Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 16/6472 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FW)

Kernbrennstoffsteuer - negative Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die kommunalen Finanzen verhindern (Drs. 16/6473)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Pointner. Sie haben noch 15 Minuten Zeit, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 26. November ist der Weg für das Inkrafttreten des Kernbrennstoffsteuergesetzes zum 01.01.2011 freigemacht worden. Das Kernbrennstoffsteuergesetz ist unter der Bezeichnung Brennelementesteuer besser bekannt. Diese Steuer ist Ausfluss der Verlängerung der Laufzeit der Atomkraftwerke. Wir lehnen diese Laufzeitverlängerung ab, das heißt, wir haben sie abgelehnt, wie Sie wissen. Es kann und darf nicht sein, Herr Kollege Kreuzer, dass die Mehreinnahmen des Bundes durch diese Steuer - man redet von 2,3 Milliarden - zu Mindereinnahmen bei den Ländern und Kommunen führen. Diese Steuer kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und führt dann zu einem geringeren Aufkommen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer teilen sich der Bund und die Länder.

Wenn eintritt, was erwartet wird, dass nämlich diese 2,3 Milliarden von den Unternehmen nicht oder nicht vollständig auf die Preise aufgeschlagen werden, dann werden die Mindereinnahmen bei den Ländern und Kommunen mindestens 500 Millionen betragen, eventuell sogar mehr; man redet auch schon von 600 Millionen. Davon entfallen ungefähr 220 Millionen auf die Länder, 280 Millionen auf die Kommunen.

Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung auch Beschluss über eine Entschließung gefasst, wonach bis 30.06.2012 eine Evaluierung erfolgen soll, wie sich die Steuer auf die Einnahmen der Länder und Kommunen auswirkt. Der Bundesrat fordert darüber hinaus eine Kompensation der dann errechneten Mindereinnahmen.

Unser Antrag geht dahin, dass auch der Bayerische Landtag dieser Forderung Nachdruck verleiht und nicht auf die Einwände des Bundes eingeht, die bereits erhoben worden sind, wonach die Kommunen und Länder durch die Verlängerung der Laufzeit auf längere Zeit Steuereinnahmen hätten. Das ist ein Blick in die Zukunft, und keiner weiß, ob das so eintreten wird. Deshalb muss die Kompensation sofort erfolgen.

Wichtig für uns ist - wir fordern das auch ganz konkret -, dass diese Kompensation bei den Kommunen so ankommt, als wären es reguläre Steuereinnahmen.

Das hat ganz besondere Gründe. Soweit die Länder Kompensationen erhalten - hier geht es um das Land Bayern -, müssen diese Gelder in den sogenannten allgemeinen Steuerverbund eingehen, damit die Gemeinden über ihren Anteil an dieser Steuer - das sind voraussichtlich 12,2 %; gegenwärtig 12 % - auch einen entsprechenden Anteil an dem Verbund erhalten. Betragsmäßig macht es zwar keine weltbewegende Summe aus, aber es könnten immer noch fünf oder sechs Millionen sein. Da wir heute über Kleinbeträge im Zusammenhang mit den Altenpflegeschulen diskutiert haben, spielt auch das eine gewisse Rolle.

Noch wichtiger ist aber, dass diejenigen Körperschaften - soweit die Kommunen eine Kompensation erhalten -, die umlageberechtigt sind, auch davon profitieren. Eine Kompensation ist keine Steuereinnahme der Gemeinden. Sie fällt damit nicht in die Umlagekraftberechnung, das heißt, die Standortgemeinden von Kraftwerken würden dann das für sich selber behalten. Uns ist aber wichtig, dass die Landkreise und Bezirke davon profitieren. Wenn man von einem Hebesatz von 50 Punkten ausgeht - der ist in Bayern gar nicht so selten; wir rechnen da mit circa 50 Millionen, die als Ausfälle zugunsten der Kommunen kompensiert werden müssen -, macht das bei den Landkreisen 25 Millionen aus. Wenn voraussichtlich drei Landkreise davon betroffen sind, ist das eine ganz erhebliche Summe; denn wir wissen, dass ein Punkt Kreisumlage in den meisten Landkreisen 1 Million oder 1,5 Millionen Euro ausmacht. Wie man es regelt, ist kein Problem; das ließe sich mit dem Finanzausgleich machen. Es sollte also den Landkreisen und den Bezirken, die ungefähr die Hälfte der Umlagen der Landkreise für sich abziehen, zugute kommen.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich wäre damit mit meinem Vortrag am Ende.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Für die CSU kommt die Wortmeldung vom Kollegen Graf von und zu Lerchenfeld.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe den Eindruck, irgendwie ist heute nicht so ganz der Tag der Freien Wähler: zuerst der Beitrag in der Aktuellen Stunde, obgleich der Bundesrat schon alles hinsichtlich der Verjährungsfragen beschlossen hat, und jetzt ein Antrag, wozu ebenso der Bundesrat Beschlüsse getroffen hat, die genau dem entsprechen, was Sie vorgetragen haben.

(Hubert Aiwanger (FW): Dann können Sie ja zustimmen!)

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung, lieber Herr Kollege Pointner, die Sie auch vorgetragen haben, festgestellt, dass bis zum 30. Juni 2012 eine Evaluierung durchzuführen ist, die die Auswirkungen auf die Kommunen und die Haushalte der Kommunen darstellen soll, und dann eine entsprechende Kompensation erfolgen soll. Dazu gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundesregierung und der Länderfinanzminister. Die Steuerausfälle sollen kompensiert werden. Wie hoch diese Belastungen insgesamt sein werden, kann man heute noch nicht abschätzen. Deshalb ist ein relativ langer Evaluierungszeitraum gewählt worden. Sie, lieber Kollege Pointner, verteilen inzwischen die Beute, über deren Höhe wir uns noch gar nicht im Klaren sind, schon zwischen den einzelnen umlagefähigen und umlageberechtigten Körperschaften.

Derzeit liegt dieser Gesetzentwurf dem Bundespräsidenten zur Begutachtung und zur Unterschrift vor. Die Brennelementesteuer wird demnach zum 1. Januar des kommenden Jahres eingeführt werden. Wir können von der parlamentarischen Seite gar nicht mehr angreifen, weil die Gesetzgebung dort schon abgeschlossen ist. Interessant ist in meinen Augen auch, dass die Besteuerung der Brennelemente eine Forderung war, die von fast allen Parteien schon längst erhoben wurde. Sie ist insbesondere von den Gegnern der Kernkraft - von der SPD und den GRÜNEN - gefordert worden. Während Ihrer damaligen Regierungszeit haben Sie es nicht geschafft, eine solche Steuer tatsächlich einzuführen. Ihr Dringlichkeitsantrag ist eigentlich, wenn man so will, erledigt, weil der Bundesrat schon zugestimmt hat. Einer Protokollnotiz ist zu entnehmen, dass der Bund die Forderungen der Länder akzeptieren werde. Somit ist der Dringlichkeitsantrag überflüssig und erledigt.

Ich bin Ihnen aber dankbar - das muss ich ehrlich sagen -, dass Sie den Antrag gestellt haben. Auf diese Weise wird es mir ermöglicht, meinen Dank an den Finanzminister, an die Bayerische Staatsregierung und den Ministerpräsidenten auszusprechen. Sie haben sich in einzigartiger Weise mit diesem Gesetz für die Kommunen und für das Land Bayern eingesetzt. Dafür bin ich sehr dankbar. Vielen Dank, Herr Finanzminister. Wir werden diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Das Wort hat nun Herr Kollege Halbleib für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Laufzeitverlängerung und die damit zusammenhän

genden Entscheidungen sind nicht nur ein dramatischer Schritt für die Energie- und Umweltpolitik, sondern ein massiver Angriff auf die Kommunen.

(Beifall bei der SPD)

Die Kommunen haben über ihre Stadtwerke in erneuerbare Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung investiert. Nach Berechnungen des Städtetages werden die Kommunen aufgrund der Laufzeitverlängerung einen finanziellen Schaden von circa 4,5 Milliarden Euro erleiden. Das ist der erste Schlag, den Sie den Kommunen versetzt haben.

Mit der Finanzierung von Steuerausfällen sollen die Kommunen für diesen unseligen Pakt zwischen der Atomindustrie und Schwarz-Gelb bezahlen. Die Kernbrennstoffsteuer führt zu Steuerausfällen. Herr Kollege Graf von und zu Lerchenfeld, es gibt eine relativ präzise Liste, die bis auf die Stelle hinter dem Komma aufzeigt, welche Auswirkungen diese Kernbrennstoffsteuer auf die Finanzierung der Kommunen hat. Diese Liste war die Grundlage der abschließenden Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder im Kanzleramt. Die Ausfälle sind dort exakt aufgelistet. Die Kommunen müssen von 2011 bis 2018 mit Ausfällen in Höhe von 680,8 Millionen Euro rechnen. Das ist die Schätzung, die dieser Vereinbarung zugrunde liegt. Für die Länder entstehen Einnahmeausfälle in Höhe von 539 Millionen Euro. Diese Ausfälle kommen auf die Kommunen und die Länder zu.

Selbstverständlich trifft dies einzelne Gemeinden, die mit Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer rechnen müssen. Die Auswirkungen auf die Gewerbesteuerumlage hat Herr Pointner sachgerecht dargelegt. Zudem müssen die Gemeinden auf einen Anteil am allgemeinen Steuerverbund verzichten. Das ist der zweite Schlag, den Sie den Kommunen neben den fehlenden Gewinnen, die die Stadtwerke in den nächsten Jahren zu beklagen haben werden, in einem finanziell durchaus beachtlichen Ausmaß versetzen. Die Haltung, die die CDU/CSU und die FDP im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Kernbrennstoffsteuer an den Tag gelegt haben, ist bemerkenswert. Das ist ein Lehrstück in Sachen "Kommunalfreundlichkeit" und "Föderalismus".

Im Gesetzentwurf, den Sie am 28.09.2010 vorgelegt haben, sind die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verankert. Ich erspare mir das wörtliche Zitat. Laut Gesetzentwurf sollen Bund, Länder und Kommunen nur durch gegebenenfalls steigende Strompreise Kosten aus dieser Gesetzesänderung erfahren. An der Stelle des Gesetzentwurfs, die Informationen über die Kosten enthalten soll, steht nichts

über die Einnahmeausfälle bei den Kommunen und Bundesländern. Im Gesetzgebungsverfahren werden diese im Antrag der CDU/CSU und FDP völlig unterschlagen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Sie zuletzt an die Kommunen denken.

(Beifall bei der SPD - Hubert Aiwanger (FW): Genau!)

Hier war Nachhilfeunterricht nötig. Leider hat dieser nicht ausgereicht. Die Bundesregierung hat die Hinweise vonseiten der Kommunen ignoriert. Irgendwann sind die Landesregierungen aufgewacht. Die Ministerpräsidenten haben sich Mut angetrunken. Aber statt dass die Interessen der Länder und Kommunen durchgesetzt wurden, kam es zu einem wirklich windelweichen Formelkompromiss. Die Belastung bleibt. Der Ausgleich für diese Ausfälle ist völlig offen. Das ist ein windelweicher Evaluierungskompromiss. Die Interessen der Bundesländer und vor allem die Interessen der Kommunen sind nicht vertreten worden. Alle wissen: Entweder werden solche Dinge gleich geregelt, oder Sie werden nie geregelt. Insofern ist dieser Evaluierungsbeschluss ein Beleg dafür, dass die Kommunen tatsächlich mit Ausfällen rechnen müssen. Meiner Meinung nach haben Sie den Interessen der Länder und Kommunen in diesem Fall einen Bärendienst erwiesen.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Leider passt dies auch zu anderen Fehlentscheidungen im Bereich der Kommunalfinanzen, so zur permanenten Infragestellung der Gewerbesteuer, das betrifft insbesondere die FDP, Teile der CDU und leider auch Teile der CSU. Die Ansätze, die Gewerbesteuer zu durchlöchern, kämen den Unternehmen zugute, die Umgehungstricks insbesondere im internationalen Zusammenhang anwenden. Die Kürzung der Städtebauförderung, einem zentralen Baustein der kommunalen Finanzierung, um 155 Millionen Euro im Jahre 2011 gegenüber diesem Jahr und die Halbierung der Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre sind massive Einschränkungen für die Kommunen. Dazu passt auch der Finanzausgleich in Bayern. Zwar kümmert man sich in Sonntagsreden um die kommunalen Belange im politischen Alltag werden sie jedoch hintangestellt.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Als Nächster hat Kollege Hartmann vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kernbrennstoffsteuer ist ein wunderschönes Beispiel

für die Planlosigkeit dieser Bundesregierung. Sie zeigt die Planungslosigkeit in der Steuerpolitik und in der Energiepolitik. Keine fünf Monate ist es her, dass wir hier im Hohen Haus über das Thema diskutiert haben. Damals war das Thema Kernbrennstoffsteuer - besser bekannt als Brennelementesteuer - noch ein Bestandteil des Konzeptes zur Sanierung der Staatsfinanzen auf Bundesebene. Es wurde darüber diskutiert, dass die Kernkraftwerke als einzige Produzenten von Strom aus fossilen Energieträgern nicht unter eine Besteuerung des Brennstoffes fallen. Die Kohle- und Gaskraftwerke fallen unter den Emissionshandel, die Kernkraftwerke nicht. Wir haben darüber diskutiert, dass die kleinen Leute einen Teil zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen müssen. Über den Heizkostenzuschuss wurde an der Hartz-IVSchraube gedreht. Die großen Energiekonzerne hätten einen Beitrag über die Brennelementesteuer leisten sollen.

Was daraus geworden ist, kann man schnell sehen. Drei Monate später - Anfang September - hat die Kanzlerin in einer Nachtsitzung mit ihrem Wirtschaftsminister - der Umweltminister war selbst nicht anwesend - ausgehandelt, zu welchen Bedingungen die Kernbrennstoffsteuer eingeführt werden soll. Eigentlich haben die Konzerne der Kanzlerin diktiert, zu welchen Bedingungen sie die Kernbrennstoffsteuer akzeptieren würden. Das hat dazu geführt, dass die Kernbrennstoffsteuer ein Teil des Atomdeals geworden ist. Hohe Erwartungen sind an die Höhe der Einnahmen herangetragen worden. Die 2,3 Milliarden Euro, die jährlich an den Staat fließen sollen, stellen nur einen Bruchteil dessen dar, was man den Konzernen abverlangen kann. Durch die Laufzeitverlängerung machen sie Milliardengewinne. Damit wird das Instrument der Kernbrennstoffsteuer nicht grundsätzlich infrage gestellt, aber wie sie entstanden ist, sollte erwähnt werden. Die 2,3 Milliarden Euro, die als jährliche Einnahme erwartet werden, werden so mit Sicherheit nicht kommen. RWE hat es vorgemacht. Die Brennelementesteuer wird fällig, sobald die Brennelemente erstmalig nach 2011 ausgetauscht werden. Was hat man beim AKW Biblis gemacht? Der Wechsel wurde in dieses Jahr vorgezogen. Somit konnten über 280 Millionen Euro an Steuern ganz legal gespart werden. Dieser Steuertrick wird sicher Schule machen, auch andersherum. Die Brennelementesteuer ist bis 2016 begrenzt. Man wird die Brennelemente weiter abbrennen, wie es heißt, man wird sie also länger im Reaktor lassen, um wieder über eine bestimmte Zeit hinwegzukommen, um dann am 2. Januar 2017 die Brennelemente zu wechseln und wieder mal keine Steuern zahlen zu müssen. Man muss es schon deutlich sagen: Dieses Instrument wird nicht so angewandt, wie es sich viele im Hohen Haus im Sommer

erhofft haben, als einstimmig beschlossen wurde, dieses Instrument einzuführen.

Aus einem Grund geht uns der Antrag der Freien Wähler nicht weit genug. Den größten Nachteil werden die Kommunen durch die Laufzeitverlängerungen haben, da die dezentrale Energieversorgung weiter auf der Strecke bleiben wird. Die Investitionen in den Regionen werden auf der Strecke bleiben. Die kleinen Unternehmen, die in die Kommunen investieren und die dort Gewerbesteuer zahlen, werden auch auf der Strecke bleiben. Des Weiteren wird eine ganze Reihe von rentablen Investitionen, die die Kommunen in den letzten Jahren auf dem Stromsektor getätigt haben, in die roten Zahlen gedrückt. Diese Unternehmen werden auch keine Gewerbesteuern mehr bezahlen. Das bedeutet weniger Steueraufkommen in der Region. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass es im Antrag noch deutlicher zum Ausdruck kommt, dass aufgrund der Verlängerung der Laufzeiten die Frage gestellt werden muss, ob sich die Steuereinnahmen für die Regionen überhaupt erhöhen werden oder ob es nicht insgesamt weniger wird.

Wir werden dem Antrag zustimmen, weil das Instrument der Brennelementesteuer wichtig ist, auch wenn sie jetzt alles andere ist, als sie es sein sollte. Sie sollte kein Dealinstrument sein, sondern eine längst überfällige Besteuerung einer privilegierten Kraftwerkstechnik darstellen, zumal diese Kraftwerkstechnik Unmengen an Kosten verursacht.

Zum Schluss noch eine Bemerkung an den Kollegen Graf von und zu Lerchenfeld. Sie haben es vorhin erwähnt. In der vergangenen Woche hat sich die Kanzlerin mit den Parteikollegen der Länder getroffen und darüber verhandelt, wie mit der Brennelementesteuer umgegangen wird. Beim Zeitfenster bis 2012 habe ich schon den Verdacht, dass sie selber nicht mehr damit rechnet, dass der Atomdeal solange hält, oder rechnet sie selber nicht mehr damit, dass die Bundesregierung solange hält? Warum gibt es ein so langes Zeitfenster? Wir werden dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP hat sich Kollege Professor Barfuß gemeldet.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Schule hat es immer geheißen: Thema verfehlt. Die Überschrift des Antrags lautet: "Kernbrennstoffsteuer - negative Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die kommunalen Finanzen verhindern". Darauf ist Graf von und zu Lerchenfeld eingegangen. Das, was die anderen Kollegen gemacht haben, nämlich die Städtebauförde

rung und Sonstiges vorzurechnen, mag ganz interessant sein, aber es passt nicht zum Thema.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CSU)

Wer von den GRÜNEN und der SPD so alt ist wie ich, wird mir doch zustimmen, dass ein gewisser Herr Helmut Schmidt und ein gewisser Herr Georg Leber damals mit der Kernenergie begonnen haben. Ist das richtig, oder habe ich es falsch in Erinnerung? Ich kann mich noch gut erinnern, dass in der gesamten Republik - damals hat man noch BRD bzw. Bundesrepublik Deutschland alt gesagt - ein Konsens darüber bestand, dass die Kernenergie ein Teil unserer Energie ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CSU - Christa Naaß (SPD): Wann war das?)

- Ich bin Jahrgang 1944. Sie können es sich ausrechnen, Frau Kollegin.