Meine sehr verehrten Damen und Herren, jedem muss doch klar sein: Vor der Erhebung einer Klage müssen alle Punkte genauestens geprüft werden. Vorschnelle Verweise auf vorliegende Gutachten führen für sich allein genommen noch nicht zu einem erfolgreichen Ausgang eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens. Das ist der Grund, weshalb ich das Hohe Haus bitte, den Antrag der Regierungsfraktionen zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie den Antrag einmal genau lesen, werden Sie nachvollziehen können, dass sich der erste Absatz nur mit den Entscheidungen des Verwaltungsrats zur HGAA auseinandersetzt. Im zweiten Absatz wird zu Recht die allgemeine Verantwortung der Organe in den Mittelpunkt gestellt, ohne dass dies auf ein Thema eingeschränkt würde. Darin wird klar festgestellt, dass sich der Bayerische Landtag der besonderen Verantwortung der Organe bewusst ist und dass er diese Organe arbeiten und entscheiden lassen will.
Vorfestlegungen oder Verunglimpfungen gehören nicht zum Instrumentenkasten einer rechtstaatlichen Demokratie. Sie würden sämtliche weitere Entscheidungen beschweren, die in einem rechtstaatlichen und ordnungsgemäßen Verfahren getroffen werden. Ich hoffe, dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags die schwierigen Abwägungen von Vorstand und Verwaltungsrat begleiten will.
Erstens. Ihre Parteifreunde haben in der Presse öffentlich erklärt, es sei nicht notwendig, Klagen gegen den Verwaltungsrat zu erheben.
Zweitens. Uns liegen Gutachten mit divergierenden Ergebnissen vor. Deswegen sind wir der Meinung, dass die zur Entscheidung berufenen Gerichte objektiv darüber urteilen müssen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht.
Drittens. Herr Staatsminister, merken Sie denn nicht, dass sich diese drei Fraktionen eigentlich hinter Sie stellen?
Sie haben weder an dem Kauf der HGAA mitgewirkt noch haben Sie mit den ABS-Geschäften der Jahre 2005 bis 2007 etwas zu tun. Wenn Sie aber jetzt die möglichen Ansprüche nicht geltend machen, dann kommen Sie in die Position, für etwas zur Verantwortung gezogen werden zu können, für das Sie ursprünglich gar nichts können.
Erstens. Je länger ich mit Ihnen zusammenarbeite, umso mehr komme ich zu der Erkenntnis, dass Sie solche Anträge nicht stellen, um der Aufklärung zu dienen, sondern dass Sie mit solchen Anträgen Ihr politisches Geschäft befeuern.
Dabei ist Ihnen - Herr Pohl, das mache ich Ihnen zum Vorwurf - die weitere Entwicklung der Landesbank, in die die bayerischen Steuerzahler 10 Milliarden Euro eingelegt haben, völlig egal. Der Wert der Landesbank hängt am Ende von ihrem Ruf ab, von einem Ruf, den Sie jede Woche vor der Öffentlichkeit im Bayerischen Landtag in den Dreck ziehen.
Wie wollen Sie denn die Bank positionieren? Wie wollen Sie dem Auftrag des Bayerischen Landtags nachkommen, die Bayerische Landesbank gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen und sie gut zu positionieren, um am Ende dem bayerischen Steuerzahler eine werthaltige Bank präsentieren zu können? Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bank schreibt in diesem Jahr bislang schwarze Zahlen. Sie positioniert sich besser als jede andere Landesbank in Deutschland. Ich frage mich, wo die Abgeordneten sind, die uns mit ihrem Wissensstand und der Kenntnis der Fakten in der Öffentlichkeit dabei helfen, dass diese Bank nicht zu einer Last, sondern zu einem Erfolg für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird.
Jetzt will ich auch noch etwas Persönliches sagen, lieber Herr Pohl. Ihre "Schützenhilfe" vereinfacht meine Arbeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats nicht. Sie führt vielmehr dazu, dass ich zuhause meinen Kindern, meiner achtjährigen und meiner vierjährigen Tochter, erklären muss, warum ein Abgeordneter des Bayerischen Landtags auf die Idee kommt, ihren
(Stehender Beifall bei der CSU und bei den CSU- Mitgliedern auf der Regierungsbank - Beifall bei der FDP - Lebhafter Widerspruch bei der SPD, den GRÜNEN und den Freien Wählern)
Trotzdem mache ich die Mitglieder der Staatsregierung darauf aufmerksam, dass nach der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags nach Reden keinerlei Applaus vonseiten der Regierungsbank erfolgen soll. Habe ich Ihnen jetzt Rechnung getragen? - Gut, dann können Sie wieder zufrieden sein und dann können wir die Debatte fortführen.
Herr Staatsminister, ich möchte Sie bitten, noch einmal ans Redepult zu kommen, weil sich Kollege Hallitzky zu einer weiteren Zwischenintervention gemeldet hat.
Sehr geehrter Herr Fahrenschon! Obwohl ich nicht betroffen bin, distanziere ich mich persönlich gerne von der Bemerkung des Herrn Pohl. Ich empfinde es aber auch als ziemlich daneben, wenn Sie Ihre Töchter instrumentalisieren, um hier eine emotionale Stimmung zu erzeugen.
Zum Zweiten gratuliere ich Ihnen zu der Erkenntnis, die übrigens jenseits von Herrn Pohl hier allgemein gilt, dass man Anträge stellt, um damit eine politische Zielrichtung zu verfolgen. Herrn Pohl haben Sie das in Ihrer Kritik entgegengehalten.
Zum Dritten empfinde ich es als in hohem Maße ungewöhnlich, dass Sie die Frechheit besitzen und sagen, die Überbringer der schlechten Nachricht redeten diese Bank schlecht, obwohl die Mitglieder der Staatsregierung im Verwaltungsrat und die Vorstände der Bank dafür verantwortlich waren, dass von den Steuerzahlern 10 Milliarden Euro eingebracht werden mussten. Ihre Leute haben doch diese Bank schlecht gemacht!
Weil die Gutachten nicht eindeutig sind, ist die Opposition der Meinung, dass Sie die Verjährung aller denkbaren Ansprüche verhindern müssten. Die Sachentscheidung haben dann die Gerichte zu treffen und nicht irgendwelche Leute in irgendwelchen Vorverfahren, denen dann ein Minister Söder einredet, die CSU solle nicht gegen die CSU klagen. Wenn Sie so agieren, wie Sie agieren, entziehen Sie sich Ihrer Verantwortung. Wir wissen zwar nicht, was bei Gericht herauskommt, aber die Bevölkerung und die Opposition haben ein Recht darauf, dass diese Ansprüche gerichtlich geklärt werden.
Eine letzte Bemerkung noch: In Nummer 2 unseres gemeinsamen Dringlichkeitsantrags, der zur namentlichen Abstimmung steht, steht, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, "sämtliche notwendigen verjährungsunterbrechenden Maßnahmen in allen oben genannten Fällen einzuleiten".
Nach dem, was Sie gesagt haben, kann ich davon ausgehen, dass das Hohe Haus dem einstimmig zustimmt.
Herr Hallitzky, ich will die Gelegenheit dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass diese Staatsregierung - dies gilt für die gesamte Staatsregierung, angefangen beim Ministerpräsidenten über Herrn Zeil und Herrn Herrmann bis hin zu allen anderen Mitgliedern seit fast zwei Jahren daran arbeitet, die Bedingungen für diese Landesbank so zu gestalten, dass sie vor einem Zusammenbruch mit den entsprechenden negativen Auswirkungen für die bayerische Volkswirtschaft geschützt wird. Dazu haben wir im Dezember 2008 diese Bank stabilisiert. Wir haben eine schwierige Entscheidung getroffen und diese Bank deshalb stabilisiert, weil wir genau wussten, dass es nicht tragbar gewesen wäre, wenn die bayerischen Stadt- und Kreissparkassen in Mitleidenschaft gezogen worden wären und damit die Kreditversorgung für die bayerische Wirtschaft ausgefallen wäre.
Wir haben uns viel Mühe gegeben, dem Landtag deutlich zu machen, von welch überragender Bedeutung diese Entscheidung ist. Ich bedanke mich heute noch einmal ausdrücklich bei den beiden Regierungsfraktionen, die der Staatsregierung dabei geholfen haben, diese Entscheidung zu treffen. Mir, der Bank und der bayerischen Wirtschaft wäre es wichtig gewesen, wenn sich die Opposition im Dezember 2008 dazu hätte durchringen können, diese Maßnahme mit zu unterstützen.
Wir haben darüber hinaus Konsequenzen gezogen und uns von der österreichischen Beteiligung getrennt. Wir haben auch diesen Schritt mit den zuständigen Ausschüssen im Landtag besprochen. Auch dabei wären wir zufrieden gewesen, wenn sich die Opposition in der Lage gesehen hätte, dem Konzept der Trennung von der HGAA zuzustimmen.
Ich stelle für diese Regierung fest, dass wir uns seit Beginn unserer Arbeit darauf konzentriert haben, die Fehler der Vergangenheit abzustellen, die Bank zu stabilisieren und zu repositionieren und uns in die Lage zu versetzen, dass wir aus dieser Bank erfolgreich aussteigen können. Das ist unsere Aufgabe, der stellen wir uns tagtäglich. Ich bitte darum, dass uns das Parlament dabei hilft, dass es uns aber nicht mit falschen öffentlichen Debatten die Aufgabe noch schwieriger macht, als sie ohnehin schon ist.
Jetzt hat Herr Kollege Dürr nach § 112 unserer Geschäftsordnung um das Wort zu einer persönlichen Erklärung gebeten. In § 112 heiß es:
Die Rednerin oder der Redner darf nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen sie oder ihn geführt wurden oder eigene Ausführungen berichtigen. Sie oder er darf nicht zur Sache selbst sprechen
Vielen Dank Frau Präsidentin. Ich möchte zwei Ausführungen vehement zurückweisen. Die erste Ausführung war die Behauptung des Kollegen Pohl, wir - damit meinte er neben anderen auch die GRÜNEN und mich persönlich - würden hinter dem Finanzminister stehen. Dies weise ich vehement zurück. Ich tue das in keiner Weise.