen. Ich habe in der letzten Woche vor dem Bayerischen Landtag erklärt, dass dafür der Verwaltungsrat und der Vorstand die Verantwortung tragen. Ich sage noch einmal: Beide Gremien sind sich dieser Verantwortung bewusst und werden die Fragen entsprechend abarbeiten.
Herr Güller, ich lehne es ab, mich in einer solchen Lage heute festzulegen. Ich sage Ihnen zu, dass wir die Fragestellungen in beiden Gremien prüfen werden. Wir sehen uns sehr wohl in der Lage - begleitet durch rechtsanwaltlichen Beistand -, die Zeit zu nutzen, um entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jedem muss doch klar sein: Vor der Erhebung einer Klage müssen alle Punkte genauestens geprüft werden. Vorschnelle Verweise auf vorliegende Gutachten führen für sich allein genommen noch nicht zu einem erfolgreichen Ausgang eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens. Das ist der Grund, weshalb ich das Hohe Haus bitte, den Antrag der Regierungsfraktionen zu unterstützen.